ALTPAPIER

„Greifen Sie ins Töpfchen … Benutzen Sie nach der Rasur eine Feuchtigkeitscreme, aber trocknen Sie sich vor dem Einreiben nicht das Gesicht ab. So kann die Creme tiefer eindringen.“

BEST LIFE (Für Männer, die das Leben kennen), 04/2005, S. 63

Ich guck‘ lieber eine DVD.

VERRÄTERISCHE OHREN

Ein bekannter Kölner Staatsanwalt möchte zwei Einbrecher überführen – anhand ihrer Ohrabdrücke. Die Täter sollen an zahlreichen Wohnungstüren gelauscht haben, bevor sie ihre Einbrüche begingen. Laut Express hat sich ein eingeschalteter Ohrengutachter geradezu euphorisch über die Möglichkeiten seiner Wissenschaft geäußert.

Diese Begeisterung wird nicht überall geteilt:

Der Ohrabdruck ist noch nicht als eindeutiges Identifikationsmerkmal einzustufen. Daher stellt das Verfahren der Identifikation anhand der Merkmale des Ohres lediglich eine Ergänzung zu bestehenden Identifikationsverfahren dar.

MERKZETTEL

Meine Kollegin hat sich für zweieinhalb Wochen in den Urlaub nach Norwegen verabschiedet. Während Mama und Papa das Wohnmobil einräumten, tippte ihre Tochter heute bei mir einen kleinen privaten Merkzettel auf dem Computer:

für die reise

ein wonmudil ein zelt spielzaug anzisachen zanbürste zanpaster hantug seife betbezug betdeke kopfkisen
schuhe besteg teler gleser kuscheltir buch
hendi potmone malsachen fotoaperat babeanzug
schampu

(C) Sophie

STUR LINKS

Ein Mandant möchte einen Autofahrer anzeigen. Der andere ist auf einer innerstädtischen Ausfallstraße stur links gefahren. Mit normalem Tempo.

Ich persönlich gebe der Anzeige wenig Aussicht auf Erfolg:

§ 7 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung:

Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung den Fahrstreifen frei wählen … Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

Der Mandant will den Paragrafen in der Firma rumzeigen. „Jede Wette, dass das keiner weiß.“

BITTE NICHT

„Bitte rufen Sie mich an. Es geht um Ihr Auto. Danke!

M. Leyhausen“

Lieber M. Leyhausen, bitte pfriemeln Sie mir keine Visitenkarten in den Seitenspiegel. Die quellen so unappetitlich, nach einem Sommerregen.

NEBENKOSTEN: BITTE NICHT TÄGLICH

Heute Nachmittag habe ich mir ein kleines Fleißkärtchen verdient. Mit einem Schriftsatz zu einer Nebenkostenforderung. Das liest sich letztlich recht fluffig, aber es steckt jede Menge nervtötendes Gewühle im Vertrag und den Belegen drin. Die „Probleme“ sind in solchen Fällen ja leider nicht gelb markiert.

Hier der Text an das Amtsgericht, damit sich der eine oder andere angehende Anwalt vielleicht doch noch mal Gedanken über seinen Berufswunsch macht:

In dem Rechtsstreit
D. / N.

ist die Klage unbegründet. Dem Kläger steht der geltend gemachte Anspruch nicht zu.

Im Einzelnen:

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FUCHS UND SCHAF

In der aktuellen Printausgabe der Zeitschrift PCgo hat die Softwarefirma SlySoft eine ganzseitige Anzeige geschaltet. Sie wirbt für ihre legale Kopiersoftware „Clone DVD 2“. Mit dem Spruch „Man muss kein Kopierfuchs sein – Hauptsache es funktioniert“. Und einem eingängigen Bildmotiv: Schäfchen und Fuchs laufen in Herrchens offene Arme.

Im Anzeigentext fehlt jeder Hinweis darauf, dass Clone DVD 2 keine kopiergeschützten Materialien vervielfältigt. Warum auch? Immerhin gibt’s ja den Promotioncode für 10 US-$ Rabatt – „auf alle SlySoft-Produkte“. Da fällt der Frust beim Besuch der Seite gleich wesentlich geringer aus.

Ach ja, unten auf der Anzeige prangt in riesigen Lettern die URL von SlySoft.

Aber wehe eine Redaktion setzt in einem bestimmten Kontext einen Hyperlink dorthin, dann hagelt es Gerichtsurteile.

Das verstehe, wer will.

PERSÖNLICH

Gefangene müssen in Strafvollstreckungssachen persönlich angehört werden. Die Befragung per Videokonferenz, seit kurzem in der Haftanstalt Mannheim möglich, reicht nach Auffassung des Oberlandesgerichts Karlsruhe nicht aus. Die Videokonferenz könne den unmittelbaren Eindruck nicht ersetzen, heißt es in dem Beschluss. Außerdem lösten Kamera und Mikrofon bei Gefangenen möglicherweise Ängste aus.

Zulässig sei die Anhörung per Video, wenn der Gefangene zustimmt.

(Bericht auf dem NRW-Justizportal; Link gefunden in den Lichtenrader Notizen)