Studenten, die nicht mehr zu Hause leben, haben gegen ihre Eltern einen Unterhaltsanspruch von € 640,00. Das ist der Regelsatz nach der neuen Düsseldorfer Tabelle. Darin sind die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung nicht enthalten, d.h. dafür müssen die Eltern zusätzlich zahlen.
ZUM HEULEN
Das Steuerrecht regelt alles. Auch die Behandlung von Essensmarken:
Als Sachbezug ist nicht der Verrechnungswert der Essensmarke für ein Mittagessen maßgeblich, sondern der Sachbezugswert von 2,58 € nach der Sachbezugsverordnung, vorausgesetzt, der Wert der Essensmarke übersteigt nicht 5,68 €.
Das ist schon die (vereinfachte) Zusammenfassung. Das ganze bürokratische Wahnsinn offenbart sich hier.
KIFFENDE SCHÜLER
Schüler, die auf einer Klassenfahrt mit Marihuana erwischt werden, droht nicht unbedingt der Rauswurf von der Schule. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg sieht in dem Fall zwar eine Pflichtverletzung der Schüler, fordert aber gleichzeitig, dass der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz sorgfältig beachtet wird. Maßgeblich war allerdings, dass der Rauswurf kurz vor dem Abschluss erfolgen sollte. Das Urteil ist also mit Sicherheit kein Freibrief. Spiegel online berichtet ausführlich.
(Danke an Hartmut Nissen für den Link)
PRESUMED INNCOENT
Um die Prostitution einzudämmen, veröffentlicht die Polizei von Chicago Fotos, Namen und Adressen Festgenommener im Internet. Die Seite heißt „PROSTITUTION patron arrests“. Der Chicagoer Bürgermeister triumphiert laut Netzeitung: „Wenn Sie festgenommen werden, werden die Leute es erfahren – Ihre Frau, Ihre Kinder, Ihre Familien, Ihre Nachbarn und Ihre Arbeitgeber.“
Wie praktisch, dass es sogar eine Suchmaschine für alle personenbezogenen Daten gibt. Dazu passt dann auch der Hinweis auf der Seite:
These individuals are presumed innocent until proven guilty in a court of law.
OHNE ANTWORT
Die Deutsche Telekom und ihre Anwälte werden mir langsam unheimlich.
Zig Mal haben sie einen Mandanten bereits wegen eines Fernmeldekontos gemahnt, das ihm nachweislich nicht gehört. Unsere Proteste blieben ungehört, jedenfalls aber unbeantwortet.
Die Telekom beantragte lieber zwei Mahnbescheide beim Gericht. Wir legten Widerspruch ein. Die Telekom nahm – wahrscheinlich nach genauerer Prüfung – die Anträge zurück und muss jetzt die Kosten tragen.
Damit hätte ja mal Ruhe sein können. Nein, stattdessen fängt das Spiel von vorne an. Heute erhält mein Mandant wieder eine „letzte außergerichtliche Zahlungsaufforderung“ für den Telefonanschluss, mit dem er nichts zu tun hat.
Jetzt ist es aber wirklich Zeit für eine negative Feststellungsklage. Warum ich das hier schreibe? Weil ich nach den bisherigen Erfahrungen nicht daran glaube, dass es Sinn macht, Porto und Personalkosten in ein Schreiben an die betreffenden Heidelberger Rechtsanwälte zu investieren.
MIETE, ZWECKENTFREMDET
Sozialhilfeempfänger waren bisher beliebte Mieter. Denn das Amt zahlte die Miete direkt aufs Vermieterkonto. Das hat sich geändert, und zwar mit Hartz IV. Sämtliche Bezieher von Arbeitslosengeld II erhalten die Miete seit Jahresanfang ausgezahlt, berichtet die Rheinische Post (Printausgabe 21. Juni).
Eine direkte Zahlung an den Vermieter sei nur noch zulässig, wenn der Leistungsempfänger zustimme. Da eine beträchtliche Zahl Leistungsempfänger aber nicht daran denkt und das Geld auch nicht für die Miete ausgibt, soll die Zahl der Räumungsprozesse schon jetzt um bis zu 25 % gestiegen sein.
Das Bundeswirtschaftsministerium wird mit dem Hinweis zitiert: „Durch Hartz IV sollen die Leute ja wieder an den Arbeitsmarkt herangeführt werden.“ Dazu gehöre nun mal, auch zu lernen, verantwortungsvoll mit Geld umzugehen.
ESRA BLEIBT VERBOTEN
Der Roman „Esra“ von Maxim Biller bleibt verboten. Auch der Bundesgerichtshof ist der Meinung, dass die Kunstfreiheit hinter das allgemeine Persönlichkeitsrecht zurücktreten muss. Biller wird angekreidet, dass in den Hauptfiguren seines Romanes unschwer seine frühere Freundin und deren Mutter erkennbar sind. Offenbar kann er nicht alle negativen Züge als wahr belegen, die er den Figuren mitgegeben hat.
F… YOU, BLUTWERTE
„Heute ist viel los“, sagt der Mann vom Pizzataxi. „Wir können frühestens in 50 Minuten liefern.“
Bin ich wohl nicht der einzige, der die Titelgeschichte des Spiegel mit Interesse gelesen hat.
KRYPTIK IN GRÜN
Mail der Polizei:
Hiesiges Az.: 9999
Ihr Anschreiben vom 15.06.2005 ist hier eingegangen. Die entsprechenden Akten wurden bereits am 25.04.2005 an die Staatsanwaltschaft abgegeben. Dort hat der Vorgang das Aktenzeichen 1234 und später dann das Aktenzeichen 12345 erhalten. Ich habe Ihr Anschreiben heute nach dort weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
i. A. gez. POK
Unsere Antwort:
Wir bitten um Angabe unseres AZ, da wir die Sache anhand Ihres AZ nicht zuordnen können.
Vielen Dank im Voraus!
Darauf die Polizei:
Leider kann ich Ihr Aktenzeichen nicht finden, bzw, besteht es aus Personaldaten, die ich per eMail nicht versenden darf. Da Sie in Ihrem Anschreiben mein (Fremd-)Aktenzeichen 9999 benannten, müsste eine Zuordnung zu einem Verkehrsunfall vom 09.04.2005 Ihrer Mandantin bei Ihnen erfolgen können. Wenn nicht ist meine telefonische Erreichbarkeit für Nachfragen gegeben.
i. A. gez. POK
Wenn wir jetzt immer puzzlen (!) oder telefonisch nachfragen (!) sollen, dann wären mir Briefe per Post doch deutlich lieber.
UND TSCHÜSS
Ein mieses Weblog weniger.
BARKAUTION
Ein Mandant fragt, ob er rechtlich etwas dagegen machen kann, dass ein Autohaus für die zweitätige Probefahrt mit einem Cabrio die Vollkasko-Selbstbeteiligung von 1000 Euro als Kaution hinterlegt haben will – in bar.
Tja, das ist der Preis der Vetragsfreiheit. Allerdings stellt sich die Frage, was die mit Kunden machen, die dort nicht bereits zwei Neuwagen gekauft (und bezahlt) haben.
Fingerabdrücke nehmen?
FORTSCHRITT À LA POLIZEI
Die Düsseldorfer Polizei soll ein neues Computerprogramm erhalten. Es heißt Erwin, was „Ertüchtigung Windows“ bedeutet. Beamte rechnen nach einem Bericht des Express schon jetzt mit einem beachtlichen Fortschritt. Nach ihrer Einschätzung wird die Bearbeitung jeder Anzeige noch einmal deutlich länger dauern.
Vielleicht gehören die Autoren des Programms ja zur traditionell starken Fraktion der Schreibtischhocker in den Polizeipräsidien. So lange man sich mit Papierkram herumschlagen kann, muss man wenigstens nicht die Kriminalität bekämpfen …
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
KÖLSCH IN DÜSSELDORF
Jetzt kann man auch in Düsseldorf gepflegt ein Kölsch trinken gehen, berichtet das Handelsblatt. Der Standort Medienhafen ist allerdings gut gewählt. Dort trifft man ohnehin eher auf Flavio Briatore als auf „echte“ Düsseldorfer.
ORDNUNGSBÜRGERMEISTER
Die Leipziger Volkszeitung berichtet darüber, wie sich hochrangige Beamte korrumpieren – nur damit sie um ein Knöllchen von 15 Euro herumkommen. In einem weiteren Bericht stehen neue Details der Affäre, einschließlich der Beweismittel zum Download.
(Danke an dasteam für den Link)
GEBLITZT
Beweismittel: Piezomessung.
War mir bisher kein Begriff. Es handelt sich um Radarfallen. In den Boden sind Schwellen eingelassen. Die Schwellen sind mit Piezo-Kristallen gefüllt. Die Kristalle werden von den darüberrollenden Fahrzeugen zusammengedrückt, lösen dabei elektrische Impulse aus und ermöglichen so die Geschwindigkeitsmessung.
Auf der BAB 71 in Thüringen lassen sich die Geräte besichtigen: Kilometer 127,6 Richtung Schweinfurt, Kilometer 117,2 Richtung Erfurt. Das weiß ich so genau, weil sich mein Mandant auf der Hin- und Rückfahrt je ein Passbild eingehandelt hat.