CC

Wenn man sich bei IKEA beschwert, die schwedische Botschaft auf CC setzen. Darauf muss man erst mal kommen.

DAS SCHEITERN

Literaturwelt. Das Blog:

In seinem neuen Roman „€žLandleben“€œ schreibt John Updike einmal mehr über das Thema, über das er seit über 40 Jahren schreibt: das Scheitern der Ehen mittelständischer Paare.

Nur für den Fall, dass sich wer dafür interessiert.

Nach dem Messiah Code, für den ich heute die Eigentümerversammlung geschwänzt habe, schwanke ich noch. In der engeren Wahl: Utopia. Komm, süßer Tod. Vollidiot. Sich für das nächste Buch entscheiden. Nur wenige Dinge sind so schwer.

EBAY: WER IST DER KÄUFER ?

ebay-Verkäufer dürfen sich nicht einfach darauf verlassen, dass der erfolgreiche Bieter tatsächlich ihr Vertragspartner ist. heise online berichtet über ein weiteres Urteil, das dem Verkäufer die Beweislast dafür auferlegt, mit wem er den Vertrag geschlossen hat. Die Person, auf welche der Nickname registriert ist, muss dies nach Auffassung der Richter nicht zwangsläufig sein. Sie sehen zu viele Manipulationsmöglichkeiten.

IN EIGENER SACHE

Einige Weblogs berichten darüber, dass die Anwaltskanzlei Vetter & Mertens im Impressum der Seite lernikus.de als Rechtsvertretung benannt wird.

Dazu zwei Feststellungen:

1. Die Aussage ist nicht richtig. Es besteht bislang kein Mandatsverhältnis bezüglich der Seite lernikus.de.

2. Wir haben bislang keine Dienstleistung für lernikus.de erbracht, insbesondere keine Rechtsberatung.

Nachtrag:

Durch die Kommentare wurde ich auf das Impressum der Seite meinupload.com hingewiesen. Auch dieses Impressum war mir bislang nicht bekannt. Deshalb folgende Ergänzungen:

3. Auch bezüglich der Seite meinupload.com besteht kein Mandatsverhältnis. Wir sind nicht die Rechtsvertreter für diese Seite. Dies gilt auch für andere Seiten, auf denen wir möglicherweise genannt werden.

4. Sämtliche Hinweise sind von uns nicht autorisiert. Wir werden dafür sorgen, dass sie entfernt werden.

UNBEZAHLBAR

Mark K. Binz ist einer der erfolgreichsten Anwälte der Republik. Sein Rat gilt manchen als unbezahlbar – im wahrsten Sinne des Wortes. Laut manager magazin führt sich „Papa Gnadenlos“ abseits der großen Bühne allerdings „nicht selten wie ein spießiger Rechthaber“ auf.

Ein für den Leser launiges Porträt.

KANN NICHT ERWARTET WERDEN

Wenn Anwälte ihre Berufungen zum falschen Gericht schicken – selbst schuld. Oder dumm gelaufen. Aber es besteht ja manchmal Hoffnung. Dass die Mitarbeiter beim falschen Gericht nett sind. Sie rufen an und teilen kurz mit, dass etwas mit dem Schreiben nicht stimmt. Oder sie faxen das Schreiben gar an das richtige Gericht weiter, damit nicht eventuell eine Frist versäumt wird.

Selbstverständlich gibt es keinen Anspruch auf nette Gerichtsmitarbeiter. Die Richter beim Oberlandesgericht Zweibrücken, die sich mit so einem Fall beschäftigen mussten, lassen dann auch genüsslich den Larry raushängen, damit der blöde Anwalt und alle Bürger wissen, dass man bei Gerichten nur nie auf einen Handschlag mehr als nötig hoffen sollte:

Das Fristversäumnis hätte nur noch durch eine außerhalb des normalen Geschäftsablaufs veranlasste Benachrichtigung des Verfahrensbevollmächtigten der Antragsgegner per Telefon oder per Telefax oder durch sofortige Weiterleitung der Rechtsmittelschrift per Fernkopie abgewendet werden können. Das zu verlangen wäre aber eine Überspannung der Anforderungen an die Pflichten eines mit der Sache nicht vorbefassten … Gerichts. Diese gehen jedenfalls nicht soweit, dass der Partei oder ihrem Bevollmächtigten die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien vollständig abgenommen wird.

Deshalb kann eine Partei … gerade nicht damit rechnen, dass das unzuständige Gericht sie innerhalb der Rechtsmittelfrist fernmündlich oder per Telefax auf die fehlerhafte Einlegung des Rechtsmittels hinweist oder alles daran setzt, das Rechtsmittel noch fristwahrend an das zuständige Gericht weiterzuleiten.

Erwartet werden kann in derartigen Fällen nur die Behandlung der Sache im üblichen Geschäftsgang und – nach Erkennen der Unzuständigkeit – die Weiterleitung des Rechtsmittels auf dem üblichen Postweg.

Na, dann wissen wir ja wenigstens Bescheid.

(Beschluss vom 02.09.2005 – 3 W 168/05)

NICHTRAUCHER

Manchmal frage ich mich, ob ich nicht etwas origineller hätte formulieren können:

… dies gilt auch für die angebliche Drohung, die beiden Insassen zu verprügeln und eine Zigarette im Gesicht von Frau G. auszudrücken. Das ist schon deshalb wenig glaubhaft, weil mein Mandant kein Raucher ist und gar keine Zigaretten bei sich hat.

Aber für eine Einstellung wegen geringer Schuld hat es gereicht.

DIE VERORDNUNG

Wir schalten um nach Hamburg.

Hier ist sie also, die Allgemeine Verfügung der Justizbehörde zum Einsatz von Fernkopiergeräten Nr. 11/2005 vom 27. Mai 2005 (Az. 1281/13/4-6). Obwohl jede Menge ManBeamtenpower drin steckt, werden die nicht fristwahrenden Faxgeräte, über die ich mich schon mal wundern musste, leider nicht angesprochen.

Die einzige Stelle, die passen könnte, sagt eigentlich etwas anderes aus:

Soweit die unter Abschnitt A I. bis VI. bei den Gemeinsamen Annahmestellen
angeschlossenen Bereiche über eigene Telefax-Anschlüsse verfügen, sollen Sendungen direkt an diese Anschlüsse übertragen werden.

Wenn Faxe aber möglichst direkt an die „angeschlossenen Bereiche“ (also auch die Geschäftsstellen) übertragen werden sollen, warum gilt dies dann nicht für fristwahrende Faxe? Das wäre dann so was wie die Ausnahme von der Ausnahme zur Regel.

Besser kann man seine Kunden wohl nicht überfordern.

(Verordnung gefunden bei Vertretbar.de)

STARK ENTLADEN

Seit Wochen schiebe ich den Anruf beim Autohaus vor mir her. Wahrscheinlich, weil es so banal klingt: Die heizbare Heckscheibe funktioniert nicht. Und weil die Antwort unausweichlich scheint: Da ist sicher ein Draht gerissen, haben Sie vielleicht zu heftig von innen geputzt? (Ich, innen geputzt, haha.)

Manchmal lohnt es sich, Probleme auszusitzen. Heute nämlich der Anruf des Autohauses. Die Steuerung muss neu programmiert werden. Wegen eines Softwarefehlers schalte das Auto in den Stromsparmodus. Die heizbare Heckscheibe werde als erstes runter gefahren.

Super. Damit dürfte sich dann auch jene Fehlermeldung erledigen, die seit kurzem im Display erscheint: „Batterie stark entladen!“ Darauf habe ich nichts gegeben; ist ja kalt draußen.

Ich machte den Vorschlag, dass ich mein Notebook mitbringe und das Update abwarte. Aber nein, die Arbeiten benötigen mindestens drei Stunden, möglicherweise einen halben Tag. Im schlimmsten Fall den ganzen Tag. Ich verzichtete auf eine Erklärung, was der schlimmste Fall sein könnte.

Das Angebot auf einen Mini als Austauschwagen habe ich dankend abgelehnt. So weit ist es dann doch noch nicht, mit der Midlifecrisis.

DIE BEKLAGTE LÄSST LOS

Die Bundesagentur für Arbeit in Gestalt der Familienkasse Düsseldorf hat das Gesetz zu Ende gelesen. Jedenfalls heißt es jetzt, nachdem ich ein paar Worte zu dieser Fristenproblematik geschrieben habe:

Im o.a. Klageverfahren hält die Beklagte an ihrem Vortrag, die Klage sei verfristet erhoben worden, nicht mehr fest.

ROHTENBURG

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat den Kannibalenfilm „Rohtenburg“ gestoppt. Der Starttermin am 9. März 2006 ist damit fraglich. Nach Ansicht des Richters wiegt das Persönlichkeitsrecht des „echten“ Kannibalen Armin Meiwes schwerer als die Meinungs- und Kunstfreiheit.

Mich irritiert, dass das Gericht nach dem Bericht auf 88 Übereinstimmungen mit Meiwes Leben abstellt. Würde sich eine rechtswidrige Verletzung des Persönlichkeitsrechts nicht erst dann ergeben, wenn die Übereinstimmungen zu einer falschen oder verzerrenden Darstellung des Betroffenen führen?

Wenn die Fakten zutreffen und Meiwes deshalb nicht herabwürdigen oder in einem völlig falschen Licht dastehen lassen, schildert der Film lediglich die Wahrheit. Diese war aber schon Thema in der Berichterstattungsorgie nach der Tat, und sie ist Gegenstand der Gerichtsverfahren. Wieso sich Meiwes dann einer künstlerischen Aufbereitung seiner Tat nicht stellen müssen sollte, verstehe ich nicht.

(Spiegel online)