NUR EINE FRAGE

Manche Beratungsgespräche beginnen mit merkwürdig offenen Fragen:

Ich wollte nur mal wissen, wie das ist. Also, angenommen, ich habe ein Konto. Ein Freund aus dem Ausland bittet mich, für ihn in Deutschland ein teures Auto zu kaufen. Deshalb überweist er Geld auf mein Konto. Ich habe das Geld ab. Später stellt sich dann heraus, dass die Überweisung, sagen wir mal, nicht ganz in Ordnung war. Kriege ich dann Ärger mit der Polizei? Kann die Bank dann von mir das Geld zurückverlangen?

Nachdem ich ihm geantwortet habe, hat der Kunde meine Visitenkarte eingesteckt. Und sich meine Handynummer notiert.

ERWISCHT

Es lohnt sich immer, bei Nebenkostenabrechnungen die Belege einzusehen. Unter Versicherungen hat ein Vermieter den Beitrag für seine Rechtsschutzversicherung eingestellt. Bei „Allgemeines“ die Portokosten für die Versendung der Abrechnung. Und außerdem eine eine Reparatur der Kellertür.

Alles unzulässig. So wird aus einer Nachzahlung eine Erstattung.

FORDERUNG

Eine Firma, die ich vertrete, soll angeblich ein elektronisches Zahlsystem bestellt haben. Meine Mandantin beteuert, dass sie so etwas nicht braucht und dass niemand aus der Firma ein Zahlsystem bestellt hat.

Die Gegenseite hat mir jetzt den Vertrag geschickt und pocht weiter auf Zahlung. Sie benennt sogar ihren „Außendienstmitarbeiter“ als Zeugen. Bei näherer Prüfung stelle ich fest, dass im Vertrag weder die Haus- noch die Telefonnummer meiner Mandantin stimmt. Auch ein Firmenstempel fehlt.

Was mich positiv stimmt, ist im Übrigen die angebliche Unterschrift des Geschäftsführers meiner Mandantin:

Coyote Ugly

Wäre mir neu, dass der dort arbeitet. Ich würde dagegen einen hohen Betrag wetten, dass der „Außendienstmitarbeiter“ mit seiner hübschen Provision längst über alle Berge ist.

ÜBERWACHUNG (?)

ÜBERWACHUNG (?)

Richard Gleim vom MEHRZWECKBEUTEL hat sich bei der Rheinbahn in Düsseldorf erkundigt, wie die Videoüberwachung in Straßenbahnen abläuft. Aus der Antwort:

Die Video-Aufzeichnungen werden im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes durchgeführt. Es gibt keine Monitore, die das Bild direkt anzeigen. In den Fahrzeugen werden die Aufnahmen 24 Stunden auf einer Computerfestplatte gesichert. Sollte es zu einem Zwischenfall, einem Schaden oder einer Auseinandersetzung in unseren Fahrzeugen gekommen sein, wird diese Festplatte in unserer Hauptverwaltung im Rheinbahnhaus, Hansaallee 1, bei unserem Service- und Sicherheitsteam ausgelesen.

Die Rechtmäßigkeit wird durch unseren Datenschutzbeauftragten und der Revision, letztendlich dann auch durch Gerichtsbarkeiten beobachtet. Sollte es zu keinen Meldungen durch das Fahrpersonal oder unserer Fahrgäste oder die Werkstatt kommen, wird die Festplatte am darauffolgenden Tag bei der Fahrt der Bahn überschrieben.

War mir nicht bekannt, dass die Aufnahmen tatsächlich nicht zeitgleich in einer Leitstelle „überwacht“ werden. Die Kameras können also höchstens abschrecken und Beweise sichern. Unmittelbar zur Hilfe kommen wird aber niemand.

Vielleicht sollte man das den Fahrgästen etwas deutlicher sagen.

DIEBESGUT

Der „Fressnapf“ ist ein Selbstbedienungsladen – im wahrsten Sinne des Wortes. Mehr über den zunächst unerklärlichen Schwund an Hundefutter aus Düsseldorfer Supermarktregalen und das unrühmliche juristische Ende berichtet die NRZ.

CIAO, BAYOBLG

CIAO, BAYOBLG

Edmund Stoiber möchte das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) abschaffen. Aus Gründen der Sparsamkeit, so die Süddeutsche Zeitung.

Ein Oberstes Landesgericht gibt es seit jeher nur in Bayern. Denn das Land hat als einziges von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, gewisse Prozesse nicht an den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zu verweisen. Wegen seiner weitreichenden Zuständigkeit in (bayerischen) Straf- und Bußgeldsachen ist das BayObLG immer eine „zweite Stimme“ gewesen, die man je nach Bedarf gegen die weit konsistentere Rechtsprechung des BGH anführen konnte.

Schade, ich hatte dort nie eine Verhandlung.

(via Lawgical)

NEUTRAL

Nach dem Kopftuchturteil des Bundesverfassungsgerichts legt das Land Baden-Württemberg jetzt das erste Ausführungsgesetz vor. Damit soll geregelt werden, welche religiösen Symbole künftig in der Schule geduldet werden.

Anstoß bei Verfassungsexperten erregt laut Spiegel online die Passage, wonach „die Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte oder Traditionen“ generell zu billigen sei, denn sie entspreche „dem Erziehungsauftrag“. Was nicht christlich und abendländisch ist oder als so angesehen wird, ist dagegen verboten, weil es den Schulfrieden stört.

Mitunter hilft ja schon ein Blick ins Grundgesetz:

GG Art 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und
weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.
(2) Die ungestörte Religionsausübung wird gewährleistet.

Davon, dass christliche Religionen privilegiert sind, ist nichts erwähnt.

Interessant auch

GG Art 7
(1) Das gesamte Schulwesen steht unter der Aufsicht des Staates.
(2) Die Erziehungsberechtigten haben das Recht, über die Teilnahme des Kindes am
Religionsunterricht zu bestimmen.

Aus dem Recht der Eltern, über die Teilnahme ihres Kindes am Religionsunterricht zu bestimmen, resultiert auch eine allgemeine Neutralitätspflicht des Staates in religiösen Dingen. Deshalb kann er auch nicht „Schleichwerbung“ für das – längst nicht mehr durchgehend akzeptierte – Christentum machen, indem dessen Symbole zugelassen sind.

An den Schulen haben – außerhalb des Religionsunterrichts – religiöse Symbole überhaupt nichts zu suchen. Die Schule sollte weltanschaulich neutral sein. Ich glaube, andere Länder sind da schon deutlich weiter als wir.

HÖFLICHER BESUCH

HÖFLICHER BESUCH

Nachdem Amts- und Landgericht Hamburg der Staatsanwaltschaft einen Durchsuchungsbeschluss für den AStA verweigert hatten, schickte man zwei LKA-Beamte. Diese forderten unter Vorlage ihrer Dienstausweise ein Videoband heraus, berichtet die taz.

Der Sprecher der Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger, kann die ganze Aufregung nicht nachvollziehen. Die Aktion der Beamten sei „schließlich nur ein höflicher Besuch“ gewesen, so Bagger: „Da geht man hin, klingelt an der Tür, fragt, ob man das Video bekommen kann, und wenn das abgelehnt wird, dreht man sich um und geht wieder.“

Ja, so kennen und schätzen wir unsere Polizei. Fast schon unverschämt, dass man ihnen nicht mal einen Faircafé angeboten hat.

(link gefunden bei JurText online)

PUNKTE

Punkte in Flensburg werden nach zwei Jahren gelöscht, wenn kein neues Verkehrsdelikt hinzukam. Dabei kommt es immer darauf an, wann der Bußgeldbescheid oder das Urteil wegen der jüngsten Sache rechtskräftig werden. So konnte man sich oft über die Zweijahresgrenze retten, indem man gegen einen Bußgeldbescheid Einspruch einlegte und alle Gerichtsinstanzen ausschöpfte.

Dieses Schlupfloch möchte das Bundesjustizministerium jetzt stopfen. Es soll künftig auf den Tattag ankommen und nicht mehr auf den Tag, an dem die Entscheidung rechtskräftig wird. Wie Spiegel online berichtet, regt sich allerdings Widerstand gegen diese Pläne.

Aus verkehrspolitischer Sicht klingt die Neuregelung ja eigentlich ganz vernünftig. Allerdings könnte darin ja so etwas wie eine (verbotene) Rückwirkung liegen, wenn nachteilige Folgen schon für einen Zeitpunkt eintreten, für den noch keine Rechtskraft vorlag. Das letzte Wort wird also Karlsruhe haben.

DER TON

Aus dem Schreiben eines Treuhänders im privaten Insolvenzverfahren:

… bitte ich, von Sachstandsanfragen abzusehen. Zu der Beantwortung solcher Anfragen bin ich nach herrschender Meinung nicht verpflichtet. Sie haben die Möglichkeit, sich durch die Gläubigerversammlungen zu informieren … Darüber hinaus können Sie sich durch Einsicht in die Gerichtsakte eine Übersicht verschaffen. Daher werde ich Sachstandsanfragen nicht beantworten.

Sogar die (meisten) Gerichte mühen sich darum, dem Dienstleistungsgedanken etwas mehr Rechnung zu tragen. Aber einen Insolvenzverwalter, der ja von den Aufträgen durchs Gericht lebt, lassen sie so einen arroganten Stil durchgehen? Ich würde dem Mann alle Aufträge streichen, bis er sich etwas zivilisierter ausdrückt.

KEIN RISIKO

Die Rechtsanwaltskanzlei Boies Schiller & Flexner, die SCO im Streit mit IBM vertritt, könnte bis zu 50 Millionen US-Dollar erhalten, auch wenn SCO in dem Rechtsstreit unterliegen sollte, berichtet golem.de.

Wir deutschen Anwälte machen definitiv was falsch.

(link über den M-E-X-Blog)

KARTENHAFTUNG

EC- und Kreditkartenbesitzer sollen nach dem Willen der EU künftig nur noch bis maximal 150 Euro haften, berichtet die Süddeutsche Zeitung.

Damit hätten wohl die unzähligen Prozesse ein Ende, in denen es immer wieder darum geht, ob der Kunde seine PIN grob fahrlässig aufbewahrt hat und dementsprechend bis zur Diebstahlsanzeige unbeschränkt haftet. Das behaupten die Banken ja immer wieder gern – vor den Gerichten derzeit oft sogar noch mit Erfolg.

Wenn einem der fahrlässige Umgang mit der Geheimzahl vorgehalten wird, sollte man immer daran denken, dass es unzählige Möglichkeiten gibt, wie die späteren Kartendiebe die Geheimzahl erfahren haben können. In Geschäften und Tankstellen reicht es zum Beispiel schon, wenn jemand die Augen aufmacht. Die Zahlungsterminals bieten praktisch keinen Sichtschutz. Gleiches gilt auch für viele Geldautomaten.

Es kann sich lohnen, auf so einen Umstand schon bei der Schadensanzeige hinzuweisen. Denn es dürfte keinem Zweifel unterliegen, dass es Aufgabe der Banken wäre, die online geschalteten Terminals so zu gestalten, dass man die PIN sicher eingeben kann.