STETS BEMÜHT

STETS BEMÜHT

Zeugnissprache:

„Besonders hervorzuheben ist, dass er sich um die Belange der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen stets mit einem besonderen Einfühlungsvermögen und Verständnis gewidmet hat.“

Hier liegt der Verdacht auf sexuelle Belästigungen nahe. Dies wird charakterisiert durch die Benutzung der Worte „Mitarbeiterinnen“ sowie „Einfühlungsvermögen“ und „Verständnis“. Ansonsten wäre es unnötig, dass gerade die weibliche Form der Mitarbeiter ausdrücklich in Verbindung mit Einfühlungsvermögen und Verständnis genannt wird.

„Seine äußere Erscheinung und sein umfassendes Wissen machten ihn zu einem gern gesuchten Ansprechpartner.“

Der Arbeitnehmer ist eitel und führt gern lange Privatgespräche während der Arbeitszeit.

In der Süddeutschen Zeitung ist eine lange Liste von hübschen Formulierungen abgedruckt – und was sie wirklich bedeuten.

(link gefunden im Transblawg)

TÖDLICHER STAU

TÖDLICHER STAU

Künstliche Staus werden immer beliebter, um flüchtende Straftäter zu stoppen. Leider wissen die wenigsten Polizeibeamten, wie so etwas geht:

Am Stauende, das mit Blaulicht gesichert ist, wird der Gesuchte aus dem Auto gezogen und in Gewahrsam genommen. Das ist der Idealfall. Immer wieder aber gehen solche Einsätze schief. Dann krachen die Gejagten fast ungebremst in die Fahrzeugkarawane, die vor ihnen auftaucht. Damit nicht genug: Oft kommen auch völlig Unbeteiligte dabei zu Schaden. Nur weil sie zufällig am Ende des Staus stehen, den die Polizei provoziert hat, geraten sie in allerhöchste Gefahr.

Den Bericht in Spiegel online sollte jeder Autofahrer gelesen haben – für den Fall der Fälle.

SERIÖSES MÄDCHEN

SERIÖSES MÄDCHEN

Eine Mandantin war auf Arbeitssuche. Sie schickte ihre Bewerbungsunterlagen an ein großes deutsches Unternehmen. Einschließlich ihres nagelneuen, professionell erstellten Bewerbungsfotos.

Aus dem Job bei der Firma wurde leider nichts. Aber Monate später entdeckt ein Bekannter das Foto. Meine Mandantin lächelt aus der Kontaktanzeige eines Partnervermittlungsinstitutes. „Ich bin ein seriöses Mädchen“, heißt es da, passend zum dunkelgrauen Business-Kostüm. „Trotz anstrengenden Berufes möchte ich aber auch die schönen Seiten des Lebens genießen, und zwar mit einem verlässlichen Partner an meiner Seite. Hast du, ein ebenso engagierter und erfolgreicher Mann, Lust auf Bildungsreisen und Wintersport, aber auch auf gemütliche Abende in einem schönen Zuhause? Dann melde dich unter …“

Bin mal gespannt, wie die große deutsche Firma den wundersamen Weg des Bewerbungsfotos erklärt. Es liegt ja nahe, dass jemand aus der Personalabteilung den Büroscanner nicht nur dienstlich nutzt.

Noch spannender dürfte die Frage sein, ob eine Entschädigung zu holen ist. Meine Mandantin sieht es sportlich – und mit ein bißchen Humor. Was man daran sieht, dass sie mich gebeten hat, vom Partnerinstitut nicht nur Schadensersatz zu verlangen. Sondern auch die Antworten all der Männer, die sich gemeldet haben.

MORGENSTUND…

MORGENSTUND…

Ein Anwalt hatte im Hotel übernachtet, damit er morgens für die Anreise zum Gericht nicht um 5 Uhr aufstehen musste. Das Kammergericht Berlin (1 W 453/02) hat die Hotelkosten nicht akzeptiert:

Die Abwägung der Interessen … des etwa erstattungspflichtigen Prozessgegners an der Geringhaltung der Prozesskosten einerseits und das den Termin wahrnehmenden Anwalts an der Vermeidung der mit einem besonders frühen, für ihn unüblichen Aufstehen bereits um 5.00 Uhr verbundenen Unbequemlichkeiten ergibt hier, dass die Interessen des Anwalts zurücktreten müssen, wenn sich außerhalb der Regel im Einzelfall einmal die Frage besonders frühen Aufstehens stellt. Denn dabei kann auch einbezogen werden, dass der Anwalt regelmäßig ein eigenes Interesse daran haben müsste, die Terminsreise auf einen einzigen Arbeitstag zu beschränken.

3. ART

3. ART

Belle de jour berichtet über eine Hausdurchsuchung der 3. Art:

– Nehmen Sie den Fuß aus der Tür, oder es wird schmerzhaft. Er, unbeirrt, sogar noch lauter werdend. – Mir ist das egal, wenn ihre Nachbarn das mitbekommen, wir können das auch hier regeln. – Was! Wollen! Sie! – Steuerfahndung. Sie haben ihre Steuer nicht angemeldet. – ICH HABE WAS???? – Tun Sie nicht so, wir haben sie schon lange auf dem Kiecker. – Zeigen sie mal ihren Ausweis. – Wir sollten rein gehen.

Meine Halsschlagader hatte mittlerweile den Umfang einer alten Eiche. Mit einer Hand zücke ich das Handy aus meiner Manteltasche.

– Ihren Namen, zackzack. – Ich bin nicht verpflichtet – Ihren Namen, oder wir beide bekommen hier RICHTIG ÄRGER. Das Wort „Ärger“ hallt ein wenig im Hausflur. Da keift dieser Wicht zurück. – Wenn Sie mich JETZT NICHT REINLASSEN, wird das SEHR TEUER. Sie sind ja hysterisch. – Ok, dann ohne Namen.

Ich wähle 110.

Steuerfahnder kommen nie allein. Und schon gar nicht ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss.

SCHLAU

Heute Morgen am Arbeitsgericht.

Der Herr aus der Personalabteilung legt sich richtig ins Zeug, um die Kündigung meines Mandanten zu rechtfertigen: Auftragsrückgang, Dollarschwäche, Rationalisierung. Als sich aber herausstellt, dass er damit nicht viel weiter kommt, weil er die Grundsätze der Sozialauswahl nicht einmal ansatzweise beachtet hat, poltert er:

Wissen Sie was, Herr Richter, ich bin ja auch Betriebsratsvorsitzender. Glauben Sie denn, wir haben uns im Betriebsrat nicht sorgfältig überlegt, wen wir kündigen müssen?

Genützt hat es zwar nichts, aber hier zeigt sich der schlaue Unternehmer: Wenn du einen Betriebsrat schon nicht verhindern kannst, dann sorge wenigstens dafür, dass die richtigen Leute reinkommen.

CHEFSACHE

Wenn man nicht alles selber macht. Zum Beispiel eine Berufungsbegründung an das Landesarbeitsgericht faxen. Am Tag des Fristablaufs eine klare „Chefsache“. Ich wähle also munter, das Fax geht offensichtlich auch durch. Die Frist wird im Kalender gestrichen.

Am nächsten Tag ruft die Mitarbeiterin einer Krankenkasse an. Wir hätten der Krankenkasse einen Schriftsatz ans Landesarbeitsgericht gefaxt. Mir wird natürlich sofort schlecht, denn die Frist dürfte damit versäumt sein – zum ersten Mal in meinem Leben.

Um vielleicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu kriegen, recherchiere ich folgendes: Die Nummer des Landesarbeitsgerichts fängt mit „777“ an. Die Nummer der Krankenkasse mit „77“. Ich habe also eine Sieben zu wenig gewählt. Das Fax des Gerichts hat die Endung „2199“. Im Faxprotokoll taucht aber seltsamerweise eine ganz andere Endung auf. Auch hierfür gibt es aber eine Erklärung. Die Endstelle „2199“ bei der Krankenkasse war auf die Zentrale umgestellt. Die Dame dort hörte ein Piepsen im Hörer und leitete auf das hauseigene Fax um.

Mir ist natürlich klar, dass ich mit einem Faxprotokoll, bei dem noch nicht mal die Endnummern ähnlich sind, relativ wenig Verständnis vom Gericht erwarten kann. Hätte ich das Protokoll nämlich genau überprüft, wäre ja sogar auf den ersten Blick aufgefallen, dass die Nummern nicht übereinstimmen.

Ich ringe mir trotzdem einen Wiedereinsetzungsantrag ab. Und kriege schließlich einen freundlichen Anruf des Gerichts. Was der ganze Stress denn solle, die Berufung sei doch fristgerecht per Fax eingegangen. Ich rufe die Dame an, die an dem Tag in der Zentrale der Krankenkasse saß. Mittlerweile ist sie aus ihrem Urlaub zurück.

Ja, sagt sie, sie habe den Schriftsatz gelesen. „Und da stand ja oben drauf, wo der hin soll. Deswegen habe ich ihn einfach von aus weiter gefaxt.“

Ich denke, das ist eine Flasche Champagner wert. Und an mich ergehen zwei strikte Vorsätze: Eilige Sachen werden kompetentem Personal anvertraut. Und wenn der Mitarbeiterin dann doch mal ein Fehler passiert, werde ich demütig auf ein Donnerwetter verzichten.

GOOD NEWS

Schon seltsam, dass einem das Herz in die Hose sinkt. Bloß weil die Sekretärin einen Brief reinreicht und flötet: „Ihr Klausurergebnis aus dem Fachanwaltskurs Arbeitsrecht ist da.“

Bestanden.

Schon seltsam, wie aus leichter Ich-diktier-so-vor-mich-hin-Lethargie plötzlich gute Laune wird…

KÜNDIGUNG

KÜNDIGUNG

Familiäre Probleme wie die Krankheit von Kindern rechtfertigen nicht die mehrfache Verspätung eines Arbeitnehmers im Betrieb. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Schichtarbeiters gegen ein Automobilunternehmen zurück. Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers für zulässig (Anwalt-Sucherservice).

Allerdings war der Arbeitnehmer vor der Kündigung schon dreimal abgemahnt worden.

WEHMUT

Gestern Abend ein Mandant, der noch immer mit einem Siemens S 10 telefoniert. Wie lange ist das schon her, dass wir solche Knochen hatten? Aber vielleicht war es auch nur ein Trick. Dann aber ein guter. Ich habe mich jedenfalls nicht getraut, das Honorar zu fordern, das ich eigentlich wollte.

LAUTE NACHBARN

Das Landgericht Bad Kreuznach zu Kinderlärm:

Kinder als solche sind keine Störung. Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen vom Vermieter ebenso hingenommen werden, wie von allen Mietern. Solche Beeinträchtigungen beginnen mit üblichem Babygeschrei, ersten Kinderunarten, gehen in unbeabsichtigte Störungen aller Art über und enden bei bewussten kleineren Störungen, das heißt Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse und sind hinzunehmen.

Viele weitere Tipps zu für Mieter und Vermieter gibt die Süddeutschen Zeitung.

THE EASY WAY

Da es nicht genug Klausuren fürs juristische Staatsexamen gibt, tauschen die Bundesländer Klausurentexte aus:

Clevere Kandidaten wissen dies und besorgen sich – soweit wie möglich – Klausuren und Lösungshinweise aus anderen Ländern in der Hoffnung, dass eine bekannte Klausur sich im eigenen Examen wieder findet. Da die Klausurtexte und Lösungshinweise von den Prüfungsämtern nicht herausgegeben werden …., versuchen Kandidaten anderen dadurch zu helfen, dass sie aus dem Gedächtnis den Sachverhalt und – soweit möglich – Stichworte zur Lösung im Internet veröffentlichen.

Über die einschlägigen Tricks und die anschließenden Prozesse berichtet LEGAmedia (via HandakteWebLAWg).

Ich gehöre wohl zu einer anderen Juristengeneration. Wir haben fürs Examen noch richtig gelernt…

WAS BLEIBT

Sehr geehrter Herr G.,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau. Für unsere Mandantin sprechen wir folgende Punkte an:

1. Trennung

Die Ehe ist aus Sicht unserer Mandantin endgültig gescheitert. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt. Ihre Frau möchte auf keinen Fall mehr mit Ihnen zusammenleben. Die bisher in der Wohnung bestehende Trennung kann so auf Dauer nicht weitergehen. Auch wegen der Belastung der Kinder ist es erforderlich, dass Sie ausziehen.

Wir fordern Sie also dringend auf, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Unsere Mandantin kann ggf. auch vor Gericht beantragen und kurzfristig durchsetzen, dass ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Wir hoffen, dass dies nicht erforderlich sein wird.

2. Unterhalt

Aufgrund der Trennung sind Sie unserer Mandantin und den Kindern unterhaltspflichtig. Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt zur Zeit durchschnittlich € 1.880,51, wobei entsprechend den gesetzlichen Regelungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eventuelle Sonderzahlungen eingerechnet sind.

Für die Kinder schulden Sie nach Gruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 2 x € 241,00 Unterhalt; das sind insgesamt € 482,00. Es bleibt nach Abzug des Kindesunterhaltes also ein Einkommen von € 1.398,51.

Als Selbstbehalt stehen Ihnen € 840,00, zu. Somit hat unsere Mandantin Anspruch auf Trennungsunterhalt von € 558,51.

Bitte zahlen Sie den monatlichen Gesamtunterhalt von € 1040,51 jeweils zum 3. des Monats an Ihre Ehefrau.

Zur Zahlung sind Sie spätestens ab Dezember 2003 verpflichtet. Wir machen den Unterhalt hiermit förmlich geltend und weisen darauf hin, dass Sie im Fall der Nichtzahlung im Verzug sind. Es würden also erhebliche Rückstande auflaufen. Außerdem müsste der Unterhalt gerichtlich geltend gemacht werden, was wegen der hohen Kosten und des Ärgers sicher für niemanden wünschenswert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

GEPFLEGT

Frisch aus dem Fax:

Sehr geehrter Herr Kollege,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Anfrage und zeigen an, dass der Vergleich im Termin zur mündlichen Verhandlung eine Protokollierung erfahren kann.