Anruf von: Hr. Lindner (Vertreter)
Firma: Arcor
Telefon:
Status: Auskunft erteilt.
Nachricht: Vertreter für DSL-Anschlüsse auf E-Mail-Weg verwiesen.
Korrekt.
Anruf von: Hr. Lindner (Vertreter)
Firma: Arcor
Telefon:
Status: Auskunft erteilt.
Nachricht: Vertreter für DSL-Anschlüsse auf E-Mail-Weg verwiesen.
Korrekt.
Wegen langwieriger Fassadenarbeiten am Nachbarhaus verdreckte der Balkon einer Mandantin mit zentimeterhohem Staub. Wir hatten die Reinigungskosten beim Bauherren gerichtlich geltend gemacht. Darauf fiel dem Gegenanwalt Folgendes ein:
Jedem Mieter obliegt schon aufgrund des Mietvertrages eine Pflicht zur Reinigung der von ihm angemieteten Räumlichkeiten. Dies hatte die Klägerin sträflich vernachlässigt und sich monatelang nicht um ihren Balkon gekümmert. Andere Mieter im Haus hatten keinerlei Probleme mit dem Putzen, das gilt auch für die angebliche Verschmutzung durch die Handwerker. … Richtig ist allein, dass die Klägerinn ihren Balkon hat verdrecken lassen. Hätte sie diesen laufend und auch nur in größeren Abständen geputzt, wie jeder andere Mieter, wäre die angebliche Verschmutzung gar nicht aufgetreten.
Nach einem Hinweis des Gerichts, der uns leider nicht übersandt wurde, hat der Beklagte die Forderung anerkannt.
Eigentlich wollte ich auf was anderes klicken, aber dann bin ich bei der „jungen welt“ gelandet. Das Blatt interviewt den Sprecher des Bündnisses Dortmund gegen Rechts:
Von der Polizei erwarten wir, daß sie erst einmal jeden Aufmarsch von Rechten verbietet, auch wenn die Gerichte später anders entscheiden sollten. Schließlich sind die Beamten dazu verpflichtet, die legitimen Interessen der Bevölkerung zu schützen. Und diese will mehrheitlich keine Neonazis in der Stadt marschieren sehen.
Warum ist der eigentlich gegen die Faschisten? Er klingt selbst wie einer.
Derzeit wird über den Blogcounter diskutiert. Spreeblick und Don Alphonso haben sich wohl komplett ausgeklinkt.
Anlass für mich, mal wieder die Topliste aka Schwanzvergleich zu studieren. Weiß gar nicht, was die zu nölen haben. Ich fühl ich mich prima. Wer würde das nicht, zwischen hodenmumps.net und orschlurch.de?
Frau S. soll im Reisebüro eine Reise gebucht haben. Soll. Es stellt sich schon die Frage, ob überhaupt ein Vertrag geschlossen wurde. Frau S. meint nämlich, sie hätte sich nur über eine Reise informiert. Jedenfalls hat sie unmittelbar nach Erhalt der Buchungsunterlagen klipp und klar abgesagt – rund ein halbes Jahr vor dem Abflugtag.
Jetzt will das Reisebüro 25 % des Preises, immerhin gut 1.000,00 €. Die Anwälte des Reisebüros behaupten, das Reisebüro habe diesen Betrag an den Veranstalter gezahlt. Dieser habe nämlich so eine Klausel in den Bedingungen.
Moment mal.
Aus einem forensisch-psychiatrischen Gutachten:
Mord zählt mit Wiederholungsraten zwischen 0 % und 3 % zu den Delikten mit den geringsten Wiederholungsraten.
ebay hat die Regeln für das Bieten auf eigene Artikel, auch durch Verwandte, Bekannte und Angestellte, neu gefasst und verschärft. Solche „Insidergeschäfte“ sind grundsätzlich verboten, wenn es sich nicht um einen Sofort-Kauf handelt.
Ein Rechtspfleger in Neuss soll Ratsuchenden eindeutige Avancen gemacht haben. Außerdem wird ihm vorgeworfen, Anwälte schlecht geredet zu haben, um Schuldner zu einer privaten Beratungsstelle umzuleiten. Mit der Beratungsstelle soll der Beamte einen Arbeitsvertrag gehabt haben, berichtet der Express.
Es soll Ärzte geben, die „Masernpartys“ propagieren. Gesunde Kinder besuchen ein an Masern erkranktes Kind. Einziges Ziel: Ansteckung.
Die Ärzte Zeitung weist darauf hin, dass so etwas nach dem Infektionssschutzgesetz (IfSG) strafbar sein kann.
Die Verteidigung in so einem Fall stelle ich mir jedenfalls spannend vor.
Tja, man sollte sich besser nirgends sicher fühlen. Schon gar nicht in einem Telefonladen. Denn dort könnte in der Nachbarbox ein Bürger sitzen, der gar nicht telefoniert, sondern das Gespräch belauscht. Und gleich die Polizei informiert, weil er aus dem Gehörten zu schließen meint, es werde für 21.00 Uhr ein Drogengeschäft verabredet. Treffpunkt: ein Billardcafé.
Am vermeintlichen Übergabeort wurde leider nicht viel gefunden, von einem Espresso und einer Cola light mal abgesehen. Dabei hat man sogar in den Unterhosen nachgeschaut.
Das ist der heutige Beitrag zur „So ist Deutschland“-Kampagne.
Natürlich kann man ein Knöllchen über 5,00 € liegen lassen und die Zahlungsfrist nicht beachten. Mit Gebühren und Auslagen kostet der Bußgeldbescheid, der dann ergeht, exakt 30,60 €. Gegen diese zusätzlichen Kosten kann auch ein Anwalt kaum noch was machen.
Jedenfalls dann nicht, wenn gleich zwei Polizisten beobachtet haben, wie der Betreffende bei Rot über die Fußgängerampel spaziert ist.
Schon seltsam, wie rustikal es selbst in größeren Betrieben zugeht:
„Sie können sofort das Haus verlassen“, war die einzige Ansage, die eine Mandantin nach einem Gespräch ihrer Vorgesetzten erhielt. Klar, damit ihr dann nach zwei Tagen das unentschuldigte Fehlen reingewürgt wird.
Schließlich ließen sich die Herren doch noch zu einer schriftlichen Freistellung herab.
Tatvorwurf laut einem Anhörungsbogen der Polizei:
„alle sonstigen Straftaten nach StGB“
Das sieht nach Arbeit aus.
Von Diplom-Jurist Sascha Kremer
Vor gut drei Monaten gab es in Sachen Abmahnungen wegen PRINCESS den ersten Beitrag im law blog.
Tatsächlich waren die damals bekannten Fälle nur die Spitze des Eisbergs, mittlerweile wurden eBay-Verkäufer wegen so ziemlich allem abgemahnt, was auch nur ansatzweise mit Schmuck zu tun hat und unter der Bezeichnung „Princess“ daherkommt (so etwa ein Anbieter von Plastikarmbändchen mit dem Aufdruck „Princess“).
Angesichts der unstrittig zugunsten der Carl Engelkemper GmbH & Co. KG (Münster) eingetragenen Marken „Princess“, die von der Markeninhaberin – entgegen anderweitiger Spekulationen – tatsächlich auch genutzt wird (unter anderem für mit entsprechenden Displays beworbene Ohrstecker), kann eine Verwendung der Bezeichnung „Princess“ für Schmuckstücke im geschäftlichen Verkehr tatsächlich eine Verletzung der Rechte an der Marke „Princess“ darstellen.
Die Folge: Neben die Unterlassungs-, Schadensersatz-, Auskunfts- und Vernichtungsansprüche der Markeninhaberin treten – für den unbedarften Verwender der Marke zumeist am ärgerlichsten – die Kosten für die anwaltliche Durchsetzung der Markenrechte und die (erfolglose) eigene Verteidigung hiergegen, die schnell einen deutlich (!) vierstelligen Betrag erreichen können.
„Beim Salvatore ist eben nicht beim Poldi.“
Schon erstaunlich, welche Erkenntnisse man aus dem Dampfbad mitnehmen kann.