3.6.2007

Verfassungsbeschwerde gegen Mikado

Das Landgericht Halle hat meine Beschwerde gegen die Aktion Mikado zurückgewiesen. Ebenso wie das Amtsgericht Halle hat die Strafkammer keinerlei Probleme damit, dass die bloße Existenz einer kinderpornografischen Seite Anlass dafür ist, die Konten aller deutschen Kreditkarteninhaber zu überprüfen. Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle, sei ein Unterfall der “kriminalistischen Erfahrung”.

Eine Rasterfahndung vermag das Gericht nicht zu erkennen. Es seien nämlich keine unterschiedlichen Datenbestände verglichen worden. Allerdings fällt selbst dem Landgericht Halle auf, dass in der Vorschrift für die Rasterfahndung eingangs gar nicht von unterschiedlichen Datenbeständen, sondern nur von Daten die Rede ist. Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem “Redaktionsversehen” des Gesetzgebers. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass eine Rasterfahndung nur vorliege, wenn Daten aus unterschiedlichen Beständen miteinander verglichen werden.

Die Aktion sei auch verhältnismäßig gewesen. Den einzelnen treffe die Überprüfung seines Kontos eher wenig. Dass massenhafte Überprüfungen nach dem diesem Muster die Gefahr steigern, Unschuldige zu verfolgen, ist dem Gericht egal. Es liege gerade in der Natur des Ermittlungsverfahrens, dass sich der Tatverdacht auch gegen Personen richten könne, die sich später als unschuldig herausstellen.

Damit ist die Sache noch nicht zu Ende. Ich werde Verfassungsbeschwerde einlegen.

Siehe auch heise online.

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Mikado

62 Kommentare zu “Verfassungsbeschwerde gegen Mikado”

  1. caytchen meint: (3.6.2007 um 15:29) AntwortenReply to this comment

    Und sie winden und winden sich…

  2. Tano meint: (3.6.2007 um 15:33) AntwortenReply to this comment

    "Ich werde Verfassungsbeschwerde einlegen."

    Endlich mal eine gute Nachricht. Viel Erfolg!

  3. 321 meint: (3.6.2007 um 15:34) AntwortenReply to this comment

    Weiter – nicht aufgeben!

  4. Axel meint: (3.6.2007 um 15:36) AntwortenReply to this comment

    Danke für die tolle Arbeit!

  5. Waszszaf meint: (3.6.2007 um 15:38) AntwortenReply to this comment

    Die wird wohl erfolglos bleiben. Zu recht.

  6. Jemand meint: (3.6.2007 um 15:40) AntwortenReply to this comment

    Ich finde es gut, dass Sie als Rechtsanwalt dagegen vorgehen, da Sie nicht extra einen gewinnorientierten Rechtsanwalt beauftragen müssen, der auch nochmal eine Menge Geld kostet.

  7. Reinhard meint: (3.6.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Ausser moralischer Unterstützung kann ich nicht viel geben. Dies aber großzügig und von Herzen! :)

  8. Anonymous meint: (3.6.2007 um 15:50) AntwortenReply to this comment

    Danke und weiter so!

  9. Stefan meint: (3.6.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    @Waszsaf
    > Die wird wohl erfolglos bleiben. Zu recht.

    Wenn die Verfassungsbeschwerde tatsächlich erfolglos sein sollte, dann zu Unrecht und als Unrecht.

  10. Der Gerd meint: (3.6.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Von wegen Unterstüzung……
    Gibts ein Spendenkonto oder verstößt gegen die Standesregeln oder so?
    Der Gerd

  11. asdf meint: (3.6.2007 um 15:53) AntwortenReply to this comment

    @9
    nö.

  12. RA J. Melchior (Link) meint: (3.6.2007 um 15:54) AntwortenReply to this comment

    Das Schnüffelblog

    spitzelblog.blogspot.com/...as-spiel-geht-weiter.html

    wünscht Gutes Gelingen!

  13. Simon Columbus (Link) meint: (3.6.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    Gut, dass es Menschen wie dich gibt, die sich wehren, anstatt die Willkür der Gerichte einfach zu schlucken! Viel Erfolg wünsche ich dir mit diesem Anliegen.

  14. Alexander (Link) meint: (3.6.2007 um 15:57) AntwortenReply to this comment

    > Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle,
    > sei ein Unterfall der “kriminalistischen Erfahrung”.

    Grandios. Wie hoch ist die statistische Wahrscheinlichkeit, dass unter den Bürgern Deutschlands ein Terrorist ist? Richtig. Es gibt diese Wahrscheinlichkeit. Die kriminalisitsche Erfahrung zeigt also, dass der Einsatz von heimlicher Online-Bespitzelung angezeigt ist.

    Wobei, sieht man sich den gerade veröffentlichten Regierungsentwurf zur Vorratsdatenspeicherung an, dann kann es jedem eBay-Nutzer passieren, dass er die statistische kriminalistische Erfahrung zu spüren bekommt.

    > Redaktionsversehen

    Freie Interpretation trifft es wohl eher. Unfassbar.

    Viel Erfolg!

  15. Pizzamann meint: (3.6.2007 um 16:03) AntwortenReply to this comment

    Wie lange wohl Bargeldzahlung noch erlaubt ist? Schliesslich kann man die nicht so einfach nachschnüffeln. Ausserdem lässt es sich fies unterm Kopfkissen verstecken! Man ist ja heute schon so ein bisschen verdächtig wenn man mal mit nem 200€ Schein bezahlt…

  16. Anonymous meint: (3.6.2007 um 16:05) AntwortenReply to this comment

    "Ich mach' mir die Welt Widdewidde wie sie mir gefällt…"

    Ups, doch kein Zitat aus dem Beschluss… ;-)

  17. Dominik Boecker (Link) meint: (3.6.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Hat es das Gericht es wenigstens diesesmal geschafft, den Beschluss den Beschwerdeführern zuzustellen, bevor eine Info an die Presse rausgegangen ist?

  18. Rechtsfreund meint: (3.6.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Die Zahl der ernstzunehmenden Juristen, die die Mikado-Fahndung für rechts- und/oder verfassungswidrig halten, ist bislang recht überschaubar (zurückhaltend ausgedrückt). Von daher ist es sicher sinnvoll, sich bereits jetzt darauf einzustellen, dass das BVerfG ebenso entscheiden wird wie AG und LG Halle, damit man anschließend umso heftiger über die Verderbtheit des ganzen Systems schimpfen kann (wie das einige der hier besonders engagierten Blogger ja ohnehin ständig tun).

  19. Stefan meint: (3.6.2007 um 16:06) AntwortenReply to this comment

    Auch ich wünsche Dir (und uns allen) viel Erfolg!

  20. Udo Vetter (Link) meint: (3.6.2007 um 16:12) AntwortenReply to this comment

    Wenigstens steht mit mir der Präsdident des Deutschen Anwaltsvereins Hartmut Kilger auf der Seite der nicht ernstzunehmenden Juristen.

    http://www.akrue.privat.t-online.de/n100107.htm

  21. martin meint: (3.6.2007 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    viel erfolg auch von mir.

    @15 Pizzaman: nicht umsonst gibt es seit mindestens 2 jahren bestrebungen, geldscheine mit RFID-chips auszustatten. dann wäre es damit auch vorbei; sobald du geld abhebst, gibst du es am besten gar nicht mehr aus, sonst wird es bei einem terroristen gefunden:

    Hitachi arbeitet zusammen mit der Europäischen Zentralbank (EZB) an der Idee, RFID-Chips in Geldscheine einzubetten. Dadurch würde die Anonymität des Bargelds beseitigt, weil einzelne Scheine verfolgt werden könnten. Sie würden sozusagen Ihr Bargeld "registrieren", wenn Sie es von einem Bankangestellten erhalten oder aus dem Geldautomaten holen. Euro-Scheine könnten schon seit 2005 mit RFID ausgestattet sein. Die EZB macht derzeit dazu keine Angaben.
    Sobald so etwas umgesetzt würde, könnte man Geld nicht mehr gefahrlos in seiner bisherigen Funktion, wie z.B. der Bezahlung unter Freunden oder dem Verschenken oder Spenden verwenden, also zu einer nicht registrierten Transaktion. Taucht das Geld später z.B. in einem Kriminalfall auf, sind Sie in der Datenbank der letzte Eintrag und können sich schon einmal auf unangenehme Fragen der Ermittlungsbehörden einstellen, selbst wenn Sie damit nichts zu tun haben, außer, dass Sie irgendwann einmal dieses Geld ausgezahlt bekommen haben.
    Sie haben nichts zu verbergen, weil Sie ja nichts Böses tun? Dann haben Sie noch nie erlebt, wie sich ein polizeiliches Ermittlungsverfahren gestaltet. Zumindest nach der Befragung am Arbeitsplatz wird Ihr Arbeitgeber Sie mit anderen Augen anschauen. Wenn Sie so etwas vermeiden wollen, dürfen Sie kein Bargeld mehr verwenden: Sie begeben sich damit in die Hand von Zahlungsmitteln, die per se immer komplett nachvollziehbar sind.
    Ein weiterer besorgniserregender Punkt ist, dass durch die Auslesbarkeit durch die Geldbörse hindurch und die geringe Größe heutiger Lesegeräte sich auch Diebe damit ausstatten können, bei ihren Streifzügen die Geldbörsen ihrer Opfer ohne deren Wissen scannen und sich die lukrativsten Beutestücke aussuchen könnten.
    Details: "Euro Notes May be Radio Tagged", news.zdnet.co.uk/story/0,,t295-s2135074,00.html.

  22. Anonymous meint: (3.6.2007 um 16:16) AntwortenReply to this comment

    > Die Zahl der ernstzunehmenden Juristen…
    Mein Eindruck ist eher umgekehrt: Ich habe noch niemanden mit 2. juristischen Staatsexamen getroffen, der keine Bauschmerzen bei dieser "Fahndungsmethode" hatte.

  23. ct meint: (3.6.2007 um 16:27) AntwortenReply to this comment

    zu 18 und 20:

    Wenn 18 schreibt, die Zahl der ernstzunehmenden Juristen sei überschaubar, wie kommt dann 20 zu der Schlussfolgerung, diese seien nicht ernstzunehmen?

  24. otti (Link) meint: (3.6.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Der allmächtige Staat und der ohnmächtige verdächtige Bürger als (Steuer-, Konto-)nummer.
    Wo wird das enden?

  25. Hobbyjurist meint: (3.6.2007 um 16:38) AntwortenReply to this comment

    Ich gratuliere zu dem Entschluß, eine Verfassungsbeschwerde einzulegen!
    Möge die Verfassungsbeschwerde Erfolg haben.

  26. Thomas meint: (3.6.2007 um 16:53) AntwortenReply to this comment

    Hm… das eine sind Daten von Banken über Kreditkarteninhaber, das anderer sind "Ermittlungsdaten" über einen Betrag und ein Konto. Wenn das keine unterschiedlichen Datenbestände sind was denn dann?

  27. Annika meint: (3.6.2007 um 16:58) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg, nicht aufgeben! Vielleicht macht es ja wenigstens den einen oder anderen aufmerksam, und wer weiß, das Bundesverfassungsgericht hat ja in letzter Zeit schon öfter derartige Entscheidungen anderer Gerichte "kassiert". Wirklich ein Lichtblick, Leute wie Sie auf unserer Seite zu haben.

  28. PeterPetersen meint: (3.6.2007 um 17:02) AntwortenReply to this comment

    Danke und viel Erfolg.

  29. Christian in Wien (Link) meint: (3.6.2007 um 17:09) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg!

  30. will-ich-nicht meint: (3.6.2007 um 17:12) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass die Beschwerde keinen Erfolg hatte.
    Das BVerfG soll also ran, das nenne ich eine gute Entscheidung!
    Klasse und *Applaus*.

    LG
    will-ich-nicht

    PS Um das ganze kostenneutral zu gestalten, inkl. die ersten zwei Instanzen, wäre doch ein Spendenkonto fein. Mit mir wäre zu rechnen.
    PPS Disclaimer: Man muss nicht pro-Kinderpornografie sein, um gegen solche Maßnahmen zu sein. Ich bin anti-Kinderpornografie und anti-Überwachungsstaat. Das ist in der Ermittlungspraxis IMHO durchaus miteinander vereinbar.

  31. Thomas Bliesener meint: (3.6.2007 um 17:40) AntwortenReply to this comment

    Ich sehe weiterhin schwarz. Und drücke weiter die Daumen.

  32. Egal meint: (3.6.2007 um 17:42) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg! Das BVerfG ist ja zum Glück noch sehr auf die informationelle Selbstbestimmung fixiert. Und zu den Aussichten. Ich kenne keinen Juristen, der nicht Kritik an den Methoden bei der Aktion geübt hat. Dass die bisherigen Gerichte dies alles so durchgewunken haben ist das eigentlich starke Stück. Irgendwo ist nämlich Ende. Entweder man will Datenschutz oder nicht. Globale Kriminalisierung aller wird aber leider allmählich zum Gewöhnlichen. Hoffe das BVerfG bleibt standhaft!

  33. Michael Boettcher meint: (3.6.2007 um 18:05) AntwortenReply to this comment

    "Ich werde Verfassungsbeschwerde einlegen."

    Danke!

    M. Boettcher

  34. Annika meint: (3.6.2007 um 18:06) AntwortenReply to this comment

    Ich habe in meinem Blog ebenfalls einen kurzen Eintrag zum Thema veröffentlicht, aber wenn ich hier verlinke, bleibe ich jedes Mal im Spamfilter hängen… wen es interessiert, einfach auf Wordpress nach "FreiheIT-Blog" suchen.

  35. A. Nonymous meint: (3.6.2007 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Danke fürs Einlegen der VB. Viel Erfolg damit!

  36. Martin_mb meint: (3.6.2007 um 18:19) AntwortenReply to this comment

    "Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle, sei ein Unterfall der “kriminalistischen Erfahrung”."

    Wenn dem so ist, wie erklärt sich dann eigentlich die relative Untätigkeit der Staatsanwaltschaften dieses Landes bezüglich bestechlicher/untreuer Politiker?

    Zum Vergleich:

    -Hans-Jürgen Uhl ist ein Verdächtiger bei 614 Abgeordneten
    -"Mikado" erbrachte 322 Verdächtige bei 22 Mio. Kreditkarten

    Mathematisch ist der Schluss also klar: Der prozentuale Anteil an Verdächtigen ist unter den MdB ungleich höher als bei den Keditkarteninhabern, insofern spricht doch nach der Logik des Landgerichts Hölle Halle hier die kriminalistische Erfahrung glasklar für die sofortige Aufnahme von Ermittlungen gegen SÄMTLICHE Inhaber eines Mandates im Deutschen Bundestag.

    Aus dieser Logik, liebe ev. mitlesende Richter und StA, kommt man dann nur noch raus, wenn man die Heranziehung der Statistik zur Rechtfertigung von Ermittlungen als das benennt, was sie ist: Ein Haufen argumentativen Mülls…

  37. Jens (Link) meint: (3.6.2007 um 18:22) AntwortenReply to this comment

    Ich biete meine Hilfe an. Regelmässig erstelle ich für RAe Gutachten zu Rechtsfragen. Bei Interesse einfach anfragen, örtlich sind wir ja auch nicht so weit auseinander.

  38. Jochen meint: (3.6.2007 um 18:42) AntwortenReply to this comment

    Ganz allgemein gefragt:
    Wie sieht es denn mit der Zulassung einer solchen Verfassungsbeschwerde aus? Gerade da man alles über die Fahndung nur aus der Presse hat, ist es fraglich inwieweit man vom eigentlichen "angegriffenen" Akt des staatlichen Eingriffs, selbst betroffen ist(belegen kann man das ja nicht).

  39. Till meint: (3.6.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Dankbarerweise reicht die Möglichkeit einer Betroffenheit aus. Ansonsten würden viele Beschwerdeführer ja vor unüberwindbaren Problemen stehen…

  40. genevainformation (Link) meint: (3.6.2007 um 19:45) AntwortenReply to this comment

    Das Problem ist natürlich, daß es bei diesem Verfahren um eine widerliche Angelgenheit geht. Nur daß ich nicht glaube, daß man dieser Angelegenheit mit diesen Methoden wirklich beikommt.

    Was man als rechtsstaatliches Horroszenario and die Wand malen könnte wäre die Aufweichung von Prinzipien des Rechtsstaates über Extremfälle. Ein Stüzpfosten ist die allgegenwärtige Angst vor "Terroristen", der andere die "Internetkriminalität". Beide zusammen ergeben eine schöne Halterung für ein feines Überwachungsnetz, in dem der Einzelne aus Prinzip verdächtig ist.

    Für mich ist das eine Horrorvision – war doch die Stärke unserer Grundordnugn im Kalten Krieg eben gerade die Freiheit.

    Manueller Trackback:
    genevainformation.ch/2007...sbeschwerde-gegen-mikado/

  41. Mach ihnen Feuer. Mach ihnen Feuer. meint: (3.6.2007 um 19:46) AntwortenReply to this comment

    Mach ihnen Feuer, Udo. Mach ihnen Feuer.

  42. Jochen meint: (3.6.2007 um 20:36) AntwortenReply to this comment

    @39
    Aber gerade das ist doch mein Fragepunkt. Normalerweise muß man selbst betroffen sein und kann nicht für fremde selbst Beschwerde einreichen (abgesehen von den 320 Verdächtigen kann keiner eine Untersuchung sicher bejahen). Wie argumentiert man aber in dem Fall hier, bei dem man im Grunde ausser den Pressemeldungen nichts erfahren hat, daß man betroffen war? Ich bezweifle beispielsweise, daß wirkliche alle KK-Inhaber in Deutschland betroffen sind, weil die Abwicklung der Buchungen nun mal dezentral durch Dienstleister abgewickelt wird und eventuell nicht alle erdenklichen Dienstleister befragt wurden.

  43. Matidio meint: (3.6.2007 um 20:39) AntwortenReply to this comment

    Danke und viel Erfolg!

  44. olav meint: (3.6.2007 um 21:48) AntwortenReply to this comment

    @36: Wieso "Bundestag"? Wenn ich den SPIEGEL richtig verstanden habe, gibt es in Deutschland etwa 100.000 Abgeordnete, die sich alle bestechen lassen dürfen, wenn sie sich nicht ganz dumm dabei anstellen.

  45. K13online-Dieter.Gieseking (Link) meint: (3.6.2007 um 22:50) AntwortenReply to this comment

    Auch K13online bleibt am Ball und hat erneut in einem News berichtet:

    k13-online.krumme13.org/news.php?s=read&id=731

    Offensichtlich muss wieder einmal das BVerfG entscheiden, da untere Instanzen nicht in der Lage sind "Recht" zu sprechen.

    MFG Dieter Gieseking – K13online Redaktion

  46. Filialdirektor meint: (4.6.2007 um 01:17) AntwortenReply to this comment

    Auch von mir herzlichen Dank für das an den Tag gelegte Durchhaltevermögen, Herr Vetter. Viel Erfolg!

  47. RC meint: (4.6.2007 um 03:02) AntwortenReply to this comment

    Super Aktion, wünsche viel Erfolg damit!

  48. Till meint: (4.6.2007 um 08:03) AntwortenReply to this comment

    @42: Da beginnt es dann, komplexer zu werden. Wenn ich mich recht erinnere, reicht für eine Selbstbetroffenheit auch eine mittelbar-faktische Betroffenheit aus. Eine solche müßte ja zumindest gegeben sein, wenn und soweit UVs Kreditkartendaten mit in das "Raster" einbezogen wurden, also irgendwann einmal Teil einer Schnittmenge waren, die dann noch weiter gefiltert wurde.

  49. Fachfrau (Link) meint: (4.6.2007 um 09:15) AntwortenReply to this comment

    Schade, dass es nicht geklappt hat. :(

  50. Tanja meint: (4.6.2007 um 09:20) AntwortenReply to this comment

    Viel Erfolg!!!!

  51. bunix meint: (4.6.2007 um 12:06) AntwortenReply to this comment

    in letzter zeit wünsch eich mir immer öftes anwalt geworden zu sein um gegen die staatliche schnüffelei vorzugehen!

    daher mein großes lob und viel erfolg für das vorhaben! es ist die einzig richtige entscheidung!

    wenn sie unterstützung jeglicher art benötigen, bin ich gerne dazu bereit wenigstens mit kleinen teil auf ihrer seite "zu kämpfen"!

  52. Stefan meint: (4.6.2007 um 12:56) AntwortenReply to this comment

    Vielen Dank!

  53. Markus meint: (4.6.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    Was seid ihr ein perverser Club von Täter-Schützern!

  54. zack meint: (4.6.2007 um 16:24) AntwortenReply to this comment

    @53 Was sind Sie für ein Gegner des Rechtstaates? Mann sollte hier mal klarstellen, das durch diese Ermittlung nur ca. 300 Nutzer eines solchen Dienstes ermittelt wurden, bei einer Überprüfung von ca 22 Milonen Menschen!
    Wenn also Morgen ein Ladendiebstahl begangen wird dursuchen wir die 500 Wohnungen rundrum nach dem Diebesgut. Das wäre statistisch noch sehr viel "verhältnismässiger"

  55. Thomas meint: (4.6.2007 um 17:26) AntwortenReply to this comment

    @53: Täterschützer? Mit der ganzen Aktion ist keine einziger Kinderschänder gefasst worden. Lediglich etwa 300 Personen stehen in dem Verdacht sich KiPo-Material verschfft zu haben. Letzteres ist aber in unseren Breiten trotz seiner moralischen Widerwärtigkeit eher ein minderschweres Delikt (Anwälte korrigiert mich). Wenn man wegen 300 potentiellen KiPo-Konsumenten 22 Millionen Kreditkarteninhaber überprüfen muß, dann ist das alles andere als angemessen und öffnet nur Tür und Tor für andere Überwachungs- und Bespitzelungsmaßnahmen.

  56. h.c. meint: (5.6.2007 um 13:09) AntwortenReply to this comment

    Und nicht vergessen das es noch das EuGH gibt. Aber das wird m.E. nicht nötig sein.

    @55 (Thomas)

    "Mit der ganzen Aktion ist keine einziger Kinderschänder gefasst worden. Lediglich etwa 300 Personen stehen in dem Verdacht sich KiPo-Material verschfft zu haben."

    Was bei 22 Millionen Menschen eine überaus beschissene Quote ist. Unter den 22 Millionen Menschen könnte man bestimmt genauso viele Mörder finden.

  57. Anonymous meint: (5.6.2007 um 13:56) AntwortenReply to this comment

    @38: So wie ich das sehe, hatten die Fachgerichte doch auch keine Probleme mit der Zulässigkeit der Beschwerde, warum sollte es dann das BVerfG haben?

  58. kazenliebhaber meint: (6.6.2007 um 10:11) AntwortenReply to this comment

    Kann man nicht irgendwo unterschreiben? Bei der dümmlichen Vorratsdatenspeicherung konnte man doch auch eine Vollmacht für einen Anwalt in Berlin unterschreiben??

  59. Der Hans meint: (9.6.2007 um 15:01) AntwortenReply to this comment

    Denken wir die wunderbare Argumentation des LG Halle zu Ende:

    Wenn man also die vorhandenen Datenbanken weiter verknüpft und zusammen führt, dann könnte man immer mehr Daten mit immer weniger Einschränkungen durchforsten.
    Je größer man also den Datenbestand hält desto weniger wahrscheinlich ist es, unter die Regelungen über die Rasterfahndung zu fallen?

    Das ist ja geil!
    Das ist so, als würde der Dieb straffrei werden, wenn er nur mehr als 1000 Sachen in einem Beutezug schafft.

  60. RA Lothar Müller-Güldemeister (Link) meint: (28.6.2007 um 19:44) AntwortenReply to this comment

    Ist die Enscheidung des LG Halle irgendwo nachzulesen?

  61. fred meint: (6.7.2007 um 20:23) AntwortenReply to this comment

    zum thema verfassungsbeschwerde: danke für die konsequente weiterführung. ein altes sprichwort meint: wer a sagt muss auch b sagen. jetzt haben es die "verfassungshüter" in der hand, den rechtsstaat zu sichern oder der willkür freien lauf zu lassen. mit den bereits vorhandenen daten über jeden bundesbürger, der nutzung des internets, des funknetzes, der navigationssysteme, etc. kann bei missbrauch durch die staatsgewalt jeder bürger zum kriminellen gestempelt werden.

  62. europa.at.vu (Link) meint: (9.7.2007 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Interessant! Nur in Deutschland finden sich mutige Rechtsvertreter, die gegen sowas angehen. In Österreich beispielsweise interessierte das nicht mal die Medien (mit Ausnahme der "Verdächtigen" die sofort vorverurteilt am Pranger standen)

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