14.1.2007

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Mit einem Nebenaspekt der Operation Mikado befasst sich eine Strafanzeige gegen den zuständigen Oberstaatsanwalt, Polizeibeamte sowie gegen Mitarbeiter des Fernsehsenders SAT 1.

Lutz und Sylvia Baier werfen Mitarbeitern des Fernsehsenders vor, von der fraglichen Seite illegales Material heruntergeladen, gespeichert, ausgedruckt und somit besessen zu haben. Dies sei nicht zulässig. Die Mitarbeiter des Fernsehsenders hätten die Ermittlungsbehörden lediglich auf die Existenz der Seite hinweisen dürfen.

Einem Kriminalbeamten werfen die Anzeigenerstatter vor, er habe dem Fernsehteam von SAT 1 bei Durchsuchungen erlaubt, gefundenes kinderpornografisches Material zu filmen. Dieses Material sei in der Fernsehsendung über den Fall zwar verpixelt gewesen. Das ändere aber nichts daran, dass die Mitarbeiter des Senders nach wie vor Besitz an dem Material hätten, ihn aber jedenfalls für einen gewissen Zeitraum hatten.

Dem zuständigen Oberstaatsanwalt werfen die Anzeigenerstatter vor, er habe über einen längeren Zeitraum gewusst, dass SAT 1 im Besitz dieses Materials ist und dass dieses – auch zur Vorbereitung der Sendung – dort “verbreitet” würde.

Von so einer Anzeige kann man natürlich halten, was man will. Richtig ist der Ausgangspunkt, dass der Besitz kinderpornografischer Schriften nicht durch edle Motive – so vorhanden – gerechtfertigt wird.

Sollte das Verhalten des Kriminalbeamten korrekt geschildert sein, erscheint mir das wirklich problematisch. Häufig ist es so, dass zum Beispiel nicht einmal Verteidiger in solchen Fällen Kopien der Bilder oder Filme anfertigen dürfen. Sie müssen sich die Beweismittel bei der Polizei ansehen.

Ansonsten möchte ich es mit der Dokumentation dieser Anzeige sein Bewenden haben lassen. Mir geht es um die Klärung der in diesem Antrag aufgeworfenen Fragen.

Die Strafanzeige im Wortlaut.

Weitere Beiträge zum Thema:

- AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

- Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

- ” Volksstimme”: Interview zu Mikado

- 20 Anträge gegen “Mikado”

- Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

- Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

- Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

- Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

- Telepolis: Fragen zu Mikado

- Weiterer Antrag gegen Mikado

- Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

- Mikado: Stäbchen für Stäbchen

- Vorfeldermittlungen

Mikado

84 Kommentare zu “Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1”

  1. jörg meint: (14.1.2007 um 20:46) AntwortenReply to this comment

    Von der Sache her sehr mutig und inhaltlich auch ziemlich gewagt. Wie die Sache ausgehen wird, kann man sich an vier Ziffern abzählen: 170 II

  2. Ben (der unerwünschte) meint: (14.1.2007 um 20:50) AntwortenReply to this comment

    @1:

    Das sind aber fünf Ziffern: Drei Arabische, zwei Römische. ;-)

    *duck und renn*

  3. Dennis meint: (14.1.2007 um 20:53) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das nicht gut, dass hier von allen Seiten versucht wird die Ermittlungsarbeit zu torpedieren.

  4. SoWhy (Link) meint: (14.1.2007 um 21:01) AntwortenReply to this comment

    Juristische Frage: Unterliegt ein Redakteur, der glaubt, solche Bilder zu Recherche-Zwecken haben zu dürfen (nicht existierender Rechtfertigungsgrund), nicht einem Verbotsirrtum nach §17 StGB?

  5. jjwin2k meint: (14.1.2007 um 21:11) AntwortenReply to this comment

    Es würde mich vor allem interessieren, ob sich die Sat.1 Mitarbeiter extra auf die Suche nach einem entsprechendem Angebot gemacht haben. Wenn dem so ist, würde ich noch viel weiter gehen und behaupten, die Sat.1 Mitarbeiter hätten sich den Kram vorsätzlich beschaft, um darüber berichten zu können.
    Dann käme §184b (4) zum Einsatz?

  6. Uwe (Link) meint: (14.1.2007 um 21:22) AntwortenReply to this comment

    Ich finde das sehr gut, dass hier von allen Seiten versucht wird die Ermittlungsarbeit zu torpedieren.

  7. jjwin2k meint: (14.1.2007 um 21:35) AntwortenReply to this comment

    @6 Wieso torpedieren, wenn sich die Ermittlungsbehörden an geltendes Recht gehalten haben, gibt es nichts zu torpedieren.
    Sollten sie es allerdings nicht, gebietet es der Rechtsstaat das entsprechende Verfahren ungültig, wieder aufgerollt usw. werden bzw. die die sich ungesetzlich verhalten haben entsprechend der geltenden Regeln verurteilt werden. (Das gilt für beide Seiten)

    Die Ermittlungsbehörden haben sich nunmal genau wie alle anderen an die Gesetze zu halten. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

  8. Jürgen meint: (14.1.2007 um 21:41) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn es sich hier um einen Fahndungserfolg in Sachen verabscheungswürdiger Kinderpornografie handelt, sollte schon gewährleistet sein das alles mit rechten Dingen zu geht.
    Es könnte hier durchaus eine Art Präsidenzfall entstehen der weitere Überwachungsmassnahmen seitens der Verfolgungsbehörden immer damit rechtfertigt das sie bei der Kinderpornografie doch Erfolg damit hatten. Zumal es bei diesem hochseniblen Thema sehr schwer fällt die Fahndungsmethoden bei Erfolg zu kritisieren

  9. Stefan meint: (14.1.2007 um 21:58) AntwortenReply to this comment

    Kommt mir bekannt vor.

    Vor einigen, Jahren, ein ähnlich gelagerter Fall:

    Wichtige Person der Polizei (Kripo oÄ) sitzt am Schriebtisch und klärt den Fersehzuschauer über Kinderpornographie auf. Im Hintergrund ein verpixelter Monitor im Hautfarbenton…

  10. Arno Y meint: (14.1.2007 um 22:14) AntwortenReply to this comment

    Da sieht man mal wieder, wie albern die deutsche Gesetzgebung ist. Nicht dass man mich falsch versteht: natürlich bin ich für härteste Bestrafung derjenigen, die Kinder missbrauchen, beispielsweise bei der Produktion solcher Machwerke. Ich kann auch noch so eben nachvollziehen, wenn diejenigen bestraft werden, die solche Dinge kaufen und die Produktion damit finanzieren. Wobei ich damit bereits nicht glücklich bin, weil dadurch ein Verhalten bestraft wird, dass niemanden direkt schädigt. Aber ok, man will halt den finanziellen Anreiz für die Produzenten verhindern.

    Was ich aber überhaupt nicht verstehen kann ist, dass der reine Besitz oder die Beschaffung solcher Machwerke verboten ist. Zum einen schadet es niemanden (mal vorausgesetzt, dass die Konsumenten bereits einen Schaden haben, und das dürfte der Fall sein). Zum anderen sorgt es auf verschiedene Art und Weise dafür, dass immer mehr Kinderpornographie entsteht. Es gibt sicherlich ausreichend kranke Videos auf der Welt, dass die Pädophilen damit bis zu ihrem Lebensende glücklich werden könnten. Aber diese werden wieder und wieder beschlagnahmt und ihre Verbreitung erschwert, so dass ständig neue Videos produziert werden müssen. Und die Kinder müssen darunter leiden.

  11. Falk meint: (14.1.2007 um 22:28) AntwortenReply to this comment

    @10: Bedeutet also, man solle den Konsumenten von KiPo nur genügend Material geben oder das bestehend zur freien Verfügung archivieren, dann werden auch keine Kinder mehr mißbraucht?

  12. Arno Y meint: (14.1.2007 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    @11: Wohl kaum für die Produktion solcher Videos. Wer würde die noch kaufen, wenn es das Zeug im Internet massenweise umsonst gäbe?

  13. Falk (Link) meint: (14.1.2007 um 22:38) AntwortenReply to this comment

    Wie schräg ist denn diese Argumentation? Nur die wenigsten Kinder werden während des Mißbrauchs gefilmt oder fotografiert. Das rechtfertigt in keinster Weise die Verbreitung.

  14. Rob meint: (14.1.2007 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    Mir scheint es immer problematisch, wenn Ermittlungsbehörden mit Medien zusammenarbeiten. Wahrheitsfindung (ein wirklich weites Feld) und Verwertungsinteresse passen nicht so recht zusammen.

    Soll es wirklich wahr sein, daß ein Fernsehteam bei einer Hausdurchsuchung dabei war?

  15. Arno Y meint: (14.1.2007 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    @13: Den anderen kann man so natürlich nicht helfen. Aber Kinderpornos sind in erster Linie verboten, weil die Kinder bei der Produktion missbraucht werden. Und genau diese Produktion kann man verhindern, indem man den Markt zerstört. Ein Verbot schafft dies offensichtlich nicht.

    Würde man die unentgeldliche Verbreitung aber freigeben, würden Pädophile an diese Machwerke auf Tauschbörsen kommen. Die "Rechteinhaber" könnten dagegen nichts tun, da sie für eine Klage schliesslich ihre Identität preisgeben müssten. Effektiv wären die Filme frei verfügbar, und eine Produktion weiterer derartiger Filme wäre nicht mehr finanzierbar.

    Um die Produktion von Kinderpornographie zu verhindern muss man den Markt zerstören.

    Durch das Verbot dagegen werden die Preise in die Höhe getrieben und die Produktion wird erst richtig lukrativ.

  16. Falk (Link) meint: (14.1.2007 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Ein Verbot schafft dies offensichtlich nicht.

    Ein Verbot allein hat noch niemals gereicht. Dafür hat man dann Gesetze und Strafverfolgungsbehörden, um den Verstoss gegen Gesetze zu verfolgen und zu ahnden.

    Und die Sachen *sind* imho schon frei genug verfügbar, dies braucht man in keinster Weise "forcieren" oder versuchen zu regulieren. Das klappt nunmal im Internet nicht oder nicht wirksam und würde am Ende auch bedeuten, das wir auf eine totale Überwachung zusteuern.

  17. A. John (Link) meint: (14.1.2007 um 23:05) AntwortenReply to this comment

    Lutz und Sylvia Baier werfen Mitarbeitern des Fernsehsenders vor, von der fraglichen Seite illegales Material heruntergeladen, gespeichert, ausgedruckt und somit besessen zu haben.
    Was für ein abartiges Rechtsverständnis!
    Perverse, die dafür Geld bezahlen, um sich an geschändeten Kindern aufzugeilen, werden zu Märtyrern und Justizopfern verklärt.
    Wer aber versucht, Beweise zu sichern, bevor die URL geändert wird, der soll die volle Härtet der Justiz zu spüren bekommen.
    Hier versuchen IMO zwei Personen, deren offensichtliche Motivation im harmlosesten Fall Geltungssucht ist, mit formalen Winkelzügen das Recht auf den Kopf zu stellen.

    Gruß A. John

  18. Falk meint: (14.1.2007 um 23:14) AntwortenReply to this comment

    Perverse, die dafür Geld bezahlen, um sich an geschändeten Kindern aufzugeilen, werden zu Märtyrern und Justizopfern verklärt.

    Wo genau steht das? Ich les davon außer ihn Ihrem Kommentar dies in keinster Art und Weise raus. Billige Polemik imho, um Kritiker der Maßnahme herabzuwürdigen. (*murmel* denkt an die armen Kinder, denkt an die armen Kinder – tausendmal wiederhol – denkt an die armen Kinder)

  19. Rob meint: (14.1.2007 um 23:26) AntwortenReply to this comment

    Wenn sich wirklich jemand an der Sache "aufgegeilt" hat, dann ist das wahrscheinlich der Fernsehsender. Die haben damit echtes Geld verdient.

  20. Udo Vetter (Link) meint: (14.1.2007 um 23:27) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur für die Fälle sprechen, die ich bisher bearbeitet habe. Aber es sind nicht wenige.

    Es gibt sozusagen einen Grundstock an Material, welches schon seit Jahrzehnten auf dem Markt zu sein scheint. Das lässt sich relativ problemlos feststellen, weil die Polizeidatenbank Perkeo auch das erste Auftauchen des betreffenden Bildes verzeichnet.

    Neues Material, sei es jüngeren Datums oder bislang unbekannt, taucht dagegen selten auf. Es wäre mal Aufgabe eines Forschers zu prüfen, wie sich der "Grundstock" prozentual zu neu aufgefundenen Inhalten verhält. Normalerweise sollte man annehmen, dass sich die Nachfrage nach Kinderpornografie so gestaltet wie die nach normaler Pornografie. Das heißt, es besteht ein großer Bedarf an neuem Material. Das ist ja ein Grund dafür, warum die legale Pornoindustrie täglich eine Unzahl von Filmen auf den Markt wirft. Bei Kinderpornografie ist so etwas dagegen nicht überhaupt nicht feststellbar. Nach meiner Einschätzung gibt es keinen so nennenswerten Zufluss an kinderpornografischem Material, dass man daraus auf einen organisierten, gar auf einen globalisierten Markt schließen könnte. Demzufolge halte ich es auch für ein Gerücht, dass es in diesem Bereich Kartelle gibt, die etwa mit dem Drogenhandel vergleichbar wären.

    Das ist mein Eindruck, ich habe ja keinen Zugriff auf Perkeo. Möglicherweise sehe ich ja auch immer nur die falschen Akten.

    Noch ein Wort zu Perkeo: Es ist teilweise fraglich, ob bei es sich bei dort geführten Inhalten um Kinderpornografie handelt. Das Register funktioniert offenkundig nach dem Prinzip, dass erst einmal alles aufgenommen wird, was einschlägig sein könnte. Die Datenbank enthält unzählige Kinderfotos, die zwar nackte Menschen zeigen, aber überhaupt nicht pornografisch sind. Im Altersgrenzbereich (14 Jahre) wird sehr großzügig geschätzt. Man brauch kein Biomediziner zu sein, um zu sehen, dass zahlreiche abgebildete Personen älter als 14 Jahre sind und somit keine Kinderpornografie vorliegt.

    Im Bereich der Sodomie gibt es bei Perkeo etwa ein Bild, das eine schöne Frau zeigt, die sich eine gelb-schwarze Großschlange um den Körper gelegt hat. Der zuständige Polizeibeamte war mit mir einer Meinung, dass das Bild vermutlich aus einem Herrenmagazin stammt und überhaupt nichts Anstößiges zu erkennen ist.

    Es ist deshalb außerordentlich wichtig, in einem eventuellen Strafverfahren die Perkeo-Treffer zu hinterfragen und zu überlegen, ob die Bilder wirklich einschlägig sind. Leider gehen viele Ermittler, Staatsanwälte eingeschlossen, davon aus, dass Perkeo so was wie ein Bilder-TÜV mit Bindungswirkung ist. Das trifft definitiv nicht zu, und die Fehlerquote scheint mir enorm.

  21. C.J. (Link) meint: (14.1.2007 um 23:34) AntwortenReply to this comment

    Das Teil hat sogar eine eigene Homepage: http://www.perkeo.net/
    Da steht u.a.
    - "Schon *ein* Treffer reicht,um Maßnahmen einzuleiten!"
    und
    - "PERKEO erzielt eine Treffergenauigkeit von 100 Prozent."

    Na wenn die das schreiben…

  22. Thilo meint: (14.1.2007 um 23:35) AntwortenReply to this comment

    @ 17:

    "Wer aber versucht, Beweise zu sichern, bevor die URL geändert wird, der soll die volle Härtet der Justiz zu spüren bekommen."

    Natürlich! Weil sonst demnächst jeder, der sich für diese Fotos interessiert, auf einmal nur Beweise sichert. Und dies wäre dann schwer zu wiederlegen und eine Strafverfolgung wohl noch kaum möglich.

  23. Udo Vetter (Link) meint: (14.1.2007 um 23:39) AntwortenReply to this comment

    Das Programm arbeitet wirklich zügig. Ich habe es schon gesehen. Allerdings ist die Aussage eine technische: Es ist ziemlich ausgeschlossen (ob zu 100 %, na ja), dass ein nicht in Perkeo verzeichnetes Bild mit einem regstrierten Bild verwechselt wird.

    Ob es sich um illegale Bilder handelt, entscheidet jedoch nicht der Computer, zumindest nicht abschließend.

    Weil das aber so zügig und vermeintlich amtlich abläuft, ist die Gefahr groß, dass einem Beschuldigten sachlich "falsche" Treffer zur Last gelegt werden. Ich möchte darauf wetten, dass sich viele Ermittler mit einem flüchtigen Blick auf das Material zufriedengeben. Wenn Perkeo es sagt, wird es schon richtig sein.

  24. C.J. (Link) meint: (14.1.2007 um 23:43) AntwortenReply to this comment

    Habe ich doch glatt den Ironie-Tag und den ;-) oben vergessen.

  25. Hobbyjurist meint: (14.1.2007 um 23:52) AntwortenReply to this comment

    Auch wenn ich Kinderpornographie natürlich ablehne (wie jeder andere halbwegs normale Mensch auch) erfreut es mich doch zweifelsohne, wenn die Ermittler im Mikado-Fall selbst nun auch etwas Gegenwind zu spüren bekommen. Bleibt nur zu hoffen, daß die Justiz in "eigener Sache" auch so toll funktioniert wie sie es bei den Pädophilen tut (momentan habe ich da noch so meine Zweifel).

  26. Marxty meint: (14.1.2007 um 23:53) AntwortenReply to this comment

    Es ist ja auch so, das das Kind auch weiterhin durch den Umlauf des Bildes missbraucht wird. Seine Persönlichkeit wird da missbraucht. Deswegen sollte auch der Besitz strafbar sein.

    Oft entsteht ja immer der Eindruck das es da einen riesen grossen Markt gibt mit zig solcher Webseiten. Das sind aber mehr geschlossene Tauschkreise. Kohle wird da selten bezahlt. Mehr Bilder gegen Bilder, Filme für Filme. Das macht es ja so schwierig für die Polizei. So Seiten wie diese jetzt gibt es da ja nicht so viele wie so Seiten mit angeblicher Kipo, wo mehr junge Mädels auf Kind getrimmt sind. Oder meint einer das FBI oder andere Dienste könnte das auch nicht so durchforsten wie die Polizei hier die CC-Abrechnungen.

  27. x meint: (14.1.2007 um 23:57) AntwortenReply to this comment

    tsss… jetzt fangen nich nur die deutschen pornojäger an, kreditkarten auszuspähen, sondern auch noch die amerikanischen terroristenfänger. schlimm!

  28. x meint: (14.1.2007 um 23:57) AntwortenReply to this comment
  29. Martin_mb meint: (14.1.2007 um 23:59) AntwortenReply to this comment

    So frisst die Revolution ihre Kinder…

    Spätestens jetzt sollte allen Beteiligten klar sein, daß das Thema Kinderpornographie viel zu Ernst ist, als daß es sich für selbsternannte "Aufdeckungsjournalisten", Behördenoperationen in (mindestens) rechtlichen Grauzonen, Profilierung von Ermittlern als harte Hunde a la "Starsky und Hutch" oder Betroffenheits-Hyperventilation eignen würde.

    Eine weniger aufgeregte, professionellere Herangehensweise bringt dann zwar vielleicht weniger "Quote", diverse Politiker verlieren eine Möglichkeit zur Pressekonferenz und der verantwortliche StA sitzt auch auf der einen oder anderen Fernsehcouch weniger. Am Ende dürften auf diese Weise aber wesentlich brauchbarere Ermittlungsergebnisse und in der Folge Strafurteile stehen, womit den mißbrauchten Kindern garantiert mehr geholfen ist als mit dem derzeitigen blinden Aktionismus ohne Sinn und Verstand…

    …denn gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht.

  30. ich meint: (15.1.2007 um 00:10) AntwortenReply to this comment

    "Er zeigte dies beim Oberstaatsanwalt Peter Vogt in Halle an. Die dann folgenden rechtswidrigen Ermittlungen ohne Anfangsverdacht sollen hier keine Rolle spielen."

    Es geht in diesem Fall gar nicht um die Kreditkarten-Transaktionen-scannen Aktion, sondern nur um die Berichterstattung.
    Hier wird also nicht die Ermittlung an sich bemaengelt, sondern die Kooperation des OStA mit dem Sender und dem Umgang des Senders mit dem Material. Und das sollte doch im Interesse eines jeden Kinderschützers hier liegen, dass solches Material nicht _noch_ mehr Umlauf bekommt, oder? ;-)

    (oder stört das beim voyeuristischen Blick in die niederen Ecken der Gesellschaft und die Aburteilung am Stammtisch, wenn Sat1 nicht mehr brühwarm von "Kinderschändern am Computer" berichten kann?)

  31. Hobbyjurist meint: (15.1.2007 um 00:18) AntwortenReply to this comment

    Lesenswert auch:
    "Der Weg zur Unfreiheit ist mit guten Absichten gepflastert"
    http://www.welt.de/data/2007/01/14/1176327.html

  32. Rob meint: (15.1.2007 um 00:39) AntwortenReply to this comment

    Erstaunlicherweise stört sich keiner an den "normal" geschändeten Frauen in "legalen" Bildern…

  33. Oliver meint: (15.1.2007 um 00:53) AntwortenReply to this comment

    Ich habe den Bericht gesehen. Richtig ist, dass das Material heruntergeladen und ausgedruckt wurde. Der Reporter lief nämlich mit einem Stapel Ausdrucke in der Staatsanwaltschaft auf – die Ausdrucke wurden dann mit Aufrufen der Adresse überprüft. Ebenfalls wurde das Material abgefilmt und für meinen Geschmack nicht ausreichend verfremdet.

    Ausserdem halte ich es für sehr bedenklich, wenn ein Kamerateam bei der Durchsuchung (im Schimanskistil) und der erkennungsdienstlichen Behandlung (offenbar mit versteckten Kameras) anwesend ist. Aus den Berichten kann man genau nachvollziehen, wer der Täter ist (Der Wohnort wurde genannt, die Wohnung gezeigt, der Arbeitgeber gezeigt, usw.). Und es wurde öffentlich angegeben, dass der Arbeitgeber über den Verdacht noch vor dem Beschuldigten informiert wurde.

    Insgesamt hinterlässt diese ganze Aktion einen überaus "schmierigen" Eindruck, indem der Zweck die Mittel heiligt.

  34. Gurke meint: (15.1.2007 um 01:30) AntwortenReply to this comment

    Was sich hier in dem Land breitmacht, kann man getrost "mediale Lynchjustiz" nennen.

  35. Dominik Boecker (Link) meint: (15.1.2007 um 08:00) AntwortenReply to this comment

    "Was für ein abartiges Rechtsverständnis!"

    Überhaupt nicht. Die Staatsanwaltschaft ist gehalten, Ermittlungen durchzuführen, wenn sie hinreichende Anhaltspunkte für eine Straftat hat. Das ist IMO alles Andere als ein "abartiges Rechtsverständnis".

    "Perverse, die dafür Geld bezahlen, um sich an geschändeten Kindern aufzugeilen, werden zu Märtyrern und Justizopfern verklärt."

    Wer wird/ist hier zu einem Märtyrer oder Justizopfer verklärt?

    Polemik at it's best, aber das kennt man von Dir ja leider.

    "Wer aber versucht, Beweise zu sichern, bevor die URL geändert wird, der soll die volle Härtet der Justiz zu spüren bekommen."

    Exakt. Reporter und/oder Privatpersonen (wobei Reporter das natürlich sind) haben keine Beweise zu sichern. Das ist Aufgabe der Staatsanwaltschaft und ihrer Hilfspersonen. Privatleute haben in Ermittlungsarbeit nichts zu suchen, denn das gehört in professionelle Hände.

    "Hier versuchen IMO zwei Personen, deren offensichtliche Motivation im harmlosesten Fall Geltungssucht ist, mit formalen Winkelzügen das Recht auf den Kopf zu stellen."

    Ach so. Und dass jene Privatpersonen das geltende Recht mißachten und sich bewußt in den Besitz von kinderpornographischem Material bringen ist in Deinen Augen OK?

    Nochmal: wer es unternimmt, sich in den Besitz von kinderpornographischen Schriften, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, zu bringen, macht sich strafbar. Genau das scheint hier geschehen zu sein. Was ist verkehrt daran, wenn daraufhin Strafanzeige erstattet wird und die StA die Ermittlungen aufnimmt?

  36. h.c. meint: (15.1.2007 um 10:06) AntwortenReply to this comment

    @3, Journalisten sind keine Ermittlungsbeamten!

    Es gab schon genug Fälle wo sie sich so verhalten haben, um an „gutes Material“ zu kommen. Kaum einer wehrt sich dagegen, mir ist nur ein Fall bekannt wo sich jemand, der auch zu Unrecht verfolgt wurde, wehrte: 20.000 € für die zerstörte Existenz und soziale Kontakte musste der Fernsehsender RTLII an den Geschädigten zahlen.

    @4, gegen den zuständigen Akte-Redakteur lief schon einmal ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornographie. Da müsste er schon an erheblichen Gedächtnisverlust leiden.

    @5, nach Angaben des Magazins hätte man ein klares „Angebot“ per eMail erhalten, was man wohl auch angenommen hat. Die eMail wurde ja sicherlich gespeichert, ansonsten wird eine Überprüfung des entsprechenden PCs Aufschluß bringen. Wobei ich nicht sehr optimistisch bin das es überhaupt dazu kommt!

    @14, ja. Das ist gängige Praxis bei unseriösen Medien: „Lasst uns bei der Hausdurchsuchung dabei sein, dann geben wir euch Informationen.“ Fast alle Ermittlungsbehörden scheinen sich so erpressen zu lassen. Außer in dem von mir o.g. Fall, wenn ich mich nicht irre hat der Ermittlungsbeamte das Fernsehteam wohl so beeinflusst das man plötzlich ohne dieses Vorrecht bereit war Informationen weiterzugeben – falsche Informationen wie sich später rausstellen sollte

    @16, Sie scheinen sich da ja sehr sicher zu sein. Ihre Quellen würden mich mal interessieren, auf wen Sie sich dort berufen.

    @17, 1. Journalisten sind keine Ermittlungsbeamte. 2. erklärt hier niemand die TATVERDÄCHTIGEN zu irgendwelchen Opfern, wobei ich dies nicht ausschließe. 3. warum sollte die URL geändert werden? Dann würde man ja zwangsläufig seine Kunden verlieren – Sie haben eine sehr seltsame Logik! 4. finde ich die Strafanzeige gut, ich wirke diesbezüglich auch an einer Beschwerde an den Deutschen Presserat mit.

    @18, Sie wissen doch: „Wer uns nicht bedingungslos unterstützt ist gegen uns!“ Diese Logik des US-Präsident Bushs wird zwar von der deutschen Gesellschaft ständig kritisiert, aber selber sind sie dafür wohl selber sehr anfällig.

    @19, die und andere.

    @20, Hallo Herr Vetter. Das hatte ich auch schon gesagt, Neumaterial gibt es spätestens seit der stärkeren Strafverfolgung in Osteuropa seit den späten 90ern kaum noch. Außerdem findet man noch häufig Material von den Zeiten bis in den 80ern, welches in Mitteleuropa „produziert“ wurde. Desweiteren stimme ich Ihnen zu, so habe ich es jedenfalls verstanden, das die mediale Verbreitung des Begriffes „milliardenschwere Kinderpornoproduktion“ absoluter Quatsch ist, sondern sich die Zahlen international höchstens in den Millionen bewegen.

    Zur Perkeo: Das geht sogar noch weiter. In der BILD war einmal eine Kriminalpolizistin abgemeldet, die dort gelagertes Material in der Hand hatte. Da das Bild zwar recht klein, aber nicht verpixelt war konnte man recht gut erkennen was darauf abgebildet war. Zwei Kinder, zwischen 11 und 13, an einem Strand. Beide waren nicht einmal nackt, sondern hatten normale Strandbekleidung an.
    Das liegt, so meine kühne VERMUTUNG, wahrscheinlich daran das jegliches Material, das sich ein Kinderpornokonsument jemals angeschaut hat dort gespeichert wird. Und es kann ja nun sein, so auch meine persönliche Erfahrung, das unter den vielen vielen vorhandenen LEGALEN Bildern welche dabei sind, denen man u.U. (als erzkonservativer Strafverfolger, der päpstlicher als der Papst ist kann man ja vieles so erkennen) das Prädikat „sexuelle Pose“ verpassen könnte.

    Zur Fehlerquote wäre ja immer noch interessant, überhaupt einmal den statistischen Wert zu kennen, wie der absolute Unterschied zwischen Tatverdächtigen und Verurteilten wegen §184b ist.

    @23, leider geben sich Strafverfolger viel zu oft leicht zufrieden, auch wenn ihnen etwas von Journalisten gesteckt wird. Und die Tatverdächtigen müssen denn, wenn sie es überhaupt machen, teilweise jahrelang vor Gericht ziehen um irgendwann dann einmal Recht zu bekommen, das es nie einen anfänglichen Tatverdacht gab, die Überwachung des Telefons und die UHaft rechtswidrig/verfassungswidrig waren.

    @25, was funktioniert bei den Pädophilen?

    @28, seltsam das das bei Mikado nicht in der Presse so stark vertreten ist! Aber bei den Überprüfungen in den USA geht es ja nur um Terroristen, nicht um KiPo-Konsumenten…

    @33, noch mehr! Der Schulleiter der Magdeburger Schule will sogar mit Kindern und Eltern über das Ermittlungsverfahren gegen den Lehrer reden, und wie man seinen Aussagen entnehmen kann ist er nicht „der Tatverdächtige“ sondern „der Täter“. Am perversesten ist da der MDR, der vollmundig verkündet: „Wir nennen zum Schutz der Beteiligten den Namen der Schule nicht“, anschließend einen großen Schwenk über die Schule zeigt, anschließend Schüler auf dem Schulhof und dann den Schulleiter frontal, ohne verpixeltes Gesicht. Ich denke es stellt keinerlei Probleme dar, die 13 Sekundarschulen – bei dem Lehrer handelte es sich um einen Sekundarschullehrer – in Magdeburg zu überprüfen. und abzugleichen. So viel zum Schutz der „Beteiligten“, welche Beteiligten das auch immer sein mögen.

    Erfüllt das Informieren Dritter über ein Strafverfahren gegen einen Dritten einen Straftatbestand?

    Aber das ist halt typisch für den MDR: Deutsche Leichen werden nur unter Tüchern oder verpixelt gezeigt. Liegt da aber nur eine ausländische, völlig verkohlte und entstellte Leiche, wird die in Großaufnahme gezeigt. Wirklich abartig!

    @35, na ja. Moment. Bisher ist ja immer noch nicht geklärt, ob es wirklich Kinderpornographie war. Da OSta Vogt und andere das aber behaupten ist zumindest ein Anfangstatverdacht auch gegen die Journalisten gegeben.

  37. Olav meint: (15.1.2007 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    Ich denke, bei SAT.1 (oder den Produktionsfirmen) weiß man, daß man solches Material nicht besitzen, geschweige denn senden darf. Warum wird es dann trotzdem gefilmt?

  38. Anonymous meint: (15.1.2007 um 10:17) AntwortenReply to this comment

    @37, weil der zuständige Redakteur die Erfahrung gemacht hat, das das Verfahren gegen ihn sowieso eingestellt wird. Gewohnheitsrecht quasi.

  39. Fritte meint: (15.1.2007 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @Nr. 3: Ich habe die Berichterstattung bei Akte letzte Woche gesehen und mich bei manchen Bildern gefragt, ob das jetzt wirklich sein muss, oder sich die Perversen jetzt vor einem leicht verpixeltem Bild einen runterholen.

    Insofern finde ich es nicht falsch mal nachzufragen, ob das alles so in Ordnung war!

  40. h.c. meint: (15.1.2007 um 11:38) AntwortenReply to this comment

    "Magdeburg. Wenige Tage nachdem die Staatsanwaltschaft Halle und das Landeskriminalamt Sachsen-Anhalt mit der Information über den zweiten erfolgreichen Schlag gegen Kinderpornografie im Internet innerhalb von drei Jahren an die Öffentlichkeit gegangen sind, werden immer mehr Details über die Aktion " Mikado " bekannt."

    <a href="http://www.volksstimme.de/vsm/nachrichten/sachsen_anhalt/?em_cnt=220369&" rel="nofollow">Näheres hier.</a>

    Erfüllt das Vorgehen der Redakteure nicht eigentlich schon Amtsanmaßung?
    Aber eindeutig Beschaffung von Kinderpornografie, sogar bezahlt man da wohl für – obwohl nach eigenen Angaben schon zuvor eindeutig Kinderpornografie zu sehen war.

    Journalisten der unseriösen Medien werden jetzt nicht nur Hobby-Psychologen und Hobby-Wissenschaftler, sondern auch noch Hobby-Strafverfolger.
    Eine Schande für die deutsche Medienlandschaft!

    (Text editiert. Bitte keine kompletten Zeitungsartikel kopieren, sofern das nicht ausdrücklich gestattet ist. U.V.)

  41. h.c. meint: (15.1.2007 um 11:44) AntwortenReply to this comment

    Weil die Staatsanwaltschaft Halle übrigens keine Zeit fand (ja, warum wohl?) um nötige Anträge und Formalien einzureichen mussten übrigens einige Mörder, Totschläger und andere "Klein"kriminelle wieder auf freien Fuß gelassen werden.

    Man muss halt Prioritäten setzen!

  42. MaxR meint: (15.1.2007 um 11:45) AntwortenReply to this comment

    @17: Wer wird denn gleich mit Wörtern wie "abartig" um sich werfen. Das kann sehr schnell in die Hose gehen.
    Seit wann sind denn in Strafverfahren SAT-1-Redakteure zuständig für die Beweissicherung? Dafür gibt es doch entsprechende Behörden – für Internetstraftaten sogar spezialiserte Ermittler.
    Da wäre es doch gut gewesen, wenn man die die Beweise hätte sichern lassen.
    Nein, stattdessen hat der Redakteur gleich einen "Scoop" im Hinterkopf und hält die Daten mal zur späteren Verwendung bei sich am Schreibtisch im Sendernetzwerk vor. Um reißerische populistische Sendungen produzieren zu können.
    Dabei kommt es ihm aber gar nicht darauf an, ob außer ihm noch andere Zugang zudiesen Daten haben könnten ….

    Soviel nur zum Thema "abartig".

  43. MaxR meint: (15.1.2007 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    @20 – sehr interessanter Aspekt!
    Aber ich bin sicher, daß uns SAT1 und Konsorten bald in die schmuddeligen Hinterzimmer in aller Welt führen wird, in der die Filme entstehen – in Saarbrücken soll ja so eine Art Klause stehen, wo man mal anfangen kann.

    Ach, ich vergaß, die waren da ja schon und haben in aller Breite die Verbrechen dokumentiert, die das Gericht dann doch nicht nachweisen konnte.

  44. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 11:49) AntwortenReply to this comment

    Wer hat die Sendung "Akte 07/02" auf Sat1 gesehen? Wir schauen normaler Weise kein Unterschichtenfernsehen. Diese Sendung wurde im MDR und auf N24 aber den ganzen Tag über angekündigt.
    Also: Edle Motive unterstelle ich dem Krawallsender Sat1 nicht. Hier ging es definitiv nicht um investigativen Journalismus, sondern NUR um Einschaltquote.
    Bei "edlen Motiven" hätte man die Sache sachlich gestaltet. Nicht so hier.
    Da wurde bei der Hausdurchsuchung zum Beispiel eine DVD-Hülle gefilmt. Der Sprecher aus dem Off kommentierte das mit den Worten: "…der Titel dieser DVD: Schulmädchen bei ihrem ersten Mal".
    Das es sich dabei um eine ganz normale käufliche Porno-DVD von BEATE UHSE handelte, konnte man zwar sehen, aber erwähnt wurde es nicht. Das hätte doch den schönen Titel kaputt gemacht.
    Und für alle, die es nicht gesehen haben: Der Beamte, der die Bilder bei dem Lehrer in Magdeburg gefunden hatte, sah sich diese an. Dann bemerkte er den Kameramann, der etwa zwei Meter neben ihm stand. Er ging zu ihm und hielt ihm die Fotos genau vor die Kamera und blätterte sie dabei langsam durch. So dass dieser sie abfilmen konnte.
    Ähnlich war es bei dem Beamten des LKA Sachsen-Anhalt, Torsten K. (warum darf ich den Namen eigentlich nicht nennen? Er stand bei der Sendung voll ausgeschrieben da.) Er ließ es zu, dass Fotos und Videos von seinem Monitor abgefilmt wurden.
    Es ist offenbar nötig, dass wir uns hier rechtfertigen müssen.
    Wir unterstützen in keiner Weise Kinderpornografie oder deren Konsumenten! Auch ist es nicht unsere Absicht, Ermittlungen in dieser Richtung zu behindern.
    Aber wenn gleich mehrere rechtsstaatliche Prinzipien missachtet werden, MUSS (!!!) dagegen etwas unternommen werden! Sonst besteht die Gefahr, dass von unserem (schon arg gerupften) Grundgesetz nichts mehr übrig bleibt.
    In einem solchen Land lebte ich schon… das brauche ich nicht noch einmal!

  45. A. John (Link) meint: (15.1.2007 um 11:55) AntwortenReply to this comment

    @35: Exakt. Reporter und/oder Privatpersonen (wobei Reporter das natürlich sind) haben keine Beweise zu sichern.
    OK. Sollte ich zufällig mal mit meiner Videokamera einen Vorgang filmen, bei dem jemand einen Mann in schwarzer Robe absticht, werde ich diese Sequenz sofort löschen.

    Was ist verkehrt daran, wenn daraufhin Strafanzeige erstattet wird und die StA die Ermittlungen aufnimmt?
    Das hier mit spitzfindiger Paragraphenreiterei versucht wird, Zivilcourage und Verantwortungsbewußtsein zu bestrafen.
    Andauernd wird beklagt, die Gesellschaft sei so gleichgültig und abgestumpft. Andauernd wird gefordert, schau hin, werde aktiv, usw.
    Zeigt dann tatsächlich jemand Zivilcourage, muß er damit rechnen, bestraft zu werden.
    Bei solchen Signalen kann die Devise nur lauten: Schau weg und halt dich raus.

    Gruß A. John

  46. h.c. meint: (15.1.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    @42, wenn ich den "Volksstimme"-Artikel richtig verstehe hat der Herr nicht nur Beweise gesichert, sondern auch per zahlung weiteres Material beschafft.

    @43, das ist natürlich auch so eine Sache. Tatverdächtige gibt es in der Presse kaum noch, meist sinds doch Täter. Man könnte jedenfalls ziemlich oft eine Beschwerde an den Presserat richten, die müssten dann aber jeden Tag 24 Stunden beraten…

    @44, Ich nicht. Da würde ich mich doch eher in die Tiefen irgendwelcher drittklassigen Actionstreifen bewegen, da hab ich wenigstens ab und an noch das Gefühl nicht ständig die Un- oder Halbwahrheit zu hören, so wie von den "kinderpornografischen" Model Promotions. Das ist eine Halbwahrheit: Kinder ja, jedenfalls teilweise, Pornographie nein.
    War das wirklich eine Beate Uhse-DVD? Sind Sie sich da ganz sicher? Schade, hätt ich es doch mal aufgenommen. Das Versandhaus wird sich aber sicherlich dafür interessieren, das SAT1 und vllt. auch die Strafverfolgungsbehörden der Meinung sind das sei kinderpornographisch. Und in meinem Gefühl fühle ich mich auch bestätigt.

    Das ganze erfüllt außerdem auch Verstöße gegen den Pressekodex – da bemüh ich mich ja schon, schön das ich ein neues Thema habe…

  47. h.c. meint: (15.1.2007 um 12:13) AntwortenReply to this comment

    @45, seltsamer Vergleich. Nach Aussagen des "Akte"-Reporters erfüllte das Material das frei einsehbar ist locker den Verdachtsmoment das es sich um kinderpornographisches Material handeln könnte. Damit hatte er festgestellt, das es sich um eine Straftat handeln könnte und hätte mit der URL zur Polizei gehen können. Die hätten ermittelt – das BKA und die Staatsanwaltschaft FFM hatten sicherlich genug Gründe dies NICHT zu tun – und das Ergebnis wäre dann das selbe gewesen.

    Wenn jemand eine Straftat filmt ist das erstmal ok. Er hat hier das illegale festgehalten. Das wäre bei der Internetseite nicht nötig gewesen, da die Seite für jeden einsehbar ist. Auch bei der Internetseite hätte er das nötige – nämlich die URL – festhalten können. Außerdem hätte er keine Kontodaten hinterlegen müssen, um an noch mehr Material zu kommen. Weiterhin hätte er das Material nicht behalten dürfen, dies genauso wenig abfilmen. Denn es ist für die Strafverfolgungsbehörden nicht nötig, das der Meldente alles behält. Den hätte die URL gereicht, das Ergebnis wäre das selbe. Alles was über das Erkennen des womöglich illegalen Materials und das Speichern der URL hinausging war damit vermutlich strafbar.

  48. Ralf meint: (15.1.2007 um 12:16) AntwortenReply to this comment

    @45: Ihre Vergleiche hatten ja noch nie wirklich Hand und Fuß. Dass sie (die Vergleiche) jetzt auch kein Hirn haben, ist aber neu.

    Wieso hätte es denn nicht gereicht, die Staatsanwaltschaft auf das Material hinzuweisen? Wieso musste denn eine reißerische Filmdokumentation daraus werden? Das ist nicht Zivilcourage, das ist Quotengeilheit. Lautere Motive sehen anders aus. Und das hat nichts mit Paragraphenreiterei zu tun sondern das ist mein Moralempfinden. Scheinbar steht so etwas bei Ihnen ja höher im Kurs als die festgeschriebenen Regeln unserer Gesellschaft.

    Es wurde schon anderswo gesagt, dass durch den weiteren Konsum die Kinder auch weiter missbraucht werden, auch wenn die eigentliche Missbrauchstat schon lange zurückliegen mag. Im Grunde hat hier auch die SAT.1-Redaktion weiter missbraucht – nämlich für Quoten. Und wenn ich meinem Moralempfinden noch weiter freien Lauf lasse, komme ich auch noch zu der Meinung, dass auch dem Staatsanwalt der Missbrauch zu seiner eigenen Profilierung in den Medien vorzuwerfen ist.

    Und wenn dieser Missbrauch nicht vom Gesetz abgedeckt ist, dann würde ich das durchaus als perverse Rechtslage bezeichnen.

    Das alles ergibt sich aus meinem moralischen Empfinden, dass Kinder vor Missbrauch geschützt werden müssen – übrigens nicht nur dem sexuellen.

    Um zu Ihrem Vergleich zurückzukommen: Wenn Sie das Verhalten von SAT.1 mit dem Melden des beobachteten Mordes an einem Richter vergleichen, müssten Sie, um in meinen Augen so "couragiert" wie SAT.1 zu sein, die Leiche aber vor der Meldung noch fleddern, wie man so schön auf gut Deutsch sagt.

  49. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 12:19) AntwortenReply to this comment

    @A.John
    >Sollte ich zufällig mal mit meiner Videokamera einen Vorgang >filmen, bei dem jemand einen Mann in schwarzer Robe absticht, >werde ich diese Sequenz sofort löschen.

    Geht es Ihnen um Polemik oder wollen Sie ernsthaft diskutieren?
    Ihr Beispiel ist nicht vergleichbar. Erläutern will ich das jetzt nicht… da kommen Sie sicher selbst drauf, oder?

    >Das hier mit spitzfindiger Paragraphenreiterei versucht wird, >Zivilcourage und Verantwortungsbewußtsein zu bestrafen.

    Was hat es denn mit Paragrafenreiterei zu tun wenn die Ermittlungsbehörden zu weit gehen und wir dagegen vorgehen?
    War es denn nach Ihrer Meinung unbedingt erforderlich, dass die Sat1-Mitarbeiter sich dieses Material kopieren dürfen. Senden dürfen sie es ja ohnehin nicht. Was also wollen sie damit?
    Und: Zivilcourage und Sat1 ist ein Widerspruch in sich! Gleiches gilt für das Verantwortungsbewusstsein.

    Nochmal für Sie zum Mitschreiben: Es ist absolut NICHT verwerflich wenn der Sat1-Mitarbeiter zufällig eine solche Seite findet und dieses anzeigt. Das ist vollkommen in Ordnung! Diese Anzeige hätte er aber telefonisch machen können. Dazu ist es nicht erforderlich, das Zeugs auszudrucken!
    Und absolut verwerflich ist, dass sich der Sat1-Mitarbeiter mit Billigung des LKA und des Oberstaatsanwaltes zum Ermittler aufspielt und an den Ermittlungsmassnahmen beteiligt wird.
    Und verwerflich ist auch, dass ihm gestattet wird, sich dieses Material zu kopieren.

  50. A. John (Link) meint: (15.1.2007 um 12:40) AntwortenReply to this comment

    @ 49: Geht es Ihnen um Polemik oder wollen Sie ernsthaft diskutieren?
    Die Aussage war:
    Reporter und/oder Privatpersonen (wobei Reporter das natürlich sind) haben keine Beweise zu sichern.
    Verstehe ich so, das dies grundsätzlich gilt.

    Diese Anzeige hätte er aber telefonisch machen können. Dazu ist es nicht erforderlich, das Zeugs auszudrucken!
    Der Inhalt hinter einer URL kann sich in jeder Sekunde ändern oder vom Netz genommen werden. Gerade illegale Seiten wechseln zwecks Verschleierung öfters die Adresse.
    Das weiß eigentlich jeder, der sich schon mal, zumindest oberflächlich, mit dem Thema Internetkriminalität befaßt hat.

    Gruß A. John

  51. h.c. meint: (15.1.2007 um 12:48) AntwortenReply to this comment

    @50, ahja: Man will damit Geld machen, und darum ändert man ständig die URL, und die bösen bösen Konsumenten wissen automatisch wie die neue URL ist.

    Aber dann rechtfertigen Sie mal, warum sich das Akte-Magazin nach eigener Auskunft ein Konto auf der angeblich kinderpornographischen Seite anlegte um an noch mehr Kinderpornographie zu kommen? Hätte eine Seite nicht als Beweis ausgereicht?

    Oder darf sich jetzt jeder über Jahre lang Kinderpornos runterladen und sich damit rausreden, das wenn er alle gesammelt hat (was ja durchaus einige Jährchen dauern kann…) zur Polizei zu gehen?

  52. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 12:51) AntwortenReply to this comment

    @A.John
    Sie wollen es nicht verstehen, oder?
    Dieser Reporter von Sat1 war selber Kunde dieses Anbieters. Und nun hätte es ja ausgereicht, den Staatsanwalt anzurufen und ihm die Zugangsdaten mitzuteilen. Den Kunden sind stets die aktuellen Adressen mitgeteilt worden. Aus. Ende. Fertig.

    Es war also völlig unsinnig, mit den Ausdrucken da hin zu fahren. Die Ermittlungsbehörden haben selber einen Internetzugang.

  53. h.c. meint: (15.1.2007 um 13:04) AntwortenReply to this comment

    @52, sich selbst anzumelden wäre ja auch nicht nötig gewesen! Denn es ist davon auszugehen, das die URL zumindest über einen Zeitraum von mehreren Stunden gleichbleibt – welchen Sinn hätte eine Spam-Mail, wenn sich die Ziel-URL alle paar Sekunden ständig ändert? Ich möchte meinen, die Ziel-URL bleibt mind. 1 Stunde immer die selbe, und in dieser Zeit hätte man LOCKER die Sta anrufen können und die URL rüberschicken können.

    OK, das Anmelden könnte man ja noch als nicht strafbar werten. Aber wie man den Aussagen des Journalisten entnehmen kann hat er sich ja auch eingeloggt und sich die Bilder und Videos angeschaut. Und spätestens da beginnt eine Strafbarkeit, die selbst mit den moralisch verdrehtesten Argumentationen nicht begründbar ist. Denn die Sta hätte sich mit den Zugangsdaten einloggen können, dazu ist es nicht erforderlich das das der Journalist macht.

  54. A. John (Link) meint: (15.1.2007 um 13:21) AntwortenReply to this comment

    @ 51: das wenn er alle gesammelt hat (was ja durchaus einige Jährchen dauern kann…) zur Polizei zu gehen?
    Zwischen ein paar Stunden und ein paar Jährchen sehe ich einen zwar winzigen, aber dennoch nicht völlig bedeutungslosen Unterschied.

    @ 52: Aus. Ende. Fertig.
    Fazit: Bevor man sich für irgend etwas engagiert, sollte man sich erstmal ein rechtswissenschaftliches Gutachten beschaffen, oder es lassen.

    Gruß A. John

  55. h.c. meint: (15.1.2007 um 13:27) AntwortenReply to this comment

    @54, ok. Und warum muss man sich stundenlang Kinderpornos reinziehen?

    Wenn man jemanden eines Mordes verdächtigt geht man auch zur Polizei und spielt nicht Hobby-Detektiv um zu gucken ob er noch ein paar weitere Morde begangen hat. Und wenn man Kinderpornos sieht geht man auch zur Polizei, oder gibts neuerdings eine Mindestzahl an Bildern um zur Polizei zu gehen?

  56. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 13:28) AntwortenReply to this comment

    @A.John
    Was haben Sie denn für eine Rechtsauffassung???
    Seit wann brauche ich denn für eine Strafanzeige ein rechtswissenschaftliches Gutachten???
    In diesem Fall ist klar ersichtlich, dass hier von beiden Seiten Grenzen missachtet und überschritten worden.

    Im Übrigen sind Sie mir noch eine Antwort auf meine Frage schuldig, ob es nötig war, dass der Sat1-Reporter sich dieses Zeugs kopiert und an den Ermittlungen beteiligt wurde.

  57. ICH (Link) meint: (15.1.2007 um 13:29) AntwortenReply to this comment

    ich lese hier nur paragrafenreiterei und haarspalterei. habt ihr einmal mit einem opfer gesprochen? ich bin eins.
    auch wenn es mittlerweile 30 jahre her ist, bin ich immer noch opfer, diverse therapien haben nichts gebracht.
    ICH habe lebenslänglich.

  58. h.c. meint: (15.1.2007 um 13:32) AntwortenReply to this comment

    @56, was zu beweisen ist das beide Seiten grenzen missachtet und überschritten haben. Zumindest auf einer Seite habe ich einige Zweifel daran.

  59. h.c. meint: (15.1.2007 um 13:44) AntwortenReply to this comment

    @57, der moderne Rechtsstaat ist dadurch definiert, das er weder auf Rache noch auf Vergeltung aus ist.

    Paragraphenreiterei muss ich hier nicht betreiben. Das war eine quasi halbgeoutsourcte Rasterfahndung. Rasterfahndung sind ohne richterliche Anweisung und m.W. auch ohne Informierung des Landesdatenschutzbeauftragten nicht rechtskonform. Das ist ein juristisch klar geregelt und dient dem Schutz der Grund- und Bürgerrechte.

    Wenn wir jetzt sagen: Väterlein Staat darf die Gesetze dann mal brechen, wenn es nach dem Gutdünken des Staates dem Schutz unserer Kinder dienen könnte können wir alle Gesetze insb. die Grund- und Bürgerrechte abschaffen, denn der gute gute Papa Staat wird es schon richten, und er wird uns schon schützen.

    Dann können wir auch gleich wieder ein Gesetz zur Behebung der Not von Volk und Reich einführen…

  60. @56 meint: (15.1.2007 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    "Was haben Sie denn für eine Rechtsauffassung?"
    Das Zauberwort heisst
    wissen.de/wde/generator/w...g/index,page=1066760.html

  61. ICH meint: (15.1.2007 um 13:51) AntwortenReply to this comment

    @59: wetten, daß du anders schreibst/sprichst, wenn es um deine kinder geht?

    und mit dem 3.reich-hammer kommen ist nicht wirklich sinnreich.

  62. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 13:53) AntwortenReply to this comment

    @h.c.
    Auf welcher Seite haben Sie Zeifel?
    Oberstaatsanwalt und LKA wussten davon, dass der Sat1-Reporter im Besitz dieses Zeugs ist und haben es geduldet und dulden es bis heute.

    Bei dem zweifelhaften Sat1-Reporter ist es noch klarer. Er hat sich das Zeug wissentlich verschafft, indem er dort selbst Kunde war. Seine Motive spielen dabei keine Rolle.
    Die edelsten waren es ohnehin nicht.

  63. Lutz Baier (Link) meint: (15.1.2007 um 14:02) AntwortenReply to this comment

    @57
    Geht es Ihnen etwa als Opfer besser wenn sich die Reste unseres Rechtsstaates auflösen?
    Hilft Ihnen das? Ist das die Therapie, die Sie brauchen?

    Wo wäre denn der Unterschied gewesen wenn sich alle Beteiligten, Staatsanwalt, LKA, und Sat1, an die gesetzlichen Vorgaben gehalten hätten?
    Von der verdachtsunabhängigen Ermittlung rede ich jetzt mal nicht.

  64. A. John (Link) meint: (15.1.2007 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    @ 56: Seit wann brauche ich denn für eine Strafanzeige ein rechtswissenschaftliches Gutachten???
    Ich meinte das im Hinblick auf couragiertes Verhalten.

    Im Übrigen sind Sie mir noch eine Antwort auf meine Frage schuldig,
    Das habe ich in # 50 bereits dargelegt. Also noch mal:
    Eine Internetseite kann in jeder Sekunde aus dem Netz verschwunden sein.
    Und dann wars das zum Thema Beweise.
    Betreiber derartiger Seiten werden sich kaum um ihre "betrogene" KK-Kundschaft sorgen, wenn sie auch nur den Verdacht haben, daß man ihnen auf den Fersen ist.

    Gruß A. John

  65. Dominik Boecker (Link) meint: (15.1.2007 um 14:44) AntwortenReply to this comment

    "Eine Internetseite kann in jeder Sekunde aus dem Netz verschwunden sein."

    Wenn da was verschwindet, dann ist das so. Wenn der Zeuge (bewußt) in Kauf nimmt, sich strafbar zu machen, dann ist dem so. Seine freie Entscheidung.

    Es möge sich dann aber bitte auch nicht wundern, wenn Ermittlungen aufgenommen werden.

    Nochmal: Die Reporter haben in einem (auch für sie selbst) hochsensiblen Bereich ermittelt. Wenn die sich Besitz verschafft haben (mit den weiteren einschlägigen Anforderungen des obj. und subj. Tatbestandes), dann erwarte ich, dass auch gegen diese mutmaßlichen Straftäter ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird.

    "Und dann wars das zum Thema Beweise."

    Dann gibt's immer noch den Zeugenbeweis. Und dass eine Sache wegen verschwundener Beweise nicht weiter verfolgt werden kann ist das beileibe keine Besonderheit der Internetkriminalität.

  66. h.c. meint: (15.1.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    @61, ich hab keine eigenen Kinder, schreibe aber nicht anders wenn es um meine Kinder geht, denn einer davon wurde schon Opfer eines Sexualverbrechens. Ich lasse meine (justiz)politischen Ansichten aber nicht nur persönliche Rachegefühle leiten. Es tut mir leid das das bei Ihnen der Fall ist, und ich hoffe auf baldige Besserung Ihrer Lage generell.

    Und das Dritte Reich passt da hervorragend rein. Damals gab man auch dem Staat, nämlich dem Führer, die Macht in die Hand um alles zu bestimmen, damit Deutschland sich bessert. Heute will man den Strafverfolgern alle Macht geben. Die Kontrollorgane soll heute wie damals abgeschafft oder entsprechend geschwächt werden.

    @62, ich habe Zweifel daran, das es überhaupt kinderpornografisches Material war – es gibt ja genug Fälle, wo Journalisten und Polizei zusammengearbeitet haben um "Kinderschänder" und co. aufzuspüren. So z.B. der Focus und das ZDF gegen die Pädo-Selbsthilfegruppe München, dort ist mir bekannt das fast alle Fälle eingestellt wurden, auch wenn man dafür teilweise jahrelang kämpfen musste. Aus den "Kindersexpartys", von denen der Journalist berichtet hatte, wurde nix, genauso wenig aus der kriminellen Gruppe. Im Endeffekt blieben vereinzelt ein paar Fälle über, wo kinderpornograifsches Material besessen wurde – das aber nicht seitens der Gruppe, sondern vereinzelt bei deren Mitglieder. Statistisch gesehen muss man bei einer signifikant größeren Gruppe Pädophiler auf Kinderpornographie stoßen, bei einer signifikant größeren Gruppe von Heterosexuellen findet man ja auch Vergewaltiger. Das liegt in der Natur der Dinge.
    Oder gegen den Künstler Otto Lohmüller, wo das ZDF-Magazin Frontal 21 titelte: "Missbrauch im Internet – Brutale Kinderpornos als Kunst getarnt" – Verfahren eingestellt, Bericht gelöscht. Weder von der Polizei, die ja vollmundig behauptete es sei Kinderpornografie, noch vom ZDF gab es Entschuldigungen, seine Gemälde sind aber wie während des Ermittlungsverfahrens bei Wikipedia und auf seiner Homepage und seinen zahlreichen Ausstellungen zu sehen. Oder gegen eine Privatperson, den RTLII als Kinderschänder darstellte – hier ermittelte zwar auch die Polizei, wehrte sich aber gegen Erpressungen des Fernsehsenders. Beim letzten Fall musste RTLII 20.000 € Schmerzensgeld an den zu Unrecht Beschuldigten zahlen, so entschied das LG München. 3 Fälle wo ich DEFINITIV nachweisen kann das die unseriösen Pressevertreter massivst gelogen haben, bei 2 Fällen waren Strafverfolgungsbehörden AKTIV mit beteiligt. Es gibt sicher noch einige mehr, aber die sind mir nicht bekannt. Oder natürlich auch Fälle, wo die Ermittlungsbehörden ohne Einflussnahme der Medien behaupteten, es sei Kinderpornografie. Wie beispielsweise beim "Stefan-Text". Ermittlungsverfahren wurde seitens der Berliner Staatsanwaltschaft eingestellt, die Bundesprüfstelle für jugendgefährdente Schriften hatte ebenfalls nix zu meckern (nicht kinderpornografisch, nicht jugendgefährdent), nur ein Trierer Staatsanwalt sah sich berufen, bekam sogar vor AG und zwei mal LG Recht, bevor das OLG in 2. Rivision die Angeklagten freisprach.

    Das LKA, Sta und Sat1 illegal gehandelt haben ziehe ich nicht in Zweifel, nach meinem Rechtsempfinden ist dies klar der Fall.

    @64, nennen Sie uns doch mal Indizien, die irgendwie belegen das die Tyen den verdacht hatte das man ihnen auf den Fersen ist. Und warum sollten die die einfach urplötzlich löschen? Nach 5 oder 6 Verkäufen ist die "Gefahrenzulage" für den Produzenten nicht bezahlt, denn irgendwann findet dieses Video ins freie Netz, wo es dann von der Polizei irgendwann aufgeschnappt wird. Außerdem: Es reicht EIN Foto als Beweis. Sie haben mir immer noch nicht beantwortet, ob es neuerdings mehrerer illegaler Fotos benötigt um als strafbar zu gelten. Außerdem: Beim LKA sitzen entsprechende Experten. Nicht eine Person ohne Ahnung, sondern echte Experten. Die schaffen in der selben Zeit viel mehr. Also anrufen und durchgeben, da braucht man sich nicht drum zu kümmern.

    Haben Sie jetzt noch irgendeinen obskuren Rechtfertigungsversuch?

  67. velvet meint: (15.1.2007 um 15:44) AntwortenReply to this comment

    Wenn bei der Ermittlung einer 'Sonderkommission' mit angeblichen Experten nix raus kommt, wird halt mal ne Rasterfahndung gemacht. Da sag ich doch mal danke an den Rechtsstaat für so toll ausgebildete Experten, die nicht mal in der Lage sind, bei der ICANN ne erfolgreiche Anfrage zu stellen. Da freuen wir uns doch alle, dass unsere Steuergelder so gut verwendet werden. Ich hoffe, die sogenannten Experten sind wenigstens in der Lage, ohne studentische Hilfskaft ihren Computer einzuschalten… *kopfschüttel*

    Ansonsten Dank an Udo dafür, dass sich wenigstens einer in diesem sogenannten Rechtsstaat um die Rechte der Bürger kümmert. Ich besitze keine KK, war also von der Aktion nicht betroffen, aber da diese paranoiden Datensammler inzwischen vor nix mehr halt machen ist es wohl nur eine Frage der Zeit, wann man die erste Anzeige für ein unerwünscht eingeblendetes Popup mit Pornoseite bekommt.
    Vielleicht verzögert dieser (hoffentlich erfolgreiche) Einwand den Zeitpunkt, an dem sich jeder Bürger irgendeinem Modegeneralverdacht zu jeder Zeit ausgesetzt sieht…
    (Die Entwicklung lässt kaum die Hoffnung zu, dass es diesen Zeitpunkt nicht geben wird)

    velvet

  68. h.c. meint: (15.1.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Und hier mal ein rechtskonformes Szenario:

    Ich bekomme eine Spammail, stoße auf eine merkwürdige Seite.

    Ich gehe auf die Seiten des Landeskriminalamt Magdeburg (oder eines anderen), und sehe dort folgende Telefonnummer:

    0391/250-0

    (bisheriger Zeiteinsatz: ca. 40 Sekunden)

    Ich rufe an, und bitte um Weiterstellung an die entsprechende Abteilung… Dann kommt ein bissl Musik, dann meldet sich KOK Schmidt oder Meier. Dem sagt man dann was man gefunden hat und sagt die URL, und wenn man sich nicht sicher ist fragt man was man tuen soll.

    Der sagt einem dann vermutlich das man mit den Zugangsdaten der eMail-Adresse zum LKA kommen soll, die schauen sich die Spammail an und sichern diese als Beweismaterial.

    Anschließend kann man wieder nach Hause gehen und bekommt gesagt das es noch sein könnte, das man eine Zeugenaussage machen muss.

    Bei der ganzen Sache kann man nebenbei sogar noch ein kleines Filmchen drehen.

    Als ich damals die Seite eines vermutlichen Unterstützers einer terroristischen Organisation gefunden habe habe ich auch dort nicht lange ermittelt, ob man denn dort vielleicht einen Hinweise auf Planung einer Sprengstoffexplosion finden konnte sondern habe vorhandenes Material als ggf. rechtswidrig gedeutet und habe dies dem LKA gemeldet, wo sich ein KOK freundlich bei mir bedankte.

    Und damals war ich gerade mal 18 gewurden, von einem gestandenen Journalisten sollte man das doch auch erwarten oder?

  69. Falk (Link) meint: (15.1.2007 um 21:25) AntwortenReply to this comment

    @36 Ich beziehe mich auf Angaben der Hilfsorganisation "Dunkelziffer e.V", die von rund 1,5 Millionen Bilder im Netz ausgeht. Inwiefern diese Angaben verlässlich sind, kann und will ich persönlich nicht nachprüfen. Somit stellt sich die subtile Frage "nach meinen Quellen" nicht, vor allem, da sich die Aussage auf die Feststellung, das dieses Material ja beschlagnahmt wird und damit der Markt immer neu produzieren müsste, weiter oben in der Diskussion bezog.

  70. Nawrath (Link) meint: (15.1.2007 um 23:01) AntwortenReply to this comment

    Moin,

    Dunkelziffern sind nie seriös! Das sind persönliche Schätzungen ohne Datengrundlage.

    Seit den 90er Jahren wird der Mißbrauch von Kindern immer wieder von geltungsbedürftigen Menschen ausgenutzt, um sich selber als Aufdecker hervorzuheben.
    Alle großen Mißbrauchsverfahren, die in den vergangenen Jahren durch die PResse gegangen sind, haben sich als falsche Beschuldigungen herausgestellt. Dabei wurden durch die falschen Verdächtigungen Existenzen zerstört, Familien vernichtet und Kinder massiv geschädigt.

    Im Jahr 2004 wurden in Deutschland 12 Menschen wegen der Verbreitung Kipo-Schriften verurteilt, 11 davon erhielten nur eine Geldstrafe, 4 davon waren selber Jugendliche.

    Als Nutzer Kipo-Schriften wurden im Jahr 2004 zwischen 800-900 Menschen verurteilt, viele davon erhielten nur eine Geldstrafe oder geringe Strafe auf Bewährung, so wie es das Gesetz vorsieht.

    Ein Milliardengeschäft ist das in Deutschland nicht.

    Angezeigt wurden im Jahr 2004 zwischen 4000 -5000 Menschen für die Nutzung Kipo-Schriften.
    Es gibt also in diesem Bereich mehr falsche Verdächtigungen als wirkliche Schuldige.

    Ich entschuldige mich für die ungenauen ZAhlen, ich zitiere gerade aus dem Gedächtnis. Nachzulesen sind die Zahlen beim BKA und dem statistischen Bundesamt.

  71. h.c. meint: (16.1.2007 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    @69, Dunkelziffer geht von so einigem aus, das sie bei weitem nicht beweisen, ja noch nicht mal erklären können. So z.B. auch die ominös häufige Zahl der 300.000 missbrauchten Kinder in Deutschland jährlich. Wenn die Eltern den Sohn zwingen die Küsse der Tante zu ertragen könnte man das aus psychologischer Sicht auch als Missbrauch bezeichnen, das muss aber nicht zwingend den rechtlichen Begriff erfüllen. Rein rechtlich sind sexuelle Kontakte zwischen Kindern ebenfalls Missbrauch, in der Psychologie wird dies nicht so gesehen.
    Ja was ist es denn nun? Von jedem alles, zusammengezählt und man könnte auf 300.000 kommen. Sexueller Missbrauch nach deutschem Recht, wo die Psychologie von einer Schädigung ausgeht, ist aber viel viel geringer.
    Die Zahl 300.000 soll, so wurde jahrelang behauptet, vom BKA stammen. Dass das nicht so ist und dass man verlässliche Dunkelfeldzahlen nicht einfach nur mit einer Zahl darstellen könnte hat der BKA-Experte Dr. Baurmann über Jahre hinweg gesagt. Die Zahl wird trotzdem noch ohne jegliche Quellenangaben genutzt.

    Und die Damen und Herren sind auch dafür bekannt, so ihre eigenen Definitionen zu entwickeln. 1,5 Millionen Bilder von Kindern im Netz gibt es sicher, viele davon sicherlich auch nicht nach deutschem Recht rechtskonform (Recht am eigenen Bild), aber nur ein Bruchteil davon wird rechtlich als kinderpornographisch zu deklarieren sein, da spricht dann wohl mal wieder das Wunschdenken von Dunkelziffer nach besonders großen Zahlen (=besonders große Paranoia = besonders viel Spenden) Bände.

    „Hilfsorganisation“ – diese Art der Hilfsorganisationen sind primär an der Verfolgung der Täter interessiert, natürlich am liebsten mit immer härteren Mitteln und Strafen. Das ist erstmal das Nonplusultra. Der Opferschutz steht da meist an zweiter Stelle, damit wäre die Bezeichnung „Täterverfolgungsorganisation“ besser. Richtige Hilfsorganisationen gibt es nur wenige in Deutschland, und da die nun mal primär nicht an der Verfolgung der Täter interessiert sind sowie vieler weiterer Gründe sind die auch nicht so bekannt. Das Kinderhilfswerk kann man aber als solches definieren.
    @70, mir ist derzeit keine öffentlich zugängliche Statistik bekannt wo die Anzahl der Verurteilungen aufgefürt sind. Welche ist das denn?

    PKS-Zahlen:

    Schlüssel 1432:
    Gesamt: 109 Tatverdächtige
    Kinder: 0
    Jugendliche: 2
    Heranwachsende: 6
    Erwachsene: 101

    Schlüssel 1433:
    Gesamt: 3.972
    Kinder: 15
    Jugendliche: 235
    Heranwachsende: 209
    Erwachsene: 3.513

    Schlüssel 1434:
    Gesamt: 2.425
    Kinder: 11
    Jugendliche: 145
    Heranwachsene: 122
    Erwachsene: 2.147

  72. Nawrath (Link) meint: (16.1.2007 um 19:22) AntwortenReply to this comment

    Die Zahlen der tatsächlich Verurteilten gibt es Hier:
    http://www.destatis.de im Statistik-Shop unter der Rubrik Rechtspflege.

    Fachserie 10 Reihe 3 Strafverfolgung.

    In der polizeilichen Statistik sind alle Anzeigen aufgelistet, auch die falschen Beschuldigungen.

  73. h.c. meint: (16.1.2007 um 20:03) AntwortenReply to this comment

    "Früheres Bundesgebiet einschl. Gesamt-Berlin; Angaben für die neuen Länder liegen nicht vor."

    Gibts denn auch eine bundesdeutsche Statistik?

  74. Anonymous meint: (18.1.2007 um 11:56) AntwortenReply to this comment

    zum Thema Perkeo:
    Aus dem Datenblatt:
    "Was ist bei Treffern zu tun?
    [...] keine eigenen Ermittlungen [...]
    Es sollten nur Beweise gesichert werden (Ausdruck und Speicherung der Dateien, Informierung anderer Mitarbeiter als Zeugen etc)"

    Ist das nicht schon eine Aufforderung zu einer Straftat, nämlich der der hier vielfach beschriebenen Beschaffung von KiPo? ;-)

    Das Handbuch beschreibt etwas näher, was unter den "100% sicher" zu verstehen ist. Es geht um eine Fehlerwahrscheinlichkeit von 1 zu 10 hoch 34. Dabei geht es ausschließlich um die Sicherheit des verwendeten Prüfsummenverfahrens und damit keine Aussage darüber, ob die Bilder in der Datenbank selber, also die Bilder gegen die geprüft wird, tatsächlich KiPo (oder Tierpornografie) sind, sondern nur, ob das untersuchte Bild einem der Bilder in der Datenbank entspricht.
    Perkeo nutzt laut Handbuch keinerlei heuristische Bilderkennung, sondern nur ein Prüfsummenverfahren, und erkennt somit keine veränderten oder unvollständigen Bilder.

    Das Handbuch spricht darüber, dass mit perkeo zuverlässig KiPo und TiPo identifiziert werden könne. Wie oben beschrieben, kann das systembedingt nicht auf Bilder oder Videos zutreffen, die noch nicht in die Datenbank aufgenommen wurden, also muss sich die Behauptung auf die bereits aufgenommenen Bilder und Videos beziehen. Gegen Ende des Handbuches steht eine Definition von KiPo.
    Ich persönlich habe dadurch den Eindruck erhalten, dass perkeo bzw das mitarbeitende bka durchaus die Bilder oder Videos bewertet und nur diese in der Datenbank führt, die zweifelsfrei KiPo oder TiPo beinhalten. Teilt da jemand meinen Eindruck?

  75. Torsten57 meint: (18.1.2007 um 12:34) AntwortenReply to this comment

    Man sollte sich die Anzeigenerstatter mal genauer ansehen: Die wurden schon wegen 184 StGB in sachsen-Anhalt verurteilt – ein weiteres Verfahren läuft.
    Wird hier der Bock zum Gärtner?

  76. h.c. meint: (18.1.2007 um 14:10) AntwortenReply to this comment

    @74, das sagt vllt. das Handbuch. Graue Theorie also, so wie die Gesetze auch nur graue Theorie sind und wir sehen wie sie praktisch angewendet werden.

    @75, wer und quelle?

  77. 74 meint: (18.1.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    @h.c.: ja, sicherlich, aber wenn einerseits für ein Feature geworben wird und andererseits damit geworben wird, dass ein positives Urteil der Software vor Gericht verwendbar ist und als Standard angesehen wird, sollte das Feature doch zumindest sinnvolle Ergebnisse liefern, nicht?

  78. h.c. meint: (18.1.2007 um 15:06) AntwortenReply to this comment

    Was die Ermittlungsbehörden alles als "Kinderpornographie" deklarieren geht auf keine Kuhhaut, geschweige denn unter irgendwelche gesetzlichen Vorschriften. Wie schon mal gesagt: Teilweise Versandhaus-Katalogs-Niveau, oder Familienfotos vom letzten FKK-Urlaub.

  79. Udo Vetter (Link) meint: (18.1.2007 um 15:19) AntwortenReply to this comment

    In der Schweiz musste sich das Obergericht mit einem Bild beschäftigen, das wohl ein Vater von seinem Kind am Strand aufgenommen hatte.

    jeno.ch/weblog/2007/01/ke...-bloss-schnappschsse.html

  80. sebastian meint: (18.1.2007 um 20:32) AntwortenReply to this comment

    @Udo (79) und h.c. (78),
    zu diesem Thema (und auch zur Kriminalisierung von Webcam-Sex unter Jugendlichen, die realen Sex mit einem Partner ihrer Wahl straffrei haben dürfen, aber demnächst online kriminalisiert werden) hatte ich im November einen Brief an das Justizministerium (via Kanzleramt) geschrieben und meine Bedenken (eigentlich: mein Entsetzen) geäußert.

    Die Antwort hat mich alles andere als zufrieden gestellt (immerhin gab es eine Antwort).

    Wenn es für die Leser von Interesse ist, stelle ich den Inhalt des Schreibens am Wochenende ein.

  81. nawrath meint: (18.1.2007 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @80 ja bitte

  82. sebastian meint: (21.1.2007 um 13:24) AntwortenReply to this comment

    @ Udo, h.c. und nawrath:
    Anbei die Antwort des BMJ zur Frage, ob das Strafrecht mit der geplanten Novelle nicht zu weit ausgedehnt würde –passt übrigens zu dem Schweizer Fall:

    ===========================================================
    Sehr geehrter Herr ….

    vielen Dank für Ihr Schreiben vom …, das mir vom Bundeskanzleramt zuständigkeitshalber zugeleitet worden ist. Ich bitte um Verständnis, dass ich erst heute dazu komme, Ihnen zu antworten.

    Sie äußern sich kritisch zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie (Bundesrats-Drucksache
    630/06). Insbesondere durch die Erweiterung von §184b Strafgesetzbuch (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften) befürchten Sie eine zu weit gehende Ausdehnung des Strafrechts.

    Ihre Befürchtungen halte ich nicht für berechtigt. Durch den oben genannten Gesetzentwurf wird der Anwendungsbereich des §184b Strafgesetzbuch auf pornographische Schriften ausgedehnt, die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen unter achtzehn Jahren zum Gegenstand haben. Damit wird, wie Sie wissen, der vorstehend erwaähnte Rahmenbeschluss in das deutsche Recht umgesetzt. Dieser definiert nämlich, dem übereinkommen über die Rechte des Kindes folgend, Kinder als Personen unter achtzehn Jahren. Zu der Befürchtung, damit werde die Strafbarkeit zu weit ausgedehnt, führt der Gesetzentwurf auf S. 11 Folgendes aus:
    "Nicht strafwürdig erscheint allerdings der Fall, dass Jugendliche innerhalb einer sexuellen Beziehung in gegenseitigem Einverständnis pornographische Schriften von sich herstellen und austauschen. Zwar scheidet eine Strafbarkeit nach §184b Abs.1 Nr. 3 mangels Verbreitungsabsicht aus. Denkbar wäre allerdings eine Strafbarkeit wegen des Besitzes jugendpornographischer Schriften nach §184b Abs. 4. Hier ist zu beachten, dass der jeweils Abgebildete sich als Schutzobjekt der Vorschrift nicht strafbar machen kann. Mit dem Sinn und Zweck der Vorschrift und dieses allgemeinen Rechtsgedankens nicht vereinbar wäre es, wenn die geschützte Person sich strafbar machte, wenn sie pornographische Schriften, die den jeweils Anderen darstellen, in ihrem Besitz hat. Weiterhin zur Auslegung heranzuziehen ist der Rechtsgedanke, der in §182 Abs. 4 StGB formuliert ist. Danach kann von Strafe abgesehen werden, wenn unter Berücksichtigung des Verhaltens der Person, gegen die sich die Tat richtet, das Unrecht der Tat gering ist."

    Soweit Sie sich dagegen wenden, dass auch die Wiedergabe einer geschlechtsbetonten, aufreizenden Pose unter den Begriff der pornographie fallen soll, möchte ich Sie darauf hinweisen, dass damit nicht nur internationalen Vorgaben Rechnung getragen werden soll, sondern dass dies auch bis zur Neufassung von §176 Abs. 4 Nr. 2 StGB durch das 6.

    Strafrechtsreformgesetz ohnehin geltendes Recht war. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 43, 366, 368) beinhaltet das Spreizen der Beine, um die unbedeckten Genitalien offen zur Schau zu stellen, eine nicht unerhebliche
    sexuelle Handlung des Kindes, durch die der Betrachter sexuell erregt werden soll. Dabei handelt es sich aber nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 2006 (4 StR 570/05) nicht um eine sexuelle Handlung, die das Kind "an sich" vornimmt, wie es §176 Abs.4 Nr. 2 StGB seit der Neufassung durch das 6. Strafrechtsreformgesetz voraussetzt. Diese unbeabsichtigte Gesetzeslücke soll durch das Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie wieder geschlossen werden.

    Mit freundlichen Grüßen,
    ….

    ===========================================================

    Meine Meinung:

    Ich halte diese rechtliche Konstruktion für äußerst fragwürdig und überhaupt nicht praxistauglich.

    Wieder einmal "überschreibt" EU-Recht nationales Recht und, vor allem, vermeidet eine nationale öffentliche Diskussion über Notwendigkeiten, das Strafrecht zu ändern.

    In Kombination mit der Vorratsdatenspeicherung, bei der Nutzerdaten auch bei "mittels Telekommunikation begangener Straftaten" herausgegeben werden sollen, wird diese Vorschrift wohl zu einem recht scharfen Schwert.

    Eine Kinder-Definition aller Unter-18jähriger und eine Strafbarkeit von nur "erotischen Posen" Jugendlicher halte ich in einem liberalen Rechtsstaat, der sich rühmt, sein Strafrecht diene nur dem Rechtsgüterschutz und nicht moralischen Zwecken, für nicht hinnehmbar.

    Dazu passt die Ausflucht in internationale Abkommen und überstaatliche Gesetzgebung, die kaum legitimiert und schlecht kontrollierbar sind.

    Wie heisst es so schön, zitiert bei F.A. Hayek in "Der Weg zur Knechtschaft":
    "Es ist selten, dass eine Freiheit irgendwelcher Art mit einem Schlage verlorengeht (David Hume)"

    Es ist ein schleichender Prozess, und kaum einer nimmt ihn wahr.

  83. Anonymous meint: (8.2.2007 um 22:06) AntwortenReply to this comment

    Ob das bloße Ansehen von KiPo strafbar ist, ist gar nicht mal so einfach. Das kann aber kein Amtsgericht entscheiden, ob die Strafvorschrift rechtswidrig ist. Auf der anderen Seite traut sich aber gewiß niemand der Angeklagten, in Berufung zu gehen. 5000 Euro Bußgeld sind leichter dauerlich als "lebenslang" mit Foto als "Pädophiler" in der Zeitung zu stehen.

    Ich habe auch schonmal 2,3 KiPo-Bilder im Internet gesehen. Bin ich jetzt ein Pädophiler?

    Was das merkwürdige am Deutschen Recht ist: Das bloße Ansehen von KiPo ist strafbar. Zu recht, ist doch der Hintergrund, daß so ein "Markt" geschaffen wird, der zu neuen Mißbräuchen verleiten könnte, wenn für das Material bezahlt wird.
    Auf der anderen Seite werden – z.T. – weitaus extremere Bilder etwa aus Konzentrationslager(Völkermord hoch 10) zur besten Sendezeit unters rechtsradikale Volk gebracht. Ist jeder, der solche Sendungen sieht, rechtsradikal?

    Es sei die Frage in den Raum gestellt, ob es soviele rassitische Straftaten gäbe ohne die medialen Vorbilder.

    Meine Meinung: Beides verbieten oder auch den Besitz von KiPo erlauben (ohne bezahlt zu haben, das macht den Markt)

  84. K!ng meint: (8.12.2007 um 03:30) AntwortenReply to this comment

    Selbst wer ehrliche Absichten hat und der StA behilflich ist, bzw sein möchte, steht hinterher wie ein Verbrecher dar. Ich würde den Behörden niemals Tipps geben, wenn ich auf illegale Seiten stoße. Oben rechts ist das x, Seite zu und fertig. Sollen doch diese Möchtegern-Experten der Behörden selber forschen. Die können angeblich alles und besser. Sieht man ja tagtäglich in den Medien.
    Weggucken ist angesagt in Deutschland. Wer hinsieht hat Schwierigkeiten…..armer, kranker Bürokratenstaat

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