12.3.2007

AG Halle entscheidet pro Mikado

Das Amtsgericht Halle soll die Anträge gegen die Operation Mikado zurückgewiesen haben. Dies lese ich auf heise online.

Zum Inhalt der angeblichen Entscheidung kann ich nichts sagen. Denn sie ist mir bislang nicht bekannt. Normalerweise ist es bei Gerichten üblich, die Beteiligten zumindest zeitgleich mit der Presse über den Inhalt von Beschlüssen zu informieren. Warum es hier anders läuft, bleibt zunächst das Geheimnis des zuständigen Richters.

Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Halle wird eine Beschwerde zum Landgericht möglich sein.

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Mikado

33 Kommentare zu “AG Halle entscheidet pro Mikado”

  1. van meint: (12.3.2007 um 17:50) AntwortenReply to this comment

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,471278,00.html

    da auch.. ein bisserl mager die information..

  2. meint: (12.3.2007 um 18:16) AntwortenReply to this comment

    Die Wege des Ostens sind unergründlich, das wusste schon Buddha…

  3. Dominik Boecker meint: (12.3.2007 um 18:23) AntwortenReply to this comment

    Auf der Webseite des Gerichts: Keine Pressemeldung.
    Auf der Webseite der Staatsanwaltschaft: Keine Pressemeldung.

    Und angesichts der Üblichkeit, die Antragsteller vorher oder zumindest zeitgleich zu informieren könnte das evtl. eine versehentliche Ente sein: zB durch einen Journalisten, der eine Aussage des angeblich zitierten Staatsanwaltes mißverstanden hat.

  4. Hobbyjurist meint: (12.3.2007 um 18:33) AntwortenReply to this comment

    Klingt nach einem Rückschlag für den Rechtsstaat. Aber was will man letztlich auch schon anderes erwarten, wenn der angegriffene Staatsanwalt und das urteilende Gericht am selben Ort sind.

  5. SvenC meint: (12.3.2007 um 18:36) AntwortenReply to this comment

    Tja. Was soll man dazu noch sagen? Der Anfang vom Ende?

    Jetzt haben wir ja auch wieder neue "Terrorbedrohungen" was dem Herrn Schäuble ja gerade Recht kommt…

  6. PeterPetersen meint: (12.3.2007 um 18:49) AntwortenReply to this comment

    Danke fürs Engagement in die Sache, Herr Vetter. Ich hoffe Sie bleiben dran.

  7. Hobbyjurist meint: (12.3.2007 um 18:59) AntwortenReply to this comment

    Ups, hätte ich doch beinahe vergessen: bedanke mich ebenfalls für das Engagement. Es wäre zu wünschen, daß die Operation Mikado nicht nur einer amtsgerichtlichen, sondern auch einer verfassungsgerichtlichen Überprüfung zugeführt wird.

  8. Martin_mb meint: (12.3.2007 um 19:00) AntwortenReply to this comment

    Abwarten, kann ja auch eine (Medien)Ente sein.

    Sollte aber tatsächlich so entschieden worden sein, so empfehle ich allen hier, sich nicht allzusehr aufzuregen, sondern erstmal zu vergegenwärtigen, daß es wie bei jeder Profession auch bei den Juristen eine "Futterkette" gibt. Genauso wie es z.B. beim Gas-Wasser-Scheiße-Handwerk die Kette Praktikant-Lehrling-Geselle-Meister gibt, so gibt es die richterliche Kette Amtsgericht-Landgericht… usw. Ich finde das geht manchmal in der öffentlichen Wahrnehmung bzgl. der Bedeutung der Entscheidungen eines kleinen Amtsrichters etwas unter. Die Futterkette fängt bei denen erst an.

    Aller Tage Abend ist erst, wenn die Jungs und Mädels in den scharfen roten Roben gesprochen haben. Nicht eher. Das die ev. siegreiche Staatsanwaltschaft und auch Amtsrichter das natürlich vollkommen anders sehen, ist klar. Aber fragt mal den Gas-Wasser-Scheiße-Praktikanten, wie der seine Stellung einschätzt…

  9. Der Gerd meint: (12.3.2007 um 19:08) AntwortenReply to this comment

    Also wenn es ein Spendenkonto zur Unterstützung gibt…
    Ausserdem möchte ich hier mal unserem h. c. danken der darüber aufgeklärt hat was heutzutage alles unter KiPo fällt und später vielleicht noch fallen wird. Mein Eindruck, da könnte man wohl auf jeden 2. Privat-PC etwas belastendes finden.

  10. h.c. meint: (12.3.2007 um 19:41) AntwortenReply to this comment

    Ach ja, Amtsrichter entscheiden manchmal so einiges, Landgerichte manchmal auch noch, meistens ist dann aber beim OLG Schluß. Und wenn nicht kann man ja sicherlich noch weiter gehen.

    @9 (Der Gerd)

    "Ausserdem möchte ich hier mal unserem h. c. danken der darüber aufgeklärt hat was heutzutage alles unter KiPo fällt und später vielleicht noch fallen wird. Mein Eindruck, da könnte man wohl auf jeden 2. Privat-PC etwas belastendes finden."

    Nichts zu danken.
    Je nach richterlicher Auffassung könnte es auch mehr als nur jeder 2. Privat-PC sein, nämlich in jedem Kinderfotoalbum. Aber das wird die Zukunft zeigen, was alles so in der Presse gezeigt wird ist schon heute alles bis hin zu Auszügen aus dem Otto-Versandhauskatalog, nur keine kinderpornographischen Erzeugnissen. Man kann die ganzen Bestimmungen natürlich auch willkürlich anwenden…

  11. Der Gerd meint: (12.3.2007 um 20:02) AntwortenReply to this comment

    @ h.c.: Du, das fand ich ungeheuer wichtig. Unter KiPo versteht doch nahezu jeder Bilder oder gar Filme von älteren Männern die 10jährigen Kindern in den A… f… Ich gestehe, vor 3 Monaten habe ich das auch noch gedacht. Jetzt kommt es mir absurd vor das vielleicht bald Razzien auf Flohmärkten durchgeführt werden um 20 Jahre alte BRAVO-Hefte zu beschlagnahmen. Diese Erkenntnis verdanke ich Dir und, ich mags kaum niederschreiben, der Mikado-Fahndung.
    Gerd

  12. h.c. meint: (12.3.2007 um 22:30) AntwortenReply to this comment

    @Der Gerd, das sollte eigentlich jeder selber sehen, wenn man sich nur ansieht was die Polizei alles als "Kinderpornographie" deklariert. Aber hauptsache wir haben immer schön viele VERDÄCHTIGE, das es dazu wohl ziemlich wenige VERURTEILTE gibt scheint ignoriert zu werden.

    Wie viel wurden bei der Operation "Marcy" verurteilt? Nach Recherchen habe ich von den hunderten und tausenden deutschen Tatverdächtigen 3 Verurteilte gefunden.

  13. Peter M. meint: (12.3.2007 um 22:31) AntwortenReply to this comment

    Bevor meint, man müsse hier auf die offensichtliche Unrichtigkeit des Beschlusses hinweisen, sollte man doch erstmal dessen Begründung abwarten.

    Daß das Gericht offenbar zum Ergebnis gekommen ist, hier läge keine Rasterfahndung vor, dürfte die wenigsten überraschen, die mal einen Blick in die Vorschrift geworfen haben. Leider hat ja auch der Kollege Vetter es nicht für nötig befunden, Argumente dafür zu liegern, warum man die Vorschrift entsprechend auch auf den vorliegenden Fall anwenden müsse. Dem Gericht ist da wohl auch nichts eingefallen.

    Origineller war das Argument des fehlenden Anfangsverdachts. Da bin ich mal gespannt, wie das Gericht damit umgegangen ist. Einfach wegwischen konnte man dieses Vorbringen jedenfalls nicht.

  14. Nils meint: (12.3.2007 um 22:42) AntwortenReply to this comment

    Udo, ich bitte Dich sehr da nicht aufzugeben. Das ist eine Sache die einfach nicht durchgehen darf.

  15. Udo Vetter meint: (12.3.2007 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    Ich habe bisher noch kein vernünftiges Argument gehört, warum es keine Rasterfahndung gewesen sein soll. Sämtliche Merkmale, die hier nicht zutreffen sollen, werden lediglich ins Gesetz hineingelesen. Überhaupt nicht zugkräftig ist die Argumentation, die Staatsanwaltschaft habe die Daten nicht selbst ausgewertet. Aus dem Gesetz ergibt sich, dass die Staatsanwaltschaft sich auch durchführender Stellen bedienen darf. Das können auch die Kreditkartenfirmen sein.

  16. mart meint: (13.3.2007 um 01:27) AntwortenReply to this comment

    Was derzeit im Web lesbar ist, ist über DPA rausgespult worden. Nicht mehr – nicht weniger.

    Wer auch immer das an DPA gab (MDR wohl?) hatte Interesse. Das Leben ist simpel.

  17. RC meint: (13.3.2007 um 02:29) AntwortenReply to this comment

    Ich bin kein Anwalt, habe also keine Ahnung (ob überhaupt eine der Sachen, die ich als daneben empfinde, juristisch anfechtbar ist), für mich ist aber hier viel mehr "nicht okay" als "nur" die Sache über eine mögliche Rasterfahndung.

    Hier "stinkt" es doch an allen Ecken, sei es die sofortige Hilfe ohne Richterbescheid beim Rausrücken der Daten (durch die Banken), die "Drohung" der Staatsanwaltschaft Halle das den Banken juristische Konsequenzen drohen könnten wenn sie nicht helfen, die Überlassung hoheitlicher Aufgaben (ist das hier der richtige Begriff?) privaten Stellen (denen man so zumindest die Möglichkeit gab zu übermitteln was sie wollten), der Schaffung eines gefährlichen Präzedenzfalles (man kann ja alles mal pauschal auf Verdächtige abklopfen lassen) – ich bin sicher da gibt es noch viel mehr.

    Und das alles, weil eine TV Sendung wie _Akte_ das ins Rollen brachte? WTF???

    Dann auch noch der Umgang damit in den Medien. Man erwartet mittlerweile ja sowieso nicht mehr viel, aber das Feiern der Sache als großer Erfolg, bei gleichzeitigem Ignorieren der eigentlichen, erwähnenswerten Details?

    Als Überraschung empfinde ich es dann auch nicht mehr, wenn das Ergebnis vom Amtsgericht, nicht wie sonst üblich, zuerst den Betroffenen mitgeteilt worden ist.

    Meine Hoffnung, die ich an die Sache geknüpft hatte, wäre, dass wenigstens diverse Leute merken würden wie in der Allgemeintheit der Kopf abgeschaltet wird, sobald Kipo oder Terror gebrüllt werden. Das wäre dann wohl auch mein Fazit, dass eben noch lange nicht alles super und okay ist, auch wenn scheinbar dagegen vorgegangen wird.

    Bin schon gespannt zu lesen, was als nächstes in der Sache passieren wird.

  18. bombjack meint: (13.3.2007 um 04:23) AntwortenReply to this comment

    @All

    um es kurz zu machen:

    http://www.heise.de/newsticker/foren/go.shtml?read=1&msg_id=12375105&forum_id=113806

    Besonders der Punkt k) würde mich interessieren…..

    bombjack

  19. h.c. meint: (13.3.2007 um 07:44) AntwortenReply to this comment

    @16 (mart),

    Mich würde es zumindest nicht überraschen, wenn das eine Falschmeldung wäre…

    @18 (bombjack),

    ich find eigentlich alles interessant. Nicht vergessen sollte man natürlich, das einige der "kinderpornographischen" Erzeugnisse, auch wenn sie nur im Rahmen der Sendung durch Unterlassen so betitelt wurden, wohl im Beate Uhse Sex-Shop erhältlich sind und alles andere als illegal zu sein scheinen. Ich als Vorstand eines Pornographie- und Sexshops würde mich eigentlich ganz klar dagegen wehren, das mir jemand unterstellt ich würde kinderpornographisches Material im Angebot haben. Das erfüllt m.E. ganz klar den Straftatbestand der Verleumdung, denn wenn man durch Unterlassen den Eindruck erweckt, es handele sich um Erzeugnisse die im Rahmen der Sendung beleuchtet werden, macht man ja auch nix anderes als zu Unterstellen das sei solches Material.

    Zu k: Hier ist abzuwägen zwischen den Persönlichkeitsinteressen der Involvierten und der Pressefreiheit. Da eine journalistische Berichterstattung auch ohne ein Abfilmen solcher Eingriffe gegen die Grundrechte von VERDÄCHTIGEN möglich ist ist es wohl in den wenigsten Fällen gerechtfertigt und fällt eher unter den Sammelbegriff des Sensationsjournalismus.
    Besonders perfide ist natürlich der MDR: Man will ja die Kinder schützen und sagt deshalb nicht, an welcher Schule der Magdeburger Lehrer unterrichtete. Man zeigt dafür die Schule aber in einem langen Schwenk und anschließend den Schulrektor in einem langen Interview, wo er aussagt das er über den Fall informieren will (oha!). Die Namen aller Schulleiter sind in der Internetpräsenz der Landeshauptstadt aufgeführt. Auf die Datenbank zugreifen, den Namen des Schulleiters eingeben und schon hat man die betreffende Schule. Und selbst wenn nicht ist es auch kein Problem, alle Schulen der Stadt abzufahren und zu schauen welche es ist. M.W. war es eine reine Sekundarschule, wenn man die freien Schulen ausschließt, und auch alle wo gleichzeitig die Grundschule integriert ist, bleiben noch insgesamt 13 reine Sekundarschulen über, 5 davon kann man gleich ausschließen weil dort die Leiter weiblich sind. 7 Adressen abzufahren sollte nicht wirklich ein großes Problem darstellen.

    Und wenn wir grad bei Kritik an den Ermittlungsbehörden sind: Die DNA-Analyse von den Tatortspuren beim Fall des getöteten (juristisch korrekter als "ermordet") Mitja dauern immer noch an. Wie lange brauchen die denn? Gesagt wurde Ende letzte Woche würden Ergebnisse vorliegen. Warum brauchen die denn solange? Immerhin kann es (wenn es auch nicht unbedingt hochwahrscheinlich ist) ja sein, das ein Kindermörder frei rumläuft…

  20. Detlev T. meint: (13.3.2007 um 09:19) AntwortenReply to this comment

    Vielleicht bin ich als Laie zu naiv: Ich denke nicht, dass dies als Rasterfahndung zu werten ist. Denn darunter verstehe ich das Rastern nach Merkmalen, die als solche nicht strafbar sind, wie z.B. GEZ bezahlen, um dann eine Gruppe möglicher Täter zu erhalten. Hier wurde jedoch nach etwas sortiert, was strafbar ist, nämlich einen Anbieter für KiPo zu bezahlen. Nur wenn man letzteres in Frage stellen kann, hat man vor Gericht eine Chance.

    Wer aber Spaß an Spitzfindigkeiten hat: In der Reportage von Akte 07/Sat1 ist zu sehen:
    1. Der Reporter übergibt dem Staatsanwalt seine Sammlung von Ausdrucken, die dieser als "eindeutig kinderpornografisches Material" klassifiziert.
    2. Bei einer Hausdurchsuchung erlaubt ein Beamter dem Fernsehteam nicht nur das Abfilmen von mutmaßlichen KiPo-Fotos, sondern blättert sie sogar für sie durch. Durch dieses Abfilmen wurde KiPo aktiv verbreitet.
    In beiden Fällen hat der sonst so scharfe StA kein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ist das nicht Strafvereitelung im Amt?

    Ich denke aber, was den Schutz der Privatsphere angeht, gibt es lohnendere Objekte als "Mikado". Das muss man nicht zum BVerfG weitertreiben.

  21. Nemo meint: (13.3.2007 um 09:38) AntwortenReply to this comment

    @19 h.c.
    "Die DNA-Analyse [...] dauern immer noch an. Wie lange brauchen die denn?"

    Wenigstens Wochen, eher Monate. Die Dauer bei "C.S.I." & Co. ist pure Utopie. Zudem hat der sog. genetische Fingerabdruck nicht die eindeutige Aussagekraft, wie sie gerne postuliert wird. Das beginnt damit, daß ein Tatort selten rein, sprich die DNA-Probe unbeeinflußt ist und endet nicht zuletzt mit Schlamperei in den Laboren. Es gab bereits falsch-positive Untersuchungsergebnisse.

    PS: Vielen Dank Herr Vetter, daß Sie sich so engagieren.

  22. RA Junghans meint: (13.3.2007 um 10:56) AntwortenReply to this comment

    @13 (Peter M.)
    Mich würde auch interessieren, wie sie aus der Lektüre des Gesetzes den Schluss ziehen, eine Rasterfahndung läge hier nicht vor.
    Ein Unterschied kann wohl nicht darin begründet sein, daß die Daten nicht bei der StA abgeglichen wurden. Ein solches Umgehen des Gebots der Gesetzmäßigkeit öffentlichen Handelns würde im Endeffekt bspw. auch dazu führen, daß jeglicher Richtervorbehalt in der StPO durch die Beauftragung Privater umgangen werden könnte.

  23. RA Junghans meint: (13.3.2007 um 11:22) AntwortenReply to this comment

    @ 22 muß im ersten Satz natürlich "Sie" heißen, da waren die Finger mal wieder schneller als das Deutsch

  24. Peter M. meint: (13.3.2007 um 11:34) AntwortenReply to this comment

    Eine Rasterfahndung liegt vor, wenn ich "Nichtverdächtige ausschließen" will oder "Personen feststellen will, die weitere für die Ermittlungen bedeutsame Prüfungsmerkmale erfüllen". Ergebnis einer Rasterfahndung sind gerade nicht Personen, die einer Straftat verdächtig sind, da die Prüfungsmerkmale regelmäßig keinen konkreten Bezug zur Straftat und daher nicht verdachtsbegründend sind.

    Bei Mikado wurden aber verdachtsbegründende Merkmale abgefragt. Wer die abgefragten Maerkmale erfüllte, war einer Straftat verdächtig. Dieser Verdacht war dann ja auch so konkret, daß er eine Hausdruchsuchung rechtfertigte (hier wird ja bewusst oder unbewusst immer so getan, als hätte hier überhaupt nie eine richterliche Überprüfung stattgefunden).

    Es ist ein Mißverständnis (oder auch ein weitverbreiteter Irrglaube), daß allein die Auswertung großer Datenmengen bereits eine Rasterfahndung sei. Entscheidend ist aber die Zielrichtung der Maßnahme und die wird dadurch bestimmt, ob das abgefragte Merkmal verdachtsbegründend ist oder nicht.

  25. Tribble meint: (13.3.2007 um 11:39) AntwortenReply to this comment

    @20
    "Denn darunter verstehe ich das Rastern nach Merkmalen, die als solche nicht strafbar sind, wie z.B. GEZ bezahlen, um dann eine Gruppe möglicher Täter zu erhalten. Hier wurde jedoch nach etwas sortiert, was strafbar ist, nämlich einen Anbieter für KiPo zu bezahlen."

    Irrtum. Das System der Zahlung mit Kreditkarte läßt es eben offen, ob sich hinter einem Zahlungsempfänger nur ein einziger oder 100 Händler verbergen. Daß es hier anscheinend nur ein Händler war, war reiner Zufall. Ebenso gibt es einen regen Kreditkartenmißbrauch. Ich mag nicht abschätzen, wieviele Falschverdächtigte es gab – in Würzburg war es anscheinend einer von vier.

    "Ich denke aber, was den Schutz der Privatsphere angeht, gibt es lohnendere Objekte als 'Mikado'. Das muss man nicht zum BVerfG weitertreiben."

    Doch! Denn diese Aktion ist ein Fanal. Hier muß Einhalt geboten werden. Es mag kein Zufall gewesen sein, daß man gerade mit einem derart geächteten Tatvorwurf beginnt, um eine Totalauswertung des Zahlungsverkehrs als legitime Ermittlungsmaßnahme darzustellen.

  26. bunix meint: (13.3.2007 um 12:18) AntwortenReply to this comment

    was ich in der ganzen diskussion vermisse, ist der punkt, das sich die staatsanwaltschaft die datendurchsuchung an ein wirtschaftsunternehmen "ausgelagert" hat!

    wie kann sich die staatsanwaltschaft denn dadurch sicher sein, das die übermittelten daten korrekt sind. vielleicht wurden die listen vor der übergabe manuell "gesäubert", vielleicht wurden prominente oder umsatzsstarke kunden von der liste gelöscht?

    es ist wirklich eine frechheit und herr vetter ich baue hier auf sie, das das weiter verfolgt wird.

    sollte es ein spendenkonto geben, bin ich sofort dabei!

  27. Detlev T. (nochmal) meint: (13.3.2007 um 12:43) AntwortenReply to this comment

    @25:
    Entscheidend wird sein, ob das Merkmal der Straftat zugeordnet werden kann und nicht wieviele Unschuldige mit auf der Liste sind. Und das ist hier der Fall.
    Vergleichsbeispiel: In einer Firma mit 1000 Angestellten wird eine Sachbeschädigung in einem besonders gesicherten Bereich begangen. Die Ermittler lassen sich aus den Logs der Zugangskontrolle zu diesem Bereich von der Firma diejenigen heraussuchen, die sich im fraglichen Zeitraum dort aufgehalten haben. Ergebnis: 10 Personen, maximal einer kann der Täter sein, mindestens 9 Unschuldige. Legal oder nicht?
    Und:Ist das eine Rasterfahndung? Nein. Anwesenheit am Tatort ist ein der Tat zugehöriges Merkmal.

    Gegenbeispiel: Einziger Erfolg in der Geschichte der Rasterfahndung: Rolf Heißler. Da wurde nach "zahlt Stromrechnung bar und taucht sonst nirgendwo auf, z.B. Arbeit, Verein…" gesucht. DAS ist eine Rasterfahndung, da die Merkmale nichts mit der Straftat zu tun haben.

    Da die Resourcen an Geld und Personal begrenzt sind, sollte man sich auf die Bereiche konzentrieren, die mehr Erfolg versprechen. Das ist meine Meinung.

  28. Ralf meint: (13.3.2007 um 13:13) AntwortenReply to this comment

    @27: Ich finde als Rechtsgrundlage für überhaupt irgendeinen Abgleich nur den §98a StPO. In dem steht aber nichts von tatbezogenen Merkmalen, sondern von täterbezogenen Merkmalen ("auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale").

    §98b etabliert diesbezüglich dann den Richtervorbehalt, mit Ausnahme der berühmten "Gefahr im Verzug", die hier wohl kaum vorgelegen haben dürfte.

    Ich bin juristischer Laie und wüste daher ganz gerne, woher denn die Legitimation eines Abgleichs basierend auf _tatbezogenen_ Merkmalen kommen soll. §98a legitimiert doch wohl nur den Abgleich basierend auf täterbezogenen Merkmalen.

    Ihre Beispiele passen übrigens beide auf den §98a, soweit ich das beurteilen kann, weil in Ihrem ersten Beispiel die Zugangsberechtigung nicht nur tatbezogenes Merkmal ist, sondern eben auch täterbezogen (der _Täter_ muss eine Zugangsberechtigung besitzen).

    Ganz davon abgesehen ist in Ihrem ersten Beispiel bereits bekannt, dass eine Straftat (Sachbeschädigung) vorliegt. Im Beispiel "Mikado" wurde lediglich aufgrund schwammiger "Erfahrungswerte" davon ausgegangen. Fakten, die den Verdacht einer vorliegenden Straftat begründen würden, mussten doch erst durch den Abgleich geschaffen werden.

    Warum außerdem die Merchant-ID und der Überweisungsbetrag nicht als personenbezogene Merkmale angenommen werden können, haben andere schon trefflich dargestellt.

  29. Ralf meint: (13.3.2007 um 13:14) AntwortenReply to this comment

    @28: Ups, muss im 3. Absatz natürlich "wüsste" heißen. (Zu) Flinke Finger sind schrecklich.

  30. Peter M. meint: (13.3.2007 um 13:49) AntwortenReply to this comment

    @28: "Ich bin juristischer Laie und wüste daher ganz gerne, woher denn die Legitimation eines Abgleichs basierend auf _tatbezogenen_ Merkmalen kommen soll. §98a legitimiert doch wohl nur den Abgleich basierend auf täterbezogenen Merkmalen."

    §98a legitimiert nicht, sondern schränkt in erster Linie ein (Richtervorbehalt). Daß ich tatbezogene (besser: verdachtsbegründende) Merkmale abfragen kann, ergibt sich aus der Aufgabe der strafverfolgenden Behörden. Und diese werden eben gerade nicht eingeschränkt.

  31. knut. meint: (13.3.2007 um 14:15) AntwortenReply to this comment

    Die Diskussion scheint ja um "auf den Täter vermutlich zutreffende Prüfungsmerkmale" § 98a StPO zu kreisen. Wenn man es wörtlich auslegt, würden die Prüfungsmerkmale in unserem Fall nicht vermutlich, sondern sicher zutreffen (Stichwort @20: verdachtsbegründend) und es sich dann um keine Rasterfahndung handeln.
    Als nächstes wäre dann wohl die Frage zu beantworten, auf welcher Rechtsgrundlage die Staatsanwaltschaft ihre Aktion stützt. Da wäre wohl zunächst §161 StPO ("Ermittlungen jeder Art … selbst vorzunehmen") und §161a StPO (Ladung von Zeugen). Wie weit darf die Staatsanwaltschaft Zeugen ermuntern, eigene Ermittlungen durchzuführen? In diesem Fall waren das ja Ermittlungen, die – insbesondere wenn kein Anfangsverdacht vorgelegen hat – die Zeugen vertragsbrüchig (AGB, Bankgeheimnis) hat werden lassen oder möglicherweise sogar zum Rechtsbruch (widerrechtliche Datennutzung lt. BDSG) veranlasst hat.
    Schließlich – nur angenommen – wenn die Staatsanwaltschaft sich rechtmäßig verhalten hat: Haben sich die Banken rechtmäßig verhalten? Könnten z.B. die unschuldig Verdächtigen in Würzburg ggfs. gegen die Banken vorgehen? (Parallele zu Voß ./. T-Online?)

  32. RC meint: (13.3.2007 um 16:56) AntwortenReply to this comment

    @20

    >Detlev T. meint: (13. 3 .2007 um 09:19)
    >Vielleicht bin ich als Laie zu naiv: Ich denke nicht, dass dies >als Rasterfahndung zu werten ist. Denn darunter verstehe ich das >Rastern nach Merkmalen, die als solche nicht strafbar sind,

    Du widersprichst dir hier doch bisschen selbst. Wenn du danach eine Rasterfahndung wertest, dann musst du auch Mikado als solche sehen. Immerhin war hier das Merkmal ob jemand eine Kreditkarte besitzt, der Kreditkartenbesitz ist nicht strafbar = …

  33. h.c. meint: (13.3.2007 um 20:06) AntwortenReply to this comment

    @20 (Detlev T.)

    "Hier wurde jedoch nach etwas sortiert, was strafbar ist, nämlich einen Anbieter für KiPo zu bezahlen. Nur wenn man letzteres in Frage stellen kann, hat man vor Gericht eine Chance."

    Falsch. Den KiPo-Verkäufer kann jeder bezahlen, das allein ist noch keine Straftat. Siehe vor allem 25.

    @21 (Nemo)

    "Wenigstens Wochen, eher Monate. Die Dauer bei “C.S.I.” & Co. ist pure Utopie."

    Na moment: Die Ermittler haben selber gesagt, Ende letzte Woche würden Erkentnisse vorliegen. Das DNA-Material dürfte jetzt 2 Wochen im Labor sein.

    "Zudem hat der sog. genetische Fingerabdruck nicht die eindeutige Aussagekraft, wie sie gerne postuliert wird. Das beginnt damit, daß ein Tatort selten rein, sprich die DNA-Probe unbeeinflußt ist und endet nicht zuletzt mit Schlamperei in den Laboren. Es gab bereits falsch-positive Untersuchungsergebnisse."

    Ich denke, die Aussage das man anhand der DNA-Analyse die Tat nachweisen will habe ich ausreichend kritisiert, da ich die diversen Probleme dieser Maßnahme durchaus kenne. Leider war ich da wohl der einzige…

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