Facharbeiterstunde

Fenster nachgeklotzt, neu eingestellt und gefettet.

Das erledigt beim Glaserbetrieb laut Rechnung der Facharbeiter. Der Facharbeiter kostet 43 € netto pro Stunde. Da bin ich ganz froh, dass der Meister nicht selbst gekommen ist.

Anwälte, untere Schublade

Manche Kollegen scheuen auch vor nichts zurück. Wie zum Beispiel jene Anwältin, die in einer familienrechtlichen Angelegenheit ihr Schreiben an meinen Mandanten nicht an seine Privatanschrift sendet. Sondern an seine Dienststelle, eine Behörde.

Auf das Schreiben hat die Anwältin zwar groß „Persönlich / Vertraulich“ drucken lassen. Aber genau so, dass man es im Fenster des Briefumschlags nicht sehen kann.

Zu sanft zu Terroristen?

In der Diskussion um eine Bewährungsauflage für frühere RAF-Terroristen liest man Sätze wie diesen:

Es ist rätselhaft, dass unser Staat Menschen, die Normen aus politischem Grund gebrochen haben und zum Mörder wurden, versöhnlicher sieht und behandelt als den “ganz normalen” Kriminellen, der aus Raffgier oder sonstigen niedrigen Motiven tötet.

Das stellt die Wirklichkeit doch etwas auf den Kopf. „Normale“, nicht politisch motivierte Mörder müssen regelmäßig nicht so lange sitzen, wie es Brigitte Mohnhaupt und Christian Klar schon tun.

Landrat tötet sich selbst

Der Karlsruher Landrat hat sich das Leben genommen. Der 56-Jährige warf sich am Morgen vor einen Zug, berichtet der SWR. Grund könnten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gewesen sein. Der Landrat war in Verdacht gekommen, sich zu billig in die Dachgeschosswohnung einer kreiseigenen Villa eingemietet zu haben. Auch beim Ankauf des Hauses hat sich der Kreis möglicherweise nicht ganz koscher verhalten. Hintergründe hierzu berichtete die Stuttgarter Zeitung.

(Quelle der Links)

Türen auf, Scheiben runter

Vorhin kamen zwei Polizeibeamte ins Büro. An meinem Auto, das eine Querstraße weiter parkt, seien alle Seitenscheiben geöffnet. Und die Türknöpfe stünden auch oben.

Nun weiß ich ziemlich genau, dass ich gestern Abend nicht mit offenen Fenstern gefahren bin. Wer auch immer sie aufgedrückt hat, war wenigstens so freundlich, nichts aus dem Auto zu klauen.

Ich passe jetzt auch erst mal wieder auf, ob der Wagen wirklich zu ist. Vielen Dank an die freundlichen Polizisten.

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Gordon Freiburg hat sich beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass sein Kreditkartenkonto im Rahmen der Aktion Mikado durchleuchtet wurde. Die Antwort:

… bei der von Ihnen angesprochenen Auswertung von Kreditkartenzahlungen
handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter. Die Auskunft der Kreditkartenunternehmen erfolgte aufgrund von § 161 a der Strafprozeßordnung als Rechtsgrundlage. Die Kreditkartenunternehmen wurden aufgefordert, die Kunden zu benennen, die in einem ganz konkreten Zeitraum einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto gezahlt hatten. Die Kreditkartenunternehmen haben nur die Daten von Kunden herausgefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die sich auf die angefragten Kriterien bezogen. Datenschutzrechtlich war das Verfahren nicht zu beanstanden.

Das ist an Schlichtheit schwer zu überbieten. Bestimmte Straftäter? Zum Zeitpunkt des Kartenscreenings war noch nicht mal bekannt, ob die betreffende Internetseite überhaupt deutsche Kunden hat. § 161a Strafprozessordnung als Eingriffsgrundlage? Auch wenn es gern so missverstanden wird, ist dieser Paragraf – und auch nicht § 160 Strafprozessordnung – kein Freibrief für jede beliebige Maßnahme. Schon gar nicht, wenn diese höherrangiges Recht tangiert, zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verhältnismäßigkeit? Nicht mal eine Erwähnung wert.

Wenn man das so liest, hat es wohl seinen Grund, warum die EU-Kommission Deutschland möglicherweise verklagen könnte, um staatlich unabhängigen Datenschutz durchzusetzen.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Die alten Zahlen

Der Vermieter einer großen Wohnanlage schrieb letztes Jahr, die Wohnflächenberechnungen seien falsch. Zumindest eine Wohnung entspreche definitiv nicht den Quadratmeterangaben in den Plänen. Deshalb würden die Wohnflächen neu ermittelt und die Mieter über das Ergebnis informiert.

Es kam dann ein Architekt, der die Wohnungen vermaß. Aber kein Schreiben mit den neuen Zahlen.

Stattdessen jetzt die Nebenkostenabrechnung 2006. Mit den alten, unveränderten Flächen.

Wenn das keine Steilvorlage ist, die Nachzahlung erst mal zu verweigern.

AG München: Double-Opt-In belästigt nicht

Das Amtsgericht München hält es nicht für rechtswidrigen Spam, wenn einem Empfänger per E-Mail der Eintrag in einen E-Mail-Verteiler angeboten wird. Es wies deshalb die Klage eines Mannes ab, der an einem Tag vier E-Mails über seine vier Postfächer empfangen hatte. Diese Mails enthielten das Angebot, einen Bestätigungslink zu klicken. Ansonsten erhalte der Empfänger keine weiteren Informationen.

Näheres zur Urteilsbegründung steht auf beck-aktuell.

Wird Forenklage zum Eigentor?

Der Betreiber des Supernature-Forums hat eine Abmahnung nicht auf sich sitzen lassen. Obwohl der Abmahner die Sache auf sich beruhen lassen wollte, erhob der Forenbetreiber negative Feststellungsklage. Ziel: Das Gericht soll die Rechtsiwidrigkeit der Abmahnung feststellen (und dem Abmahner die Kosten auferlegen).

Die Verhandlung vor dem Landgericht Hamburg scheint nicht besonders erfreulich verlaufen zu sein. Das Landgericht Hamburg scheint seine forenunfreundliche Rechtsprechung fortsetzen zu wollen. So heißt es im Prozessbericht des Klägervertreters Dr. Martin Bahr:

Auf Rückfrage wie dies zu verstehen sei, erklärte das Gericht, dass seiner Ansicht nach ein Forum-Betreiber, der auch aktiv im Forum poste, jederzeit und uneingeschränkt für rechtswidrige Forum-Beiträge hafte. Unabhängig davon, ob er Kenntnis habe oder nicht.

Auf den Umstand angesprochen, dass eine wirksame Filterung bei mehreren 100 Postings am Tag nicht möglich sei, meinte das Gericht, dass dies rechtlich unerheblich sei. Wenn eine wirksame Filterung nicht möglich sei, müsse eben eine manuelle Vorab-Kontrolle jedes Postings erfolgen. Dabei sei es unerheblich, ob ein Forum kommerziell oder privat betrieben werde.

Das Gericht wurde hinsichtlich der empfohlenen Abgabe der Teilunterlassungserklärung angesprochen, wie denn hier Herr Geuß eine wirksame Einhaltung der Erklärung sicherstellen könne, ohne sofort nach der Abgabe der Erklärung stets mit einem Bein in der Vertragsstrafe-Haftung zu stehen. Auch hier erklärte das Gericht, dass, wenn keine wirksame Kontrolle der fremden Postings gewährleistet werden könne, dann eben eine Vorab-Kontrolle erfolgen müsse.

Kenntnisunabhängig. Jederzeit. Uneingeschränkt. Mit dieser Aussage, auch wenn sie für einen aktiven Forenbetreiber gelten soll, steht das das Gericht jedenfalls nicht mehr auf dem Boden des Gesetzes (§ 11 Teledienstegesetz). Erst aus der Urteilsbegründung wird sich ergeben, ob den Hamburger Richtern eine diskussionsfähige Begründung einfällt.

Es gibt übrigens auch andere Entscheidungen. So hat das Oberlandesgericht Düsseldorf (eine Instanz höher als die Pressekammer Hamburg) dezidiert anderes geurteilt und den Forenbetreiber von einer Generalhaftung ausgenommen.

Nachtrag: Eine Analyse der Situation im Vertretbar Weblawg

Du kannst doch nicht

„Du kannst doch nicht Pizzas bestellen“, raunt man mir beim Italiener zu. „Das heißt Pizzen.“

Hätte ich den Duden zur Hand gehabt, wäre ich nicht so kleinlaut gewesen. Pizzas ist nämlich voll korrekt.

Ach so, das mit den Küsschen auf die Wangen kann ich immer noch nicht.