TEXTDIEBE

Archiv-Blog:

Das Archiv-Blog soll dazu dienen, ein umfassendes Archiv deutschsprachiger Blogs zu erstellen. Bisher nehmen wir regelmäßg neue Beiträge von ca. 20.000 Blogs auf und stellen diese hier zur Verfügung.
Wenn nun dein Server geklaut wird oder abbrennt, kein Problem: Deine Arbeit war nicht umsonst und ist nicht verloren. Wir haben eine Kopie, die wir dir kostenlos zur Verfügung stellen.

Dieser Service ist völlig kostenlos für alle Nutzer und wird die anfallenden Kosten allein durch Werbung auf dieser Webseite finanzieren.

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Sehr geehrter Herr Christian Mielke,

Sie betreiben laut Impressum das Archiv-Blog. Wie ich bei Eingabe des Suchbegriffs „lawblog“ feststelle, haben Sie ungefragt und damit auch unerlaubt Inhalte des law blog übernommen. Offensichtlich ist Ihnen bewusst, dass Sie gegen das Urheberrecht verstoßen. Sonst würden Sie in Ihrem Impressum nicht versuchen, dies als gute Tat zu verkaufen. Vielen Dank, aber meine Seite hat ein ordentliches Backup.

Die von Ihnen gewählte Opt-out-Lösung ändert nichts daran, dass Sie sich rechtswidrig verhalten. Sie weisen darauf hin, dass sich das Archiv-Blog durch Werbung finanziert. Ich möchte – abseits des Formaljuristischen – gern selbst bestimmen, wer mit meinen Texten Geld verdient. Sie gehören nicht dazu. Ich möchte ohnehin grundsätzlich vorher gefragt werden, wenn jemand Inhalte meiner Seite übernimmt.

Übrigens liegt durch Ihre Gewinnerzielungsabsicht ein besonders schwerer Fall der Urheberrechtsverletzung vor. Sie machen sich nicht nur zivilrechtlich schadensersatzpflichtig, sondern auch strafbar.

Ich fordere Sie auf, alle Texte aus dem law blog bis spätestens Montag, 8. Mai, 12 Uhr, vom Archiv-Blog und eventuell weiteren von Ihnen zu verantwortenden Seiten zu entfernen. Sollte dies nicht geschehen sein, müssen Sie mit weiteren Schritten rechnen. Ich spare mir hier die Aufzählung; billig wird es aber bestimmt nicht. Diese Mail ist noch kostenlos.

Mit freundlichen Grüßen

Udo Vetter

RA und Fachanwalt für Strafrecht

Näheres auch hier.

Nachtrag: „keine Suchresultate für lawblog“.

NeNe

Hi Udo,

Ich hab folgendes entdeckt: jajah

Dort kann man (s)eine Telefonnummer angeben, und anschließend noch eine andere. Man klickt auf „Call“ und dann läutet erst das eine, dann das andere Telefon – beide werden quasi verbunden.

Ich denke, dass man damit einen derartigen Blödsinn machen kann, dass dies teilweise schon strafrechtlich auffällig werden könnte (andere mit der 110 verbinden, seinen Vater mit dem Ottoversand verbinden – oh, er hat aufgelegt – oder ähnliches).

Eventuell ist es ja was für dich (zum drüber schreiben, nicht zum Blödsinn machen).

Danny Faak

Aber reizen tut es einen schon.

KÖLN: ERST MAL KNAST

Positiv: In Köln gibt es einen Haftstaatsanwalt, der im Polizeipräsidium sitzt, eine eigene Durchwahl hat und sich auch Freitag Nachmittag Zeit für anrufende Veteidiger nimmt.

Negativ: Die Kölner praktizieren tatsächlich das beschleunigte Verfahren. Jetzt muss meine Mandantin, die gestern bei einer Razzia in einem großen Bordell ohne Arbeitserlaubnis festgenommen wurde, maximal eine Woche darauf warten, dass ihr wegen verbotener Erwerbstätigkeit und einem Urkundsdelikt der Prozess gemacht wird. Länger als eine Woche darf die Hauptverhandlungshaft im beschleunigten Verfahren nämlich nicht dauern (§ 127b Strafprozessordnung).

In Düsseldorf wäre die Frau wohl freigekommen. Denn „normale“ Haftgründe wie Fluchtgefahr liegen nicht vor.

Extrem negativ: Ich habe keine Ahnung, wie ich nächste Woche noch eine Hauptverhandlung in meinen Terminkalender packen soll.

HAFTUNG FÜR FOREN: NEUES AUS DÜSSELDORF

Nachdem das Landgericht Hamburg Foren- und Blogbetreiber in Angst und Schrecken versetzt hat, äußert sich jetzt das Oberlandesgericht Düsseldorf zu deren Haftung für rechtswidrige Beiträge / Kommentare.

Das Gericht erkennt grundsätzlich an, dass der Betreiber bei „Meinungsforen“ nur einen Marktplatz zur Verfügung stellt und nicht unmittelbar für das verantwortlich ist, was geschrieben wird. Jedenfalls kann der Betreiber einer Haftung entgehen, wenn er auf eine Beanstandung hin den Beitrag löscht oder den Verursacher namentlich benennt und damit die Möglichkeit eröffnet, den Autor des Beitrags direkt in Anspruch zu nehmen.

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erwägt allerdings auch eine Registrierungspflicht für Teilnehmer. Diese sollen Namen und Adresse angeben müssen. Wie weit der Betreiber allerdings die Angaben gegebenfalls zu überprüfen hat und wie das praktisch umgesetzt werden könnte, erläutert das Urteil nicht.

Näheres auch bei heise online. Direkter Link zu der Entscheidung.

(Danke an Deneriel für den Hinweis)

AUDIO MANAGEMENT

Wenn Handys überwacht werden, bezieht sich das längst nicht mehr nur auf die geführten Gespräche. Ermittlungsrichter verwenden für ihre Beschlüsse mittlerweile gerne Textbausteine, die auch die „Ereignisdaten“ der Telekommunikation lückenlos umfassen:

– Verbindungsaufbau/-versuche;
– vollständige, entschlüsselte Daten bzw. in entschlüsselungsfähiger Form zur Bestimmung der benutzten Sende-/Empfangsstation (GEO-Koordinate nach WGS 84 oder UTM), auch bezüglich der empfangsbereit gehaltenen, nicht aktiven Endeinrichtung hinsichtlich solcher Daten, die durch einen sog. stealth-ping (lautlose SMS) erzeugt wurden;
– alle an den Betroffenen gerichteten und von ihm stammenden Nachrichten;
– alle umgeleiteten Anrufe an einen neuen Zielanschluss;
– alle rückwirkenden Verbindungsdaten;
– die mit dem Mobilanschluss betriebene IMEI-Nummer und die weiteren mit dieser IMEI-Nummer betriebenen SIM-Karten.

Passend dazu gibt es in Polizeipräsidien schon eigene Überwachungsdienststellen mit dem schönen Titel „Audio Management“. Die haben den direkten Draht zu den Telkos. Beispiel für die Zeitdauer zwischen dem Faxen des Beschlusses und Freischaltung der Überwachungsleitung: 14 Minuten.

DURCHZUG

Seit Wochen laufe ich einem Anwalt hinterher. Dessen Partei muss eine sechsstellige Vergleichssumme überweisen. Es tut sich aber nichts.

Ich hoffe, dass der Anwalt genauso intensiv seinen Auftraggebern hinterhergelaufen ist und sie auf ihre Zahlungsverpflichtung hingewiesen hat. Denn jetzt habe ich die Nase voll. Eine Vorpfändung für die Geschäftskonten ist in Arbeit.

Dann geht sich wieder alles ganz schnell. Einschließlich der Arie, welche Unverschämtheit es doch ist, gegen ein so renommiertes Unternehmen zu vollstrecken. Dann allerdings bin ich derjenige, der die Ohren auf Durchzug stellt.

GELÖSCHT

rbbonline berichtet darüber, wie ostdeutsche Polizisten die Arbeit von Journalisten behinderten:

Für den Reporter der MAZ und seinen Fotografen war es ein Einsatz wie jeder andere: Brand in einem Holzbetrieb nahe Pritzwalk. Vor Ort jedoch erlebten sie etwas sehr ungewöhnliches: zuerst wurden sie vom privaten Sicherheitsdienst bei ihrer Arbeit behindert, dann kam die Polizei, unternahm nichts, sondern sah noch tatenlos zu, wie der Sicherheitsdienst dem Fotografen den Apparat abnahm und die Bilder löschte.

(Danke an Michael Grigutsch für den Link)

GUTER TAG

Mein Mandant war etwas unachtsam mit dem Auto unterwegs. Der Wagen prallte gegen den Bordstein und geriet außer Kontrolle. Ergebnis: Das Auto meines Mandanten landete auf dem Dach; zwei geparkte Wagen waren geschrottet.

Zum Glück unverletzt, wenngleich unter Schock erzählte mein Mandant den Polizeibeamten, dass er gerade von der Arbeit kommt. Und – möglicherweise – wegen Übermüdung in Sekundenschlaf gefallen ist.

In meiner Verteidigungsschrift habe ich angeboten, dass mein Mandant 200 € an die Verkehrswacht spendet, wenn das Verfahren eingestellt wird. Heute die Mitteilung, des Staatsanwalts, dass er das Verfahren wegen geringer Schuld eingestellt hat. Ohne jede Auflage.

Entweder war ich zu großzügig mit dem Geld meines Auftraggebers. Oder der Staatsanwalt hatte einen wirklich guten Tag. Ich tippe auf Letzteres.

FRISTLOS ODER ORDENTLICH

Mit einer Mandantin sprach ich gerade über die Arbeitsverträge ihres Unternehmens. Bei einem ist etwas schief gelaufen. Der Vertrag war auf ein Jahr befristet; jetzt sollte die Mitarbeiterin vorher ordentlich gekündigt werden.

Das ist möglich. Aber nur, wenn das Recht zur ordentlichen Kündigung im Arbeitsvertrag vorbehalten ist (§ 15 Absatz 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Steht nichts im Arbeitsvertrag, läuft das Arbeitsverhältnis bis zum Ende der Befristung. Eine ordentliche Kündigung ist nicht möglich.

Dummerweise hat da wohl jemand im Vertrag redigiert. Denn nun stand da:

Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt unberührt.

Eine an sich schon nutzlose Formulierung. Denn das Recht zur fristlosen Kündigung (aus wichtigem Grund) kann sowieso nicht ausgeschlossen werden. Aber in diesem Zusammenhang eine sogar schädliche Formulierung. Da die fristgerechte Kündigung nicht erwähnt wird, behält die Mitarbeiterin ihren Job einige Monate länger.

Bei der Gelegenheit hat die Mandantin dann auch noch einen neuen Vertrag gecheckt. Der ist tatsächlich über einen unserer Schreibtische gelaufen (meiner war es nicht!). Und dabei hat sie festgestellt, dass die Probezeit auf sechs Wochen festgeschrieben war. Das sah natürlich erst einmal nach einem krassen Fehler aus. Und zwar nach einem von uns.

Mittlerweile ist klar, dass der Personalverantwortliche im Unternehmen ausnahmsweise mit sechs Wochen Probezeit einverstanden war. Darauf hatte der neue Mitarbeiter bestanden, fragt nicht warum. Ansonsten wäre er nicht zu der Firma gewechselt.

Nach einigen Telefonaten ist die Welt jetzt wieder in Ordnung. Hoffe ich zumindest.

PLATZ AN DER SONNE

Der Appell des Gerichts war eindringlich. Geständnis gegen mildere Strafe. Aus bestimmten Gründen musste ich das Angebot ablehnen.

Erst auf dem Nachhauseweg fiel mir auf, dass mein Sitzplatz in dem Gerichtssaal nicht besonders günstig ist. Ich sitze mit dem Rücken zur Fensterfront. Und genau dorthin dürfte die Sonne spätestens um die Mittagszeit richtig schön sengen.

Ich richte mich schon mal auf einen heißen Sommer ein.

MAULWURF BEI DER KRIPO ?

Fahndet die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft lieber mit Essener Polizisten? Fakt ist jedenfalls, dass bei Ermittlungen gegen mutmaßliche Anlagebetrüger die an sich zuständigen Düsseldorfer Kommissare übergangen worden ist. Nach einem Bericht der Westdeutschen Zeitung soll die Staatsanwaltschaft fürchten, dass es bei der Düsseldorfer Kripo einen Maulwurf gibt.

KAMERA-HANDYS IM GERICHT

Wenn ich mit Mandanten zu Gerichtsterminen erscheine, erlebe ich es in letzter Zeit immer wieder, dass an der Eingangskontrolle Kamerahandys gegen Quittung einkassiert werden.

Als Anwalt werde ich zwar nicht kontrolliert und darf mein Sony Ericsson K 750i mitnehmen. Ätsch. Andererseits darf ich es dann aber ausgiebig an Mandanten und andere verleihen, die während der Wartezeiten an Telefonentzug leiden.

Somit stellt sich die Frage, ob das Kameraverbot gerechtfertigt ist. § 169 Gerichtsverfassungsgesetz untersagt Ton- und Filmaufnahmen während der Verhandlung. Das Gesetz verbietet zwar nur Aufnahmen „zum Zwecke der öffentlichen Vorführung“. Es herrscht aber Einigkeit, dass Aufnahmen auch dann untersagt sind, wenn versichert wird, dass sie nicht veröffentlicht werden sollen.

Die zeitliche Grenze bildet aber die Verhandlung. Außerhalb der Verhandlung gibt es kein Verbot, im Gericht Aufnahmen zu machen. Wenn ich das richtig sehe, kann das generelle Verbot von Kamerahandys also nur über das Hausrecht des Gerichtspräsidenten gerechtfertigt werden.

Wie steht es da aber mit der Verhältnismäßigkeit? Kann wirklich jedem Besitzer eines Kamerahandys unterstellt werden, dass er damit verbotene Aufnahmen macht? Gibt es dafür überhaupt Erfahrungswerte? Und wie steht die Missbrauchsgefahr im Verhältnis zum sicherlich unbestrittenen Recht der Prozesspartei, des Zeugen oder des ganz normalen Zuschauers, im Gerichtsflur mobil zu telefonieren?

Es hat sich aber anscheinend noch niemand gewehrt. Eine Entscheidung habe ich jedenfalls auf die Schnelle nicht gefunden.

IN LETZTER SEKUNDE

Manche Mandanten zahlen, wenn es fast zu spät ist. Für ein Asylverfahren in einer anderen nordrhein-westfälischen Stadt, um die 120 Kilometer entfernt, rief der Auftraggeber zum Beispiel vorhin an und erklärte, dass er die Kosten am Samstag bei der Post eingezahlt hat.

Die Verhandlung ist morgen. Ich habe längst einen anderen Termin.

In solchen Fällen hilft nur ein Trick. Auf der Geschäftsstelle des Gerichts anrufen und freundlich anfragen, ob in der Sache davor ein örtlicher Anwalt tätig ist. Der hat dann wahrscheinlich keine Probleme damit, das nächste Verfahren mitzunehmen.

Bingo.

Ins Informationsfax habe ich vorsorglich aufgenommen, dass der eingezahlte Betrag bislang nicht gutgeschrieben ist. Und ich den auf den Kollegen entfallenden Anteil nur weiterleite, wenn er tatsächlich hier eingeht. Den Rest können die Herren ja morgen an Ort und Stelle klären.