7.2.2007

Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige

Bei der Kontrolle der 22 Millionen deutschen Kreditkarten (Aktion Mikado) auf Kinderpornokäufer sind auch Unschuldige ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, berichtet die Mainpost:

In Würzburg ging die Staatsanwaltschaft vier Verdachtsfällen nach, wie Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager auf Anfrage bestätigte. Inzwischen hat es Durchsuchungen gegeben, um Beweismaterial zu sichern. Ein Fall ist bereits abgeschlossen, zwei Ermittlungen laufen noch. In einem vierten Fall habe sich der Verdacht nicht bestätigt, sagt Ohlenschlager.

(Vielen Dank an J. Glaubitz für den Link)

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Mikado

34 Kommentare zu “Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige”

  1. h.c. meint: (7.2.2007 um 14:16) AntwortenReply to this comment

    Jaja – 322 Täter wurden gefunden…

    Setzt man das im Verhältnis zur Gesamtanzahl wären es ja nur 80 Leute denen mal eben das Leben kaputt gemacht wurde.

    Aber das ist ja eine total sichere Methode… Jaja…

  2. G. meint: (7.2.2007 um 14:19) AntwortenReply to this comment

    Hauptsache der scheinbar publicitysüchtige Peter Vogt durfte mal wieder ins Fernsehen.

    Autogrammadresse hat der ja auch.

    Faszinierend.

  3. herbert (Link) meint: (7.2.2007 um 15:13) AntwortenReply to this comment

    Ob die Tatsache, dass Unschuldige durch eine zweifelhafte Maßnahme in Mißkredit kamen und in einen ganz schlimmen Verdacht, die Befürworter der Aktion zum Nachdenken bringt, wage ich zu bezweifeln.
    Augen zu und durch, scheint die Devise zu lauten, auch wenn Menschenrechte mit Füssen getreten werden.

  4. @3 meint: (7.2.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Ach quatsch. Frühestens wenn sie selbst mal verdächtigt wurden und unter den Konsequenzen leiden mussten.
    Ich will mir garnicht ausmalen, was in der Zwischenzeit(Verdächtigung, Klärung) irreversibel geschehen sein kann.

  5. Rangar meint: (7.2.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Ich kann nur hoffen, dass dieser eine nachweislich Unschuldige gegen die Aktion Mikado vorgeht.

  6. Martin_mb meint: (7.2.2007 um 15:58) AntwortenReply to this comment

    "In einem vierten Fall habe sich der Verdacht nicht bestätigt, sagt Ohlenschlager."

    Ähm, wie kann das denn sein? Von den Befürwortern der Aktion hieß es doch immer (auch hier in den Kommentaren), es gebe ein ganz klar definiertes Set an Kriterien, das Verwechselungen ausschließe. Argumentativ bekommt die Pro-Mikado-Fraktion das ja wohl nur dann wieder hingebogen, wenn sie unterstellt, daß der Betreffende zufälligerweise seine Festplatten vor Eintreffen des Durchsuchungskommandos gelöscht/gegessen/verschlüsselt hat, so nach dem Motto "Aus Mangel an Beweisen davongekommen, aber KEIN Freispruch."

    Womit dann die Frage im Raum steht, ob nicht doch Bürger, die nichts verbrochen haben, etwas zu befürchten haben. Nämlich den Dreck, der bei so einer Sache haften bleibt.

    Bin mal gespannt, wie sich die Pro-Mikado-Fraktion diesen Fall, den es nach ihrer eigenen Argumentation ja gar nicht geben dürfte, hinlügen will…

    (Ich tippe mal auf ein staatstragendes "Um der guten Sache willen akzeptabel." aka "Wo gehobelt wird, da fallen Späne.")

  7. Avantgarde meint: (7.2.2007 um 15:59) AntwortenReply to this comment

    "Audacter calumniare, semper aliquid haeret." – Verleumde nur dreist, etwas bleibt immer hängen.

  8. Tribble meint: (7.2.2007 um 16:15) AntwortenReply to this comment

    Da kann man dem Betroffenen nur wünschen, daß nicht eine Akte-07-Mannschaft bei der Durchsuchung dabei war. So hätte er wenigstens, nachdem wohl Beziehung und Freundeskreis weg sind, wenigstens die Chance auf einen Neuanfang, anstatt bundesweit öffentlichkeitswirksam gebrandtmarkt worden zu sein.

  9. Paule meint: (7.2.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    In der Überschrift sollte vielleicht stehen "…als unschuldig Geltende". Das man nichts gefunden hat besagt ja nicht, dass da nichts gewesen ist. Dem Engagement für Datenschutz hilft eine üble Polemik sicher nicht weiter.

  10. yeda (Link) meint: (7.2.2007 um 16:40) AntwortenReply to this comment

    @9: "Man ist solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist"

  11. Udo Vetter (Link) meint: (7.2.2007 um 16:41) AntwortenReply to this comment

    Unschuldig ist man so lange, bis einem die Tat nachgewiesen wurde.

  12. Avantgarde meint: (7.2.2007 um 16:45) AntwortenReply to this comment

    Vor Gericht.
    In der Bildzeitung ist das anders.

  13. Paule meint: (7.2.2007 um 16:46) AntwortenReply to this comment

    @9,10: Genau, solange hat man als unschuldig zu gelten! Und nun?
    Der Unterschied zwischen es war nichts und es konnte nichts bewiesen werden wird davon nicht aufgehoben. Also lasst mal die Kirche im Dorf.

  14. @10 & 11 natürlich meint: (7.2.2007 um 16:48) AntwortenReply to this comment

    ;-)

  15. @13 meint: (7.2.2007 um 16:49) AntwortenReply to this comment

    Joh, bin auch der Meinung, wech mit dem Kram, wir machen aus der Unschuldsvermutung eine SCHULDVERMUTUNG. Die Lebenserfahrung lehrt, jeder baut mal Mist. Sollen doch die Leute in Zukunft ihre UNSCHULD beweisen! Das spart Geld bei der Polizei!

  16. Paule meint: (7.2.2007 um 16:52) AntwortenReply to this comment

    Ums genau zu nehmen: Unschuldig ist man solange, bis man eine Schuld auf sich geladen hat. Als unschuldig zu gelten hat man (hierzulande) bis die Schuld nachgewiesen wurde.

  17. Marodeur2 meint: (7.2.2007 um 16:54) AntwortenReply to this comment

    @9 wie kommst denn DU auf die Idee auch nur EIN EINZIGER der von der Stws hat wirklich Schuld auf sich geladen? nur weil man nichts findet ist keiner Unschuldig? Also bist DU augensheinlich der Moerder aus mindestens 5 Faellen, Vergelwatiger in 30 Faellen und Raeuber in 9 Faellen bei Dir hat man zwar nichts gefunden aber unschuldig wirst du schon nicht sein, weil ich es ja gesagt hab, oder?

    Wozu noch zur Fachhoochschule fuer Kriminalistik fuer 7 Jahre ws reicht ein (Text editiert. Bitte keine Beleidigungen. U.V.) die einfach mal so auf Grund ihres Erfahrungswissens ein paar hops nehmen….. Sind das die die beim SEK rausfliegen wegen des Genussen von beschlagnahmten? Oder sind das alles Gedankenleser?
    Oder es ist ein grosser Tierversuch , da man aber keine Tiere mehr fuer sowas her nehmen darf…..

    Ich bleib dabei es ist Infam,verbrecherisch und gegen das Mesnchenrecht!

    Regards
    Maro

  18. Paule meint: (7.2.2007 um 16:57) AntwortenReply to this comment

    @15 @17: Das muss wohl nicht weiter kommentiert werden ;-) Weiterquaken!

  19. McDough meint: (7.2.2007 um 18:03) AntwortenReply to this comment

    @10+11

    Genau genommen kann man auch schuldig sein, ohne das die Schuld bewiesen ist. Aber aus der Sicht des Rechtssystems ist man solange unschuldig, bis die Schuld bewiesen ist.
    Beispiel: Ich begehe einen Mord. Rein objektiv bin ich schuldig. Wenn mir das allerdings nicht nachgewiesen werden kann bin ich nicht unschuldig, sondern ich gelte als unschuldig.
    Ist zwar eine Spitzfindigkeit, aber so gesehen hat Paule ganz genau genommen recht ;)

  20. McDough meint: (7.2.2007 um 18:08) AntwortenReply to this comment

    Von den weiteren Aussagen Paules möchte ich mich aber ausdrücklich distanzieren, aus Sicht des Rechtssystems sind sie unschuldig. Ich finde den obigen Beitrag kein bißchen polemisch.

  21. VB meint: (7.2.2007 um 18:38) AntwortenReply to this comment

    Besonders interessant finde ich den Satz

    Besonders auffällig sei, "dass ein Großteil der Beschuldigten gut situiert, alleinstehend und ledig ist"

    in dem Zeitungsartikel. Da ist der Kreis für die nächste Rasterfahndung ja schon klar…

  22. h.c. meint: (7.2.2007 um 18:47) AntwortenReply to this comment

    @6, es kann keine Fehler geben, ausgenommen den Fehlern.

    @8, vielleicht war es ja der mit den Beate Uhse – Pornos? …

    @9, Unschuldig bis die Schuld bewiesen wird. Schuld nicht bewiesen = Unschuldig. Wenn StA davon reden, das ihm "die Tat (leider) nicht nachgewiesen werden konnte" hab ich doch erhebliche Zweifel daran, ob die den richtigen Beruf gewählt haben. Aber so könnte natürlich auch die billige Argumentation der Mikado-Unterstützer lauten, und bei dem rechtsstaatlichen Gedanken der meisten Deutschen könnte das Argument ganz gut ziehen…

    @12, bei anderen bei dem Thema auch.

    @13, wat? Der Anfangstatverdacht hat sich nicht bestätigt, es wurden die Schriften bzw. Hinweise auf solche NICHT gefunden. Damit wurde das Verfahren wegen fehlendem Tatverdacht eingestellt. Kein Tatverdacht = Unschuldig. Tatverdacht = Tatverdacht. Vor Gericht bestätigter Tatverdacht = Schuldig. Vor Gericht nicht bestätigte Tatverdacht = Unschuldig. Soooooo einfach ist das.

    @15, jenau…

    @19, sind wir hier nicht in einem Rechtsforum? Und für mich gilt übrigens auch: Wenn ich nicht genau nachweisen kann das er das war ist es nicht schuldig. Das hat was mit sozialer Kompetenz zu tun…

  23. Marodeur2 meint: (7.2.2007 um 19:01) AntwortenReply to this comment

    Bleibt dabei wer so etwas mitmacht hat aus der vergangenheit nichts aber uahc gar nichts gelernt.

    Regards

  24. h.c. meint: (7.2.2007 um 19:06) AntwortenReply to this comment

    @21, alleinstehende sind immer sehr gefährlich, jedenfalls in den "kriminilogischen Erfahrungen" mancher Personen.

    Erstens sind Alleinstehende durchschnittlich öfter primärpädophil als Verheiratete/Eheähnlichen (ist das eigentlich schon im Duden aufgenommen?), und Primärpädophile sind durchschnittlich öfter Täter bei dem Besitz von Kinderpornographie.

    Zweitens sind Alleinstehende durchschnittlich öfter mit sozialen Kontaktproblemen behaftet als Verheiratete/Eheähnliche und tendieren damit auch öfter zu sexuellen Gewalttaten.

    Liegt vielleicht daran: Primärpädophile sind nicht an Beziehungen zu Gleichaltrigen interessiert und können damit auch keine Ehe/eheähnliche Beziehung eingehen. Dafür interessieren sich Primärpädophile für Kinder, und um die sexuellen Fantasien auszuleben nutzen einige kinderpornographische Schriften, während sich hetero- und homosexuelle (die eher in einer Ehe o.ä. sind) eher für Erwachsenenpornographie interessieren.

    Und: Wer soziale Kontaktprobleme hat wird auch nicht so einfach einen Freund/eine Freundin bekommen. Leute mit sozialen Kontaktproblemen tendieren daher auch öfter dazu, ihre sexuelle Lust anders auszuleben und anderen Leuten sexuelle Gewalt anzutun.

    So sind alleinstehende besonders gefährdet, Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zu begehen. Das wird sich mit der Umstellung der "Kinder"pornographie und dem Ausbau des sexuellen Missbrauch von Jugendlichen noch weiter intensivieren.

    Oder: Alleinstehende gehen auch öfter in den Puff. Bei Populationen die öfter in den Puff gehen ist natürlich auch die Gefahr größer, das die absolute Zahl der Personen die Gewalttaten gegen die Diensteanbieterinnen höher ist als bei Populationen, die nicht so oft in den Puff gehen.

    Das ganze ist aber auch bloß für die Strafverfolger auffällig. Gewisse Politiker werden aber zwischen Alleinstehend und sexueller Gewalt bestimmt wieder einen kausalen Zusammenhang finden, nämlich das das alleinstehend sein sexuell agressiv, kontaktgehemmt, primärpädophil oder sowas macht.

  25. Paule meint: (7.2.2007 um 19:14) AntwortenReply to this comment

    @19 Ein Rechtssystem ist nicht das Leben selber, sondern ein Werkzeug um Zusammenleben in bestimmten Bahnen verlaufen zu lassen. Von daher ist der Einwand "Spitzfindig" knapp daneben. Vielleicht hat sich ja jemand bei dem Begriff "UnschuldsVERMUTUNG" etwas gedacht ;-) Wetten würde ich allerdings nicht darauf.

    Ergo: ist Unschuldig /= (gilt als Unschuldig = Unschuldsvermutung)! Und das ganz ohne Spitzfindigkeit.

    @20 Bezogen auf den Blog-Beitrag war lediglich die Anmerkung bezüglich der Überschrift gemeint. Der Polemikvorwurf ging an einige der Kommentare. Das habe ich sicher nicht eindeutig genug formuliert. Tschuldigung.

  26. Lutz Baier (Link) meint: (7.2.2007 um 19:24) AntwortenReply to this comment

    Die hohlen Kommentare mit dem Tenor: "Nur weil die bei dem nichts gefunden haben, muss das ja nicht heissen, dass die unschuldig sind." will ich jetzt mal nicht werten denn damit würde ich den Herrn Vetter sicher wieder nötigen, an meinem Kommentar herumeditieren zu müssen…

    Fakt ist jedenfalls, dass die die es hier unschuldig erwischt hat, nicht die geringste Chance haben, aus der Geschichte wieder raus zu kommen!
    Schliesslich hat der Unterschichtensender Sat 1 und auch der MDR auch dem Letzten in diesem Lande klar gemacht, dass ein Irrtum DEFINITIV ausgeschlossen ist.
    Da haben die keine Chance.

    Meine Frau und ich sind öffentlich als Vergewaltiger gebrandmarkt worden und auch da war die BLÖD-Zeitung mit beteiligt. Unser Wohnort hat ca. 2500 Einwohner. Und wir haben ein Gewerbe bei dem wir auf Laufkundschaft angewiesen sind.

    Klar, wir sind in zweiter Instanz freigesprochen worden. Aber dieses passiert im Verborgenem. Davon erfährt niemand etwas!

    Es müsste ein Gesetz her, dass die Nieten bei der Polizei und Staatsanwaltschaft dazu verpflichtet, für eine angemessene Rehabilitation zu sorgen.

    Auf so etwas werden wir jedoch vergeblich warten.

    Und an die "Es-wird-schon-was-dran-sein-Fraktion": Wir sind nicht freigesprochen worden weil man uns irgend etwas nicht beweisen konnte, sondern weil klar bewiesen worden ist, dass wir unschuldig sind!

  27. Martin_mb meint: (7.2.2007 um 20:38) AntwortenReply to this comment

    @ Paule

    Vielen Dank, Du bestätigst genau meine unter 6.) angesprochene Vermutung, daß es genug Leute geben wird, die einfach platt davon ausgehen, daß "schon was dran sein wird", egal wie die Fakten aussehen.

    Du befindest Dich mit dieser von Tatsachen unbeschwerten Sichtweise der Dinge zwar nicht in guter, aber in relativ großer Gesellschaft. Dies ist dann auch der Grund, warum Aktionen wie Mikado nicht zulässig sein sollten, denn schließlich sind es Leute wie Du, die dazu führen, daß zu Unrecht Beschuldigte/Verdächtige unter Umständen lebenslang unter den Folgen einer Verwechslung (alternativ: schlecht gepflegte Datenbank, schlampige Polizeiarbeit, Blockwart von nebenan etc.) zu leiden haben…

  28. McDough meint: (7.2.2007 um 20:48) AntwortenReply to this comment

    @22
    Für mich ist er dann auch unschuldig, was aber nicht heißt, dass der ehemals Verdächtige nicht ganz objektiv betrachtet doch schuldig ist. Mag sich ein wenig paradox anhören aber: Obwohl jemand unschuldig ist (in den Augen des Rechtssystems) kann er doch schuldig sein.

    @25
    Ob er aus dem Blickwinkel des Rechtssystems unschuldig ist oder als unschuldig gilt kann dahingestellt bleiben. Den Begriff "als unschuldig gelten" in Verbindung mit Rechtssystem sehe ich aber irgendwie als zweitklassigen Freispruch an. Da schwingt irgendwie immer die Aussage mit: Wir haben dich mangels Beweisen freigesprochen, aber irgendwie glauben wir trotzdem, dass du es warst. Rein subjektiv ;)

  29. h.c. meint: (7.2.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    @28, nach der Theorie des universellen Unterbewußten ist man an fast allem mitschuldig…

  30. McDough meint: (7.2.2007 um 21:30) AntwortenReply to this comment

    @29
    Was mit meiner Aussage so ziemlich überhaupt nichts zu tun hat. Ich behaupte immer noch, dass man objektiv schuldig sein kann obwohl das Rechtssystem jemanden für unschuldig hält. Wenn ich einen Mörder (oder von mir aus auch Totschläger) sehe, den genau identifizieren kann und dieser aufgrund fehlender Beweise nicht verurteilt wird dann ist er trotzdem schuldig, unabhängig davon, was das Gericht feststellt.
    Oder hat er die Tat plötzlich nicht mehr begangen, weil das Gericht keine Beweise dafür finden konnte?

    Das heißt allerdings nicht, dass ich bei Freigesprochenen davon ausgehe, dass sie schuldig sind. Im Gegenteil: Für mich sind die Unschuldig. Ob sie das auber auch rein objektiv sind wissen wohl nur sie selber.

  31. Lutz Baier (Link) meint: (7.2.2007 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @30
    Zum Beispiel O.J. Simpson…

    Wenn ich auch nicht alle Deine Aussagen unterschreiben will, aber wo Du rechts hast, hast Du recht…
    Tja, die Welt ist eben doch nicht nur schwarz/weiss…

  32. Der Besorgte meint: (26.4.2007 um 08:21) AntwortenReply to this comment

    Hallo,

    hier haben wohl einige nicht verstanden, was passiert ist!

    Es gab Kinderpornos im Netz. Zugang erhielt man nach Zahlung. Dies erfolgte über Kreditkartenbelastung. Jetzt zählen wir mal 1 und 1 zusammen und überlegen uns, welche Leute bei der Massenüberprüfung ausgesiebt wurden! Genau die, bei denen eine Belastung durch die Kinderpornoseitenbetreiber in den Umsätzen zu finden war.
    Jetzt folgt die Durchsuchung. Man findet nichts. Warum? Weil die Leute sich eben keine Kinderpornos aufgehoben und gesammelt haben.
    Natürlich kann man damit nur die Zahlung, nicht jedoch den Besitz oder das "sich verschaffen" von Kinderpornos beweisen. Ergo-> unschuldig.

    Es erschreckt mich, dass solch einfache Sachen hier offensichtlich nicht begriffen werden.

  33. Serena meint: (26.4.2007 um 10:41) AntwortenReply to this comment

    @ 32 Der Besorgte:

    und Du scheinst nicht zu verstehen, was das Problem nach wie vor sein könnte: was, wenn der Kinderpornoanbieter ebenfalls Erwachsenenpornos angeboten hat und beides gleich abgerechnet wurde – dann sind auch Leute unter Verdacht geraten die eventuell für ein völlig legales Angebot bezahlt hatten. Durchsucht wurden sie trotzdem und wie bei Paule oben zu sehen: sich vom Verdacht in der Öffentlichkeit ganz reinwaschen können werden sie wohl nie wieder.

  34. Til meint: (3.6.2007 um 16:28) AntwortenReply to this comment

    @32: Wenn ich mich recht erinnere, wurde nicht nach einer Belastung durch diesen Anbieter gesucht, sondern generell nach einer Belastung einer bestimmten Summe in einem Zeitraum. Unabhängig davon, ob jemand nun tatsächlich Schmutzware gekauft hat oder vielleicht ganz woanders nur ein Buch bestellt hat.

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