NÖTIGUNG IM INTERNET

Auch im Internet ist eine Nötigung möglich. Jedenfalls nach Auffassung des Amtgerichts Frankfurt /Main, berichtet Volker Weber auf heise online. In einer angekündigten und als „Demonstration“ beim Ordnungsamt angemeldeten Besuchswelle auf der Homepage der Lufthansa wollten Aktivisten im Jahr 2001 dagegen protestieren, dass die Fluggesellschaft an der Abschiebung ausländischer Flüchtlinge verdient.

Das Gericht sah in der Aktion die „Drohung mit einem empfindlichen Übel“, so dass die Organisatoren zu einer Nötigung im Sinne von § 240 Strafgesetzbuch angestiftet hätten.

Dass der Aufruf zu einer DOS-Attacke ein empfindliches Übel sein kann, lässt sich kaum wegdiskutieren. Abgesehen von der interessanten Frage des Verbotsirrtums – sein Anwalt hatte dem Angeklagten vorher gesagt, er begehe „nur“ eine Ordnungswidrigkeit – wird man hier allenfalls über die Verwerflichkeitsklausel aus der Sache rauskommen:

Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Problem: Die Demo als solche war eigentlich keine. Denn der uninformierte Besucher der Lufthansa-Homepage merkte ja nur, dass die Seite nicht erreichbar ist. Die Gründe und auch die Motive der Blockierer blieben ihm unbekannt.

Mangels Außenwirkung ihrer Aktion kann es den Organisatoren also praktisch nur um die Machtdemonstration gegenüber der Lufthansa bzw. um den dort zu erwartenden Umsatzausfall gegangen sein – wenn sie sich die Sache vorher überlegt haben. Das macht es nicht gerade leichter, mit fehlender Verwerflichkeit zu argumentieren.

NUR ‚NE FRAGE

Ich wüsste zu gern, wie man für einmal Geschirrspülen in einem Singlehaushalt eine halbe Flasche Fairy ultra verbrauchen kann. Aber ich traue mich nicht zu fragen.

Putzfrauen sind ja so empfindlich.

IP-NUMMERN

Das Amtsgericht Darmstadt hält es für rechtswidrig, dass T-Online die IP-Adressen von Nutzern speichert, die eine Flatrate haben. Über das Urteil und die Hintergründe berichtet Spiegel online.

(Danke an Florian Wilkens für den Hinweis)

HIGHLIGHT

Der Glanzpunkt der Debatte:

Franz Müntefering weist die Kanzlerkandidatin darauf hin, wer im Parlament die Mehrheit hat.

Wirklich sehr schlau.

DAS ALTERN

Eigentlich hatte das Finanzgericht Rheinland-Pfalz nur über die Frage zu entscheiden, ob Schönheitsoperationen von der Umsatzsteuer befreit sind. Eine Antwort konnte das Gericht aber anscheinend nur finden, indem es sich mit Grundproblemen unserer Existenz beschäftigte:

Soweit die Klägerin die üblicherweise bei jedem Menschen auftretenden körperlichen Veränderungen als mit einem Krankheitswert behaftet ansieht, geht sie fehl: Das Altern als ein Verlauf, dem jeder Mensch von Geburt an unterliegt, ist gerade die Norm und nicht umgekehrt die Abweichung von dieser. Die Beseitigung der dieser Norm entsprechenden körperlichen Auswirkungen vermag damit nicht der Gesundheit zu dienen, sondern allenfalls der Herstellung eines nicht der persönlichen Altersentwicklung der betreffenden Person entsprechenden äußeren Erscheinungsbildes.

Auch soweit die Kägerin meint, die Beseitigung von Hässlichkeit sei eine Heilbehandlung, geht sie ebenfalls fehl: Die Frage, was hässlich sei bzw. wann Hässlichkeit beseitigt werde, kann – evtl. bis auf extreme Ausnahmefälle – von niemandem allgemein beantwortet werden.

Schön, oder?

(Beschluss vom 14. Dezember 2004, 2 K 2588/04)

ZINSSENKUNG

Ab heute gilt ein neuer Basiszinssatz. Er beträgt 1,17 Prozent.

Der Basiszins ist Berechnungsgrundlage für den gesetzlichen Verzugszins. Dieser beträgt bei Verbrauchergeschäften immer 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, derzeit also 6,17 Prozent.

(Pressemitteilung der Bundesbank)

POLITISCH GEFÄRBT ?

Ab dem 1. Juni 2005 sollen alle Mieter ihre Wohnungen mit dreimonatiger Frist kündigen können. Bislang waren Mieter ausgenommen, wenn ihre Verträge aus der Zeit vor dem 1. September 2001 stammen. Nachdem der Bundesgerichtshof die Mietrechtsreform aus dem Jahr 2001 überraschend und eigenwillig interpretiert hatte, hingen diese Mieter auf Kündigungsfristen von bis zu einem Jahr fest.

Mit der neuesten Gesetzesänderung wurde die Scharte ausgewetzt. Doch die juristischen Probleme sind anscheinend noch nicht vorbei. Was ist zum Beispiel mit Altmietern, die vor dem 1. Juni 2005 gekündigt haben (lange Kündigungsfrist), aber jetzt nach dem Stichtag eine neue Kündigung hinterhergeschoben haben (drei Monate Kündigungsfrist)?

Das Bundesjustizministerium, der Mieterverein und ich sind der Meinung: Eine bereits ausgesprochene Kündigung hindert nicht daran, eine weitere auszusprechen. Wenn die neue Kündigung günstigere Rechtsfolgen hat, treten halt diese Folgen ein.

Der Vermieter sieht es allerdings anders. Nach seiner Meinung ist diese Auffassung „grober Unfug“. Es handele sich nur um die „politisch gefärbte und verfassungswidrige Meinung des derzeitigen Bundesministers der Justiz“.

Wir werden diese Frage wohl gerichtlich klären müssen. Der Mann hat eine Kaution.

KÜNFTIG OHNE

Telefonnotiz:

Anruf von Herrn C. Er ist künftig nicht mehr per E-Mail erreichbar, hat kein Internet mehr.

Das lässt Raum für Spekulationen. Ich tippe auf eine extrem verärgerte Ehefrau.

GRUSELIG, ABER NICHT STRAFBAR

Obwohl er beim Zerstückeln zweier Mordopfer Schmiere gestanden und seinem Sohn beim Verteilen der Leichen geholfen haben soll, muss der Vater des mutmaßlichen Doppelmörders Marco Z. keine strafrechtliche Verfolgung fürchten. Er wurde laut diesem Bericht wieder entlassen, weil ihm keine direkte Beteiligung an den Morden nachzuweisen sei.

Strafvereiteilung scheitert tatsächlich, denn diese ist zugunsten von Angehörigen nicht möglich (§ 258 Absatz 6 Strafgesetzbuch). Auch eine Störung der Totenruhe kommt nicht in Betracht, weil sich die Leichen zu keinem Zeitpunkt im Gewahrsam der „Berechtigten“ (d.h. der nächsten Angehörigen) befunden haben.

(Danke an Norbert Bauer für den Link)

TRÄGE ARBEITNEHMER

„Rote Karte für Faulenzer?“ Das Handelsblatt berichtet über eine Tendenz bei den Arbeitsgerichten, die Kündigung übermäßig träger Mitarbeiter zu erleichtern. Vor zehn Jahren sei das überhaupt nicht möglich gewesen, sagt einer der zitierten Anwälte. Heute sei die Situation etwas anders, auch wenn die gewonnenen Fälle (noch) extrem seien.

Na ja, um eine Diskussion loszutreten, reicht es allemal.

(Vielen Dank an Simone, die den Link aus dem Büro geschickt hat)

XXX

Wenn auf Telefonrechnungen die letzten drei Ziffern der angerufenen Nummern gekürzt werden, darf dies nicht zu Lasten des Kunden gehen. Eine Telefongesellschaft, die mit ge-x-ten Nachweisen Gesprächskosten für 0190-er-Nummern einforderte, scheiterte vor dem Landgericht Landau/Pfalz, berichtet heise online.

Prima, ich habe einen gleich gelagerten Fall. Ein bekanntes Telefonunternehmen macht zwar eine exorbitante Rechnung für Mehrwertnummern geltend. Die Firma sieht sich aber nicht in der Lage mitzuteilen, welche Dienste überhaupt in Anspruch genommen worden sein sollen.

Bin mal gespannt, ob die vollmundig angekündigte Klage jetzt noch kommt.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

DRUCKMITTEL

Wer sich über seine Kinder im Teenie-Alter heute schon geärgert hat oder sicher ist, dass er dies noch tun wird, wird sich über ein Urteil des Oberlandesgerichts Braunschweig freuen.

Die Richter stellen nämlich fest, dass sich Kinder gegebenfalls schon ab 15 Jahren eine (Teilzeit-)Arbeit suchen müssen. Tun sie dies nicht, können die Eltern den Unterhalt um das theoretische Einkommen kürzen.

Im entschiedenen Fall hatte ein 16-Jähriger nach der Hauptschule keine Berufsausbildung begonnen und auch eine Fortbildung abgelehnt.

(OLG Braunschweig, Beschluss vom 23. August 2004, 9 WF 157/04)