Mikado: Kreditkartenscreening ist erlaubt
Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde gegen die Aktion “Mikado” nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Pressemitteilung:
Die Staatsanwaltschaft Halle leitete im Jahr 2006 ein Ermittlungsverfahren gegen Unbekannt ein, nachdem sie auf eine Internetseite aufmerksam geworden war, die den Zugang zu kinderpornografischen Inhalten vermittelte. Der Zugang zur Internetseite kostete 79,99 $, die von den Kunden per Kreditkarte gezahlt werden mussten. Im Rahmen des Ermittlungsverfahrens schrieb der ermittelnde Staatsanwalt die Kreditinstitute an, die Mastercard- und Visa-Kreditkarten in Deutschland ausgeben. Er forderte sie auf, alle Kreditkartenkonten anzugeben, die seit dem 1. März 2006 eine Abbuchung von 79,99 $ zugunsten der philippinischen Bank aufwiesen, über die der
Geldtransfer für den Betreiber der Internetseite unter einer bestimmten Empfänger-Kennziffer abgewickelt wurde. Die Unternehmen ermittelten insgesamt 322 Karteninhaber, deren Daten an die Staatsanwaltschaft weitergegeben wurden.
Die Beschwerdeführer sind Karteninhaber der von der Staatsanwaltschaft kontaktierten Unternehmen und waren unter den insgesamt etwa 20 Mio. Kunden, die von der obigen Suchanfrage berührt wurden; die Daten der Beschwerdeführer wurden jedoch nicht an die Staatsanwaltschaft weitergegeben.
Mit ihren Verfassungsbeschwerden rügen sie die Verletzung ihres Rechts auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG.
Die 2. Kammer des Zweiten Senats hat die Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Die Abfrage der Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft stellt keinen Ein-griff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer dar. Ihre Kreditkartendaten wurden bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher auch nicht übermittelt.
Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Denn im Fall der Beschwerdeführer wurden die Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen.
Zudem wäre die Maßnahme auch dann gerechtfertigt, wenn die Daten der Beschwerdeführer an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet worden wären.
Eine Rasterfahndung im Sinne von § 98a StPO oder eine ähnliche Ermittlungshandlung, die an den Voraussetzungen dieser Ermächtigungsgrundlage zu messen wäre, liegt nicht vor, da kein Abgleich zwischen den Datenbeständen verschiedener Speicherstellen
stattfand.
Es wurde stattdessen gezielt nach Personen gesucht, die eine genau bezeichnete, nach dem damaligen Ermittlungsstand mit hinreichender Wahrscheinlichkeit strafbare Handlung vorgenommen haben: das Zahlen eines bestimmten Betrages per Kreditkarte an einen bestimmten Empfänger innerhalb eines bestimmten Zeitraums, wodurch sie
sich wahrscheinlich den Besitz kinderpornographischer Schriften
verschafften.
Die Maßnahme beruhte vielmehr auf der Ermittlungsgeneralklausel des § 161 Abs. 1 StPO. Die Übermittlung von Daten jener Kreditkarteninhaber, welche die Tatkriterien erfüllten, berührt diese zwar in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. § 161 Abs. 1 StPO ist jedoch eine hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage für diesen Eingriff, da die Norm Ermittlungen und damit auch die Datenerhebung auf den Zweck der
Tataufklärung begrenzt.
Die Maßnahme hält sich auch innerhalb der Grenzen, die der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit allen Ermittlungshandlungen setzt. Der Verhinderung und Aufklärung von Straftaten kommt nach d em Grundgesetz eine hohe Bedeutung zu. Zur
Erreichung des Zwecks, die einer Straftat nach § 184b Abs. 4 StGB
verdächtigen Personen zu ermitteln, war die Maßnahme geeignet.
Außerdem waren mildere, ebenso geeignete Mittel hier nicht ersichtlich.
Schließlich ist in der Abwägung mit dem Zweck, Täter zu ermitteln, die
sich den Besitz kinderpornographischer Schriften verschafft haben, das
Gewicht des Eingriffs in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, das mit der Abfrage der Kreditkartendaten verbunden war, geringer zu bewerten. Denn betroffen wurden dadurch regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten.
Beschluss vom 17. Februar 2009
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– Mikado
Die Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde ist gut begründet und nachvollziehbar, hinterläßt aber dennoch ein schales Gefühl, wenn man bedenkt, wie viele Personen von dem Kartenscreening betroffen waren.
das heißt in Zukunft darf der Staat private Firmen mehr oder minder dazu zwingen, ihre Daten nach gewissen Kriterien zu durchsuchen und die Treffer an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten. Private Firmen werden somit zu Hilfspolizisten, denn was wird eine private Firma machen, wenn sie ein Schrieben der Staatsanwaltschaft bekommt und mit ernsten Konsequenzen droht. Die Firma wird einfach blind gehorchen!
Dankeschön, dann wissen wir ja jetzt woran wir sind.
Bundesrepublik Deutschland (so wie sie war als ich in Ihr geboren wurde), es war schön mit Dir, schade das Du (für einen Staat) nicht alt geworden bist.
Bundesrepublik Deutschland 2.0: mir graut vor Dir.
Aber wir werden ja bald wählen.
Vielleicht können wir ja meine alte Freundin doch noch wiederbeleben.
Ohoh, Mikado, Liechtenstein – die nicht rechtlich präzise legitimierte Auslagerung von Ermittlungsarbeit an teils gar kriminelle Personen wird dann wohl bald erst richtig losgehen.
Wenn das legal ist, wieso wird dann jetzt so ein großer Bohei um die Datenabgleiche bei der Bahn gemacht?
So ist das halt, wenn man in der EUDSSR lebt…
Besonders beängstigend finde ich die Aussage, die rein maschinelle Überprüfung stelle keinen Eingriff ins Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, da dabei sozusagen die Daten keinem Menschen bekannt würden.
Es ist aber angesichts der Datenmengen geradezu unabdingbar, Abgleiche automatisiert von Maschinen durchführen zu lassen.
Dabei werden aber eben doch alle gerasterten Daten und die ihnen zugeordneten Personen zunächst unter Verdacht gestellt und prozessiert – und dies gerade nicht automatisch, sondern nach von Menschen gestellten Kriterien, auf Grund derer überhaupt erst Verdächtige generiert werden.
Ich sehe in oben zitierter PM einige gefährliche Annahmen.
Na herzlichen Glückwunsch für die erfolgreiche Rechtsweiterentwicklung:
Zudem wäre die Maßnahme auch dann gerechtfertigt, wenn die Daten der Beschwerdeführer an die Ermittlungsbehörde weitergeleitet worden wären.
Ohne Worte. Völlig an der Wirklichkeit vorbei. Raster ist also nur, wenn 2 Datenbanken gegeneinander abgeglichen werden. Einzelne Datenbank ist OK. Sowas krankes. Dann gibt es also ab jetzt kein halten mehr für diese Datenbankabgleicher.
Die Stasi wäre stolz auf eine solchen Rechtsstaat.
Ich geh' dann mal kotzen.
@7 (Stefan),
und da etwas, was keinen Eingriff in die Grundrechte darstellt ja auch keine einfachgesetzliche Legitimation braucht… nein, ich will da lieber gar nicht weiter drüber nachdenken. Vor allem nicht, wenn ich mir anschaue wie manche Staatsanwälte mit hilfsbereiten Richtern überhaupt einen "konkreten Tatverdacht" konstruieren…
Wo hier die Verhältnismäßigkeit zu finden ist, weiß wohl auch nur der liebe Gott und das BVerfG.
20 Mio personenbezogene Kreditkartendaten aufgrund eines Pauschalverdachts abgleichen nach dem Motto "Könnte ja was dabei sein" ist wie nochmal ein geeignetes und mildes Mittel?
Der Anfangsverdacht bestand im bloßen Besitz einer Kreditkarte, von der aus man ja theoretisch das Angebot hätte nutzen können. Das ist natürlich total fundiert und eingegrenzt.
Herrje.
"Denn betroffen wurden dadurch regelmäßig nur Personen, die durch ihr Verhalten den hinreichenden Verdacht einer Straftat begründet hatten."
Wenn Deiner Bank also Deine Kreditkartendaten geklaut werden, dann hast Du Dich also verdächtig genug verhalten, damit der Staatsanwalt Deine EDV einsacken und Dich ruinieren kann?
Dieser Wiesbadener Unternehmer sollte seinen Bankberater mal schick zum Essen ausführen, der in nur einer Stunde den Fall aufgeklärt hat und ihn vor der Existenzvernichtung bewahrt hat.
Mann, seid ihr schlechte Verlierer. Schon mal auf die Idee gekommen, dass ihr nicht recht habt? Wenn hier die Rechtslaien indirekt das BVG anzweifeln, wirkt das doch etwas überheblich.
UV hat ja bislang (bewusst?) keine Wertung abgegeben.
Berliner Verkehrsbetriebe? Ich glaube nicht…
Wenn solche Massenscreenings Schule machen, dann werden die falschpositiven Fälle richtig häufig werden, so sicher wie das Amen in der Kirche.
Das wird ein Spass.
Und deswegen doch nochmal Cato:
…und im übrigen bin ich der Meinung, das niemand dem seine Freiheit lieb ist CDU oder SPD wählen sollte…
Es fand kein Abgleich von Datenbeständen verschiedener Speicherstellen statt?? Was sind dann Kreditkartenabrechnungen und Kreditkartenstammdaten?
Und wurden diese dann nicht mit den Einwohnermeldedaten abgeglichen?
Ich hatte einmal den Eindruck, daß sich die Verfassungsrichter wirklich mit IT beschäftigt hätten, aber ich habe mich getäuscht – Unwissenheit führt zu Strafe! Nur weil das Totschlagwort Kipo verwendet wird, wird das Grundgesetz ein bißchen verbogen.
Na, mit diesem Freifahrtschein können wir davon ausgehen, daß alle Konten, seien es Bankkonten, seien es Kreditkartenkonten, in Zukunft grundsätzlich gescannt werden können. Schließlich läßt sich immer ein "hinreichender" Tatverdacht konstruieren – Glauben siegt über Wissen, bzw. Dogma über Fakten.
Ich faß es nicht!
@13 Man ist hier einfach anderer Meinung.
[Wer hier die Kritiker kritisiert, sollte zumindest selbst die Begrifflichkeiten korrekt nutzen und nicht von den Berliner Verkehrsbetrieben aka BVG faseln]
Das BVerfG ist zudem nicht Papst und damit unfehlbar.
@11 (Marek),
nein, MOMENT! An den Anfangsverdacht erinnere ich mich noch genau: "Wenn es so ein Angebot gibt wird es auch von Deutschen angenommen!" (sinngem.)
§152 II StPO:
"Sie (die StA, Anm. vom Autor) ist, soweit nicht gesetzlich ein anderes bestimmt ist, verpflichtet, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sofern zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen."
Tatsächlich wird dann in der Praxis meist "konkret" genannt.
" konkret (Deutsch) [Bearbeiten]
Adjektiv [Bearbeiten]
Bedeutungen:
[1] wirklich; gegenständlich; fassbar; greifbar; bestimmt
Herkunft:
[1] aus dem Lateinischen: concretus (dicht, fest)
Gegenwörter:
[1] abstrakt "
Quelle: http://de.wiktionary.org/wiki/konkret
Der reine Gedanke "es wird ja wohl so sein" ist nach dieser Definition wohl nicht konkret. Naja, wenn hier jemand in der Nähe vergewaltigt/überfallen/ermordet wird freue ich mich schon auf den Besuch der Bürgerwehr, die dann "im Auftrag der Staatsanwaltschaft" mich nervt… äh… befragt und durchsucht. Und wenn natürlich keine Übereinstimmung getroffen wird wird es auch nicht in das behördliche Verfahren einfließen.
@13: Prüfer
Es gibt Spiele, bei denen ich nicht verlieren WILL.
1) russisch Roulette
2) Rechtsstaatschinden für Fortgeschrittene
Selbst wenn ich davon ausgehe das die Entscheidung vom heutigen Rechtskonsens gedeckt ist, ich will so etwas nicht akzeptieren.
Das Verfassungsgericht hat IMHO ein Problem: es nimmt die Handelnden im Staat noch als gutwillig und gutmeinend an, nicht als Menschen, die den kleinen Finger gereicht bekommen und einem den Arm ausreissen, weils ihre Arbeit einfacher/billiger macht.
Niemand würde aufgrund einer solchen Verdachtslage bei 20 Millionen Menschen vorbeischauen, um sie kurz zu befragen, und jeder würde eine derartige Aktion für völlig unangemessen halten.
Aber wenn man das gleiche per Datenverarbeitung macht, wobei man die Kosten MIR als Kunden aufdrückt, dann ist das ok.
Ja, aber es geht doch um die Kinder… da muss mann doch dann alles für aufgeben. Da habe ich doch gerne Zensur im Internet, Aufgabe meines Bankgeheimnisses, Wohnungsdurchsuchungen weil ein Link von meiner Seite auf eine Seite führt, die einen Link auf eine Seite hat, auf der ein Link auf eine Seite ist, die potenziell mit Kinderpornos zu tun haben könnte und andere Einschränkungen.
Man muss nur bedenken, was wir damit erreichen: Es gibt keinen KiPO Server weniger in Deutschland und die "millionenschwere Kinderpornoindustrie" hat 322×80 Euro weniger Einnahmen. Das ist doch wohl ein voller Erfolg.
Das BVerfG hat hier mE zumindest ein Stück weit die Tür dafür geöffnet, dass der Staat seine Tätigkeiten auf Private auslagern wird. Ein geradezu brillianter Anwendungsfall für die neue Speichermöglichkeit von Webanbietern (nicht die VDS) nach dem BSIG-E.
Ich frage mich schon lange, was der Unterschied zwischen einer Sammlung von Daten aus einer Quelle und mehreren Quellen haben soll, wenn die einzelne Quelle einen großen Umfang hat. Zur Umgehung der engeren Voraussetzungen genügt es aktuell wohl, wenn man eine große Datenbank anlegt.
Hochgradig problematisch dürfte allerdings die Behauptung sein, dass die (rein maschinelle) Abfrage auf Seiten der Kreditkarteninstitute keinen Eingriff darstelle. Soweit ein Eingriff über die tatsächliche Grundrechtsbeeinträchtigung definiert wird, stellt bereits die dauerhafte Möglichkeit einer solchen Abfrage meiner Daten einen Eingriff dar, da sie die Ausübung der Freiheitsrechte durch faktische Wirkung (Überwachungsdruck) limitiert.
Eine solche Abfrage, gerade im Rahmen enger Kriterien (Bank, Summe, wohl auch Kto), mag grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig sein. Sie bedarf dann aber meines Erachtens nach einer expliziten gesetzlichen Legitimation – die auch das BVerfG nur über die merkwürdige Anwendung der Generalklausel § 161 StPO herbeizieht. § 161 StPO setzt jedoch eine Behörde als abgefragte Stelle voraus. Ich gehe mal davon aus, dass die Betreiber der Kreditkarten keine ÖR Einrichtungen sind. Daher dürfte die Generalklausel schon per se gesperrt sein.
Die Berufung auf das Urteil des AG Halle, nachdem mehrere Datenbestände abgefragt werden müssen, um eine Rasterfahndung vorliegend zu haben, ist schwach. Der Wortlaut gibt dies nicht her und es wäre auch widersinnig, da andernfalls ein ziemlich großer (bürger)rechtsfreier Raum entstehen würde. Auch wurden hier von der StA mehrere Datensätze verarbeitet – die gelieferten Datensätze mehrer Anbieter. Nur aufgrund der vorher stark präzisierten Abfrage, war kein Abgleich innerhalb der gelieferten Daten mehr erforderlich, sondern lediglich eine Zusammenführung.
Alles in allem: Ich bin erschrocken.
@UV: Ist es möglich die Verfassungsbeschwerde selbst verfügbar zu machen?
Immerhin wurde keine Missbrauchsgebühr verhängt. Das ist in diesen Tagen ja auch schonmal was.
Oh, ein Plädoyer des BVerfG für die "Privatisierung" staatlicher Grundrechtseingriffe aus Anlaß unbestimmter Vermutungen.
Die werden sich damit auf Dauer keinen Gefallen damit tun.
Die konkrete Anfrage der Staatsanwaltschaft ist alles andere als ein Generalverdacht aller Kreditkartenbesitzer, sondern ein sehr konkreter Tatverdacht, spezifiziert durch einen spezifischen Betrag einer Überweisung und einen spezifischen Überweisungsempfänger in Zusammenhang mit einem konkreten strafbaren Angebot.
Es ist in diesem Blog Sitte, Strafverfolgungsinteressen wegen KiPo von vorn herein als Totschlagargumente gegen den Rechtsstaat abzubügeln. Hier allerdings liegen die Dinge etwas anders. Hier hat anscheinend die Polizei ihre Arbeit gut gemacht und ist der Spur der Täter nachgegangen – den Zahlungswegen.
@24
Der von Ihnen konstatierte "konkrete Tatverdacht" wurde hier u. a. in den Kommentaren 11 und 18 angesprochen.
Nicht zuletzt klar wird der absurd konstruierte Anfangsverdacht im Beitrag "Mikado: Gericht bejaht 'niedrigste Verdachtsstufe'" (s. o.).
Die gesamte Aktion startete mit der reinen *Annahme*, ein solches Angebot *könnte* auch von deutschen Kreditkartenbesitzern genutzt werden.
Inwiefern das auch nur ansatzweise ein "konkreter" Verdacht sein soll, erschließt sich mir bis heute nicht.
Diese grundlegende Überlegung zum Ausgang der Maßnahme mal unabhängig von den darauf folgenden Handlungen, die nun – wie auch bereits mehrfach hier dargelegt – auf eine Auslagerung staatlicher Eingriffe auf Private hinauslaufen.
Und nebenbei – wie auch schon angesprochen: nach dieser Logik sind die "Datenabgleiche" bei der Telekom, der DB und jetzt jüngst Airbus vollkommen OK. Es könnten sich unter den Mitarbeitern ja Informationslecks oder Auftragszuschanzer befinden. Statistisch möglich ist das. Als einmal durchrastern, bitte.
Ich kann gar nicht so viel Essen, wie ich kotzen könnte!
Nach der Theorie, können wir den konkreten Tatverdacht abschaffen, und durch einen Generalverdacht ersetzen. Vielleicht ist aber auch genau dass, das Ziel…
@Mehrheitsmeinung :)
Ich bin grundsätzlich ganz entschieden gegen staatlichen Schnüffelwahn etc. In diesem Fall finde ich die Entscheidung des BVG aber richtig. Es ging ja wohl nicht darum, ob privatrechtliche Firmen gezwungen werden können, die Polizei zu unterstützen, sondern darum, ob das Recht eines unschuldigen Kreditkarteninhabers verletzt wurde.
Das Argument, dass gestohlene Kreditkarten(daten) einem unschuldigen Ärger einbringen sticht nicht, da er auch Ärger bekommt, wenn mit seinem gestohlenen Auto eine Bank überfallen wird.
Ich finde, man tut der Sache keinen Gefallen, wenn man nur unreflektiert Gerichtsbashing betreibt.
Auf einem anderen Blatt steht natürlich, dass es nun wohl auch der dümmste verstanden hat, dass er auf anonyme Zahlungsmittel ausweichen muss.
Na jetzt wird auch klar warum der Dr. jur Schäuble so auf Monsterdatenbanken steht. Wenn alles schon in einer DB steht werden bei einem Abgleich ja nicht mehrere Speicherstellen abgeglichen und somit ist alles in Butter.
Herzlichen Glückwunsch!
@24 (bauernruebe),
Und man hat Kenntnis von einer Straftat, weil sie im StGB mit erfasst ist? Ein konkreter Tatverdacht setzt voraus, dass man konkret bestimmen kann, ob eine Person vom deutschen Boden aus dies gemacht hat.
Den konkreten Tatverdacht auf "Das steht im StGB und ist ja möglich" vorzulagern ist irrsinnig und gefährlich.
interessant finde ich hier die argumentation "Die bei Ermittlungsmaßnahmen unvermeidliche Gefahr, dass ein Unschuldiger zunächst verdächtig erscheinen könnte, etwa wenn mit einer gestohlenen Kreditkarte bezahlt wurde, Buchungen falsch gespeichert wurden oder sich ein Kunde bei demselben Anbieter zu demselben Preis nur Zugang zu legalen Inhalten verschafft hat, wird demgegenüber allenfalls wenige Fälle betreffen und führt nicht dazu, dass Daten über Kreditkartenzahlungen nicht zur Grundlage staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen gemacht werden dürften." obwohl in dem beschluss nirgendwo auch nur ansatzweise darauf eingegangen wird, wie wahrscheinlich die o.g. faelle sind. auch kann eine solche beurteilung ohne die kenntnis, welche und wie viele weiteren angebote es moeglicherweise von dem philippinischen anbieter ueberhaupt gab, gar nicht stattfinden- hier wird nicht einmal darauf eingegangen, ob und wie erfolgreich moeglicherweise die genannte aktion war, was moeglicherweise zumindest ein indikator dafuer sein koennte, wie gut die ergebnisse der rasterung waren, auch wenn es zum zeitpunkt der ermittlungsmassnahme natuerlich kein massgeblicher und rechtfertigender faktor sein konnte. m.E. konnte die staatsanwaltschaft eben NICHT mit hinreichender wahrscheinlichkeit annehmen, dass die ermittelten 322 datensaetze eben dieses angebot genutzt hatten, nicht mal mit hinreichender wahrscheinlichkeit annehmen, dass auch nur ein einziger treffer dabei war, denn ausgehend vom kenntnisstand der beamten zum zeitpunkt der anordnung der massnahme konnte man wohl ueberhaupt keine festlegung treffen, welche kriterien fuer die filterung der ergebnisse massgeblich waeren.
@28 (agir),
welche Entscheidung haben die Berliner Verkehrsbetriebe denn getroffen? Also deren 3-Zonen-Konzept finde ich irrsinnig, da muss ich als Fremdling ja erstmal eine Stunde vor der Karte stehen um das ganze zu verstehen…
Und ansonsten:
Es gab
a) keinen konkreten Tatverdacht
b) wie Malte S. in @21 ausführt keine Behörde, da eine Bank keine Behörde ist (noch nicht, vielleicht hat das BVerfG ja nur den Auswirkungen der Finanzkrise vorgesorgt)
Es gibt keine rechtliche Legitimation, dass a) ein abstrakter Tatverdacht (Ist ja durchaus möglich) ausreichen und b) gibt es keine rechtliche Legitimation, Datenbankabfrage auszulagern.
Zudem muss ich mich natürlich auch bei der Definition der Rasterfahndung anschließen. Nach dem Beschluß des BVerfG ist es ja möglich, eine Rasterfahndung einfach dadurch zu umgehen, Datenbankabfragen in mehreren Schritten durchzuführen. Die Zwischenschritte muss man dann eben ebenfalls anonymisieren und maschinell verarbeiten.
Gefährlich. Sehr gefährlich.
Und jetzt? Ist eine Eskalation möglich (EuGH)?
Oder ist die letzte mögliche Reaktion, aus der DDR 2.0 auszuwandern?
@33 (mad),
EGMR!?
Wohin soll man denn auswandern? Am besten man kauft sich seine eigene kleine Insel und macht das Freiheitsland draus.
@24
"Die konkrete Anfrage der Staatsanwaltschaft ist alles andere als ein Generalverdacht aller Kreditkartenbesitzer, sondern ein sehr konkreter Tatverdacht, spezifiziert durch einen spezifischen Betrag einer Überweisung und einen spezifischen Überweisungsempfänger in Zusammenhang mit einem konkreten strafbaren Angebot."
Der Zusammenhang zum konkreten, strafbaren Angebot bestand ja eben nicht. Deswegen gerieten ja auch völlig Unschuldige unter Verdacht.
Richtig wäre es gewesen, hätte man die Nutzer des konkreten, strafbaren Angebots ermittelt und wäre dann den Weg über die Kreditkarteninstitute gegangen.
So hat man aber einfach in Kauf genommen lieber viele Unschuldige zu schädigen, um mal einen Schuldigen zu erwischen.
Bisher nahm ich an, es wäre allen lieber umgekehrt.
Aber irgendwer muss ja halt mal an die Kinder denken … achso, um die ging es ja mal wieder nicht.
Anders
Das heisst im Klartext: Rasterfahndung ist plötzlich keine Rasterfahndung mehr, weil man sie outgesourced hat ???
Ich denke mit der Entscheidung kann man leben, auch wenn Sie gewisse Bauschmerzen hinterläßt. Alternative wäre doch vermutlich: Polzei besorgt sich Durchsuchugbeschluss und Kopiert 20 Milionen Datensätze für den heimischen Gebrauch. Was da sonst noch gefunden wird, fällt dann wohl möglich unter § 108 StPO. Ich sehe auch nicht unbedingt einen Eingriff durch die anonymisierte Suchanfrage, sie war ja auch hinreichend bestimmt. Die Vergleiche mit Telekom, Bahn ect greifen natürlich daneben, es geht hier um die Überprüfung repressiven staatlichen Handelns.
Ich habe mit einer solchen Entscheidung gerechnet, sie macht mir dennoch Bauchschmerzen. Denn dies war wie ich das verstehe nur deshalb keine Rasterfahndung, weil Daten aus einer einzigen Datenbank verwendet wurden. Wie kann aber die rein technische Umsetzung der Datenspeicherung (eine oder mehrere Datenbanken) über die grundsätzliche Rechtmäßigkeit einer Maßnahme entscheiden? Und was wäre, wenn mit technischen Maßnahmen alle Daten aller Bürger formal zu einer "Big Brother Datenbank" zusammen gefasst würden?
Und eine Frage an die Juristen: Warum zitiert das BVerfG hier $161 StPO? War die Anfrage nicht auf §161a StPO gestützt?
@38 (Detlev T.)
Vielleicht meint das BVerfG, es sei ein öffentlich-rechtlicher Vertrag geschlossen wurden, wodurch die Bank im konkreten Fall zur Behörde "aufgestiegen" ist?
Ich habe keine Ahnung…
Mir bereitet die Entscheidung ebenfalls Kopfschmerzen – zumal auf der Hand liegt, dass in solch kriminellen Bereichen wie der Kinderpornografie in einer Vielzahl der Fälle mit gestohlenen/"abgephishten" Kreditkartendaten gearbeitet wurde – genauso, wie etwa ein Tankstellen-/Bankräuber selten das EIGENE Auto als Fluchtfahrzeug nimmt…
Bei dem Tamtam, was die Ermittlungsbehörden veranstaltet haben (Hausdurchsuchungen, Festnahmen…) und den von Udo Vetter bereits beschriebenen Konsequenzen für womöglich unschuldige Kreditkarteninhaber, die womöglich selbst Opfer von Kriminellen geworden sind (Job-/Partnerverlust…) – wird es einem nur schlecht.
Ich halte fest:
- Wenn man Daten aus Datenbanken zusammenfasst und eine daraus macht ist ein Durchsuchen selbiger keine Rasterfahndung
- VDS-screening ist keine Rasterfahndung
- geringster Verdacht reicht für diese "nicht Rasterfahndung" aus
Prost Mahlzeit.
ALOA
Mir ist nicht klar, warum das eine erlaubt, das andere verboten ist. http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/189/463794/text/
Oder ist KiPo schlimmer als Terrorismus?
Hier wie da geht es doch jeweils nicht um konkrete Straftaten, sondern nur um die Frage, ob eventuell die Möglichkeit besteht, dass konkrete Straftaten damit aufgedeckt werden.
@42 (Ahnungsloser),
natürlich. Ist ja immerhin das "schrecklichste Verbrechen" (naja, eigentlich Vergehen, wir wollen den anderen aber nicht zu viel zumuten), also müssen alle anderen Tatbestände nicht so schlimm sein.
Und da Terroristen nun mal nur Mörder (zzgl. Bildung einer terroristischen Vereinigung sowie jeweils ggf. Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion, Brandstiftung, illegaler Waffenbesitz, Körperverletzung, Freiheitsberaubung etc. pp., sofern möglich jeweils ggf. mit oder als Qualifizierungsdelikte) sind muss der Terrorismus ja letztlich weniger schlimm sein.
Wenn jetzt jeder Kundendaten-Suchlauf einer Firma im Auftrag der Staatsanwaltschaften zur Verfassungsbeschwerde ausreicht, dann haben die in Karlsruhe bald nur noch mit solchem Blödsinn zu tun.
Sein wir doch mal ehrlich: Aus über 20 Millionen Kundendaten wurden nur die rausgesucht, die
1. einen bestimmten Betrag an
2. ein bestimmtes Konto
3. bei einer bestimmten Bank
4. mit einem bestimmten Verwendungszweck
überwiesen haben. Den Rest hat der Suchlauf gar nicht ausgeworfen.
Bei manchen Banken ist das Gehaltskonto nur dann kostenlos, wenn ein monatlicher Eingang mit Verwendungszweck "Lohn" oder "Gehalt" besteht. Wollen wir vielleicht auch noch dagegen klagen?
Verbietet Rechtschutzversicherungen. Dann hört auch das ständige Geklage auf…
Ich bin ja den Rechtsentwicklungen in Deutschland skeptisch gegenüber eingestellt, aber hier sehe ich nicht den Grund zur Aufregung.
Oder ist alles, was mit Recht und Informatik und dem Staat zu tun hat, automatisch ein Aufreger? Muss man sich ständig gegen alles stellen, damit man beweist, was für ein liberaler, intellektueller Querdenker man ist? Geht es hier um Eitelkeit oder Rechtsfindung?
Was ist denn das Problem? Da wurden Daten ermittelt, weil da ein Verdachtsmoment zu einer Straftat vorlag. Sicherlich, 20 Mio. Kreditkartenkunden zu verdächtigen, ist ein bisschen hart. Aber wie sollte die Staatsanwaltschaft sonst an die Daten kommen?
Und ich möchte nun wirklich nicht wie ein Leye klingen, aber bei Straftaten wie solchen und bei zu erwartendenen negativen Ergebnissen bei Durchführung regulärer Schritte (Rechtsbeihilfeersuchen), find ich es in Ordnung.
Die vorgenommenen Schritte wurden doch damit gerechtfertigt, dass das Rechtshilfeersuchen nicht viel gebracht hätte.
Und in diesem Fall glaube ich das sogar mal. Die hätten ewig und drei Tage warten können, bis da Antwort gekommen wäre. Das Konto wurde bestimmt nicht ohne Hintergedanken auf den Philippinen angelegt.
Ich mag jetzt nicht sagen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sein soll. Aber man sollte auch nicht jeden Sch**ss passieren lassen, nur weil man unbedingt seinen verkappten Idealismus von "Freiheit" durchsetzen will.
KiPO gehört für mich zu den Sachen, die nicht unbedingt sein müssen, wenn man was dagegen tun kann. Wir sind Menschen und wir haben eine soziale Verantwortung uns allen selbst gegenüber. Mir geht es hier um Menschlichkeit.
In diesem Fall ging es um Ermittlungen, die auf regulärem Weg keinen Erfolg gebracht hätten. Also hat man umgedacht. Niemand spricht hier davon, dass das in Zukunft bei allen Straftaten passieren soll. (Und bringt jetzt jemand hier das Ulbricht-Zitat, sei ihm versichert, dass er in meinen Gedanken grade den Kopf verliert).
Zum Teil macht ihr euch grade selbst hysterisch und das Leben schwer.
Und zu sagen, dass Suchanfragen Eingriffe in die informelle Selbstbestimmung sind… Kennnt jemand Google?
@44
durchlesen:
http://www.faz.net/s/Rub77CAECAE94D7431F9EACD163751D4CFD/Doc~E213402745D034DD2985EC4BEB52EEB38~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Solche Dinge sind u.a. der Grund warum Rasterfahndungen verboten sind.
ALOA
Und… nur um gegen den Einwand zu @46 der kommen wird (nämlich "Einzelfall") entgegenzutreten:
http://infowars.wordpress.com/2007/08/05/dossier-operation-ore-der-grosste-polizei-justiz-und-medienskandal-des-neuen-jahrtausends-teil-1/
"Operation Ore"
ALOA
In einer Hinsicht hat das Verfassungsgericht einen Fehlgriff getan: das Vorliegen einer Straftat wurde ausdrücklich nur vermutet. Erst die 322 Treffer führten zu einem Anfangsverdacht (wohlverstanden nicht zu einer Überführung).
Die Richter haben m.E. die vorherige Polizeiarbeit nicht hinreichend gewürdigt.
@44 (NewsShit),
ach, das ist wohl schon die Standardmethode?
Außerdem haben Sie glaube ich den Sinn der "Aufregung" (der Kritik) nicht ganz verstanden. Nur weil ich gegen x bin, und nur weil y vielleicht die "richtigen" Ergebnisse ausgeliefert hat kann ich nicht einfach sagen: Ach, scheiß auf Gesetz und Recht. Das geht nicht!
@45 (hmmm),
und wenn normale Zeugenbefragungen nichts bringen foltern wir den Tatverdächtigen solange, bis er etwas sagt? Auch wenn ich mich jetzt direkt wiederhole: Nur weil ich gegen x bin, und nur weil y vielleicht die "richtigen" Ergebnisse ausgeliefert hat kann ich nicht einfach sagen: Ach, scheiß auf Gesetz und Recht. Das geht nicht!!
Also Herr Veter, der erste April war doch gestern.
————————————————–
Traurig nur, wie eine Maßnahme als Verhältnismäßig eingestuft wird, bei der mit einer Trefferquote von 0,00161% ein Anfangsverdacht geschaffen geschaffen wird. Vorher gab es einfach keinen konkreten Anfangsverdacht. Daher gehören solche Formulierungen die immer relativ ausgelegt werden können nicht ins Gesetz.
Eine Konsequenz aus der Begründung sollte es sein, eine Blackliste ins Netz zu stellen die aufzeigt welches Risiko ich mit welchem Betrag zu welcher Bank eingehe.
Naja, wenn nun noch die Vorratsspeicherung abgesegnet wird und die Regierenden dieses Jahr wieder gewählt werden, wird in Berlin wenigstens eine Wohnung frei!!!
Noch mal in aller Deutlichkeit, die Bekämpfung von KiPo ist Richtig und Wichtig, nur wird auf der falschen Ebene angesetzt. Zudem sieht man immer mehr das es nur ein Vorgeschobenes Argument ist.
bis denn,
@45
Ein "Verdachtsmoment für eine Straftat" ist es wenn man eine Überweisung *hat*.
*Kein* Verdachtsmoment hat man wenn man eine Überweisung *sucht*.
ALOA
OT:
Wenn man die älteren Beiträge zu Mikado anklickt, kommt bei mir folgendes:
Sichere Verbindung fehlgeschlagen
http://www.lawblog.de verwendet ein ungültiges Sicherheitszertifikat.
Dem Zertifikat wird nicht vertraut, weil das Aussteller-Zertifikat unbekannt ist.
Das Zertifikat ist am 16.12.2008 13:05 abgelaufen.
(Fehlercode: sec_error_unknown_issuer)
* Das könnte ein Problem mit der Konfiguration des Servers sein, oder jemand will sich als dieser Server ausgeben.
* Wenn Sie mit diesem Server in der Vergangenheit erfolgreich Verbindungen herstellen konnten, ist der Fehler eventuell nur vorübergehend, und Sie können es später nochmals versuchen.
Es ist anzunehmen, dass in (beliebiger Wohnblock Deutschlands) Drogenkunden, Raubkobierer und Schwarzarbeiter wohnen.
Von daher ist ein konkreter Tatverdacht gegeben, so dass die Konten gescannt werden nach Einnahmen, die nicht offensichtlich eine Lohnzahlung sind.
Arbeitslose sind gleich doppelt verdächtig.
Angenommen, ein Zeuge sieht einen blauen Alfa Romeo mit Münchner Kennzeichen von einem Tatort davonbrausen – dann würde die Polizei doch auch alle in Frage kommenden Fahrzeuge herausfiltern. Wenn ich einen grünen VW mit Münchner Kennzeichen habe, würde ich mich doch auch nicht als betroffen ansehen – obwohl auch meine Daten durch die Abfrage liefen. Das kann in meinen Augen nicht der Punkt sein.
Interessant ist allerdings die Frage, ob gegen die 322 ermittelten Karteninhaber tatsächlich ein Tatverdacht vorliegt. Wenn man das bejaht – OK. Wenn man das verneint – auch OK, aber das hat nichts mit der Methode des Filterns zu tun.
Normalerweise sind die Herren in ihren Roben ja die heimlichen Helden bei den Kommentatoren, entschieden sie in der Vergangenheit doch häufig im Sinne des Selbstverstänisses der hiesigen Nutzer.
Und nun das.
Habt ihr als relativ eng umrissener, nicht repräsentativer Personenkreis schon mal in Betracht gezogen, dass eure Auffassung, eure Meinung, euer (größtenteils laienhaftes) Rechtsverständnis nicht maßgeblich sein könnte?
Der Rechtsstaat lässt sich wohlfeil von der heimischen Tastatur aus verteidigen, der Stasi-Vergleich ist schnell gezogen. Wäre das angemessen, so gäbe es weder eine Instanz, noch eine Möglichkeit für diese Beschwerde; von der Berichterstattung darüber mal ganz zu schweigen.
@54 (Wolli),
ein Tatort setzt aber eine Tat voraus. Etc. pp.
@55 (MC),
dann verraten Sie uns doch u.a. mal bitte, wie eine Bank eine Behörde sein kann. Und ob das hier im konkreten Fall vorliegt (dazu müsste uns Herr Vetter natürlich verraten, bei welcher Bank er ist bzw. damals war). Denn an §161 I StPO kann man dazu nicht allzu viel heruminterpretieren.
@54
Der Vergleich hinkt.
Korrekt wäre:
In China ist ein Sack Reis umgefahren worden was einen ganz speziellen Eindruck in einem Auto hervorruft. Es könnte noch andere Säcke Reis geben welche umgefahren worden sind, worauf man alle Reparaturwerkstätten in Deutschland anschreibt ob diese signifikante Verformung einmal repariert wurde.
:-)
ALOA
Meiner Ansicht nach sind zwei Erklärungen für dieses Verhalten möglich:
a) Das BVerG ist feige (geworden). Dafür spricht z.B. die Einstellung zur VDS, dagegen dass das BVerG die letze Bastion gegen den totalitären Schäublestaat zu sein scheint.
b) Das Gewissen des BVerG ist (noch) in Ordnung, die technischen Kenntnisse sind es nicht
So oder so lässt dieses Urteil menschenverachtendes im Bezug auf die durch die VDS generierten Datenhalden erwarten.
Naja, das ist doch genau dieselbe Begründung wie zum Kfz-Kennzeichen-Scanning. Wen wundert's denn, dass das BVerfG nun genauso entscheidet?
Das war doch absehbar, daher verstehe ich die ganze Aufregung hier nicht.
(Abgesehen davon, dass man schon die Kennzeichengeschichte anders hätte entscheiden müssen…)
Nunja, ich habe es längst aufgegeben, vom BVerfG noch den Schutz meiner Grundrechte zu erwarten. Insofern bestätigt diese Entscheidung nur meine Meinung.
@ChristianUnger
Wer spricht denn hier von Folter? Falscher Blogeintrag? Schlechter Tag? Emotional ergriffen?
Wenn Sie nichts Vernünftiges zu sagen haben, lassen Sie es.
@aloa
Ich könnte mich jetzt anstrengen ihren Link irgendwie sinnvoll in diese Diskussion zu brechen, mag jetzt aber nicht. Abgesehen davon kenne ich den Autor nicht, kann mir aber gut vorstellen, dass er sich bestimmt bei gulli.com rumtreibt. Sehe ich mir die Überschriften der anderen Artikel an, kann ich mir auch schon meinen Teil denken. Verschwörung überall. Selbst im eigenen Marmeladenglas.
Stichwort: Quellen-/Medienkritik
Generell:
Aber trotz allem muss ich ja schmunzeln. Jede Entscheidung vom Bundesverfassungsgericht wird hier begrüßt und unterstützt. Das Bundesverfassungsgericht: hier herrscht noch Vernunft, der Erhalter des Rechtstaates, das hat noch Ahnung im Gegensatz zu unseren Politikern, da steht Sinn hinter dem Urteil.
Und nun plötzlich… was für eine Fehlentscheidung, oh nein, oh nein, die Demokratie ist in Gefahr, ja, wie können sie denn nur. Die werden sich schon was bei gedacht haben, als sie das Urteil fällten. Die sollen ja ein bisschen mehr Ahnung vom Rechtsstaat und seinen Gesetzen haben als wir. Hab ich gehört.
Naja, wenn man gewisse Sachen so sehen will, wie man sie sehen will, ist eine Diskussion wohl überflüssig.
Das einzig interessante ist doch: Wieviele von den 322 die dann am Ende an die Staatsanwaltschaft übermittelt wurden, waren tatsächlich unschuldig. Wenn diese Zahl Null oder nahe Null ist (was ich einfach mal unterstelle, sonst wäre von interessierter Seite längst das Gegenteil belegt worden) ist die Aufregung doch wohl nicht mehr als der Sturm im Wasserglas. Das ist natürlich sofort das Ende der "alten" BRD. Ja klar, wer hätte nicht gern die Adenauer-Zeiten wieder, oder Wehner, oder Kohl, oder sonst irgendeinen Zeitpunkt pre jetzt. Wer diese kurze Phase vermisst, wo das Internet tatsächlich ein rechtsfreier Raum war, der hat tatsächlich Pech gehabt, aber das ist auch gut so. Und wer meint, dass die Kriminalität von heute mit den Methoden von vorgestern bekämpft werden soll weil alles andere sofort als Untergang des Abendlands angesehen wird (Datenschutz und so), der sollte wenigstens ehrlich sagen, dass er am liebsten einen rechtsfreien Raum hätte und sich nicht hinter Pseudeargumenten verschanzen.
Mh, eine suche in einer Datenbank ohne konkrete Hinweise auf die Anzahl der Treffer ist also zulässig.
Mal sehen wann das erste Jugendamt auf die Idee kommt in der DNA-Kartei des BKAs nach ihm unbekannten Vätern zwecks Forderung von Unterhalt zu suchen.
Müßte dann ja auch zulässig sein, da
- nur nach konkreten Verdachtsmomenten (1 DNA-Spur) gesucht wird
- nur eine Datenbank betroffen
- und die Möglichkeit eines Treffers besteht.
Man da tu'n sich ja Möglichkeiten auf…………………
Als absehbar war, dass meine Kreditkartendaten autonom sind und ohne mich, beispielsweise im WWW, einkaufen gehen können, war meine Reaktion: Alle Kreditkarten kündigen, seit nun über 10 Jahren Erfahrung kann ich nur sagen: Geht, will jemand mit mir Umsätze machen, findet sich immer ein Weg, wie der zu meinem Geld kommt – und ich weiss davon!
Stuff
@63/Flo
…die wahrscheinlich genauso schwachsinnig sind, wie ihr Beispiel da oben.
1.) Seit wann ist das BKA in Unterhaltsfragen tätig?
2.) Seit wann besitzt das BKA DNA-Spuren aller deutschen Männer? Zumindest meine sollten sie nicht haben.
3.) Hat Familienrecht wohl nicht viel mit "bestimmten schwerwiegenden Kriminalitätsfeldern mit Auslandsbezug" (Quelle: Wikipedia, Stichwort: BKA) zu tun, was eine Zusammenarbeit rechtlich und auch vom Standpunkt der Zuständigkeit her schonmal ziemlich schwierig gestaltet.
4.) Wurde im aktuellen Fall nicht eine Datenbank nach Laune ausgesucht. Genau das ist in Ihrem Beispiel aber der Fall.
@65/Hmm
Was soll daran schwachsinnig sein?
1) Das BKA ist nicht zuständig für den Unterhalt, hat aber eine Datenbank mit den nötigen Info die der zuständigen Stelle helfen können.
2) Nicht von allen, aber der gesuchte könnte dabei sein.
3) Sie sprechen eine originäre Aufgabe des BKA an, in meinem Beispiel soll es aber Amtshilfe leisten. (Oder ist es originäre Aufgabe einer Kreditkartefirma nach bestimmten Transaktionen zu suchen?)
4) Warum nach Laune? Ich suche das x in der Gleichung
DNA Mutter + X = DNA Kind.
X muss auch eine DNA sein und die kann ich vielleicht da finden.
egal auf welchen weiterführenden Link ich klicke, ich lande immer wieder oben beim Mikado Beitrag vom 2.4.09. How come?
Für die Annahme eines Eingriffs genügt es nicht, dass die Daten bei den Unternehmen in einen maschinellen Suchlauf eingestellt werden. Denn im Fall der Beschwerdeführer wurden die Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen.
Das ist der Knackpunkt.
@ 7: Dabei werden aber eben doch alle gerasterten Daten und die ihnen zugeordneten Personen zunächst unter Verdacht gestellt und prozessiert
So ist es. Im Prinzip das Gleiche, wie bei Radarblitzern. Gemessen, also überprüft, werden alle, die daran vorbei fahren, egal, wie schnell oder langsam sie sind.
Erfasst und weitergegeben werden aber nur diejenigen, die bestimmten Kriterien (zu schnell sind) entsprechen.
Wer sich also über "Mikado" aufregt, müsste sich konsequenter Weise auch über Geschwindigkeitskontrollen aufregen.
@61 (hmmm),
"Wer spricht denn hier von Folter? Falscher Blogeintrag? Schlechter Tag? Emotional ergriffen?
Wenn Sie nichts Vernünftiges zu sagen haben, lassen Sie es."
Es geht um ihr "Na es hat doch wohl geklappt und irgendwas muss man doch machen".
Das ist genauso wie mit Folter. Wenn der Verdächtige nix sagen will foltern man ihn, dann wird er sicher was sagen.
@62 (Selle),
Ich sag nur Landslide – riesen großer Kinderpornofall. Die beiden Betreiber der Firma wurden in den USA verurteilt, das Beweismaterial – ein Video – wurde bei einer anderen Verhandlung in GB unter die Lupe genommen. Ergebnis: Das Video war durch die amerikanische Polizei gefakt, zu keiner Zeit befand sich ein Link zu kinderpornographischen Inhalt auf der Seite der Unternehmer. In wievielen deutschen Tageszeitungen oder Nachrichtensendungen konnte man das sehen? 0,garkeine.
@61
Ach wissen Sie – sie müssen ja nicht den Link nehmen. Sie können auch Wikipedia bemühen:
http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Ore
http://en.wikipedia.org/wiki/Operation_Avalanche_(child_pornography_crackdown)
Das können Sie vielleicht besser "einbauen".
Sie können gerne ob der Kritik am BVerfG schmunzeln. Anderen ist nicht wirklich zum Lachen wenn das oberste Gericht Deutschlands erklärt ein Durchsuchen eines Datenbestandes (gleich welcher Größe und welchen Inhaltes) sei keine Rasterfahndung weil man nicht an verschiedenen *Speicherorten* gesucht hätte.
Mit dieser Formulierung ist einem Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Insbesondere entfällt dadurch (offenbar) der Schutz welcher u.a. in 1 BvR 518/02 Rz 107-109 genannt wird:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20060404_1bvr051802.html
ALOA
Was ist an der Entscheidung auszusetzten? Wenn es anders wäre, wäre jede Radarmessung bei Autofahrern illegal. Schließlich wird auch hier jeder überprüft, der eine bestimmte Straße entlang fährt, er könnte ja eventuell etwas illegales tun. Und nur diejenigen, die zu schnell fahren, werden geblitzt, gespreichert und bestraft. Spricht hier jemand von Rasterfahndung?
Wenn alle Leute die zu einem bestimmten Zeitpunkt einen bestimmten Ort besuchen und vor dem Zutritt dort auf bestimmte Gegenstände untersucht werden, die unter Umständen illegal sind: Ist das dann Rasterfahnung? Wenn ja, muss sofort jegliche Kontrolle an Flughäfen und vor Fußballstadien abgeschafft werden.
Und überhaupt: das Gericht schreibt explizit, dass zum damaligen Zeitpunkt ein hinreichender Tatverdacht bestand. Dass er später u.U. weggefallen ist, ließ sich nur durch die genauere Überprüfung der betroffenen Feststellen.
Meiner Meinung nach gibt es an der Entscheidung nichts auszusetzen.
<a href="http://www.google.de/search?hl=de&q=mikado+vetter&btnG=Google-Suche&meta=lr%3Dlang_de&aq=f&oq=" rel="nofollow"> Damals schon </a> lagen viele daneben, aber nicht alle,wie der erste Treffer / Eintrag zeigt. Tja, so kann's kommen.
es gibt ja die Piratenpartei, auch in Ihrem Bundesland, sofern Sie dort ihre 2000 Unterstützerunterschriften beisammen hat.
Bundestagswahl/Europawahl, wir kommen!
@71 Auch das ist ein Vergleich der mehr als hinkt und eine Annahme welche falsch ist.
Es bestand kein "hinreichender Tatverdacht". Denn um einen solchen zu haben müsste man erst einmal einen Tatverdächtigen besitzen. Man hat sich erst mittels der "nicht Rasterfahndung" einen Tatverdacht (nämlich die Überweisung) *besorgt*. Wir reden hier von der Vermutung das ein Tatverdacht gegen jemand unbekanntes existieren könnte.
Bei einer Radarkontrolle werden alle kontrolliert. Das ist aber auch kein Eingriff in die Privatsphäre. Und das speichern von Kennzeichen hat man (BVerfG) verboten.
ALOA
@71 (akbwl),
1. ist das Einschränken der meisten Grundrechte unter Achtung der Verhältnismäßigkeit zu Schutzzwecken durchaus möglich, allerdings muss dazu eine einfachgesetzliche Grundlage geschaffen werden. Banken sind keine Behörden, außerdem gab es keinen konkreten Tatverdacht.
2. gibt es einen erheblichen Unterschied zwischen privatem und staatlichem Handeln
@64 (Stuff)
Mietwagen ohne Kreditkarte? Hab ich noch nie gesehen.
@69 (Christian Unger)
Ich versteh nicht ganz, was das mit meinem Beitrag zu tun hat…
@74 (aloa)
Wieso hat man keinen Tatverdächtigen? Man hat sogar viele, sie sind nur alle "unbekannt" – das macht sie ja nicht weniger tatverdächtig. Das einzige was man von ihnen weiß, ist dass sie einen bestimmten Betrag in einem bestimmten Zeitraum an einen bestimmten Empfänger überwiesen haben. Das ist (solange der Betrag nicht 1,99 und der Empfänger nicht Aldi Süd ist) schon eine recht genaue Eingrenzung.
Und wieso ist die Radarkontrolle kein Eingriff in die Privatsphäre, der Abgleich aber schon? Der Maschine, die die Datensätze durchgeht ist es relativ egal, ob deine sonstigen Zahlungen alle an Beate Uhse gingen, genauso wie es der Radarfalle egal ist ob dein Beifahrer gerade den Arsch zum Fenster raushängt oder die Straße eine Sackgasse ist die nur zum Puff führt.
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rk20090217_2bvr137207.html
19
"Die Kreditkartendaten der Beschwerdeführer wurden in diesem Fall jedoch nicht durch eine staatliche Stelle oder auf deren Veranlassung erhoben, gespeichert, verwendet oder weitergegeben."
Die Daten wurden sehr wohl auf Veranlassung einer staatlichen Stelle (oder sind die StAs keine staatlichen Stellen mehr) verwendet
"Durch den automatischen Suchlauf, den die Kreditkartenunternehmen auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft durchführten, …"
"und die Staatsanwaltschaft hatte keine Möglichkeit, den Datenbestand der Kreditkartenunternehmen für eigene Abfragen zu benutzen"
Wenn die Staatsanwaltschaft keine Möglichkeit hatte, den Datenbestand für eigene Abfragen zu benutzen, wie wurden dann die 322 Tatverdächtigen ermittelt?
"da ihre Daten anonym und spurenlos aus diesem Suchlauf ausgeschieden wurden und nicht im Zusammenhang mit dieser Ermittlungsmaßnahme behördlich zur Kenntnis genommen wurden"
Falsch, das mag zwar für den/die Beschwerdeführer gelten, aber nicht für andere wie der bekanntgewordene Fall eines Tatverdächtigen, der gegen div. Abbuchungen Einsprüche eingelegt hatte, aber trotzdem zum Tatverdächtigen wurde. Letztlich irrelevant s.u.
21
"Die Strafverfolgungsbehörde lässt sich von anderen öffentlichen oder privaten Stellen personenbezogene Daten übermitteln, um einen automatisierten Abgleich (Rasterung) mit anderen Daten vorzunehmen."
Wurde hier gemacht, da mindestens die abgefragten Daten auf Plausibilität geprüft werden mussten
"Durch den Abgleich soll diejenige Schnittmenge von Personen ermittelt werden, auf welche bestimmte, vorab festgelegte und für die weiteren Ermittlungen als bedeutsam angesehene Merkmale zutreffen"
Exakt das wurde gemacht.
23
"Dagegen liegt keine Rasterfahndung vor, wenn die Strafverfolgungsbehörde von privaten Stellen Auskünfte zu speziellen Täter-Daten erhält, also nicht die Gesamtdateien zum weiteren Abgleich mit anderen Dateien übermittelt bekommt"
Dies ergibt sich definitiv weder aus dem Gesetz, noch aus der zitierten BT-Drucksache 12/989 S. 36 unten/37
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/12/009/1200989.pdf
BT-Druck "Die Rasterfahndung ist eine Form der Massendatenverarbeitung, bei der regelmäßig die Daten einer Vielzahl von Unbeteiligten verarbeitet werden …"
dies traf zu
BT-Druck "und bei der viele Unbeteiligte anschließend in den strafrechtlichen Kontrollprozeß geraten können."
Können, es geht um die Möglichkeit und diese ist hier nur aufgrund der relativ präzisen Suchkriterien nicht eingetreten
BT-Druck "Die Regelung schließt es andererseits nicht aus, daß die speichernde Stelle, …, ihrerseits einen Datenabgleich vornimmt und dann die Strafverfolgungsbehörden unterrichtet" und weiter
"Durch Absatz 2 wird der Dateninhaber … grundsätzlich verpflichtet, die für den Abgleich erforderlichen Daten aus seinem Datenbestand herauszufiltern und den Strafverfolgungsbehörden nur diesen beschränkten Datensatz zu übermitteln."
Kein weiterer Kommentar nötig…
"Die Unternehmen haben hier der Staatsanwaltschaft nur eine Auskunft über bei ihnen gespeicherte Daten erteilt, nachdem sie einen internen Suchlauf durchgeführt hatten. Ein Abgleich zwischen den Datensätzen verschiedener Speicherstellen fand nicht statt."
Auch falsch, da es nicht unüblich ist, mehrere Bankverbindungen, Kreditkarten etc. zu haben d.h. die Datensätze unterschiedlicher Herkunft mussten zwingend abgeglichen werden, um z.B. doppelte Treffer auszuschließen.
Tja und was wird die Gegenmaßnahme von solchen Seiten sein? Entweder anderen Bezahlweg suchen oder zukünfigt jedem "Kunden" (geringfügig) unterschiedliche Beträge in Rechnung stellen und schon schaut Rasterfaqhndungsstaatsanwältchen in die Röhre bzw. wird di Zahl der Treffer beim abgleich um einiges größer.
Btw. diese Fragen wären da auch noch interessant:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wiederholungen/forum-113806/msg-12375105/read/
bombjack
@76
"Wieso hat man keinen Tatverdächtigen? Man hat sogar viele, sie sind nur alle “unbekannt”"
Antwort:
Man weiß überhaupt nicht ob überhaupt ein einziger Tatverdächtiger existiert bevor man nicht sucht (bzw. in diesem Falle suchen lässt).
Mit Ihrer Begründung könnte man ansonsten alle Wohnungen in Deutschland durchsuchen lassen, denn es müssen ja Diebe dabei sein.
ALOA
Es wurden nicht, wie häufig behauptet, 20Mio Kreditkartenkonten, angeschaut, sondern zunächst nur ein einziges, nämlich das Empfängerkonto. Wenn die Banken ihre Daten einigermaßen sinnvoll organisiert haben, können von diesem Konto aus die 322 Zahlerkonten direkt angesprungen werden ohne daß sich ein Computer, geschweige denn ein Mensch, die restlichen Konten anschauen muß.
Eine Rasterfahndung hätte nur stattgefunden, wenn Daten, die an sich unverdächtig sind, verknüpft werden. Zahlungen an einen Kipo-Händler sind nicht unverdächtig.
@76 (selle),
"Mietwagen ohne Kreditkarte? Hab ich noch nie gesehen."
Ich brauchte bisher noch nie eine Kreditkarte.
"@69 (Christian Unger)
Ich versteh nicht ganz, was das mit meinem Beitrag zu tun hat…"
Schlecht für Sie.
"Wieso hat man keinen Tatverdächtigen? Man hat sogar viele, sie sind nur alle “unbekannt” (…)"
Es gab keinen Tatverdächtigen, was ist daran eigentlich so schwer zu verstehen?
"Und wieso ist die Radarkontrolle kein Eingriff in die Privatsphäre, der Abgleich aber schon? Der Maschine, die die Datensätze durchgeht ist es relativ egal, ob deine sonstigen Zahlungen alle an Beate Uhse gingen, genauso wie es der Radarfalle egal ist ob dein Beifahrer gerade den Arsch zum Fenster raushängt oder die Straße eine Sackgasse ist die nur zum Puff führt."
Schlecht, wenn Sie das nicht verstehen. Das wurde hier schon mind. 100 mal erklärt.
@ 80: Mit Ihrer Begründung könnte man ansonsten alle Wohnungen in Deutschland durchsuchen lassen, denn es müssen ja Diebe dabei sein.
Und wie ist das mit der Videoüberwachung in Kaufhäusern, Tankstellen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, U-Bahnen usw.?
Und was ist mit den Radarfallen, die jeden,(!) der an ihnen vorbeifährt, messen (kontrollieren)?
http://de.wikipedia.org/wiki/Elzer_Berg#Geschwindigkeits.C3.BCberwachung
@ 82: Schlecht, wenn Sie das nicht verstehen. Das wurde hier schon mind. 100 mal erklärt.
Wo genau? Bitte um Fundstelle. (Eine genügt).
Meine Anerkennung und meinen ganz persönlichen Dank an Herrn Kollegen Udo Vetter, dass er – ohne daran etwas zu verdienen – die Verfassungsbeschwerde sorgfältig ausgearbeitet und eingereicht hat. Wer kämpft, kann verlieren – wer nicht kämpft, hat schon verloren. Auf ein Neues!
@81 "Es wurden nicht, wie häufig behauptet, 20Mio Kreditkartenkonten, angeschaut, sondern zunächst nur ein einziges, nämlich das Empfängerkonto."
Definitiv falsch. Die Spur zum Empfänger endete auf den Philippinen. Man wusste aber das mit Kreditkarten bezahlt wurde, dann kam die "Anfrage" von Vogt an die Kreditkarten-Emittenten/Dienstleister und erst als diese lief wurde die Merchant-ID des Empfängers bekannt und nachträglich übermittelt (siehe Urteil und div. Berichte zu der Operation).
Der Rest der Argumentation "Eine Rasterfahndung hätte nur stattgefunden, wenn Daten, die an sich unverdächtig sind, verknüpft werden." bricht damit auch zusammen.
@79 Noch sind Dienste wie Paysafecard zugelassen…
@83 Axel John: bzgl. Radarmessungen – den Unterschied haben Sie in @68 quasi schon selbst unbewußt erklärt: Bei der Radar_messung_ sind _zunächst_ keine persönlichen Daten erfaßt bzw. abgeglichen worden – das Kennzeichen wird nicht erfaßt. Erst bei einer Überschreitung wird das Kennzeichen und somit ein persönliches Datum mittels eines Photos erfaßt. Vgl. im Gegensatz hierzu die entsprechend kritisierten automatisierten Kennzeichenscannings in Hessen und Bayern sowie die (ebenso kritisierten) Abschnittskontrollen für Geschwindigkeitsüberschreitungen zB durch Mautbrücken – hier werden beide Male _vor_ einer positiven Messung verdachtsunabhängig persönliche Daten erfaßt.
Das ist der Unterschied zwischen Radarmessung auf der einen und Kennzeichenscanning und Mikado auf der anderen Seite.
@76 In vielen Ländern gibt es Mietwagen gegen Kaution (Bares), so man Mietwagen nicht mit Hertz in eins setzt, in einigen Ländern kaufe ich bei längerem (>=2 Wochen) Aufenthalt gleich einen Gebrauchten (und spar sogar Steuern ;-), den ich bei Abreise verkaufe oder womöglich gleich verschenke – ok, ist in .de nicht vorstellbar, da dauert's ja glatt die zwei Wochen bis ich ein Kennzeichen kriegte – auch gibt es in einigen Ländern auf diese Art von Kauf spezialisierte Autohändler, wo Kennzeichen und Papiere auf meinem Namen bei Ankunft schon vorliegen – und _b_i_l_l_i_g_e_r_ als der Hertz-Tarif allemal. Geht mit Laptops und mobiles übrigens auch, sogar meine mitgebrachte SIM-Card fressen die meisten, so ich auf grössenwahnsinnige Roaminggebühren Wert lege…
Stuff
Die Ermittlungsbehörden hatten sich damals eines juristischen Trickes bedient. Nicht sie selbst haben die illegale Rasterfahnung durchgeführt, sondern die Kreditinstitute unter massiven Druck damit beauftragt. Dadurch wurden nicht alle Kreditkartendaten an die Ermittlungsbehörden übermittelt, die eine Verfassungswidrigkeit erlangt hätten. Im Ergebnis haben die Kreditinstitute die jetzt legale Rasterfahnung für die Ermittlungsbehörden erledigt. So, umgeht man also den Rechtstaat und kann Millionen von Kreditkarteninhabern überprüfen ohne sich selbst strafbar zu machen. Die Justiz weis also wie mans machen muss. "Rosige" Zeiten stehen allen Menschen unseres Landes nun bevor…! Ein weiterer Schritt zum Abbau von Grundrechten in Deutschland…
@ 86: Das ist der Unterschied zwischen Radarmessung auf der einen und Kennzeichenscanning und Mikado auf der anderen Seite.
Dann vergleichen wir die beiden Vorgänge doch mal en Detail:
1a)
Alle KK-Konten werden automatisiert, also anonym(!) geprüft, ob ein Betrag X an die Firma Y bezahlt wurde.
1b)
Alle KFZ werden automatisiert, also anonym(!) geprüft, ob sie eine Geschwindigkeit X überschritten haben.
2a)
Nur die KK-Konten, von denen Betrag X an Firma Y überwiesen wurde, werden erfasst und die Daten weitergegeben.
2b)
Nur die KFZ, die Geschwindigkeit X überschreiten werden erfasst und die Daten weitergegeben.
In beiden Fällen werden von "Teilnehmern", die nicht den Suchkriterien entsprechen, keine Daten aufgezeichnet. Es erfährt also niemand, ob Herr/Frau Z mit erlaubtem Tempo an einer bestimmten Radarfalle vorbeigefahren ist, oder bei Amazon einen Rucksack gekauft hat.
Wo ist jetzt, -rein formalrechtlich gesehen-, der Unterschied?
@89
Ich habe ja einen ganz anderen Verdacht: Die Banken haben sich einen Reorg-Lauf über ihre Kreditkartenverbindungen über so einen "Druck seitens der Ermittlungsbehörden, den man nicht ausschlagen kann" bezahlen lassen. Mit dem schönen Nebeneffekt, dass, wenn was hakt, dann plan&eben diesem "Druck" die Schuld gegeben wird…
Stuff
Nabend
Sie sind so lange verdächtig (schuldig) bis sie ihre unschuld nach offenlegung aller ihrer persönlichen daten bewiesen haben.
fiktion wird wirklichkeit.
"Nach dem cardassianischen Rechtssystem erhält der Gefangene seine Strafe schon bevor der Prozess begonnen hat. Im Prozess wird er immer schuldig gesprochen."
"Der Prozess soll der Öffentlichkeit die Effizienz des cardassianischen Rechtssystems verdeutlichen. Erst wenn die Verhandlung beginnt, erfolgt auch die Anklage. Die Anklage erfolgt durch den Chef-Arcon, was einem Staatsanwalt entspricht. Der Öffentliche Konservator (orig.: Public Conservator) ist der "Anwalt" des Straftäters. Seine Aufgabe ist, dass der Straftäter seine Schuld bekennt. Der Nestor ist der Berater des Straftäters. Er darf sich nicht direkt an das Gericht wenden. Der Straftäter hat das Recht auf Fragen nicht zu antworten aber die Nichtbeantwortung ist eine Anerkennung der Schuld. Im Prozess muss der Straftäter eine Aussage machen. Die Familienangehörigen werden zu den Prozessen und Hinrichtungen geholt, damit das Publikum sieht wie sie weinen. Der Ehepartner kann sich vom Strafgefangenen distanzieren, indem er gegen ihn aussagt."
quelle:
http://www.planetspace.de/startrek/library/library.php?lib=cardassianer
Ich habe das Bvg immer hoch geachtet da es sehr viele gute und verständliche Urteile gefällt hat die jedem Bürger mit einem kritischen blick auf den Rechsstaat einleuchten.
Dieses Urteil .. mir fehlen die Worte
Die alten Damen und Herren die dort tätig sind und vor denen Ich den allergrössten Respekt habe kennen sich wohl leider nicht mit den möglichkeiten der neuen tollen Welt der Computer aus.
Welche möglichkeiten sich aus allgemeinen Datenabgleichen ergeben können haben sie wohl nicht bedacht.
Langsam habe ich den verdacht das die Bundesrepublik Deutschland von der DDR übernommen wurde und "WIR" keine wiedervereinigung erlebt haben sondern eine infiltration.
Wer nach diesem Urteil nichts zu verbergen hat und damit leben kann dem wünsche Ich eine gute Nacht.
Dem rest der Nation wünsche ich einen guten Morgen.
Das war abzusehen. Leider. Der Staat wird sich so ein wunderschönes Werkzeug nicht so einfach aus der Hand schlagen lassen. Den Beschwerdeführern gilt dennoch meine Sympathie, und ich hätte mir eine andere Entscheidung gewünscht. Danke für den Versuch, wir hätten alle davon profitiert.
Ob es jetzt Rasterfahndung war oder nicht sei einmal dahingestellt. Wer bei Mikado aber von Verhältnismäßigkeit spricht, muss sich inkompetenz – oder in diesem Falle Rechtsbeugung – vorwerfen lassen.
Nachtrag zu @ 89:
Bezüglich derer, die nicht dem Suchkriterium entsprechen, ist noch nichtmal feststellbar, ob- und wer überhaupt überprüft wurde.
Abgesehen davon, finden mehr oder weniger aufwendige Datenbankabgleiche tagtäglich statt. Sei es bei Versicherungen, Banken, Schufa, Einwohnermeldeämtern, Handelskonzernen oder auch durch polizeiliche Fahndungsmaßnahmen.
IMO wird hier in Sachen Mikado ein künstlicher Popanz aufgeblasen, der in keinem Verhältnis zu täglich stattfindenden höchst problematischen Datenschutzverletzungen steht.
Ich fürchte, die 2. Kammer des 2. Senats könnte künftig noch häufiger für derart ärgerliche Entscheidungen sorgen. Denn mit der neuen Geschäftsverteilung seit 1.1.2009 ist die Kammer nun vollständig mit Richtern besetzt, die von der Union nominiert wurden (Broß, di Fabio, Landau). Zudem ist die Zuständigkeit für Strafrecht und Strafverfahrensrecht vom Derzernat Hassemer (SPD) nach dessen Ausscheiden nicht bei seinem Nachfolger Vosskuhle verblieben, sondern an den konservativen Richter Landau gegangen (ehemals Justiz-Staatssekretär der Koch-Regierung in Hessen).
Bisher war es üblich, dass in jeder Kammer mindestens ein Richter aus jedem "Lager" saß. Wobei man dem von der CSU vorgeschlagenen Richter Broß seine liberale Rechtsprechung in Sachen Untersuchungshaft zugute halten muss.
Das war absehbar und ich habe davor gewarnt, das BVerfG als den Heilsbringer zu sehen.
Das ist auch nur eine Quatschbude wie jedes Amtsgericht auch. Dort wird "Recht" nach dem Zufallspinzip gesprochen.
Teilweise widersprechen die sich in ihren Urteilen sogar.
Ich weiss gar nicht, wo diese überall anzutreffende Hochachtung vor diesem Gericht herkommt.
Vielleicht erklärt es mir mal jemand.
Immer wieder hört man Sätze wie: "Na, damit kommen die vor dem Verfassungsgericht nicht durch…"
Klar! Kommen sie! Und ich letzter Zeit immer öfter.
Mit unserem Rechtsstaat und der gelobten Demokratie geht es rasant bergab, und warum soll da nun ausgerechnet diese Bude eine Ausnahme machen?
@83
"Und wie ist das mit der Videoüberwachung in Kaufhäusern, Tankstellen, Bahnhöfen, Flughäfen, Bussen, U-Bahnen usw.?
Und was ist mit den Radarfallen, die jeden,(!) der an ihnen vorbeifährt, messen (kontrollieren)?"
Antwort:
Herr John,
in all diesen Fällen befinden Sie sich auf öffentlichem oder privatem Raum und haben ggfs. dem Betreiber diese dadurch eben nicht mehr zwingend oder unbeschränkten privaten Daten zu Verfügung zu stellen. Es ist kein tiefer Grundrechtseingriff dafür notwendig.
–> Und *trotzdem* darf eine Tankstelle nicht monatelang Portraibilder horten und/oder hinterher auswerten und der Staat darf nicht unbegrenzt verdachtsunabhängig Kennzeichen scannen und speichern.
Wir reden bei einer "nicht Rasterfahndung" über alle Kreditkartenkonten handelt es sich jedoch um ein Grundrechtseingriff. "Leider" jedoch nachgelagert… denn der Eingriff bei einer Erhebung der Daten findet quasi nicht statt (die Daten hat schon jemand anderes erhoben).
Es ist anzuprangern das ganz offenbar dem Eingriff der Selektierung/ausgelagerten Rasterfahndung ohne konkreten Verdachtsmoment keine Bedeutung zugemessen wurde. Damit ist auch eine Fuzzy-Suche über den Datenbestand der Vorratsdatenspeicherung Tür und Tor geöffnet.
Man sehe sich hierzu den Artikel über die ETSI an:
http://futurezone.orf.at/stories/223854/
ALOA
Anscheinend wissen viele der Juristen hier noch immer nicht, was eine Rasterfahnung ist und wo der Unterschied zur Aktion Mikado ist:
Beispiel 1) In einem Raum sind 100 Personen. Eine Person liegt erschossen am Boden. Es besteht also hinreichender Verdacht, dass eine der anderen Personen diese erschossen hat (es könnte ja auch ein Unfall sein oder Selbstmord). Die Polizei durchsucht alle nach Waffen und lässt alle Laufen, die keine Waffe dabei haben. Dir restlichen werden weiter durchsucht -> keine Rasterfahnung
Beispiel 2) Wieder 100 Personen in einem Raum. Man weiß nicht, ob jemand erschossen worden ist oder vielleicht noch erschossen wird. Die Polizei gleicht eine Datenbank von Schützenvereinsmitgliedern mit den registrierten Onlinespielern von Counterstrike ab, und nimmt alle fest, die in beiden Datenbanken auftauchen -> vielleicht haben sie ja mal jemanden erschossen oder wollen es noch. Das ist eine Rasterfahnung
Und die Aktion Mikado? Die fällt eindeutig unter Beispiel 1. Es habe schließlich die Tat vom Erwerb von Kinderpornographie, und die Kreditkartenabbuchung war ein hinreichend starket tatverdacht, ähnlich den Waffenbesitzern aus Beispiel 1. Noch fragen?
@89/Axel John
Sicher werden bei einer Geschwindigkeitskontrolle zunächst alle vorbeifahrenden Autos gemessen, es werden aber
nur von allen in dem Moment vorbeifahrenden Fahrzeuge die aktuellen Geschwindigkeiten kontrolliert.
Man könnte es auch anders betrachten, durch den Erwerb eines Führerscheins hab ich in die Kontrolle meines aktuellen Verhaltens durch die Polizei eingewilligt. Eine Einwilligung in die nachträgliche Kontrolle meiner Kreditkartennutzung dürfte aber nicht vorliegen.
Zu ihrem Kommentar 94 auch dort kommt es sicher zu Verstößen, dort lautet aber die Abfrage anders.
Dort wird in einem Haufen Nudeln nach DER grünen Spiralnudel mit den roten und weißen Punkten gesucht.
Bei Mikado wurde zunächst nur nach EINER blauen Nudel gesucht um dann aus allen blauen Nudeln die blauen Cannelloni mit gelben Dreiecken und grünen Quadraten rauszusuchen.
Wobei es außer der Vermutung das es sie vielleicht geben könnte keinen Grund gab genau diesen Nudelhaufen auszuwählen.
@98/akbwl
Nicht ganz, es wurden nachträglich alle kontrolliert die evtl zur Tatzeit in dem Raum waren und noch ermittelt werden konnten. Zusätzlich wird die Möglichkeit das der Schuss von außen in den Raum erfolgte ignoriert.
Ja nun mal unabhängig davon, ob das – juristisch gesehen – nun eine Rasterfahndung ist oder nicht; das eigentliche Ding an der Sache ist, dass private Unternehmen gezwungen/erpreßt wurden, an der Sache mitzuwirken.
Wo wird das enden?
Wir haben hier einen Computerservice. Abgesehen davon, dass ich mich von Staatsbütteln grundsätzlich zu nichts zwingen lasse…, aber die hätten ja jetzt zumindest die Möglichkeit, mich zu verpflichten, z.Bsp. mir bekannte Passwörter für Kunden-PCs heraus zu geben. Oder sie beauftragen mich, doch mal zu schauen, ob der Kunde auf seinem PC eine bestimmte Datei gespeichert hat.
Wenn das ein Rechtsstaat ist, dann ist die Erde auch eine Scheibe.
@98
"Beispiel 2) Wieder 100 Personen in einem Raum. Man weiß nicht, ob jemand erschossen worden ist oder vielleicht noch erschossen wird."
Richtig – und entgegen Ihrer Darstellung ist es *exakt* dieses und nicht das Szenario 1 (nämlich inkl. der Leiche) welches bei Mikado aufzufinden ist.
Es gab keine Tat. Man wusste ja nicht, ob überhaupt eine Waffe (=Überweisung/Täter) existiert. Diese Fahndung diente ja alleine! dem Zweck erst einmal diese Waffe zu suchen (von einer Leiche ganz zu schweigen – die findet man erst mit einer HD).
…und um Ihr Beispiel korrekt auf Mikado anzuwenden:
–>Beispiel 2) Wieder 100 Personen in einem Raum. Man weiß nicht, ob jemand erschossen worden ist oder vielleicht noch erschossen wird. Daher geht man hin und durchsucht
A) die Datei des Metalldetektors am Eingang des Raumes darauf ob
B) einer der 100 Personen eine Waffe besitzen könnte und
C) wer dies ist.
Hinterher – so man eine Waffe (=ÜW) findet – sucht man auch mittels einer Hausdurchsuchung ob eine passende Leiche dazu aufgefunden werden kann.
Das ist dünn – sehr dünn.
ALOA
@83
Alle von Ihnen genannten Maßnahmen haben eines gemeinsam. Sie finden alle in der Öffentlichkeit statt. Wenn Sie sich frei in der Öffentlichkeit bewegen, müssen Sie damit rechnen, in irgendeiner Form erfasst zu werden. Schließlich kann man hier nicht mehr von einer abgeschlossenen Privatsphäre ausgehen.
Auch der Vergleich mit den Radarfallen hinkt, da bei dieser ja die Erfassung erst stattfindet und nicht nachträglich mit einer Datenbank abgeglichen wird. Eine Radarfalle erfasst nur diejenigen, die z.B. am Tag X im Zeitraum Y mehr als 50km/h in der Goethestraße fuhren. Hierbei ist zum einen der Gesetzesbruch schon erwiesen, da mit der Radarfalle festgestellt wurde, dass man zu schnell war, zum Anderen findet der Abgleich mit einer Datenbank erst dann statt, wenn man als Temposünder ertappt wurde, nämlich mit dem Kennzeichenregister des jeweiligen Landratsamtes.
Des weiteren handelt es sich bei diesem Kennzeichenregister um eine staatlich geführte Datenbank und nicht wie bei Mikado um die Datenbanken von privaten Unternehmen, die hier nach dem vorliegenden Urteil einfach für die Dauer des Verfahrens zu einer Behörde abgestempelt wurden.
Auch die Datenabgleiche via Shufa sind hier nicht vergleichbar, da Sie bei der Eröffnung Ihres Kontos Ihre schriftliche Einverständnis zu diesen Abgleichen gegeben haben.(Zumindest war das bei mir so) Dementsprechend wissen Sie davon und haben auch ihr Einverständnis erklärt, womit kein Rechtsbruch stattfindet.
@80 (aloa)
>Man weiß überhaupt nicht ob überhaupt ein einziger Tatverdächtiger existiert bevor man nicht sucht (bzw. in diesem Falle suchen lässt).
Klar, wenn man nicht sucht, findet man auch niemanden, sogenannte 3-Affen-Methode ;)
Natürlich _weiß_ man nicht, ob es einen Tatverdächtigen gibt. Wenn es ein entsprechendes Angebot gibt (und vermutlich auch einschlägig verlinkt/beworben wurde), kann man das aber mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit annehmen.
Welche Hinweise hätte man denn noch gebraucht, um von einem Tatverdächtigen ausgehen zu können?
Um das Radarfallenbeispiel mal etwas zu erweitern: Es gibt eine Datenbank (oder mehrere, ist auch irrelevant), in der jedem Kennzeichen ein Halter zugeordnet wird. Jetzt wird dieses Kennzeichen geblitzt und es steht die Frage im Raum, wer der Übeltäter ist. Also wird diese Datenbank durchsucht nach dem Kriterium Kennzeichen=X [Vielleicht ist das Kennzeichen sogar unleserlich und die letzte Zahl fehlt, dann gibt es sogar >1 Ergebnisse aber diese Annahme brauch man noch nicht mal treffen]. Wird jetzt die Privatsphäre aller anderen Fahrzeughalter in D verletzt weil rein technisch ihr Kennzeichen auch überprüft wurde ob es gleich X ist?
@104/Selle
Man wußte ja noch nicht mal ob es überhaupt eine Straftat gab. Natürlich gab es zweifelsfrei die Seite im Internet, mehr aber nicht.
Über die Kunden der Seite hatte man KEINE Informationen. Ziel von Mikado war es zu klären ob es möglicherweise vielleicht Kunden in Deutschland gab.
Ich kann doch nicht, nur weil es in den USA einen Mord gab, alle Deutschen die zu der Zeit in den USA waren unter Mordverdacht in U-Haft nehmen.
@104
"Jetzt wird dieses Kennzeichen geblitzt…"
Dann, lieber Selle *haben* Sie bereits ein Vergehen ausgemacht und ermitteln einen Täter dazu.
Womit dann:
"Natürlich _weiß_ man nicht, ob es einen Tatverdächtigen gibt"
…ein vollkommen anderes Bild ergibt.
Man kann nicht in jedem Falle von der Existenz eines Hehlerladens ausgehend erklären es müsse ja inländische Käufer geben und deshalb eine Datenbank nach dafür in Frage kommende Personen durchsuchen.
"Wer hatte Kontakt zu diesem Hehlerladen"
….und schon sind wir bei der Auswertung der Vorratsdatenspeicherung in der Breite. Es reicht ein "Laden" (Verdächtiger aus irgend einem Bereich) aus um alle seine Kontakte (Telefon, Mail etc.) auszumachen und mit einem Verdacht auszustatten. Von einer Menge "X" an Personen ausgehend welche verdächtig sind kommt ein vielfaches an Personen X * Kontakte im Volk dabei heraus welche solcherart bedacht werden. Zum Scoring ist da nur ein kleiner Schritt. Die Menge der unschuldig verdächtigten wächst exponentiell. Es reicht aus die Verbindungen aller im Falle Mikados Verdächtigen über die VDS abzurufen – es könnten ja weitere KiPo-Konsumenten dabei sein. Das ist mithin ebenso dünn.
ALOA
@ 97: in all diesen Fällen befinden Sie sich auf öffentlichem oder privatem Raum und haben ggfs. dem Betreiber diese dadurch eben nicht mehr zwingend oder unbeschränkten privaten Daten zu Verfügung zu stellen.
@ 99: urch den Erwerb eines Führerscheins hab ich in die Kontrolle meines aktuellen Verhaltens durch die Polizei eingewilligt.
Auf welcher Rechtsgrundlage soll das der Fall sein?
@ 103: Eine Radarfalle erfasst nur diejenigen, die z.B. am Tag X im Zeitraum Y mehr als 50km/h in der Goethestraße fuhren.
Ist so nicht ganz richtig. Die Radarfalle misst, kontrolliert, überprüft, wie auch immer, jeden.
Gespeichert (erfasst zur späteren Auswertung) wird nur, wer zu schnell fährt. Niemand erfährt jemals, wer lediglich gemessen, bzw. überprüft wurde.
Noch mal in aller Ruhe #89 vollständig lesen.
@105/106
Nur, damit wir nicht aneinander vorbei reden: Wenn ich das richtig verstehe, zielt ihr darauf ab, dass jemand der auf dieser Seite Inhalte erwirbt sich nicht zwingend strafbar macht?
Ich kenne mich in der Materie nicht aus und habe das jetzt einfach mal vorausgesetzt – in der Klage ging es ja nach meinem Verständnis auch um das Screening als solches.
Falls dem nicht so ist – wäre es eurer Meinung nach dann, vorausgesetzt es steht eindeutig fest (nur so als Gedankenspiel), das mit der Zahlung von X an Y während Z eine Straftat vorliegt, gerechtfertigt ein Screening vorzunehmen?
Falls ja – dann hätte sich die ganze Diskussion ja erledigt und das eigentliche Problem läge woanders (und nicht beim Datenschutz)
Falls nein – dann ist die Diskussion um die Strafbarkeit nur ein Nebenkriegsschauplatz der die eigentliche Diskussion nicht weiter bringt.
@108/Selle
Das auf der anfänglich bekannten Internetseite angebotene Material war wohl eindeutig und damit auch der Kauf eindeutig strafbar.
Die Bedenken zielen darauf ab das aus der Zahlung von X Euro mit einer Kreditkarte an Y der Anfangsverdacht einer Straftat begründet wurde.
Nur weil EIN Straftäter am Samstag den X. für 39,90 bei Karstadt mit Kreditkarte zahlte können doch nicht ALLE die an dem Tag für den Betrag bei Karstadt eingekauft haben zu Verdächtigen erklärt werden.
@ 109: Nur weil EIN Straftäter am Samstag den X. für 39,90 bei Karstadt mit Kreditkarte zahlte können doch nicht ALLE die an dem Tag für den Betrag bei Karstadt eingekauft haben zu Verdächtigen erklärt werden.
Wären die Artikel für 39,90 von Karstadt illegal und es strafbar sie zu erwerben, dann wären auch alle, die das tun verdächtig. (Allerdings NUR die).
@108/109
Es gab keinen Straftäter.
Es gab bis zum screening nur ein Angebot von einem Anbieter etwas illegales für 39,90 zu kaufen. Das Angebot etwas für 39,90 zu kaufen rechtfertigt noch keine Annahme das es jemand getan hat. Und da schon diese Annahme nicht gerechtfertigt ist, ist eine Überprüfung privater Daten bei der *Bank* – und nicht etwa im Kaufhaus – ein Eingriff in die Privatsphäre ohne plausiblen Grund. Es bedarf für einen Grundrechtseingriff in der Regel einer gewissen Grundlage für den Eingriff.
Ja Herr John – alle die etwas für 39,90 kaufen würden wären verdächtig. Das bedeutet weder das es auch nur einen einzigen Verdächtigen geben muss noch das im Falle das tatsächlich einer existiert dieser auch ein Täter ist. Wie begründen Sie eine Eingriff in die Privatsphäre und in den Datenschutz der nicht einmal zwingend einen Täter und u.U. nicht einmal einen einzigen Verdächtigen hervorbringt? Das ist präventiv dem Verfassungsschutz erlaubt – so lange es keine Rasterfahndung ins Blaue ist.
@107/John
Von welcher Rechtsgrundlage reden Sie? Die Privatsphäre ist rechtlich geschützt. Es wird Sie daher i.d.R. niemand in Ihrer Wohnung mit einer Kamera belästigen. befinden Sie sich in einem Kaufhaus, so sind sie nicht in Ihrer privaten, rechtlich geschützten Umgebung und unterliegen dem Hausrecht des Kaufhaus-Betreibers.
Siehe zu öffentlichem Raum:
http://www.bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__6b.html
Grüße
ALOA
@111/ Aloa5
Bei meinem Beispiel mit dem Kauf bei Karstadt ging ich davon es das es anhand der bisherigen Ermittlung entsprechende Hinweise auf einen Täter gibt der für 39,90 dort mit Karte eingekauft hat um dann über den Weg der Karte an die Daten der Käufer zu kommen. Getreu dem Motto der richtige wird schon dabei sein.
Mikado war ja nach dem Muster angelegt, eine Zahlung an einen Empfänger rechtfertigt weitere Schritte.
Wobei hat man eigentlich bei Mikado auch die Variante von 1-n legalen Produkten die den gleichen Betrag ergeben ausgeschlossen?
@ 111: Das Angebot etwas für 39,90 zu kaufen rechtfertigt noch keine Annahme das es jemand getan hat.
Dieses Argument ist lebensfremd.
Wenn im Internet etwas angeboten wird, kann man auch davon ausgehen, dass es angenommen wird.
Analog könnte man sonst auch Geschwindigkeitskontrollen mit dem Argument abschaffen, es ist nicht damit zu rechnen, dass jemand gegen das Tempolimit verstößt. Oder die Videoüberwachung, weil nicht damit zu rechnen ist, dass jemand was klaut.
Wie begründen Sie eine Eingriff in die Privatsphäre und in den Datenschutz der nicht einmal zwingend einen Täter und u.U. nicht einmal einen einzigen Verdächtigen hervorbringt?
IMO und nach Meinung des BVerfG liegt ein Verstoß gegen den Datenschutz nicht vor, denn die Daten der "Unverdächtigen" wurden nicht ausgegeben und schon garnicht weitergegeben. Insofern gibt es auch keinen Verstoß gegen die Privatsphäre.
BTW: Sie wären vermutlich sehr verwundert, wenn Sie wüssten, wie oft und wo überall personenbezogene Datensätze, auch Ihre, durch Datenbankabfragen gejagt werden.
befinden Sie sich in einem Kaufhaus, so sind sie nicht in Ihrer privaten, rechtlich geschützten Umgebung und unterliegen dem Hausrecht des Kaufhaus-Betreibers.
Wenn das so ist, ist das ja noch viel schlimmer, als KK-Screening.
Durch Videoaufnahmen (zB. in der U-Bahn) werde ich identifizierbar erfasst (nicht nur überprüft!) und mein Verhalten dokumentiert. Und das ohne jeden Verdacht!
Das Recht am eigenen Bild habe ich dabei noch garnicht bedacht.
Bei der Mikado-Aktion wurden vielleicht auch meine Daten durch die Abfrage gejagt. Vielleicht aber auch nicht, niemand wird es je erfahren. Nichtmal die Leute, die die Abfrage durchgeführt haben.
Ich frag nochmal:
Handlung A ist illegal, B-Z sind es nicht.
Die Handlungen A-Z werden in einer Datenbank aufgezeichnet.
Wenn aus dieser Datenbank nun alle ausgelesen werden, die A vorgenommen haben und diese (und nur diese) an den Staatsanwalt weitergegeben werden – liegt hier das Problem, d.h. wird hier bereits in die Rechte der die Handlungen B-Z vornehmenden eingegriffen?
Wenn das Screening als solches i.O. ist, lohnt es sich, sich mit der nächsten Frage zu beschäftigen, nämlich ob man dadurch tatverdächtig wird, dass man den geforderten Betrag auf das geforderte Konto am anderen Ende der Welt einzuzahlen. Um diese Frage ging es in der Klage aber gar nicht, oder?
@ 14: <i<wird hier bereits in die Rechte der die Handlungen B-Z vornehmenden eingegriffen?
Nein. Inwiefern auch? Denn:
Bei der Mikado-Aktion wurden vielleicht auch meine Daten durch die Abfrage gejagt, die von Angela Merkel, oder die von Karlheinz Kasuppke. Vielleicht aber auch nicht, niemand wird es je erfahren. Nichtmal die Leute, die die Abfrage durchgeführt haben, da die Daten der "Unverdächtigen" im Abfrageergebnis nicht auftauchten.
ob man dadurch tatverdächtig wird, dass man den geforderten Betrag auf das geforderte Konto am anderen Ende der Welt einzuzahlen.
Ja. Genauso, wie man als KFZ-Halter verdächtigt wird, der anhand eines fotografierten Kennzeichens ermittelt wird.
Ob er tatsächlich Täter (Fahrer) war, steht auf einem anderen Blatt.
Kurz (zum Rest morgen – keine Zeit)
@113
Herr John – es wäre mir recht wenn Sie nicht ständig Eingriffe in die Privatsphäre mit öffentlichem Raum vermischen.
Die alternative Analogie sind nicht Geschwindigkeitskontrollen sondern z.B. Anlassunabhängige Hausdurchsuchungen.
Ich weiß wer wo Daten verwendet und hat. Ich befasse mich bekanntlich nicht erst seit wenigen Tagen damit.
ALOA
@ 16: es wäre mir recht wenn Sie nicht ständig Eingriffe in die Privatsphäre mit öffentlichem Raum vermischen.
Dass es sich bei "Mikado" um einen Eingriff in die Privatsphäre handelt, ist Ihre Meinung.
Das BVerfG und ua. auch ich, sehen das -ausführlich und wohl begründet- anders.
Die alternative Analogie sind nicht Geschwindigkeitskontrollen sondern z.B. Anlassunabhängige Hausdurchsuchungen.
Ich bin gespannt, wie Sie erklären, dass eine anonyme- und spurlose Datenbankabfrage mit einer Hausdurchsuchung vergleichbar ist.
Ich weiß wer wo Daten verwendet und hat.
Sie sind darüber informiert ob zB. das Finanzamt Ihre Konten auf Auslandsüberweisungen gescannt hat?
Das Einwohnermeldeamt oder die GEZ Ihre Adresse, ob dort ein Untermieter gemeldet ist?
Ob Sie schonmal im Fahndungscomputer des BKA standen, weil Sie zufällig so ähnlich wie ein gesuchter Verbrecher aussehen?
Ob Infoscore Sie auf Grund Ihrer Adresse vielleicht als Kreditunwürdig einschätzt?
@Axel John
Wenn im Internet etwas angeboten wird, kann man auch davon ausgehen, dass es angenommen wird.
Das mag stimmen, nur wie kommt man dann zu dem Schluß das auch deutsche Kreditkarteninhaber zum Nutzerkreis gehören?
Durch Videoaufnahmen (zB. in der U-Bahn) werde ich identifizierbar erfasst (nicht nur überprüft!) und mein Verhalten dokumentiert.
Ihr Verhalten wird aber erst NACHDEM eindeutig eine Straftat feststeht geprüft und ihre Identität nur dann ermittelt wenn SIE diese Straftat begangen haben. Es werden nicht VORSORGLICH ALLE auf dem Video erkennbaren Pesonen ermittelt um dann deren Verhalten auf Strafbarkeit zu prüfen.
Zu ihrer Idee mit der Abschaffung von Radarkontrollen und Videoaufzeichnung, ja die können durchaus eines Tages abgeschafft werden, aber erst dann wenn der Aufwand den Nutzen übersteigt.
Ansonsten sind Radarkontrollen ein eher schlechter Vergleich da dort der Datenschutz fasst vorbildlich beachtet wird. Es wird zunächst nur die aktuelle Geschwindigkeit zum Vergleich mit der gültigen erhoben und nur bei Überschreitung werden Tempo und ein Foto gespeichert, ansonsten werden alle erhobenen Daten umgehend vernichtet.
@114/Selle
Ja es wird in die Rechte derer die B-Z begangen haben eingegriffen und zwar dann wenn das Muster der Handlung A auch durch eine Kombination von B-Z entstehen kann bzw das bekannte Suchmuster der Handlung A auch für eine Handlung aus der Menge B-Z passt.
@ 118: Es wird zunächst nur die aktuelle Geschwindigkeit zum Vergleich mit der gültigen erhoben und nur bei Überschreitung werden Tempo und ein Foto gespeichert, ansonsten werden alle erhobenen Daten umgehend vernichtet.
Wenn die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten wird, werden erst gar keine Daten erhoben, die man wieder löschen müsste. Es wird NUR gemessen, ob überschritten wurde.
Nichts anderes war es sinngemäß bei Mikado. Dazu das BVerefG:
Die Abfrage der Kreditkartendaten durch die Staatsanwaltschaft war kein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der Beschwerdeführer, deren Kreditkartendaten bei den Unternehmen nur maschinell geprüft, mangels Übereinstimmung mit den Suchkriterien aber nicht als Treffer angezeigt und der Staatsanwaltschaft daher nicht übermittelt wurden.
Das drückt es doch eigentlich klar, eindeutig und nachvollziehbar aus. Ich frage mich, was daran so schwer zu verstehen ist.
wenn das Muster der Handlung A auch durch eine Kombination von B-Z entstehen kann bzw das bekannte Suchmuster der Handlung A auch für eine Handlung aus der Menge B-Z passt.
Das kann im Fall Mikado nicht sein, denn Bankverbindungen (Kontonummern) sind eindeutig und unverwechselbar.
Entschuldigung, es mag Offtopic sein, aber mal eine Frage an die letzten paar Poster:
Kommt ihr euch nicht lächerlich vor mit euren ständigen Haarspaltereien im Karstadt und auf offener Strasse? Von den absolut dämlichen Übertreibungen mal abgesehen.
Aber stimmt schon: wozu Strafverfolgung? Das kommt doch bestimmt nur wieder vom Hitler. (So, da ist er, der Name, der bei diese intelligente Diskussion noch fehlte. Godwin's Law, yeah!!!!)
@119
Der Zahlungsempfänger war schon eindeutig, aber war auch der Zahlbetrag eindeutig ein Hinweis auf illegales Material? Wurde ausgeschlossen das der Zahlungsempfänger nur ein Dienstleister ist der die Abrechnung für mehrere Webseitenbetreiber durchführt?
@117 Herr John
Das BVerfG hat sehr wohl bejaht, das ein Eingriff vorliegt. Nur bei den Beschwerdeführern nicht, weil deren Kreditkartennummern nicht mitgeteilt worden wären bzw. ein Suchlauf maschinell durchgeführt worden wäre.
Das Kriterium "spurlos" ist für einen Eingriff nicht alleine maßgebend. Wie das Gericht darauf kommt erschließt sich mir nicht. Wir werden das – so ist zu hoffen – im Falle der VDS zu hören bekommen was schon in anderen Urteilen (ich meine zu G10) zu lesen war.
Sei es drum – es ist jedenfalls für Betroffene ein Grundrechtseingriff – auch für das BVerfG.
Nun stellt das BVerfG auf zwei Dinge ab wie zu lesen ist. §161(1) StPo – selbiger wiederum auf §160.
A) Eingriffsberechtigt nach 160 StPo wenn:
"von dem Verdacht einer Straftat Kenntnis erhält"
B) "da die Norm (gemeint sind §161 und §160) Ermittlungen und damit auch die Datenerhebung auf den Zweck der Tataufklärung begrenze"
Das ganze hat nur einen Schönheitsfehler. Die Staatsanwaltschaft HATTE gar keinen Verdacht auf eine Straftat. Eine *Überweisung* wäre ein "Verdacht". Eine Fernsehsendung ist jedoch lediglich ein Verdacht auf einen Verdacht. Und da kein Tat-Verdacht existierte (die Überweisungsdaten wurden ja erst angefordert), existiert folgerichtig auch keine "Tataufklärung". Wenn Ermittlungen und Datenerhebung auf Tataufklärungen begrenzt sind – also erst dann erlaubt wenn ein konkreter Verdacht (=ÜW) bekannt ist, dann ist der Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung und der Datenabruf auch nicht von §160 und §161 StPo gedeckt.
Und ja – ich weiß recht gut darüber Bescheid welche meiner Daten von wem und wann geprüft werden. Ich halte mich seit einigen Jahren in Sachen Datenschutz und Scoring auf dem laufenden.
ALOA
@ 122: Das Kriterium “spurlos” ist für einen Eingriff nicht alleine maßgebend. Wie das Gericht darauf kommt erschließt sich mir nicht.
OK, für jemanden, der nicht mit der Funktionalität von Datenbanken und SQL vertraut ist, mag das schwer nachvollziehbar sein. Ich versuche es mal mit einfachen Worten zu erklären, vielleicht trägt das ja auch zum allgemeinen Verständnis der Mikado-Aktion bei:
In einer Datenbank sind 22 Mio Kunden erfasst, ebenso wann, wo und wieviel sie an wen bezahlt haben.
Dabei bildet jeder Kunde und jeder getätigte Umsatz einen Datensatz. Dabei sind Kunden und Umsätze über eindeutige Indices einander zuortbar.
Um nun herauszufinden, welche Kunden ein- oder mehrere definierte Kriterien erfüllen, zB. wann, wo, wieviel an wen bezahlt, wird an die Datenbank eine Abfrage geschickt.
Dazu bedient man sich einer standardisierten Abfragesprache (SQL), die von der Datenbank verstanden und ausgeführt wird.
Frei übersetzt heißt das dann:
Suche aus dem gesamten Kundenstamm diejenigen heraus, die zwischen dem 01.01.2000 und dem 31.12.2000 den Betrag 99,99 USD auf das Konto 08154711 bei der Raffkebank bezahlt haben.
Das Abfrageergebnis liefert dann nur diejenigen Kunden, die den definierten Filterbedingungen entsprechen.
Niemand, auch nicht der Datenbankoperator erfährt, ob die Daten von Karlheinz Kasuppke überhaupt in der Datenbank erfasst sind. (Wenn er wollte, könnte er das durch eine gezielte Abfrage natürlich herausfinden).
Soviel zum Thema "spurlos".
Über die formalrechtlichen Aspekte und ihre spitzfindigen Haarspaltereien kann ich mich mangels Fachkenntnis nicht äussern. Nur soviel:
Ich war maßgeblich an der Entwicklung der Vertriebssoftware von 2 sehr großen Unternehmen (mehrere Mio Kunden) beteiligt.
Zudem auch an der von mehreren Klein- und Mittelständlern.
Vermutlich würde Ihnen der Kreislauf zusammenbrechen, wenn Sie wüßten, was da alles möglich ist und auch gemacht wird.
Dagegen war Mikado harmlose Kinderkacke!
@123/John
"Über die formalrechtlichen Aspekte und ihre spitzfindigen Haarspaltereien…"
Schon einmal Miami Vice oder Tatort gesehen und einmal festgestellt, das "man" nicht ermitteln kann so lange nichts gegen "jemanden" vorliegt – z.B. wenn keiner bereit ist eine Strafanzeige o.ä. zu stellen? Ohne Anzeige kein Verdächtiger. 160StPO erlaubt durchaus das ziehen eines Verdächtigen aus einer TV-Reportage. Ich bezweifle (oder wünsche?) das man einen Verdächtigen der nicht existiert nicht einfach "herbeizaubern" kann wie es die Staatsanwaltschaft getan hat. Eine Ermittlung gegen "unbekannt" ist i.d.R. eine wo eine Tat existiert und man nicht weiß wer der Verdächtige ist. Hier hatte man aber keine Tat – womit eine Ermittlung gegen "unbekannt" eigentlich grundlos ist.
"OK, für jemanden, der nicht mit der Funktionalität von Datenbanken und SQL vertraut ist, mag das schwer nachvollziehbar sein"
…
Es ging mir nicht um die technische Seite. Ich habe Anfang der 80er mit 14 Jahren Assembler programmiert und bin kein DAU. :)
Es ging um den rechtlichen Aspekt. Bei anderen Urteilen wurde herausgestellt das Eingriffe und pauschale Abhöraktionen deshalb problematisch sind, weil sie indirekt auf die Bürger wirken und deren Verhalten beeinflussen.
ALOA
@ 124: Hier hatte man aber keine Tat – womit eine Ermittlung gegen “unbekannt” eigentlich grundlos ist.
Wenn im Wald ein blutverschmiertes Hemd gefunden wird, ermittelt die Polizei auch, obwohl es sich wahrscheinlich nur um die Hinterlassenschaft eines durch einen Arbeitsunfall verletzten Waldarbeiters handelt.
Wir haben im Fall Mikado das Problem, dass man mit den klassischen Ermittlungsmethoden nicht weiter kommt.
Eine Briefkastenfirma, die auf ihrem Server in Asien Kinderpornos anbietet und sich für deren Bezug per KK an irgendeine Krattlerbank bezahlen lässt.
Wie wollen Sie da an die Käufer heran kommen?
OK, man kann das Problem natürlich auch ignorieren und so tun, als existiere es nicht.
Und was die informelle Selbstbestimmung betrifft, die wird durch Hausdurchsuchungen oder Abhöraktionen berührt, aber nicht durch anonyme Datenbankabfragen. Durchsuchungs- und Abhöraktionen richten sich naturgemäß immer gegen zuvor bestimmte- und daher bekannte Personen.
Dass solche Aktionen das Verhalten der Bürger beeinflussen, ist klar. Aus diesem Grund wird auch die überwiegende Zahl der Verkehrskontrollen durchgeführt. (Nicht alle dienen ausschließlich der Abzocke).
Axel John (Link) meint: (4.4.2009 um 19:47)
[...]
Wir haben im Fall Mikado das Problem, dass man mit den klassischen Ermittlungsmethoden nicht weiter kommt.
Eine Briefkastenfirma, die auf ihrem Server in Asien Kinderpornos anbietet und sich für deren Bezug per KK an irgendeine Krattlerbank bezahlen lässt.
Wie wollen Sie da an die Käufer heran kommen?
[...]
Hm, und bei Softwareprodukten der Firma Slyssoft die zur Umgehung von Kopierschutz einsetzt werden (§ 108b Unerlaubte Eingriffe in technische Schutzmaßnahmen und zur Rechtewahrnehmung erforderliche Informationen
http://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108b.html), Verstößen gegen den "§ 285 StgB Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel" und beim Kauf und Download von potentiellen "Hacker-Tools" (§ 202c StgB Vorbereiten des
Ausspähens und Abfangens von Daten) um nur mal einige zu nennen wäre so ein Abgleich auch angebracht, schließlich ist auch da anznehmen, daß Deutsche unter den Kunden sind? Btw. das AMG (Import von Arzneimittlen), das BtmG, GüG, Chemikalienverbotverorndung, Gentechnikgesetz usw. bieten noch jede Menge Tätigkeitsfelder für unterbeschäfigte Staatsanwälte…..
[...]OK, man kann das Problem natürlich auch ignorieren und so tun, als existiere es nicht.[...]
Genau und deswegen ist der auslösende Journalist auch bei mehrern LKAs und auch beim BKA vorstellig geworden und die haben abgewinkt, was doch komisch ist, denn schließlich stellt der §184b ja ein Offizialdelikt dar. Wie kann es also sein, daß mehrere Behörden Ermittlungen ablehnten obwohl sie vom Gesetz her verpflichtet wären zu ermitteln?
Nur bei einer best. Staatsanwaltschaft in Halle hatte er Erfolg und da eben bei einem ganz bestimmter Staatsanwalt (mit einem gewissen Ruf) und dieser schreibt mal so diverse Banken an und bittet sie um einen kleinen Datenabgleich ins Blaue…. zum Rest:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Rekapitulation-mit/forum-156574/msg-16538506/read/
[...]Und was die informelle Selbstbestimmung betrifft, die wird durch Hausdurchsuchungen oder Abhöraktionen berührt, aber nicht durch anonyme Datenbankabfragen.[...]
Nur spätestens wenn durch die "anonymen Datenbankabfragen" ich die Ehre eines Besuches der Herren in Grün habe, tangiert das meine informelle Selbstbestimmung, denn die Fragen ja nicht nach ob eine Karte gestohlen, gefälscht worden ist sondern beschlagnahmen erst mal munter weiter oder wie siehst Du das z.B. in diesem Fall: http://www.faz.net/s/RubCD175863466D41BB9A6A93D460B81174/Doc~E213402745D034DD2985EC4BEB52EEB38~ATpl~Ecommon~Scontent.html
Was ist wenn die nächeste anonyme Datenbankabfrage 100000 Hits oder mehr auswirft? Soll und dürfen dann die alle auch durchsucht werden mit allen Nebenfolgen?
bombjack
Edit: Zwar OT hier (Bundesverfassungsgericht-Entscheidung): Aber diese Fragen harren auch noch der Klärung:
http://www.heise.de/newsticker/foren/S-Wiederholungen/forum-113806/msg-12375105/read/
"Wenn im Wald ein blutverschmiertes Hemd gefunden wird, ermittelt die Polizei auch, obwohl es sich wahrscheinlich nur um die Hinterlassenschaft eines durch einen Arbeitsunfall verletzten Waldarbeiters handelt."
Es wird auch durch vielfache Wiederholungen nicht korrekter.
Korrektere Analogie:
Ein Staatsanwalt hat im Fernsehen gesehen das im Ausland Auftragsmörder existieren welche über blutige Hemden im Wald zu ordern sind. Daraufhin geht er morgends freudestrahlend ins Büro und eröffnet eine Ermittlungsakte gegen "unbekannt" und lässt alle Förster die Wälder nach Hemden durchsuchen.
ALOA
@120/hmm…
Wenn du "ständige Haarspaltereien" als etwas nerviges empfindest, dann bitte, bitte beschäftige dich doch einfach mit etwas anderem als Recht, auf gut deutsch, zieh Leine.
Haarspalterei in Bezug auf Recht gibt es nicht, es gibt richtige und falsche Auslegungen.
Und gerade beim Recht kann eine klitzekleine Falschauslegung hässliche Folgen haben.
@128
1.) Und wer bist du, mir das zu sagen, Menschlein?
2.) Ist das hier nicht das Gericht. Es ist in Ordnung und spannend über Recht zu diskutieren. Aber genau diese Arroganz die Sie in diesen Beitrag gelegt haben nervt:
"Haarspalterei in Bezug auf Recht gibt es nicht, es gibt richtige und falsche Auslegungen.
Und gerade beim Recht kann eine klitzekleine Falschauslegung hässliche Folgen haben"
Sie tun ja grade so, als würde hier in diesem Blog über geltendes Recht entschieden und erheben sich in einer Arroganz vor mir, dass ich Ihnen zu soviel Kompetenz in Sachen Selbstdemontage nur gratulieren kann. Ich weiß nicht wie es um Ihre Wahrnehmung bestellt ist, aber hier diskutieren Laien. Nervig: Sie denken die wären die Bundesverfassungsrichter persönlich.
Gegenargumentationen werden mit den lächerlichsten Beispielen (von Datenbankabfrage zur Folterung) ausgestattet und selbst Aussagen, die in die selbe Richtung schlagen werden noch haargespalten und korrigiert, damit man sich dann das nächste Mal doch ein bisschen toller findet, wenn man vor dem Spiegel steht.
Im Moment geht es um die Aktion Mikado. Und dann noch um blutige Hemden, Radarfallen und Karstadt. Das eine ist das Hauptthema, das andere Analogien. Ist aber auch egal, denn alles ist nur irgendein Futter, wo sich irgendwelche Erbsenzähler und Wortverdreher dran profilieren.
Ich kritisiere hier nicht Diskussionen ums Recht, wohl aber Schaumschlägerei einiger Leser, die so sinnlos wie arrogant ist.
Und ja, Sie gehören dazu.