2 BvR 1372/07
Post vom Bundesverfassungsgericht.
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– Mikado
Meinen herzlichen Glückwunsch Herr Vetter. Sie sehen, es lohnt sich doch. Toll, wie Sie das geschafft haben. Einfach toll.
Na ja, immerhin haben Jens Ferner und ich es geschafft, die Frist zu wahren.
Eine Frage:
Ist der Antrag jetzt, nachdem er wohl durch eine Art "Vorprüfung" (eingehaltene Formalien wie z.B. Fristen) gekommen ist, schon zur Entscheidung angenommen oder erfolgt vorher nochmals eine Prüfung (z.B. auf "Betroffenheit")?
Jedenfalls vom Wortlaut her ist es ja scheinbar alleine die Eingangsbestätigung. Aber: Da ist bereits ein Aktenzeichen und das ist ein "BvR"-Aktenzeichen. Wenn es offensichtlich unzulässig oder keine Aussicht auf Erfolg hat, wird ja üblicherweise ein "AR"-Aktenzeichen vergeben. Insofern würde ich es positiv werten.
Mist, leider der konservative 2. Senat…
Bei dem pdf haben sie die Telefonnummer geschwärzt, aber ganz unten in der Leiste ist sie nochmals – ungeschwärzt – das nur zur Info.
Ich hoffe Sie kommen im 2.Senat weiter … Viel " Glück " …
@4:
Irgendwie kann ich mir nicht helfen, beim Lesen des Kommentars muß ich unbewußt an das Wort "Kremlastrologie" denken …
Für die etwas jüngeren hier folgende Erläuterung:
"Alles Politische war hinter Kremlmauern verborgen, und so genannte "Kremlastrologie", später zu unrecht belächelt, war eine unerlässliche, wenn auch selbstverständlich unzulängliche Erklärungsmethode für die öffentlichkeitsscheue Sowjetpolitik."
Gefunden beim Deuschlandradio Kultur:
dradio.de/dkultur/sendung...n/politischesbuch/355480/
Wahnsinn, wie man sich hier über die Einhaltung einer Frist freut. Echt irre… Man könnte denken, das ganze ist hier eine reine Show-Veranstaltung.
Dies ist eine reine Show-Veranstaltung.
@7:
Look closer! Unten ist die -0 (Telefonzentrale) angegeben, die wohl auch im Telefonbuch steht, während oben die Durchwahl zum Büro der Amtsinspektorin stehen sollte.
"Dies ist eine reine Show-Veranstaltung."
Das werden die Richter am BVerfG sicherlich nicht gerne lesen ;)
@12 (Anonymous): Ich denke, dass mit der "Show-Veranstaltung" (Ist eine "Show" nicht schon eine Veranstaltung?) bezieht sich auf das Blog und nicht auf die Klage.
Let's roll, Herr Vetter! Der nächste Schritt wäre jetzt wahrscheinlich, T-Shirts mit dem Aufdruck "2 BvR 1372/07" zu produzieren, so à la 09 F9 ;-)
Äh nur um das mal nachzuvollziehen: Sie werden nicht genannt aber dafür Ihr Bevollmächtigter, also… Sie?
@15
Richtig.
Anonymisierte Entscheidung:
"Verfassungsbeschwerde des Herrn V. – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Vetter & Mertens (…)"
Cool, die Frist wurde eingehalten, ein Aktenzeichen vergeben. Darf man jetzt schonmal die ersten Sektkorken knallen lassen? ;-)
Nein, nein, ich will mich über die Sache gar nicht lustig machen, sondern bin gespannt, wie es weitergeht.
Öhm, und gegen wen geht jetzt die Verfassungsbeschwerde genau? Inhaltlich gegen Mikado, schon klar, aber wie würde die Sache bei Erfolg in die Annalen der Rechtsgeschichte eingehen? "Vetter vs. BRD"? "Vetter vs. StA Halle"? "Roe vs. Wade"?
Es wird davon ausgegangen, dass sie … hinsichtlich der Nennung Ihres Namens einverstanden sind.
Soll heißen: Sie Schlingel, Sie wollten ja unbedingt genannt werden. Aber da man ja nie weiß, fragen wir lieber noch mal nach. ..
Mist, leider der konservative 2. Senat…
Naja, wenn man dort die richtige Kammer erwischt.. :-)
Und Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Name genannt wird?
L O L
Moin moin,
Mikado war ja wohl "harmlos". Richtig schlagen die Briten zu:
http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/
Viel Erfolg
Juhu, hoffentlich wird das was. Dann kann ich mir bald wieder Kinderpornos im Internet kaufen und mit Kreditkarte bezahlen ohne angst haben zu müßen, das mir etwas passiert.
Ich weiß, jeder hat angst um seine perösnlichen Daten und möchte nicht das jemand da dran kommt usw. Ich selber möchte auch nicht das jeder auf meine ganzen Daten zugreifen kann und darf. Aber bei diesem Fall finde ich das vorgehen richtig. Aber hier in Deutschland hat der Täterschutz ja sowieso mehr bedeutung wie aufklärung und/oder Opferschutz.
@24, ohje ohje,
klingt so als hätten sie sich nicht mit dem thema befasst.
Es wurde hier ja nicht gegen verdächtige ermittelt, sondern gegen alle Kreditkartenbesitzer an sich.
Nennt sich generalverdacht.
Mal ganz ungeachtet dessen das auch unschuldige(z.B. Inhaber gestohlener Kreditkarten) so mit üblen konsequenzen rechnen mussten, ist sowas in einem Rechtsstaat nicht möglich.
In diesem Fall lag keine Rasterfahndung vor.
Ich möchte in einem Staat leben, in dem ich sicher sein kann, von ebendiesem unbehelligt bleiben zu können, indem ich mich anständig verhalte und mich an die Gesetze halte. Ich möchte keinen Staat, der trotzdem bei jeder sich bietenden Gelegenheit "zur Sicherheit" doch mal nachschaut, ob ich denn brav bin.
Hier kann man sehr schön nachlesen, was passiert, wenn so eine Massenuntersuchung bzgl. Kinderpornographie aus dem Ruder läuft:
"Der Fall `Operation Ore`
39 Selbstmorde wegen hysterischer Ermittler allein im UK"
berlinerumschau.com/index...ge=10072007ArtikelMedien1
Das Delikate: Von den echten Tätern wurden reihenweise gestohlene Kreditkartendaten benutzt ("Als die Polizei am Ende zusammenzählte, fanden sie 54 348 Fälle von gestohlenen Kreditkarten-Informationen in der ‚Landslide’- Daten-Basis"). Erstaunlicherweise behielten die Ermittler in den USA die Nerven: "In den USA wurden denn auch von den 35 000 Betroffenen lediglich etwa 100 tatsächlich verurteilt, weil man zusätzliche Beweise gefunden hatte, z.B. Kinderporno im Computer."
In Großbritannien lag die Quote Verdächtiger/Verurteilter um Größenordnungen höher (~7500/~1500). Zu der Polizei"arbeit" dort lese man den Artikel.
Ich hoffe spätestens jetzt klingelt es auch dem letzten "Troll".
Wird im Falle der Annahme denn eine mündliche Verhandlung stattfinden? Da würd ich ja glatt mal vorbeigehen.
@28: im Zweifel nein, nur wenn die Richter sich tatsächlich neuer Erkenntnisse durch Aussagen erhoffen oder sich ein Bild von den Beteiligten machen wollen. Hier ist die Akten- und Sachlage vermutlich aufschlussreich genug.
Wäre doch sicher aufschlussreich, den Herren aus Halle/S. mal aus seinem kriminalistischen ERfahrungsschatz plaudern zu lassen, höchstrichterlich, sozusagen… Ich würde mir davon schon einiges erwarten…
Die Fakten beim BVerfG sind immer klar. Es geht immer "nur" ums rechtliche.
Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Vetter.
Moin moin,
hier der 2.Teil des Artikels von Karl Weiss über die "Operation Ore", erschreckend. Mikado war wohl auch nach diesem Vorbild gestrickt.
http://karlweiss.twoday.net/stories/4063619/
Da folgt wohl noch ein 3.Teil.
… und der 3.Teil
Operation Ore und Operation Mikado
Ein Artikel von Karl Weiss
http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/
http://karlweiss.twody.net/stories/20070712/
http://karlweiss.twoday.net/stories/4070189/
Von so genannen Ermittlungen und anderen Ungereimtheiten
Der ganz normale Wahnsinn!