Sag mal

Hey Udo,

sag mal wie hast denn den law blog so suchmaschinenoptimiert hinbekommen? Ist ja echt genial…

Wäre superlieb wenn du mir das kurz schreiben könntest. Fange gerade mit Blogs an und möchte für mich und meine Freunde einen einrichten.

Liebe Grüße

A.

Das ist mal eine Frage, auf die ich definitiv keine Antwort weiß.

Keine Anwälte zu erreichen?

Der Republikanische Anwältinnen- und Anwälteverein hat einen Anwaltsnotdienst rund um den G8-Gipfel eingerichtet. Die ersten Erfahrungen des Legal Teams:

Nach Informationen des anwaltlichen Notdienstes kam es im Verlauf der gestrigen Anti-G8-Demonstration in Rostock zu rund 182 Verhaftungen. Neun Betroffene
werden dem Haftrichter vorgeführt, in den überwiegenden Fällen wegen des Vorwurfs des schweren Landfriedensburchs.

Aus Sicht des Legal Teams ist die Situation der Festgenommen immer noch dadurch bestimmt, dass die BOA Kavala den anwaltliche Beistand und Kontaktaufnahme zu MandantInnen behindert. Betroffene wurden z.B. bis zu neun Stunden in Gefangenensammelstellen (Gesa) festgehalten, ohne dass ihnen die Kontaktaufnahme zu Anwältinnnen ermöglicht wurde. Obwohl Anwälte Zutritt zu ihren MandantInnen verlangten, wurden sie entweder abgewiesen oder den
Mandanten mitgeteilt, dass keine Anwälte zu erreichen seien.

Seit gestern Abend hat die BAO Kavala „Anwaltsbetreuer“ eingesetzt. „Sie verhindern eher den Zugang zu MandantInnen als ihn zu gewähren. Grund dafür ist die personelle Unterbelegung der Polizei Vorort sowie die unnötige Komplikation des Verfahrens seitens der ‚Anwaltsbetreuer’. Dadurch wird schlichtweg der zeitnahe Zugang, auf den es einen rechtlichen Anspruch gibt, verhindert“, kritisiert Rechtsanwältin Silke Studzinsky vom anwaltlichen Notdienst des RAV.

Bezeichnend für die Situation der Inhaftierten ist darüber hinaus auch, dass Eilrichter Entscheidung über die Länge der Ingewahrsamnahmen mit dem Verweis auf nicht vorhandene Akten verwehrten. Entsprechend der geltenden Rechtsprechung ist jedoch bei Ingewahrsamnahmen ein unverzüglicher richterlicher Entscheid notwendig. Erst auf telefonische Intervention des Europaparlamentariers Tobias Pflüger wurden die benannten Rechte gewährt.

Der anwaltliche Notdienst betrachtet die mangelnde Kooperationsbereitschaft der Polizei und der BAO Kavala während und im Nachfeld der Auftaktdemonstration gegen den G8 Gipfel mit großer Sorge. In diesem Zusammenhang weist der RAV darauf hin, dass Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Verhaftung – unabhängig von etwaigen Vorwürfen – ein Anrecht auf anwaltlichen Beistand haben. Eine Verweigerung oder Verzögerung dieses Zugangs bedeutet einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen.

(Auszug aus der Pressemitteilung)

Verfassungsbeschwerde gegen Mikado

Das Landgericht Halle hat meine Beschwerde gegen die Aktion Mikado zurückgewiesen. Ebenso wie das Amtsgericht Halle hat die Strafkammer keinerlei Probleme damit, dass die bloße Existenz einer kinderpornografischen Seite Anlass dafür ist, die Konten aller deutschen Kreditkarteninhaber zu überprüfen. Die rein statistische Wahrscheinlichkeit, so das Landgericht Halle, sei ein Unterfall der „kriminalistischen Erfahrung“.

Eine Rasterfahndung vermag das Gericht nicht zu erkennen. Es seien nämlich keine unterschiedlichen Datenbestände verglichen worden. Allerdings fällt selbst dem Landgericht Halle auf, dass in der Vorschrift für die Rasterfahndung eingangs gar nicht von unterschiedlichen Datenbeständen, sondern nur von Daten die Rede ist. Dies erklärt das Gericht aber kurzerhand zu einem „Redaktionsversehen“ des Gesetzgebers. Deshalb müsse es dabei bleiben, dass eine Rasterfahndung nur vorliege, wenn Daten aus unterschiedlichen Beständen miteinander verglichen werden.

Die Aktion sei auch verhältnismäßig gewesen. Den einzelnen treffe die Überprüfung seines Kontos eher wenig. Dass massenhafte Überprüfungen nach dem diesem Muster die Gefahr steigern, Unschuldige zu verfolgen, ist dem Gericht egal. Es liege gerade in der Natur des Ermittlungsverfahrens, dass sich der Tatverdacht auch gegen Personen richten könne, die sich später als unschuldig herausstellen.

Damit ist die Sache noch nicht zu Ende. Ich werde Verfassungsbeschwerde einlegen.

Siehe auch heise online.

Weitere Beiträge zum Thema:

Mikado: Gericht bejaht „niedrigste Verdachtsstufe“
Amtsgericht Halle entscheidet pro Mikado
Mikado: Entscheidung kann noch dauern
Generalverdacht und Verhältnismäßigkeit
Mikado-Fahndung traf auch Unschuldige
AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07
Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer
“ Volksstimme“: Interview zu Mikado
20 Anträge gegen „Mikado“
Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente
Kartenscreening für Datenschützer kein Problem
Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig
Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;
Telepolis: Fragen zu Mikado
Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1
Weiterer Antrag gegen Mikado
Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz
Mikado: Stäbchen für Stäbchen
Vorfeldermittlungen
Mikado

Bannmeile, von wegen

Niels auf zeineku.de:

Zur Zeit ärgert mich in der Berichterstattung der Medien hauptsächlich, wie häufig das anlässlich des G8-Gipfels eingerichtete Sperrgebiet “Bannmeile” genannt wird.

Eine Bannmeile, liebe Journalisten, ist der befriedete Bezirk, den man um ein Parlament zieht, um dieses durch freie, gleiche und geheime Wahlen legitimierte Gesetzgebungsorgan ungestört arbeiten zu lassen.

Weil die gewählten Abgeordneten das ganze Volk repräsentieren und unbeeinflusst von Krawall und Getöse Entscheidungen treffen sollen, haben sie Anspruch auf störungsfreie Arbeit.

Regierungen und auch Gipfelkonferenzen mit ausländischen Gästen haben diesen Anspruch nicht. Ihnen analog zu Parlamenten zuzubilligen, nicht vom Volk gestört werden zu dürfen, stellt ureigene Prinzipien unserer demokratischen Gesellschaft auf den Kopf.

Wikipedia: Bannmeile

Journalistin klagt sich zum Gipfel

Eine Journalistin hat vor dem Verwaltungsgericht Berlin die Bundesrepublik Deutschland verklagt. Ihr war vorher die Akkreditierung für den G8-Gipfel verweigert worden. Der Eilantrag der Fotografin war erfolgreich, berichtet Spiegel online.

„Auf Empfehlung des BKA“ eine Akkreditierung zu entziehen, sei nach Auffassung des Gerichts zu unkonkret und verletze die Antragstellerin gleich in mehreren ihrer Grundrechte – und zwar in ihrer Pressefreiheit und der Berufsausübungsfreiheit. Außerdem breche die Ablehnung den Gleichbehandlungsgrundsatz, nach dem grundsätzlich jeder Journalist akkreditiert werden kann, wenn dem nicht konkrete Sicherheitsbedenken entgegenstehen.

Interessant ist auch, dass der Journalistin offensichtlich nicht mitgeteilt werden sollte, warum man gegen sie Bedenken hat. Vielmehr war die Frau auf „Datenschutzbeauftragte“ verwiesen worden. Eine Antwort wurde ihr in einigen Wochen in Aussicht gestellt.

Das außenpolitische Interesse

Eigentlich ist heute ein angenehmer Tag. Eigentlich. Wären da nicht Richter am Oberverwaltungsgericht Greifswald, die das Grundrecht aller Deutschen, sich friedlich und ohne Waffen zu versammeln, mit dem Hinweis auf das „außenpolitische Interesse“ der Bundesrepublik Deutschland faktisch außer Kraft setzen. Und dabei völlig ignorieren, dass der Protest dort berechtigt ist, wo er von den Adressaten auch wahrgenommen werden kann.

Wenn das – vermeintliche – Befinden einiger Staatsoberhäupter über die Grundrechte der Deutschen gestellt wird, ist das wirklich tragisch. Zumal insbesondere George W. Bush Proteste ja durchaus gewohnt ist. Seine Amerikaner jedenfalls dürfen ihm (bislang) problemlos ihre Meinung sagen – unweit des Weißen Hauses.

Bleibt die Hoffnung auf das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Wenn die Demonstrationen in Heiligendamm wirklich bis zu zehn Kilometer (!) vor dem Zaun stattfinden müssen, wäre das ein schwerer Schlag für die Freiheit in unserem Land. Sicher wissen die Richter in Greifswald, was sie da tun. Genau das kann einem aber durchaus mehr vermiesen als nur den Tag.

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