UNBESTECHLICH

Junge Anwältinnen sind mitunter so freundlich:

„Sehr geehrter Herr Kollege Vetter, leider muss ich Ihrer Argumentation widersprechen…“

Und ich Trottel habe auch noch den Espresso bezahlt.

EX-KOLLEGEN

Es gibt Gerichtstermine. Und es gibt Gerichtstermine mit Anwälten aus dem Büro, wo du mal angefangen hast. Normalerweise ein Grund, sich freundlich zuzunicken. Nicht in deinem Fall, denn der Abschied 1995 war, sagen wir mal, eine Mischung aus Hochverrat und anschließender Christenverfolgung.

Dich ans Kreuz zu nageln haben sie aber nicht geschafft, trotz unzähliger Eingaben an die Anwaltskammer und zwei Kilo Dienstaufsichtsbeschwerden gegen einen der sachlichsten Staatsanwälte, die es jemals in dieser Stadt gab. Nicht dein Verdienst, sondern das eines Verteidigers, der sein bescheidenes Pauschalhonorar mehr als wert war und dessen Handynummer du noch heute gespeichert hast für den Fall, dass du mal wieder im Lichtkegel der Schreibtischlampe sitzt.

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NÄCHSTER TERMIN: LETZTER APRIL

Herr E. hat gestern eine Ladung als Zeuge erhalten. Er soll am 11.04.2005 vor Gericht aussagen. Tja, jetzt stellt sich die Frage, ob man sich als Staatsbürger mal janz dumm stelle darf. Oder ob es eine Verpflichtung gibt, bei einem auf der Hand liegenden Irrtum beim Gericht nachzufragen.

Wir werden es möglicherweise erfahren, wenn ein Ordnungsgeld ergeht. Herr E. will nämlich aus bestimmten Gründen nicht erscheinen, so dass ihm die Ladung in dieser Form gelegen kommt. Herr E. stellt sich also auf den Standpunkt, dass er nicht ordnungsgemäß geladen ist. Basta.

(Herr E. ist übrigens derzeit nicht mein Mandant. Ich habe deshalb davon abgesehen, ihm ungebeten politisch korrekte Ratschläge zu erteilen.)

ZU VIEL GEZAHLT

Wir haben für das Jahr 2004 zu viel Umsatzsteuer gezahlt. Es handelt sich um 12,99 €. Freundlicherweise erstattet das Finanzamt den Betrag, da er über der Mindestgrenze von 1,00 € liegt.

Das gibt ’ne Sause.

ÜBERZEUGT

Ein großer Düsseldorfer Verkehrsbetrieb hat jetzt doch die angemessenen Gebühren für eine Unfallschadenregulierung erstattet. Zunächst wollte der große Düsseldorfer Verkehrsbetrieb nur eine 0,9 Gebühr zahlen. Angeblich handelte es sich um eine unterdurchschnittliche Angelegenheit.

Der Verweis auf mittlerweile 70 Urteile, die in vergleichbaren Fällen die Regelgebühr von 1,3 zusprechen, überzeugte den großen Düsseldorfer Verkehrsbetrieb. Der Restbetrag wird jetzt überwiesen – wenn auch „allein im Erledigungsinteresse“.

FEHLER DER JUSTIZ

Wenn die Justiz Fehler macht, muss sie Bürger auf die Möglichkeit der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinweisen. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.

In dem Fall hatten Rechtspfleger Beschwerden von Strafgefangenen falsch bearbeitet. Die Rechtsmittel wurden wegen dieses Fehlers als unzulässig verworfen. Die Gerichte hätten nach Auffassung des Verfassungsgerichts die Betroffenen ausdrücklich darauf hinweisen müssen, dass sie über einen Wiedereinsetzungsantrag doch noch zu ihrem Recht (auf sachliche Prüfung ihrer Eingaben) kommen könnten.

(beck aktuell)

ADABEI

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SEHR LUSTIG

Vorhin bei einer Besprechung kurz den Reflex gehabt, nach draußen zu stürmen. Und zu fragen, ob es im im Bereich des Sekretariats auch etwas leiser geht. Jedenfalls war die gute Laune bis ins Besprechungszimmer zu hören.

Ich habe dann doch lieber erst nach der Besprechung nachgefragt. Wie sich herausstellte, ging es um Nacktputzen. Den Rest der Geschichte verkaufe ich an Stromberg.

MEHR KRYPTIK – PER FAX

Das Bundespolizeipräsidium West in Sankt Augustin ist nicht nur per Post, Telefon, Fax und E-Mail erreichbar. Nein, auf dem Briefbogen ist auch eine Nummer des „Kryptofax“ angegeben.

Im Netz ist über Kryptofaxe wenig zu finden. Ein Artikel in der Wikipedia erwähnt solche Geräte. Aber offensichtlich weiß man nichts genaues. Und überhaupt ist alles streng geheim.

Ein normales Fax lässt sich nicht an das Kryptofax schicken. Ich habe es natürlich gleich probiert…

ERKLÄRUNG DES TAGES

Irgendwann hatten die Mieter genug. Auch Jahre nach ihrem Einzug in einen Neubau waren die Treppenstufen ohne Belag. Weil der Vermieter des fünfstöckigen Hauses einfach nichts unternahm, kürzten sie die Miete um 5 %.

Im Prozess wendet der Vermieter ein, für die Treppen sei nie ein Belag vorgesehen gewesen. Während auf den Zugängen (billiger) Marmor verlegt ist, genüge für die Treppen nackter Beton.

Was für ein Missverständnis! Bisher hatten die Mieter gedacht, die Nummern und Linien, die mit unzerstörbarer Farbe auf jede Stufe gemalt sind, seien Markierungen für die Baukolonne.

In Wirklichkeit ist es Design. So jedenfalls wird es der Gegenanwalt dem Gericht verkaufen. Da bin ich mir jetzt schon sicher.

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