11.7.2007

2 BvR 1372/07

Post vom Bundesverfassungsgericht.

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Mikado

34 Kommentare zu “2 BvR 1372/07”

  1. Erster Gratulant meint: (11.7.2007 um 14:21) AntwortenReply to this comment

    Meinen herzlichen Glückwunsch Herr Vetter. Sie sehen, es lohnt sich doch. Toll, wie Sie das geschafft haben. Einfach toll.

  2. Udo Vetter (Link) meint: (11.7.2007 um 14:23) AntwortenReply to this comment

    Na ja, immerhin haben Jens Ferner und ich es geschafft, die Frist zu wahren.

  3. Nichtjurist meint: (11.7.2007 um 14:36) AntwortenReply to this comment

    Eine Frage:

    Ist der Antrag jetzt, nachdem er wohl durch eine Art "Vorprüfung" (eingehaltene Formalien wie z.B. Fristen) gekommen ist, schon zur Entscheidung angenommen oder erfolgt vorher nochmals eine Prüfung (z.B. auf "Betroffenheit")?

  4. Jens Ferner (Link) meint: (11.7.2007 um 14:37) AntwortenReply to this comment

    Jedenfalls vom Wortlaut her ist es ja scheinbar alleine die Eingangsbestätigung. Aber: Da ist bereits ein Aktenzeichen und das ist ein "BvR"-Aktenzeichen. Wenn es offensichtlich unzulässig oder keine Aussicht auf Erfolg hat, wird ja üblicherweise ein "AR"-Aktenzeichen vergeben. Insofern würde ich es positiv werten.

  5. Jayjay meint: (11.7.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Mist, leider der konservative 2. Senat…

  6. Markus meint: (11.7.2007 um 14:52) AntwortenReply to this comment

    Bei dem pdf haben sie die Telefonnummer geschwärzt, aber ganz unten in der Leiste ist sie nochmals – ungeschwärzt – das nur zur Info.

    Ich hoffe Sie kommen im 2.Senat weiter … Viel " Glück " …

  7. Nichtjurist meint: (11.7.2007 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    @4:

    Irgendwie kann ich mir nicht helfen, beim Lesen des Kommentars muß ich unbewußt an das Wort "Kremlastrologie" denken …

    Für die etwas jüngeren hier folgende Erläuterung:
    "Alles Politische war hinter Kremlmauern verborgen, und so genannte "Kremlastrologie", später zu unrecht belächelt, war eine unerlässliche, wenn auch selbstverständlich unzulängliche Erklärungsmethode für die öffentlichkeitsscheue Sowjetpolitik."
    Gefunden beim Deuschlandradio Kultur:
    dradio.de/dkultur/sendung...n/politischesbuch/355480/

  8. Anonymous meint: (11.7.2007 um 14:53) AntwortenReply to this comment

    Wahnsinn, wie man sich hier über die Einhaltung einer Frist freut. Echt irre… Man könnte denken, das ganze ist hier eine reine Show-Veranstaltung.

  9. Udo Vetter (Link) meint: (11.7.2007 um 14:55) AntwortenReply to this comment

    Dies ist eine reine Show-Veranstaltung.

  10. Nichtjurist meint: (11.7.2007 um 14:56) AntwortenReply to this comment

    @7:

    Look closer! Unten ist die -0 (Telefonzentrale) angegeben, die wohl auch im Telefonbuch steht, während oben die Durchwahl zum Büro der Amtsinspektorin stehen sollte.

  11. Anonymous meint: (11.7.2007 um 14:58) AntwortenReply to this comment

    "Dies ist eine reine Show-Veranstaltung."

    Das werden die Richter am BVerfG sicherlich nicht gerne lesen ;)

  12. Anonymous meint: (11.7.2007 um 15:05) AntwortenReply to this comment

    @12 (Anonymous): Ich denke, dass mit der "Show-Veranstaltung" (Ist eine "Show" nicht schon eine Veranstaltung?) bezieht sich auf das Blog und nicht auf die Klage.

  13. Benedikt (Link) meint: (11.7.2007 um 15:45) AntwortenReply to this comment

    Let's roll, Herr Vetter! Der nächste Schritt wäre jetzt wahrscheinlich, T-Shirts mit dem Aufdruck "2 BvR 1372/07" zu produzieren, so à la 09 F9 ;-)

  14. Marian meint: (11.7.2007 um 15:52) AntwortenReply to this comment

    Äh nur um das mal nachzuvollziehen: Sie werden nicht genannt aber dafür Ihr Bevollmächtigter, also… Sie?

  15. Auke meint: (11.7.2007 um 15:56) AntwortenReply to this comment

    @15
    Richtig.

  16. Sebastian meint: (11.7.2007 um 16:00) AntwortenReply to this comment

    Anonymisierte Entscheidung:
    "Verfassungsbeschwerde des Herrn V. – Bevollmächtigte: Rechtsanwälte Vetter & Mertens (…)"

  17. Hobbyjurist meint: (11.7.2007 um 16:01) AntwortenReply to this comment

    Cool, die Frist wurde eingehalten, ein Aktenzeichen vergeben. Darf man jetzt schonmal die ersten Sektkorken knallen lassen? ;-)
    Nein, nein, ich will mich über die Sache gar nicht lustig machen, sondern bin gespannt, wie es weitergeht.

  18. Martin_mb meint: (11.7.2007 um 16:13) AntwortenReply to this comment

    Öhm, und gegen wen geht jetzt die Verfassungsbeschwerde genau? Inhaltlich gegen Mikado, schon klar, aber wie würde die Sache bei Erfolg in die Annalen der Rechtsgeschichte eingehen? "Vetter vs. BRD"? "Vetter vs. StA Halle"? "Roe vs. Wade"?

  19. Helmut K. meint: (11.7.2007 um 16:21) AntwortenReply to this comment

    Es wird davon ausgegangen, dass sie … hinsichtlich der Nennung Ihres Namens einverstanden sind.
    Soll heißen: Sie Schlingel, Sie wollten ja unbedingt genannt werden. Aber da man ja nie weiß, fragen wir lieber noch mal nach. ..

  20. Uwe (Link) meint: (11.7.2007 um 16:34) AntwortenReply to this comment

    Mist, leider der konservative 2. Senat…

    Naja, wenn man dort die richtige Kammer erwischt.. :-)

  21. Hilfe,brauche anwalt meint: (11.7.2007 um 16:35) AntwortenReply to this comment

    Und Sie sind damit einverstanden, dass Ihr Name genannt wird?

    L O L

  22. whamburg meint: (11.7.2007 um 17:37) AntwortenReply to this comment

    Moin moin,

    Mikado war ja wohl "harmlos". Richtig schlagen die Briten zu:
    http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/

    Viel Erfolg

  23. Stefan meint: (11.7.2007 um 18:12) AntwortenReply to this comment

    Juhu, hoffentlich wird das was. Dann kann ich mir bald wieder Kinderpornos im Internet kaufen und mit Kreditkarte bezahlen ohne angst haben zu müßen, das mir etwas passiert.

    Ich weiß, jeder hat angst um seine perösnlichen Daten und möchte nicht das jemand da dran kommt usw. Ich selber möchte auch nicht das jeder auf meine ganzen Daten zugreifen kann und darf. Aber bei diesem Fall finde ich das vorgehen richtig. Aber hier in Deutschland hat der Täterschutz ja sowieso mehr bedeutung wie aufklärung und/oder Opferschutz.

  24. Tobias Brehme meint: (11.7.2007 um 18:17) AntwortenReply to this comment

    @24, ohje ohje,
    klingt so als hätten sie sich nicht mit dem thema befasst.
    Es wurde hier ja nicht gegen verdächtige ermittelt, sondern gegen alle Kreditkartenbesitzer an sich.
    Nennt sich generalverdacht.
    Mal ganz ungeachtet dessen das auch unschuldige(z.B. Inhaber gestohlener Kreditkarten) so mit üblen konsequenzen rechnen mussten, ist sowas in einem Rechtsstaat nicht möglich.
    In diesem Fall lag keine Rasterfahndung vor.

  25. Sebastian meint: (11.7.2007 um 19:19) AntwortenReply to this comment

    Ich möchte in einem Staat leben, in dem ich sicher sein kann, von ebendiesem unbehelligt bleiben zu können, indem ich mich anständig verhalte und mich an die Gesetze halte. Ich möchte keinen Staat, der trotzdem bei jeder sich bietenden Gelegenheit "zur Sicherheit" doch mal nachschaut, ob ich denn brav bin.

  26. IchBinEinBerliner meint: (12.7.2007 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    Hier kann man sehr schön nachlesen, was passiert, wenn so eine Massenuntersuchung bzgl. Kinderpornographie aus dem Ruder läuft:

    "Der Fall `Operation Ore`

    39 Selbstmorde wegen hysterischer Ermittler allein im UK"

    berlinerumschau.com/index...ge=10072007ArtikelMedien1

    Das Delikate: Von den echten Tätern wurden reihenweise gestohlene Kreditkartendaten benutzt ("Als die Polizei am Ende zusammenzählte, fanden sie 54 348 Fälle von gestohlenen Kreditkarten-Informationen in der ‚Landslide’- Daten-Basis"). Erstaunlicherweise behielten die Ermittler in den USA die Nerven: "In den USA wurden denn auch von den 35 000 Betroffenen lediglich etwa 100 tatsächlich verurteilt, weil man zusätzliche Beweise gefunden hatte, z.B. Kinderporno im Computer."
    In Großbritannien lag die Quote Verdächtiger/Verurteilter um Größenordnungen höher (~7500/~1500). Zu der Polizei"arbeit" dort lese man den Artikel.
    Ich hoffe spätestens jetzt klingelt es auch dem letzten "Troll".

  27. flipflop meint: (12.7.2007 um 00:58) AntwortenReply to this comment

    Wird im Falle der Annahme denn eine mündliche Verhandlung stattfinden? Da würd ich ja glatt mal vorbeigehen.

  28. Jayjay meint: (12.7.2007 um 12:30) AntwortenReply to this comment

    @28: im Zweifel nein, nur wenn die Richter sich tatsächlich neuer Erkenntnisse durch Aussagen erhoffen oder sich ein Bild von den Beteiligten machen wollen. Hier ist die Akten- und Sachlage vermutlich aufschlussreich genug.

  29. @29 meint: (12.7.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Wäre doch sicher aufschlussreich, den Herren aus Halle/S. mal aus seinem kriminalistischen ERfahrungsschatz plaudern zu lassen, höchstrichterlich, sozusagen… Ich würde mir davon schon einiges erwarten…

  30. @30 meint: (12.7.2007 um 14:27) AntwortenReply to this comment

    Die Fakten beim BVerfG sind immer klar. Es geht immer "nur" ums rechtliche.

  31. Palasthüterin (Link) meint: (12.7.2007 um 14:42) AntwortenReply to this comment

    Jedenfalls wünsche ich Ihnen viel Erfolg, Herr Vetter.

  32. whamburg meint: (13.7.2007 um 09:32) AntwortenReply to this comment

    Moin moin,

    hier der 2.Teil des Artikels von Karl Weiss über die "Operation Ore", erschreckend. Mikado war wohl auch nach diesem Vorbild gestrickt.

    http://karlweiss.twoday.net/stories/4063619/

    Da folgt wohl noch ein 3.Teil.

  33. otti (Link) meint: (14.7.2007 um 21:14) AntwortenReply to this comment

    … und der 3.Teil

    Operation Ore und Operation Mikado

    Ein Artikel von Karl Weiss
    http://karlweiss.twoday.net/stories/4056209/
    http://karlweiss.twody.net/stories/20070712/
    http://karlweiss.twoday.net/stories/4070189/

    Von so genannen Ermittlungen und anderen Ungereimtheiten

    Der ganz normale Wahnsinn!

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