SCHMERZHAFT

Für was es wirklich Schmerzensgeld geben sollte, sind Telko-Prospekte. Ich beziehe mich hier mal auf „T-Mobile Urlaubs-Hits für unterwegs!“, der gestern im Briefkasten steckte. Das klein Gedruckte ist so winzig, dass ich es wirklich kaum lesen kann. Eine überraschende Aussage beim Sidekick II führte jedoch dazu, dass ich die körperlichen Qualen auf mich nahm. „Ohne Limit online gehen – mit echter Flatrate“. Natürlich stand neben dem Wort Flatrate eine winzige Zahl, in diesem Fall die 4. Die Fußnote hierzu lautete:

Das Angebot gilt nur in Verbindung mit dem Abschluss eines T-Mobile Laufzeitvertrages im Tarif Relax 100 und gleichzeitiger Buchung der Option Sidekick Data mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten … (blablablabla) Im monatlichen Optionspreis der Option Sidekick Data i.H.v. 15 € ist ein monatliches Budget von 30 MB enthalten (nur in Zusammenhang mit dem Sidekick II und im Inland nutzbar; Restguthaben verfällt am Monatsende). Nach Verbrauch des monatlichen Inklusvibudgets wird ein Preis von 1,90 € pro MB berechnet (entfällt bis zum 31.12.2005). Abrechnung erfolgt in 100-KB-Blöcken.

Ein monatliches Budget von 30 MB, dessen Überschreitung für eine Einführungsphase von knappen 5 Monaten zu keinen Mehrkosten führt, ist also eine „echte Flatrate“?

Darauf muss man erst mal kommen.

VERZICHT

Das ist der eigentümlichste Satz, der mir jemals in einem Kostenfestsetzungsantrag begegnet ist:

Die Rechtsanwaltsgebühren sind bewusst nicht in die Berechnung einbezogen, … da die Klägerin auf die Geltendmachung des Gebührenerstattungsanspruchs gegenüber dem Beklagten verzichtet.

Es werden nur die Gerichtskosten und die Auslagen angemeldet. Das nenne ich wirklich nobel. Nach dem Grund fragen? Lasse ich lieber, ansonsten merkt noch jemand, dass der Textbaustein vielleicht gar nicht in diesen Fall gehört.

KENNENLERN-WOCHE

Das Herzmädchen kenne ich von einem Bloggertreffen. Sebas nur, sagen wir es mal so, von einem kleinen nächtlichen Telefonat. Aber auch wer noch weniger als ich mit den beiden verbindet, wird die Geschichte(n) ihres Kennenlernens mit Vergnügen lesen. Beschrieben von den Hauptbeteiligten und einigen Augenzeugen.

Hier fängt es an.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

LAUT SCHREIEND

Eine Mieterin verlangt 2.000,00 € vom Vermieter. Schmerzensgeld. In ihrer Wohnung brummten zehn Tage Trocknungsgeräte, weil es zu einem Wasserschaden gekommen war. Ach so, der Anwalt, der diese Forderung für sie geltend macht, will auch noch 800,00 € Gebühren.

Über eine Mietminderung von 30 % oder von mir aus 40 % für den Zeitraum hätte man ja noch reden können. Das wären dann ein paar Euro fünfzig gewesen. Aber Schmerzensgeld? Das ist wohl mal einer der Fälle, bei denen Richter laut schreiend über den Flur laufen. Oder sich aus dem Fenster stürzen.

Was macht eigentlich Gert Postel zur Zeit?

ARBEITSSUCHEND

Nach dem Mutterschaftsurlaub sollte sich eine Arbeitnehmerin eigentlich wieder zur Arbeit melden. Was rät man einem Arbeitgeber, der seine bisherige Mitarbeiterin nicht sonderlich vermisst, aber durch Zusendung des Fragebogens der Agentur für Arbeit erfährt, dass sie sich arbeitssuchend gemeldet hat?

Sicherheitshalber fristlos kündigen. Hilfsweise fristgerecht. Und gleichzeitig die schlüssige Kündigung annehmen, die in der Arbeitslosmeldung zu sehen ist.

Mehr fiel mir in diesem Fall beträchtlicher Kommunikationsarmut auch nicht ein.

LIEBES, DOOFES GMX-MITGLIED

Aha, GMX ist nicht nur wenig serviceorientiert. Nein, die Firma hält ihre Kunden auch für doof. Nachdem ich gestern auf diese Mail zurückgeschrieben habe, dass ich mich nicht mit dem lakonischen Hinweis auf andere Abteilungen vertrösten lasse, erreicht mich folgende Antwort:

Liebes GMX-Mitglied,

ich habe die Mail weitergeleitet.

Eine neue E-Mail brauchen Sie auch nicht zu schreiben. Die Änderung der Empfängeradresse, entsprechend der Antwortmail, reicht aus, um die E-Mail erneut zu versenden.

Für weitere Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Uwe R.
GMX-Support-Team

Wenn eine Geschäftsbeziehung so beginnt, sollte ich wohl über mein gesetzliches Widerrufsrecht nachdenken.

Nachtrag: Auf den Widerruf an GMX erreicht mich folgende Mail:

Liebes GMX-Mitglied,

bitte wenden Sie sich dazu an unsere Rechnungsabteilung, die Sie von Montag – Freitag zwischen 08.00 – 18.00 Uhr folgendermaßen kontaktieren können:

über E-Mail: gmxservices@gmx-gmbh.de

oder telefonisch unter: 0180 / 3000 832 (9 Ct./Min.).

Mit freundlichen Grüßen
GMX-Support-Team

Na ja, immerhin eine schnelle Eingangsbestätigung.

2. Nachtrag:

Sehr geehrter Herr Vetter,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ihr DSL-Auftrag wurde bereits storniert. Wir freuen uns, wenn wir Ihnen weitergeholfen haben.

Mit freundlichen Grüßen

Hülya A.
Rechnungsstelle
GMX Internet Services GmbH

Das wiederum ging zügig.

HYSTERIE ?

Die Link-Entscheidung des Oberlandesgerichts München im Fall heise hält der Münsteraner Juraprofessor Thomas Hoeren für ein „gefährliches Fehlurteil“ mit gravierenden Folgen:

Man muss eben sehr gut aufpassen. Aufgrund dieser neuen Urteile muss man sich überlegen: Auf wen setze ich einen Link? Früher hat man als Privatperson gesagt: ‚Komm, ich hau da hundert Links hintereinander‘ und war ganz stolz. Heute muss man sich wirklich überlegen, ob der, auf den man einen Link setzt, wirklich vertrauenswürdig ist. Man muss diese Links dann auch in regelmäßigen Abständen gegenchecken und prüfen, was sich auf der gelinkten Seite tut.

Im Interview mit dem WDR äußert der Jurist die Hoffnung, dass der heise-Verlag eine Verfassungsbeschwerde einlegt.

Müssen wir jetzt alle in Hysterie verfallen? Nur dann, wenn diese Rechtsprechung auch für Links zu völlig anders gelagerten Webangeboten Schule macht. Im Fall des Links auf die Firma SlySoft ist es nämlich so, dass ein spezielles Verbotsgesetz (§ 95a Urheberrechtsgesetz) den „Vertrieb“ von Kopierschutztools ausdrücklich untersagt.

Für andere Bereiche fehlen solche Gesetze, so dass die Freiheit hier zumindest nicht ausdrücklich eingeschränkt ist. Ob die „allgemeinen Gesetz“ so weit reichende Sanktionen hergeben, wird man sehen müssen.

(Danke an den Kollegen Dominik Boecker für den Link)

TELKO-TAG

Was soll’s, wo wir heute schon über Telkos lästern, noch eine aktuelle Geschichte. Diesmal geht es um den Anbieter A…r.

Trotz einiger Mühen gelang es dem Mandanten nicht, sein Telefon nach der Umschaltung des Anschlusses in Gang zu bringen. Der technische Support von A…r konnte oder wollte nicht helfen. Deshalb kündigte der Mandant seinen Vertrag wegen Nichterfüllung. Zuvor hatte ihm ein befreundeter Techniker bestätigt, dass die Leitung tot ist.

A…r bestätigte die Kündigung, aber erst zum Oktober 2006. Seitdem werden die Grundgebühren fleißig abgerechnet. Ebenso emsig schreibt der Mandant Widersprüche.

Mit Schreiben vom 25. Juli fordert ein Inkassoinstitut die Hauptforderung seiner Kundin in Höhe von 157,72 € an und droht mit einer Klage.

Seltsam, denn:

Mit Schreiben vom gleichen Tag teilt A…r mit, dass der volle Rechnungsbetrag gutgeschrieben worden ist. Das Kundenkonto ist demnach ausgeglichen. Was mir besonders gefällt, ist der letzte Satz auf der Gutschriftsanzeige:

„Dieses Schreiben wurde mittels EDV erstellt und ist auch ohne Unterschrift gültig.“

AUSKÜNFTE

Da ich nach meinen Ausflügen in die spannende Welt der Forensik normalerweise jeden zurückrufe, der es wünscht, habe ich dies auch bei einer Opferschutzorganisation gemacht. Die Dame erklärte mir, dass sie gestern Frau N., meine Mandantin, bei sich gehabt und mit ihr geplaudert habe.

Und dann wollte sie allerhand wissen. Zum Beispiel, was ich mit meiner Mandantin hinsichtlich der Anwaltskosten ausgemacht habe. Abgesehen davon, dass sie das auch Frau N. hätte fragen können, kam mir auch spontan das so genannte ANWALTSGEHEIMNIS in den Sinn.

Also besorge ich mir erst einmal grünes Licht von Frau N., bevor ich etwas sage. Besonders beliebt habe ich mich mit meiner Einsilbigkeit aber wohl nicht gemacht. Jedenfalls erweckte meine leicht pikierte Gesprächspartnerin den Eindruck, dass ihr Anwälte sonst alles erzählen.

LIEBES GMX-MITGLIED

Ich habe bei GMX nachgefragt, wie es denn um meinen DSL-Zugang zu Hause steht. Immerhin schon Anfang Juni bestellt, mit Termin 1. August 2005. Außer einer Bestätigungsmail habe ich bis heute nichts gehört; die Hardware ist auch nicht zugesendet. Sehr beruhigend, da Freenet mir am 9. August die Leitung kappt.

Die Antwort:

AW: Kunden – Nr. 16347539 Internet-Zugang

Liebes GMX-Mitglied,

wenden Sie sich bitte diesbezüglich an unseren Accountservice. Die Kollegen erreichen Sie Montags – Freitag zwischen 08.00 – 18.00 Uhr unter der 0180 / 3000 832 (09 Ct./Min.aus dem dt.Festnetz).

Oder wenden Sie sich per E-Mail an: as@gmx-internet-services.de

Mit freundlichen Grüßen
Uwe R.
GMX-Support-Team

Herr R., wie wäre es mit folgendem Text:

Vielen Dank für Ihre Mail. Wir haben sie an die zuständige Abteilung weitergeleitet. Die Kollegen werden sich um schnelle Antwort bemühen.

LINKS 4

Eine kleine, unvollständige Zusammenstellung einiger interessanter Links aus den letzten Tagen. Jeweils mit Dank an die Einsender:

Europäische Zentralbank wegen Patentverletzung verklagt (Andrea Altefrone)

Störsender soll Handys im Gefängnis unbrauchbar machen (Mathias Schindler)

Henryk M. Broder vs. WinWin (Z)

Angeklagte Ex-Manager schwitzen hinter Panzerglas (Tilman Hausherr)

Neonazi-Parole „Ruhm und Ehre der Waffen-SS“ erlaubt (Hartmut Nissen)

Microsoft bietet Jugendlichen Prepaid-Kreditkarte für Xbox Live (Andrea Altefrone)

Kerwebesuch kann bei Gefahr von Straftaten untersagt werden (Gerd Hoffmann)

Ärzte dürfen Werbung machen (Hartmut Nissen).