VERY BRITISH

Weil sie ihre britische Staatsbürgerschaft nur mit Auszügen aus dem Internet bzw. durch „Sachverständigengutachten“ nachweisen wollten, haben die Mitglieder der Rockgruppe „Queen“ einen Urheberrechtsprozess verloren. Sie wollten einer deutschen Firma verbieten lassen, Lizenzen für einen Live-Mitschnitt von „We will rock you“ zu vergeben.

Das Oberlandesgericht Köln ist laut LexisNexis zu dem Ergebnis gekommen, dass die Musiker nicht hinreichend ihre Staatsbürgerschaft in einem EU-Land nachgewiesen haben. Nur als solche würden sie dem Schutz des deutschen Urheberrechts unterliegen.

Man lernt ja nicht aus. Heißt das jetzt, dass wir von allen Musikgrößen mit US- und sonstiger außereuropäischer Staatsbürgerschaft Bootlegs auf den Markt werfen dürfen?

Im Übrigen stellt sich ja die Frage, wie es zu so einer drolligen Entscheidung kommen konnte.

a) Das Gericht hat die Musiker nicht rechtzeitig darauf hingewiesen, dass sie ihre Staatsbürgerschaft mit aussagekräftigen Unterlagen belegen müssen. Das wäre dann eine unzulässige Überraschungsentscheidung.

b) Queen waren zu arrogant, auf den Hinweis des Gerichts zu hören. Dann hätten sie es nicht anders verdient.

Ich tippe auf a).

(Danke an Markus Becker für den Link)

GESCHENKE-SAISON

Pünktlich zum Auftakt der Geschenke-Saison ist der wulkan-Anwaltskalender 2005 erschienen. Zwölf witzige, bissige und (selbst-)ironische Juristenmotive im Format DIN-A-3, Wandkalender mit Spiralbindung im klassischen Schwarz-Weiß-Design. Der Kalender kostet 19,50 Euro (ab 1. Dezember 2004: 23,50 Euro) zzgl. 4 Euro Versand.

Erhältlich nur bei wulkan im Direktvertrieb: wulkan@mail.isis.de oder 0172 – 200.35.70.

04.10.17a

STREIK

Ich kenne jemanden, der bei Opel in Bochum vor dem Werkstor steht. Seine Tochter bemalt bestimmt auch die Einfahrt mit Opelemblemen und Sonnenblumen. Alle werden mächtig sauer sein – und verzweifelt.

Aber ein wilder, unbefristeter Totalstreik, auch „Informationsveranstaltung“ genannt? Verbunden mit der Forderung, dass die Konzernleitung komplett auf betriebsbedingte Kündigungen verzichtet? So jedenfalls formulieren es die Betriebsräte und Gewerkschafter (Berichte in der Süddeutschen Zeitung).

Wenn das nicht mal nach hinten losgeht.

ER LEBT

Jakob M. Mierscheid galt bisher als Phantom. Als Bundestagsabgeordneter zwar seit Jahrzehnten präsent, aber doch irgendwie nicht greifbar. Über den Lebenslauf dieses bemerkenswerten Politikers steht mehr in der Wikipedia.

Überraschenderweise hat sich Mierscheid jetzt ein Weblog zugelegt. In Geschichten aus dem Bundestag verspricht er Hintergründe und (hoffentlich pikante) Details aus dem parlamentarischen Alltag.

Hoffentlich weiß Herr Mierscheid auch, dass IP-Nummern verräterisch sein können.

(Link gefunden im German American Law Journal)

REVISION

Wie zu erwarten, führt die Staatsanwaltschaft die Revision im Mannesmann-Prozess tatsächlich durch. Nach diesem Bericht bei heise-online stützen sich die Rügen vornehmlich auf fehlerhafte Anwendung des Gesetzes. Insbesondere wird kritisiert, das Landgericht Düsseldorf habe den Untreueparagrafen zu eng ausgelegt.

Das halte ich auch für den vielversprechendsten Ansatz. Das Gericht hätte nämlich befunden, die Angeklagten hätten zwar ihre Pflichten verletzt, dies sei jedoch nicht „gravierend“ gewesen. Sicherlich ist es wegen der Unbestimmtheit des § 266 Strafgesetzbuch erforderlich, Grenzen zu ziehen. Ob die Verletzungen des Aktienrechts und sonstigen Fehler aber letztlich nicht doch ausreichend schwer waren, ist eine reine Auslegungsfrage.

Mit dem strengen Maßstab des LG Düsseldorf wäre die Grauzone jedenfalls deutlich zu Gunsten der „Täter“ verschoben.

(Danke an Axel für den Link)

KRIEGSERKLÄRUNG

Das Finanzamt Münster-Außenstadt kriegte am 27. September das Schreiben eines Steuerzahlers (Bild unten). Wortlaut:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lehne Verfassung, Steuergesetzgebung und Rechtsprechung der Bundesrepublik ab.

Ich hasse die blöden Personen in der Regierung, die Volksverräter in den Parlamenten und alle Beamte.

Ich fühle mich von dem asozialen Pack, das so dreist ist von sich zu behaupten, mich zu vertreten, belogen, verraten und verkauft. Getreten und gedümitigt. Und bestohlen.

Ich halte alle staatlichen Bediensteten für Lügner, Heuchler und Betrüger, und ich glaube ihnen nicht ein einziges Wort mehr. Sie sind meine Feinde.

Die Bundesregierung besitzt in jeder Hinsicht mein uneingeschränktes Misstrauen. Der Bundestag repräsentiert mich nicht, die Bundeswehr verteidigt mich nicht und die Polizei ist nicht mein Freund und Helfer.

Ich lehne Privateigentum an Grund und Boden und die zinsbedingte Verteilung von der Arbeit zum Besitz ab.

Deswegen erkläre ich hiermit der Bundesrepublik den Bürgerkrieg.

Mit freundlichen Grüßen

Bislang ist unbekannt, ob sich eine der genannten Institutionen beleidigt fühlt.

04.10.16b

(aus einer Mailingliste des NRW-Landtages, danke an Eberhard Ph. Liliensiek)

NICHT SCHIMPFEN

Weil im alten Blog darüber geschimpft wird, wie es hier aussieht:

Der law blog kriegt in absehbarer Zeit ein ganz eigenes Outfit. Bis dahin kann ich Webästheten nur mit Content trösten.

Danke für das Verständnis.

VERJÄHRUNG

Mit jedem Silvesterböller gehen zum Jahreswechsel Forderungen in Millionenhöhe verloren. Sie sind verjährt. Der kommende Jahreswechsel ist besonders kritisch, weil die Übergangsfrist nach der Schuldrechtsreform endet. Mit dem 1. Januar 2005 verjähren deshalb auch zahlreiche Forderungen, für die bisher längere Fristen galten. Die reguläre Verjährungsfrist ist jetzt auf drei Jahre festgelegt worden. Das Bundesjustizministerium weist darauf hin, dass entgegen weitverbreiteter Ansicht eine schriftliche Mahnung die Verjährung nicht unterbricht. Im Regelfall helfen nur Klage oder Mahnbescheid.

ZUGRIFF

Gläubiger können Internet-Adressen ihrer Schuldner pfänden und sie (die Adressen) versteigern lassen. Allerdings ist die Pfändung nicht zulässig, wenn der Schuldner die Domain für seine berufliche Tätigkeit braucht. So hat es laut heise online das Landgericht Mönchengladbach entschieden.

(Danke an Andrea Altefrone für den Link)

GLÄSERN

Der gläserne Bürger rückt noch ein Stückchen näher. Ab nächstem Jahr sollen die Finanzämter Bankverbindugnen online (!)abfragen können, berichtet plusminus.

Demnächst rufen dann vielleicht Finanzbeamte an und sagen Bescheid, wenn sie eine Ausgabe nicht verstehen: „Club 101 – Sie wissen auch nicht, was Ihr Mann da gemacht haben könnte?“

(Danke an Bernd Wachter für den Link)

ANFECHTUNG

Internetverkäufer haben ein Anfechungsrecht, wenn sie aus Versehen einen falschen Preis angegeben haben. Das Oberlandesgericht Hamm glaubte einem Anbieter, dass er Speicherchips nicht für 1,88 Euro das Stück verkaufen wollte, sondern für 188,00 Euro. Ein Käufer, der 99 Stück im Onlineshop der Firma bestellt hatte, ging leer aus.

(Danke an Ulli für den Link)

PREISBRECHER

Eine unserer programmierten Billigvorwahlen ist die 01081. Bei Ortsgesprächen kommt heute bei uns in Düsseldorf immer die freundliche Ansage: „Dieser Anruf ist kostenlos.“ Vielleicht verlosen sie demnächst noch Reisen…

LEGALER WEBSITEN-KLAU?

Plagiate von Websites sind nach Auffassung des Oberlandesgerichts Hamm (Originaltext) zulässig. Im Urteil vom 24. August 2004 hält es der 4. Zivilsenat für unbedenklich, dass ohne Zustimmung des Inhabers Grafiken, Motive und (bearbeitete) Bilder des Inhabers kopiert und in eine eigene Website eingebaut werden. Tatsächlich scheint es so zu sein, dass die gesamte Seite geklaut und nur die Texte geändert wurden.

Das Urteil (hier eine Presseinfo) enthält fragwürdige rechtliche Wertungen, beruhend auf einer gewissen Ahnungslosigkeit darüber, was eine Homepage im Internet ist und welche Arbeiten hierfür erforderlich sind. Deshalb kann ich mich den warnenden Worten von Rechtanwalt Simon nur anschließen:

„Ich vermag ich mich lediglich darin zu wiederholen, dass die Entscheidung (nur) den konkreten Einzelfall betrifft, und sich jeder Imitator bewusst sein sollte, dass kein anderes Gericht in einem anderen Fall an die Entscheidung des OLG Hamm gebunden ist, und zwar weder hinsichtlich der Beurteilung des Werkcharakters einer Website oder von Teilen hieraus noch in derjenigen der (angeblich nicht) unlauteren Ausbeutung fremder Leistungen in einem Wettbewerbsverhältnis.“

(Danke an Andreas Unkelbach für den Hinweis)

ERSTATTUNG

Ausländer, die in Deutschland gearbeitet haben, können sich unter Umständen ihre Rentenbeiträge erstatten lassen. Das gilt zum Beispiel für einen Mandanten aus Ghana, der hier in Deutschland jahrelang gearbeitet hat, dann aber ausgewiesen wurde. Der Antrag und die Vollmacht mussten zwar extra von der deutschen Botschaft in Accra beglaubigt werden, aber jetzt erstattet die LVA Rheinprovinz immerhin 19.995,20 Euro.

Deutsche Staatsangehörige kriegen übrigens grundsätzlich nichts zurück, selbst wenn sie auswandern.