STATISTIK

Die Zahl der Anwälte ist im letzten Jahr um 4,4 % gestiegen, um 5.379 auf insgesamt 126.799. Als ich 1995 zugelassen wurde, gab es laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (PDF) erst 74.291 Anwälte.

Entgegen dem allgemeinen Wehklagen meine ich aber, dass man auch heute noch als Berufsstarter erfolgreich sein kann. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass auch in dieser Branche in verschiedenen Ligen gespielt wird. Wenn man beispielsweise in der 2. Liga spielt und vielleicht sogar noch Aufstiegspotenzial bzw. Aussichten auf Gastspiele in Pokalrunden hat, interessiert es einen herzlich wenig, welche Gurken in der Kreisklasse bolzen.

(link via Handakte WebLAWg)

AUFGEBLÄHT

AUFGEBLÄHT

1200 Beweisanträge in einem Prozess – das klingt rekordverdächtig. Auf 200 Verhandlungstage soll ein mutmaßlicher Anlagebetrüger so sein Verfahren aufgebläht haben, berichtet der Express. Vor allem seine Mitangeklagten sollen sich so über die ewigen Anträge geärgert haben, dass sie den Mann, selbst Jurist, im Gerichtssaal gar verprügeln wollten.

PUNKTE

Ab 1. April wird der Bußgeldkatalog verschärft. Wer im Auto ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Auch Handytelefonate auf dem Fahrrad werden teurer. Näheres bei Spiegel online.

EIN JÄHRCHEN

EIN JÄHRCHEN

Wie überall nachzulesen, ist die Spekulationssteuer verfassungswidrig. Für 1997. Und 1998. Liebe Richter in Karlsruhe, noch ein Jährchen mehr hätte wirklich nicht geschadet:

Seufz.

AUSLEGUNGSFRAGE

Eine ältere Dame (vermögend) macht ihr Testament. Unter anderem ordnet sie folgende Vermächtnisse an:

     DM 100.00      Herr S.

     DM 20.000     Frau B.

     DM 30.000     das Tierheim D.

Was kriegt Herr S.? So wie der Punkt gesetzt ist, spricht einiges für DM 100.000. Überdies ist die Zahl 1 im Original tabellarisch genau um eine Ziffer nach links versetzt.

Dagegen spricht, dass es eben nur vier Nullen sind. Und die Erblasserin sich auch mit dem Punkt vertan haben kann.

Es ist eben alles eine Frage der Auslegung…

AUF EIGENE GEFAHR

Mit einem Warnschild „Auf eigene Gefahr“ kann man sich allenfalls für leichte Fahrlässigkeit freizeichnen. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte deshalb eine Parkplatzinhaberin, weil ein Besucher auf einer eisglatten Rampe ausgerutscht war (beck-aktuell). Das Schild sei unbeachtlich, weil der Betreiberin grob fahrlässig gehandelt habe.

GRÜNE KARTE

GRÜNE KARTE

Wer in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Wagen verwickelt ist, sollte sich immer zuerst an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Diese Einrichtung der deutschen Versicherer übernimmt normalerweise die komplette Abwicklung des Schadens und lässt sich, sofern erforderlich, sogar verklagen. In der Regel ist ein Unfall mit Auslandsberührung dann so unproblematisch wie ein normaler Schaden in Deutschland.

VIDEO-VERNEHMUNG

Der Bundestag hat das Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz soll es Verletzten erleichtern, Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess zu verlangen. Dieses Ädhäsionsverfahren war zwar auch bisher möglich. Die Gerichte haben es jedoch stiefmütterlich behandelt.

Außerdem werden die Möglichkeiten zur Videovernehmung erweitert. Das soll Geschädigten eine nochmalige Vernehmung in der folgenden Instanz ersparen. Interessant und gleichermaßen zweifelhaft ist auch die Möglichkeit, Verdächtige aus Gründen des Opferschutzes direkt am Landgericht anzuklagen, weil es dann keine zweite Tatsacheninstanz gibt.

Näheres in einer Information des Bundesjustizministeriums (PDF).

Eine Reform. Mal wieder. Hat den Politikern eigentlich noch niemand gesagt, dass es in den allermeisten Gerichtssälen keine Videoanlagen gibt? Und erst recht niemanden, der sie ordentlich bedienen kann? Auch in Kriminalkommissariaten ist die moderne Technik noch nicht angekommen.

Falls wider Erwarten auch Geld für die hochtrabenden Pläne zur Verfügung gestellt wird, sollte es ohnehin zunächst bei der Polizei investiert werden. Wenn jede Vernehmung auf Video zeitecht aufgezeichnet müsste und alles, was nicht vor der Kamera gesagt wird, unververwertbar wäre, könnte der Rechtsstaat nur gewinnen. Dann wäre endlich Schluss mit den gar nicht seltenen Vernehmungsprotokollen, die mit dem Wunschdenken der Beamten mehr zu tun haben als mit dem, was der Beschuldigte wirklich gesagt hat.

Update: Strafverteidiger protestieren gegen die Neuregelung.

KURPRIVILEG

Trinkgelder bei Kuren sind steuerlich nicht mehr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied laut beck-aktuell jetzt gegen ein Ehepaar, das den Tip für das Hilfspersonal bei einer Bäderkur von der Einkommenssteuer absetzen wollte. Kernargument: Auch wenn er kein Trinkgeld erbringe, habe der Steuerpflichtige Anspruch auf eine sachgemäße Behandlung seiner Krankheit. Bislang hatten die Finanzbehörden Trinkgelder anerkannt.

ZWEIEINHALB GLÄSER WEIN

ZWEIEINHALB GLÄSER WEIN

Warum sollte ich trotz Promistatus (semi) mit einem Anwalt sprechen – bevor ich einer Boulevardzeitung Interviews gebe? Was muss ich tun, um meinen Führerschein auf Lebenszeit zu verlieren (wegen charakterlicher Ungeeignetheit)? Gibt es auch Polizeigewalt, die nicht auf Willkür beruht? Antworten stehen hier.

FAHRERFLUCHT

Zettel am Auto eines Mandanten, der vor unserer Tür geparkt hat:

Ich habe Ihre Stoßstange angefahren. Tut mir schrecklich leid. Bitte ab 19 Uhr melden bei G. , Tel. 0211-49….

Abgesehen davon, dass neben der Stoßstange auch der Kotflügel rasiert ist, reicht so ein Zettel nicht – auch nicht bei kleinen Schäden. Das ist vielmehr ein klarer Fall von Verkehrsunfallflucht und kostet aller Voraussicht nach den Führerschein, wenn der Geschädigte die Polizei ruft. Bei einem Schaden von 1.500 Euro kann die Sperre locker sechs bis neun Monate betragen.

HATTEN SIE EINEN ORGASMUS?

BILD wittert einen neuen Justizskandal:

Birte M.* (27), Opfer eines brutalen Sexverbrechens, musste sich im Prozess von der Anwältin des mutmaßlichen Täters die Frage anhören: „Hatten Sie einen Orgasmus?“

Ein gut aussehender Mann soll auf der Straße Frauen angesprochen haben. Sie sollen ihm ihre Telefonnummern gegeben haben. Auf späteren Treffen soll es dann zu Vergewaltigungen gekommen sein.

Die Verteidigern sieht Anhaltspunkte, dass die sexuellen Kontakte einvernehmlich waren. Die Frage ist, wenn sie so gestellt wurde, sicher reichlich plump. Aber „abstoßend, menschenverachtend und widerwärtig“, wie es die Staatsanwältin nennt? Immerhin soll der Mann nach ihren Vorstellungen fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.