Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Rechtsanwalt Markus Stamm aus Röthenbach hat ebenfalls einen Antrag eingereicht, um die Mikado-Fahndung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Seine Begründung ist hier nachzulesen.

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Mikado

Weltbestseller

Es gibt so einen Verlag, der schreibt jetzt anscheinend auf jede Neuerscheinung: „Weltbestseller“. Jedenfalls habe ich auf den Taschenbuchstapeln noch nie so viele Weltbesteller gesehen, von denen ich noch nie gehört habe.

Bin mal gespannt, ob und wie die Konkurrenz nachzieht.

Verfahren gegen Amtsrichter zieht sich

Obwohl die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft seit 14 Monaten gegen den Amtsrichter Heinrich L. (61) wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt, ist sie noch zu keinem Ergebnis gekommen. Der Strafrichter hatte, wie berichtet, rund 350 Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben – davon hatte der damalige Amtsgerichtspräsident auch ein Jahr lang gewusst, aber nicht die Staatsanwaltschaft informiert.

Deren Chef, Gregor Steinforth, will bei der langen Dauer der Ermittlungen jeden Anschein einer Parteilichkeit vermeiden. Steinforth sagte gestern auf Anfrage, das Verfahren werde wohl im ersten Halbjahr des Jahres abgeschlossen werden: „Wenn die Geschäftslage es zulässt!“

Es dürften weder außergewöhnliche Sachen dazwischen kommen oder etwa eine Grippe-Epidemie. Damit spielte der Leitende Oberstaatsanwalt auf die personelle Belastung der Behörde an. Der Kollege, der gegen den Amtsrichter ermittelt, habe noch hundert andere Verfahren zu bearbeiten. (pbd)

Bullriding

Ein spärlich bekleideter Mönchengladbacher (33) nahm heute Morgen selbst herbe Kälte in Kauf, um ein Strafverfahren abzuwenden, das seine Lebensgefährtin gegen ihn anstrengen wollte. Die 31-Jährige war dauernde Körperverletzungen ihres Freundes leid, entschloss sich zur Anzeige und fuhr mit dem Auto zur nächsten Polizeiwache.

Dort kam sie mit lautem Dauer-Hupen und ihrem Freund auf der Kühlerhaube auch an: Auf der Kühlerhaube hatte sich der Mann, noch im Schlafanzug, hingelegt und festgehalten – was aber die Frau an der Fahrt nicht hinderte. Die Polizei berichtete, sie habe das Paar erst einmal getrennt, die Auseinandersetzung in „geordnete Bahnen geführt“. Und dann, doch noch, die Anzeige aufgenommen. (pbd)

Keine Urheberabgabe auf Drucker

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt der Urheberabgabe auf Drucker eine Abfuhr. Die VG Wort hatte Druckerhersteller verklagt und die Vergütung rückwirkend ab 2001 verlangt. Nach Auffassung des Gerichts sind Drucker eher Ausgabe- und weniger Vervielfältigungsgeräte. Deshalb sei die Abgabe nicht gerechtfertigt.

(beck-aktuell)

Buchstabentreue

Die Post teilt mit:

„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“

Wie sich herausstellt, wohnt der Herr (mit unverwechselbarem Namen) jetzt im Nachbarhaus.

Korruption: Neben GEZ auch Versicherungen betroffen?

In der Korruptionsaffäre um offenbar bestochene Mitarbeiter der Rundfunkgebühreneinzugszentrale GEZ in Köln hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal auch bei zwei großen Versicherungskonzernen durchsucht.

Behördensprecher Alfons Grevener bestätigte gestern auf Anfrage, der Verdacht der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr richte sich auch gegen Angehörige der AMB-Generali in Aachen und der DEVK in Köln. Deswegen seien Büros von Mitarbeitern und deren Wohnungen durchsucht worden.

Wie berichtet, soll ein Verkäufer einer Wuppertaler EDV-Firma seit vier Jahren leitende Angestellte in Unternehmen mit Geschenken geschmiert haben, um an überteuerte Aufträge zu kommen. Die GEZ hat inzwischen beteuert, sie unterstütze die Ermittlungen der Strafverfolger. Auch AMB Generali und die DEKV boten ihre Zusammenarbeit an. (pbd)

Angekettet sind höchstens die Freier

Wer demnächst in den Puff geht, darf sich einen Stern mit der Aufschrift „Hilfssheriff“ an die Brust heften. Es gehört dann nämlich zu seinen Pflichten zu überprüfen, ob die Dienstleisterin der Zwangsprostitution nachgeht. Zeigt der Kunde dies dann nicht an, muss er nach einem Gesetzentwurf der Bundesregierung mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen.

Bundesfrauenministerin von der Leyen hat heute schon einmal geschildert, worauf Kunden von Prostituierten künftig achten müssen. Wenn die Prostituierte beispielsweise kein Deutsch spreche und blaue Flecken habe, dann müsse dies gemeldet werden. So zitiert die Deutsche Presseagentur die Ministerin.

Frau von der Leyen denkt, Strafrecht ist für gesellschaftliche Probleme so was wie Alka Seltzer für Kopfschmerzen. Damit steht sie offensichtlich nicht alleine in der Politik. Und das führt zu Vorschriften, die schon am Bestimmtheitsgebot scheitern werden. Straftatbestände müssen nämlich so formuliert sein, dass der Bürger vor einem bestimmten Verhalten abschätzen kann, ob er sich damit strafbar macht.

Dass dies bei der neuen Gesetzesidee dem durchschnittlichen Kunden (oder worauf wird sonst abgestellt?) möglich ist, kann aber nur jemand glauben, der noch nie in einem Bordell oder einer Privatwohnung war, in der „Modelle“ arbeiten. Ich nehme zwanglos an, dies trifft auf die Ministerin zu. Leider, denn ansonsten würde sie nicht so absurde Vorgaben machen.

Zwangsprostitution läuft kaum noch über (erkennbare) körperliche Gewalt. Es wird Frau von der Leyen überraschen, aber angekettet sind in solchen Läden höchstens mal die Freier. Der Treibstoff für Zwangsprostitution ist vielmehr eine Mischung aus psychischem Druck (Drohung mit dem Ausländeramt), instrumentalisierter Drogen-, Alkohol- und Medikamentenabhängigkeit und einem Wechselspiel von materiellen Anreizen und Bestrafungen. Das und nicht blaue Flecken sind Zuhälterei 2.0. Auch hier bleibt die Zeit nicht stehen.

Die Erkennbarkeit derartiger Umstände tendiert für den Kunden aber gegen Null. Und so stellt sich die Frage, was das Gesetz eigentlich bezwecken soll. Mir scheint, die rapide schwindende soziale Ächtung der Prostitution soll durch die Hintertür wieder gesteigert werden. Und zwar durch die Angst, dass man sich mit einem Puffbesuch künftig sehr schnell Polizeibesuch einfangen kann.

Wer hat wohl geklickt?

Die Veröffentlichung von Polizeiprotokollen in Südhessen soll ein Bedienungsfehler gewesen sein, berichtet heise online. Die Einsatzberichte, einschließlich der Namen und Adressen Beschuldigter, seien nur für das Intranet bestimmt gewesen.

Wie es scheint, wird der „Bedienungsfehler“ gleich zu einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme umfunktioniert:

Nun warnt das Präsidium eindringlich vor einer Speicherung, Verbreitung oder sonstigen Nutzung, da es sich beim Verbreiten dieser Daten um Verstöße handelt, die als Ordnungswidrigkeit oder Straftat geahndet werden könnten.

Ob bei Google schon IP-Nummern abgefordert wurden?

Besonders ärgerlich

Wir vollstrecken ja beharrlich. Aber in Udo L. scheine ich meinen Meister gefunden zu haben. Der Vollstreckungsbescheid über 663,02 DM wird nächsten Monat zehn Jahre alt. Bislang hat Udo L. seine Adressen, Arbeitgeber und Bankkonten immer so schnell gewechselt, dass beim Zugriff (schönes Wort) nichts mehr zu holen war.

Besonders ärgerlich ist, dass ich meinem säumigen Ex-Mandanten in der ganzen Zeit schon mindestens dreimal in der Stadt begegnet bin; zuletzt kam er mir auf einer Rolltreppe im Kaufhof an der Kö entgegen.

Leider hatte ich gerade keinen Gerichtsvollzieher für eine Taschenpfändung dabei.

GEZ-Mitarbeiter suchten im Bordell nicht nach Empfangsgeräten

Drei Angehörige der Chef-Etage in der Kölner Gebühren-Einzugszentrale (GEZ) stehen unter dem Verdacht der Korruption. Sie haben sich nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft Wuppertal jahrelang schmieren lassen. Der Drahtzieher ist offenbar ein Verkäufer einer Firma für Elektronische Datenverarbeitung in Wuppertal. Er soll den Dreien – und sieben Einkäufern anderer Firmen – seit vier Jahren die Besuche von Bordellen, Restaurants und Fußballspielen finanziert haben.

Gestern morgen durchsuchten deshalb 50 Kriminalbeamte und ein Staatsanwalt die Büros und Wohnungen der Beschuldigten in acht Städten. Vor drei Monaten ging bei den Strafverfolgern eine anonyme Anzeige ein: „Darin wurden ziemlich viele Einzelheiten beschrieben“, sagte gestern Oberstaatsanwalt Alfons Grevener.

Mit einem Beschluss des Amtsgericht durchsuchten die Fahnder bei dem Verkäufer der EDV-Firma und wurden fündig. Er hatte mit seiner privaten Kreditkarte die verdächtigen Vergnügungen bezahlt und erstattet bekommen. Aufgrund dieser Informationen beschloss das Amtsgericht Wuppertal neue Durchsuchungen – zur gestrigen Razzia gibt es noch keine Ergebnisse. Grevener glaubt erst an den Anfang umfangreicher Ermittlungen. In der EDV-Firma, so seine erste Erkenntnis, sei durch die illegale Unterstützung der GEZ-Einkäufer der Umsatz gestiegen: „Um zig Millionen Euro“. (pbd)