CHEF-GESPRÄCHE

Wenn jemand aus unserem Büro telefoniert, wird beim Gesprächspartner nur die Nummer der Zentrale angezeigt. (Aus gutem Grund.) Gestern meldete sich eine Dame namens „Rübling“ und erzählte meiner Sekretärin, dass sie die Nummer unseres Büros auf dem Display hatte. Das soll am Donnerstag oder Freitag gewesen sein.

Leider konnte sich niemand mehr daran erinnern, eine Frau Rübling angerufen zu haben. Frau Rübling ließ aber nicht locker und bestand darauf, mit dem „Chef“ persönlich zu reden. Zu meiner Überraschung wurde sie zu mir durchgestellt. Obwohl ich mir Mühe gab, konnte ich ihr nicht entlocken, ob sie vielleicht einen Grund hätte, vom Anwaltsbüro Vetter & Mertens angerufen zu werden.

Aber sie will sich noch mal melden, falls die Rufnummer wieder in ihrem Display steht. Ich wäre dem Anrufer, so er denn existiert, sehr verbunden, wenn er mich mit dem Systembefehl *86 vor einer weiteren abgründigen Diskussion mit Frau Rübling bewahrt.

ABGEHÖRT

Beim ersten Anruf habe ich eine Mandantin getröstet. Soweit dies möglich war. Denn sie hatte unangenehme Ermittlungen am Hals. Als sie mir vom „hartnäckigen“ Staatsanwalt erzählte, konnte ich sie beruhigen. Sinngemäß:

Den kenne ich. Der hat nicht besonders viel Ahnung. Und wenig Erfahrung. Wenn die Sache mit Arbeit verbunden ist, verliert er schnell die Lust. Ich schätze mal, den können wir in die Tasche stecken.

Ich glaube, es war 0.43 Uhr, da habe ich eine Möglichkeit nicht bedacht. Dass das Telefon meiner Mandantin abgehört werden könnte. Meine goldenen Worte finden sich zwar nicht mehr in der Ermittlungsakte. Vielmehr hat der Staatsanwalt das Gesprächsprotokoll, juristisch völlig korrekt, aussortiert. Als „privilegierte Kommunikation mit dem Verteidiger“.

Dass er in dem Verfahren meinen Erwartungen gerecht geworden ist, kann ich allerdings nicht behaupten.

DIESE ANWÄLTE

Im FINBLOG ist zu lesen, dass die Rechtschutzversicherungen derzeit ihre Prämien „anpassen“. Beliebte Begründung: Seit Erhöhung der Anwaltsgebühren müssen wir viel mehr an Anwälte zahlen.

Auf der anderen Seite sollen Rechtsschutzversicherungen bei Anwälten auf Gebührenvereinbarungen drängen. Die Honorare sollen weit unter den gesetzlichen Sätzen liegen, quelle surprise. Viele Anwälte sollen sich in einer solchen Zwangslage befinden, dass sie das Angebot annehmen.

Ich habe auch solche Schreiben auf dem Tisch gehabt. Genau drei Sekunden, dann hatte ich sie im Papierkorb. Ich kann aber auch nach intensiver Selbstuntersuchung keine Angstattacken ob dieser ungeheurlichen Tat feststellen. Und es ist auch nicht so, dass die betreffenden Rechtsschutzversicherungen mich jetzt mit Nichtachtung strafen. Nein, sie zahlen brav die gesetzlich festgesetzten Honorare. Wozu sie nach ihren Bedingungen auch verpflichtet sind.

Wenn Sie also eine Prämienerhöhung kriegen, kennen Sie schon mal einen Anwalt, den Sie frohen Herzens verfluchen dürfen.

NEUE FLASCHEN

SWR 3 darf sich künftig nicht mehr mit „Wortfindungsstörungen“ über DFB-Präsident Mayer-Vorfelder lustig machen. Der Sender hatte M.V. in 23 Folgen als trinkfreudigen Zeitgenossen karikiert, der nicht nach einem neuen Trainer, sondern ständig nach einer neuen Flasche sucht.

Das Kammergericht Berlin untersagte, so berichtet die Süddeutsche Zeitung, dem Sender auch bestimmte Geräusche im Zusammenhang mit dem DFB-Präsidenten: Einschenken eines Glases, Trinken, Umfallen einer Flasche.

Wortfindungsstörungen soll übrigens der juristische Begriff für Lallen sein.

(Danke an Hartmut Nissen für den Link)

LEBENSGEFAHR

Die Stadt Düsseldorf feiert eine neue Radaranlage auf der A 44. Gleich am ersten Tag ließ sich ein BMW-Fahrer mit 185 Sachen knipsen; erlaubt sind 100. Die Stadt rechnet laut Express in der Anfangszeit mit 500 Temposündern – pro Tag.

Der Starenkasten steht übrigens an Düsseldorfs neuestem Autobahnabschnitt. Mehrspurig, extrabreit, kurvenlos. Und außerhalb von Messezeiten so belebt wie ein IKEA-Parkplatz in der Nacht zum Montag.

Dass an Kreuzungen in der Stadt (zum Beispiel Kennedydamm/Kaiserswerther Straße, unweit meines Büros) jeden Tag Schulkinder in Lebensgefahr schweben, weil praktisch zu jeder Ampelphase Pendler noch bei Rot rüberbrettern – das scheint weit weniger zu interessieren. Aber für wirksame Kontrollen an den richtigen Gefahrenhernden müsste man ja Personal einsetzen…

KOMISCH

„In der Tür geirrt: SEK stürmt falsche Wohnung“

Die Rheinische Post hält ihre Meldung fast für eine komische Geschichte.

Wer schon mal einen SEK-Einsatz miterlebt hat, wird diese Auffassung nicht teilen. Wie das mit den zwei Hunden gelaufen ist, kann ich mir lebhaft vorstellen. Ich habe auch mal minutenlang in die Läufe zweier Maschinenpistolen gestarrt, als das SEK bei einem Mandanten aufgeschlagen ist.

Zum Glück habe ich nicht gebellt.

Nachtrag: Nach dem ausführlichen Bericht von Spiegel online scheint die Feststellung der Beamten, der Einsatz sei Scheiße gelaufen, durchaus gerechtfertigt.

FÜR IMMER

„Mehrfach vorbestrafter Sexualtäter missbraucht und tötet kaltblütig
meine kleine Tochter Jessica in seiner Bewährungszeit.“

Die Mutter eines ermordeten Kindes lässt uns auf einer Homepage an ihrer Verzweiflung teilhaben.

Sie fordert: „Mörder und Sexualstraftäter müssen für immer ins Gefängnis.“

(Link gefunden im LAWgical)

KONTROLLEN

In vielen Schreiben des Landgerichts Düsseldorf findet sich seit einiger Zeit der Textbaustein:

„Am Eingang des Gerichts finden Sicherheitskontrollen statt. Richten Sie sich bitte hierauf ein, damit Sie pünktlich im Gerichtssaal sein können.“

Kontrollen gibt es nicht – wie ich noch am Freitag feststellen durfte. Aber vielleicht ist das ja eine ganz ausgebuffte Form der Abschreckung.

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

GLATT

Ein Fußgänger hat die Stadt Jever verklagt, weil sie im Winter die Straßen mit Salz und abstumpfendem Granulat streut. Der Mann ist nicht etwa gestürzt. Er hat festgestellt, dass die Sohlen seiner orthopädischen Maßschuhe durch das Streumittel schneller abgenutzt sind.

Seine Klage vor dem Landgericht Oldenburg hatte allerdings keinen Erfolg, berichtet beck-aktuell. Die Richter werteten das Schicksal des Betroffenen aber als „allgemeines, sozialadäquates Lebensrisiko, das jeder Verkehrsteilnehmer hinzunehmen hat, wenn er im Winter vor die Tür geht“.

ÜBERLASTET

Die Arbeitsüberlastung des Anwalts ist ein Grund, um eine gerichtliche Frist verlängern zu lassen. Das Bundesarbeitsgericht hat laut beck-aktuell jetzt entschieden, dass der Anwalt auch nicht im Detail darlegen muss, warum er überlastet ist.

Ist ja eigentlich logisch. Denn in der Zeit könnte der Anwalt wahrscheinlich auch den Schriftsatz einreichen.

GEFÄLLIG

Ich zitiere zur gefälligen Kenntnisnahme aus dem Schreiben eines Kollegen:

„… in vorbezeichneter Angelegenheit vernehmen wir mit Bedauern, dass unser Anschreiben vom 2.12.2004 zum heutigen Zeitpunkt keine Beantwortung erfahren hat. … Wir möchten allerdings deutlich zum Ausdruck bringen, dass ungeachtet der Tatsache, dass wir bereits Bedenken hinsichtlich des tatsächlichen Ausspruchs der Kündigung hegen, wir unserer Mandantschaft anempfehlen werden, uns unmittelbar mit einem Klageauftrag zu versehen..“

Komisch, dabei ist er im persönlichen Umgang sehr nett und direkt.

LINKTIPPS

Ich möchte ich mich bei allen bedanken, die mir in den letzten Tagen interessante Links zugeschickt haben. Leider komme ich im Moment nicht dazu, alles durchzugehen. Vielleicht am Wochenende.

Ich freue mich auch weiter über Links…