DACKEL

Wenn Dackel den Weg kreuzen, können Jogger auf Schadensersatz hoffen. Das berichtet Rechtsanwalt Mustafa Bakrac in seinem Sportblawg. Ein Jogger hatte sich beim Sturz über den Dackel das linke Handkahnbein (wer wusste, dass es so etwas gibt?) gebrochen. Allerdings muss er sich, so das Oberlandesgericht Koblenz, 30 Prozent Mitverschulden anrechnen lassen, weil er die Augen nicht aufgemacht hat.

LAAAAAAAANG

Eine lange Verfahrensdauer kann dazu führen, dass bei einem Verkehrsdelikt das Fahrverbot überflüssig wird. Das Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt hiermit die schon weit verbreitete Ansicht, dass ein Fahrverbot überhaupt keinen Erziehungseffekt mehr hat, wenn die Tat schon sehr lange zurückliegt. Voraussetzung ist allerdings, dass in der Zwischenzeit nichts mehr vorgefallen ist.

Was lernen wir daraus? Sacherständigengutachten, Beweisanträge, Vertagungen und anschwellende Akten ermöglichen juristische Erfolge durch die Hintertür. Zu Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Rechtsberater.

ÖKONOMIE

ÖKONOMIE

In einem erbitterten Rechtsstreit habe ich durch Zufall erfahren, was die Anwälte der Gegenseite ihrer Mandantin berechnet haben. Da man es dort nobel liebt und dem Vier-Augen-Prinzip huldigt, sind per Stundenhonorar über einen längeren Zeitraum 30.000 Euro zusammengekommen. Pro Monat.

Wenn die Gegenseite nur die Hälfte der Anwaltsgebühren gleich als Abfindung an meinen Mandanten gezahlt hätte, wäre dies eine wirtschaftlich sinnvolle Lösung für beide Seiten gewesen. Aber mir wird langsam klar, warum die Anwälte – so war zumindest mein Eindruck – auf der Gegenseite sich bis zuletzt einer vernünftigen Lösung verschlossen haben.

PS. Ich habe auch etwas bekommen, aber „nur“ die gesetzlichen Gebühren.

INDIZIEN

Wann besteht der Verdacht der Geldwäsche? Das Bundeskriminalamt hat eine Liste mit Indizien veröffentlicht, bei denen Anwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Notare aufmerksam werden sollten.

Ich habe überlegt, ob ich diesen Hinweis posten soll. Seit dem Rechtsgespräch im Mannesmann-Verfahren kommen ja Arglosigkeit (Aktenrecht? Gilt das auch für uns?) und Verbotsirrtümer („unsere Anwälte haben wunschgemäß bestätigt, dass alles in Ordnung ist“) wieder in Mode.

Deshalb schon mal ein Disclaimer: Ich habe diesen Beitrag lediglich bei Alexander Hartmann abgekupfert und den link kopiert. Zum Lesen des 5-seitigen PDF hatte ich leider keine Möglichkeit, weil dieser verflixte Acrobat-Reader partout nicht, na ja, Sie kennen ja die Probleme.

30 TÜTEN

30 TÜTEN

Es gibt mitunter (zufriedene) Mandanten, die es nicht dabei belassen, wenn die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Aber manche Präsente stürzen einen schon in Verwirrung:

Was mache ich mit 30 Tüten Kartoffelchips?

GEWISSE GEGNER

GEWISSE GEGNER

Seiler & Kollegen
Rechtsanwälte
Postfach 104 343

69033 Heidelberg

AZ: …………………….

Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,

in o.g. Angelegenheit liegt, nachdem Ihre Partei die Klage zurückgenommen hat, die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vor. Ihre Mandantin hat innerhalb der Zahlungsfrist lediglich die festgesetzten Kosten überwiesen, nicht jedoch die Zinsen.

Diese belaufen sich auf € 0,31. Wir fordern Ihre Mandantin auf, die Zinsen zu erstatten.

Dieses Schreiben leitet die Zwangsvollstreckung ein. Ihre Partei ist deshalb verpflichtet, gem. § 57 BRAGO auch die Kosten unserer Tätigkeit gemäß beigefügter Kostenberechnung in Höhe von € 11,50 zu übernehmen.

Wir fordern Ihre Mandantin auf, den Gesamtbetrag von € 11,81 bis spätestens 3. Mai 2004 zu überweisen. Ansonsten wird die Zwangsvollstreckung fortgesetzt. Für den Fall, dass die Kostenberechnung unbezahlt bleibt, wird die Festsetzung der Kosten beantragt.

Mit freundlichen kollegialen Grüßen

Rechtsanwalt

So was mache ich normalerweise nicht. Aber bei gewissen Gegnern muss man einfach eine Ausnahme machen.

EINGERENKT

Hörgerät ja, Batterien nein. So entschied eine private Krankenversicherung im Falles einer 3-Jährigen, die ohne die Hörhilfe taub ist. Die € 40,00 monatlich für Batterien sollten die Eltern zahlen. Nach den Bedingungen muss die Versicherung aber „Reparaturen“ erstatten. Das Landgericht Müchen I (Pressemitteilung vom 6. April 2004) legte sich auslegungstechnisch ins Zeug, verrenkte sich dabei gewaltig und ließ folgendes verlauten:

Eine Reparatur diene dazu, die Funktionsfähigkeit eines Geräts wiederherzustellen, und zwar durch Arbeitsleistung und durch den Einbau von Ersatzteilen. Da durch das Einsetzen der Batterien die Funktion des Implantats wiederhergestellt werde, seien die Kosten für den Batteriewechsel als Reparaturkosten anzusehen. … Auch im allgemeinen Sprachgebrauch werde nicht selten beim Ausbauen der alten und Einbau der neuen Batterie, beispielsweise bei Armbanduhren oder Autobatterien, von einer Reparatur gesprochen. Vor diesem Hintergrund könne von einem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, zu erkennen, dass die Versicherung einen Batteriewechsel nicht als Reparatur gelten lassen will.

Ob die um Einzelfallgerechtigkeit bemühten Richter während der Urteilsverkündung rot geworden sind, wird leider nicht überliefert.

BESCHÄFTIGUNG

BESCHÄFTIGUNG

Was das Autofahren angeht, versteht so mancher Deutsche wenig Spaß. Die Einparkversuche vor seiner Haustür brachten einen Mann in Göttingen so in Rage, dass er splitternackt auf die Fahrerin des Autos zustürmte. Wer die ganze Geschichte auf Spiegel online liest, wird begreifen, warum Anwälten die Arbeit so schnell nicht ausgeht.

KOMMERZ

Ein Kommentator bedauert, ich würde den law blog kommerzialisieren.

Vorab: Geld verdienen ist für mich nicht negativ besetzt.

Ich hänge mich aber mal mit dem Hinweis aus dem Fenster, dass ich schon im Hauptberuf nicht unbedingt verhungern muss. Deshalb gibt es auch keine Pläne, für dieses Blog einen Business-Plan zu schreiben. Und schon gar keine, hier das Neun Live der Blogosphere zu eröffnen.

Andererseits wird dem einen oder anderen schon aufgefallen sein, dass hier nicht der Deutsche Juristentag ist oder der Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer. Deshalb ist nicht alles wirklich bedeutungsschwanger, was in diesem Blog geschieht.

So muss ich gestehen: Hinter der gestern begonnenen Aktion steht kein ausgefuchster Plan zur Erzeugung eines cash-flow. Nein, unter den Lesern ist ein – zugegeben emsiger – T-Shirt-Shop-Betreiber. Der hat, wie ich finde, ein gar nicht übles Shirt für mich entworfen. Nur zeigen fand ich doof. Deshalb kaufe ich fünf Shirts und verschenke sie an meine Leser.

Weil ich auch meine Leser nicht übel finde.

That´s all.

HUNDEBILD

Ich werde am Wochenende Berge erklimmen. Leider nur aus Akten. Außerdem muss ich am Sonntag auf den Hund meiner Mutter aufpassen. Mit einem Bild kann ich leider gerade nicht dienen.

Bis Montag also.

WET T-SHIRT-CONTEST

WET T-SHIRT-CONTEST

So, jetzt gibt es auch die ersten law blog – Fanartikel (danke Flame):

Da ich nicht gewerbesteuerpflichtig werden will, wird mein Patenkind Sophie in genau 14 Tagen die Kommentare zu diesem Eintrag schnipseln, tüchtig mischen und fünf Teilnehmern je ein T-Shirt spendieren. Die Gewinnchance ist unabhängig vom Sinngehalt des Kommentars.

PS. Über den Text auf der Vorderseite lässt sich verhandeln…

GEWÄHLT

GEWÄHLT

Es schreibt ein Rechtsanwalt aus Herne:

… dies hat zur Folge, dass die gesamte Wärmemenge, die sich im Vorlauf befindet, nicht für die einzelnen Räumlichkeiten getrennt, d.h. jeweils in der erforderlichen Form abgerufen werden kann. Hierdurch ist es zu Schwierigkeiten dergestalt gekommen, dass teilweise den zu beheizenden Räumlichkeiten keine Wärme zugeführt werden kann.

Es geht doch nichts über eine gewählte Ausdrucksweise.