10.1.2007

Mikado

Vorab als Fax 0345 220 5030
Amtsgericht Halle
Thüringer Straße 16
06112 Halle

10. Januar 2007

Antrag auf gerichtliche Entscheidung entsprechend § 98 Abs. 2 S. 2 StPO

des Rechtsanwaltes Udo Vetter, Lützowstraße 2, 40476 Düsseldorf,

wegen

der Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei Kreditkartenunternehmen und Abrechnungsstellen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ wegen mutmaßlicher Verstöße gegen § 184b StGB.

Ich beantrage,

festzustellen, dass die Datenabfrage der Staatsanwaltschaft Halle bei bundesdeutschen Kreditkarten und Abrechnungsunternehmen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens „Mikado“ rechtswidrig war.

Mit diesem Antrag wende ich mich gegen die oben näher beschriebene Ermittlungsmaßnahme der Staatsanwaltschaft Halle. Es handelt sich um eine bundesweit beachtete Aktion. Ich füge beispielsweise einen Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 10. Januar 2007 als Anlage 1 bei.

I.

Ich bin Inhaber zweier Kreditkarten, die von deutschen Banken ausgegeben wurden. Es handelt sich hierbei um eine Mastercard, herausgegeben von der Deutschen Bank, sowie um eine Visacard, herausgegeben von der DaimlerChrysler Bank.

Die Mastercard nutze ich ununterbrochen seit rund 20 Jahren. Die Visacard habe ich Ende 2004 erhalten.

Als Beleg füge ich zunächst zwei Kreditkartenbelege bei (Anlage 2)

II.

Die Staatsanwaltschaft Halle erhielt über ein Fernsehmagazin Hinweise auf eine Internetseite, auf der möglicherweise kinderpornografische Inhalte angeboten wurden. Die Inhalte konnten gegen Bezahlung mit Kreditkarte heruntergeladen werden.

Die Betreiber dieser Website konnten nicht ermittelt werden. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft war es auch nicht möglich, den Geldstrom zu verfolgen. Die Spur habe sich auf den Philippinen verloren.

Um mögliche Nutzer des Angebotes zu ermitteln, richtete die Staatsanwaltschaft Halle an alle deutschen Kreditkartenunternehmen und Verrechnungsstellen eine Anfrage und bat um Mitteilung der Kreditkartenkunden, über deren Karte innerhalb eines bestimmten Zeitraum ein Betrag von 79,99 Dollar für einen bestimmten Vertragskunden der Kreditkartenunternehmen (Betreiber einer Verrrechnungsstelle bzw. der Webseite) ins Ausland übermittelt wurden.

In den Schreiben wurde den Empfängern mitgeteilt, sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen.

Nach Angaben der Ermittlungsbehörden durchsuchten die deutschen Kreditkartenfirmen daraufhin ihre Datenbestände auf Zahlungen, die den genannten Kriterien entsprechen. Es wurden den Ermittlungsbehörden dann 322 Kreditkartenkunden mitgeteilt, über deren Kartenkonto passende Zahlungen erfolgten.

Ich besitze zwei der jeweils meistverbreiteten Kreditkarten Deutschlands. Somit sind auch meine Kontendaten im Rahmen der Ermittlungen überprüft worden.

III.

Die Ermittlungsmaßnahme war rechtswidrig, jedenfalls aber unverhältnismäßig.

1. Es bestand noch nicht einmal ein Anfangsverdacht, um derartige Ermittlungen vorzunehmen.

Die bloße Existenz einer Internetseite mit Kinderpornografie liefert keine tatsächlichen Anhaltspunkte dafür, dass diese Seite auch von deutschen Kunden aufgesucht und von dort gegen Bezahlung strafbare Inhalte heruntergeladen werden.

Die diesbezügliche Annahme der Staatsanwaltschaft war eine reine Spekulation. Es wurde ins Blaue hinein unterstellt, dass es deutsche Kunden geben könnte. Die für Ermittlungen erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte (Zahlung aus Deutschland auf das betreffende Konto) wurden gerade erst durch die beanstandete Maßnahme produziert!

Wollte man schon aus der bloßen Existenz einer Internetseite mit strafbaren Inhalten künftig einen hinreichenden Tatverdacht dahingehend herleiten, dass Deutsche dieses Angebot nutzen, wäre der andauernden Überprüfung des gesamten Zahlungsverkehrs aller Bundesbürger Tür und Tor geöffnet. Und das nur aus der vagen Möglichkeit heraus, dass der eine oder andere von etlichen Millionen möglicherweise von einem derartigen Angebot Gebrauch macht.

Tatsächlich lag also kein Anfangsverdacht vor. Vielmehr schöpfte die Staatsanwaltschaft einen unzulässigen Generalverdacht gegen sämtliche Inhaber einer deutschen Kreditkarte. Betroffen waren demnach 22 Millionen Menschen.

2. Bei der Maßnahme handelt es sich faktisch um eine Rasterfahndung nach § 98a StPO.

Der Datenabgleich erfolgte nach allen Berichten automatisch nach bestimmten Kriterien.

Die Staatsanwaltschaft hat den Datenabgleich zwar nicht selbst durchgeführt. Jedoch hat sie den angeschriebenen Unternehmen in der Anfrage mitgeteilt, diese machten sich gegebenenfalls strafbar, wenn sie nicht mitwirkten.

Hierdurch hat die Staatsanwaltschaft die Kreditkartenfirmen über ihre Mitwirkungspflicht fehlerhaft informiert. Tatsächlich besteht die Verpflichtung zur Datenherausgabe nach § 98a StPO nur bei richterlicher Anordnung (§ 98b Abs. 1 S. 1 StPO), die hier gar nicht eingeholt worden war; Gefahr im Verzug lag offensichtlich nicht vor.

Durch die rechtswidrige Inaussichtstellung eines Ermittlungsverfahrens setzte die Staatsanwaltschaft die angeschriebenen Unternehmen dergestalt unter Druck, dass diese die Rasterfahndung durchführten.

Dieser Sachverhalt kann aber nicht anders behandelt werden, als wenn die Staatsanwaltschaft die Daten angefordert und die Rasterfahndung selbst durchgeführt hätte. Denn die beteiligten Unternehmen sahen sich durch die Mitteilung, sie machten sich bei einer Weigerung ggf. strafbar, verständlicherweise in einem Handlungszwang.

Das Verhalten der Staatsanwaltschaft diente ersichtlich dazu, den Richtervorbehalt für eine Rasterfahndung zu umgehen. Hierbei dürfte eine Rolle gespielt haben, dass ein richterlicher Beschluss auf „Durchsuchung“ sämtlicher deutschen Kreditkartenkonten ins Blaue hinein kaum zu erwirken gewesen wäre.

Die Maßnahme ist also schon rechtswidrig, weil die erforderliche richterliche Genehmigung nicht eingeholt wurde.

Im Übrigen bestehen auch erhebliche Zweifel, ob es sich bei den im Raume stehenden Delikten nach § 184b StGB auf Konsumentenseite um eine Straftat von „erheblicher Bedeutung“ handelt, wie es das Gesetz für eine Rasterfahndung verlangt.

3. Die Maßnahme ist aber jedenfalls grob unverhältnismäßig.

Durch den Datenabgleich wurden nicht nur sämtliche 22 Millionen Kreditkarteninhaber einem unzulässigen Generalverdacht ausgesetzt und so zum Objekt von Vorermittlungen gemacht, aus denen sich dann – möglicherweise – erst die Anknüpfungstatsachen für einen Tatverdacht ergeben sollten.

Die Maßnahme griff auch unzulässig in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedes einzelnen Betroffenen ein.

Beim Recht auf informationelle Selbstbestimmung handelt es sich um ein Grundrecht (vgl. nur BVerfG 1 BvR 518/02 – Rasterfahndung -;

http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html).

Dieses Recht gewährleistet die aus dem Grundsatz der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 78, 77 <84>; 84, 192 <194>; 96, 171 <181>; 103, 21 <32 f.>; 113, 29 <46> ). Es sichert seinen Trägern insbesondere Schutz gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe der auf sie bezogenen, individualisierten oder individualisierbaren Daten (vgl.BVerfGE 65, 1 <43>; 67, 100 <143>; 84, 239 <279>; 103, 21 <33> ; BVerfG, NJW 2006, S. 976 <979>). Denn individuelle Selbstbestimmung setzt – auch unter den Bedingungen moderner Informationsverarbeitung – voraus, dass dem Einzelnen Entscheidungsfreiheit über vorzunehmende oder zu unterlassende Handlungen einschließlich der Möglichkeit gegeben ist, sich entsprechend dieser Entscheidung tatsächlich zu verhalten. Wer nicht mit hinreichender Sicherheit überschauen kann, welche ihn betreffende Informationen in bestimmten Bereichen seiner sozialen Umwelt bekannt sind, und wer das Wissen möglicher Kommunikationspartner nicht einigermaßen abzuschätzen vermag, kann in seiner Freiheit wesentlich gehemmt werden, aus eigener Selbstbestimmung zu planen oder zu entscheiden (vgl.BVerfGE 65, 1 <42 f.>).

Selbst wenn man mit geeigneten Geeignetheit und Erforderlichkeit bejahen wollte – was wohl kaum möglich sein wird, da es bereits an der Eingriffsvoraussetzung des konkreten Tatverdachts fehlte – war der gerügte Eingriff in das informationelle Selbstbestimmungsrecht jedenfalls nicht mehr verhältnismäßig im engeren Sinn.

Das Gebot der Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn verlangt, dass die Schwere des Eingriffs bei einer Gesamtabwägung nicht außer Verhältnis zu dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe stehen darf (stRspr; vgl.BVerfGE 90, 145 <173>; 92, 277 <327>; 109, 279 <349 ff.> ). Die Prüfung an diesem Maßstab kann dazu führen, dass ein an sich geeignetes und erforderliches Mittel des Rechtsgüterschutzes nicht angewandt werden darf, weil die davon ausgehenden Grundrechtsbeeinträchtigungen den Zuwachs an Rechtsgüterschutz überwiegen, so dass der Einsatz des Schutzmittels als unangemessen erscheint (vgl.BVerfGE 90, 145 <173> ). In dem Spannungsverhältnis zwischen der Pflicht des Staates zum Rechtsgüterschutz und dem Interesse des Einzelnen an der Wahrung seiner von der Verfassung verbürgten Rechte ist es dabei zunächst Aufgabe des Gesetzgebers, in abstrakter Weise einen Ausgleich der widerstreitenden Interessen zu erreichen (vgl.BVerfGE 109, 279 <350> ). Dies kann dazu führen, dass bestimmte intensive Grundrechtseingriffe erst von bestimmten Verdachts- oder Gefahrenstufen an vorgesehen werden dürfen. Entsprechende Eingriffsschwellen sind durch eine gesetzliche Regelung zu gewährleisten (vgl.BVerfGE 100, 313 <383 f.>; 109, 279 <350 ff.>; BayVerfGH, Entscheidung vom 7. Februar 2006 – Vf. 69-VI-04 -).

Vorliegend haben die Ermittlungsbehörden über die insoweit instrumentalisierten Kreditkartenfirmen ohne konkreten Tatverdacht die Daten von 22 Millionen Kreditkarteninhabern auf bestimmte Kontobewegungen abgleichen lassen. Der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgte also, obwohl noch nicht einmal die geringste Verdachtsstufe erreicht war, nämlich der konkrete, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Anfangsverdacht.

In der Tat handelt es sich hier um Ermittlungen zur Produktion eines konkreten Tatverdachts. Dies widerspricht eklatant den vorstehenden dargestellten Anforderungen.

IV.

Ich bin als Kreditkartenkunde von der Maßnahme unmittelbar betroffen und in meinen Rechten verletzt. An der Feststellung der Rechtswidrigkeit habe ich ein Interesse. Es gibt weltweit unzählige weitere Internetseiten, die eine derartige Fahndungsmaßnahme auslösen können. Angesichts des offenkundigen Stolzes der Ermittlungsbehörden über ihren „Erfolg“ dürfte es außer Frage stehen, dass der nächste Globalabgleich von Kreditkartendaten nur eine Frage der Zeit ist.

V.

Sollte die Staatsanwaltschaft eine Erklärung abgeben, bitte ich um Gelegenheit zur Stellungnahme, bevor über den Antrag entschieden wird.

Rechtsanwalt

Kein Copyright

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521 Kommentare zu “Mikado”

  1. n.n. meint: (10.1.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    schön! und bitte über den verlauf der ganzen aktion hier weiter berichten!

  2. Ronald meint: (10.1.2007 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    Völlig Ernst gemeint: Bist mein neuer Held 2007. Bitte über den Ausgang auf dem Laufenden halten.

  3. Stefan_K meint: (10.1.2007 um 15:20) AntwortenReply to this comment

    Besten Dank!!

  4. M. meint: (10.1.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    kein Copyright

    Das sehe ich mal als Aufforderung, per Copy&Paste sich der Anforderung anzuschließen. Wenn ein paar Dutzend gleich lautende Anfragen eingehen, muss wenigstens eine saubere Stellungnahme erfolgen.

    Frage: Welche Kosten kommen auf mich zu, wenn die Entscheidung des Gerichtes negativ ausfällt? Mit ein paar hundert Euro muss man rechnen, oder?

  5. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe inständig, dass es mehr solcher Verfahren geben wird. Ich habe auch Kreditkarten und mir ist es völlig recht, dass die Daten geprüft wurden. Was solls?! Wer nichts zu verbergen hat, kann doch ruhig gläsern sein. Oder sollen wir uns darüber freuen, dass man in der BRD ungeahndet Straftaten begehen kann, weil Täter nicht zu ermitteln sind?! Der Rechtsstaat steht sich viel zu oft selbst auf den Füßen!

    Weiter so!

  6. flash (Link) meint: (10.1.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ist "kein Copyright" eine indirekte Aufforderung den Text anzupassen und auch einen Brief nach Halle zu schicken?

  7. Leser meint: (10.1.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    Ausgezeichnet! Schreibst Du Deinen Banken auch noch einen netten Brief?

  8. Sponge meint: (10.1.2007 um 15:25) AntwortenReply to this comment

    Das ist keine Aufforderung. Es ist nur ein Hinweis, wie man seine Rechte wahrnehmen kann. :D

  9. M. meint: (10.1.2007 um 15:26) AntwortenReply to this comment

    @5: Du hast nichts zu verbergen? Ich schon!

  10. Chris meint: (10.1.2007 um 15:28) AntwortenReply to this comment

    @5 Lionel Hutz

    Ich empfehle Dir die Lektüre des leider immer wahrer werdendes Buches "1984" von George Orwell. Viel Spaß. Aber du wirst Dich bei dem Buch sicher auch nur ärgern, das der böse Big Brother so böse dargestellt wird…

  11. Peter Schaefer meint: (10.1.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    Dafür zünde ich Dir jetzt mal ein Kerzlein an …

  12. akbwl meint: (10.1.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, wieso immer gesagt wird, dass sämtliche Kreditkarteninhaber geprüft wurden.

    Wenn die Polizei einen Kfz-Halter ausfinding machen will, fragt sie auch die gemeldeten Fahrzeuge nach einem bestimmten Muster (VW-Käfer, Bj. 75)ab. Deshalb spricht noch keiner davon, dass jeder überprüft wird. Im Ergebnis erhält sie auch nur die Daten der in Frage kommenden Halter (VW-Käfer, Bj. 75). Oder die Bewohner in einem Mehrparteinehaus. Nur weil vorher auf die Klingerschilder geschaut wird, um die richtige Wohnung zu finden, ist noch lange nicht jeder überprüft worden…

    So die Ansicht eines Nicht-Juristen.

  13. Christoph meint: (10.1.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Danke dafür! In der Sache habe ich keine Kritik an der Intention der Staatsanwaltschaft. Das Vorgehen führt bei mir jedoch zu Magenkrämpfen.

  14. paulo meint: (10.1.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    whauuuu—>sehr mutig

  15. Stefan meint: (10.1.2007 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    danke für die klärung. ich hoffe dennoch, dass die maßnahme rechtens war.
    es wurden nur daten geliefert, die auch beim empfänger der transaktionen vorlagen. also wenn der empfänger in deutschland wäre auch an die ermittler gefallen wären, natürlich rechtens.
    ist imo auch keine rasterfahndung nach meinem verständnis, weil ein suchkriterium der empfänger war. und nicht irgendwelche abstrakten kriterien die nur die wahrscheinlichkeit des verdachts erhöhen.
    hab natürlich keine ahnung ob die juristische definition von rasterfahndung genau genug ist dafür.

  16. Chris H. meint: (10.1.2007 um 15:31) AntwortenReply to this comment

    Also geeignet war die Maßnahme auf alle Fälle ;) Erforderlich wohl auch, da schlicht mildere Mittel nicht ersichtlich sind, welche gleich geeignet sind. Das wird man wohl schwer bestreiten können.

    Da ich aber mitlerweile den "RIESEN" Erfolg (ich bin noch in meinen anderen Kommentaren davon ausgegangen, dass hier ein "gewaltiger" Schlag gegen die Kinderpornographie geführt wurde) näher kenne, muss ich sagen, dass dieser "Erfolg" wahrlich an der Schwelle der Angemmessenheit wankt, Falls er nicht doch schon drübergefallen sein sollte. (Aus meiner Sicht!)

    Irrtümer im oben geschriebenen schließe ich mal nicht aus

  17. Christoph meint: (10.1.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    P.S.: Wer meint er hätte nichts zu verbergen, lese bitte den exzellenten Artikel von Michael Lohmann:
    http://www.heise.de/tp/r4/artikel/23/23625/1.html

  18. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 15:32) AntwortenReply to this comment

    @9: Schön. Dann gibts wenigstens was zu ermitteln. Wer von mir wie viel Kohle gekriegt hat, kann die Polizei/StA ruhig wissen, wenn damit Straftäter überführt werden können. Wenn Du was Interessantes zu verbergen hast, dann wünsche ich Dir Glück.

    @ 10: Ich kenne das Buch. Ist wirklich klasse!

  19. anders meint: (10.1.2007 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Hier lebt offensichtlich einer seine Profilierungssucht aus…

  20. RA Junghans meint: (10.1.2007 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Danke Udo, der Tag ist gerettet.

  21. M. meint: (10.1.2007 um 15:35) AntwortenReply to this comment

    @12: Nein, hier wurde bereits den Kreditkartenunternehmen aufgetragen, zu ermitteln, ob überhaupt eine Straftat vorlag.

    Im Falle des Käferfahrers hast Du einen konkreten Anfangsverdacht gegen eine kleine Gruppe — Fahrer von roten Käfern. In unserem Fall wurden zunächst einmal alle Inhaber von Kreditkarten verdächtigt.

    Wenn dieses Beispiel Schule macht, wird demnächst ein Raster erstellt, in dem Kontonummern ausländischer Spiele- und DVD-Versender enthalten sind: Schließlich stellt Eigenimport nach verschärftem Copyright u.U. auch eine Straftat dar. Oder man rastert niederländische Coffee-Shops und lässt diejenigen, die in solch einer Location mal einen Macchiato konsumiert haben, zum Drogentest antreten.

  22. Benno meint: (10.1.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    "Kein Copyright" ist ja wohl nicht ganz richtig.
    Dieses schreiben hat meiner Auffassung nach die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht. Damit hat Herr Vetter das Urheberrecht.
    Dieses ist bekanntermaßen nicht durch rechtsgeschäft übertragbar.
    Passender wäre evt.: "frei nutzbar" ;-)

  23. Hilfe,brauche anwalt meint: (10.1.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    @ L. Hutz

    Schon einmal etwas vom Grundgesetz gehört?

    Es geht doch nicht darum, Täter zu schützen, sondern unbescholtende Bürger nicht mit Tätern über einen Kamm zu schreren!

  24. Thomas Bliesener meint: (10.1.2007 um 15:39) AntwortenReply to this comment

    "Kein Copyright". Schon klar, wie das gemeint ist, aber geht das rechtlich überhaupt? Meines Wissens kann in Deutschland ein Autor sein Urheberrecht nicht abgeben.
    Die Aktion selbst dürfte ausgehen wie das Hornberger Schießen, wenn ich den Artikel darüber auf dem Heise Newsticker lese:
    "Was hier eingesetzt wurde, ist eine klassische Fahndungsmethode, die rechtlich nicht zu beanstanden ist", meinte dazu Thilo Weichert, Landesbeauftragte für Datenschutz in Schleswig-Holstein und Chef des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD).

  25. Deneriel meint: (10.1.2007 um 15:41) AntwortenReply to this comment

    @12:
    Ist doch klar wie Mineralwasser.
    Wenn die Polizei einen Fahrzeughalter sucht hat sie meistens ein Kennzeichen. Also mache ich eine Abfrage "gib mir Halter von Fahrzeug Kennzeichen B-A123.
    Wenn das Kennzeichen unklar oder nur in Teilen vorhanden ist sinds schon mehr. Dann muß ich sagen "gib mir alle Halter von roten Kombis VW Passat Modell 92-96 mit Kennzeichen B-A???"

    Und was ist wenn ich beim KBA alle Halterdaten von roten Kombis abfrage die zwischen 1.1.2001 und 1.2.2001 zugelassen wurden weil ich vermute daß eines dieser Fahrzeuge gestohlen war? Ist das dann immer noch unbedenklich?

  26. Ronald meint: (10.1.2007 um 15:43) AntwortenReply to this comment
  27. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 15:43) AntwortenReply to this comment

    @ 23: Grundgesetz?! … äh?! … hmmmm … Kommt mir bekannt vor. Muss ich das gut finden, so in jeder Einzelheit?

    Du verkennst, dass kein Mensch "unbescholtende Bürger … mit Tätern über einen Kamm" schert. Es wurden lediglich Daten unbescholtener Bürger ausgewertet. Die Bürger sind nachher nicht unbescholtener als vorher.

    Ich glaube, die meisten hier scheinen sich nicht bewusst zu machen, dass jeder aktive Straftäter in diesem Land vom Gesetz einen durch nichts zu rechtfertigenden meilenweiten Vorsprung vor den Verfolgungsbehörden eingeräumt bekommt. Der unbescholtene Bürger regt sich nur und über alles auf: darüber, dass wieder mal keine Straftaten verhindert oder aufgeklärt wurden und auch darüber, dass man zur Ermittlung seine Daten abgleichen musste und damit seine Rechtsphäre betroffen war.

    Ich kann darüber nur den Kopf schütteln.

  28. Buck (Link) meint: (10.1.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Well done!

    Jedes Mitglied einer Berufsgruppe hat die Verpflichtung, gegen Dinge die in die Kompetenz der jeweiligen Gruppe fallen und nicht in Ordnung sind, vorzugehen, denn ansonsten würde es niemand tun.

  29. M. meint: (10.1.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    @24: Aber er kann das Nutzungs- und Verwertungsrecht abgeben.

    Und ja, es schockiert mich, dass Datenschutzbeauftragte diese Fahndungsmethode einfach so akzeptieren. Mit richterlicher Anordnung und möglicherweise einem Anfangsverdacht ("Die Kolleg auf den Phillipinen haben Hinweise gefunden, dass auch mit deutschen Kreditkarten gezahlt wurde…") sähe so eine Aktion anders aus.

  30. Henrik meint: (10.1.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Danke Udo :)

  31. G. meint: (10.1.2007 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Damit hat Udo mir echt meinen Tag gerettet. Finde ich super!
    Ich drück Dir die Daumen, befürchte aber, dass es abgebügelt wird.

  32. Susanne (Link) meint: (10.1.2007 um 15:47) AntwortenReply to this comment

    Wow, ich finde es immer faszinierend, wie ein Anwalt etwas formuliert!

  33. Martin Eisenhardt (Link) meint: (10.1.2007 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @24 et al.:

    Ich denke, der englische Begriff "copyright" ist an der Stelle etwas unscharf. Zumindest in Deutschland unterscheiden wir ja tatsächlich zwischen dem Urheberrecht (das ein Autor nicht verkaufen, verschenken o.ä. kann) und dem Verwertungsrecht, das sehr wohl veräußert werden kann.

    Wer schon einmal im Ausland publiziert hat, wird vermutlich vom dortigen Verlag oder Konferenzveranstalter eine "copyright transfer form" erhalten haben. Die muss man dann unterschrieben zurücksenden und überträgt damit die Verwertungsrechte an den jeweilige Verlag/Konferenzveranstalter. I.a.R. ist das Voraussetzung, um überhaupt in das Journal/Buch/Proceedings/… aufgenommen zu werden.

    Es scheint also zu gelten: "Copyright = Verwertungsrecht".

  34. M. meint: (10.1.2007 um 15:49) AntwortenReply to this comment

    @27: Die Unversehrtheit der Wohnung, das Brief- und Telekommunikationsgeheimnis, sowie die Unversehrtheit der Wohnung sind durch nichts zu rechtfertigen? Ich meine schon!

    Würdest Du lieber im Bewußtsein leben, dass jedes Deiner Gespräche mitgehört werden kann, jemand Deine Post liest und am Telefon immer einer mithört? Ich bin sehr froh darüber, dass die DDR abgeschafft wurde.

  35. 321 meint: (10.1.2007 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Schöne Öffentlichkeitsarbeit!
    Das Problem ist doch nicht das im Grunde zu lobende und motivierte Ermitteln der Staatsanwaltschaft – das Problem ist der Umgang der Banken mit den Ihnen anvertrauten Daten.

    Die Sta muß ermitteln – und so gering finde ich den Ermittlungserfolg nun wiederum nicht.

    Denn über 300 ermittelte Täter sind vielleicht beim nächsten Anbieter keine Kunden mehr – und ohne zahlungskräftige Kunden lohnt sich der Aufwand nicht.
    Schöner wäre es natürlich den Anbieter auch noch zu erwischen – aber besser den Spatz in der Hand…

    Aber das die Unternehmen ohne richterliche Entscheidung sich zu Handlangern machen lassen – das kotzt micht an.

    Immerhin sind die Kreditkarteninhaber deren Kunden – und sie haben Verpflichtungen im Umgang mit den Daten der Kunden.

    Wie wäre es denn mit einer Prüfung über die strafrechtliche Relevanz des Handelns der Unternehmen! Das wäre mal ein Einsatz… und nicht das Schwimmen auf der Welle gegen die Staatsanwaltschaft.

    Ausserdem ist es doch in der Öffentlichkeit offensichtlich gewollt:
    Jeder Bürger ist erstmal schuldig und ein Verbrecher – es sei denn er beweist das Gegenteil – ausgenommen natürlich Staatsanwälte und Richter!

  36. Katzenliebhaber meint: (10.1.2007 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    You made my day!

  37. gvainfo meint: (10.1.2007 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    Na, wie wäre es wenn man die Anmerkung "kein Copyright" mal als Willenserklärung auslegt..

    Und: Bringt's was, wenn das mehrere hinschicken?

  38. RA Munzinger meint: (10.1.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Respekt für die Mühe. Das Schreiben hat Hand und Fuß. Wir dürfen uns nicht alles gefallen lassen. Unsere Freiheitsrechte werden jeden Tag etwas beschnitten, bis nichts mehr davon übrig bleibt.

    Setzt man einen Frosch in einen Topf mit heißen Wasser, springt er hinaus. Der Fluchtreflex wird sofort aktiviert.

    Setzt man den Frosch in einem Topf mit kalten Wasser auf eine heiße Herdplatte, bleibt er im Topf sitzen und kommt durch die Hitze um. Die Erwärmung vollzieht sich so langsam und schleichend, dass die Fluchtreflexe nicht aktiviert werden.

    Wir mündigen, denkenden Bürger sollten nicht wie Frösche handeln, sondern uns rechtzeitig gegen die Beschneidung der elementarsten Freiheitsrechte zur Wehr setzen.

    (An die Tierschützer: Über dieses Experiment habe ich gelesen, ich habe es nicht ausprobiert. Es sollte auch keiner ausprobieren, das wäre Tierquälerei.)

  39. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    @ 34: Tsja, die DDR! Klar, war irgendwie problematisch. Aber, willst Du lieber in einem Staat mit 750 Straftaten auf 100.000 Einwohnern leben oder in einem mit 6.750 Straftaten auf 100.000 Einwohnern? Und jetzt rate mal, welcher von beiden die DDR und welcher die BRD ist. Das sind natürlich die beiden Extremfälle. Aber für meinen Geschmack ermöglicht das geltende Rechtssystem einfach zu viel (ungeahndete) Straftaten. Und schade, dass Du meine Worte inhaltlich verdreht hast! Die Grundrechte mögen ja schön und gut sein. Die Frage ist doch, wie man die Grenzen ausgestaltet. Und dort sind wir beim Vorsprung für Straftäter.

  40. anders meint: (10.1.2007 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    @38
    Nimm dich nicht so wichtig!

  41. Sebastian meint: (10.1.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    @Lionel Hutz(39): Willst du wirklich eine Antwort? Ich nehme den freiheitlichen Staat mit 6750 Straftaten. Ehrlich. Und lass mich zum Thema "Vorsprung" noch was sagen: "Der Straftäter" darf weder meine Wohnung verwanzen, noch das Flugzeug, in dem ich sitze, abschießen, noch meine Kreditkartendaten auslesen, noch mich in eine Arrestzelle stecken, noch sich der fast uneingeschränkten Zustimmung der Bevölkerung zu seinem Tun sicher sein. Wo ist da der Vorsprung?

  42. Thorsten meint: (10.1.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Die Nummerierung ist nicht folgerichtig (I., II., III., III. + IV.)

  43. M. meint: (10.1.2007 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @39: Ich wähle den Staat mit den 6750 Straftaten. Ich habe weniger Probleme, wenn alle paar Jahre mal jemand in meine Wohnung einbricht, meinen Motorroller oder das Fahrrad klaut oder mein Auto beim Einparken anditscht. Das ist der Preis der Freiheit, den ich gerne zu zahlen bereit bin.

    Deine Einschätzung, dass mehr Straftaten aufgeklärt würden, wenn nur Ermittler große Datenbanken anlegen und abfragen dürften ist falsch: dafür braucht man Manpower — unter Umständen soviel, dass ein paar Prozent der Bevölkerung hauptamtlich "Aufklärungshilfe" leisten. Diese zusätzliche Manpower könnte man aber auch mit den heutigen Gesetzen sehr effizient zur Strafverfolgung einsetzen ohne dafür datenschutzrechtlich bedenkliche Maßnahmen durchführen zu müssen. Das wäre doch einmal etwas: Ein Staat in dem die Grundrechte und die Privatsphäre unbescholtener Bürger gut geachtet werden und eine ausreichende Anzahl gut ausgebildeter Kriminalisten eine effiziente Strafverfolgung gewährleistet.

  44. Anonymous meint: (10.1.2007 um 16:08) AntwortenReply to this comment

    @ 41: Das klingt aber reichlich naiv. Klar DARF es der Straftäter nicht. Er MACHT ES EINFACH, sonst wäre er kein Straftäter. Und der Staat schaut staunend zu und setzt langsam seine Mühlräder in Bewegung, um ihn zu verfolgen, bis er Grundrechte abwägen muss oder an ein Verfolgungshindernis stößt. Und der Straftäter hat noch ganz andere Sachen auf Lager! Er hat (in vielen Fällen, von Ladendieben usw. rede ich nicht) Organisationen, Strukturen, technische Möglichkeiten und Know How, von denen unsere Polizei nur träumen kann. Mancher Staatsanwalt soll ja nicht mal einen Internetzugang haben. Dort ist der Vorsprung.

  45. T. meint: (10.1.2007 um 16:09) AntwortenReply to this comment

    Als (nur) Zivilrechtler wünsche ich Ihnen viel Erfolg.
    Straf- und Strafprozeßrecht ist für mich zwar schon ein paar Jahre her, aber bei solchen Aktionen der StA stehen mir die Haare zu Berge. Da ist wohl der Jagdinstinkt durchgegangen.

    Schade übrigens, daß die Geldinstitute das ohne weitere Gegenwehr geschluckt haben. Die werden selbst den Schaden haben, wenn sie jetzt mit Anfragen von jedem Dorfpolizisten in Bagatelldelikten geflutet werden.

  46. Hilfe,brauche anwalt meint: (10.1.2007 um 16:10) AntwortenReply to this comment

    @L.Hutz

    Schöne Ansichten hast Du.

    Zunächst: Das Grundgesetz soll den Bürger vor dem Staat schützen, und nicht umgekehrt.

    Weiter: Sicherlich hat Freiheit immer seinen Preis, keine Frage. Fraglich ist aber, wie hoch der Preis der "Nichtfreiheit" sein darf.

    Sofern Du offenbar den totalitären Staat bevorzugst, steht dem Auswandern doch nichts im Wege; oder nimmt Dich keiner auf?

  47. Sebastian meint: (10.1.2007 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Das ist auch nicht naiver gedacht als die immer gleichen Variationen von "Wer nichts zu verbergen hat…". Der Staat hat das Gewaltmonopol, also hat er sich an Regeln zu halten. Zu diesen Regeln gehört auch, dass er lieber mal jemanden laufen lassen sollte, als einen Unbescholtenen auch nur unangemessen zu belästigen.

  48. Ralf meint: (10.1.2007 um 16:17) AntwortenReply to this comment

    @44: Wenn Du nichts zu verbergen hast, dann nenne doch hier bitte Deinen vollen Namen.

    Im Übrigen: Weil der Straftäter diesen Vorsprung hat, soll der Staat ihm jetzt nacheifern dürfen? Am besten, wir geben diese schrecklichen Einschränkungen auf, die den Staat nur beim Schutz seiner Bürger vor Straftaten behindern. Der Staat darf alles und der Dorfpolizist darf den Ladendieb im Tante-Emma-Laden auch gleich mit seiner Dienstwaffe erschießen. Das Gerichtsverfahren ist ja auch nur eine Behinderung. Könnte ja sein, dass der Kerl es war und doch nur wegen irgendwelcher Kleinigkeiten freikommt.

    Ich glaube, Du bist der Naive hier. Dieser Wettlauf hat keinen Punkt, an dem er endet. Und Du scheinst zu glauben, dass Du selbst niemals in die Mühlen dieser Justiz geraten könntest, denn die ist ja unfehlbar und Du tust ja nichts verbotenes.

    Lebe weiter in Deiner Scheinwelt. Wenn das der freiheitliche ist, dann wähle ich den Staat mit 6750 Straftaten auf 100.000 Bürger (woher kommt die Zahl eigentlich und von wann ist sie?). Noch lieber würde ich den Staat wählen, in dem nicht jeder Eingriff in die Freiheitsrechte seiner Bürger mit dem Kampf gegen Terror und Straftäter begründet wird, und in dem nicht ständig bei der personellen Besetzung der für Ermittlung und Prävention zuständigen Behörden gespart wird, ohne auf die Sicherheit zu verweisen.

    Ich fühle mich außerdem vor Straftaten ziemlich sicher. Leider nicht vor dem Staat.

  49. M. meint: (10.1.2007 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    @46: Es muss nicht einmal ein totalitärer Staat sein. In Norwegen beispielsweise greifen die Finanzämter routinemäßig auf Konten zu, weit häufiger als es in Deutschland auch nach der Lockerung der Auskunftsrechte der Fall ist.

    Norwegen ist halt eine Nanny-Staat, der sehr auf seine Bürger "aufpasst". Mir geht ehlich gesagt immer wieder der Hut hoch, wenn ich in norwegischen Zeitungen lese, welche Maßnahmen dort normal sind und dass es "Datenschutz" in diesem Sinne kaum gibt.

    Kaum ein Norweger hat Probleme damit. Der Staat, der aufpasst, hat ein gutes soziales Sicherungssystem und man bekommt später seine "Ölrente". Vielleicht macht sich kaum ein Norweger Gedanken über Datenschutz, weil es nicht ganz so lange totalitäre Systeme auf seinem Boden dulden musste.

  50. Anonymous meint: (10.1.2007 um 16:20) AntwortenReply to this comment

    @ 46: Nee, nee, lass mal, ich bleib hier und schau dem munteren Treiben zu. Mal sehen, wohin das führt.

    Aber Du hast die Frage, auf die ich eigentlich hin will, auf den Punkt gebracht: "Fraglich ist aber, wie hoch der Preis der “Nichtfreiheit” sein darf."

    Welch schrecklich hohen Preis haben wir Kreditkarteninhaber denn bezahlt, damit das Ermittlungsergebnis möglich wurde?! Gar keinen, denn die Polizei/StA hat nur Daten von den bescholtenen Bürgern erhalten, die Kinderpornos eingekauft haben! Daten der anderen Kreditkarteninhaber blieben intern (, wenn es stimmt, was berichtet wurde).

    Totalitäter Staat: Es ist doch Unsinn, mir zu unterstellen, dass ich den bevorzuge. Lesen! Ich habe die DDR nicht ins Spiel gebracht, sondern Extrempunkte verglichen.

    Es geht einfach darum, dass Ermittlungsmaßnahmen möglich sein müssen, bei denen der "Preis der Nichtfreiheit" nur gering oder – wie vorliegend – gar nicht betroffen ist.

    Die meisten Leser hier verteidigen lediglich egoistisch abstrakte, EIGENE Rechtspositionen, ohne zu fragen, welchen Nutzen der eigene Rechtsverlust, wenn man den überhaupt anerkennen will, gehabt hat. Ich verspüre von niemandem hier eine gewisse "Opferbereitschaft". Hat sich mal jemand gefragt, wie es den Opfern ergangen sein mag …

    Na gut, was solls. Ich habe fertig.

  51. ALLGEMEINE FRAGE meint: (10.1.2007 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    LAIENFRAGE: Können solche "Anträge auf gerichtliche Entscheidungen" nur von Rechtsanwälten gestellt werden?

    Jetzt mach' ich erstmal meine Kreditkartengesellschaft rund…

  52. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 16:23) AntwortenReply to this comment

    Anononymus = Lionel Hutz (vergessen, auszufüllen … na ja)

  53. Sebastian meint: (10.1.2007 um 16:26) AntwortenReply to this comment

    @50: Denkfehler. Der Staat hat Daten von Kreditkarteninhabern bekommen, deren Transaktionsdaten eine Buchung in einer bestimmten Höhe auf ein bestimmtes Konto aufgewiesen haben. Damit ist weder eindeutig bewiesen, wer diese Buchung letztendlich veranlasst hat, noch, dass der Karteninhaber im Anschluss Kinderpornos angesehen, runtergeladen oder sonstwie genutzt hat. Für mich sind noch viele Fehlerquellen denkbar, durch die mit dieser Maßnahme ein völlig Unbescholtener Objekt von Ermittlungsmaßnahmen wird. Gerade bei Ermittlungen in diesem Bereich bleibt immer einiges "hängen". Möchtest du den Nachbarn erzählen, warum die Polizei bei dir war?

    Mit dem Verweis auf das Leiden des Opfers kann man alles rechtfertigen. Der Staat sollte sich vielmehr dadurch auszeichnen, dass er niemanden, nicht einmal den Täter, so behandelt, wie dieser evtl. seine Opfer.

  54. Gerd Kraemer meint: (10.1.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    "Kein Copyright" ist ja wohl ein Witz – an wesentlichen Teilen der Begründung hat das Bundesverfassungsgericht das Copyright (BVerfG 1 BvR 518/02 (Erster Senat) – Beschluss vom 4. April 2006), ohne dass das durch saubere Zitate deutlich gemacht würde.

  55. Ralf meint: (10.1.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    @50: "Die meisten Leser hier verteidigen lediglich egoistisch abstrakte, EIGENE Rechtspositionen, ohne zu fragen, welchen Nutzen der eigene Rechtsverlust, wenn man den überhaupt anerkennen will, gehabt hat."

    So wirklich konkret auf den Fall bezogen waren Deine Äußerungen aber auch nicht gerade. Aber ist gut, Du hast ja fertig.

    Man kann alles relativieren. Den Opfern ist es sicher schrecklich ergangen. Aber man muss auch sehen, dass der Täter, der ihnen das angetan hat, wohl immer noch frei herumläuft. Insofern hält sich der Erfolg der Aktion bezogen auf die Opfer in Grenzen.

    Das mit dem Relativieren kann man auch so aufstellen: Jetzt mecker nicht rum, dass Deine Frau/Freundin/sonstwer geliebtes getötet wurde. Du lebst ja noch, also ist Dir doch praktisch kein Schaden entstanden. Auch ich zeige nur Extreme auf.

    Du bist mir übrigens noch die Antwort schuldig, woher die Zahl stammt und von wann sie ist.

  56. Robert meint: (10.1.2007 um 16:30) AntwortenReply to this comment

    übrigens -> "Lionel Hutz"

    http://en.wikipedia.org/wiki/Lionel_Hutz

  57. R.A. meint: (10.1.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Ein sehr guter Text, einen herzlichen Dank an Staatsbürger Vetter ;-) für diese Initiative.

    Ich schließe mich den schon geäußerten Fragen an:
    1.) Dürfen wir diesen Text kopieren (offenbar ja).
    2.) Nutzt es etwas, wenn möglichst viele Leute sich anschließen (oder ist das wegen gleichen Texts uninteressant)?
    3.) Ist mit Kosten zu rechnen?

    Falls 3.) zutrifft, würde ich wohl selber auf ein eigenes Schreiben verzichten, mich aber gerne beteiligen …

  58. HobbyBlogger (Link) meint: (10.1.2007 um 16:33) AntwortenReply to this comment

    Großes Lob und Danke an Udo Vetter.

  59. Anonymous meint: (10.1.2007 um 16:39) AntwortenReply to this comment

    "Gar keinen, denn die Polizei/StA hat nur Daten von den bescholtenen Bürgern erhalten, die Kinderpornos eingekauft haben!"

    Hier haben wir das ganze Elend der Diskussion (und noch mehr) in einem Satz komprimiert.

    Sie tun gerade so, als seien die Leute nicht bloß verdächtig, sondern schon überführt – und damit zeigt sich erst recht, daß solche Maßnahmen und vielleicht mehr noch das öffentliche Ausschlachten solcher Vorgänge zwar verständlich, aber bedenklich sind.

    Was man bekommen hat, sind die Daten von Leuten, die vermutlich einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto überwiesen haben. Das beweist für sich allein erst einmal nichts.

    Ob das einen hinreichend sicheren Schluß darauf zuläßt, daß da illegale, wenn nicht gar strafbare Handlungen verwirklicht wurden, ist eine Sache, die sich erst noch herausstellen mag.

    Es wäre nicht die erste spektakuläre Ermittlungsaktion, die nach anfänglichem Wirbel in die Hose geht, ohne daß jemand davon Notiz nimmt.

    Und über diese Rechtsfrage der Strafbarkeit entscheiden glücklicherweise immer noch Gerichte und nicht die Bildzeitung und ihre Leser.

    "Ich verspüre von niemandem hier eine gewisse “Opferbereitschaft”."

    Opferbereitschaft wozu? Zu Überwachungsmaßnahmen, die sich toll verkaufen lassen, deren Nutzen aber unklar ist? Nein, danke.

    Ich kaufe keine Kinderpornos. Und schon deshalb wünsche ich, nicht so behandelt zu werden, als tue ich es.

    Diejenigen, die mit "ich habe nichts zu verbergen" ankommen, mögen zum Beispiel einfach mal ihre Einkommensteuerbescheide oder – noch besser – Kontoauszüge im WWW veröffentlichen. Dann könnte man darüber nachdenken, sie ernstzunehmen.

    "Hat sich mal jemand gefragt, wie es den Opfern ergangen sein mag …"

    Ja, das habe ich. Ergebnis: Den Leuten, die ständig das Interesse der Opfer im Mund führen, geht es offensichtlich nicht um Opfer, sondern um andere Motive.

    Denn Opfern hilft man nicht durch spektakuläre Aktionen und öffentlichen Rummel.

  60. Schwarzmaler meint: (10.1.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Danke.

  61. Thorben meint: (10.1.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    Danke. Endlich einer der sagt (und dem man auch zuhört) was wir alle Denken. Es ist wirklich eine Frechheit was unsere Behörden sich da elrauft haben.

  62. Dominik Boecker (Link) meint: (10.1.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    @54: Lies bitte das UrhG, bevor Du solche Aussagen triffst. :-)

    Deswegen die Bitte, im UrhG insbesondere § 5 Abs. 1 UrhG einmal zu Lesen und (kurz) darüber nachzudenken, ob Urteile oder Beschlüsse des BVerfG nicht "Entscheidungen" im Sinne dieser Norm sein könnten.

    In DE gibt's kein Copyright. Aber ich denke, dass man Udo's Satz in verschiedener Weise auslegen könnte und zu dem wohl von ihm gewünschten Ergebnis käme.

    Leider bin ich nicht genug Strafrechtler, um was zu den Kosten einer gerichtlichen Entscheidung schreiben zu können (die Frage danach kam, aber bislang noch keine Antwort).

  63. Marcel (Link) meint: (10.1.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Damit steht mein persönlicher Held 2007 schonmal fest. Ich frag mich gerade, wann die IFPI auf den Trichter kommt, mal ne Rasterfahndung nach Allofmp3-Kunden zu machen.

  64. Dada1901 meint: (10.1.2007 um 16:47) AntwortenReply to this comment

    Wer nichts zu verbergen hat….
    Feine Einstellung, soviel ich weiß existiert eine Menge häusliche Gewalt, wie würde es dir gefallen, wenn man einfach mal eine Kamera in jedes Schlafzimmer hängen würde, natürlich ohne Wissen des Eigentümers, da bekäme man bestimmt auch eine Menge Straftäter geschnappt…..

  65. Martin Eisenhardt (Link) meint: (10.1.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    @Ralf (55) & Lionel Hutz:

    Statistiken aus der DDR würde ich immer erst einmal anzweifeln ("traue nur den Statistiken, die Du selbst gefälscht hast" – W. Churchill). Die SED-Führung hat sich jede einzelne davon schönrechnen lassen, besonders auch diejenigen über Kriminalitätsraten und Aufklärungsquoten.

    Aber selbst wenn diese Zahlen stimmen würden: Ich möchte nicht in einem Land leben, in dem mir zwar das Fahrrad nicht geklaut wird, ich dafür aber auch Schritt und Tritt observiert werde und einfachste Grundrechte (Meinungsfreiheit, Freizügigkeit, …) nicht wahrnehmen kann.

    Sinn und Zweck der deutschen Gesetze ist in erster Linie der Schutz der Bürger vor dem Staat und voreinander. Erst danach werden dem Staat bzw. seinen Behörden gewisse Rechte eingeräumt. Wie dringend notwendig dieses Vorgehen ist, kann jeder bezeugen, der schon einmal mit einer Fehlentscheidung einer Behörde konfrontiert war.

    Eine Einstellung wie bei Lionel Hutz führt direkt zurück in den (leider) typisch deutschen Obrigkeitsstaat, in dem die Leibeigenen der Führung dankbar dafür sind, dass nicht alles noch viel schlimmer ist.

    Nein danke!

  66. Schwarzmaler meint: (10.1.2007 um 16:51) AntwortenReply to this comment

    @27. "Ich glaube, die meisten hier scheinen sich nicht bewusst zu machen, dass jeder aktive Straftäter in diesem Land vom Gesetz einen durch nichts zu rechtfertigenden meilenweiten Vorsprung vor den Verfolgungsbehörden eingeräumt bekommt." Dies macht für mich den Charme eines Rechtsstaates aus, ich bin gerne bereit als Staatsbürger, dem Leviathan Staat Fesseln anzulegen, wenn dies bedeutet, daß er nicht auf Augenhöhe mit den Verbrechern agiert, sich nicht ebenfalls über- und außerhalb des Rechts bewegen zu dürfen meint.

  67. ridcully (Link) meint: (10.1.2007 um 17:05) AntwortenReply to this comment
  68. Christoph Anton Mitterer (Link) meint: (10.1.2007 um 17:08) AntwortenReply to this comment

    Weiter so!

  69. martin meint: (10.1.2007 um 17:14) AntwortenReply to this comment

    könnte jetzt BITTE, BITTE die diskussion enden über "kein copyright"? gut, es ist unsauber formuliert. aber darüber hilft auch keine klugscheißerei hinweg.

  70. Uwe(12) wer will mich nackt sehen ? (Link) meint: (10.1.2007 um 17:16) AntwortenReply to this comment

    Geh doch lieber Abmahnungen schreiben.

  71. Trikky meint: (10.1.2007 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @Udo:
    Sehr gut ! Bitte unbedingt über den Fortschritt der Sache informieren.

  72. Nils (Link) meint: (10.1.2007 um 17:18) AntwortenReply to this comment

    Udo – Danke.

    Ich wuensche Dir – fuer uns alle – viel Erfolg.

  73. R meint: (10.1.2007 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Haben die Kreditkartenunternehmen denn eigentlich nicht sogar eine Straftat begangen, indem sie die Daten ohne richterliche Anordnung raus gaben?

    Würde mich echt interessieren… Zumindest ist es ein Vertragsbruch dem Kunden gegenüber.

  74. Benjamin Franklin meint: (10.1.2007 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    "Wer die Freiheit einschr¨ankt, um mehr Sicherheit zu gewinnen,
    wird am Ende beides verlieren"

  75. Thorsten Michels (Link) meint: (10.1.2007 um 17:21) AntwortenReply to this comment

    Kann ich von dem Kreditkartenunternehmen eine Stellungnahme einfordern, worin sie mir Auskunft erteilen, ob meine Daten auch überprüft wurden?
    Ich bin nämlich nicht sonderlich erbaut darüber, daß die Prinzipien unseres Rechtsstaates so kaltschnäuzig außer Kraft gesetzt werden.

    Außerdem würde ich gerne mein Kreditkartenunternehmen eine Unterlassungserklärung unterzeichnen lassen, daß sie meine Daten jemals wieder ohne eine explizite und schriftliche richterliche Anordnung durchsuchen.

    Geht das?

  76. Thorsten_IANAL meint: (10.1.2007 um 17:22) AntwortenReply to this comment

    Bravo, Udo!

  77. Gagamil meint: (10.1.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    "Wer nichts zu verbergen hat, hat auch nichts zu befürchten"

    Wer diesen Satz vehement vertritt kann sich gleich ne Fußfessel anlegen lassen, mit der alle Wege aufgezeichnet werden können, die man täglich abschreitet.
    Man gibt dazu passende Tagesberichte ab, was man wo gemacht hat, mit wem man in Kontakt gestanden hat und und und…

    Wie das ist zuviel arbeit für den einzelnen?
    Das ist doch nur eine Stunde am tag, die Verbrechen verhindern kann!
    Denn wer sich nicht beteiligt, ist doch eh ein Gesetzesbrecher!

    Wie das ist zuviel Kontrolle?
    Aber man hat doch nichts zu verbergen!

  78. Hilfe,brauche anwalt meint: (10.1.2007 um 17:23) AntwortenReply to this comment

    @L. Hutz

    Also, irgendwie erinnerst Du mich an "Der Untertan".

  79. Anonymous meint: (10.1.2007 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    Was die Sache aus meiner Sicht noch schlimmer macht:
    In einigen Artikeln über den Fall (z.B. unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/83440 ) istdie Rede davon, dass das fragliche Zielkonto auf den Philippinen legiglich zu einem Dienstleister gehört, der Zahlungen zu lasten von Kreditkarten abwickelt. Gut möglich, dass jetzt einige Touristen ihren PC vermissen, nur weil sie zufällig einen Tagesausflug gebucht haben, der auch 79.99 USD kostet und über den selben Billing-Provider abgerechnet wurde …

  80. Sebastian (Link) meint: (10.1.2007 um 17:28) AntwortenReply to this comment

    Ich sage nur: Bravo!

  81. Falk (Link) meint: (10.1.2007 um 17:30) AntwortenReply to this comment

    Denn Opfern hilft man nicht durch spektakuläre Aktionen und öffentlichen Rummel.

    @59: Danke für diesen Satz!

  82. Anonymous meint: (10.1.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Danke.

  83. Ich meint: (10.1.2007 um 17:31) AntwortenReply to this comment

    Profilierungswut trifft es recht gut.
    Und ein Anfangsverdacht liegt auch schon aufgrund der verstärkten Bewerbung (durch Spam-Wellen) und der angezeigten Anmeldung vor.
    Ich habe mein Konto und meine Kreditkarten lieber bei Banken die im Falle von Straftaten mit der Polizei kooperieren als bei Banken auf den Ceyman-Island. Insoweit unterstütze ich deren Bemühungen gegen Kinderpornographie ausdrücklich. Und eine Strafandrohung wurde hier durch ein ggfs. relativiert. Aber das wird das Amtsgericht schon noch feststellen…

  84. kirsten meint: (10.1.2007 um 17:34) AntwortenReply to this comment

    Soweit ich verstanden hab', gehört das Konto zu einer Billing-Gesellschaft? Und soweit ich weiß, beruhen diese Gesellschaften darauf, dass sie als Dienstleister die Abrechnung einzelner Bereiche eines Unternehmens übernehmen?

    Nun könnte es doch sein, dass die auch andere Inhalte abrechnen, die zufällig auch 79,99 € kosten und von irgendwem in genau diesem Zeitraum per Kreditkarte erworben worden wären?
    Der kriegt dann ja auch Besuch… rein von der Logik her.
    Abgesehen davon, dass die Privatsphäre eh immer weiter eingeschränkt wird (s. z.B. neues TKG)- muss das jetzt auch noch sein? Gibt's dann in 10 Jahren gar keinen Datenschutz, Schweigepflicht, etc. mehr? Und alles schön langsam (wie mit den Fröschen, damit keiner muckt?) Na, Mahlzeit… Bin ich froh, keine Kreditkarte zu haben- *jetzt* leg' ich mir bestimmt keine mehr zu!
    Danke, Herr Vetter, das war fällig! Viel Glück und bitte weiter informieren!
    Kirsten Schmidt

  85. webbi meint: (10.1.2007 um 17:36) AntwortenReply to this comment

    Moin,

    ich treffe mich morgen mit meinem Hausanwalt und werde mit ihm darüber sprechen, ob es möglich ist dort auch eine Klage einzureichen.

    Prinzipiell finde ich es nicht schlimm das meine Konten ausgewertet wurden, aber es geht ums Prinzip. Jeder Mensch muss sich in Deutschland an das Recht halten und offensichtlich hat die Staatsanwaltschaft dies nicht getan. Wenn ich zu schnell fahre, muss ich dafür büßen – nun wird mal dem Staat dampf unterm Hintern gemacht, weil er misst gebaut hat. Außerdem fühle ich mich in meiner PErsönlichkeit und im Datenschutz bedroht. Irgendwann passiert mal ein Ermittlungsfehler und die Staatsanwaltschaft verknackt mich weil die sich mit meinen Kreditkarteninformationen versehen haben?!? Nene… ist schon gut das es Gesetze für den Verbraucher gibt und die müssen eingehalten werden.

  86. knorpsl meint: (10.1.2007 um 17:39) AntwortenReply to this comment

    Mal auf'm Boden bleiben:
    Wenn ich es richtig verstanden habe, wurde den Ermittlern genau _die_ Schnittmenge an Daten geliefert, die den Tatverdacht "der hat sich gegen Geld Kinderpornografie verschafft" begründet.

    Von Rasterfahndung kann ich da weit und breit nix entdecken. Die Ermittler haben ausschließlich Daten von dringend Tatverdächtigen zu sehen bekommen.

    Ist denn die automatisierte, maschinelle Erfassung aller LKW auf den Autobahnen auch eine Rasterfahndung mit dem Generalverdacht "der zahlt keine Maut?".
    Wo war da der Antrag der Anwaltszunft?
    Oder die richterliche Anordnung?

    Was man kritisieren kann, ist die Art, wie die Banken angesprochen wurden ("…sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen…").

    Aber ersten steht da "ggf." und zweitens haben diese Gesellschaften sicherlich gut aufgestellte Rechtsabteilungen, die beurteilen können, ob dem so ist oder nicht.

    Trotzdem.. nette PR-Aktion, Herr Anwalt. In manchen Berufständen mit Werbeverbot muss man eben sehen wie man in die Medien kommt ;-)

  87. panfred meint: (10.1.2007 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Danke.

  88. Andy (Link) meint: (10.1.2007 um 17:41) AntwortenReply to this comment

    chapeau!

  89. Anonymous meint: (10.1.2007 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Fällt so eine Aufforderung an die Geldinstitute, Daten herauszugeben unter Strafandrohung (wenn es jedoch hierfür keine rechtliche Grundlage gibt) nicht unter Nötigung?

  90. SirDregan (Link) meint: (10.1.2007 um 17:43) AntwortenReply to this comment

    vielen Dank dafür!

  91. McDough meint: (10.1.2007 um 17:44) AntwortenReply to this comment

    Nur mal angenommen, die Maßnahme wäre tatsächlich nicht zu rechtfertigen gewesen und das würde auch positiv von der zuständigen Stelle festgestellt werden: Was würde das für die anhängigen Verfahren gegen die Personen bedueten, bei denen aufgrund dieser Zahlungen Hausdurchsuchungen vorgenommen und Kinderpornografie festgestellt worden ist?
    Würde die dann eingestellt werden, wären die Beweise die gefunden wurden nicht verwertbar oder würde normal weiter ermittelt und verhandelt werden?
    Nur mal rein interessehalber, man ist ja neugierig ;)

    btw: Ich habe keine Kreiditkarte, finde es aber bedenklich dass die Staatsanwaltschaft eine Auskunft über Transaktionen von Kreditkartenfirmen bekommt, (zumindest scheinbar) ohne dass hier die Legitimität der Anfrage geprüft wurde. Spricht nicht grade für die Unternehmen…

  92. Thorsten Michels meint: (10.1.2007 um 17:45) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich fordere Sie hiermit auf, mir umgehend eine offizielle Stellungnahme zukommen zu lassen, ob meine Daten im Rahmen der bundesweiten Aktion "Mikado", der Durchsuchung von Daten von Kreditkarten ohne richterlichen Beschluß, auch durchsucht wurden und welches Ergebnis dies erbracht hat.
    Ich verweise darauf, daß ich diese Stellungnahme in den entsprechenden Internet-Foren veröffentlichen werde, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen.

    Ich sehe dies als Eingriff in mein Grundrecht "Informelle Selbstbestimmung" an. (vgl. nur BVerfG 1 BvR 518/02 – Rasterfahndung -;
    bundesverfassungsgericht....s20060404_1bvr051802.html)
    Ich werde nicht zulassen das dieses Grundrecht einfach so außer Kraft gesetzt wird und Ihr Unternehmen sich im vorauseilenden Gehorsam daran beteiligt. Es lag KEIN richterlicher Beschluß vor und nach derzeitigem Stand der Erkenntnis, hat Ihr Unternehmen dies noch nicht einmal eingefordert.
    Damit beschädigen Sie nicht nur mein Vertrauen in die Vertraulichkeit in meiner bei Ihnen gespeicherten Daten, sondern auch in die Seriösität Ihres Unternehmens.
    Da kommen ein paar wild gewordene Cowboys an, knurren ein bißchen und Ihre Rechtsabteilung prüft noch nicht einmal ob die das dürfen, was sie behaupten zu dürfen?

    Damit wir uns nicht falsch verstehen: Ich verabscheue Kinderpornografie und verurteile dies auf das Schärfste. Doch Unrecht bleibt Unrecht, wer auch immer es tut. Auch wenn es die Exekutive ist.
    Ich möchte meine Enkeln nicht sagen müssen, daß ich es zwar gewußt, aber nicht das Mindeste dagegen getan habe.

    Bankgeschäfte brauchen Vertrauen Ein Rechtsstaat braucht Vertrauen. Helfen Sie mit, damit das so bleibt und nicht in Zustände abgleitet, die wir alle nicht wollen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Thorsten Michels

    Kreditkartennummer: 1234 1234 1234 1234

    Kreditkartennummer:

  93. Martin Eisenhardt (Link) meint: (10.1.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht noch kurz an dieser Stelle nachgefragt bei den Befürwortern des gläsernen Bürgers:

    Was ist eigentlich, wenn über meine Kreditkarte diese Zahlung durchgeführt wurde, aber eben nicht von mir (oder meiner Frau/Kindern/…)? Was ist, wenn sich ein Pädophiler mit einer geklauten Kreditkarten-Identität versorgt und darüber seine "Geschäfte" abwickelt?

    Wie soll ich in einem solchen Fall denn nachweisen, dass nicht ich der Täter bin?

    Und nein: Das ist kein konstruierter Fall. Ende November wurde ich Opfer eines solchen Identitätsdiebstahls. Ein Täter hat mit meiner Kreditkarte (inkl. dreistelligem Prüfcode) und mit meinen Daten (Name, Adresse) bei einem (völlig unverdächtigen!) Versandhandel eingekauft. Ich habe mich nur über die mir zugehende Rechnung gewundert, da ich dort nichts bestellt hatte; die Rechnung war vor allen Dingen schon beglichen, und zwar auf meine Kosten.

    Wie also kann ich in einem solchen Fall meine Unschuld beweisen? Ist es nicht schon schlimm, dass überhaupt *ich* meine *Unschuld* beweisen muss und nicht die Staatsanwaltschaft meine *Schuld*?

    Soll ich dann etwa meine verschlüsselten Daten auf meinen PCs der Polizei zugänglich machen? Bestimmt nicht …

    Welchen Beweiswert hat also eine solche Kreditkartenbuchung überhaupt?

  94. Patrick Linnert meint: (10.1.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    *daumen hoch* Meine volle Zustimmung! Hoffen wir das es auch was bringt.

  95. Michael meint: (10.1.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    Interessant. Bin gespannt, was rauskommt. Allerdings weiß ich nicht, wie die Banken die "Rasterfahndung" getätigt haben.

    A) Jede einzelne Kreditkartennummer auf Zahlungsausgänge auf das Empfängerkonto überprüft. Das wäre für mich ein Generalverdacht.

    oder

    B) In dem wie auch immer gestalteten Datensatz nach dem Empfängerkonto und der Zahlungshöhe gesucht, um die Kreditkartennummer zu finden. Wäre für mich kein Generalverdacht.

    Aber wie geht es weiter? Die nächsten Pädophilen überweisen nicht mehr 79,99$, sondern 80,01$. Das kann sich der Ermittler auch denken. Somit wird die nächste Rasterfahndung nicht mehr mit so "präzisen" Daten durchgeführt werden können…

  96. misshandelt… und das Recht der Opfer? meint: (10.1.2007 um 17:57) AntwortenReply to this comment

    Wurde selbst in Anfang der 70ziger Jahre merhfach sexuell missbraucht. Die Täter laufen leider heute noch frei herum weil in den damaligen Jahren nichts unternommen wurde.

    Ich finde es schon richtig, daß hier alle Möglichkeit genutzt werden um Täter ausfindig zu machen. Allerdings halte auch ich die Maßnahme der Sta. als Rechtsbeugung weil keine richterliche Anordnung vorlag.

    Nun hoffe ich, daß die Täter die gerechte Strafe finden, das Gericht feststellt, daß die Sta. rechtswidrig gehandelt hat und das bei zukünftigen Aktion im Vorfeld die Beschlüsse eingeholt werden!

  97. Avantgarde meint: (10.1.2007 um 17:58) AntwortenReply to this comment

    Ist es eigentlich nicht traurig…
    dass man bei Protesten in solchen Fällen sicherhaltshalber ein "Ich verabscheue KiPo" hinzufügen muss? Nur so zur Sicherheit?

    So mit der latenten Angst im Hintergrund: "Der beschwert sich über Maßnahmen gegen KiPo. Den tun wir mal in eine Datenbank zu den anderen, die sich gegen Maßnahmen gegen KiPo beschweren…"

    Wenn es nun um Diebstahl gegangen wäre, hätte man dann auch hinzugefügt: "Ich verabscheue natürlich Diebstahl und verurteile ihn aufs Schärfste…"?

  98. Marcel (Link) meint: (10.1.2007 um 18:01) AntwortenReply to this comment

    Ein Auszug aus meiner eMail Korrespondenz mit meinem Kreditkarteninstitut:
    epenis.de/erguss/konversation-mit-pluscard

  99. maultasche meint: (10.1.2007 um 18:02) AntwortenReply to this comment

    Ich hatte gerade in diesem Zeitraum für 79,99 Euro ein paar Schuhe gekauft?
    Falls man demnächst nachschaut ob für 19,99 Euro was gekauft wurde, kann es sein das nach einem Video gefahndet wird welches den URLAUB VON HERRN SCHRÖDER IN RUSSLAND in seiner Amtszeit wiedergibt. Dieses Video könnte ja Staatsgeheimnisse beinhalten welche letztendlich die Kappung der Öllieferung bestätigt. – Wie hies doch der Geheimdienst in der DDR ?

  100. Rai meint: (10.1.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    Ob sich hier jemand gaaaaanz wichtig machen will?

  101. Avantgarde meint: (10.1.2007 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    @100
    Ganz bestimmt. In Halle. Und bei Sat1.

  102. Mark meint: (10.1.2007 um 18:07) AntwortenReply to this comment

    Udo Vetter wäre doch selbst nur betroffen wenn die Angegebenen Kriterien (79,99 etc.) bei ihm erfüllt gewesen wären. Und die Kreditkartenfirmen seine Daten raus gegeben hätten. Wenn man den Besitzer einer IP-Adresse ermittelt will, wird eben auch nicht die ganze Menschheit (die mit Internetanschluss) durchleuchtet.
    Ist übrigens nicht das erste mal. Auch die Konnten von allen Bafög Empfängern sind schon auf unrechtmäßiges Vermögen gescreent worden. Also sowas wie Anfangsverdacht heisst glaub ich eh übersetzt: "irgend ein Polizist/Staatsanwalt war neugierig".

  103. A. John (Link) meint: (10.1.2007 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    @UV: Der schwerwiegende Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung erfolgte also, obwohl noch nicht einmal die geringste Verdachtsstufe erreicht war, nämlich der konkrete, auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte Anfangsverdacht.
    Nach dieser Argumentation wären auch praktisch sämtliche Verkehrskontrollen, Steuerprüfungen, Gepäckkontrollen durch Zoll und Grenzschutz, sowie Ausweiskontrollen rechtswidrig.
    Ansonsten: Gute PR-Aktion.
    Wie oft mag es wohl vorkommen, das meine persönlichen Daten, sei es SCHUFA, Bank, Fiskus, Versicherungen, Einwohnermeldeamt, KFZ- Zulassungsstelle, GEZ usw. usf. durch DB-Abfragen gejagt- und abgeglichen werden?
    Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet hier so ein gewaltiger Popanz aufgeblasen wird.

    @43: Ich habe weniger Probleme, wenn alle paar Jahre mal jemand in meine Wohnung einbricht, [....]Das ist der Preis der Freiheit, den ich gerne zu zahlen bereit bin.
    Ich nicht, wenn es nur darum geht, daß meine KK-Abrechnung ab und zu mal durch ein Abfrageraster fällt.
    BTW: Ab wann wird es Dir denn zu "teuer"? Schon wenn man Dir das Kreuz bricht, oder erst, wenn man Deine Familie unbringt?

    @59: Ich kaufe keine Kinderpornos. Und schon deshalb wünsche ich, nicht so behandelt zu werden, als tue ich es.
    Ach, bist Du einer von den 320 Treffern? Nein? Was wirft man Dir vor? Hattest Du "Besuch", oder hat man Dir wenigstens einen Anhörungsbogen geschickt?

    @77: Wer diesen Satz vehement vertritt kann sich gleich ne Fußfessel anlegen lassen, mit der alle Wege aufgezeichnet werden können, die man täglich abschreitet.
    Eine Datenbankabfrage ohne Ergebnis mit dem tragen einer Fußfessel zu vergleichen, dieser Vergleich hinkt nicht, er kriecht über den Boden.

    Gruß A. John

  104. Johannes (Link) meint: (10.1.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    Also ich verstehe die Aufregung noch nicht so ganz. Ich nehme mal folgenden Vergleichsfall an:

    Eine Frau wird ermordet aufgefunden, nachdem sie ein Blind-Date mit einer Internetbekanntschaft hatte. Es ist bekannt, daß der mutmaßliche Täter sie vorher angerufen hat (weil sie das ihrer Freundin erzählt hat). Die ermittelnden Behörden lassen nun bei den Telefongesellschaften nachfragen, von welchen Teilnehmern am Tag X die Rufnummer Y angerufen wurde.

    Wäre es auch illegal, so zu ermitteln? Würde hier auch groß getitelt werden, daß die Polizei "die Telefon-Verbindungsdaten von 80 Millionen Telefonanschlüssen systematisch nach bestimmten Merkmalen durchsucht" hat, und daß "80 Millionen Bundesbürger unter Generalverdacht gestellt" wurden? Ich denke doch eher nicht.

    Hier mag es vielleicht Verfahrensfehler gegeben haben, insgesamt finde ich die Aktion aber in Ordnung. Und wie erklärt man den Opfern, daß die Daten des Täters leicht zu ermitteln wären, man die aber aus datenschutzrechlichen Gründen nicht erfahren könne.

    Oder hinkt dieser Vergleich?

  105. Schwarzmaler meint: (10.1.2007 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    @103. "Ach, bist Du einer von den 320 Treffern? Nein? Was wirft man Dir vor? Hattest Du 'Besuch', oder hat man Dir wenigstens einen Anhörungsbogen geschickt?" Wo du mich erinnerst, vor Jahren hat mal ein Tankstellenangestellter eine Sexseite mit meiner Kreditkarte bezahlt. Die Rechnung wurde anstandslos storniert, der Fall so mir bekannt nicht weiterverfolgt und war damit für mich erledigt. Heute könnte ich schnell unter den 320 Betroffenen sein – kein sehr angenehmes Gefühl. Ich werde die Kreditkarte jedenfalls nur noch an Geldautomaten verwenden.

  106. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    Ein Fernsehsender …

    … entdeckt auf einer Webseite das Angebot von Kopien des neuesten OS des bekannten Softwarehersteller M. aus R. (USA) und informiert die StA in Halle. Die fordert daraufhin sämtliche ISP in Deutschland auf, die Logs nach Zugriffen auf die Angebotsseite zu durchforsten und bei Treffern die Kundendaten samt Zugriffszeit an die StA Halle zu übermitteln.

    … das Angebot von Kalaschnikows und informiert die StA in Halle. Die fordert daraufhin sämtliche Vermieter auf, deren Hausmeister mögen unter einem Vorwand (oder bei Abwesenheit des Mieters mittels Gemeralschlüssel) unter sämtlichen Betten der Wohnungen nach diesen Waffen zu suchen.

  107. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:26) AntwortenReply to this comment

    @ A. John:

    "Ach, bist Du einer von den 320 Treffern? Nein?"

    Nein, mein Fritz.

    "Was wirft man Dir vor?"

    Nichts. Und solange das so ist, gehen auch meine Kreditkartendaten die Strafverfolgungsorgane nichts an.

  108. @103 meint: (10.1.2007 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    >Ich verstehe nicht, warum ausgerechnet hier so
    >ein gewaltiger Popanz aufgeblasen wird.

    Bitte sende mir Deine Kreditkartennummer. Ich zeige Dir dann, was man damit machen kann.

  109. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Ach ja:

    "Nach dieser Argumentation wären auch praktisch sämtliche Verkehrskontrollen, Steuerprüfungen, Gepäckkontrollen durch Zoll und Grenzschutz, sowie Ausweiskontrollen rechtswidrig."

    Nein, das wären sie nicht. Und das wissen sie auch ganz genau. Aber Sie wollen ja auch nicht diskutieren, sondern nur ihre unbewältigten Frustationen hier an andere ranrotzen.

  110. Manfred meint: (10.1.2007 um 18:31) AntwortenReply to this comment

    Was ist das Grundgesetz? Mir hat man Teile dieses Gesetzes entzogen und mich mit kriminellen auf eine Stufe gestellt!!! Und warum? Weil ich zwei Hunde einer gewissen Rasse besitze und das schon seit dem Jahr 2000! Wo ist da der Aufschrei? Kein Schwein interessiert das! Ein krimineller Ausländer und ein Versagen der Behörden machen mich zum kriminellen! Was für ein scheiß Land ist das hier? Ich habe mir nie was zu Schulden kommen lassen und trotz alle dem werde ich verfolgt wie ein schwer Verbrecher! Usw. usw.

  111. Nils G. meint: (10.1.2007 um 18:32) AntwortenReply to this comment

    @ 106: Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
    Bei der ersten Maßnahme dürfte die Unverhältnismäßigkeit der Maßnahme näher liegen.
    Die unter den Betten nachsehenden Hausmeister begehen Hausfriedensbruch.

    @ 107: "Und solange das so ist, gehen auch meine Kreditkartendaten die Strafverfolgungsorgane nichts an"
    Und deshalb haben sie die ja auch nicht bekommen.

    Ich habe mir noch keine umfassende Meinung zu dem Vorgang gebildet. Ein Geschmäckle hat er auf jeden Fall. Aber die Diskussion hier ist insbesondere deshalb verzerrt, weil auf der einen Seite ein Haufen Juristen steht und auf der anderen Seite Nobelpreisträger mit ihren "ich hab nichts zu verbergen"-Argumenten. Man muss das aber als Jurist durchaus nicht so schwarz/weiß sehen, wie die hier vertretenen Kollegen es tun.

  112. F L A M E meint: (10.1.2007 um 18:37) AntwortenReply to this comment

    Schöner langer Schriftsatz.
    Nicht so viel los zur Zeit in DüDo nehme ich an.
    Hier dürfte wohl gleich die Luft brennen, sprich der Heise DOS zuschlagen;-)
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/83511

    Grüße
    F L A M E

  113. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    @111: natürlich ist das ein Vergleich. Und ja, unverhältnismäßig ist beides und das zweite ist Hausfriedensbruch. Aber der Zweck heiligt ja offenbar die Mittel. Teilt jedenfalls die StA Halle (indirekt) mit.

  114. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:39) AntwortenReply to this comment

    @ 107: “Und solange das so ist, gehen auch meine Kreditkartendaten die Strafverfolgungsorgane nichts an”
    Und deshalb haben sie die ja auch nicht bekommen.

    Das wäre ja auch noch schöner. "Geht nichts an" schließt mit ein, daß man da nicht einfach so Überprüfungen zu veranstalten hat.

  115. Anonymous meint: (10.1.2007 um 18:39) AntwortenReply to this comment
  116. Tim meint: (10.1.2007 um 18:40) AntwortenReply to this comment

    Toll Udo, wirklich toll!
    Hinter dir stehen viele tausend normale Bürger!

  117. PB meint: (10.1.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    Dank an Rai und A. John, die hier zu den ganz wenigen zählen, die nicht meta-populistisch argumentieren und UV für diese billige Aktion huldigen ("you made my day", "daumen hoch", "danke", "chapeau": sowas Peinliches). Ich bin mal gespannt, ob UV es auch an die große Glocke hängt, wenn er mit seiner Klage sang- und klanglos untergeht. Und wenn er es tut, sehe ich die Reaktionen in den Leser-Postings schon vor mir: "Unverschämtheit", "Polizeistaat", "1984". Schon wieder peinlich.

  118. rw meint: (10.1.2007 um 18:43) AntwortenReply to this comment

    1. Ich habe bisher in keinem Pressebericht gelesen, daß die StA den Banken geschreiben habe, daß diese zur Mitwirkung verpflichtet seien. Diese Behauptung widerspricht allen mir bekannten Presseberichten, in denen von einer freiwilligen Mithilfe die Rede war. Haben Sie da nähere Informationen?

    2. Sie stützen Ihre Argumentation sehr stark darauf, daß es keinerlei Verdacht dafür gegeben hätte, daß auch aus Deutschland Zahlungen veranlasst wurden. Fällt nicht ihre gesamte Argumentation in sich zusammen, wenn die Ermittlungsbehörden solche Hinweise vorlegen können?

    3. In einem Pressebericht habe ich gelesen, daß die StA den Ermittlungsbehörden insgesamt 5 Kriterien zur Datenabfrage geliefert habe. Es spricht also einiges dafür, daß der gesamte Sachverhalt in den Medien gar nicht dargestellt wurde. Wäre es nicht sinnvoll gewesen, sich um weitere Sachverhaltaufklärung zu bemühen bzw. zumindest weitere Berichterstattung abzuwarten als knapp einen Tag nach dem ersten Pressebericht so eine Klage auf unsicherer Sachlage rauszuhauen. Da setzen Sie sich doch allzu leichtfertig der billigen Effekthascherei aus.

    4. Sie scheinen selbst erkannt zu haben, daß es sich bei der Maßnahme nicht im eine Rasterfahndung iSv § 98a StPO handelt – deshalb formulieren Sie ja selbst sehr vorsichtig, es handele sich "faktisch um eine Rasterfahndung". Wie kommen Sie darauf, daß es sich um eine "faktische Rasterfahnung" handele? Ich kennen den Begriff der "faktischen Rasterfahndung" nicht – ist für Sie vielleicht bereits die Auswerung großer Datenmengen eine Rasterfahndung? Für den Erfolg Ihrer Klage dürfte doch maßgeblich sein, ob § 98a StPO analog auf die "faktische Rasterfahndung" anzuwenden ist – wieso haben Sie keine Hinweise im Schriftsatz, wo in der Rechtsprechung oder Literatur eine solche analoge Anwendung des § 98a StPO befürwortet wurde. Sollte es solche nicht geben, wäre es doch zumindest hilfreich gewesen, wenn Sie selbst 2 oder 3 Sätze geschreiben hätten, warum die Maßnahme eine "faktische" Rasterfahndung gewesen sein soll, die eine analoge Anwendung des § 98a StPO rechtfertigt.

  119. HobbyBlogger (Link) meint: (10.1.2007 um 18:46) AntwortenReply to this comment

    @112 u. 115
    Dort steht aber:
    "Die Banken hatten auf Bitten der Ermittler…"

    Dort müsste aber eigentlich stehen:
    "Die Banken hatten auf Drohen der Ermittler…"

    tztztz…

  120. McKrack meint: (10.1.2007 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    "Ich nicht, wenn es nur darum geht, daß meine KK-Abrechnung ab und zu mal durch ein Abfrageraster fällt."

    Ja hier fängt es an und wo soll es enden? Nachdem man dann schon deine Post gelesen hat und deine Telefonate vorsorglich abhört?

  121. Axel meint: (10.1.2007 um 18:48) AntwortenReply to this comment

    Ging diese Aktion Mikado nicht folgendermaßen von Statten?

    Die StA beantragte die Übermittlung der Daten der Kontoinhaber der Konten, die 79,99 USD ( Dollar, nicht wie oben oft geschrieben Euro!) an eine bestimmte Bank per Kreditkartenzahlung überwiesen haben.
    Daraufhin überprüften die Kreditkarteninstitute ihre Kundendaten.
    Anschließend leiteten sie die ca. 320 "Treffer" an die StA weiter, die daraufhin Dursuchungs und Haftbefehle beantragte und diese ausführte.

    Folglich haben die Kundendaten, die nicht in dieses "Raster" passten, die Kreditkartenfirmen nicht verlassen, und für diejenigen, die weitergeleitet wurden gab es dann doch auch einen entsprechenden Tatverdacht (basierend auf der krummen Summe, die 79, 99$ in Euro ergeben in Verbindung mit dem empfangenden Bankinstitut). So sieht zumindest meine Wenigkeit die Sache…

  122. @117 meint: (10.1.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Wie vernagelt muss man eigentlich sein, um die Tragweite diese Falles nicht zu erkennen?

  123. Udo Vetter (Link) meint: (10.1.2007 um 18:52) AntwortenReply to this comment

    Der Anwaltverein hat sich auch zu der Sache geäußert:

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/83462

  124. Chris meint: (10.1.2007 um 18:54) AntwortenReply to this comment

    Und daran anschließend: Wie degeneriert muss ein Volk mit unserer Vergangenheit sein, um derart fundamentale und in ihren Auswüchsen unfassbare Eingriffe in das Persönlichkeitsrecht der Bürger mit dem Allgemeinplatz "Ich habe ja nichts zu verbergen" abzutun?

  125. @122 meint: (10.1.2007 um 18:57) AntwortenReply to this comment

    Die Aktion der Staatsanwaltschaft hatte sicherlich große Tragweite. Die Aktion von Herrn Vetter dagegen nicht. Naja, wir werden sehen, was dabei rumkommt.

  126. Michael meint: (10.1.2007 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    @104

    Genau da habe ich auch so meine Probleme…
    Über die Rechtslage mit der Form, in der die Daten angefordert wurden, müssen sich andere den Kopf zerbrechen.

    Ansonsten sehe ich es genauso.

    Wenn z.B. bei einem Autounfall mit Fahrerflucht ein weißes Auto anhand von Farbresten gesucht würde, wird man ja vermutlich auch alle passenden Fahrzeuge anhand der Farbe aus den Zulassungsdaten abfragen. Wenn dabei dann 20 Opel aus Baujahr 1995 hängen bleiben, werden die dann nicht überprüft, weil es ja keinen Anfangsverdacht gegen einen konkreten Nutzer geben kann, bovor man das passende Auto nicht gefunden hat?

    Oder wird schon die Abfrage nach den farblich passenden Fahrzeugen nicht durchgeführt, weil es ja keinen konkreten Anfangsverdacht gegen eine Person geben kann, sondern man dazu alle Fahrzeugdaten "anfassen" müsste?

    Wenn ich ein select * from kontodaten where summe = '79.95' and zielkonto = '0815' and zielbank = '4711' and datum between '10.09.2006' and '15.09.2006' auf einen Datenbestand loslasse, bekomme ich die und nur die Kunden, auf die genau das zutrifft.
    Das sind jetzt sozusagen die "Besitzer des passenden Autos" von oben. Die kommen jetzt also prinzipiell in Frage und daraus muß der/die tatsächliche/n Täter ermittelt werden.

    Wo ist also hier jetzt der Denkfehler?

    Gruß aus Berlin
    Michael

  127. tazze (Link) meint: (10.1.2007 um 19:05) AntwortenReply to this comment

    … braucht auch seine Türen nicht abzuschliessen.
    … hat kein Recht auf Privatsphäre
    … muss sich jede Frage gefallen lassen
    … kann auch seine Fingerabdrücke im Supermarkt abgeben
    … hat nicht kapiert, was Freiheit eigentlich bedeutet
    … hätte dies wohl auch nicht in einer Diktatur und somit auch kein Problem damit.

    es gibt schon komische Leute, die glauben, dass der Erfolg jedes Mittel rechtfertigt…

    _Jedes_ Argument für _jede_ Maßnahme kann gültig sein, ist nur abhängig davon, in welcher Staatsform wir leben. Die Geschichte hat es gezeigt.

  128. M. meint: (10.1.2007 um 19:07) AntwortenReply to this comment

    @126: In einem Fall hat man auf Grund der bekannten Daten einen konkreten Anfangsverdacht gegen die relativ kleine Gruppe der Fahrer bestimmter wießer Autos. Im zweiten Fall stand noch nicht einmal fest, ob überhaupt ein Deutcher Kreditkarteninhaber auf der betreffenden Seite shoppen war.

    Dein Vergleich wäre schlüssig, wenn man bei einer philipinischen Bank Datenfragmente gefunden hätte, die beweisen, dass auch bspw. über deutsche Mastercard-Kunden Zahlungen erfolgten… So hat man aber erstmal die Kreditkartenunternehmen ermitteln lassen, ob ein Anfangsverdacht überhaupt gerechtfertigt ist.

  129. Anonymous meint: (10.1.2007 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    wer nichts zu verbergen hat… (siehe 127, damit sollte es eigentlich losgehen).

  130. Roland meint: (10.1.2007 um 19:09) AntwortenReply to this comment

    Ist ja wirklich interessant was die Leute hier so schreiben.

    Ich würde gerne sehen wissen wie Sie (damit meine ich diesen Anwalt hier) reagieren würden wenn Ihr Kind zunächst von einem Kinderpornoring entführt wird – mehrfach für solche Aufnahmen missbraucht wurde und anhand dieser Polizeiaktion wieder identifiziert (ja das tut nämlich die Kripo auch – hoi was ganz was neues hm?) und wieder zu seiner Familie bzw. Familien zurückbringt. DANN würde ich gerne sehen wie Sie als Vater (ich gehe nicht davon aus dass sie einer sind geschweige denn wenn sie einer wären wohl noch nie den Worst-Case überlegt haben) reagieren würden. Wir wissen doch beide dass diese Klage dann nicht existieren würde.

    Was man nicht alles für Publicity tut. Wir wissen nämlich auch ebenfalls beide dass es Ihnen ziemlich egal sein könnte ob nun die Kripo die Daten von 22 Millionen Menschen durch ein Raster hat laufen lassen oder nicht.

    Es mag sein dass das nicht voll Rechtens war aber erzählen Sie mal einer polnischen oder russischen Mutter dass die Peiniger ihrer Tochter nicht verurteilt werden können weil die Vorgehensweise der Polizei nicht rechtens war. Denn dazu könnte ein entsprechender Richterspruch in dieser Klage führen.

    Als Anwalt würde ich Sie sofort buchen, aber als Mensch würde ich Sie nichtmal kennen wollen.

  131. Stefan K. meint: (10.1.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @126 Bei einem Autounfall mit Fahrerflucht gibt es eine konkrete Tat. In dem Fall hier, gab es keine konkrete Tat, von der man wusste. Man konnte sich zwar vorstellen, daß auch Deutsche diese Angebot nutzen, aber das war eben nur eine Vermutung.

  132. HobbyBlogger (Link) meint: (10.1.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    @126
    In deinem Beispiel ist der Unfall nachweislich geschehen.
    Hier wurde aber erst einmal auf "Verdacht" gesucht, in der Hoffnung auch fündig zu werden.
    Also besteht der Denkfehler genau da.

  133. jörg meint: (10.1.2007 um 19:11) AntwortenReply to this comment

    - Bei allem Geschrei hier finde ich #96 am beeindruckendsten. Diesen Zeilen ist nichts hinzuzufügen.

    - Ich zitiere noch einmal frei einen bekannten deutschen Strafverteidiger: Warum laufen all diejenigen, die nichts zu verbergen haben, denn nicht nackt rum ???

  134. jd-hunter meint: (10.1.2007 um 19:13) AntwortenReply to this comment

    Respekt!!!
    Ich finde es persönlich gut, dass sich auch endlich mal ein Jurist gegen diese Massenkontrolle durch unseren mittlerweile verfeindeten Staat einsetzt. Es ist vollkommen richtig, dass gegen Kriminelle ermittelt wird, aber nicht!!! dass Menschen, die nie etwas mit einer Straftat zu tun hatten, einfach mal so in diese "systematische" Fahndung mit hineinfallen. Kommt noch hinzu, dass all diese Kreditinstitute ja sehr viel Vertrauen in ihre Kunden setzen und das Bankgeheimnis brechen, weil eben mal ein paar Fahnder den Verdacht haben. Als Konsequenz sollten mal eben alle 22 Mio Kunden ihre Kreditkarten kündigen (hypothetisch)… dann würden einige Bankinstitute aber blöd glotzen…

  135. HobbyBlogger (Link) meint: (10.1.2007 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @130
    Ich bin Vater von 5 Kindern.
    Wenn so etwas meinen Kindern passiert, würde ich den Täter suchen, finden und anschließend töten.

    Bin ich jetzt auch im Recht.
    So denken nämlich viele Väter.

  136. M. meint: (10.1.2007 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @130: Ja, KiPo rechtfertigt jeden Eingriff in Grundrechte.

    Zu allem Überfluß übersiehst Du, dass es in diesem Fall nicht um einen "Kinderpornoring", sondern um die unterste Stufe der Konsumenten ging. Irgendwelche verkorste Typen, die sich das Zeugs nur heruntergeladen und mit Sicherheit in vielen Fällen nicht einmal weitergegeben haben.

    Unter Umständen war die Seite, die das "Material" angeboten hat, selbst nur Trittbrettfahrer und hat es aus dem Usenet zusammenkopiert.

    Was am Ende rauskommen wird? Bei 90% der Angeklagten wird man nicht die Verbreitung nachweisen können, Verfahren wird gegen Geldbuße oder 60 Tagessätze eingestellt. Bei den übrigen zehn Prozent wird man nachweisen können, dass der eine oder andere die Bilder getauscht hat: Bewährungsstrafe oder kurze Haftstrafen?

    Kinder wurden keine gerettet!

    Medienwirksam: Auf jeden Fall! Wirksam: Garantiert nicht!

  137. Stefan K. meint: (10.1.2007 um 19:16) AntwortenReply to this comment

    @130 Nun stellen sie sich mal vor, man könnte in einem konkreten Fall ein Kind aus Kinderschänderhänden befreien, in dem man foltert. Wären Sie dann auch für Folter? Wenn nein, wo ziehen sie die Grenze?

    Im übrigen ist die Unterstellung, Udo würde das nur aus Publicitygründen machen, für mich eine dreiste Verleumdung. Wer hier regelmässig liest, weiss das ihm auch vorher freiheitliche Grundrrechte sehr am Herze lagen.

  138. Lionel Hutz meint: (10.1.2007 um 19:18) AntwortenReply to this comment

    @ 103: Treffer! Du sprichst mir aus der Seele. Endlich mal einer, der mit den Füßen im Leben steht und nicht im Gesetz.

  139. tim meint: (10.1.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    @126

    Denkfehler ist, dass es bis zur Ermittlung der 322 (oder wieviel auch immer) Überweiser nicht mal einen konkreten Tatverdacht gab. Dass eine Seite mit rechtswidrigem Inhalt im Netz steht heisst ja nicht, dass überhaupt jemand etwas dort heruntergeladen hat. Es gab also weder einen Tatverdacht noch einen Tatverdächtigen (soweit es das Abrufen betrifft). Es wurde schlicht ins blaue hinein ermittelt: zwischen Anfrage der StA und Antwort der KK Unternehmen waren alle Besitzer von Kreditkarten Verdächtige.

    Um in deinem Beispiel zu bleiben: die Polizei hat ermittelt auf die bloße Vermutung hin, es könnte ja einen Unfall gegeben haben, an dem – wenn – dann ein weißes Auto beteiligt gewesen sein könnte.

    So jedenfalls verstehe ich das. IANAL

  140. jörg (Link) meint: (10.1.2007 um 19:23) AntwortenReply to this comment

    @130: "Es mag sein dass das nicht voll Rechtens war aber erzählen Sie mal einer polnischen oder russischen Mutter dass die Peiniger ihrer Tochter nicht verurteilt werden können weil die Vorgehensweise der Polizei nicht rechtens war. Denn dazu könnte ein entsprechender Richterspruch in dieser Klage führen."

    Unsinn! Aus einem Beweiserhebungsverbot folgt nicht automatisch ein Beweisverwertungsverbot.

  141. Stefan H. meint: (10.1.2007 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Hallo Herr Vetter,

    gestern Abend, als ich das erste mal von der Aktion der Staatsanwaltschaft hörte, fragte ich mich als juristischer Laie gleich, ob eine solche Aktion eigentlich rechtlich abgedeckt sein kann. Und bei Ihnen lesen ich die rechtlichen Grundlagen, dass das wohl nicht so war.
    Obwohl ich froh bin, wenn wieder ein Schlag gegen Kinderpornos geglückt ist, bin ich über die Art und Weise des Vorgehens doch sehr erschrocken. Deswegen bin sehr froh, dass Sie etwas dagegen unternehmen.
    Ganz herzlichen Dank für Ihren Einsatz und an der Öffentlichmachung davon.

    Grüße aus dem Taubertal
    Stefan H.

  142. Matthias Kaulartz meint: (10.1.2007 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Wahnsinn. Ich kann es nicht verstehen, gegen diese Aktion ernsthaft vorzugehen zu wollen. Ist das die Angewohnheit eines Juristen, alles auf die juristische Goldwaage legen zu müssen – und völlig abgegrenzt vom Hintergrund zu betrachten? Es geht hier um Kindesmissbrauch. NIEMANDEM wird Schaden zugefügt, wenn seine Kreditkarten überprüft werden.

    Das ist lächerlich, Herr Vetter, wirklich.

    Und kommt mir jetzt nicht mit Euerem juristischen Rechtfertigungsgeschwätz, das gibt's oben zu genüge.

  143. abi (Link) meint: (10.1.2007 um 19:43) AntwortenReply to this comment

    @142: Sorry, aber lächerlich ist einzig Ihr Beitrag. Denn, der Zweck heiligt nicht die Mittel – zumal nicht einmal genau der Gewinn klar ist…

  144. @142 meint: (10.1.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Wieder so ein Armleuchter…

  145. Dietrich meint: (10.1.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Die Auffassung einiger Kommentatoren (wie etwa Nr.5), eine Durchleuchtung ihrer persönlichen Daten sei schon deshalb begrüßenswert, weil sie nichts zu verbergen haben, ist merkwürdig. Vielleicht tritt diese 'saubere Garde' auch dafür ein, eine ständige Überwachung der Kommunikationsmöglichkeiten durchzuführen, ohne richterliche Anordnung, einfach so auf Verdacht hin.
    Träumt einfach weiter …

  146. Danke meint: (10.1.2007 um 19:51) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich nicht schon verheiratet wäre würde ich Sie heiraten !
    Danke das endlich mal ein Anwalt seinen – entschuldigen Sie – Popo nach oben bekommt und sich wieder mal der guten Seite der Macht anschließt. So etwas gibt es nicht oft – und heute sind Sie mein Robin Hood.

    Die Aktion der SA war so was von daneben – und den meisten sind die Folgen gar nicht bewußt was das nach sich zieht wenn sich keiner wehrt. Wenn hier nur ein Falscher verdächtigt wurde und eine Hausdurchsuchung stattfand ist derjenige ruiniert für das ganze Leben – nur weil er 79,99 $ üverwiesen hat. Und bei 22 Millionen glaub ich sehr schnell an einen Irrtum bei einem gerignen Prozentsatz.

    Weiter so, und Danke

    Bitte sagen Sie uns "Normalis" noch wie wir uns selbst anschließen können. Und bitte – machen Sie die gleiche Aktion noch mal wenn die Regierung beschließt Viren auf unsere Rechner zu versenken…8)

  147. jörg meint: (10.1.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Kaulartz,

    vielleicht kommt irgendwann in Ihrem Leben für Sie die Notwendigkeit, auf juristisches Rechtfertigungsgeschwätz oder die juristische Goldwaage angewiesen zu sein.

    Gesetze sind da, um beachtet zu werden. Wenn man alles im Nachhinein am errungenen Erfolg misst und dabei jegliche Vorgehendweisen toleriert, dann brauchen wir keine Gesetze mehr.

    Es ist zweifellos richtig und wichtig, dass Kinderpornographie – wie im Übrigen Straftaten im Allgemeinen – bekämpft wird. Aber solange der Staat ein Instrumentarium zur Verfügung stellt, wie dieses Bekämpfen erfolgen kann und darf, muss er sich daran halten.

    Viele hier scheinen ernsthaft zu glauben, Herr Vetter hält Pädophile für schutzwürdiger als die geschändeten Kinder. Dabei geht es hier einzig und allein darum, dass die Ermittlungsbehörden sich an die Regeln halten müssen. Denn nur dadurch wird auch das Vertrauen des Bürgers in die staatliche Gewalt aufrechterhalten.

    Wenn Sie Datenschutz, informationelle Selbstbestimmung oder die Einhaltung von Verfahrensrechten für überflüssig halten, dann wenden Sie sich bitte an den Bundestagsabgeordneten Ihres Wahlkreises.

  148. peter packet meint: (10.1.2007 um 19:52) AntwortenReply to this comment

    is doch ne tolle sache das kreditkarte überprüfen. fehlt nurnoch für jegliche bankkonten.

    man muss das positiv sehen. morgen schnell zur polizei und anzeige gegen unbekannt erstatten. mehrere politiker hätten im zeitraum der letzten 4 jahre immer wieder bestechungsgelder von mehreren tausend euro angenommen. ich bin mir sicher wenn da die konten überprüft werden sind weit mehr als 322 schuldig! ;)

  149. Peter Schaefer meint: (10.1.2007 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    @126
    "Wenn z.B. bei einem Autounfall mit Fahrerflucht ein weißes Auto anhand von Farbresten gesucht würde, wird man ja vermutlich auch alle passenden Fahrzeuge anhand der Farbe aus den Zulassungsdaten abfragen."

    Ist mir schon passiert. Auto kaputt, Farbreste vorhanden, selbst ein verdächtiges Fahrzeug mit passenden Schäden in passender Höhe. Kommentar der Polizei: Dafür haben wir im Moment keine Zeit. Wurde dann eingestellt. Täter nicht ermittelbar.

    Noch Fragen?

  150. Ein besorgter Beobachter (Link) meint: (10.1.2007 um 19:53) AntwortenReply to this comment

    Ich danke Ihnen für die Feststellungsklage. Mit Bestürzung habe ich einerseits zur Kenntnis nehmen müssen mit welcher Dreistigkeit die Ermittelungsbehörden vorgehen und mit welchem Profilierungsdrang dann dieses meiner Meinung nach rechtswidriges Vorgehen als Erfolg verkauft wird. Sollte dieses Vorgehen der Ermittelungsbehörden nicht sanktioniert werden so sehe ich eine deutliche Beschleunigung des Ausverkaufs unserer Grundwerte und unseres Rechtsstaates. Für meinen Teil will ich nicht in Orwellschen Verhältnissen leben, bei denen ich bei jeder noch so harmlosen Handlung mir stets überlegen muss wie diese ggf. interpretiert werden könnte und ob mir dies heute oder morgen evtl. Probleme bereiten könnte. Dies schließt selbstverständlich auch die Verwendung meiner Kreditkarte ein.

    Ich interessiere mich für eine liberale Fortentwicklung unseres Landes und munitioniere mich entsprechend durch die Betrachtung der Argumentation der radikalen Linken und Rechten im Internet – Muss ich aufgrund meiner Datenspuren befürchten dass sich die Exekutive zuständig für Links mit der für Rechts vor meiner Haustür trifft ?
    Ich bin Promovierter Physiker und natürlich diskutiert man aufgrund der Vorkommnisse in Nordkorea ob man mit unbegrenzten Möglichkeiten und mit dem persönlichen Wissensstand in der Lage wäre eine triviale Atombombe zu bauen und wie man dazu vorgeht… Auch hierzu gibt es verdächtige Datenspuren im Internet und bei Telefongesprächen. Bin ich nun ein potentieller Gefährder ?
    Ich rauche. Meine Zigaretten muss ich nun mit einer Chipkarte bezahlen. Könnte dies irgendwann meine private Krankenversicherung erfahren und als grob fahrlässig einstufen ?
    Ich schreibe hin und wieder kritische Blogs – Bin ich asozial ?

  151. HobbyBlogger (Link) meint: (10.1.2007 um 19:55) AntwortenReply to this comment

    Auf die Gefahr hin das noch mehr Trolle in meinem Blog unqualifizierten scheiss schreiben.

    Ich schrieb in Kommentar 135
    Ich bin Vater von 5 Kindern.
    Wenn so etwas meinen Kindern passiert, würde ich den Täter suchen, finden und anschließend töten.

    Bin ich jetzt auch im Recht.
    So denken nämlich viele Väter.

    Wer meine Frage nach dem "im Recht" sein, nicht als Ironie auf den gesamten Text Anwenden kann, dem sei hier nochmal gesagt:

    "Ich würde es natürlich nicht tun."
    Lediglich aufzeigen wollte ich damit, das Unrecht nicht mit Unrecht bekämpft werden darf.

    Im folgendem habe ich die Kommentarfunktion in meinem Blog für diesen Beitrag abgeschaltet und den "dummen Kommentar" gelöscht.

  152. Chris meint: (10.1.2007 um 20:04) AntwortenReply to this comment

    Ihre Argumente scheinen plausibel, doch denke ich, dass man in solchen Fällen das von Ihnen zitierte Recht auf individuelle Selbsbestimmung abwägen muss gegen die Rechte von missbrauchten Kindern. Das ist ein Dilemma, klar, doch wir dürfen nicht vergessen, dass auch diese Kinder ein recht auf individuelle Selbstbestimmung haben. Und dieses Recht wird ihnen u.a. durch gewisse Kreditkartenkunden genommen.

  153. Alexander meint: (10.1.2007 um 20:05) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Vetter,

    Bertolt Brecht sagte einmal: "Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht." In diesem Sinne möchte ich Ihnen meine aufrichtige Anerkennung für Ihre Zivilcourage aussprechen.

    Ferner gebührt Ihnen mein großer Respekt dafür, dass Sie hier auch unzensiert die Befürworter der Kreditkartenüberprüfung zu Wort kommen lassen.

  154. Wölf meint: (10.1.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Wäre einmal interessant zu wissen, welche Informationen das Krawallmagzin Akte … über die Ermittlungen hat. Hier wurde offenkundig vor laufender Kamera ermittelt.
    Bisher ist kein Verfahren eröffnet aber die ermittelnden Beamten geben bereits Interview über ihren Erfolg.
    Am schlimmsten finde ich aber, das die eigentlichen Täter überhaupt nicht mehr verfolgt werden. Stattdessen wurde eine Meldung produziert.
    @ Udo Vetter Den Prozeß werden Sie wohl gewinnen. Bin zwar kein Jurist aber wenn die in Karlsruhe dieses Vorgehen der Provinzbeamten goutieren, sollte mich das sehr wundern. Immerhin wurden auch deren Konten überprüft. Da wird der Herr Amtsrichter wohl ersteinmal nachdenken ob Jura Handbücher jetzt von SAT 1 geschrieben werden.

  155. Ich meint: (10.1.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Ich bin platt – mir kommt da schon fast der Gedanke da versucht einer dieses Pack zu schützen – warum macht er das? Edler Ritter – oder doch selbst ………. ??????
    Ich versteh es nicht,….

  156. Falk (Link) meint: (10.1.2007 um 20:11) AntwortenReply to this comment

    Das ist ein Dilemma, klar, doch wir dürfen nicht vergessen, dass auch diese Kinder ein recht auf individuelle Selbstbestimmung haben.

    @152: Und worin genau liegt jetzt der "Erfolg" dieses Medienspektakels für mißbrauchte Kinder? In meinen Augen tendiert dieser nämlich fast gegen Null, um nicht zu sagen, im Sinne der Profilierungssucht einiger Weniger, haben diese Kinder nichts, aber auch gar nichts davon. Denn wie sooft sind dies, was wir da sehen *nicht* die Ursachen für Mißbrauch, sondern die Auswirkungen. Aber symptomatische Behandlung ist anscheinend in Mode.

  157. A. John (Link) meint: (10.1.2007 um 20:13) AntwortenReply to this comment

    @108: Bitte sende mir Deine Kreditkartennummer. Ich zeige Dir dann, was man damit machen kann.
    Ich weiß auch, was man damit alles machen kann.
    Deshalb bekommen die Nummer auch nur vertrauenswürdige Unternehmen.
    Wer seine KK-Nummer über das Internet an jede Klitsche hinausposaunt, hat halt ein etwas höheres Risiko.

    @108Nein, das wären sie nicht. Und das wissen sie auch ganz genau.
    Nein, weiß ich nicht. Ich lasse mich aber sachlich gerne belehren.

    Aber Sie wollen ja auch nicht diskutieren, sondern nur…
    Auf diesem Niveau sicher nicht.

    @114: “Geht nichts an” schließt mit ein, daß man da nicht einfach so Überprüfungen zu veranstalten hat.
    Dann sag doch mal am Check-in Counter eines Flughafens, Du verbietest das röntgen Deines Koffers, bevor dieser an Bord gebracht wird.

    Gruß A. John

  158. Hootch meint: (10.1.2007 um 20:17) AntwortenReply to this comment

    Weil in einigen Kommentaren Vergleiche zum Daschner-Fall angestrengt wurden, gebe ich jetzt auch meinen Senf dazu.
    Man kann die Androhung von Folter nicht mit dieser Datenerhebung gleichsetzen – obwohl beides meiner Meinung nach illegal ist.

    Wenn ich Sachen lese wie beispielsweise "… wenn es Ihr Kind gewesen wäre…" etc., werde ich schon etwas ärgerlich, da zwei grundverschiedene Dinge vermischt werden:
    1. Die Eltern des missbrauchten/entführten/ermordeten Kindes haben selbstverständlich das Recht dem Täter an die Gurgel zu wollen. Das ist natürlich und verständlich.
    2. Die Polizei und die Staatsanwaltschaften haben neutral zu bleiben. Außerdem sollten sie stets §§ 1-3 des Grundgesetzes vor Augen haben (wie eigentlich Jeder).

    Wie gesagt, wenn Jemand einem Mitglied meiner Familie etwas schreckliches antun würde, ich weiß nicht – vorausgesetzt, ich bekäme ihn in die Finger – wie ich reagieren würde. Auch wenn ich hinterher dafür bestraft würde, das wäre mir dann egal.

    Aber die Profis sollten sich auch wie solche verhalten. Und das betrifft die Androhung von Folter wie die pauschale Verdächtigung sämtlicher Kreditkartenbesitzer gleichermaßen.

    Noch was: All jene, die Herrn Vetter Publicitygeilheit und Ähnliches vorwerfen, möchte ich auf die Publicitygeilheit, Selbstbeweihräucherung und dem Heischen nach Anerkennung seitens der Staatsanwaltschaft und Sat1 hinweisen.

    Grüße!

  159. Hobbyjurist meint: (10.1.2007 um 20:28) AntwortenReply to this comment

    Großer Dank an Udo Vetter. Hoffentlich bringt es auch etwas. Die Stoßrichtung ist aber auf jeden Fall absolut richtig.

  160. Leser meint: (10.1.2007 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    Allgemein: Sobald es um "Kinderporno" geht, scheint bei einigen Leuten der Verstand auszusetzen.

    @ 86 et altera

    Das Maut-Beispiel überzeugt nicht, weil LKW-Fahrer/Halter von vornherein wissen, daß eine Mautpflicht existiert. Mit Befahren mautpflichtiger Straßen erklären sie sich mindestens konkludent damit einverstanden, diese unter der Bedingung der Mautzahlung zu benutzen. Damit einhergehend sind sie sich der Tatsache bewußt, daß technische Geräte existieren, die in zufälliger Abfolge die Einhaltung der Zahlungspflicht kontrollieren.

    Ähnlich liegen auch die sonstigen Fälle: wer in ein Land einreist, weiß und muß damit rechnen, vom dortigen Zoll einer Stichprobenkontrolle unterzogen zu werden. Wer Bus und Bahn benutzt, weiß ebenso wie der mautpflichtige LKW-Fahrer von Zufallskontrollen, die dort stattfinden etc. pp. Schön ist das alles nicht, da gebe ich Dir recht.

    Aber das, worüber wir hier reden, ist etwas kategorial anderes: der Kunde einer Kreditkartenfirma weiß gerade nicht, erwartet nicht und muß auch nicht damit rechnen, daß ihn betreffende persönliche Daten an Behörden herausgegeben werden. Ganz im Gegenteil ist die Zusicherung, persönliche Daten vertraulich zu behandeln und eben nicht an Dritte herauszugeben, ein für den Kunden wesentlicher Vertragsbestandteil des Vertrages zwischen Kunde und Kreditkartenunternehmen. Dieser Umstand ist dem Unternehmen selbstverständlich auch bekannt.

    Sollte die Bank/Kreditkartenunternehmen vereinbarungswidrig doch Kundendaten an Dritte herausgeben, macht sie sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig.

    Nur in den Fällen, in denen die Bank/KKU rechtlich verpflichtet ist, die Daten ohne Wissen und Zustimmung des Kunden an Behörden herauszugeben, ist die Herausgabe rechtmäßig.

    Und eine solche rechtliche Verpflichtung kann regelmäßig nur eine richterliche Anordnung sein, weil bei der zweckgerichteten Datenerhebung, -herausgabe in das Fernmeldegeheimnis und in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingegriffen wird. Solche Eingriffe stehen im Rechtsstaat unter Richtervorbehalt, die Strafverfolgungsbehörde kann entsprechende Maßnahmen nicht einfach "selbstherrlich" durchführen, es sei denn, es läge Gefahr im Verzug vor, was her nicht der Fall war.

    Somit hat die Behörde hier den rechtsstaatlich gebotenen Weg, Antrag auf Erlaß eines Durchsuchungsbeschlusses, verlassen, wohl deshalb, weil sie dabei kaum Erfolgschancen sah. Denn eine solcher Beschluß setzt mindestens einen begründeten Anfangsverdacht voraus, daß eine bestimmte Tat begangen worden ist.

    Ob sich ein Ermittlungsrichter gefunden hätte, der der Ansicht gefolgt wäre, daß allein aus der Existenz eines solchen Internetangebots auch tatsächlich Straftaten begangen worden sind, darf bezweifelt werden. Selbst wenn, das Überprüfen von 22 Mio. Kundendaten wäre mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit als Verstoß gegen das Übermaßverbot eingestuft und dem Antrag somit nicht stattgegeben worden.

    Und das ist eben der Skandal: die Ermittlungsbehörden haben bewußt geltendes Recht umgangen, die Banken auch noch mit einer höchst fragwürdigen Drohung, die man schon als Nötigung qualifizieren könnte, unter Druck gesetzt, um eine Fahndung in Gang zu setzen, die sie im dafür vorgesehenen Verfahren nie genehmigt bekommen hätte.

    So was nennt man illegal. Und so was darf es in einem Rechtsstaat genausowenig geben wie Folter oder ähnliche Geschichten. Ausdrücklich auch nicht um einer guten Sache willen. Anderenfalls kann man rechtsstaatliche Verfahrensgarantien nämlich gleich ganz abschaffen.

    Abschließend: ich frage mich und stelle es hier mal in den Raum, ob es wirklich ein Zufall war, daß es ausgerechnet eine ostdeutsche Staatsanwaltschaft war, die diese Art der Ermittlung initialisierte.

  161. No-Fan meint: (10.1.2007 um 20:42) AntwortenReply to this comment

    @49: Ich sehe kein Problem darin das in Norwegen die Behörden sehr viel mehr auf seine Bürger achten. Wie weit die Behörden gehen dürfen, steht in dem norwegischen Gesetzen.
    Aber hier gibt es Gesetze, die ein solches Vorgehen nicht erlauben. Wieso soll sich der Bürger an Gesetze halten, wenn es nicht mal der Staat macht?
    Der Straftäter hält sich nicht an Gesetze, und der Staat auch nicht.
    Da stellt sich mir die Frage, wer bestimmt eigentlich was ein Straftäter ist?

    Noch was wegen (legalen) Sex mit Kindern.
    Alle Angaben mindestalter Male/Female, wenn nur ein Alter angegeben ist, gilt das Alter für beide.
    Holland 12/16 zuletzt nachgesehen am 2003
    Spanien 13 " am 2001
    Österreich 14 " am 2002
    Die nichts zu verbergen haben, regen sich auf, das die Kinder misshandelt werden.
    Aber diese leben in einem Europa, nein, sie dulden es sogar, wo ein 12 Jähriger in Holland legal Sex haben kann.

  162. Thomas Kurbjuhn (Link) meint: (10.1.2007 um 20:45) AntwortenReply to this comment

    Das Problem bei den Datenschützern ist, das sie Datenschutz als Ziel an sich ansehen. Das versteht kein normaler Mensch, dem daran gelegen ist, perverse Kinderficker aus dem Verkehr gezogen zu wissen. Aber jeder versteht, daß es Mißbrauchsmöglichkeiten von Datensammlungen gibt, entweder durch " Hacker" von außen oder Insider, die offiziell Zugriff haben und denen Manipulationen kaum nachweisbar sind. In diesem Fall wäre es sicher möglich, daß sich geschickte Kinderpornofans fremde Kreditkartendaten besorgt haben und es so zu Verurteilungen Unschuldiger käme. Anstatt also Datensammlungen oder deren Bedeutung zu Ermittlungszwecken zu kritisieren, wäre es besser, das Augenmerk auf die Mißbrauchsmöglichkeiten zu richten, so daß die Gesellschaft hier wachsamer wird. Nur so entsteht ein gesellschaftlicher Druck, Datensammlungen mit Prüfroutinen gegen Mißbrauch zu versehen, auch wenn das die Gewinne der Industrie schmälert

  163. kingstoen meint: (10.1.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Zunächst einmal möchte auch ich Udo Vetter DANKE sagen.

    Könnte mir bitte auch einmal jemand erklären, ob es theoretisch möglich wäre, für die > 300 Betroffenen Schadenersatz bei den Kreditkartenfirmen einzuklagen? Vermutlich nur dann, wenn man zu Unrecht verdächtigt wurde – oder?

  164. Ralf meint: (10.1.2007 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    @126: (so "einfach" kann man leider nur zuhause abfragen)

    Eine Abfrage auf Datenbeständen ((unabhängig von der Bedeutung des Falles)) durch "Fähige" Dritte garantiert nicht, dass deren Ergebnis einer Abfragen fehlerfrei ist. ((Fahrlässige/Vorsätzliche Manipulationen, Inkompetenz der Mitarbeiter usw.)) Im Normalfall würde man "Geschäftspapiere" durch eine Staatsanwaltschaft beschlagnahmen und dann unäbhängig prüfen lassen. Hier wird ein Unternehmen zum "Hilfssheriff" oder "Sachverständigen" der Polizei.
    Die Unabhängigkeit ist hierdurch nicht gewahrt. ((Wer weiß ob nicht "hohe" Herren der Politik, Wirtschaft herausgefiltert wurden.))
    Die KK-Kunden dürfen nun auch noch dafür bezahlen.
    ((Solche Abfragen + Mitarbeiter kosten viel "Rechenzeit" und damit Geld und geht bitte nicht von eueren 0815 PC's aus. IT'ler rechnen im Bankenbereich nicht mehr in Terrabytes.))

    Gleichzeitig ist auch nicht beachtet worden, ob die Überweisung überhaupt von KK-Besitzer durchgeführt wurde.

    ((Och Ihre Karte ist geklaut .. wie wir sollen hier aufräumen ? warum, sie waren im Raster äh auf der Liste, da war es unser gutes Recht, die Wände aufzustemmen und den Boden aufzureissen, warum haben Sie auch keinen Computer, dann hätten wir den nur mitgenommen.))

  165. McDough meint: (10.1.2007 um 20:49) AntwortenReply to this comment

    Langsam wird's hier interessant, über 160 Kommentare. Das ist mal eine Resonanz ;)

    Auch wenn ich zu der Aktion jetzt mal nichts sage (Weil ich sie einfach nicht ausreichend beurteilen kann, dazu habe ich zu wenig Fachwissen, insbesondere was die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft und die versandten Briefe betrifft) erstaunen mich schon einige Kommentare hier.

    Anscheinend wird hier zum Teil wirklich die Meinung vertreten, die Aktion wäre aufgrund des Erfolgs (Der Ermittlung von Pädophilen und der faktischen Aussage, dass auch vermeintlich anonyme Zahlungen nicht vor Entdeckung schützen) unantastbar.
    Diese Ansicht finde ich unerträglich. Die Bundesrepublik Deutschland ist keine drittklassige Bananenrepublik, in der ein Diktator oben befiehlt und das Volk sich zu unterwerfen hat. Der Staat ist an Recht und Gesetz gebunden. Schafft er es unter Einhaltung von Recht und Gesetz nicht, Straftäter zu ermitteln dann steht ihm in keinem Fall das Recht zu, eigenmächtig seine Befugnisse auszudehnen und Notfalls auch außerhalb der Aktionen, zu denen er berechtigt ist, zu agieren.

    Ein solcher Zustand wäre schon deshalb unerträglich, weil die vermeintlichen Ausnahmesituationen, die zu so einer Handlung führen, sich nicht eingrenzen ließen. Zudem hätte der einzelne keinerlei Rechtssicherheit mehr, denn schon morgen könnte der Staat sämtliche Grundrechte ignorieren, um in einer angeblichen Ausnahmesituation im vermeintlichen Interesse der Bevölkerung zu handeln.

    Ein Vorgehen gegen illegale Ermittlungsmethoden ist im Endeffekt nicht wünschenswert, weil ohne diese Methoden Täter nicht belangt werden, sondern so ein Vorgehen ist wünschenswert um die Grundsätze unseres demokratischen Rechtsstaates zu festigen und zu bestätigen. Wie gesagt: Wir sind hier nunmal nicht in einer Bananenrepublik in der die staatlichen Gewalten ohne jede Rechtsbindung handeln dürfen

  166. Peter Schaefer meint: (10.1.2007 um 20:55) AntwortenReply to this comment

    @162
    "… perverse Kinderficker aus dem Verkehr gezogen zu wissen."

    Und was bringt Dich auf das dünne Brett, daß auch nur einer von den 322 Leutchen ein "perverser Kinderficker" ist?
    Ist er es nur deshalb, weil er ins Raster gefallen ist?
    Ist er es, weil er dran gedacht hat?
    Ist er es weil er tatsächlich Bilder hat?
    Ist er es, weil er "es" tatsächlich, nachweislich getan hat?

    Rübe ab! Hat Wehner auch schon immer gebrüllt, wenn wieder mal einer die Todesstrafe forderte. "Schwanz ab" gabs für die Vorschläge zur Bestrafung von Sexualstraftätern.
    Welches Schweidnerl hättens denn gerne?

  167. Anonymous meint: (10.1.2007 um 20:58) AntwortenReply to this comment

    Ich hätte mit heraus solcher Daten keine Probleme, wenn man in Deutschland nicht auf Grund eines reinen Verdachts KiPo zu besitzen von der Gesellschaft geächtet würde. Unsere Verfassung sieht, aus gutem Grund, gewisse Einschränkungen der staatlichen Gewalt vor. Wie man in unserer Geschichte sieht, war der Preis für unsere Freiheit nicht gering und diese nun wieder aufzugeben, nur weil man sich der Illusion hingibt dadurch wird alles besser, wäre einfach nur dumm. @ Roland 130 ich fände selbst in einem wie von Ihnen geschilderten Fall diese Klage für angebracht. Solange in unserer heutigen Zeit die Innenminister versuchen mit der Brechstange der Terrorabwehr Stück für Stück unsere Freiheit zu rauben, sollten wir soviel wir können verteidigen.

  168. Nils B. meint: (10.1.2007 um 21:03) AntwortenReply to this comment

    @157

    Zitat: "Dann sag doch mal am Check-in Counter eines Flughafens, Du verbietest das röntgen Deines Koffers, bevor dieser an Bord gebracht wird." – Zitat Ende

    Wenn Du fliegen möchtest, schließt Du einen Vertrag mit einem Reiseveranstalter und/oder einer Fluggesellschaft ab. Diese Unternehmen haben AGB und Beförderungsbedingungen, die Du bei Vertragsabschluss akzeptierst. Es ist Dein gutes Recht, diesen Vertrag *nicht* abzuschließen.

    Ich habe z.B. keine Lust mehr, in die USA zu reisen, weil ich keine Lust auf diesen Daten-Striptease habe. Also lasse ich es einfach.

    Zurück zum eigentlichen Thema: Der Zuspruch für die Ermittlungsbehörden könnte kaum größer sein, als bei der Fahndung nach Pädophilen. Wenn hier aber ein Präzedenzfall geschaffen wird, höhlen wir unsere Gesetzgebung aus und schauen irgendwann mal ganz bedröppelt drein, wenn an anderer Stelle dieses Vorgehen als "Referenz" angegeben wird.

    Mich hat es schon gewundert, wie wenige aufgeschrien haben, als im Zuge der Terrorfahndung Gesetzesvorlagen am Fließband eingereicht wurden, die unsere Rechte beschneiden. Da lacht der Schily heute noch drüber, dessen bin ich mir sicher. Man muß es nur verkaufen können – und verkaufen kann die Sta in Halle offensichtlich sehr gut.

    Holzauge bleib wachsam!

  169. Thomas meint: (10.1.2007 um 21:13) AntwortenReply to this comment

    Von der StPO habe ich zwar noch nicht viel Ahnung, frage mich jedoch ob Ihr Antrag an sich zulässig ist.

    Sie beantragen die Feststellung der Rechtswidrigkeit der Datenabfrage gemäß § 98 II 2 StPO. Dort heißt es:

    "Der Betroffene kann jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen"

    Das heißt also, auch Ihre Daten wurden abgefragt und Sie sehen sich als Betroffenen? Meines Erachtens kann es zu diesem Zeitpunkt möglicherweise noch nicht klar sein, ob man der Straftat verdächtig war, also Betroffener im Sinne dieser Norm gewesen ist.

    Deshalb halte ich es für problematisch, quasi pro forma prüfen zu lassen, ob die Datenabfrage rechtswidrig war.

    Mag sein, dass meine Ausführungen hier nicht sehr qualifiziert sind, jedoch habe ich mir dies hierzu so gedacht.

  170. Raoul Duke meint: (10.1.2007 um 21:15) AntwortenReply to this comment

    Sehr gelungene Aktion, viel Glück!

    Aber interessant zu sehen, wie der Mob gleich schreit, wenn sich tatsächlich jemand an dem Grundgesetz orientiert und nicht zum – in jeder Hinsicht – gläsernen Bürger werden will.

  171. nambulous (Link) meint: (10.1.2007 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Ich glaube was hier vergessen wird (die letzten Einträge ala "hab kein Problem damit"), ist etwas das im Text von UV auch schon deutlich wurde, nämlich das es gar keinen Anfangsverdacht gab, es wurde also nicht etwa ermittelt weil eine Internetstreife eine Spur fand, oder ein Verdächtiger gestand diese Seite zu benutzen. Die Staatsanwaltschaft ging hier einfach mal pauschal auf die Jagd, auf die pure Möglichkeit hin das da auch deutsche Bürger beteiligt sein könnten und die Firmen folgten dem Aufruf blind ohne (eigentlich) nötige Richterbescheide zu verlangen.

    Daher ja auch der Hinweis darauf, dass man da genauso gut jede andere illegale Seite im Netz abklopfen könnte mittels aller Daten, die irgendwo schon erfasst sind. Also das hier vielleicht eher das Problem ist, dass dieses Beispiel Schule machen könnte und dann das Tor offen ist, für die verrücktesten Fälle.

    Es hat doch einen Grund, dass Beamte nicht von sich aus solche Aktionen entscheiden können (offiziell jedenfalls nicht) sondern die "Erlaubnis" eines Richters brauchen.

    Ich hatte nach den ersten Berichten in der Presse auch kein Problem mit der Sache, bin aber trotzdem froh jetzt Texte von Leuten zu lesen, die noch ein bisschen weiter gedacht haben, als nur bis zum Offensichtlichen/Naheliegenden.

  172. Felix Christl (Link) meint: (10.1.2007 um 21:21) AntwortenReply to this comment

    Meinen größten Respekt für die Sensibilität gegenüber den Prinzipen der Rechtsstaatlichkeit und dem sofortigen Eingreifen!

  173. Alex meint: (10.1.2007 um 21:29) AntwortenReply to this comment

    Hi,

    ich bin sehr dankbar für die Klage. Ob nun seitens der Staatsanwaltschaft ein Verstoß gegen geltendes Recht darstellt, kann ich als Laie nicht abschließend beurteilen, aber die Aktion verstößt massiv gegen mein Gerechtigkeitsempfinden und ist m. E. auch im allgemeinen Sinne absolut unverhältnismäßig. Eine Überweisung ist keine Straftat. Vor allem wenn es sich wirklich nur um ein Billing-Unternehmen handelte, das die Überweisung annahm und das mit dem Kinderpornogeschäft gar nichts zu tun hat, sondern auch viele legale Unternehmen betreut, ist der Begriff "Anfangsverdacht" für mein Empfinden absolut lächerlich.

    Für alle, die "nichts zu verbergen" haben, hoffe ich inständig, daß sie nie Opfer einer Verwechslung bei einer solchen Aktion oder wegen des Diebstahls ihrer Kreditkarteninformationen zu "Tätern" werden. Auch wer nichts zu verbergen hat, hat ein Recht darauf, daß seine Privatsphäre gewahrt bleibt und so gut wie möglich sichergestellt wird, daß er nicht zu Unrecht verdächtigt oder gar verurteilt wird, und genau das war hier meiner Ansicht nach nicht der Fall. Hat jemand für diesen Betrag etwas ganz anderes über das Billing-Unternehmen bezahlt, bekommt er jetzt trotzdem Besuch. Klar, er hat nix zu verbergen. Aber die Nachbarn werden reden. Es werden Gerüchte entstehen. Die Folgen sind unabsehbar. Nicht nur Kinderpornographie zerstört Leben – auch der unberechtigte Vorwurf insbesondere von Sexualstraftaten kann Menschen gesellschaftlich, psychisch und materiell zerstören, ja sogar in den Selbstmord treiben. Diese Irrtümer sind keine Fiktion, es gibt sie. Hier gilt das alte Sprichwort "irgendwas bleibt immer hängen". Das sollte KEINER vergessen, der solche Aktionen mit dem Argument "ich habe ja nix zu verbergen" gutheißt! Die von der Staatsanwaltschaft angeforderten Daten weisen dafür ein viel zu hohes Risiko falsch-positiver Ergebnisse auf.

  174. Andreas (Link) meint: (10.1.2007 um 21:32) AntwortenReply to this comment

    Danke, dass Du das so formuliert hast. Ich habe mich ebenfalls gewundert, ob man einfach so meine Kreditkartendaten kontrollieren darf. Vor allen Dingen frage ich mich, warum wir bei uns im Büro so einen Bohei um Datenschutz machen müssen – interessiert doch eh keinen!

  175. Chris (Link) meint: (10.1.2007 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    Wer wirklich nichts zu verbergen hat, möge <a title="get-privacy.info" href="http://www.get-privacy.info/?page_id=10/" rel="nofollow">hier</a> einmal in Ruhe lesen. Ich weiß mehr über Kindesmissbrauch als mir lieb ist, und kann über die Jubelperser dieser antidemokratischen Aktion einfach nur den Kopf schütteln. Hatten wir nichtmal ein GG in diesem Land? Die, die hier schreien, es ging um Kindesmissbrauch, also ist alles erlaubt, wissen Nichts! Die wollen nur ihr ach so schlechtes Gewissen rein waschen, da fragt man sich warum? Folgende Vermutungliegt nahe: Für das Wegschauen da draußen im richtigen Leben.

  176. Querulanten Sozi meint: (10.1.2007 um 21:36) AntwortenReply to this comment

    In diesem Fall haben die Fast Preußen verdammt schnell geschossen und alles nur Aufgrund eines Beitrages auf einem meiner geliebten Aufklärungssendern.

    Ich finde die Feststellungsklage des Herrn Udo Vetter wichtig und richtig da es nur noch eine Frage der Zeit ist bis alle Kreditkarteninhaber die gerade mit der Lufthansa fliegen abgeschossen werden nur weil sie ihren Billigflug mit Karte bezahlt haben!

    Ein kleines Stück deutscher Ermittlungsarbeit:

    Witzigerweise braucht die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach schon seit April 2006 um mir die Herrschaften zu nennen die versuchten von meinem Girokonto ( Kontonummer 925 570 bei der HLB Sigmaringen BLZ 653 510 50) Geld abzuheben.
    In meinem Fall gab es einen Anfangsverdacht (die gefälschten Überweisungsträger) und einen fast Geschädigten nämlich mich.
    Glücklicherweise hat die betroffene Bank in Mönchengladbach gemerkt daß da was nicht stimmt und hat die Überweisung zurückgehen lassen! Übrigens war ich nicht der Einzigste sondern es war wohl eine bundesweit aggierende Truppe ( ich sage nur RC-Netzwerk).

    Was verdeutlicht uns diese Beispiel:

    geht es um KiPo (die ist ekelhaft und widerlich) wird aus allen Rohren geschoßen was nur geht! Da wird auch mal ein Anfangsverdacht übersehen! Aber daß ist nicht i.O.

    Wenn ich meinen Steuerberater wegen
    Betrug anzeige teilt mir die Staatsanwaltschaft mit, er häbe keinen Vorteil von meinem Ansinnen gehabt daher wird nichts gemacht.

    Also hätte ich mal lieber SAT 1 gesteckt daß mein Steuerberater vielleicht auf die noch nicht ganz volljährigen steht und die Staatanwaltschaft Halle wäre dann mit ihren ermittelden SAT1 Beamten angerückt und hätte wieder eine Stelle für einen Steuerberater frei gemacht!

    ( Ist nur so eine Idee, so was würde ich doch nie machen!)

    Geht es nur um versuchten Betrug wird ordentlich ermittelt und die Mühlen mahlen mit der gebotenen Eile. Und vorallem sie mahlen sehr genau.

    Können die Ganoven eigentlich die Bank haftbar machen nur weil
    diese die Lunte roch und die Überweisungen stoppte?

    Ätsch und daran denken:

    Auch wenn ich nicht viel zu verbergen habe die Kontoverbindung ist frei erfunden!

  177. IB meint: (10.1.2007 um 22:03) AntwortenReply to this comment

    *daumenhoch*

  178. Anonymous meint: (10.1.2007 um 22:05) AntwortenReply to this comment

    Danke für diesen Beitrag und auch danke für die vielen Kommentare! Meine Meinung: Es läßt sich einfach nicht jede mögliche Handlung eines Menschen / einer Institution absolut sicher vorher als rechtlich korrekt oder eben nicht korrekt festlegen. Es hilft in dieser Diskussion auch nicht, wenn die eine Seite vor dem aus der Aktion folgenden Polizeistaat warnt und die andere Seite das wegen dieser Maßnahme möglicherweise eine nicht mißbrauchte Kind ins Feld führt. Ca. 320 Leute haben den fraglichen Betrag an das entsprechende Konto angewiesen. Sollten für diese Summe bei der Firma andere Leistungen als KiPo – Bilder bezahlt worden sein, läßt sich dieser Irrtum wohl recht schnell aus der Welt schaffen. Und dass ein Pädophiler seine Rechnungen mit geklauten Kreditkarten bezahlt, paßt ja auch nicht so recht zum Täterbild. Verbleiben also eine große Zahl von Kriminellen, die aufgrund dieser Maßnahme aktenkundig werden. Darüber freue ich mich, und genau so freue mich, dass es Anwälte wie U.V. gibt, die dem Staat auf die Finger schauen, auch wenn ich jetzt nicht seiner Meinung bin.

  179. Sebastian meint: (10.1.2007 um 22:12) AntwortenReply to this comment

    Ich bin entsetzt.
    Nicht nur über die Ermittlungsmethoden der Strafverfolgungsbehörden, sondern auch über die Art, wie manche Kommentare diese hier zu rechtfertigen versuchen.
    Die Annahme, dass hier ohne konkreten Anfangsverdacht ermittelt wurde, trifft zu. Deutsche Ermittler unterstellen der deutschen Bevölkerung, dass Teile von ihr die perversen Inhalte irgendwelcher Websites konsumiert. Dass sich unter den 322 "Ermittelten" wirklich Konsumenten des Angebots befinden, bezweifle ich nicht. Aber wenn solchen Leuten nicht mit rechtsstaatlichen Ermittlungsmethoden beizukommen ist, dann darf das nicht zu solchen Aktionen führen. Der Glaube, unter 20 Mio Datensätzen befänden sich nur korrekte Daten, ist absurd. Das Risiko, einen unbescholtenen Bürger zu stigmatisieren und ihn gesellschaftlich zu isolieren ist nicht hinnehmbar.
    Im aktuellen Fall geht es um ein allgemein geächtetes, zum Glück nur am Rande unserer Gesellschaft vorkommendes Fehlverhalten. Wer gegen die Ermittlungsmethoden argumentiert, sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, den Gegenstands der Ermittlung mehr schützen zu wollen, als die Opfer der betreffenden Straftat. Hier wird die Diskussion aber unsachlich und begibt sich auf BILD-Niveau.
    Ich befürworte Herrn Vetters Schritt, gegen solche Aktionen vorzugehen, bevor Behörden hier eine probate Ermittlungsmethode erkennen.
    Ich wünsche Herrn Vetter viel Erfolg bei seiner Klage.
    S

  180. F.-P. W. meint: (10.1.2007 um 22:25) AntwortenReply to this comment

    Zum Artikel im Blog bzw. zum Schreiben, sage ich enfach nur:

    S P I T Z E !

  181. Jan meint: (10.1.2007 um 22:37) AntwortenReply to this comment

    Gratulation! Richtiger Schritt – Jetzt sind es zwar noch Kinderschänder, aber der Weg zum "ach so bösen" Raubkopierer und danach zu Herrn Schmidt oder Müller von neben an sind dann nicht mehr weit.

    Es ist eine Frechheit in wie weit der Staat versucht mein Privatleben immer mehr zu beschneiden, zu kontrollieren und zu durchleuchten.

    Sicherlich ist der Grund für diese Aktion ein schwerwiegender, aber kein Grund solche Aktionen zu starten.

    Auch die Kreditkartenfirmen sollten sich nicht so wehrlos hingeben… Die ganzen "Hobby"-Downloader oder "XXX"-Seiten Besucher werden jetzt wohl nicht mehr soviel Umsatz mit ihrer Kreditkarte im Internet verursachen, sondern auf wirklich anonyme Zahlungsmittel ausweichen.

    1984 rückt immer näher!

  182. da war doch was? meint: (10.1.2007 um 22:48) AntwortenReply to this comment

    Paßt gerade irgendwie:

    focus.de/panorama/welt/ge...ichts-chef_nid_42413.html

    Daß haben sie sehr gut gemacht Herr Vetter!
    Was hätte mich denn daß als Privatmann ohne Rechtschutzversicherung gekostet?

    Sind es jetzt 323 oder nur noch 321?

  183. Seb meint: (10.1.2007 um 22:49) AntwortenReply to this comment

    Hmm. Hoffen wir mal nicht, dass die gerichtliche Kontrolle ergibt, der entsprechende "Druck" auf die Unternehmen sei nicht so stark gewesen. Dann würde das mE bedeuten, dass ein Verstoß gegen den Richtervorbehalt des § 98a StPO abgelehnt werden kann. Denn eine noch freiwillige Auskunft (vergleichbar mit einem auf eigene Initiative erfolgten Hinweis) könnte man ja vielleicht auch aus dem grundrechtlichen (neuen, weiten) Eingriffsbegriff herausfallen lassen. Dann läge keine staatliche Grundrechtsverletzung mehr vor…?
    Man könnte natürlich auch so weit gehen und jedwedige durch staatliches Erbieten ausgelöste Such- und Auskunftsaktion in der Wirtschaft als dem Staat zurechenbar und somit als Eingriff qualifizieren. Nur so ließen sich mE Lücken im Grundrechtsschutz vermeiden.

  184. Rechtsverstoss durch die Staatsanwaltschaft? meint: (10.1.2007 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    Wenn denn die Staatsanwaltschaft die Aufforderung zur Datener- und -übermittlung gegenüber den Kreditkartenunternehmen in rechstwidriger Weise begründet und bewirkt hat, ist dieses dann nicht selbst eine ungesetzliche Handlung (Nötigung)? Diese müsste – wenn nicht straf- so doch aber unbedingt dienstrechtliche konsequenzen haben. Es ist interessant abzuwarten, wie die Dienstaufsichtsbehörden der zuständigen Staatsanwaltschaft hier tätig wird – oder eben auch nicht. Bei Nichttätigwerden der Aufsichtsbehörde ergibt sich dann ja wieder der Verdacht einer strafbaren Handlung dieser – nämlich wegen der Unterlassung der Verdacht auf "Strafvereitelung im Amt".
    Was sagen denn die Juristen so dazu?

  185. @184 meint: (10.1.2007 um 23:00) AntwortenReply to this comment

    GUUUTE Frage! Daher habe ich von meiner Kreditkartengesellschaft verlangt, mir das Schreiben der Ermittler vorzulegen, zwex Beweissicherung, falls ein Rechtmissmbrauch durch die Ermittlungsbehörden vorliegt!

  186. SoWhy (Link) meint: (10.1.2007 um 23:03) AntwortenReply to this comment

    Richtige Vorgehensweise, dein Antrag ist die Reaktion stellvertretend für alle Bürger, die auf diese Weise ihrer Recht beraubt wurden. Das Delikt kann noch so verabscheuungswürdig und krank sein, das kann kein Grund sein, das Recht so grob zu brechen. Großen Respekt also :-)

  187. Herbert meint: (10.1.2007 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    An einer juristischen Grundsatzdiskussion kann und will ich mich nicht beteiligen. Aber auch mir sind die (mehr oder weniger) 300 entdeckten Pädophilen wichtiger als das Recht an der Anonymität meiner Kreditkartendaten.

  188. @187 meint: (10.1.2007 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    Dann häng doch auch deine Wohnungstür aus und wirf sie weg, erst dan bin ich mir ganz sicher, dass du kein Kinderficker bist, der nur zufällig nicht bei diesem Anbieter gekauft hat!

    Sorry, aber wer so dämliches Zeug absondert….

  189. foo bar meint: (10.1.2007 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte man deine Kreditkarten auch mal überprüfen lassen!!!!

  190. Seb meint: (10.1.2007 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    @188: Warum so rüde? Lass ihm doch seine Meinung! Ohne Meinungsfreiheit ist auch die Geheimhaltung von Kreditkartendaten nichts wert… ;-)

  191. @188 meint: (10.1.2007 um 23:17) AntwortenReply to this comment

    Es geht hier um die Frage der Rechtmäßigkeit der Aktion, die ja selbst unter Juristen umstritten zu sein scheint. Deshalb sollte man doch das Ergebnis nicht aus dem Auge lassen.

  192. @189 meint: (10.1.2007 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    Und bei manchen den IQ….

  193. momente (Link) meint: (10.1.2007 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Das Interessante ist doch, dass hier hauptsächlich sich Männer negativ zu der Kreditkartenüberprüfung äußern. Warum?
    Haben Frauen keine Problem damit?

  194. Samuel meint: (10.1.2007 um 23:24) AntwortenReply to this comment

    Man möge sich mal vorstellen bei Herrn XY wird morgens um 7:30 die Tür aufgetreten, sein Rechner und div. Unterlagen beschlagnahmt und XY in Handschellen abgeführt. Ein, Zwei Tage später kommt er wieder nach Hause, weil er unschuldig ist.
    Was ist aber nun mit den Nachbarn die vor zwei Tagen am Nachmittag eine gewisse Pressekonferenz gesehen haben und Herrn XY jetzt nicht mehr wohlgesonnen sind?
    Da hilft ihm auch das nett gemeinte Schreiben der Polizei nichts mehr.

  195. nakatomi meint: (10.1.2007 um 23:29) AntwortenReply to this comment

    Eine nette PR-Aktion des Herrn RA. So falsch kann der Anfangsverdacht wohl nicht gewesen sein, wenn mehr als 10 % der ermittelten Tatverdächtigen bereits einschlägig bekannt bzw. vorbestraft waren. Vielleicht kennt der Herr RA mehr Details als ich, aber in der gesamten Berichterstattung wurde immer wieder betont, dass insgesamt 5 Merkmale vorlagen bei den Kreditkartenzahlungen vorlagen die überprüft wurden.

    Netterweise hat Herr V. auch gleich seine Kanzleianschrift publiziert. Ich hoffe einige der ermittelten Verdächtigen wenden sich mit der Bitte um Rechtsbeistand an ihn. Da er sich selbst mal ein Bild machen um welchen gesellschaftlichen Abschaum es sich bei den Konsumenten von KiPo handelt. Ich hoffe auf einen gepflegten Brechreiz wenn er sich Akteneinsicht verschafft und sich Bilder und Videos von missbrauchten Kindern ansehen muss.

    Und ohne die Nachfrage dieser "Kinderfreunde" würde es wohl kaum kommerzielle Anbieter geben, oder nicht?

  196. RA Junghans meint: (10.1.2007 um 23:31) AntwortenReply to this comment

    Es ist kaum zu glauben, ich schau´mir das ganze auch noch in der Nacht an!
    Vielleicht noch ein paar Extrakte zur späten Stund` (davon kamen sicher schon einige vor, aber manches kann man nicht oft genug sagen):

    -Die StA fordert unter Androhung von -äh- Nachteilen Private auf, der Staatsgewalt mitzuteilen, ob Straftaten begangen wurden (ich kenne den Tonfall solcher Anforderungen noch aus meiner Referendarszeit). Sie selbst hat von irgendwelchen Straftaten keine Kenntnis.

    -Richter gilt es dabei nicht zu behelligen, die haben schließlich genug zu tun. Die StA gibt die Sachen, mit denen sie sonst die Richter behelligen müßte, lieber komplett an Private weiter, weil sie
    a. ohne die Richter das selbst nicht machen darf
    b. wahrscheinlich selbst genung zu tun hat. Z.B. darüber nachzudenken, wie man im TV eine gute Figur macht.

    -wenn sich der Staat nicht an die Gesetze hält, warum sollten das die Kriminellen tun?

    -alternativ hierzu: Reduktion des gesamten deutschen Straf(prozeß)rechts auf: § 1- Wer Böses tut, wird bestraft. Und vorher erwischt.

    -Ich, für meinen Teil, mag unsere Verfassung. Da stehen viele schlaue Dinge drin. Und was das BVerfG dazu entscheidet, hinkt dem meistens nicht hinterher. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist Teil dessen.

    -wer nichts zu befürchten hat, hat auch nichts zu verbergen…
    (allein beim Umkehrschluss kommt mir das Essen hoch!) Abhandene Kreditkarte, geklaute Kreditkarte oder nachgebaute Kreditkarte (auf irgendwelchen Hackerseiten soll es ja Tools dafür geben) kann einem selbst nicht passieren!

    -ach ja, die Datenverarbeitung der Kreditkartenunternehmen läuft natürlich fehlerfrei und man kann auch nicht durch Zufall in das vorgegebene Raster passen.

    -die Nachbarn, oder das ganze Dorf, wenn man entsprechend wohnt, die mitbekommen, daß man sich um 7 in der Früh unschuldig mit den grün-weißen Jungs streitet, haben für all das vollstes Verständnis. Ebenso die Kollegen und Arbeitgeber die von dem ganzen dann gerüchteweise erfahren haben.

    Mir will all das irgendwie nicht gefallen, so sehr ich auch dafür bin, hier auch sämtliche Beteilige, also Produzenten wie Konsumenten strafrechtlich belangen zu können.

  197. Matthias meint: (10.1.2007 um 23:33) AntwortenReply to this comment

    Wenn ich so manchen hier richtig verstehe ist die Aktion der StA Halle deswegen in Ordnung weil die Überprüfung 3xx Datensätze hervorgebracht hat. Hätte man nur einen Datensatz gefunden (nämlich den von SAT 1 – irgendwoher müssen die ja wissen das es wirklich KiPos dort zum download gab) dann wäre die Aktion nicht richtig gewesen…

  198. Falk (Link) meint: (10.1.2007 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Da er sich selbst mal ein Bild machen um welchen gesellschaftlichen Abschaum es sich bei den Konsumenten von KiPo handelt.

    @195 – Prima, dass endlich mal wer meine Meinung vertritt, das beispielsweise <a href="http://www.focus.de/panorama/welt/gerichts-chef_nid_42413.html" rel="nofollow">Gerichtschefs der Abschaum der Gesellschaft sind</a>. Danke für diese Realsatire in Reinform.

  199. alu meint: (10.1.2007 um 23:37) AntwortenReply to this comment

    Herzlichen Dank, Herr Vetter! (Keine Ironie beabsichtigt)

  200. @ 197 meint: (10.1.2007 um 23:45) AntwortenReply to this comment

    Hier geht es um die Frage, ob die Aktion so rechtmäßig war, oder falls nicht, ob ein Richter sie abgesegnet hätte. Die Folgen für die falsch Verdächtigten, wenn es sie dann gegeben hat, wären gleich gewesen, es sei denn, der Richter, so er denn zu Recht befragt worden wäre, hätte die Zustimmung verweigert. Mich kotzt es an, dass hier einige wenige unschuldig Verfolgte konstruiert werden, und hunderte kriminelle Kinderpornokonsumente, derer man so habhaft werden konnte, sollen unentdeckt bleiben!

  201. M. Cunningham (Link) meint: (10.1.2007 um 23:49) AntwortenReply to this comment

    @152:
    "Ihre Argumente scheinen plausibel, doch denke ich, dass man in solchen Fällen das von Ihnen zitierte Recht auf individuelle Selbsbestimmung abwägen muss gegen die Rechte von missbrauchten Kindern."

    Das ist im Grundsatz richtig. Aber diese Abwägung hat nach dem Gesetz nicht der Staatsanwalt vorzunehmen. Sondern der Richter. Wenn schon der Staatsanwalt – also der Staat selber! – sich munter über die Gesetze hinwegsetzt, sobald deren Befolgung zuviel Arbeit macht und deshalb unbequem erscheint, mit welcher Berechtigung will man dann vom Bürger erwarten, sich daran zu halten?

    Aber vielleicht verhilft ja folgender Denkansatz – rein präventiv – zu mehr Rechtsstaatlichkeit:

    "BDSG § 43 Bußgeldvorschriften:

    (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
    1. …

    4. die Übermittlung von personenbezogenen Daten, die nicht allgemein zugänglich sind, durch unrichtige Angaben erschleicht,

    (3) Die Ordnungswidrigkeit kann im Fall des Absatzes 1 mit einer Geldbuße bis zu fünfundzwanzigtausend Euro, in den Fällen des Absatzes 2 mit einer Geldbuße bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro geahndet werden."

    In dem Antrag an das AG Halle heißt es:

    "In den Schreiben wurde den Empfängern mitgeteilt, sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen."

    Das könnte durchaus unter 'Erschleichen durch unrichtige Angaben' fallen, denn die Behauptung, Nichterteilung der von der StA verlangten Auskünfte könne 'ggf.' strafbar sein, wäre ja nicht nur einfach unrichtig, sondern – Kenntnis des Strafgesetzbuches und der Prozeßordnung darf einem Staatsanwalt unterstellt werden – schlicht gelogen.

  202. Gaigi meint: (10.1.2007 um 23:56) AntwortenReply to this comment

    ich sag nur Big Brother is watching you…
    wehret den Anfängen…
    man setze ein Bild ins i-net unter ip xxx.xxx.xxx.xxx
    man verschicke spam-mails bundesweit: hier ihre Rechnung (z.B.): xxx.xxx.xxx.xxx
    man schicke Anzeige an og. StA über xxx.xxx.xxx.xxx^^
    viiiieel Spaaß…
    StA -> Provider -> IP's -> Adressen -> dingdong^^
    Wehe dem der dort "klick" gemacht hat…^^
    hrhr

  203. Anonymous meint: (11.1.2007 um 00:15) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Meinung die Aktion war weder rechtens noch in dieser Form, wenn ich das hier lese, zeit.de/2005/23/Tr_Pfeiffer_neu?page=all , angemessen.
    Würde mich mal interessieren was der Spass dem Staat jetzt kostet bzw. gekostet hat. Nun, wenn er von den "meist gut situierten, alleinstehenden Männern", (Singles in Deutschland freut euch, bei der nächsten Rasterfandung gegen naggiche Kinderpopos seit ihr pauschal mit dabei) wenigsten ein Teil der Kohle wiederbekommt.
    Btw, die Argumente "es geht doch um Kinder!" und "Wer nix zu verbergen hat, der… " nerven mittlerweile genauso wie das mediale Vorgeschubse fieser Sex&Crime Stories um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Privaten sollen sich was besseres einfallen lassen. Spätestens wenn die zum PayTV Sender werden, schaut die eh keiner mehr.
    *einfach mal Senf abgeb*

  204. Steven meint: (11.1.2007 um 00:17) AntwortenReply to this comment

    Ich bin der Meinung die Aktion war weder rechtens noch in dieser Form, wenn ich das hier lese, zeit.de/2005/23/Tr_Pfeiffer_neu?page=all , angemessen.
    Würde mich mal interessieren was der Spass dem Staat jetzt kostet bzw. gekostet hat. Nun, wenn er von den "meist gut situierten, alleinstehenden Männern", (Singles in Deutschland freut euch, bei der nächsten Rasterfandung gegen naggiche Kinderpopos seit ihr pauschal mit dabei) wenigsten ein Teil der Kohle durch rechtkräftiges Verurteilen wiederbekommt.
    Btw, die Argumente "es geht doch um Kinder!" und "Wer nix zu verbergen hat, der… " nerven mittlerweile genauso wie das mediale Vorgeschubse fieser Sex&Crime Stories um mehr Aufmerksamkeit zu bekommen. Die Privaten sollen sich was besseres einfallen lassen. Spätestens wenn die zum PayTV Sender werden, schaut die eh keiner mehr.
    Finde die Aktion hier gut.

  205. RA Junghans meint: (11.1.2007 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    @200 (Namen leider nicht angegeben- Datenschutz???)

    Bitte machen Sie sich klar, welche Folgen eine Anschuldigung in dieser Richtung für einen Betroffenen darstellt. Dies ist völlig unabhängig davon zu betrachten, ob zurecht erhoben oder nicht.
    Ich habe wenig dagegen, wenn ein solcher Vorwurf den Richtigen trifft. Aber unschuldig dem ausgesetzt zu sein, wünsche ich nicht einmal meinem schlimmsten Feind.

  206. Hans Wurst meint: (11.1.2007 um 00:22) AntwortenReply to this comment

    Ich muss mir leider eingestehen, dass ich es teilweise schon aufgegeben habe, mit Freunde und Bekannte über solche Themen zu diskutieren. Schön ist es aber zu sehen, dass es Menschen gibt, die den Hintergrund verstehen, aufstehen, etwas sagen und wissen zu handeln.

    Halten sie uns bitte auf dem Laufenden!

    Danke, Herr Vetter.

    Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren. >

  207. Anonymous meint: (11.1.2007 um 00:25) AntwortenReply to this comment

    ^^
    Zitat von Benjamin Franklin
    (wurde nämlich aufgrund der kleiner/groesser Zeichen nicht dargestellt!)

  208. NoLaw (Link) meint: (11.1.2007 um 00:28) AntwortenReply to this comment

    Wenn es nach mir geht, heißt der nächste
    Gewinner des Bertolt-Brecht-Preises "Udo Vetter"!

    "Zu Ehren des 1898 in Augsburg geborenen Dichters Bertolt
    Brecht verleiht die Stadt Augsburg seit 1995 alle drei Jahre
    den Bertolt-Brecht-Preis an Persönlichkeiten, die sich in
    ihrem literarischen Schaffen durch die kritische
    Auseinandersetzung mit der Gegenwart auszeichnen."
    Quelle: http://www2.augsburg.de/index.php?id=6649

    Für http://www.lawblog.de im Allgemeinen und die aktuelle Aktion
    im Besonderen ist der Literatur-Preis mEn gerechtfertigt.

    Danke sagt

    NoLaw

  209. Tom meint: (11.1.2007 um 00:30) AntwortenReply to this comment

    Super! So muss das gemacht werden! Vielen Dank!

  210. Sascha (Link) meint: (11.1.2007 um 00:41) AntwortenReply to this comment

    Mit ihrer Operation “Mikado” hat die Staatsanwaltschaft Halle diese Woche für großen Wirbel gesorgt. Bei der Suche nach Kunden einer kinderpornografischen Internetseite hatten die Ermittler einfach mal die Kreditkarteninstitute gebeten, ob sie ihre Kunden auf bestimmte Überweisungen hin überprüfen könnten – was die Institute postwendend machten. Ergebnis: 22 Millionen Kreditkartenbesitzer überprüft, 322 Treffer. Datenschützer hatten daran nicht auszusetzen. Der in Bloggerkreisen bekannte Rechtsanwalt Udo Vetter (lawblog.de) schon: Er hat Klage eingereicht.

  211. Zacc meint: (11.1.2007 um 01:09) AntwortenReply to this comment

    Ich finde ja die Diskussion sehr interessant. Klar ist auf eine Weise: Hier wurde von den Strafverfolgern ein Präzedenzfall geschaffen. Es handelt sich um eine Rasterfahandung.
    Aber was ich mich frage: Wozu?
    Der Erfolg der Aktion ist mal mit "marginal" zu beurteilen. Hier sind einige "User" betroffen. An die Hintermänner war erst gar nicht zu kommen. Also: Opfer werden mit dieser Aktion nicht geschützt. Und schon gar nicht ermittelt. Und Täter überhaupt nicht.
    Wer sich mal durch öffentlich Medien über das Thema informiert hat (z.B. langer Artikel im Spiegel) wird wissen, dass Pädophilie eine Krankheit ist. Und zwar eine, die als überhaupt unheilbar gilt.
    Auch wenn mich persönlich Kinderpornos vermutlich überhaupt "abtörnen" würden und es sicherlich verwerflich ist sich vorzustellen, dass sich Menschen daran aufgeilen – wo ist der Punkt dieser Aktion? Sind die Konsumenten Täter? Fördert ihr Verhalten den Umstand, dass es Opfer gab? Wo ist die Verhältnismäßigkeit?
    Es war offenbar schon früh klar, dass man die echten Täter – diejenigen, die die Kinder gequält haben – hier nie und nimmer zu fassen bekommt.

    Es ist interessant zu sehen, wie sich die Justiz im Mausklickuniversum sehr leicht tut, mal dies und mal das anzuordnen. Aber konfrontiert mit den Tätern (Ich erinnerne an diverse spektakuläre Prozesse der vergangenen Jahre, die alle mit wirklich viel zu geringen Freiheitsstrafen ausgegangen sind) enorme Probleme mit der Selbstfindung hat.

    Es ist immer wieder entsetzlich anzusehen, mit welchen Wattebäuschen Vergewaltiger vor Gericht beworfen werden. Der prügelnde und vergewaltigende Stiefvater schon fast nett behandelt wird und so weiter. Von diesen Fällen gibt es zigtausende. Die ausgesprochenen Strafen sind oft lächerlich.

    Tja, da kann man weit denken und wird kein Ende finden. Heroin ist auch illegal, aber Junkies wird geholfen. Den Großdealer schnappt man fast nie.

    Und jetzt? Sind nicht die Pädophilen die Opfer ihrer selbst? Wo ist die Suche nach dem Täter? Nicht nur dem Konsumenten? Und welcher Aufwand wurde getrieben, um die Konsumenten zu finden? Auch noch die, die womöglich ihre eigene Neigung unterdrücken und eben nicht das tun, was in den Filmen gezeigt wird, die sie für teuer Geld "erwerben".

    Natürlich ist das alles pervers. Und ekelig. Und unnütz. Aber wir stecken nicht in deren Haut.

    Den Konsumentensumpf wird der Staat nicht austrocknen. Angebote wird es immer geben, so lange es Konsumenten gibt. Die Täter zu richten und den Opfern zu helfen, das wäre womöglich etwas sinnvoller als 22 Millionen Kreditkarteninhaber zu überprüfen.

  212. Peter M. meint: (11.1.2007 um 01:19) AntwortenReply to this comment

    @118: Danke für Ihre sachlichen Hinweise, die zu beurteilen ich leider nicht in der Lage bin. Bezeichnend scheint mir, daß niemand hier darauf eingegangen ist. Ich hoffe, daß sich wenigstens Herr Vetter damit auseinander setzt.

  213. pri meint: (11.1.2007 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    Wir wären einfach nur dumm, wenn wir ohne Gegenwehr unsere Freiheit aufgeben. Dazu gehört auch die Freiheit, eine Privatsphäre zu besitzen. KiPo, Terrorristen usw. sind doch inzwischen reine Totschlagargumente, mit denen man jedes Recht der Bürger aushebeln will. Wer einen totalitärem Staat wie die DDR erlebt hat weiß, wie es ist, keine Bürgerrechte, keine Freiheiten mehr zu haben – in diese Richtung geht es heute leider immer stärker. Wer dem Vorschub leistet – weil – er hat ja nichts zu verbergen – begibt sich freiwillig und vollkommen in die Hände von Leuten, deren wahre Motive er überhaupt nicht kennt. Dazu kein weiterer Kommentar. Bravo – Herr Vetter. Gut, das endlich jemand versucht, etwas zu tun. Ob es Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln.Leider sind wir schon recht weit vorangekommen in Richtung "1984!". Aber immerhin ein Versuch.

  214. Torsten meint: (11.1.2007 um 01:33) AntwortenReply to this comment

    Ich habe nichts zu verbergen, trotz vieler Konten, aber ich habe etwas gegen den total Überwachungsstaat. Es kann nicht sein, dass Deutschland nur noch gläserner Bürger hat, die gleichwohl allen rechtlichen berichts- und sonstigen Pflichten nachkommen! Es muss nicht alles publik gemacht werden/sein!

  215. pri meint: (11.1.2007 um 01:50) AntwortenReply to this comment

    Der totale Überwachungsstaat ist leider viel näher, als wir glauben. Das Schlimme ist: wenn er erst einmal innerlich von der Mehrheit der Leute als "normal" oder "rechtens" angesehen wird, dann gnade uns Gott, denn dann werden wir ihn nicht mehr los. Freiheit zurück erhalten ist etwas ganz anderes als Freiheit aus Dummheit aufgeben. Im Übrigen glaube ich, Zacc trifft den Kern des Problems Kipo ziemlich genau. Gejagt werden die Konsumenten, die eigentlichen Kinderschänder – die sich also in der Realität an den Kindern vergehen, die kann man nicht verfolgen. Das verstehe ich überhaupt nicht. 22 Millionen Kreditkarten kann man durchchecken, aber Verbrecher, die das Geld einiger dieser Kreditkarten bekommen – die lassen sich nicht ermitteln? Wer soll das ernsthaft glauben???

  216. Leider wird der Gegenstand der Prüfung völlig außer Acht gelassen meint: (11.1.2007 um 02:11) AntwortenReply to this comment

    Ich bin selbst Vater und lebe in ständiger Angst mein kind könnte betroffen sein.
    Es ist ein geringes Opfer für mich gläsern zu sein wenn solche Monster für ihre Taten bestrafft werden.
    Der Anwalt sichtet lediglich die Möglichkeit an die Öffentlichkeit zu gehen und ein Bekanntheitsgrad auf Bundesebene zu erlangen, die Opfer sind lediglich Mittel zum Zweck.
    Recht hat längst das Ziel aus den Augen verloren und dient nur sich selbst, nie hat sich ein Anwalt um Moral oder Ethik bemüht, diese Klage ist ein weiteres Beispiel dafür.
    Für den Zweck KiPo zu bekämpfen stelle ich sogar freiwillig meine Daten zur Verfügung.

  217. RA Junghans meint: (11.1.2007 um 02:28) AntwortenReply to this comment

    zu den unbeantworteten Fragen von 118
    -nach meiner Meinung

    1. Ich kenne solche Anfragen noch aus meiner Zeit als Referendar in der Strafstation. "Ich weise sie darauf hin, daß es ein Bankgeheimnis im strafrechtlichen Sinne nicht gibt…" ist eine der eher harmlosen Floskeln.

    2. Selbst wenn Anhaltspunkte für eine Beteiligung deutscher Staatsbürger vorgelegen hätten, hätte m.E. nur eine Rasterfahndung nach § 98a StPO mit richterlicher Genehmigung angeordnet werden dürfen. (da kommen wir gleich wohl noch mal hin)

    3. Ein Abwarten bis zur Kenntnis aller Fakten ist sicherlich nicht verkehrt. Aber Fakt bleibt auch, daß scheinbar jedem Kreditkarteninhaber in die Kontobewegungen geschaut wurde. Wenn das allein reicht, muß man den Rest nicht mehr unbedingt abwarten.

    4. Vorweg geschickt: Ich komme eher aus dem Gebiet des öffentlichen Rechts. Strafverfolgungdbehörden sind aber immer noch Behörden, so daß die Grundsätze zur Ausrichtung an Grundrechten u.ä. wohl zumindest vergleichbar sind, nicht zuletzt wweil sie an sich nicht unlogisch sind.
    Die Rasterfahndung stellt durch die Abgleichung verschiedenster Daten einen besonderen Eingriff in die grundrechtlich geschützte informationelle Selbstbestimmung des Betroffenen dar, der von einem Richter angeordnet oder zumindest später abgesegnet werden muß.
    Genau das wurde hier gemacht. Allerdings wurde dies nicht durch die StA selbst, sondern von den "beauftragten" Kreditkarteninstituten und zwar ohne die richterliche Anordnung durchgeführt (deswegen wohl "faktische Rasterfahndung").
    Im öff. Recht gibt es zum einem den Grundsatz, daß sich eine staatliche Stelle nicht ins Privatrecht flüchten darf, um so die Bindung der Grundrechte hinter sich zu lassen.
    Vorliegend läßt sich daraus schließen, daß die StA nicht privat Aufträge verteilen darf, die ihr die Vorschriften über die Rasterfahndung an sich nicht gestatten. Hier wurden aber die Kreditkarteninstitute angewiesen, ihre Daten in einer Art und Weise aufzuarbeiten, die durchaus der Vorgehensweise aus § 98a StPO entspricht. Die mittelbare Erledigung durch die privaten Kreditkarteninstitute dürfte eigentlich nicht zur Ignorierung der Grundrechte führen.
    Hinzu kommt noch, daß bei der servilen Art wie die Institute reagierten, man durchaus der Meinung sein kann, sie stünden im Lager der StA und seien als Verwaltungshelfer anzusehen.
    Ein Verwaltungshelfer handelt auf Weisung und unter Aufsicht der Behörde, sein Tun fällt ohne weiteres auf sie zurück. Folglich sind auch in diesem Rahmen sämtliche gesetzliche Vorgaben an die einzelnen, von der Behörde angeordneten Maßnahmen zu beachten.
    Die gesetzlich zwingend notwendige Anordnung oder spätere Absegnung durch einen Richter gab es aber gerade nicht.

  218. Chris (Link) meint: (11.1.2007 um 02:53) AntwortenReply to this comment

    <a title="get-privacy.info" href="http://www.get-privacy.info/?p=233" rel="nofollow">Zur Überwachung in unserem Land ein kleines Betthupferl</a>. ;-) Immer an den Frosch denken…

  219. Woo meint: (11.1.2007 um 02:54) AntwortenReply to this comment

    Selbst wenn man mit geeigneten Geeignetheit und… das passt so nicht ganz, oder?

  220. kalle dalle meint: (11.1.2007 um 03:26) AntwortenReply to this comment

    Unter dem Deckmantel, endlich mal etwas
    gegen Kinderpornographie
    zu unternehmen, bildet sich eine ganz neue Qualität der Überwachung und Ausspionierung des einzelnen Bürgers heraus und zwar mit einem "Rundumschlag", der sich gewaschen hat und seines Gleichen sucht. Leider wurde dieses traurige Thema benutzt, um auf den Daten-Sammelzug aufzuspringen. Was wissen denn die federführenden Herren darüber, was für Daten nebenbei gleich noch mitverwertet wurden. Und wie wird Ähnliches in Zukunft gehandhabt? Warum schweigen Regierung und Justiz? Was unternimmt der Richter, der offensichtlich rechtswidrig übergangen wurde? Und Und…..

  221. bernd schimanski (Link) meint: (11.1.2007 um 04:39) AntwortenReply to this comment

    Ich finde die Aktion ist ein guter Schritt in die richtige Richtung, auch wenn dabei ein wenig Privatleben auf der Strecke bleibt.
    Gegen Anbieter und Nutzer solcher Internetangebote muss meiner Meinung nach mit aller Härte vorgegangen werden und sie sollen ruhig wissen, daß Ihre Geldbewegungen beobachtet werden.

  222. @217 meint: (11.1.2007 um 07:42) AntwortenReply to this comment

    Bravo, eine saubere Darstellung der Fakten. Das sollte doch zu verstehen sein, oder?

  223. gerhard meint: (11.1.2007 um 07:49) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht sollte in diesem Zusammenhang man mal darüber nachdenken, daß heute ein neues Gesetz in Kraft getreten ist – das Terrorismusbekämpfungsergänzungsgesetz.

    Interessanterweise beschränkt es sich nicht auf Terroristen sondern auf alle "verfassungsfeindlichen Bestrebungen".

    Irgendwie fängt alles an, in ein Bild zu passen, die Verabschiedung grundgesetzwidriger Gesetze durch den Bundestag, die Arroganz der Strafverfolgungsbehörden und die ständige Einschränkung von Grundrechten ( natürlich für einen höheren Sinn – früher war es für "Volk, Reich und Führer", heute ist es der internationale Kampf gegen den Terrorismus und morgen wird es möglicherweise der Kampf gegen Urheberterroristen sein ).

  224. Ische meint: (11.1.2007 um 07:55) AntwortenReply to this comment

    @197

    Du kaufst ein Buch für 19,99€uro bei amazon.de In einem Anderen für 19,99€ steht (versteckt) drin wie man eine Bombe baut.Auf einmal passiert ein Attentat und die Untersuchung findet heraus das es Hobbybastler war der das Buch von Amazon hat. Nun werden alle Daten bei den Kreditkartenunternehmen angefordert bei denen eine Bezahlung für 19,99 bei Amazon vorliegt. (davon abgesehen hat derjenige das Buch nicht von amazon oder er hat es gar nicht bestellt oder hat für mehr als 19,99 eingekauft) Tja, auf einmal räumen sie dir früh um 5 die Bude aus und finden unter anderem das Geburtstagsgeschenk für deine Freundin – ein Buch über die Natur Afrikas… tja, hat aber 19,99€ gekostet. – gekauft bei amazon – Deine nachbarn werden sich denken "Du Mieser Bombenbauer" und du wirst den Tag herbeisehnen an dem dich irgendein RA da rasuholt, aber nein das geht nicht mehr im Jahre 2019 weil es erlaubt ist. Dumm gelaufen für dich und die anderen 27892 Amazon Kunden

  225. Hootch meint: (11.1.2007 um 08:01) AntwortenReply to this comment

    @222, gerhard:
    Ist doch toll, dass dieses Gesetz in Kraft getreten ist, vielleicht kann man damit etwas gegen Schäuble unternehmen. ;-)

    Grüße!

  226. jörg meint: (11.1.2007 um 08:13) AntwortenReply to this comment

    Wie kommt der "knorpsl" in #86 bloß drauf, dass es für Anwälte angeblich ein Werbeverbot gibt?

  227. Michael meint: (11.1.2007 um 08:16) AntwortenReply to this comment

    Sehr geehrter Herr Vetter,

    nicht der mit Kreditkarte zahlt muß mit einer Hausdurchsuchung rechnen sondern jener welcher illegales im Schilde führt.

    Für die Aufdeckung von Kinderpornographie bin ich gerne gläsern.

    Und warum sollten diese Menschen noch Rechte haben?
    Mann hat Rechte doch nur so lange wie sie nicht durch unrechtmäßiges Handeln verwirkt werden. Und das ist gut so.

  228. gerhard meint: (11.1.2007 um 08:17) AntwortenReply to this comment

    Das fiel mir gerade noch ein. Angeblich sind es ja gutsituierte Personen gewesen, wie z.B. auch die IT-Fachkräfte einer Bank.

    Was wäre eigentlich, wenn diese ihre eigenen Daten ausgeschlossen hätten oder allgemein die Daten der Mitarbeiter der Kreditkartenunternehmen, bwz. Banken?

  229. Rida Matsu meint: (11.1.2007 um 08:24) AntwortenReply to this comment

    @217, 221: Die Darstellung der Fakten durch RA Junghans ist gerade nicht korrekt. Die Annahme, ALLE deutschen Kreditkartenkonten wurden abgefragt, ist schon wegen des damit verbundenen Aufwands absurd. Wenn man aber mal realistischerweise davon ausgeht, dass die Kreditkartenunternehmen es sich nicht unnötig schwer gemacht haben, dann haben sie lediglich das einschlägige Zielkonto in ihren Datenbeständen gesucht. Nur die Kreditkartennutzer, die auf dieses Konto den betreffenden Betrag eingezahlt haben, sind dann gemeldet worden. Alle anderen 22 Mio. minus dieser 322 Nutzer sind gerade nicht individuell überprüpft worden. Das wiederum ist absolut gerechtfertigt, weil natürlich gegen diese Nutzer mindestens ein Anfangsverdacht, m.E. sogar dringender Tatverdacht vorlag (oder hat der KiPo-Anbieter, der das Zielkonto unterhalten hat auch harmlose andere Dinge verkauft?). Dafür spricht auch, dass, wie man liest, die Mehrheit der Verdächtigen bereits Geständnisse abgelegt haben soll.
    Das einzige Problem hier könnte sein, dass die StA keinen richterlichen Beschluss beantragt hat, den sie angesichts dieser Sachlage jedoch ohne weiteres bekommen hätte (was allerdings natürlich kein Argument dafür ist, ihn gar nicht erst zu beantragen).
    Der Fall bietet also überhaupt keinen Grund, ein solches Fass an Betroffenheit aufzumachen. Herr Vetter nutzt die ganze Angelegenheit in anmaßender Weise vielmehr, um sich als DER Anwalt im Cyberspace zu profilieren. So wie ihm hier dafür zum Teil gehuldigt wird, scheint dieses Unterfangen ja auch von Erfolg gekrönt zu sein.

  230. Stefan meint: (11.1.2007 um 08:27) AntwortenReply to this comment

    Es ist halt so. Ich Deutschland hat der Täter mehr Rechte, als das Opfer. Und das wird von solchen Idi… auch noch gestärkt.
    Sorry, aber ich habe nicht das geringste Verständnis für eine solche Aktion.
    Vielleicht hat Herr Vetter ja auch was zu verstecken, bzw. Angst, das er bei der nächsten Aktion auch entlarvt wird…

  231. Gast meint: (11.1.2007 um 08:28) AntwortenReply to this comment

    Mach ihnen Feuer, Udo. Mach ihnen Feuer.

  232. Wolf meint: (11.1.2007 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Das Schlimme ist der Fakt, dass solch Ersuchen an die Banken (wie bereits in der Klageschrift bemerkt) aus jedem noch so nichtigen Grund gerichtet werden könnten. Wenn z.B. "Killerspiele" verboten werden sollten, kann sich eine Staatanwaltschaft über eine solche Abfrage die Daten von Menschen besorgen, die sich trotzdem mit derartigen Spielen eingedeckt haben. Dieses Szenario kann man auf jeden Bereich des Lebens ausweiten ("Wer sich nichts vorzuwerfen hat, werfe den ersten Stein"). Insofern muss dem schon ein Riegel vorgeschoben werden. Derartige Abfragen dürfen NUR mit einem richterlichen Beschluss erfolgen.

  233. Jean (Link) meint: (11.1.2007 um 08:29) AntwortenReply to this comment

    Ui, ich habe in weniger als einer Stunde unter genau der Adresse meine mündliche Examensprüfung (u.A. bei einer Oberstaatsanwältin)… ob das drankommt?

  234. @195 meint: (11.1.2007 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Manche können – oder wollen? – es einfach nicht kapieren!?!?

    Es gab keinen Anfagsverdacht. Dass sich hinterher Verdächtige ergeben, führt nicht dazu, dass von vornherein auch Verdächtige da waren. Bitte nicht das Pferd von hinten aufzäumen.

    Sehr richtig dagegen #200: Niemand findet die Verfolgung von Pädophilen falsch. Die Frage ist hier aber doch, ob nicht vielmehr – gerade zum Schutze Unschuldiger – eine richterliche Anordnung erforderlich gewesen wäre. Dass hinterher dasselbe Ergebnis steht, macht eine richterliche Entscheidung im Vorfeld nicht entbehrlich.

  235. Wolf meint: (11.1.2007 um 08:34) AntwortenReply to this comment

    Zu Kommentar 228:
    Es ist eben nicht so, dass ein Anfangsverdacht vorlag. Die Staatsanwaltschaft Halle hat sich erst durch die Abfrage den Anfangsverdacht beschafft. Das Gleiche könnte die Geschmackspolizei tun, wenn sie wissen will wer sich grässliche Gardinen gekauft hat.

  236. Daniel meint: (11.1.2007 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Vielen, vielen Dank! Ich bin gespannt was dabei herauskommt! – ich finde es schrecklich, dass es scheinbar zukünftig keinerlei Privatsphäre mehr geben wird und bin auf das endgültige Resultat gespannt.. Viel Erfolg!!!

  237. Anonymous meint: (11.1.2007 um 08:36) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag zu #233 (war auch von mir): Ich halte die Ansicht von #200 für falsch, aber der erste Satz geht im Grunde in die richtige Richtung. #200 zieht aber die offensichtlich falsche Schlussfolgerung.

  238. Stefan meint: (11.1.2007 um 08:38) AntwortenReply to this comment

    @all:
    322 Verdächtige ermittelt und bei 322 Verdächtigen verdächtiges Material gefunden. Und wo sind nun nun die "unbescholtenen Bürger"?

  239. M. meint: (11.1.2007 um 08:39) AntwortenReply to this comment

    @229, @226: Der Zweck heiligt die Mittel? Für die Suche nach Konsumenten von Kinderpornographie werden mal so schnell mir nichts, dir nichts Gesetze mißachtet. Weil die Täter das tun, soll das die StA auch dürfen?

    Nein, so ist kein Rechtsstaat zu machen. Es gibt klare Grenzen der Rasterfahndung und wenn Ihr mal durch einen Zufall falsch verdächtigt werdet ("gutsituiert, alleinstehend, Kreditkarteninhaber"), schreit Ihr am lautesten. Ihr werdet nicht die Erosion der Grundrechte beklagen, sondern dass man ausgerechnet Euch verdächtigt hat, die Ihr immer unbescholten ward und gerne Eure Daten bereitgestellt habt — "anstatt richtige Verbrecher zu fangen"!

  240. Beshir meint: (11.1.2007 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Super Aktion,

    es wahr dringend an der Zeit mal etwas zu unternehmen.
    Hoffe nur das du bis zur letzten Instanz durchhältst !

    meine Hochachtung !

  241. M. meint: (11.1.2007 um 08:45) AntwortenReply to this comment

    @237: Wo die unbescholtenen Bürger sind, wirst Du ganz schnell feststellen, wenn die nächste derartige Rasterfahndung über einen Billing-Dienstleister läuft, der eben 98% der Umsätze mit einer "ungewöhnlichen" Summe für einen Erotikdienstleister mit normalem Angebot macht.

    Aber wer so einen Schmuddelkram konsumiert, braucht sich nicht wundern. Schließlich ist es ja nicht weit von "Just Eighteen" zu KiPo — es trifft also keine falschen, nicht wahr?

    Gerade wegen der Gefahr, dass tausende unbescholtene Bürger verdächtigt werden, muss ein Richter derart schwerwiegende Maßnahmen anordnen. Ob er es ohne Anfangsverdacht und mit der sehr lauen Begründung, dass 79,99$ ungewöhnlich sind, gemacht hätte, ist fraglich…

  242. Rida Matsu meint: (11.1.2007 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    Nochmal: Es gab natürlich keinen Anfangsverdacht gegen 22 Mio., sehr wohl aber gegen die 322, deren Daten allein überprüft wurden. Der Anfangsverdacht ergab sich daraus, dass diese Leuite auf ein Konto eingezahlt haben, was bereits aufgrund zuvor durchgeführter Ermittlungen als Konto eines Anbieters von KiPo feststand. Was sonst sollen diese Kreditkarteninhaber denn mit dem auf dieses spezielle Konto überwiesenen Betrag bezahlt haben?
    Auch wenn natürlich die nachträgliche wohl 100%ige Erfolgsquote (bei allen 322 soll entsprechendes Material gefunden worden sein – viele haben bereits gestanden) natürlich nicht zum Beleg des vorher festzustellenden Anfangsverdachts dienen kann (ex tunc – ex nunc), so ergibt sich daraus allerdings ein zusätzliches Indiz für die Richtigkeit.

  243. skobo meint: (11.1.2007 um 08:55) AntwortenReply to this comment

    @5
    mal angenommen, eine bislang seriöse Webseite wendet sich – warum und mit wessen Hilfe(Dolzer) auch immer – ins Gegenteil. Sind dann alle verdächtig, die schon mal irgendwann auf der Seite waren?
    Rein theoretische Frage, da ich keine Kreditkarten besitze :-))

  244. Stefan meint: (11.1.2007 um 09:02) AntwortenReply to this comment

    Kann ich das als Normalbürger (Kein Anwalt) auch so schreiben?

  245. Anonymus der xte meint: (11.1.2007 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    Frage:
    Was ist wenn die Kartendaten der Kreditkarte bei einer Transaktion abgefangen und dann illegal im Ausland bei einer solchen Seite benutzt werden?
    Kommt die Abrechnung von dem Kreditkartenunternehmen erst vier Wochen später und ich habe die illegale Zahlung noch nicht bemerkt – steht dann die Polizei bei mir zu Haus in der Tür wenn sie mal ausnahmsweise schnell arbeiten…..

  246. M. meint: (11.1.2007 um 09:06) AntwortenReply to this comment

    @241: Nö. Es gab eine KiPo-Seite im Ausland, bei der die deutschen Ermittler nicht wussten, ob je ein Deutscher dort eingekauft hatte. Den Anfangsverdacht lieferten erst die Kreditkartenunternehmen.

    Un nein: Es muss sich nicht um das Konto eine KiPo-Anbieters gehandelt haben. Es kann sich genausogut um einen Billing-Dienstleister gehandelt haben. Offenbar war der exakte Betrag für diesen Billing-Anbieter ungewöhnlich. Und offenbar war eine eindeutige Partner-ID oder ähnliches dem KiPo-Angebot zuordnbar (deshalb die Suche nach Teilstrings.

    Es hätte aber genauso gut sein können, dass jede Buchung nicht die Partner-ID, sondern eine individuelle Buchungsnummer erhält, die erst vom Billing-Anbieter auf den Porno-Händler umgeschlüsselt wird. Lass nun noch den "ungewöhnlichen Betrag" wegfallen und Du hast tausende unbescholtene im Netz.

    Dass hier die richtigen ermittelt wurden, ist ein Glückstreffer.

    Ich möchte nicht wissen, wie Ihr schreit, wenn mit solch einem Raster deutsche Urlauber ausgehoben werden, die ein Bordell mit minderjährigen Prostituierten besucht haben sollen und sich das Bordell die Kreditkartenabrechnung mit einem Anbieter von Touri-Touren ins Hinterland teilt.

  247. Stefan L. meint: (11.1.2007 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Ich hoffe sie fallen damit auf die Nase Herr Vetter. Die Suche in einer Datenbank nach Personen, die einem bestimmten Muster entsprechen ist ähnlich wie im Telefonbuch nach einem Nachnamen zu suchen. Das entspricht NICHT einem Generalverdacht. Datenbanken sind zum Suchen da! Wenn ich nach dem Namen Müller im Telefonbuch suche habe ich damit ja auch nicht automatisch Ihre Daten überprüft. Die ganze Aufregung ist völliger mist… Ich muss mich wirklich zurückhalten, mich nicht zu sehr aufzuregen. Wirklich traurig…

  248. mYself meint: (11.1.2007 um 09:24) AntwortenReply to this comment

    Guten Morgen,
    ich muss gestehen, die meisten Meldungen / Kommentare habe ich nicht gründlich gelesen.
    Eines weiss ich aber mit Sicherheit: Ich bin wieder mal in meiner Einstellung bestätigt worden, sowenig Daten wie irgend Möglich preis zu geben, wozu für mich in der Regel die Bezahlung in Bar gehört. Sicher, auch ich habe eine MasterVisaAmexDinersClub-Card mit der die einen oder anderen Dinge in den Weiten des iNet bezahlt werden. Und sicher habe ich nichts zu verbergen. Aber muss ich mich dennoch vor dem Staat ausziehen? Muss ich mir gefallen lassen, dass IRGENDWER weiss, welches TV-Gerät ich mir gekauft haben könnte, wohin meine letzten Reisen gingen, welches anderen netten Erungenschaften ich mit meiner Karte bezahlt haben könnte? Dies alles ist für mich mit einem klaren NEIN beantwortet und aus diesem Grunde: Nur Bares ist Wahres!
    Irgendwo las ich, dass es ja 322 nicht-untadelige Bürger gab und damit diese Aktion ein Efolg war. Ich bin da geteilter Meinung. Sicherlich gehört Kinderpornografie in meinen Augen zu den verachtensbarsten Dingen, ebenso wie Gewalt gegen Frauen, gegen überhaupt schwächere menschen, aber leider wird das nicht so gesehen, wie es nötig wäre. Dennoch ist ein Verhältnis von 322 zu 22.000.000 doch etwas weit her geholt, umals gigantischen Erfolg gefeiert zu werden, wobei ich jedem einzelnen dieser 322, sofern sie sich tatsächlich an diesen Bildern ergötzt haben sollten, einen Knoten in ein arg empfindliches Körperteil machen würde! Sicher widert es mich an, dass dort sich nicht wehren könnende Kinder benutzt werden, um vielleicht harmlosen Menschen zum Spasse zu dienen. Wer aber bekommt die Hintermänner zu fassen? Diese Spuren verlieren sich im Nebel. Es ist ein zweischneidiges Schwert, aber der wahre Jakob ist diese Art der Datenverschleuderung und Irreführung der Banken nicht. Es kann jedem einzelnen nur ein Anstoss sein, seine Daten nicht zu verschleudern, diejenigen, die wirklich Kriminell sind, werden ich dabei eh nicht erwischen lassen.
    Angenehmen Tag noch.

  249. @243 meint: (11.1.2007 um 09:31) AntwortenReply to this comment

    Das habe ich vor ca. 160 Einträgen auch schon mal gefragt, aber keine Antwort erhalten.

    Spätestens wenn die Staatsanwaltschaft eine Stellungnahme abgibt und du darauf reagieren willst bist du aber vermutlich ohne Anwalt aufgeschmissen…

  250. @246 meint: (11.1.2007 um 09:34) AntwortenReply to this comment

    Nicht alles was hinkt ist schon ein Vergleich: Beim Telefonbuch hast du der Veröffentlichung zugestimmt (oder wenn du schlauer bist halt eben auch nicht!)…

  251. Dieter Brandenburger (Link) meint: (11.1.2007 um 09:35) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    da ich täglich mit Datenbanken und Datenabfragen zu tun habe möchte ich einen Aspekt beleuchten der sich aus der technischen Durchführung der Maßnahme ableitet. Die Kreditkartenunternehmen erhielten als Anforderung folgende Kriterien:
    verdächtiger Betrag == B
    verdächtiges Zielkonto == K
    Daraus ergibt sich für die Abfrage an die Datenbank der Kreditkartenunternehmen folgende Abfrage:

    SELECT Kunden FROM Alle_Transaktionen
    WHERE Betrag = B
    AND Zielkonto = K

    Diese Abfrage gegen die Datenbank liefert als Ergebnismenge AUSSCHLIESSLICH die Transaktionen auf die beide Kriterien zutreffen. Alle übrigen Kunden blieben unberücksichtigt und wurden daher auch nicht "durchsucht".

    Vergleichbar ist das im übrigen mit einer Abfrage bei dem die Telefonate eines bestimmten Telefonanschlusses abgefragt werden sollen. Dh auch hier wird eine Anfrage gegen eine Datenbank mit allen Gesprächsdaten gestellt, die dann wiederum als Antwort nur die relevanten Datensätze liefert. Ist also ein Straftäter ermittelt und sollen diejenigen ausfindig gemacht werden die diesen Straftäter angerufen haben, so richtet sich die Datenabfrage (die Durchsuchung) an den Datenbestand bestehend aus allen Telefongesprächen des Netzbetreibers. Im Falle der T-Com dürften das locker mehr als 22 Mio Kunden sein. Derartige "Durchsuchungen" im TK-Bereich finden aus weit geringeren Anlass vermutlich täglich statt.

    Dies nur als nicht wertende technische Anmerkung…

  252. @250 meint: (11.1.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Natürlich werden auch alle Eintragungen untersucht, die den Kriterien NICHT entsprechen, wie sollte dein Rechner sonst feststellen, dass diese Datensätze nicht den Kriterien entsprechen (Grundkurs Logik)??

    Nur so als technischer Hinweis…

  253. @ 250 meint: (11.1.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    Denkbar wäre auch noch:
    Verwendungszweck = X

  254. lemming (Link) meint: (11.1.2007 um 09:42) AntwortenReply to this comment

    @250
    "

    Diese Abfrage gegen die Datenbank liefert als Ergebnismenge AUSSCHLIESSLICH die Transaktionen auf die beide Kriterien zutreffen. Alle übrigen Kunden blieben unberücksichtigt und wurden daher auch nicht “durchsucht”.

    "
    Stimmt schon mal gar nicht. Das ist ja die gleiche Argumentation mit der man Wahlcomputer verteidigt.

    Faktisch werden bei jedem – um dein Beispiel aufzugreifen – SELECT alle Datensätze durchsucht (Die Indizes-Thematik mal ausser Acht gelassen).
    Das ist dahingehend schon eine verdammte Gradwanderung, da es.
    1. der Software/den Kreditkartenmitarbeitern obliegt ein wahrhaftiges Resultset zu liefern
    2. die WHERE-Klausel von den Ermittlungsbehörden vorgegeben wurden. Sie hätten ja auch weniger Kriterien angeben können.

  255. Tano meint: (11.1.2007 um 09:47) AntwortenReply to this comment

    "SELECT Kunden FROM Alle_Transaktionen
    WHERE Betrag = B
    AND Zielkonto = K

    Diese Abfrage gegen die Datenbank liefert als Ergebnismenge AUSSCHLIESSLICH die Transaktionen auf die beide Kriterien zutreffen. Alle übrigen Kunden blieben unberücksichtigt und wurden daher auch nicht “durchsucht”. "

    Vielen Dank für die Info.

    Ist es aber nicht so, daß, um die entsprechenden Treffer überhaupt generieren zu können, all jene, auf die die Suchkriterien nicht zutreffen, erst einmal ausgeschlossen werden müssen? Und setzt nicht dieses Ausschlußverfahren voraus, daß eben doch die Daten aller 22 Mio. Kreditkartenkunden überprüft, jur. "durchsucht", werden mussten?

    Auch wenn die Nicht-Treffer dann auch nicht auf der Ergebnisseite erscheinen, mussten sie also abfragelogisch notwendig auf Übereinstimmung mit den Suchkriterien hin abgeglichen werden. Sie schreiben ja selbst in Zeile eins, daß *alle* Kundendaten als Datenbasis dienten.

  256. Tano meint: (11.1.2007 um 09:48) AntwortenReply to this comment

    Ok, hat sich offenbar schon erledigt.

  257. Apu meint: (11.1.2007 um 09:55) AntwortenReply to this comment

    Das war ja klar, dass sich wieder ein Paranoider findet, der gegen diese Ermittlung klagt. Wo liegt das Problem? Es wurden gezielt Daten gerastert um erfolgreich gegen Kinderpornografie vorzugehen. Und offensichtlich hat es ja funktioniert. Vielleicht möchte sich her Vetter ja als Verteidiger dieser quasi Kinderschänder anbiedern…

  258. @256 meint: (11.1.2007 um 09:57) AntwortenReply to this comment

    Wo liegt der Erfolg für die missbrauchten Kinder? Erst denken (und auch weiter oben lesen), dann schreiben…

  259. tANO meint: (11.1.2007 um 10:03) AntwortenReply to this comment

    @ 257

    Never feed the trolls!

  260. Gregor Keuschnig (Link) meint: (11.1.2007 um 10:05) AntwortenReply to this comment

    Ich hab nicht alle Kommentare gründlich gelesen. Immerhin gibt's einen Kommentar (#247), der ein bisschen die Verhältnismässigkeit der Mittel anspricht: Bei 22 Millionen Kreditkartenüberprüfungen gibt es 322 "Treffer". Das ist eine Quote von irgendwie 0,0015% (wenn ich richtig gerechnet habe). Natürlich weiss man vorher nicht, welche Resultate die Aktion bringt, aber gemessen an der Hysterisierung, mit der man das Thema Kinderpornographie in Deutschland behandelt, erstaunt es mich schon.

    Wohl gemerkt: Kinderpornografie ist verabscheuungswürdig – keine Frage. Aber die Medienberichte suggerieren, dass praktisch an jeder Ecke ein Pädophiler lauert, der sich sabbernd aus dem Netz bedient. Jetzt wurde bei dieser Aktion der o. g. Prozentsatz ermittelt – das ist ganz schön ernüchternd (und doch eigentlich auch ganz erfreulich).

    Merkwürdig am Rande: Rasterfahndungen bei Kapitalverbrechen werden endlos diskutiert – und hier wird in unverschämter Art und Weise geleugnet, dass es sich um eine Rasterfahnung handelt. So schafft man kein Vertrauen.

    Ich stimme auch vielen Kommentatoren zu, dass hier ein Präzedenzfall geschaffen worden ist; ähnliche Aktionen werden zunehmen – die Dämme sind gebrochen.

    Wenn ich mir die Umsätze auf meiner Kreditkarte anschaue und den Dammbruch bewerte, der sich hier gezeigt hat, bleibt nur eine Konsequenz: Ich schaffe dieses für mich überflüssige (und dabei auch noch unsichere)Zahlungsmittel einfach zum nächstmöglichen Termin ab.

  261. Robert meint: (11.1.2007 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    nachdem ich alle kommentare gelesen habe komme ich zu dem schluss:

    es ist schon alles gesagt worden, aber noch nicht von allen!

  262. Der andere Jens meint: (11.1.2007 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    (”gutsituiert, alleinstehend, Kreditkarteninhaber”),

    und vielleicht noch "Thailandurlauber"…

  263. Apu meint: (11.1.2007 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @257: Typischer Dummschwätzer Kommentar. Was bringt es der Leiche, wenn der Mörder gefasst und verurteilt wird?
    "Erst denken (…), dann schreiben…" –> return to sender!

  264. Christian meint: (11.1.2007 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe tatsächlich die Problematik, dass der Staat die Handlungsspielräume austestet.

    Dieser Fall ist für mich auch deswegen so interessant, weil er eine zukunftsweisende Dimension beinhaltet. Es wird wahrscheinlich bald nicht mehr möglich sein, sich für Handlungsvarianten zu entscheiden, die keine Datenspuren hinterlassen (Bargeld ist out). Soweit dann der Rückgriff auf ein Handeln Privater ausreichend ist um ungehemmt Informationen erheben bzw. nutzen zu können, ist der Weg bereits vorgezeichnet.

    Darüber hinaus ist für mich schon seit langem nicht mehr nachvollziehbar, dass die Datenschutzrichtlinie der EU praktisch keine Wirkungen mehr entfaltet. Die hehren Ziele der EU in diesem Bereich scheinen verflogen zu sein. Gerade Deutschland sollte zudem nach einer Wiedervereinigung mit einer Bevölkerung, die die Überwachung tagtäglich erdulden musste (Blockwart, SED, …) vorsichtiger sein, ist aber offensichtlich der Vorreiter in der EU für eine Entwicklung geworden, die einseitig die Sicherheit in den Vordergrund schiebt.

    Egal wie man diesen Fall juristisch beurteilt (ich denke, dass auch zu prüfen wäre, ob die Kreditkartenunternehmen Datenschutzbestimmungen verletzt haben: dies ist m. W. auch möglich durch die unberechtigte Weitergabe von Daten an staatliche Behörden) sehe ich die weiteren Wirkungen als viel verheerender an.

    Der Erfolg, 322 Beschuldigte nun der Justiz zuzuführen, wird gleichzeitig einhergehen mit der Empörung von Millionen von Kreditkartenkunden. Die Skepsis gegenüber dem Staat (und den mitwirkenden Unternehmen) wird zumindest bei denjenigen wachsen, die über den Tag hinausblicken.

    Ich möchte auch denjenigen, die nur den Erfolg der Maßnahme als Rechtfertigung sehen, daran erinnern, dass solche Selektionen auch zu Fehlern führen und gravierende Wirkungen für Einzelne (Unschuldige) haben können.

    So klar die Verbindung zwischen der Zahlung und der Nutzung des offensichtlich rechtswidrigen Inhalts der Website erscheint. Beispiele für Fehler in diesem Bereich sind bereits zahlreich vorhanden.

    Erinnert sei exemplarisch an Fälle, in denen in den USA die Adressen von ehemaligen Sexualstraftätern auf einer offiziellen Webseite zum Schutz der Bevölkerung veröffentlicht worden sind (dies hat dann leider auch dazu geführt, dass es Vorfälle gegeben hat, in denen Rache geübt worden ist und ehemalige Delinquenten umgebracht worden sind).

    Nun kann man noch einwenden, dass waren ja Straftäter (dabei muss man dann aber auch das Prinzip vergessen, dass nach der Verbüssung der Strafe der ehemalige Täter in die Gesellschaft wiedereingegliedert werden soll). Insofern wird man sogar bei (ehemals) Schuldigen eine völlige "Datenfreiheit" hinterfragen müssen, es sei denn, man spricht diesen Personen endgültig das Recht auf ein Leben ab (dann stellen sich insoweit keine Fragen mehr).

    Auch die Argumentation, dass man für die Verfolgung solcher Straftaten gerne völlig gläsern sei, ist (so wird es wohl von den entsprechenden Autoren übersehen) offensichtlich verfassungswidrig. Erinnert sei an die Entscheidungen zu den erweiterten Befugnissen der Sicherheitsbehörden in Wohnungen und beim Kommunikationsverkehr mit Personen innerhalb klassischer Vertrauensverhältnisse (Ärzte, Rechtsanwälte, …).

    Die Kommentare derjenigen, die diese Limitation schlicht übersehen, können daher bereits als nicht leitend angesehen werden.

    Ich jedenfalls habe gelernt, dass es wohl besser ist mit Bargeld zu bezahlen (ziemlich schwer nachzuverfolgen wer einen Schein oder eine Münze zur Zahlung verwendet hat). Ich bin zwar rechtstreu, möchte aber nicht in Fahndungsmaßnahmen verstrickt werden und vielleicht sogar noch auf Grund von Versehen eventuell mich sogar rechtfertigen müssen.

    All diejenigen, die negative Kommentare geschrieben haben, sollten schnellstens umdenken. Wenn tatsächlich alles so klar sein sollte, wird die Klage von den Richtern wohl schnell erledigt. Sollte dagegen ein Fünkchen Wahrheit darin sein, wird es zu einer kritischen Prüfung kommen.

    Erinnert sei insoweit an die Folterentscheidung. Auch dort war ein Straftäter gefoltert worden. Gleichwohl hat das Gericht glücklicherweise festgestellt, dass Folter prinzipiell unzulässig ist. (Aus mir nicht nachvollziehbaren Gründen wurde die Rechtswidrigkeit damals auch unter Juristen z. T. in Zweifel gezogen obwohl es dazu nicht nur nationale Regelungen wie Art. 1 GG, sondern auch Konventionen auf der Ebene Europas und der UN gibt, die kaum Interpretationsspielraum offen ließen)

    Ich freue mich jedenfalls bereits jetzt auf die gerichtliche Entscheidung über den Feststellungsantrag und bin froh, dass sich jemand gefunden hat, den mühevollen Weg der Justiz zu beschreiten.

    INSOFERN HIER EINEN AUSDRÜCKLICHEN DANK AN HERRN VETTER UND MEIN UNVERSTÄNDNIS DAFÜR, WARUM EINIGE EINE PRÜFUNG SCHEUEN.

    Leider werden diejenigen, die Recht behalten, dafür selten belohnt und diejenigen, die Unrecht haben, vergessen leicht. Wer prüfen lässt, leistet m. E. einen wesentlich wertvolleren Beitrag als derjenige, der abwiegelt, da schon alles richtig sei.

  265. Heiner meint: (11.1.2007 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @247:
    Wenn unsere Geldscheine erst mal RFID-verdongelt sind, kommt man auch mit Barzahlung nicht mehr aus der Datenfalle.

    Schöne neue Welt, wenn man damit dann auch noch Jagd auf Grafitti-Sprayer machen kann.

    Dem Volk ist es egal, Payback weiß eh schon alles.

  266. RA Junghans meint: (11.1.2007 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    Ein Gedanke noch zur Überprüfung "aller" Kreditkarteninhaber:
    Die Kreditkarteninstitute haben nun mal die Daten all ihrer Kunden. Auf genau diese Daten wurde zum Zwecke eines Abgleichs zugegriffen.
    Daß dabei als Ergebnis nur diejenigen rauskommen, die den Suchkriterien entsprechen, entspricht ja gerade der Intention einer solchen Suche, kann aber nicht der springende Punkt sein.
    Man kann hier eben nicht vom Ergebnis der Suche oder den einzelnen Suchkriterien her dies alles betrachten, es müssen mindestens gleichwertig auch die Grunddatenbestände vorhanden sein, daß eine solche Suche überhaupt Sinn macht.

  267. Danielj meint: (11.1.2007 um 10:22) AntwortenReply to this comment

    so viel Aufwand, und wofür?
    Der Präsident des Verwaltungsgerichtes Kassel wurden wegen insgesamt 1010 kinderpornografischer Bilddateien und zwei Videos auf seinem privaten Computer zu neun Monaten Bewährung und einer Geldstrafe von 4800 Euro verurteilt (Quelle: Süddeutsche Zeitung).

  268. @ 216 meint: (11.1.2007 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    "Der Anwalt sichtet lediglich die Möglichkeit an die Öffentlichkeit zu gehen und ein Bekanntheitsgrad auf Bundesebene zu erlangen, die Opfer sind lediglich Mittel zum Zweck."

    Udo Vetter hat es längst nicht mehr nötig, angeblich publicityträchtige Maßnahmen zu ergreifen. Er steht auch si genug in der Öffentlichkeit und ist ohnehin auf Bundesebene bekannt.

    "Recht hat längst das Ziel aus den Augen verloren und dient nur sich selbst, nie hat sich ein Anwalt um Moral oder Ethik bemüht, diese Klage ist ein weiteres Beispiel dafür."

    Quatsch mit Soße :-(

  269. Kalle meint: (11.1.2007 um 10:25) AntwortenReply to this comment

    Ich habe gestern meine KK führende Bank befragt (per eMail) gefragt, ob meine KK – Konten auch durchsucht wurden und wenn ja, ob eine richterliche Anordnung vorlag.
    Ans Antwort bekam ich:
    …Wir können Ihre Nachfrage vollkommen verstehen und können Sie beruhigen, dass unsere Kreditkarten nicht kontrolliert wurden und werden können.

    Dafür benötigt man ein amtliches Urteil, sodass wir dann die Daten freigeben können.

    Hat der/die Antwortende meine Frage nicht verstanden oder haben doch nicht alle Banke mitgemacht?

  270. Dieter Brandenburger (Link) meint: (11.1.2007 um 10:26) AntwortenReply to this comment

    Hallo nochmal,

    ich wollte mit meinem "Abfrage" – Kommentar weder PRO (Select "durchsucht" alle Datensätze) noch KONTRA (Ergebnismenge berücksichtigt ausschließlich Treffer) argumentieren, sondern vor allem darauf aufmerksam machen, dass hier eben kein Damm gebrochen ist, sondern das "nur" (Ironie) auf einem neuen Gebiet eine bereits gängige Praxis genutzt wurde.

    Noch mal mein Beispiel:
    Person A erhält belästigende Anrufe. Es werden aus ALLEN Telefonaten die im Netz (zB T-Com), aber auch Netzübergreifend geführt wurden die raus selektiert, die die Rufnummer der Person A gewählt haben. Diese "Duchsuchung" kann gem. §101 TKG jeder Teilnehmer der eine Belästigung oder Bedrohung schlüssig darlegen kann OHNE richterlichen Beschluss einfordern! Im Sinne von "SELECT durchsucht die gesamte Datenbank" sind wir somit täglich einer "Durchsuchung" unserer Verbindungsdaten ausgesetzt.

    Folglich hätte man das gleiche Verfahren (weniger prominent) auch schon viel früher führen können. Dann wäre das offensichtlich extrem verwerfliche Handeln der Täter in diesem Fall auch nicht so ins Gewicht gefallen.

    § 101 TKG, Mitteilen ankommender Verbindungen
    (1) Trägt ein Teilnehmer in einem zu dokumentierenden Verfahren schlüssig vor, dass bei seinem Anschluss bedrohende oder belästigende Anrufe ankommen, hat der Diensteanbieter auf schriftlichen Antrag auch netzübergreifend Auskunft über die Inhaber der Anschlüsse zu erteilen, von denen die Anrufe ausgehen. 2 Die Auskunft darf sich nur auf Anrufe beziehen, die nach Stellung des Antrags durchgeführt werden. 3 Der Diensteanbieter darf die Rufnummern, Namen und Anschriften der Inhaber dieser Anschlüsse sowie Datum und Uhrzeit des Beginns der Verbindungen und der Verbindungsversuche erheben und verwenden sowie diese Daten seinem Teilnehmer mitteilen. 4 Die Sätze 1 und 2 gelten nicht für Diensteanbieter, die ihre Dienste nur den Teilnehmern geschlossener Benutzergruppen anbieten.

    (2) Die Bekanntgabe nach Absatz 1 Satz 3 darf nur erfolgen, wenn der Teilnehmer zuvor die Verbindungen nach Datum, Uhrzeit oder anderen geeigneten Kriterien eingrenzt, soweit ein Missbrauch dieses Verfahrens nicht auf andere Weise ausgeschlossen werden kann.

  271. Hans meint: (11.1.2007 um 10:26) AntwortenReply to this comment
  272. @ 226 meint: (11.1.2007 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    Zitat: "Und warum sollten diese Menschen noch Rechte haben?
    Mann hat Rechte doch nur so lange wie sie nicht durch unrechtmäßiges Handeln verwirkt werden. Und das ist gut so."

    Willkommen zurück im Jahre 1933

  273. Dirk meint: (11.1.2007 um 10:27) AntwortenReply to this comment

    @268: Es gibt weder amtliche Urteile, noch ist dafür ein Urteil notwendig (auch nach 98a nicht, das wäre lediglich ein Beschluss).

    Ich denke, hier wird kein KI es freiwillig zugeben.

  274. Dirk meint: (11.1.2007 um 10:30) AntwortenReply to this comment

    @269: Bei der Fangschaltung (und darum geht es in § 101 TKG), werden die Daten gesondert aufgezeichnet, nicht aber vorhandene Datenbestände durchsucht.

  275. Anonymous meint: (11.1.2007 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    @ 229 Stefan: Geh bitte woanders hin und spinn dich dort aus.

    @ Rida Matsu (228): Ein Anfangsverdacht setzt voraus, dass bereits KONKRETE Tatsachen für Straftaten bestehen. Solche sehe ich hier nicht. Die StA hat vielmehr sich erst durch die Mitwirkung der KK-Unternehmen diese konkreten Tatsachen besorgen lassen.

  276. Peter Raetz (Link) meint: (11.1.2007 um 10:40) AntwortenReply to this comment

    Lieber Herr Vetter,

    eine rein technische Sichtweise auf die vermeintliche "Überprüfung" von 22 Millionen Kreditkartendaten unterscheidet sich gänzlich von dem, was Sie scheinbar darunter verstehen. Diese Übeprüfung wird ausschließlich von Maschinen vorgenommen und ist nichts weiter als ein Vergleich mit den Suchkriterien, anhand derer 322 verdächtige Datensätze herausgefiltert wurden. Dieser Ablauf passiert immer dann, wenn jemand mit Hilfe eines Computers gezielt nach Datensätzen sucht.
    Wenn Sie beim Einwohnermeldeamt einen neuen Ausweis beantragen, dann wird sich die Sachbearbeiterin zunächst einmal die zu Ihnen passenden Daten auf den Bildschirm holen. Auch dabei wird gegen andere Bestandsdaten geprüft – jedenfalls wenn die Suchanfrage unscharf formuliert wird, beispielsweise durch Eingabe des Nachnamens.

    Ich gebe zu Bedenken, das der Bürger oftmals nichts als Unverständnis für die Bürokratisierung an sich einfacher Dingen aufbringt. Es ist wohl auch Ihnen klar, das kaum jemand einen Schwerverbrecher auf dem Dach einer Justizanstalt herumspazieren lassen und ihm zusätzlich einen Tee reichen würde ?

    In dem vorliegenden Fall wurde gegen Kinderpornographie vorgegangen, was eines der schlimmsten Verbrechen überhaupt ist. Ich begrüße den Erfolg dieser Maßnahmen, der wohl nur durch schnelles und unbürokratisches Handeln erzielt wurde.

    Mit dem, was Sie gerade dabei sind zu tun, handeln Sie kontraproduktiv und stärken lediglich diejenigen, die bei der strikten Einhaltung formeller Dinge das eigentliche Problem aus den Augen verlieren.

    Vielleicht stellen Sie sich einfach mal vor betroffenes Elternteil zu sein und beurteilen die ganze Sache aus dieser Perspektive. Sie kämen wohl gar nicht erst darauf sich über die Art der Ermittlung Gedanken zu machen.

    "Rede mit einem Vegetarier genau dann, wenn er eine Wurstfabrik geerbet hat !".

    Das hilft …

    Viele Grüße

    PR

  277. Gandalf2 meint: (11.1.2007 um 10:45) AntwortenReply to this comment

    Da existieren immer noch unbeleuchtete Aspekte:

    1. Zur "Datenbanktheorie":
    Man mag sicherlich zu der Ansicht gelangen können, dass technisch nicht alle 22 Mio. Datensätze durchsucht werden. Das eigentliche Problem folgt aber im Anschluss an die Herausgabe der Trefferdaten. Wurde sofort ohne weitere kritische Prüfung eine Hausdurchsuchung angeordnet? (Konkreter Tatverdacht??) Wenn ja, dann offenbart sich hier jedes Horrorszenario – sicherlich nur ein Beispiel, das aber auf mich und mein perönliches Lebensumfeld zuträfe:
    a) eine Überprüfung, ob Kreditkartenmißbrauch vorliegt, hätte nicht stattgefunden (ich hatte das schon in einer Größenordnug von über 3.000,00 EUR – ist aber nach Widerspruch ohne finanzielle Folgen geblieben)
    b) die Folge: eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme der kompletten EDV zur weitern Beweissicherung – ich bin selbständig tätig und auf meine Rechner angewiesen – danke schön!!
    c) ich habe mir ein Haus gekauft, das in einem Neubaugebiet mit 80 Einfamilienhäusern liegt. Jeder Eigentümer hat wie ich mindestens zwei Kinder. Na klingelts?? Wie wird man das Stigma "Kinderschänder" wieder los, selbst wenn sich nachträglich alles als "Heiße Luft" herausstellen sollte. Meine Vermutung: gar nicht, ich würde wohl wegziehen und verkaufen müssen.

    Allein deshalb ist die Überprüfung der Maßnahme schon zu begrüßen.

    2. Es gibt einen unstillbaren Drang, Daten zu sammeln und dabei wird längst nicht mehr realisiert, wie damit umgegangen wird. Folgende Praxis(!) habe ich von einem befreundeten Polizisten, der in der Drogenfahndung (Straßenverkehr) arbeitet:
    Jemand fällt auf, wird angehalten und das Kfz wird ergebnislos(!) durchsucht. Jetzt sollte man meinen, dass dies folgenlos bleibt – Fehlanzeige! Es gibt einen Eintrag, dass das Kfz mit dem Kennzeichen XX-XXXX, zugelassen auf XXX wegen Verdachts auf Verstoß gegen das BtmG ergebnislos durchsucht worden ist. Na wie hoch sind jetzt die Chancen, bei der nächsten Straßenkontrolle wieder "gefilzt" zu werden. Dieses kleine Beispiel steht nicht in direktem Zusammenhang mit der hier diskutierten Maßnahme, aber es zeigt sehr deutlich was zur Zeit abgeht, und das Schlimmste: 99,9% der Betroffenen haben nicht die gringste Ahnung davon …

  278. Anonymous meint: (11.1.2007 um 10:46) AntwortenReply to this comment

    Man liest hier immer wieder, Herr Vetter solle sich mal in die Eltern betroffener Kinder reinversetzen. Manch einer entblödet sich nicht einmal, Herrn Vetter in die Ecke der KiPo-Konsumenten drängen zu wollen.

    Leute, ihr seid auf dem falschen Dampfer !!!

    Nochmal zum Mitschreiben: Es geht hier nicht darum, ob man KiPo gut (oder im wahrsten Sinne des Wortes: geil) findet, sondern einzig und ausschließlich um die Frage, welche Maßnahmen der Staat zur Erforschung von Straftaten ergreifen darf.

    Alle diejenigen, die hier geifernd mit Täterschutz oder ähnlichem Blödsinn ankommen, setzen sich bitte mal wieder hin und wischen sich den Staub vom Mund. Anschließend gehen Sie bitte zur nächsten Volkshochschule und belegen einen Kurs im logischen Denken.

  279. Anonymous meint: (11.1.2007 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    Änderung zu 277: Streiche "Staub", setze "Schaum".

  280. Dirk meint: (11.1.2007 um 10:47) AntwortenReply to this comment

    @274: Das sehe ich doch anders. Es gab ein Angebot im Netz, bei dem klar war, dass es genutzt wird. Unbekannt war lediglich, wer es nutzt. Somit diente die Maßnahme der Identifizierung der Täter.

    Als zureichende Anhaltspunkte für den Anfangsverdacht genügen schon dürftige, ungeprüfte Angaben und selbst Gerüchte. Die Prüfung jener Anhaltspunkte ist gerade das Ziel des Ermittlungsverfahrens.

    Ferner steht der Staatsanwaltschaft bei der Frage, ob ein Anfangsverdacht vorliegt ein BEURTEILUNGSSPIELRAUM zu. Folglich ist diese Frage gar nicht von einem Gericht voll überprüfbar. Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft müsste also schon völlig abwegig sein, damit die Klage von UV in diesem Punkte Erfolg haben kann. Das ist sie aber mitnichten.

    Ich halte das ganze hier leider auch für eine reine PR-Aktion und das schmeckt mir überhaupt nicht. Ich mochte dieses Blog, aber das Ansehen geht gerade baden.

  281. ismirubel meint: (11.1.2007 um 10:53) AntwortenReply to this comment

    Vorab: Kinderpornografie ist absolut verwerflich und mehr!

    Aber hier wird mit diesem kompletten Datenscanning derart in die
    Rechte des Einzelnen eingegriffen das dies gemessen an den "Treffern" eigentlich die Pensionierung der Verantwortlichen zum "0 Tarif" zur Folge haben müßte! Wenn nicht nicht mehr!

    Bemerkenswert ist auch die Ansicht des Datenschutzes in dieser Sache, hier wird das komplette Scanning der Kreditkartendaten
    als eine Bagatellsuche mit hoher Datendiskretion in den Medien dargestellt.
    Mitnichten werter "Datenschutz" so funktioniert das nicht,
    und das weiß jeder der das Wort Datenbank auch nur halbwegs buchstabieren kann!

    Die heutigen Datenbanken ermöglichen mit wenigen "Mausklicks"
    relativ einfach und in kurzer Zeit die gewünschten Resultate
    zu generieren, dann braucht "man" nur noch ein entsprechendes
    Thema und schon klappt das mit den supergenauen Fahndungsmethoden 322/22mio.stel.. Daß vor diesem Supererfolg
    wünsche erwachen, ist doch keine Frage.

    Und wer wirklich glaubt diese Aktion ist

  282. ist mir übel meint: (11.1.2007 um 10:59) AntwortenReply to this comment

    Vorab: Kinderpornografie ist absolut verwerflich und mehr!

    Aber hier wird mit diesem kompletten Datenscanning derart in die Rechte des Einzelnen eingegriffen das dies gemessen an den "Treffern" eigentlich die Pensionierung der Verantwortlichen zum "0 Tarif" zur Folge haben müßte! Wenn nicht nicht mehr!

    Bemerkenswert ist auch die Ansicht des Datenschutzes in dieser Sache, hier wird das komplette Scanning der Kreditkartendaten
    als eine Bagatellsuche mit hoher Datendiskretion in den Medien dargestellt.

    Mitnichten werter "Datenschutz" so funktioniert das nicht,
    und das weiß jeder der das Wort Datenbank auch nur halbwegs buchstabieren kann!

    Die heutigen Datenbanken ermöglichen mit wenigen "Mausklicks"
    relativ einfach und in kurzer Zeit die gewünschten Resultate
    zu generieren, dann braucht man nur noch ein entsprechendes
    Thema und schon klappt das mit den supergenauen Fahndungsmethoden 322/22Mio.stel..

    Daß vor diesem "Supererfolg" Wünsche erwachen, ist doch keine Frage.

    Und Kolateralschäden, wie die Rechte des Einzelnen müssen da
    schon mal 21.999.678 hinten anstehen. Ich finde das hat was!

  283. Danielj meint: (11.1.2007 um 11:04) AntwortenReply to this comment

    @275: so wie ich unsere Rechtssystem verstehe beruht es eben *nicht* darauf, daß die Opfer oder deren Angehörige urteilen, sondern eine unabhängige, neutrale Instanz. Daher ist der Verweis auf den Vegetarier oder die betroffenen Eltern nichts als ein Scheinmanöver.
    Keine Frage, sollte mein Kind betroffen sein würde ich wahrscheinlich durchdrehen – aber das soll doch wohl nicht Maxime der Rechtsprechung sein!?

  284. x meint: (11.1.2007 um 11:05) AntwortenReply to this comment

    Wo wäre der Unterschied, wenn demnächst jeder PC-Besitzer Besuch von der Polizei bekäme und die Wohnung und der Rechner durchsucht wird?
    Jeder, der einen Rechner hat, könnte ja theoretisch das Angebot der KiPo nutzen.

    Machen wir doch gleich nach der Geburt einen Genscan und sortieren potentielle Verbrecher direkt aus.

    Willkommen bei Precrime.
    Gruss.

  285. Husgy meint: (11.1.2007 um 11:06) AntwortenReply to this comment

    Bravo erstmal für das Engagement!
    Auch unter dem Gesichtspunkt, Pädophile zu verfolgen, sollte nicht der Rechtsstaat und die Freiheit gegen das Gesetz beeinträchtigt werden.
    Was die staatsanwaltliche Drohung an die Kreditkartenfirma anbelangt, habe ich mir ein paar Gedanken gemacht.
    Da es tatsächlich keine Pflicht zur Kooperation gibt, handelt es sich um eine Täuschung garniert mit der Drohung, strafrechtliche Folgen würden drohen. Wäre es eine Befragung von Zeugen, so wäre § 136a StPO einschlägig. Das Täuschungsverbot bezieht sich dabei auch auf Rechtsfragen (KK StPO-Boujong Rn. 19, 24. "Eine bewusste Täuschung über Rechtsfragen liegt zB vor, wenn dem Beschuldigten vorgespiegelt wird, er werde als Zeuge vernommen oder! ihn treffe eine Pflicht zur Aussage" so KK StPO Boujong Rn. 24 mit Verweis auf Hanack LR Rn 34, SK StPO Rogall Rn. 51, Meyer/Goner Rn 14, vgl. a. BayObLG NJW 86, 441 – es scheint sich also um die herrschende Meinung zu handeln.
    Es dürfte davon ausgegangen werden, dass die Staatsanwaltschaft bewusst täuschte. Die Kreditkartenunternehmen haben hier noch am ehesten die Rolle von Zeugen. Die Aussagepflicht ist in § 161a StPO geregelt und besteht nicht, so keine Ladung vorliegt (und die StA die Zeugen auch nicht aufsucht). Ausserdem wurde keine Aussage über den Zeugen bekanntes Wissen gefordert, sondern erst die Generierung dieses Wissens.
    Sachverständige sind die Unternehmen aber jedenfalls nicht, denn (das gilt natürlich strenggenommen auch für die Zeugen), Organisationen, Unternehmen etc können keine Sachverständigen sein, Meyer-Goßner, § 71 Rn. 2.
    Es gab also unter keinem Gesichtspunkt eine Aussage- oder – hier treffender – Ermittlungspflicht.
    § 136a ist nicht einschlägig – aber wohl nur, weil es eine Pflicht zur Aussage etc ohnehin nicht gab. Diese Konstellation sieht die StPO nicht vor. Es dürfte dem Geist der Norm – dem wie Boujong es in KK-StPO Rn. 1 beschreibt – Leitgedankens der Rechststaatlichkiet nur entsprochen werden (nicht zuletzt als Ausprägung von Art. 20 III GG), wenn die StA nicht über Aussagepflichten täuscht.

  286. RKS meint: (11.1.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    Zahlreiche Kommentare hier sind ein eindeutiger Beleg dafür, dass man in Deutschland auf keinen Fall Volksabstimmungen einführen sollte.
    Sobald es um Kinderpornographie geht, soll anscheinend alles erlaubt sein. Mit der in den Kommentaren vielfach angeführten Argumentation kann man ebenso Folter (um eine Kind zu retten) und die Todesstrafe einführen. Und ich fürchte genau das würde passieren, wenn man entsprechende Fragen zur Abstimmung stellte.
    Die teilweise zu lesenden Vorwürfe gegenüber Herrn Vetter sind völlig ungehörig. Ich bin wahrlich nicht immer einer Meinung mit ihm und finde auch die Lobhudelei einiger Kommentatoren ziemlich peinlich. Seine Ausführungen in diesem Fall sind aber sachlich und rechtlich fundiert. Sie bieten überhaupt keinen Anlass für die Vermutung, er unterstütze die Verbreitung von Kinderpornographie oder wolle Täter in diesem Deliktsbereich schützen.

  287. MDF meint: (11.1.2007 um 11:10) AntwortenReply to this comment

    @275
    Vielleicht stellen Sie sich einfach mal vor betroffenes Elternteil zu sein und beurteilen die ganze Sache aus dieser Perspektive. Sie kämen wohl gar nicht erst darauf sich über die Art der Ermittlung Gedanken zu machen.

    Deswegen überläßt man es in einem Rechtsstaat auch nicht den Opfern oder ihren Angehörigen, über das Strafmaß zu befinden, sondern versucht, allgemeine Abwägungen zu finden, um ein "gerechtes" Urteil bzw. eine "gerechte Strafe" zu finden.

    Sie wären wohl auch erbost darüber, sollte Ihr Nachwuchs etwas anstellen und es läge im Ermessen des Geschädigten, über die Wahl der Ermittlungsmethoden und die Bestrafung zu entscheiden.

  288. N.N. meint: (11.1.2007 um 11:11) AntwortenReply to this comment

    >>>Nur ein informativer Hinweis: In der Neuen Rhein-/Ruhr Zeitung (www.nrz.de) gibt es heute einen Artikel mit sehr viel Hintergrund zum Thema: „Schritte in die Datenfalle“.

  289. Dieter Brandenburger (Link) meint: (11.1.2007 um 11:12) AntwortenReply to this comment

    @ 273
    Beim § 101 TKG geht es nicht um eine "Fangschaltung" sondern um die NACHTRÄGLICHE Ermittlung des Anrufers. Daher auch die Einschränkungen gem $ 101 Abs (2). Ich habe derartige Anfragen bearbeitet, es ging immer um eine nachträgluche Ermittlung. Daher ja auch die PFLICHT eines jeden TK Unternehmens die CDRs 90 Tage (alt) ich glaube jetzt 180 Tage aufzubewahren!

  290. RA Straub meint: (11.1.2007 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    Ich bin erstaunt, mit welcher Intensität hier auf einen völlig unsicheren Sachverhaltsgrundlage argumentiert, gestritten und mitunter auch gepöbelt wird. Amüsiert bin ich darüber, daß selbst einige Kollegen, die hier schreiben, sich offenbar nicht einmal die Mühe gemacht haben, nachzusehen, was eine Rasterfahndung eigentlich ist.

    Zum Sachverhalt: Ob hier ein Anfangsverdacht bestand oder nicht, kann doch überhaupt niemand von uns beurteilen. Sollten etwa beispielsweise Bilder, die auf der Internetseite auf den Philippinen angeboten wurden, auch in Deutschland kursieren (und über so etwas wissen die in Halle erfahrenen Ermittler sicher Bescheid), bestand natürlich ein Anfangsverdacht.

    Zur Rasterfahndung: Jemand schrieb hier völlig richtig, daß nicht schon allein die Auswertung großer Datenmengen eine Rasterfahndung ist – das scheinen aber einige hier zu denken. Eine Rasterfahndung definiert sich verkürzt gesagt durch ihre Zielrichtung – sie dient dem Ausschluss Nichtverdächtiger bzw. einer Einengung des möglicherweise(!) verdächtigen Personenkreises. Ergebnis einer solchen Abfrage ist eine Personengruppe auf die sich dann die weiteren Ermittlungen der Behörden konzentrieren können. Hier war hingegen klar, daß gegen die durch die Datenabfrage ermittelten Personen ein ganz konkreter Verdacht bestand, der dann ja auch richterlich angordnete Hausdurchsuchungen rechtfertigte.

    Alles in allem kann man natürlich trefflich darüber streiten, ob die Fahndungsmethode wünschenswert ist oder nicht. Es ist aber albern so zu tun, als wäre der vom Kollegen Vetter geschilderte Sachverhalt zutreffend ist (dafür fehlte ihm schicht die Kenntnis der Umstände, weil dazu mehr gehört, als einen Zeitungsartikel zu lesen). Die rechtliche Wertung in dem Schriftsatz ist – vorsichtig formuliert – kreativ. Stammte sie nicht von einem Kollegen, sondern von einem Stundenten an der Uni würde ich sie wohl mit "abwegig" kennzeichnen.

  291. Heiko meint: (11.1.2007 um 11:13) AntwortenReply to this comment

    "Die Ermittlungsmaßnahme war rechtswidrig, jedenfalls aber unverhältnismäßig."

    In welchen Fällen sind unverhältnismäßige Maßnahmen denn nicht rechtswidrig?

  292. MDF meint: (11.1.2007 um 11:14) AntwortenReply to this comment

    Welche Möglichkeiten eröffnen sich durch diese Vorgehensweise – folgt man doch nur den gepriesenen Vorgaben der Wirtschaft …

    Man könnte uneinsichtige Beschuldigten private "Motivationstrainer" zur Seite stellen, während die Ermittler einen Kaffee trinken gehen – so könnte den Beschuldigten nahe gebracht werden, daß Kooperation viel besser ist. Beschwerden wegen Mißhandlung können sofort zurückgewiesen werden, schließlich war man nicht dabei, hat nichts angeordnet und was Dritte tun oder besser getan haben sollen … Beweise bitte!

  293. @286 meint: (11.1.2007 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    Ich bin nicht Geschädigter und auch kein Täter. Und ich verlange, dass die unrechtmässigkeit dieser Aktion festgestellt wird. Sie haben ein Problem mit der Logik ihres Denkens, allerdings ein in Deutschland weit verbreitetes Problem…

  294. Dirk meint: (11.1.2007 um 11:15) AntwortenReply to this comment

    @RKS: Den Vorwurf, UV wohle KiPo unterstützen halte, ich auch für völlig verfehlt und daneben, den Vorwurf, es ginge hier um PR, den muss er sich aber gefallen lassen. Eben weil das ganze hier von ihm nicht sachlich, sondern ziemlich hetzerisch aufgezigen wurde. Da wurden nicht erst Fakten abgewartet und gesammelt, um das ganze beurteilen zu können, da wurde einfach losgefeuert, es werden unzählige Vermutungen aufgestellt und Horrorszenarien gemalt. Sowas macht man nicht, wenn es wirklich nur auf die Überprüfung der Sache selbst geht.

  295. Dirk meint: (11.1.2007 um 11:17) AntwortenReply to this comment

    @288: Das stimmt nicht, es geht bei § 101 TKG nicht um eine nachträgliche Überprüfung (siehe Abs. 1 Satz 2).

  296. Dirk meint: (11.1.2007 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @289: Danke! Endlich einer, der es sieht…

  297. Seb meint: (11.1.2007 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @290: Guter Punkt.

  298. RA Straub meint: (11.1.2007 um 11:19) AntwortenReply to this comment

    @284: Interssante Ausführung. Da sie sich diese Mühe gemacht haben und auch nicht im Konjunktiv formulieren, gehe ich mal davon aus, daß sie tatsächlich Kenntnis vom Inhalt des Schreibens der StA an die Banken haben. Wenn es Ihnen nicht allzuviel Mühe macht, wäre ich dankbar, wenn Sie den genauen Wortlaut hier kurz wiedergeben könnten – in den mir zugänglichen Medien habe ich zu dieser Täscuhung über die Mitwirkungspflicht rein gar nichts gelesen. Danke im voraus.

  299. Tano meint: (11.1.2007 um 11:20) AntwortenReply to this comment

    @ 284

    Immer gut, einen StPO-Kommentar neben sich liegen zu haben. Habe ich im Moment leider nicht. Aber nach Ihren Ausführungen zu urteilen, könnte es sich bei dem mit der recchtswidrigen Drohung garnierten Auskunftsersuchen der StA um eine strafbare Nötigung iSv. § 240 Absatz 1 und (neu!) Absatz 4 Nr. 3 StGB handeln.
    Da, wie Sie schreiben, davon ausgegangen werden darf, daß die StA bewußt täuschte, bestehen auch keine Bedenken an einem diesbezüglichen Vorsatz.

    Ich bin mal gespannt: Möglicherweise wird die StA Halle noch in ganz anderer Weise in die deutsche Rechtsgeschichte eingehen, als sie sich das erhoffte. Als erste Strafverfolgungsbehörde nämlich, die sich auf einen unvermeidbaren Verbotsirrtum berufen wird (was bleibt ihr sonst übrig?), wenn es um die Rechtmäßigkeit ihrer Ermittlungsmethoden geht.

  300. @289 meint: (11.1.2007 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    Schön, Herr Oberlehrer. Ich wünsche mir, wir werden die Meinung des Bundesverfassungsgerichts zu diesem Thema (leider erst in einigen Jahren) hören! Da bin ich mir nämlich zu 95% sicher, was dabei herauskommt (auch ohne Jurastudium)…

  301. Seb meint: (11.1.2007 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @289: Ich bezweifle ebenfalls die Erfolgsaussichten dieses Gesuchts. Aber: Was an der Argumentation halten Sie für schlichtweg "abwegig"? Womit können Sie belegen, dass eine solche rechtliche Bewertung nicht jedenfalls vertretbar ist? Lehnen Sie sich da nicht doch etwas weit aus dem Fenster?

  302. Holger Greilach meint: (11.1.2007 um 11:23) AntwortenReply to this comment

    Mein erster Gedanke, als ich die Nachricht von der Rasterfahndung las war der, dürfen die das. Ich will nicht das meine Daten ohne rechtsstatliche Erlaubnis durchsucht werden. Eigentlich müßte man klagen.
    Danke, daß es getan wird.
    Die unter dem Promillebereich liegende Trefferquote rechtfertigt nicht den Eingriff in die Selbstbestimmung von Millionen.
    Was folgt als nächstes?
    Hein Blöd ist Terrorist. Die Polizei läßt sich nun von den Telefongesellschaften sämtliche Anschlüße geben die Hein in den letzten Monaten angerufen haben.
    Zufällig habe ich Hein angerufen weil ich ihn von früher kenne und fragen wollte wie es seiner Oma geht.
    Treffer! Und schon bin ich für alle Zeit Terrorverdächtiger.

  303. Peter Schaefer meint: (11.1.2007 um 11:27) AntwortenReply to this comment

    @301
    Wie schnell man Terrorist wird, können Sie bei Hannes Wader erfahren, der wohl mal eine Wohnung vermietete ohne vorher ein polizeiliches Führungszeugnis der Dame einzuholen …
    Das ging also früher schon so, hat man aber scheinbar schon wieder vergessen.

  304. Dirk meint: (11.1.2007 um 11:30) AntwortenReply to this comment

    Nachtrag @285:

    > Zahlreiche Kommentare hier sind ein eindeutiger
    > Beleg dafür, dass man in Deutschland auf keinen
    > Fall Volksabstimmungen einführen sollte.

    Leider sind es gerade die Leute, die dem Geblöke einzelner hinterherlaufen, die bei einer Volksabstimmung die Gefahr darstellen würden. Insofern fällt diese Ausführung leider eher auf sie zurück…

  305. A. John (Link) meint: (11.1.2007 um 11:32) AntwortenReply to this comment

    @228: Der Fall bietet also überhaupt keinen Grund, ein solches Fass an Betroffenheit aufzumachen.
    @241: Nochmal: Es gab natürlich keinen Anfangsverdacht gegen 22 Mio., sehr wohl aber gegen die 322, deren Daten allein überprüft wurden.
    Sorry, aber ich muß Ihnen schon wieder zustimmen. Und nein, Sie brauchen sich dafür nicht zu schämen.

    @234: Es ist eben nicht so, dass ein Anfangsverdacht vorlag. Die Staatsanwaltschaft Halle hat sich erst durch die Abfrage den Anfangsverdacht beschafft. Das Gleiche könnte die Geschmackspolizei tun, wenn sie wissen will wer sich grässliche Gardinen gekauft hat.

    Täglich werden in den Grenzgebieten von Holland, Polen, Schweiz x Fahrzeuge kontrolliert und durchsucht.
    Täglich werden tausende Autos völlig grundlos durch Radaranlagen gemessen.
    Täglich müssen sich tausende Autofahrer völlig grundlos Alkoholtests unterziehen.
    Täglich werden tausende Fahrgäste von Busen, U- und S-Bahnen kontrolliert.
    In jedem Kaufhaus, Bahnhof, Flughafen usw. und an vielen "neuralgischen" Plätzen findet eine Videoüberwachung statt. Software, die Gesichter scannt und mit Datenbanken abgleicht, ist in der Erprobung und wird innerhalb der nächsten 2 Jahre Standard sein.
    Täglich werden Datenbankabgleiche Zwischen Behörden und z.B. Banken, Krankenkassen, Versicherungen usw. gefahren.
    Das alles, ohne den geringsten Anfangsverdacht.
    Wer regt sich darüber auf?
    Und: Der Besitz "gräßlicher Gardinen" ist nicht strafbar. Und ja, es köööönnte irgendwann vielleicht mal so sein.

    Gruß A. John

  306. RA Straub meint: (11.1.2007 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @300: Abwegig an der rechtlichen Argumentation in dem Schriftsatz ist, daß der Kollege wie selbstverständich davon ausgeht, es handele sich um eine Rasterfahndung im Sinne des § 98a StPO. Wer sich die Mühe macht, mal einen Blick in den § 98a StPO zu werfen, wird auch als Laie schnell erkennen, daß es offensichlich keine Rasterfahndung im Sinne der Vorschrift ist.

    Nun kann man darüber diskutieren, ob diese Fahndungsmethode einer Rasterfahndung so ähnlich ist, daß man den § 98a StPo entsprechend anwenden müsste. Dazu steht aber in dem Schriftsatz nicht eine Silbe. Diese wäre wohl aber notwendig, weil m.W. weder in der Rspr. noch in der Literatur eine solche entsprechende Anwendung je belegt wurde.

    Wer sich mit der Geschichte der Raterfahndung mal ein wenig beschäftigt hat, wird vermutlich deutlich mehr Argumente finden, die gegen eine analoge Anwendung sprechen. Tatsächlich nämlich ist die Fahndungsmethode von der Methode her völlig alltäglich. Außergewöhnlich ist lediglich die Dimension. Ich habe Verständis dafür, wenn sich viele Menschen dabei unwohl fühlen und sich eine richterliche Überprüfung wünschen. Ich hätte mir nur gewünscht, daß das von jemandem initiert wird, der sich ernsthaft und intensiv mit der Problematik auseinandersetzt. Der Stil des Kollegen Vetter (erst schießen, dann fragen) ist mir nicht sonderlich sympathisch – auch wenn er auf potentielle Mandanten offenbar eine gute Wirkung zeigt.

  307. Leser meint: (11.1.2007 um 11:40) AntwortenReply to this comment

    @ A. John

    Lesen Sie #160.

    PS.: Für Angehörige der Kreditkartenunternehmen könnte übrigens § 206 Absatz 1 StGB in Betracht kommen. Bis zu fünf Jahre.

  308. RKS meint: (11.1.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    @ 303:
    Ich sehe nicht, was auf mich zurückfallen könnte.
    In einer Demokratie gibt es (mindestens) zwei unlösbare Probleme:
    1. Das, was die Mehrheit will, muss nicht das Richtige sein.
    2. Zahlreiche Wahlberechtigte sind schlicht zu dumm zum Wählen.
    Mit Blick auf demokratische Grundsätze lässt sich auch nicht erklären, warum ein Gericht wie das Bundesverfassungsgericht zulässig ist. Die Existenz eines solchen Gerichts führt doch dazu, dass die Meinung von acht Richtern "mächtiger" ist, als die Entscheidung der Mehrheit der direkt gewählten Abgeordneten.

  309. Martin meint: (11.1.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    Zu dem SQL-Statement:
    Die Schlussfolgerung ist FALSCH. EIne SQL-Abfrage nach diesen Kriterien liefert nur alle gespeicherten EINFACHEN TRANSAKTIONEN.

    Die Schlussfolgerung, das diese richtig seien, ist nur unter der Voraussetzung gültig, daß die Basisdaten auch richtig sind.

    Was ist mit unberechtigten Buchungen?
    Was ist mit falsch zugeordneten Buchungen?
    Was ist mit Fehlern im Datenbestand?
    Was ist mit falschem Betrag in Buchungen?
    Was ist mit geklauten Karten?

    In einigen dieser Fälle gibt es eine Storno-Buchung. Die wurde aber nicht abgefragt. Und nach welchen Kriterien hätte die Storno-Buchung abgefragt werden sollen? Hier könnte, wegen der Bearbeitungsgebühren, der Betrag anders sein.

    Ich habe auch noch nicht verwertbar gehört, daß bei den 322 "Treffern" überall Beweise gefunden wurden. "Großteil" ist definitiv

  310. Martin meint: (11.1.2007 um 11:46) AntwortenReply to this comment

    (Fortsetzung wg. spitze Klammer)
    kleiner 100%.

    Also war dieses Mittel auch schon auf grund der technischen Unzulänglichkeit nicht geeignet. Damit die Polizei wirklich ihrem objektiven Nachforschungsauftrag nachkommen kann (ja, sie MÜSSEN auch entlastendes Material suchen!), hätten sie für alle 322 Anfangsverdachtsmomente, die aus der Rasterung entstanden sind, eine vollständige Kontenklärung durchführen müssen. Auf keinen Fall hätte nur auf Grund dieses sehr vagen Anfangsverdachtes eine Hausdurchsung erfolgen dürfen.

    Da gerade diese Details in der Presseerklärung ausgespart wurden, kann man vermuten, daß die unsaubere Ermittlungsarbeit in gleichem Stil weitergeführt wurde.

    Und nun schreien alle potentiellen Lynchmörder "Hurra", getreu dem Motto "Erst Hängen, dann fragen.", wofür sich immer irgendwelche Gründen finden lassen. Gesetze sind ja immer nur für andere da.

  311. Anonymous meint: (11.1.2007 um 11:47) AntwortenReply to this comment

    "Stammte sie nicht von einem Kollegen, sondern von einem Stundenten an der Uni würde ich sie wohl mit “abwegig” kennzeichnen."

    Die Selbstherrlichkeit des/der Prüfenden. :-) Immer wieder nett zu Lesen.

  312. Dirk meint: (11.1.2007 um 11:48) AntwortenReply to this comment

    @308+309: Ihr Beitrag strotzt doch nur vor Vermutungen und Unterstellungen! Oder waren Sie dabei? Und haben genau gesehen, was die StA gemacht hat und was nicht?

    Es ist einfach furchtbar, was hier größtenteils abgelassen wird.

  313. F.-P. W. meint: (11.1.2007 um 11:50) AntwortenReply to this comment

    @ RA Straub #305:

    > "Nun kann man darüber diskutieren, ob diese Fahndungsmethode
    > einer Rasterfahndung so ähnlich ist, daß man den § 98a StPo
    > entsprechend anwenden müsste. Dazu steht aber in dem
    > Schriftsatz nicht eine Silbe. Diese wäre wohl aber
    > notwendig, weil m.W. weder in der Rspr. noch in der
    > Literatur eine solche entsprechende Anwendung je belegt
    > wurde."

    Machen Sie sich nochmals die Mühe, den Schriftsatz von U.V. zu lesen:

    " … handelt es sich *faktisch* um eine Rasterfahndung …."

  314. A. John (Link) meint: (11.1.2007 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    @306:Lesen Sie #160.
    Das mag ja, formal(!) alles richtig sein. Nur: wie läuft es in der Realität?
    Wenn Sie z.B. heute bei einer Versicherung einen Antrag für eine Haftpflichtversicherung stellen, werden Ihre Daten ziemlich sicher mit einer s.g. "Blacklist" abgeglichen, die sämtliche Kunden enthält, die bei einer Versicherung des Betruges nicht nur überführt-, sondern auch verdächtigt wurden. Auf diese Datenbank haben alle Versicherer Zugriff.
    Das wird von diesen natürlich bestritten.

    Gruß A. John

  315. Leser meint: (11.1.2007 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    Mann, Dirk, jetzt is' aber langsam gut, oder? Wir müssen nicht dabei gewesen sein, um uns ein Urteil zu bilden. Uns genügt es, der historischen Pressekonferenz teilhaftig geworden zu sein, die die sächsisch-anhaltinischen Justiz- und Strafverfolgungsbehörden zu diesem Fall zum besten gaben.

    Die handelnden Personen beriefen sich darin ausdrücklich auf §§ 160, 161 StPO als Rechtsgrundlage ihres Auskunftsersuchens an die Banken.

    Das halten wir (U.V., ich und andere) für rechtswidrig, weil wir davon ausgehen, daß Eingriffe in geschützte Grundrechte in einem Rechtsstaat grundsätzlich unter Richtervorbehalt stehen, es sei denn es liegt Gefahr im Verzug vor.

    Du bist anderer Meinung, und das ist auch in Ornung, wenngleich unserer Auffassung nach nicht richtig.

    Ist das jetzt deutlich geworden?

  316. RA Andreas Schwartmann (Link) meint: (11.1.2007 um 11:57) AntwortenReply to this comment

    Sollte sich Kollege Vetter nicht eher bei seinen Kreditkartenunternehmen beschweren? Wenn ich (als Nicht-Strafrechtler) den Sachverhalt richtig verstehe, hat die StA lediglich die von den Kreditkartenunternehmen ermittelten Daten derjenigen erhalten, die tatsächlich im Raster hängen geblieben sind. Da Kollege Vetter da offenbar nicht zugehört, wird der Staat seine Kreditkartendaten und -zahlungen also überhaupt nicht zu Gesicht bekommen haben – weshalb ich die Zulässigkeit der Klage bereits nicht nachvollziehen kann.

    Vielleicht klärt mich ja ein strafprozessual tätiger Kollege einmal auf.

  317. Anonymous (Link) meint: (11.1.2007 um 12:00) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank, ich lese hier gerne mit aber diese Aktion begrüsse ich sehr, endlich mal jemand der etwas gegen diesen ausuferenden Überwachungsmist tut (bzw es probiert).

  318. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    @314: Auch wenn man anderen Auffassung ist, rechtfertigt dieses nicht Unterstellungn vorzunehmen und eine darauf beruhende Panikmache zu betreiben.

    Und Eingriffe in geschützte Grundrechte (welche Grundrechte sind eigentlich nicht geschützt?), stehen eben nicht grundsätzlich unter Richtervorbehalt. Eingriffe in Grundrechte erfolgen tagtäglich millionenfach aufgrund von Ermächtigungsgrundlagen (ich empfehle hier dringend einmal die Lektüre des Staatsrechts).

    Die hier nach Auffassung der StA – die ich nach dem derzeitgien Sachstand teile – einschlägige Ermächtigungsgrundlage haben sie darüber hinaus genannt.

  319. RKS meint: (11.1.2007 um 12:03) AntwortenReply to this comment

    @ 315:
    "Zulässigkeit der Klage"
    Dass es sich vorliegend nicht um eine Klage handelt, sollte auch ein nicht strafprozessual tätiger Rechtsanwalt wissen.
    Ich hoffe, Ihre Unwissenheit ist Ihnen wenigstens peinlich.

  320. Brutha meint: (11.1.2007 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank! Ich lese hier schon länger mit, aber diese Aktion begrüsse ich sehr. Jetzt müsste nur noch jemand gegen die neuen "Antiterror"-Gesetze und die Internetüberwachung klagen :)

  321. Tano meint: (11.1.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @ 315

    Ohne strafprozessual tätig zu sein, würde ich doch meinen, daß es vor dem Hintergrund der Geltung des Fernmeldegeheimnisses und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung keinen Unterschied machen kann, ob der Telekommunikationsbetreiber auf Bitten, um nicht zu sagen: auf Weisung, der StA seine Datenbstände nach den Suchkriterien durchpflügt, die ihm von der StA vorgegeben sind, oder ob die StA das selbst tut.

    Es handelt sich in der Tat, wie der DAV erklärt hat, um eine ganz neue Form von Outsourcing der Ermittlungstätigkeit von der StA auf Private.

    Dagegen wäre auch nichts zu sagen, solange die Privaten der gleichen Grundrechtsbindung unterliegen, wie es die Behörde eigentlich müßte. Und für die gilt, daß sie ihr Ersuchen per richterlicher Anordnung hätte genehmigen lassen müssen.

  322. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:07) AntwortenReply to this comment

    @315: Guter Einwand, der eben wieder zeigt, warum es auch keine entsprechende Anwendung des §98a StPO geben kann. Betroffen sind eben nur diejenigen, deren Daten weitergegeben wurden, das ist hier aber nur die Ergebnismenge und nicht eine Grundmenge.

    Keiner hat faktisch in die Umsätze des UV geschaut, es sei denn, er wäre in der Ergebnismenge gewesen. Daran ändert sich auch nichts dadurch, dass das Datenbankprogramm die Daten ausgeschlossen hat.

  323. Leser meint: (11.1.2007 um 12:09) AntwortenReply to this comment

    Dirk, zum letzten Mal: die hier einschlägigen Grundrechte (Art. 10, Art. 2 I GG "informat. SB als Teil des allg. PersR.) erfordern grundsätzlich die richterliche Anordnung!!!

  324. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:10) AntwortenReply to this comment

    @RKS: Sparen sie sich doch Ihre Sticheleien (diese sind eher peinlich). In den Berichten (Heise & co) wird auch von einer Klage gesprochen, dass dieses hier keine Klage im engeren Sinne ist, ist im Ergebnis vollkommen egal. Darüberhinaus haben dieses hier einige falsch bezeichnet.

  325. F.-P. W. meint: (11.1.2007 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @ Dirk #div. hier #311

    > "Es ist einfach furchtbar, was hier größtenteils
    > abgelassen wird."

    Stimmt, vor allen Von Dir!

    Ist höchste Zeit, daß ich Dich endgültig auf "ignore" setze.

    (Kommentar war schon mal getippt, kam aber nicht beim Sever an. Sorry, wenn doppelt.)

  326. RA Andreas Schwartmann (Link) meint: (11.1.2007 um 12:14) AntwortenReply to this comment

    @ 317:

    Stimmt, es handelt sich um einen Antrag auf gerichtliche Entscheidung. Danke für den Hinweis.

    @ 319:

    Die Kreditkartenunternehmen haben nicht auf Weisung gehandelt. Sie hätten das Ansinnen der StA auch ablehnen können. Sämtliche beteiligten Banken und Unternehmen werden hochqualifizierte Juristen beschäftigen, die die Rechtslage zuvor prüfen konnten.

    Die Kooperation mit der StA ist wohl weniger auf deren Anweisung, als darauf zurückzuführen, daß sich die Unternehmen nicht dem öffentlichen Vorwurf ausgesetzt sehen wollten, Kinderschänder zu decken (= Marketing-GAU). Die Entscheidung zur Kooperation war also m.E. weniger rechtlich bedingt, sondern beruhte rein auf pekuniären Erwägungen.

    Das Fehlverhalten der Kreditunternehmen wird man dem Staat nicht vorwerfen können.

  327. Rida Matsu meint: (11.1.2007 um 12:15) AntwortenReply to this comment

    @ 306, 160, Leser:
    Die "Datenkrake Staat" hat hier Datensätze von 322 Männern erhalten, gegen die mindestens der Anfangsverdacht strafbaren Verhaltens (KiPo) bestand, weil sie in einem bestimten Zeitraum einen bestimmten Betrag auf ein von einem Kriminellen unterhaltenes Konto überwiesen haben sollen. Sorry, aber das ist absolut rechtmäßig. Natürlich werden dabei auch Fehlbuchungen erfasst und somit ist es möglich, dass der eine oder andere der 322 unschuldig erfasst wird. Ich räume ein, dass dieser Mann dann tatsächlich in eine unangenehme Lage (keine Ironie) geraten kann, bin aber sicher, dass sich eine Fehlbuchung aufklären letztendlich lässt, zumal bei diesem Beschuldigten auch eine Hausdurchsuchung keinen Erfolg haben dürfte (hoffentlich auch keinen Zufallsfund). Das ist bedauerlich, ändert aber nichts am einmal bestehenden Anfangsverdacht, sondern ist Teil des allgemeinen Lebensrisikos. Jedem, der sich zur falschen Zeit am falschen Ort aufhält, kann es passieren, irrtümlich in Ermittlung wegen Taschendiebstahls, eines Mordes oder was auch immer zu geraten.
    Aber zurück zu den 22. Mio. Kreditkarteninhabern: Diese sind doch allenfalls von internen Datenabgleichen innerhalb ihres Kreditinstituts betroffen, dem sie ihre Daten freiwillig und im Wissen um die Speicherung anvertraut haben (vgl. den mautpflichtigen Autobahnbenutzer, Herr Leser). Man muss wohl davon ausgehen, dass für die unterschiedlichsten verwaltungstechnischen Zwecke innerhalb der Institute ständig irgendwelche Rechenoperationen am Datenbestand vorgenommen werden, ohne dass sich jemand darüber beschwert. Wer das nicht will, muss eben auf die Vorteile des Einsatzes von Kreditkarten verzichten. Entscheidend ist doch wohl, dass die Kreditkarteninhaber ihre Daten an das Institut geben in dem Vertrauen, dass sie nur in begründeten Fällen (z.B. Anfangsverdacht einer Straftat, wie das Gesetz es vorsieht), herausrücken. Nichts anderes ist hier passiert.

  328. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @321: Zum einen wird das informationelle Selbstbestimmungsrecht nicht auf Art. 10 gestützt, sondern ist allein eine Ausformung des Art. 2 GG in Form der allgemeinen Handlungsfreiheit, zum anderen ist deine Aussage schlichtweg falsch.

    Es bedarf keiner richterlichen Anordnung dafür, dass die StA eine Akte über mich anlegt (und damit ist das Grundrecht schon betroffen), es bedarf keiner richterlichen Anordnung dafür, dass die StA Zeugen befragt (auch dadurch kann mein Grundrecht betroffen sein.

    Es bedarf für den rechtmäßigen Eingriff in ein Grundrecht lediglich einer aufgrund der Schranken des Grundrechts erlaubten Ermächtigungsgrundlage. Diese kann, muss aber eben keine richterliche Anordnung vorsehen. In § 98a/b StPO ist sie vorgesehen und in §§ 160 ff StPO eben nicht.

  329. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    @323:

    > Ist höchste Zeit, daß ich Dich endgültig auf “ignore” setze.

    Machen Sie das. Sie verstehen die Angelegenheit ja eh nicht und diskutieren lieber mangels rechtlichen Wissens auf Stammtischniveau. Da passt das rechtliche nicht in Ihre Welt. Folglich begrüße ich Ihre Entscheidung!

  330. Dominik Boecker (Link) meint: (11.1.2007 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    "Keiner hat faktisch in die Umsätze des UV geschaut, es sei denn, er wäre in der Ergebnismenge gewesen."

    Wie findet man denn heraus, ob eine Zahlung von 79,99 US$ stattgefunden hat, ohne mit den vorhandenen Daten abzugleichen, ob eine Zahlung von 79,99 US$ stattgefunden hat?

  331. Leser meint: (11.1.2007 um 12:22) AntwortenReply to this comment

    Dirk, Du kapierst es nicht. Lass gut sein.

    PS. Art 10 GG schützt das Fernemeldegeheimnis. Ich ging davon aus, daß Du mitlesen und -denken kannst. Das war ein Irrtum.

  332. …. meint: (11.1.2007 um 12:24) AntwortenReply to this comment

    Kinder, seid friedlich! Ein bisschen unsachlich ist ja manchmal ganz gut, aber nu is auch ma gut….

  333. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    @328: Ich habe geschrieben "faktisch", wie Sie ja richtig zitieren.

    Kein Mitarbeiter wird von Hand die Konten durchsucht haben, vielmehr ist das ganze mit einem Programm durchsucht worden, dass die Datensätze aufgrund der 5! Suchkriterien aussortiert hat. Kein Mitarbeiter hat also in die Umsätze des UV geschaut, weil es dazu keinen Anlass gegeben haben wird.

  334. oldman (Link) meint: (11.1.2007 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Bei der Suche nach dem Anfangsverdacht bin ich gern
    behilflich. Die Annonce ist unstrittig. Anzeige wurde von
    einem Journalisten erstattet.
    § 184 Abs. 3 StGB (dort lesen)
    Die Durchsuchung kann sowohl beim Verdächtigen (§ 102 StPO),
    als auch bei anderen Personen stattfinden (§ 103 StPO).
    dto. dort lesen.
    Herr Vetter auch Sie sind eine andere Person.
    Und: Die Anordnung zur Durchsuchung kann mündlich, telefonisch
    oder schriftlich ergehen.
    Der Richter sollte sie jedoch schriftlich abfassen.
    Na, und das wird er tun, wenn noch nicht geschehen.

  335. @331 meint: (11.1.2007 um 12:25) AntwortenReply to this comment

    Aber der Computer!

  336. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:27) AntwortenReply to this comment

    @329: Das Fernmeldegeheimnis ist hier nicht betroffen.

    Lassen Sie aber doch besser die Spekulationen über meine Denk- und Lesefähigkeiten, bevor wir hier noch andere Rechtsfälle produzieren. Letztendlich blamieren Sie sich durch solche Äußerungen eh nur selbst.

  337. Dominik Boecker (Link) meint: (11.1.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    "Kein Mitarbeiter wird von Hand die Konten durchsucht haben, vielmehr ist das ganze mit einem Programm durchsucht worden, dass die Datensätze aufgrund der 5! Suchkriterien aussortiert hat. Kein Mitarbeiter hat also in die Umsätze des UV geschaut, weil es dazu keinen Anlass gegeben haben wird."

    Das beantwortet nicht meine Frage. :-) Deswegen nochmal: Wie findet man denn heraus, ob eine Zahlung von 79,99 US$ stattgefunden hat, ohne mit den vorhandenen Daten abzugleichen, ob eine Zahlung von 79,99 US$ stattgefunden hat?

  338. @ 324 meint: (11.1.2007 um 12:28) AntwortenReply to this comment

    @ 324

    "Sämtliche beteiligten Banken und Unternehmen werden hochqualifizierte Juristen beschäftigen, die die Rechtslage zuvor prüfen konnten.

    Die Entscheidung zur Kooperation war also m.E. weniger rechtlich bedingt, sondern beruhte rein auf pekuniären Erwägungen.

    Das Fehlverhalten der Kreditunternehmen wird man dem Staat nicht vorwerfen können. "
    (zur Info: das ist das Fehlverhalten, das die StA bewußt unter der Drohung herbeiführte, anderenfalls würden sich die Mitarbeiter der Kreditunternehmen gegebenfalls selber strafbar machen).

    Wow, das ist das bislang irrste Statement eines RECHTSANWALTES zu den hier thematisierten Vorgängen.
    Insbesondere der letzte Satz läßt mich einmal mehr an der Güte der Juristenausbildung in diesem Lande zweifeln.

  339. Anton meint: (11.1.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    Hallo,
    also ich schließe mich der Fraktion der Protestler gegen diese Aktion an.

    Schön ist die verklärende sicht der Berichte in den letzten Tagen, aber man erfährt doch einiges wenn man genau hinhört.
    Also erstmal war immer nur die Rede von 322 Verdächtigen, bei dessen Kreditkartenkonto die „Auffälligen“ 5 Kriterien zutrafen. Dafür wurden aber 22 Millionen Kartenkonten überprüft, um das Ausmaß mal deutlicher darzustellen, von 22000000 Karten sehen 322 verdächtig aus das sind rund 0,0015%!!!
    Weiter heißt es viele seien Geständig (ohne eine genaue Zahl zu nennen), nun könnte man argumentieren immerhin habe man 322 mögliche Täter für sexuelle Übergriffe bei Kindern ermittelt und man könne dies nun verhindern da die zukünftigen Täter ja bekannt sind (so wird es ja in den Medien sogerirt).
    Nun ja, im aller höchsten Fall können die wirklich Schuldigen wegen des Besitzes nur 2 Jahre Haft bekommen was auch nur sehr selten vor kommt und die letzten Jahre haben immer wieder gezeigt, dass wenn Fälle von übergriffen bekannt wurden, die Täter schon mal bei der Polizei bekannt waren. Dies hilft den Opfern am ende aber auch nicht. Und eins muss man sich deutlich vor Augen führen, diese Leute sind nicht nur Kriminell, sondern wirklich krank, die hören damit nicht auf weil sie einmal erwischt wurden.
    Zudem heißt es in den Berichten sowieso, viele (wieder ohne genaue Zahl) seinen polizeilich erfasst, womit dieses Argument wieder an Bedeutung verliert.
    So viel nur zu den Zahlen.
    Weiter ist alleine die Tatsache, dass von einem Konto ein bestimmter Betrag auf ein anderes Konto überwiesen auch nur ein Wager Beweiß. Denn selbst wenn es direkt das Konto des Anbieters gewesen wäre, scheint dieser eine Affinität für diesen auffälligen Betrag zu haben und könnte genauso gut andere legale Angebote mit diesen Betrag betreiben.
    Oder wie ja auch schon oft in den Medien berichtet wurde, ist es kein Problem an die notwendigen Kartendaten einer anderen Person zu kommen um ein solches Angebot zu nutzen.
    Nun wird also eine Hausdurchsuchung angeordnet und die Beamten finden kein direktes Material, nehmen jedoch alle Datenspeichermedien und Rechner mit um diese Auszuwerten.
    Diese Sachen sind nach Aussage eines Anwalts locker mal 6 Monate weg, diese Tatsache kann einen Menschen der auf die Hardware angewiesen ist ruinieren.
    Dann macht es bestimmt Spaß seinen Nachbarn zu erklären was die Polizei bei einem wollte. Da zu antworten, es handele sich um einen Irrtum ist schwer, da ja alle sehen konnten wie die Polizisten die Sachen mitnehmen. Dann sind die Beamten auch nur Menschen und zum teil recht Auskunftsfreudig, bzw. die Nachbarn nicht Blöd und können 1und1 zusammen rechnen.
    Das war es dann mit dem guten Ruf bei den Nachbarn, auch wenn man mal seine Sachen zurückbekommen hat und das Verfahren eingestellt wurde.
    Die Nachbarn vergessen das nicht mehr so leicht und einen bleibt immer etwas anhaften.
    Und für alle die sagen, aber nun so was kommt ja nicht vor.
    Über drei Ecken kenne ich jemanden, der hat sich im Internet nur einen Horrorfilm bestellt.
    Leider handelte der Verkäufer auch mit anderen verbotenen Material und wurde hochgenommen. Nun was lag da näher als alle „Kunden“ des Händels zu durchleuchten?
    Dies führte dazu, dass mein Bekannter wegen des Kaufs eines Horrorfilms längere Zeit überwacht wurde, da dies nichts ergab wurde eine Durchsuchung angeordnet und alles möglich beschlagnahmt, was dann erst mal für sehr lange Zeit verschwand.
    Und ich weiß noch von mir selbst wie schwer ich persönlich damit kämpfen musste seine Beteuerungen zu glauben, er hätte nichts mit der Sache zu tun.
    Am ende Ergab die Auswertung nichts und das Verfahren wurde eingestellt.
    Und wohl gemerkt in diesen Fall lag wenigstens ein geringer Anfangsverdacht vor.
    So viel zu „Wer nichts zu verbergen hat…“.
    Wie sieht es aus, haben diese Leute nur legal gekauft CDs (keine MP3s), nie falsch Geparkt, mal zu schnell gefahren, ein Stück Papier fallen lassen, eine Zigarette weggeworfen, trotz Rauchverbot geraucht, …?
    Nun gut dies mögen im Vergleich nur Kleinigkeiten zu dem hier vorliegenden Fall sein. Aber hier kommen die vielleicht durch genau weil Sie gegen über der Öffentlichkeit so argumentieren. Doch was geschieht wenn wir einen solchen Eingriff in diesen Fall akzeptieren? Ganz klar, die Hemmschwelle für solche Eingriffe wird herabgesetzt und bald wird auch eure Wohnung durchsucht, nur weil ihr eben etwas vermeintlich Harmloses getan habt könntet.

    Zudem Thema Überwachung beugt Straften generell vor.
    Da ist das Beispiel DDR doch gleich gut gewählt, in diesen Staat galten 99% der Bürger als potenzielle Straftäter, nur weil das streben nach Freiheit eine menschliche Eigenschaft ist. Daher wurden alle überwacht und dennoch gelang vielen die Flucht in den Westen.
    Und redet mal mit ein paar Leuten aus der DDR, die auch Einsicht in ihre Stasi Akten genommen haben und last euch das gute Gefühl beschreiben wenn man herausfindet, dass fremde Leute das persönliche Eigentum durchwühlten wenn man nicht da war und persönlich Briefe (unter anderem auch Liebesbriefe) geöffnet und gelesen wurden, von Leuten die dies nicht sollten.

    Sorry wegen des Langen Textes aber ich habe hier schon viel weggelassen, was mir seit Anfang der Woche auf dem Herzen liegt.

    Mit freundlichen Grüßen

  340. Seb meint: (11.1.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @324: Das sehe ich ähnlich wie sie (und habe es oben auch schon geschrieben). Die "Droh-Intensität" seitens der StA war nicht sonderlich hoch.

    Dennoch könnte (!) man darüber nachdenken, ob schon eine entsprechende Anfrage – die ja, wie Sie selbst schreiben, das Unternehmen immerhin unter einen immensen (kalkulierbaren) marktwirtschaftlichen Druck setzt – noch im weitesten Sinne der StA zurechenbar ist. Dann würde das Aussieben der Daten noch ohne wesentliche Unterbrechung der Kausalkette auf das StA-Schreiben zurückzuführen sein, was mE als Intensität für einen staatlichen Grundrechtseingriff ausreicht. Ein solcher wäre dann nicht gerechtfertigt, weil die Anforderungen in § 98a nicht eingehalten sind (wenn man diesen für andwendbar erachtet) oder weil er ohne gesetzliche Grundlage i.S.d. Parlamentsvorbehalts erfolgte (wenn ma 98a auch nicht analog heranziehen will).

    M.E. hängt der Erfolg der laufenden Anträge an eben jenem "seidenen Faden", ob man einen irgendwie gearteten Druck der StA bejaht oder nicht.

    Interessant ist aber auch die rechtliche Würdigung im Verhältnis Karteninhaber – Unternehmen. Ich habe gestern mal in meinen Kreditkarten-AGB gewühlt und dort nichts zur Übermittlung von Daten, außer allgemeiner Scorings an Schufa u.a., gefunden. mE könnte man ein Sonderkündigungsrecht wegen einer Pflichtverletzung annehmen, wenn die Herausgabe tatsächlich freiwillig erfolgte (weil man den "Druck" verneint, vgl. oben). Das aber nur, wenn man (als jemand, von dem keine Daten übermittelt wurden) bereits das Durchgehen der Datensätze als Pflichtverletzung ansieht. Das ist mE nicht der Fall.

  341. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @335: Ich wiederhole mich ungern noch einmal, aber extra für Sie:

    "Keiner hat FAKTISCH in die Umsätze des UV geschaut, es sei denn, er wäre in der Ergebnismenge gewesen."

  342. Hans meint: (11.1.2007 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    Hallo!
    Aus eigener Erfahrung in einem anderen Sachverhalt stelle ich nun fest, dass für StA Vogt die Umgehung der richterlichen Entscheidung zwecks Durchsuchungen/Beschlagnahme offensichtlich "normal" ist. Äusserst gern benutzt er auch "Gefahr im Verzug", wobei es wahrscheinlich für immer sein Geheimnis bleibt, wo diese gegeben sein sollte…

  343. Dominik Boecker (Link) meint: (11.1.2007 um 12:35) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, dass meine Frage nicht verstanden werden soll. Auch OK. :-)

  344. Leser meint: (11.1.2007 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @ 341

    Sie streiten mit einem Unbelehrbaren. Das lohnt sich nicht.

  345. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:39) AntwortenReply to this comment

    @341: Nein, Sie möchten nur offensichtlich nicht verstehen, dass ich lediglich gesagt habe, dass keine natürliche Person in die Daten geschaut hat, um diese auszuschliessen. Dass dieses durch eine Software erfolgt ist, ist selbstredend. Aber vielleicht stehen Sie ja auch darauf, sich rhetorische Fragen beantworten zu lassen, die von anderen aber zu keinem Zeitpunkt anders beantwortet wurden.

  346. Seb meint: (11.1.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @336:

    > Die Entscheidung zur Kooperation war also m.E. weniger
    > rechtlich bedingt, sondern beruhte rein auf pekuniären
    > Erwägungen.

    > Das Fehlverhalten der Kreditunternehmen wird man dem
    > Staat nicht vorwerfen können. ”
    > (zur Info: das ist das Fehlverhalten, das die StA bewußt
    > unter der Drohung herbeiführte, anderenfalls würden sich
    > die Mitarbeiter der Kreditunternehmen gegebenfalls selber
    > strafbar machen).
    >
    > Wow, das ist das bislang irrste Statement
    > eines RECHTSANWALTES zu den hier thematisierten
    > Vorgängen.
    >
    > Insbesondere der letzte Satz läßt mich einmal mehr an
    > der Güte der Juristenausbildung in diesem Lande zweifeln.

    Nein, wenn man der Annahme folgt, dass die Herausgabe freiwillig erfolgte, weil der Strafbarkeitshinweis in den Unternehmen aufgrund des vorhandenen juristischen Sachverstands keinen Druck entfalten konnte, ist hieran nichts irrig.

    Sie sollten nicht an der Güte der Juristenausbildung zweifeln, nur weil ein juristischer Meinungsaustausch ein Ihnen widerstrebendes Ergebnis hervorbringt. Gleichzeitig ist Ihr Statement geradezu typisch für diese Diskussion (und so viele Diskussionen in blogs, weil man ja so herrlich anonym und selbstgerecht bleiben kann): Ich finde kaum einen Beitrag, in dem noch sachlich und mit Respekt für die jeweilige Gegenmeinung diskutiert wird. Jedes widerlegte Argument wird gleich mit der Feststellung verbunden, das Gegenüber sei inkompetent und überhaupt völlig von Sinnen. Schade eigentlich. Wäre ich der Blogherr, würde ich die Diskussion schließen.

  347. @341 meint: (11.1.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    Ich hab's auch schon ein paar mal versucht, ein Grundkurs Logik wäre hier ganz angebracht für einige Herren…

  348. jj meint: (11.1.2007 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    @366: aber über die art und weise wird ungern diskutiert. das ist dann eine "metadiskussion". und die ist verboten :-).
    sorry für diesen ausfall- aber 366 spricht mir aus dem herzen.

  349. Schen meint: (11.1.2007 um 12:44) AntwortenReply to this comment

    Herr Vetter ich bin begeistert! Endlich jemand, der sich der Überwchungswut des Staats engegenstellt. Es kann nicht angehen, daß aufgrund fadenscheiniger Begründungen das verfassungsmäßige Recht auf Privatsphäre immer mehr asusgehölt wird. Wann wachen die Bürger endlich auf und erkennen, daß wir geradewegs zu einem totalitären Überwachungsstaat mutieren. Vermutlich erkenne die Bürger erst was ihnen genommen wurde, wenn die Polizei klingelt und einfach so mal das Haus durchsucht. Herr Vetter weiter so!!!

  350. oldman (Link) meint: (11.1.2007 um 12:47) AntwortenReply to this comment

    Gerne lade ich alle Kommentatoren ein,
    sich die komplette Pressekonferenz unter
    http://www.oldblog.de/?p=357
    anzusehen.

    Denn mir drängt sich auf, daß viele überhaupt
    nicht, oder nur durch Dritte informiert sind.

  351. Falk (Link) meint: (11.1.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    Mal noch eine Anmerkung: Ich hoffe nicht, das einer der jetzt Tatverdächtigen seine Festplatte verschlüsselt hatte und das Passwort nicht rausrückt. Denn sonst ist ab demnächst die Verschlüsselung von Daten verboten, weil ich ja sonst ein Kinderschänder sein könnte. Ich sitz hier nur noch kopfschüttelnd…

  352. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:49) AntwortenReply to this comment

    @344: Jeder Jurist weiß, dass sich in der Sache in gewissen Punkten verschiedene Meinungen vertreten lassen, er sollte darum auch wissen, dass gewisse Punkte nur eingeschränkt überprüfbar sind (Anfangsverdacht).

    Ich denke, es gibt genügend Argumente für und wider einer richterlichen Anordnung. Dies steht und fällt mit der Anwendbarkeit der §§ 160 ff. StPO.

    Was mir aber gar nicht gefällt, ist die Art und Weise, wie UV und seine Anhänger hier vorgehen. Die reisserische Art, die Emotionen schürt und schüren soll und das bei einem doppelt sensbilen Thema (Datenschutz/KiPo). Besonnens Vorgehen, das vorherige Sammeln von Fakten und eine Auswertung danach, wäre hier zu begrüßen und wenn man dann seine Rechtsauffassung formuliert, ohne diese mit Unterstellungen belegen zu wollen, dann ist das ganze vollkommen in Ordnung.

  353. Robert meint: (11.1.2007 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    ich frage mich, ob es demnächst wohl zu solchen vorfällen kommt:

    an einem tatort werden verschiedene umverpackungen von waren gefunden, die aus geschäften in der nähe stammen.
    die geschäfte gewähren happydigits und/oder payback-punkte.
    die sta "bittet" darum, die kundendaten der personen zu übermitteln, welche die produkte in einem bestimmten zeitraum, in den angegebenen fillialen gekauft haben.
    schwupps, haben wir das gleiche bild!

  354. Einwurf meint: (11.1.2007 um 12:52) AntwortenReply to this comment

    Weiß jemand ob 322 Datensätze weitergegeben wurden oder wurden 322 Verdächtige ermittelt? Die Berichte hierüber sind unterschiedlich, aber ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Verdächtiger immer nur einen Datensatz produziert hat. Wenn es 322 Verdächtige sind, wie viele Datensätze wurden dann weitergeben. Von wie vielen Kreditkarteninhabern wäre dann die Rede? Wie viele davon wurden vor den Durchsuchungen "ausgesiebt"?

  355. @ 344 meint: (11.1.2007 um 12:53) AntwortenReply to this comment

    Mal unter uns: können Sie mir sagen, warum die StA den rechtswidrigen Hinweis überhaupt gibt, wenn sie sich nicht gerade von diesem verspricht, den entsprechenden Druck bei den beteiligten Mitarbeitern im Unternehmen auszulösen?

    Woher wissen Sie eigentlich, daß in diesen Unternehmen Top-(Straf!)juristen sitzen, die zeitnah in der Lage sind, auf ein Ersuchen, das – auch angesichts auch der hiesigen Diskussion – wenigstens umstritten scheint, mal ruckzuck die zutreffende rechtliche Bewertung zu liefern? Und sich damit dann auch dem Risiko auszusetzen, Gegenstand (unbegründeter!) strafrechtlicher Ermittlungen zu werden.

    PS.: Und nein, die Diskussion sollte nicht geschlossen werden, nur weil sich manchmal einige im Ton vergreifen. Dazu ist der Gegenstand zu wichtig.

  356. Danielj meint: (11.1.2007 um 12:54) AntwortenReply to this comment

    @325 – nein, es gab eben *keinen* Anfangsverdacht gegen diese Personen. Es gab allein den Verdacht, es könnte eventuell Personen in D geben, die eine Überweisung auf dieses Konto getätigt haben.

  357. Dieter Brandenburger (Link) meint: (11.1.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    @251, @345 u.A.
    Der Grundkurs Logik ist eher nicht ausreichend.

    Ich fürchte zwar das eigentliche Thema ein wenig zu verlassen, wer aber meint ein Computer musste ALLE 22 Mio Datensätze durchsuchen um die Treffermenge zu produzieren der irrt. Diese Annahme würde ausschließlich auf lineare Datenbanken zutreffen. Die Idee moderner Datenbanksysteme beruht nämlich genau auf der Aufgabenstellung mit möglichst wenig Nichttreffern einen Treffer zu generieren. Sie können also davon ausgehen, das selbst der Computer nur einen Bruchteil der Datensätze "angeschaut" hat um die Trefferliste zu erzeugen. Ich würde sogar so weit gehen zu behaupten, das die Wahrscheinlichkeit das niemanden aus diesem Forum in den Datensatz geschaut wurde (sei es nun von Menschen oder Computern) bedeutend größer ist, als das ein Betroffener unter den Autoren ist…

  358. Michael meint: (11.1.2007 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @162
    “… perverse Kinderficker aus dem Verkehr gezogen zu wissen.”

    Mal langsam!
    Vor wenigen Jahren war das Ansehen dieser Bilder oder Videos nicht einmal strafbar. Die Strafbarkeit wurde (u.a.) eingeführt, um den Produzenten dieses Materials den Markt zu schließen. So wurde uns das jedenfalls gesagt.

    Oder?

  359. Dirk meint: (11.1.2007 um 12:57) AntwortenReply to this comment

    @353: Ich habe ein Problem damit, über ein Schreiben der StA zu spekulieren, dessen Inhalt niemand kennt und von dem in der Presse keine Rede ist. Hier wird das GERÜCHT gestreut, die StA habe, die Kreditkartenunternehmen gezwungen, ihnen Folgen in Aussicht gestellt. Sollte sich das Bewahrheiten, wäre es in der Tat ein Skandal, dann wäre das Vorgehen aufgrund dieses Aspekts auch nicht in Ordnung.

    Bisher war aber nur zu lesen, dass die Kreditkartenunternehmen FREIWILLIG die Daten herausgerückt haben.

  360. RA Andreas Schwartmann (Link) meint: (11.1.2007 um 13:00) AntwortenReply to this comment

    @ 353: "Mal unter uns: können Sie mir sagen, warum die StA den rechtswidrigen Hinweis überhaupt gibt, wenn sie sich nicht gerade von diesem verspricht, den entsprechenden Druck bei den beteiligten Mitarbeitern im Unternehmen auszulösen?"

    Kennen Sie das Schreiben der StA an die Kreditkartenunternehmen?

  361. @ 357, 358 meint: (11.1.2007 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    "Ich habe ein Problem damit, …" etc.,
    "Kennen Sie das Schreiben der StA an die Kreditkartenunternehmen?"

    Udo Vetter kennt es offenbar. Denn er zitiert in dem hier online gestellten Schriftsatz daraus. Und zwar unter römisch zwei. Dort ist zu lesen:
    "In den Schreiben wurde den Empfängern mitgeteilt, sie machten sich ggf. strafbar, wenn sie der Aufforderung nicht nachkämen."

    Ich gehe davon aus, daß U.V. weiß, wovon er redet.

    Genügt Ihnen das?

  362. Dirk meint: (11.1.2007 um 13:15) AntwortenReply to this comment

    @359: Sie gehen davon aus, ich bezweifel das. Das Schreiben wird an die Geschäftsleitung gegangen sein, diese werde es kaum an alle Mitarbeiter weitergereicht haben, so dass der Kreis derer, die es kennen, sehr gering ist.

    Ist es nicht merkwürdig, dass bisher nirgendswo anders davon die Rede ist? Ich hoffe für UV, dass er hier deutlich besser infomiert ist, als die ganze restliche Nation, denn ansonsten stellt diese Anschuldigung ggü der StA Halle ja selbst eine nicht zu verachtende Straftat dar.

    Mir scheint es aber zu unwahrscheinlich zu sein, dass UV den Inhalt des Schreibens aus erster Hand (also nicht allein durch Erzählung – ggf. unter Hinzudichtung des Erzählenden) kennt.

  363. Anonymous meint: (11.1.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    @ 361: "Genügt Ihnen das?"

    Nein. UV hat eine Wertung vorgenommen. Ob diese Wertung zutreffend ist, vermag ich ohne eigene Kenntnis des Schreibens nicht zu beurteilen. Unbesehen übernehme ich seine Wertung nicht. Udo Vetter ist ja schließlich auch nicht unfehlbar – sonst hieße er ja Christoph Daum. ;-)

  364. RA Andreas Schwartmann (Link) meint: (11.1.2007 um 13:17) AntwortenReply to this comment

    363 bin natürlich ich.

  365. Dirk meint: (11.1.2007 um 13:19) AntwortenReply to this comment

    Leider haben sich die Nummer nun durch nachträglich freigeschaltete Beiträge verschoben.

    362 geht natürlich an den direkten Vorredner 361.

  366. @ 362 meint: (11.1.2007 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    DIRK! Ich muss jetzt mal was essen. Wenn ich wieder zurück bin, möchte ich von Ihnen hier nix mehr lesen!

    Sie haben Ihr Troll-Quantum in diesem thread bereits übererfüllt.

    Tut mir wirklich sehr leid, aber was zuviel ist, ist zuviel!

    Und brüsten Sie sich künftig bitte nicht mehr damit, Jurist zu sein! Das bedeutet nämlich für sich genommen rein gar nichts, wie Sie den Beiträgen von einigen Juristen (Ihren eigenen selbstverständlich auch) hier unschwer entnehmen können!

    *** RANT OFF ***

  367. mart meint: (11.1.2007 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    Die Mitteldeutsche Zeitung Halle (ja, genau: Halle) hat in der heutigen Ausgabe auf Seite 2 einen Artikel zur Anzeige des Hrn Vetter.

    URL ist etwas sperrig:
    mz-web.de/servlet/Content...kel&aid=1168189181262

  368. Emil meint: (11.1.2007 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    http://www.heise.de/newsticker/meldung/83538
    Eine bessere Möglichkeit um Pedos aufzuspüren gibt es nicht.
    Noch besser, jeder PC muss dieses Tool enthalten.

    Und die Leute die sagen, Ich habe nichts zu verbergen, können ja gar nicht dagegen sein oder?

  369. @251 meint: (11.1.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    > SELECT Kunden FROM Alle_Transaktionen
    > WHERE Betrag = B
    > AND Zielkonto = K

    Obige Abfrage geht ersichtlich über ALLE Datensätze ALLER Kunden. D. h., dass die Aktivitäten jedes Kunden überprüft werden, unabhängig davon, ob er verdächtig ist oder nicht. Rein technisch ist anzumerken, dass die Formulierung in SQL nur Sinn macht, wenn die die Unternehmen SQL-DBs einsetzen. Tun sie das, oder setzen die auf Großrechner und VSAM?

  370. cooly meint: (11.1.2007 um 13:55) AntwortenReply to this comment

    Verzeiht mir, wenn mir etwas hier übel aufstößt.

    Es wird nicht um die Sache, sondern die ganze Zeit hier nur noch um Personen und deren Ansichten geredet…. geredet? Nein.. ich glaube nur noch lamentiert.

    Ich möchte versuchen, mal die Sachen für mich auf den Punkt zu bringen:

    a) Maßnahmen gegen Pädophile sind grundsätzlich korrekt

    b) Die Einhaltung der persönlichen Freiheit und ähnlichem (Grundgesetz) sind jedoch hierbei zu beachten.

    c) Wenn man auf Punkt b) beharrt, bedeutet es noch lange nicht, dass man Punkt a) widerspricht

    d) Die Angst, dass die Ausserkraftsetzung (wenigstens temporär) der in Punkt b) beschriebenen Grundrechte nur möglicherweise ein Anfang ist, ist eine Form der persönlichen Ansicht. Persönliche Ansichten, wie auch persönliche Beweggründe sind eine Form des Auslebens der eigenen Persönlichkeit. Jeder geht hierbei mir seinen Empfindungen anders um und jeder hat auch andere Empfindungen. Nur weil eine Person Angst hat, muss es die andere nicht auch haben.

    cooly

  371. Ische meint: (11.1.2007 um 14:03) AntwortenReply to this comment

    @369

    IMS!!!! – von daher wird jeder datensatz gelesen und AUSGEWERTET

  372. Alex meint: (11.1.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Was mir bei sehr vielen, die hier für die Aktion sprechen, ist, daß man sich eigentlich emotionalen Nullargumenten bedient

    - die Täter sind "Monster".
    - Die Rechte der Täter werden in Frage gestellt.

    Beides sind Argumente, die einer demokratischen Gesellschaft nicht würdig sind. So schlimm Kinderpornographie auch ist, auch (potentielle) Täter haben bestimmte Rechte. Dazu gehört insbesondere die Unschuldsvermutung bis zum Beweis des Gegenteils. Und nein, hier wurden keine Täter überführt, sondern nur ein Verdacht geschaffen. Jeder der 3xx VERDÄCHTIGEN hat bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten. Menschen, die aufgrund eines Verdachts ermittelt und bisher nicht mal angeklagt wurden, sämtliche Rechte abzusprechen, hat mit rechtsstaatlichem Denken rein gar nichts zu tun.

    Genauso töricht ist es, die Täter als Monster zu bezeichnen. Damit stellt man sie außerhalb der Gesellschaft, und das verhindert, daß die Ursachen für solche Taten erforscht werden. Es sind halt Monster, mit denen müssen wir uns nicht auseinandersetzen, fertig. Nein, es sind Menschen, die so etwas tun, und als Menschen müssen wir sie auch sehen, wenn wir wissen wollen, warum sie das tun. Wir dürfen die Taten nicht rechtfertigen oder gutheißen, aber wir müssen sie verstehen, um weitere Opfer evtl. verhindern zu können.

    Zu der gern gestellten Frage, wie man reagieren würde, wäre das eigene Kind betroffen, ist zu sagen, daß auch dieses Argument rein emotional ist. M. E. helfen weder solche Argumente noch derartige Aktionen, das Problem in den Griff zu kriegen.

  373. Friedrich meint: (11.1.2007 um 14:25) AntwortenReply to this comment

    Mir wurde heute von meinem Kreditinstitut mitgeteilt, dass die Firma FirstData per GERICHTSBESCHLUSS von der Staatsanwaltschaft Halle aufgefordert wurde, die Kreditkartenumsätze aller Karteninhaber nach auffälligen Zahlungen zu durchsuchen.

    Also doch eine richterliche Anordnung?

  374. oldman (Link) meint: (11.1.2007 um 14:26) AntwortenReply to this comment

    Von einem Kommentator zum Thema vom 8.01.2006 las ich,
    daß er seine Bank per mail angeschrieben habe.

    Unter anderem habe er die schriftliche Auskunft bekommen,
    die Staatsanwaltschaft habe strafrechtlichen Konsequenzen
    in Aussicht gestellt, wenn der Bitte nicht entsprochen werde.

    Diese Fundstelle fehlt mir zur Zeit in diesem blog.

    Liegt der Fehler bei mir oder ist dieser Kommentar der
    Technik zum Opfer gefallen.
    Sollte das von mir und Anderen Gelesene die Quelle sein aus
    welcher der Vorwurf genährt wurde, so wäre auch das geklärt.
    Es könnte in das Schreiben nach Halle eingeflossen sein.
    (Das sind mal Eselsbrücken)
    Oder?

  375. Kurt meint: (11.1.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    So langsam ist doch mal alles gesagt, oder?

    @ 361:
    In der Akte-Sendung wurde der ermittelnde Staatsanwalt dabei gefilmt, wie er das Schreiben an die Kreditkartenfirmen diktiert hat. Dabei fiel wortgleich der Satz, den Herr Vetter in seiner Beschwerde zitiert. Damit ist aber nicht bewiesen, daß der Satz auch so tatsächlich in dem Brief stand.

    Die Frage ist nur, welche Bedeutung dieser Hinweis hat. Wenn die Rechtslage eindeutig ist und die Kreditkartenfirmen in diesem konkreten Fall ohne Gerichtsbeschluß nicht zur Herausgabe verpflichtet waren, dann hätten deren Hausjuristen mit einem kurzen Brief an die Staatsanwaltschaft und diesem Hinweis den Wunsch abgelehnt. Dort arbeiten schließlich keine Wald-und-Wiesen-Anwälte. Es ist keine Nötigung, wenn ich mit Rechtsfolgen drohe (unabhängig davon, ob sie überhaupt zutreffen).

    Die Tatsache, daß alle Kreditkartenunternehmen ihre Daten durchforstet haben, läßt eher vermuten, daß es zwischen ihnen Absprachen gegeben hat. Man hat mit Sicherheit einen enormen Image-Schaden befürchtet, wenn man die Daten nicht freigibt (und das Fernsehen von Anfang an dabei ist und alles dokumentiert).

    Dies ist wohl auch der Grund dafür, daß bislang kein Politiker öffentlich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Durchsuchung geäußert hat. Wie am Tag danach die Schlagzeile in der Bild-Zeitung lauten würde, kann sich jeder vorstellen (z.B.: "Warum will ER Kinderschänder schützen?).

    Es ist eben die wahnsinnig ungünstige Konstellation, daß dieser schwere Eingriff in den Datenschutz ausgerechnet bei der Suche nach KiPo vorgenommen wurde. Da fällt die Entrüstung eher mau aus.

  376. Dirk meint: (11.1.2007 um 14:33) AntwortenReply to this comment

    @374: Was die Zweifel an der Richtigkeit der Aussage aber eher erhöht…

    Solange kein seriöses Medium über dieses Schreiben berichtet, oder UV bestätigt, dass ihm das Schreiben vorliegt und es einen solchen Inhalt hat, zweifel ich daran, dass die StA so ungeschickt war.

  377. Malte Jahning meint: (11.1.2007 um 14:35) AntwortenReply to this comment

    Es wurde ganz sicher nicht dein Konto überprüft oder hast du dich auf der Website herumgetrieben? Es wurden lediglich die Kontos von Kontoinhabern, die mit ihrer IP die Website besucht haben, nach dem Betrag von 79,99 und einer Überweisung auf das bekannte Konto überprüft. Das hat nichts mit Rasterfahnung zu tun und auch nichts mit StPO §98, sondern ist lediglich ein Auskunftsersuchen nach $161 StPO. Dafür wird auch keine richterliche Genehmigung benötigt. So setzen und StPO noch mal lesen!

  378. Dirk meint: (11.1.2007 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    @375: Kam der Satz aus dem Mund des StA beim Diktat? Dann läge es ja schon nahe, dass es auch im Schreiben stand. Oder kam der Satz durch einen Berichtskommentator?

    Wenn es wirklich zu treffen sollte, dass ein Gerichtsbeschluss vorlag (was aber ja irgendwie gegen das spricht, was auf der PK gesagt wurde), dann wäre freilich auch die Aussage wieder nachvollziehbar.

    Mit sind da derzeit wirklich zu viele Unwägbarkeiten drin.

  379. @375 meint: (11.1.2007 um 14:38) AntwortenReply to this comment

    Es ist nicht die "wahnsinnig ungünstige Konstellation, daß dieser schwere Eingriff in den Datenschutz ausgerechnet bei der Suche nach KiPo vorgenommen wurde", sondern der Bereich KiPO (und Neonazies) wurde/wird bewußt gewählt um das Rechtsbewußtsein der Bürger zu "schleifen". Auf das auch künftige Zumutungen, unter Hinweis auf diesen Fall (und weitere, so sie kommen), hingenommen werden.

  380. Dirk meint: (11.1.2007 um 14:39) AntwortenReply to this comment

    @377: IPs kamen hier sicherlich nicht zum Einsatz, da es um Vorfälle im Sommer 2006 ging und die IP-Daten aus dem Zeitraum bereits gelöscht sein müssen.

  381. M. meint: (11.1.2007 um 14:40) AntwortenReply to this comment

    @377: Wo stand, dass zuerst die IP-Adresse der Besucher bekannt war? Die Rasterung erfolgte nach:

    - Betrag
    - Zielkonto
    - einem Teilstring zur Ermittlung des "Buchungskontos" beim Billing-Anbieter

    Es wurden offenbar alle Kreditkartenabrechnungen von 22 Millionen Menschen nach diesen Kriterien durchsucht.

    Die von Dir beschriebene Vorgehensweise wäre vollkommen korrekt gewesen, hat so aber leider nicht stattgefunden.

  382. RKS meint: (11.1.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @ 377:

    "lediglich die Kontos von Kontoinhabern, die mit ihrer IP die Website besucht haben"

    Das ist schlicht falsch.

  383. Dirk meint: (11.1.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    @379: Eine äußerst wage, ja reisserische Behauptung, dass solch ein Vorfall bewusst für etwas genutzt werden soll.

    Wenn das Vorgehen in diesem Fall rechtmäßig war – wovon ich ausgehe – dann heißt es noch lange nicht, dass dieses auch in anderen Fällen rechtmäßig sein wird. Entscheidend wird dabei immer die genaue Einschränkung durch eine Mehrzahl von Suchkriterien sein, so dass mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nur Tatverdächtige erfasst werden.

  384. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 14:51) AntwortenReply to this comment

    Man hat doch aus gutem Grund einen solchen Versuchsballon nicht gegen eine MP3-Seite gestartet. Der Protest wäre ganz anders ausgefallen, denn das Unrechtsbewußtsein ist bei MP3 sehr wenig ausgeprägt.

    Bei KiPo ist das leicht. Damit will keiner was zu tun haben, und man will durch Protest gegen eine rechtlich fragwürdige Maßnahme keinesfalls den Verdacht erregen, man könnte…. oh Gott, nein.

    Tatsache bleibt, dass hier eine Grenze überschritten wurde. Es mag so sein, dass man – wohl mit Glück – tatsächlich nur echte Täter erwischt hat. Wie konkret werden die Daten beim nächsten Mal durchsucht.

    Die Ermittler drücken sich ja ziemlich wachsweich um die Frage: War ein Täter mit der Zahlung von 79,99 Dollar an ein bestimmtes Konto (einer Billing Company?) zu 100% identifiziert?

    Uns wird weisgemacht, die Spuren der Anbieter "verlieren sich auf den Philippinen". Das mag gut sein, ist aber erst mal irrelevant. Was sich nämlich nicht verliert, ist das Konto, auf das die Zahlungen ursprünglich einging (das muss nicht auf den Philippinen sein). Das muss konkret bleiben, schließlich muss jede Zahlung belegbar und zuzuordnen sein, schon der Reklamationen wegen.

    Man mucht uns nun weis, auf dieses Konto hätte kein Zugriff erfolgen können. Das ist Unsinn. Die Billing Company hat einen Vertrag mit der entsprechenden KK-Gesellschaft, und natürlich sind alle Zahlungen belegt und überprüfbar. Vielleicht ist das Geld nicht mehr da, aber doch nicht die Transaktionsunterlagen.

    Eine Billing Company führt Transaktionen für oft tausende kleiner Kunden durch. Warum 79,99 da so ein exotischer, eindeutiger Betrag sein soll erschliesst sich mir nicht. Wenn die Eindeutigkeit der Transaktion aber kein Problem war, dann erschließt sich mir nicht, warum die Billing Company nicht die Daten der KiPo-Besteller preisgeben sollte. Tut sie es nicht, riskiert sie nicht nur den Staatsanwalt wegen Beihilfe, sondern auch die sofortige Kündigung durch die KK-Unternehmen.

    Das nächste Mal sind die Kriterien vielleicht schon ungenauer. Vielleicht wird gar nicht gegen Betroffene ermittelt, sondern man baut einfach nur gigantische Datenbanken auf.

    1) Alle Bestellungen von Chemikalien werden überprüft, per KK. Die Betreffenden kommen in die erste Datenbank.

    2) Alle Bestellungen "einschlägiger" Bücher bei Amazon werden überprüft, per KK. Zweite Datenbank.

    3) Alle Reisen in orientalische Länder werden überprüft, per KK. Dritte Datenbank.

    Verknüpfung der Daten. Hausdurchsuchung.

    Und wenn sich das rumspricht, haben nicht nur Visa und Mastercard ein echtes Problem. Schon deshalb wäre eine richterliche Anordnung unabdingbar. Denn wenn die Ermittler das tun können, was sie wollen, werden sie es tun. Und irgendeinen Bombenleger wird man dabei auch mal schnappen. Dann kann man wieder den Pfau auf der PK spielen.

  385. Malte Jahning meint: (11.1.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    @380,@381, @382
    Aus sueddeutsche.de/,rm5/computer/artikel/795/96699/ :
    "Wir konnten fünf Kriterien aufbieten", berichtet Vogt, der in Sachsen-Anhalt die zentrale Ermittlungsstelle für Delikte im Bereich Kinderpornografie leitet: Neben der Kaufsumme von 79,99 Dollar kannten die Fahnder die Kontonummer und Hausbank des Kinderporno-Portals sowie die IP-Adresse im Internet. An Hand dieser Daten sollten die Kreditkartenunternehmen ihre Geschäftsunterlagen durchsuchen.

    Nach Studie weiterer Artikel und Stellungnahmen bin ich auch nicht schlauer geworden. Wenn eure Darstellung richtig ist und die IP wirklich nicht Kriterium war, dann gebe ich euch Recht und verurteile das Vorgehen ebenso. Auf welche Quellen stüzt ihr euch bei eurer Kenntnis über den Ablauf der Aktion?

  386. Dirk meint: (11.1.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    §384: Ihre ganze Argumentation fällt wie ein Kartenhaus in sich zusammen, weil es schlichtweg nicht möglich ist, gegen Phillipinische Unternehmen Strafen zu vollstrecken. Die lachen sich schlapp, wenn da eine Strafandrohung kommt…

    Und ich sagte schon, es kommt entscheidend darauf an, wie genau die Kriterien zur Suche sind. Im vorliegenden Fall – und nur um den geht es und zu behaupten, dass sei ein Testballon gewesen hat schon etwas von Verschwörungstheorie – waren die Kriterien in Ordnung.

  387. Dirk meint: (11.1.2007 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    @385: Eine IP-Adresse ist für eine Kreditkartenzahlung normalerweise vollkommen irrelvant und ist kein eigenes Umsatzdatum. Vielmehr kann die IP-Adresse allerhöchstens Bestandteil des Verwendungszwecks gewesen sein.

    Ob das so war, ist mir unbekannt, spielt aber für die Rechtmäßigkeit der Maßnahme, egal wie man diese beurteilt, keine Rolle.

  388. @386 meint: (11.1.2007 um 15:04) AntwortenReply to this comment

    Staatsanwalt, Richter und Bundesverfassungsrichter: Sie sind ja alles in einem, wenn Sie solche Aktionen aus dem Stand weg absegnen können! Respekt!

  389. @386 meint: (11.1.2007 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    Der hat doch irgendwas komisches geschluckt/geraucht heute morgen…

  390. anton meint: (11.1.2007 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Normalerweise hätte schon die Regestrierung einer IP Ausgereiht um eine Durchsuchung seitens der StA zu rechtfertigen. Dann wäre auch die perversen geschnappt worden die keine 80 $ zahlen wollten, allerdings auch mehr Unbescholtende die durch Zufall auf der Seite waren.
    Zudem haben die Kreditkarten Unternehmen keinen zusammenhang zur IP.
    Und zu guter letzt, da eine IP für den StA gleichbedeutend mit einen Namen ist, hätte er ja gleich die Konten der Verdächtigen (Namentlich bekannt) überprüffen lassen und nicht aller Deutschen Kreditkarteninhaber.

    Daher komme ic zu dem Schluss, sie haben keine IPs gehabt.
    Zudem hätten die das dann wohl genau so stolz verkündet.

    mfg

  391. Tano meint: (11.1.2007 um 15:09) AntwortenReply to this comment

    "Bei manchen Banken gehen täglich bis zu 300 Anfragen nach Kundendaten ein!"

    und

    "Die Banken müssen immer mehr Ermittlungsarbeiten leisten", klagt Hermann Burbaum, Vorstandssprecher der Volksbank Raesfeld eG. Von Januar 2005 bis Juni 2006 habe es insgesamt 98 000 Anfragen durch Strafverfolgungs- und Steuerfahndungsbehörden gegeben. Seit fast zwei Jahren ermöglicht das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" auch Finanz- und Sozialbehörden – ohne Anfangsverdacht und ohne Betroffene vorab zu informieren, Kontostammdaten abzufragen. Von April 2005 bis November 2006 machten sie davon insgesamt 32 000 Mal Gebrauch. Darüber würden die Bankkunden selbst im Nachhinein kaum informiert, aus Angst, sie zu verlieren, sagte Burbaum der WELT. Er appellierte an die eigene Branche, offener zu sein. Bislang passiere zu wenig: "Der Bankbereich ist hörig und willfährig." So hätten die Verbände der deutschen Kreditwirtschaft im März 2006 mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und dem Bundeszentralamt für Steuern vereinbart, von 2007 an die technische Kapazität für den automatisierten Kontenabruf auf 11 000 Abrufe pro Tag und Institut zu erhöhen. Burbaum: "Das zeigt mir, wie weit das Instrument ausgebaut werden soll. Und das steht für mich auch im krassen Widerspruch zu einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, das einer Einschränkung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung enge Grenzen setzt."

    Quelle: http://www.welt.de/data/2007/01/11/1172514.html

  392. Dirk meint: (11.1.2007 um 15:10) AntwortenReply to this comment

    @390 (Anton):

    Zum einen ist die IP zunächst nur dem Seitenbetreiber bekannt und das auch nur, wer er diese speichert. Eine IP ist darüber hinaus nicht gleichbedeutend mit einem Namen. Vielmehr läßt sich aufgrund einer IP innerhalb gewisser Fristen ein Anschluss ermitteln. Ist zuviel Zeit vergangen bekommt man nichtmal diesen ermittelt. Wenn unter dem Anschluss aber mehrere Personen ins Internet gehen, kann man praktisch keinem eine Tat nachweisen.

  393. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 15:12) AntwortenReply to this comment

    Ich vermute, es handelt sich um die IP-Adresse des Angebots. Woher sollte man denn die der Kunden wissen, ohne Zugriff auf Logfiles?

    @386 Dirk
    Ich weiß nicht, wo die Billing Company ist. Nehmen wir mal an, die ist auf den Philippinen. Auch dort ist KiPo strafbar, und auch hier mögen Staatsanwälte KiPo Anbieter überhaupt nicht, und Billing Companies, die mit ihnen Geschäfte machen, noch weniger.

    Es gibt aber auch die Kreditkartenfirmen, die mit der Billing Company einen Vertrag haben (sonst könnte die ja auch keine KK belasten). Die KK-Firmen brauchen lediglich von der Billing Company die Transaktionen anfordern, die einen entsprechenden Kunden betreffen. Das wäre völlig in Ordnung.

    Es mag sein, dass der Weg ein paar Tage länger gedauert hätte. Aber Gefahr im Verzug bestand nicht, denn die Daten wären bei den deutschen Abrechnungsfirmen auch später noch greifbar gewesen.

    Eine Billing Company mag vielleicht die Zusammenarbeit mit einem Staatsanwalt aus Halle verweigern, aber bestimmt nicht die mit der KK-Firma.

  394. Ische meint: (11.1.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @ 385 mit der IP Adresse war die Adresse des Servers gemeint auf der das "Portal" gehostet war.

  395. Ische meint: (11.1.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    @ 385 mit der IP Adresse war die Adresse des Servers gemeint auf der das "Portal" gehostet war.

  396. Dirk meint: (11.1.2007 um 15:22) AntwortenReply to this comment

    @394+395:

    *ironiean*
    Das wäre natürlich ein starkes Stück, wenn die StA tatsächlich die IP-Adresse der Webseite hätte ermitteln können.
    *ironieaus*

    P.S.: Das ist nicht gegen dich gerichtet, kann ja sein, dass die StA das wirklich so gemeint hat, aber ein solches "Ermittlungsergebnis" wäre nun wirklich keinerlei Meldung wert.

  397. Kurt meint: (11.1.2007 um 15:23) AntwortenReply to this comment

    @ 378:
    Bin mir ziemlich sicher, dass es "aus dem Mund" des Staatsanwaltes kam und nicht vom Off-Sprecher. War aber nur mit einem Ohr dabei.

  398. Malte Jahning meint: (11.1.2007 um 15:24) AntwortenReply to this comment

    Nochmal zur Sache mit den IP-Adressen:
    Aus focus.de/finanzen/news/ki...ornografie_nid_42342.html
    Nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat es keine massenhaften Überprüfungen von Kreditkarten gegeben. Die Zusammenarbeit der Fahnder mit den Kreditkartenfirmen habe sich vielmehr auf einen Kreis „bestimmter Verdächtiger“ konzentriert, sagte Bose im Deutschlandfunk. Überprüft worden seien lediglich „ganz konkrete Nutzer des Internets“, welche zu einem „ganz bestimmten Zeitpunkt“ die Seite des Kinderpornografieanbieters aufgerufen und sich dort per Kreditkartenzahlung Zugang verschafft hätten.

    Ich habe diesen Harald von Bose mal angeschrieben. Ich hoffe, dass er Klarheit in diese äußerst unübersichtliche Situation bringt. Wie die Staatsanwaltschaft in den Besitz der IPs gekommen sein will, ist mir aber auch ein Rätsel.

  399. Malte Jahning meint: (11.1.2007 um 15:30) AntwortenReply to this comment

    Nach Angaben des Landesbeauftragten für den Datenschutz in Sachsen-Anhalt, Harald von Bose, hat es keine massenhaften Überprüfungen von Kreditkarten gegeben. Die Zusammenarbeit der Fahnder mit den Kreditkartenfirmen habe sich vielmehr auf einen Kreis „bestimmter Verdächtiger“ konzentriert, sagte Bose im Deutschlandfunk. Überprüft worden seien lediglich „ganz konkrete Nutzer des Internets“, welche zu einem „ganz bestimmten Zeitpunkt“ die Seite des Kinderpornografieanbieters aufgerufen und sich dort per Kreditkartenzahlung Zugang verschafft hätten.

    Quelle: focus.de/finanzen/news/ki...ornografie_nid_42342.html

    Ich habe Harald von Bose angeschrieben und hoffe, dass er jetzt ein wenig Klarheit in diese höchst merkwürdige Angelegenheit bringt. Wie die Staatsanwaltschaft aber die IPs der Nutzer rausgekriegt haben will, versteh ich auch nicht.

  400. Ronald meint: (11.1.2007 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    Bisher sind 4 Anträge eingegangen. Also mindestens Udo + 3.

    spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,459156,00.html

  401. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Nach der Lektüre drängt sich mir der Verdacht ab, der Datenschützer hat keine Ahnung, wovon er spricht.

    Denn wenn es so wäre, dann hätten die KK-Nummern der Betroffenen ja bekannt sein müssen (bzw. die Billing Company hätte die geliefert). Dann wären nur 322 Karten überprüft worden.

    Das ist was völlig anderes, und wenns so wäre völlig legitim. Aber nicht das, was auf der PK erzählt wurde.

  402. @399 meint: (11.1.2007 um 15:49) AntwortenReply to this comment
  403. xy meint: (11.1.2007 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    @393: Bei der Billing Company handelt es sich um eine zur Verschleierung der Zahlugnsdaten vorgelagerte Company, die de facto gar nicht mehr existiert. Die Billinc Company ist zwar nicht selbst Anbieter der Kinderpornos, aber Teil des ganzen Geflechts. Sowohl die Website als auch die vorgelagerte Billing Company sind jeweils nur für wenige Wochen aktiv – dann verschwinden die Betreiber prakltisch spurlos.

    So jedenfalls habe ich das einem Hintergrundbericht entnommen, der auf irgendeinem Dritten mal vor ein paar Monaten im TV lief.

  404. Robert meint: (11.1.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich doch, warum erst ein Boulevard-Magazin wie Akte kommen muss. Was machen denn die Beamten in den entsprechenden Abteilungen des BKA den lieben langen Tag? Eigentlich verwerflich, dass die Presse da erst mit schlechter PR drohen muss.

    Prinzipiell aber finde ich es vernünftig, und finde die Rasterfahndung hier angebracht. Der Tatbestand war recht deutlich. Zugunsten der Rechte der "Verdächtigen" sollte man aufgrund des Tatverdachtes aber auch anhand des Tatbestandes differenzieren – aber das lässt wohl unsere Rechtssprechung nicht zu (Pedophil vs. Mord vs. Steuerdelikt etc..)?

    Ein richterlicher Beschluss hätte aber sein müssen.

    Zur technischen Seite: (insb. @369, @371 etc.):

    Egal ob IMS, SQL, flat files, was auch immer: Das Argument gilt nicht. Ob nun jeder Datensatz gescannt wird, oder ob ein Index existiert, oder was auch immer (und wenn nur als acceleration scheme), es sollte rechtlich völlig egal sein. Wenn dem nicht so wäre, könnte man rechtliche Hürden (ist das Rasterfahndung ja/nein) durch Verwendung anderer Algorithmen umgehen. Das wäre geradezu schildbürgerlich.

  405. Der andere Jens meint: (11.1.2007 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    In dem Artikel der Mitteldeutschen Zeitung
    mz-web.de/servlet/Content...kel&aid=1168189181262

    ist von vom "Grundrecht der informellen Selbstbestimmung" die Rede…
    Ich liebe die schreibende Zunft…

  406. M. meint: (11.1.2007 um 16:04) AntwortenReply to this comment

    @404: Was die Beamten den lieben langen Tag machen? Ich finde es durchaus in Ordnung, dass sie nicht andauernd das Internet nach ausländischen KiPo-Angeboten durchsuchen, auf die theoretisch Deutsche zugegriffen haben könnten.

    @403: Die Billing-Company muss nicht zwangsläufig dazu dienen, Zahlungsverkehr zu verschleiern. Die Billing-Company dient vielen Erotikangeboten dazu, bessere Konditionen oder überhaupt Kartenzahlungen zu bekommen. Es ist aber gut möglich, dass Kinderporno-Seiten ein "Hopping" von Billing-Company zu Billing-Company betreiben, um Fahndern einen Schritt voraus zu sein.

  407. M. meint: (11.1.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Kleiner Nachtrag: <a href="http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,459156,00.html" rel="nofollow">Spiegel.de</a> spricht von einem "spektakulären Schlag gegen die Kinderporno-Szene". Ich kann keinen derartigen Erfolg erkennen: Alles deutet darauf hin, dass "nur" Konsumenten ermittelt wurden, aber weder Anbieter von Kinderpornografie noch Hersteller.

    Die Diktion vom "spektakulären Schlag" soll die Maßnahme anscheinend nachträglich legitimieren. Ich halte es für absolut traurig, wenn einst seriöse Blätter wie der Spiegel eine derartige Stimmungsmache betreiben. Ein wenig Nüchternheit würde nicht schaden.

  408. oldman (Link) meint: (11.1.2007 um 16:19) AntwortenReply to this comment

    Innerhalb kürzester Zeit wurde der Aufruf des Videos der
    Pressekonfernz von über 30 Usern bei YouTube gezählt.
    Schön.
    Und wenn jetzt noch von vorn bis /strong>hinten alle Beitrage
    hier im lawblog gelesen we(u)rden.
    Alle Achtung.
    Und ? :
    Raus aus der ADABEI – Mecker – Fraktion.

  409. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    oldman, das Problem ist, dass wesentliche Teile des Puzzles fehlen und daher keine definitive Einschätzung möglich ist.

    Genau deshalb ist dieser Antrag auf gerichtliche Entscheidung wichtig.

  410. Examenskandidat meint: (11.1.2007 um 16:36) AntwortenReply to this comment

    @378, 397: Im Akte-Beitrag war zu sehen und zu hören, wie der StA den betreffenden Satz diktierte.

  411. oldman meint: (11.1.2007 um 16:44) AntwortenReply to this comment

    @409 Avantgarde;
    Genau das meinte ich mit der Adabei* – Mecker – Fraktion.
    Alle haben die selben Informationen über die Medien.
    Der Blog-Betreiber hier hat offiziell keine darüber hinaus.
    Keine gute PR für einen Rechtsanwalt, so wird sich weisen. Wetten?
    *Adabei=Auch dabei sein wollen, umgs. bayerisch)

    @ Udo Vetter : Wo ist der Kommentar aus der Erwähnung # 374 ?

  412. Robert (Link) meint: (11.1.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Eine "Säuberung" (allen Emotionen und Doppeldeutigkeiten des Begriffes zum Trotz), halte ich aber trotzdem für sinnvoll. Nicht in der Form von Abschreckung, sondern in der Form der Demonstration und schlicht und ergreifenden Ermittlung von Pedophilen. Damit kann der Markt eingedämmt werden, der sich entwickelt hat. Denn wo kein Konsument ist, gibt es auch keinen Markt.

    Pedophile sind eine Schande für uns zivilisierte Menschen. Ich rede nicht von den Tatverdächtigen. Das hat die Staatsanwaltschaft natürlich in jedem einzelnen Fall zu überprüfen.

    Und ja sicher, es ist wesentlich sinnvoller und effektiver die Täter zu ermitteln. Aber das ist bekanntlich deutlich schwieriger. Der Konsument macht sich aber nicht weniger Strafbar, denn er verleitet zur Straftat. Ich würde sogar soweit gehen, und den Konsumenten als Anstifter zur Straftat zu sehen.

    Insgesamt ist es natürlich schwer vereinbar mit den Themen Datenschutz und dem Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung.

    Aber mal ganz ehrlich, sein eigenes Recht auf die Geheimnisse auf seinem Konto über dem Recht der Kinder zu stellen, welche vergewaltigt und geqäult werden, gibt doch schon ein mulmiges Gefühl im Magen nicht wahr? Ich persönlich glaube, dass unsere Rechtssprechung zu wenig differenziert, und wir auf der anderen Seite oft zu emotional reagieren. Ein klarer Blick – ohne all die Papierberge unserer Gesetze, aber auch ohne Emotionen wäre angebracht. Vernunft eben.

  413. Peter Schaefer meint: (11.1.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    @412 Robert
    "Eine “Säuberung” (allen Emotionen und Doppeldeutigkeiten des Begriffes zum Trotz), halte ich aber trotzdem für sinnvoll. Nicht in der Form von Abschreckung, sondern in der Form der Demonstration und schlicht und ergreifenden Ermittlung von Pedophilen. Damit kann der Markt eingedämmt werden, der sich entwickelt hat. Denn wo kein Konsument ist, gibt es auch keinen Markt."

    Du darfst jetzt bei Udo mal meine Mailadresse anfragen und Dich bei mir melden, dann kommst Du mich beuschen und ich zeige Dir mal, wie toll deine Vorstellungen imm Bereich der illegalen Droge funktioniert … da wohn ich nämlich dank der hervorragenden Arbeit unserer Behörden mitten in der Szene.

    Vielleicht öffnet Dir das die Augen.
    Ich verstehe deine Ideen und hatte die auch mal. Sie sind leider unrealistisch und nicht durchführbar. Zumindest nicht in einem freien Rechtsstaat. Und ich werde alles dafür tun, daß wir diesen nicht abschaffen.

  414. C.J. (Link) meint: (11.1.2007 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    @Oldblog/Oldboy:
    Sie schreiben in ihrem Blog:
    "Besonders enttäuschend die mangelnde Rechts- / Sachkenntnis
    von Juristen im lawblog von Udo Vetter."
    Und gleichzeitig stellen sie 2 Videos mit großer Wahrscheinlichkeit ohne Zustimmung des Rechteinhabers (n24) bei Youtube öffentlich ins Netz.
    Bitte nicht persönlich nehmen. Ist mir halt nur so aufgefallen.

    Und zu ihrer Anfrage #374:
    Die Androhung von strafrechtlichen Konsequenzen sind Teil einer Aussage des Oberstaatsanwalt P. Vogt, welche er im TV getätigt hat. Wenn das genaue Zitat benötigt wird, dann schreiben sie mich einfach (per Email) an. Dann schau ich nochmal nach.

  415. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 16:59) AntwortenReply to this comment

    oldman

    so einfach ist das nicht. Ich habe das ziemlich von Anfang an verfolgt, und die Presseberichte sind zum Teil haarsträubend widersprüchlich, und bei der PK frage ich mich, was für Pfeifen da als Journalisten hingeschickt werden.

    Ich möchte es jedenfalls nicht den Ermittlern überlassen, welche Abfragen von Daten sie für angemessen halten.

    Und auch die Kartengesellschaften werden Farbe bekennen müssen.

  416. Robert meint: (11.1.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    @413 Peter:

    Ich rede ja auch von Vernunft. Drogen zu nehmen sehe ich nicht als Straftat. Die Menschenwürde anderer (hier die Kinder) und insbesondere den besonderen Schutz, den Kinder aus verständlichen Gründen genießen auf diese Art und Weise anzutasten halte ich sehr wohl für verwerflich.

    Das ist der (alles andere als kleine) Unterschied, den ich in unserem Rechtssystem vermisse.

    Drogen zu nehmen, auch Drogen an Erwachsene Menschen zu verkaufen ist was völlig anderes. Jeder soll sich selbst schaden dürfen, aber bitte nicht anderen und insb. nicht Kindern. Sogar in der Tierwelt unterstehen Kinder einem besonderen Schutz, teilweise sogar art-übergreifend.

  417. M. meint: (11.1.2007 um 17:17) AntwortenReply to this comment

    @416: Ja, Bachen fressen ihre Ferkel. Soviel zum Schutz der kleinen Tiere.

    Viele KiPo-Konsumenten sind ähnlich krank wie Drogenabhängige. Ich vermute, dass man sie oft ähnlich therapieren müsste. Alleine den Markt auszutrocknen genügt demnach nicht. Soviel zum Unterschied zwischen Drodenabhängigen und KiPo-Konsumenten.

    Und genausowenig wie man den großen Drogendealern oder -produzenten habhaft wird, wird man bei KiPo den Herstellern habhaft, wenn sie im Ausland sitzen. Jetzt eine Maßnahme gegen die unterste Stufe der Konsumenten als "spektakulären Schlag gegen die KiPo-Szene im Internet" zu verkaufen, geht deshalb leider meilenweit an der Realität vorbei.

    "Seht her, wir tun was, Ihr müsst nur ein wenig Eurer Privatheit bei Kreditkartenbuchungen abgeben und ungewöhnliche Maßnahmen tolerieren, aber Ihr habt ja nichts zu verbergen." scheint die Botschaft dieser Aktion zu sein.

  418. Avantgarde meint: (11.1.2007 um 17:20) AntwortenReply to this comment

    Robert
    Das ist doch gar nicht das Thema. Selbstredend stehen Kinder unter einem besonderen Schutz.
    Aber unschuldig Verdächtigte auch.
    Dass eine Datenbankabfrage in Millisekunden meine Karte überprüft und verwirft ist nicht das Thema.
    Aber ich möchte eben sichdergehen, dass nicht etwa wegen einer schlampigen Anfrage plötzlich mein Leben auf den kopf gestellt wird, nur weil ich irgendwo eine völlig legitime Onlinezahlung leiste, aber jemand einen Betrag von 79,99 schon für verdächtig hält.
    Dieses Vorgehen weckt Begehrlichkeiten bei den Ermittlern. Schon maßt sich der Verfassungsschutz in NRW an, meinen PC bei Bedarf hacken zu können, ohne dass ich das überhaupt merke.

    Könnte mir doch egal sein, da ist nichts Verfassungsfeindliches drauf.

    Ist mir aber nicht egal.

  419. Peter Schaefer meint: (11.1.2007 um 17:24) AntwortenReply to this comment

    @416
    "Im ICD-10 wird Pädophilie unter dem Code F65.4 (Störung der Sexualpräferenz) geführt; im DSM-IV unter 302.2 (Paraphilie)."

    Das ist mit dem Suchtverhalten nicht immer so ganz einfach, besonders im Rahmen der Sexualität, weil sie da auch direkt andere Menschen beeinflussen kann und oft auch tut.
    Gut gemeinte Ratschläge der Art: "Hab Dich halt im Griff" sind für viele, die einer Sucht verfallen sind schlicht aus mangelnder psychischer Stärke nicht machbar.

  420. oldman meint: (11.1.2007 um 17:33) AntwortenReply to this comment

    @ C.J, #414,
    Zu 1. ja.
    Zu 2. es ist nicht relevant, was Vogt im TV
    gesagt hat, sondern das, was der Empfänger
    in Händen hält.
    @415 Avantgarde,
    auch deshalb dient es der Rechtssicherheit,
    abzuwarten, was in den nächsten Tagen publiziert
    wird.
    Nicht in blogs, sondern z.B.: in Printmedien, dem guten
    alten Dampf – Radio, Fernseher mit Braunscher Röhre.
    Oder eben Plasma und Flux-Kompensator-Screen.

  421. alex behr meint: (11.1.2007 um 17:46) AntwortenReply to this comment

    …ich dachte, ich wäre der einzige, der sich darüber aufgeregt hatte. danke! ich erinnere mich noch an den aufstand über die volkzählung in den 80ern…. und heute? heute kräht anscheinend kein mensch mehr danach, dass wir immer weiter zum "gläsernen" bürger werden und laufend der datenschutz nicht nur verletzt, sonder schon verhöhnt wird!
    bitte paypal-spenden möglichkeit einrichten, möchte gerne spenden!
    a. behr

  422. Robert meint: (11.1.2007 um 17:56) AntwortenReply to this comment

    @417, 418 und 419: Sehe ich doch nicht anders.

    Was die Medien daraus machen ist scheiße, es ist kein spektakulärer Schlag, es ist sentimental, emotional augebauscht. Und die Datenerfassung auf diese Art und Weise darf keine Begehrlichkeiten bei den Ermittlern wecken. Und, Pedophile gehören nicht ausgestoßen, sondern in eine Therapie – sehe ich doch genauso (nur man muss die Pedophilen vorher auffinden, denn scheinbar gehen die wenigsten von Selbst in Therapie).

    Aber die Bitte an alle (beide Seiten), die Relationen und die Vernunft nicht außer acht zu lassen. Sich über das Thema die Köpfe einzuhauen erweckt auch viel Misstrauen und Unmut über die Absichten der Datenschützer und derjenigen, die unsere Rechte verteidigen wollen.

    @418: Die Abfrage in diesem Fall, mit den genannten Einschränkungen halte ich weiterhin für legitim. Ohne richterlichen Beschluss allerdings für falsch. Ich glaube da sind unsere Ansichten einigermaßen konform.

    Wir dürfen auch nicht vergessen, dass wir alle unter Umständen zu einem Verdächtigen werden können. Verdächtig zu sein, ist aber nicht Täter zu sein. Das ist zum Glück immernoch ein Unterschied. Und glücklicherweise hat man auch als Verdächtiger noch Rechte.

    @417: Wenn Du Deine Kinder auch auffressen willst, suche Dir andere Leute die das auch wollen, starte eine Revolution und gründe Deinen eigenen Staat. Dann darfst Du das. Viel Spaß dabei.

    Im Ernst: Die Botschaft, die Du beschreibst kommt bei den Bürgern und Beamten hoffentlich nicht so rüber. Und wenn doch, dann wird es Zeit diesen Staat abzuschaffen, denn dann läuft etwas Grundlegendes falsch, das soziale Miteinander, in dem auch und insbesondere die Beamten sich Ihrer Verantwortung der Bevölkerung gegenüber bewusst sind. Manchmal habe ich den Eindruck, dass das so ist. Aber ich fürchte in diesem Fall geht die Paranoia etwas zu weit.

    Das schwarz/weiß für/wider Denken macht mir Sorgen.

  423. Domingo meint: (11.1.2007 um 18:04) AntwortenReply to this comment

    Ich frage mich, ob die Staatsanwaltschaft sich nicht wegen Nötigung (§240 StGB) strafbar gemacht hat, indem sie den Kreditkartenanbietern mit Strafbarkeit gedroht hat. Das wäre eine Fragestellung, die es sich zu untersuchen lohnte.

  424. Patrick (Link) meint: (11.1.2007 um 18:10) AntwortenReply to this comment

    Ehrlich gesagt weiß ich nicht, ob ich – selbst Kreditkartenbesitzer – wirklich an einer derartigen Operation stören soll??

  425. Mark Wolf meint: (11.1.2007 um 18:56) AntwortenReply to this comment

    Die LB BW gab auf Nachfrage folgende Rechtfertigung ab:

    "Gesetzlich sind wir verpflichtet auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Auskünfte zu erteilen.

    Bei diesen Anordnungen liegt aber ein begründeter Verdacht vor.
    Sogenannte Pauschalauskünfte werden von uns nicht erteilt.

    Sie sehen, Ihre Gedanken müssen nicht in Sorgen übergehen."

    Die Frage ob meine Daten zum Abgleich herangezogen wurde, wurde (selbstverständlich) nicht beantwortet.

    Ich habe das Institut mit dem Inhalt der Klage konfrontiert. Auf die Antwort bin ich gespannt. Ich werde berichten.

  426. mattoni meint: (11.1.2007 um 19:37) AntwortenReply to this comment

    Chapeau, Herr Kollege!

  427. Chris H. meint: (11.1.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Was meinen Sie alle hier, wenn die Gerichte es absegnen ? Sind die dann eigen