DAS MÄRCHEN VOM EU-RECHT

Das neue EU-Recht zwingt täglich tausende ebay-Verkäufer, jegliche Garantie für ihre Ware abzulehnen. Und das ist nur eine der rechtlichen Konstruktionen, die unter dem Etikett EU-Recht durch Angebotstexte wabern.

Aber dieses EU-Recht gibt es gar nicht. Eine Enthüllungsstory bei Spiegel online.

WITZE

Heute Abend halte ich einen Vortrag an der Volkshochschule Velbert: „Früher in Rente“. Das Thema läuft seit Jahren, wird immer ein halbes Jahr vorher gebucht und ist gut besucht.

Wie ich gerade feststellte, hat die große Koalition trotz anderslautender Gerüchte das Altersteilzeitgesetz doch nicht abgeschafft.

Finde ich prima, sonst hätte ich einen Großteil der anderthalb Stunden mit Witzen füllen müssen.

SCHWEIGEPFLICHT

Ein Schnipsel von der gestrigen Fortbildung:

Was passiert eigentlich mit der Schweigepflicht des Verteidigers, wenn der Mandant stirbt? Sie geht nicht auf die Erben über, wie wohl häufig angenommen wird. Vielmehr muss der Verteidiger im eigenen Ermessen entscheiden, ob ihn der Verstorbene in der konkreten Situation von der Schweigepflicht entbunden hätte.

FILMABEND

Sieben Stunden Hauptverhandlung. Zwei Plädoyers. Das hat mich gestern nicht halb so geschafft wie die obligatorische Fachanwaltsfortbildung. Von 13.30 bis 19 Uhr musste durfte ich heute den aktuellen Entwicklungen im Strafprozessrecht lauschen. Ich fühle mich wie ein wiederverwendeter Kaffeebecher.

Da hilft nur eine fette Dosis Hollywood. WOTW.

KNAPP IN DER KERNZEIT

Eine Mandantin ruft an und sagt, dass sie als Angeklagte zum Hauptverhandlungstermin vor das Amtsgericht geladen worden ist. Für Freitag, 17. März 2006, 17.50 Uhr.

Die Ladung für mich schlummert wahrscheinlich noch beim privaten Beförderungsdienst. Aber wenn es kein Irrtum ist, freue ich mich auf ein schönes Nachtprogramm. Ich habe nämlich noch ein paar Zeugen in petto.

VERLASSENE NOTEBOOKS

Notebookdiebe sind am Kölner Hauptbahnhof gefasst worden. Über ihre Methode berichtet der Express:

Macht der Zug im Bahnhof Zwischenstation, steigen sie ein und suchen nach verlassenen Notebooks – der Eigentümer ist gerade zur Toilette oder ins Bord-Restaurant gegangen. Dann verlassen sie wieder den Zug mitsamt Notebook.

AUSKUNFTSANSPRUCH ILLEGAL ?

Die vom Informationsrechtler Prof. Thomas Hoeren betreute Forschungsstelle Recht im Deutschen Forschungsnetz hält die geplante Schaffung eines Auskunftsanspruchs gegen Internetprovider und die damit einhergehende standardmäßige Abfrage von Verbindungsdaten zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen für verfassungswidrig.

Die Argumente stehen in einer achtseitigen Stellungnahme (PDF).

Näheres berichtet auch heise online.

RICHTER WILL NICHT GEHEN

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

KERPEN. Der Direktor des Amtsgerichts Kerpen widersetzt sich seiner nahenden Pensionierung: „Die Diskussion ist doch verlogen!“, sagt Wolfgang Raack, „alle sollen länger arbeiten, aber nach dem Beamtenrecht darf ich es nicht“. Während in der Justiz allgemeine Überlastung beklagt wird, hat der 64-jährige gehandelt und Landesrgeierung wie Justizministerium seine freiwillige Weiterbeschäftigung für zwei Jahre angeboten: „Ich rege ein landesweites Modellprojekt an“.

Das Ministerium aber winkt ab. Raack kommt bei dem Thema schnell in eine kontrollierte Rage: „In den USA müssen Juristen alt und erfahren sein, bevor sie zu Richtern berufen werden“. Er glaubt auch nicht, dass er bei der angespannten Haushaltslage einem jüngeren Bewerber den Platz verweigert: „Die Stelle wird doch gar nicht neu besetzt, wenn ich in Rente gehe“.

Im Herbst soll es soweit sein, doch Raack wehrt sich vehement. Die schematische Altersgrenze von 65 nennt er „willkürlich und quasi diskriminierend“. Sein Argument: Im Ruhestand bekommt er 75 Prozent seines Gehalts – einfach so. Er dagegen bietet seine volle Arbeitskraft an. Die Reaktion des Justizministeriums fällt kühl aus: „Wir sehen keinen Handlungsbedarf“, sagte Behördensprecher Ulrich Hermanski auf Anfrage.

Auf Dauer gesehen müssten auf die neu zu besetzenden Stellen „möglichst junge Leute“ kommen. Und schließlich verweist er auf den Paragrafen 3 des Richtergesetzes. Dort ist der Ruhestand „mit der Vollendung des 65. Lebensjahres“ festgezurrt. Einschließlich der unvermissverständlichen Regel: „Der Eintritt in den Ruhestand kann nicht hinausgeschoben werden“. (pbd)

PASST

Wenn man aus einer Prozesskostensicherheit 14.601,00 € erstattet bekommen hat. Und dann eine Rechnung über 13.880,43 € stellt. Sieht das für den Mandanten getürkt aus.

Ist es aber nicht – sofern das Gebührenprogramm keine Macke hat.

AKTENSHARING

Die Informationsfreiheitsgesetze des Bundes und der Länder ermöglichen es grundsätzlich allen Bürgern, Dokumente der öffentlichen Verwaltung einzusehen. Weil hierfür mitunter happige Gebühren fällig werden dürften, schließt die neue Aktensammelstelle eine Marktlücke. Aktensharing spart Geld und sorgt für Transparenz. Denn auf der Seite sollen nicht nur die „befreiten“ Dokumente veröffentlicht werden, sondern auch gestellte Anträge und die Reaktionen der Behörden.

(Link gefunden in der Dezentrale)

FALSCHE DNA-SPUR

Die Berliner Zeitung berichtet:

Sie gilt als unschlagbares Beweismittel: Kaum jemand zweifelt die Aussagekraft einer DNA-Spur an, hat sie doch gerade bei Sexual- und Tötungsdelikten zur Klärung von unzähligen Fällen beigetragen. Doch so eine DNA-Spur kann auch trügerisch sein. Ein aktueller Fall zeigt, wie leicht ein Bürger kurzerhand hochverdächtig werden kann: Die Berliner Polizei selbst räumte jetzt eine schwere Panne bei einer Spurensicherung ein. Die Folge: Die Beweiskraft einer DNA-Spur könnte in so manchem Prozess infrage gestellt werden.

Die Zeitung kommentiert auch den denkwürdigen Fall.

(Danke an Sven für den Link)

KOKAIN-TEST 2

Ich möchte mich für die Unterstützung bei der Frage bedanken, wie zuverlässig ein ESA-Test ist. Nach vierstündiger Verhandlung in einer anderen Sache, die zum Glück nicht in einer Verhaftung eskalierte (siehe vorigen Eintrag), befragte das Landgericht einen Rechtsmediziner zum Thema. Besonderen Dank an RKS; das Urteil des Thüringer OLG mit seinen schönen Leitsätzen lag dem Gericht bislang nicht vor.

Ergebnis des Gutachters: Der ESA-Test taugt bei Kokain eigentlich nur zum Nachweis, dass es sich nicht um Kokain handelt. Der Test reagiert auch auf eine Vielzahl anderer, nicht verbotener Substanzen. Ordinäres Eiweiß zum Beispiel.

Das lässt hoffen. Am Donnerstag wird das Urteil verkündet.

SPANNUNG

Wenn die Staatsanwältin im Plädoyer den Erlass eines Haftbefehls beantragt, erhöht das die Spannung in der Pause bis zur Urteilsverkündung. Mal sehen, wie sich die Männer in Grün ggf. postiert haben und was der Auftraggeber aus dieser Situation macht. In drei Minuten weiß ich mehr.