Fußballfans – diesmal nur halbnackt

Anhänger von Eintracht Frankfurt mussten beim jüngsten Gastspiel in Mainz ihre Trikots ausziehen, wenn sie Karten für „neutrale“ Plätze hatten. Das berichtet der Main Rheiner.

Zahlreiche Fans hätten die Begegnung mit nacktem Oberkörper beobachtet müssen, schreibt mir law blog-Leser Dieter Wennes. Schon im Vorfeld soll es knallharte Kontrollen gegeben haben. Auf der Seite von Eintracht Frankfurt wird berichtet, es seien sogar Ausweise einbehalten wurden.

Siehe auch:

Die Welt nackt zu Gast bei Freunden

Erniedrigt und beschmutzt

Gericht bestätigt Kleiderregeln für Anwälte

Das Verwaltungsgericht Berlin hält es für rechtmäßig, dass den Anwälten in der Stadt Kleidungsvorschriften gemacht werden. Anwälte sollen demnach nicht nur eine Robe tragen, sondern auch ein weißes Hemd und eine weiße Krawatte. Jedenfalls müssen Hemd und Krawatte aber in unauffälligen Farben gehalten sein.

Ein Anwalt hatte gegen die Kleidervorschrift geklagt. Unter anderem mit der Begründung, vor Gerichten seien bunte Hemden und Krawatten längst üblich. Das Verwaltungsgericht meint jedoch, das Tragen unangemessener Kleidungsstücke könne die Robe und damit mittelbar das Verfahren abwerten.

Nun ja. Jedenfalls sollte man fairerweise darauf hinweisen, dass die angegriffene Vorschrift schon vom Wortlaut her keine Verpflichtung begründet. Verbindlich ist sie lediglich für Richter, Staatsanwälte und andere Justizbedienstete. Rechtsanwälte „sollen“ sich lediglich daran halten.

Näheres in der Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

Schonfrist

Sieh an, eine falsch notierte Frist. Die Sekretärin hat „zur Stellungnahme binnen 14 Tagen“ gelesen. Dabei steht da „4 Wochen“.

Und ich hatte mir schon Sorgen gemacht, dass ich heute Abend noch ernsthaft arbeiten muss.

Anlage

„… übersende ich das Schreiben der Gegenseite gescannt als Anlage.“

Eine Seite als Bitmap, 17 Zeilen Text. Dateigröße: 7,4 MB.

Ich glaube, das ist neuer Rekord.

Natascha K.: „Der Sammler“ als Vorbild?

Matt Wagner ist aufgefallen, dass der Fall der Österreicherin Natascha Kampusch verblüffende Ähnlichkeiten zum Roman „Der Sammler“ von John Fowles aufweist.

In dem Buch, das 1964 erschienen ist, bereitet der Täter akribisch die Entführung vor, baut seinen Keller zum schalldichten Gefängnis um und geht schließlich mit einem Lieferwagen auf die Pirsch, um eine junge Frau einzufangen wie einen seltenen Schmetterling.

Näheres, auch zu Verfilmungen, „Auf der Rückseite der Reeperbahn“.

Textvorlage

Hallo!

Ich werde demnächst umziehen und möchte meine Freunde auf dem laufenden halten. Die moderne Form dies zu tun ist … ein Blog :) … Meine Frage lautet: Darf ich den Wortlaut des Impressums von law blog benutzen? Ich möchte es „richtig“ machen um keinen Ärger mit wem-auch-immer zu bekommen.

Dankeschön.

S.

Kein Problem. Eine Garantie ist damit allerdings nicht verbunden…

Lieber nackt als betandwin

Weil er beim Joggen ein T-Shirt trug, bekam ein Dortmunder Ärger mit der Polizei. Es handelte sich natürlich nicht um ein x-beliebiges Shirt. Sondern eines mit Reklame für den Sportwettenanbieter betandwin (bwin). Die Beamten forderten den Jogger auf, das T-Shirt auszuziehen. Letztlich durfte er es aber doch anbehalten und nach Hause laufen, berichtet das Nachrichtenportal der Ruhr Nachrichten.

Die Polizei beharrt nach dem Bericht darauf, die Beamten hätten nur ihre Pflicht getan, indem sie „Werbung“ für private Sportwetten unterbunden hätten. Die Zweifel des zitierten Staatsanwalts scheinen mir nachvollziehbarer. Der hält es für höchst fraglich, ob ein privat getragenes T-Shirt von betandwin illegal ist. Ich auch.

Da bin ich ja wirklich froh, dass ich bei der Fußballweltmeisterschaft nicht das Internetangebot eines privaten Sportwettenanbeiters genutzt und etwas gezockt habe. Ansonsten wäre ich möglicherweise sehr zufrieden gewesen mit dem Angebot und der korrekten Abwicklung. Nicht auszudenken, wenn ich dann auch hier darüber schreiben würde. Dann käme womöglich die Polizei und würde das staatliche Wettmonopol aber so was von drastisch verteidigen, und sei es gegen so unwesentliche Rechtsgüter wie die allgemeine Handlungsfreiheit und das Recht, seine Meinung zu sagen.

Leider kann ich das alles jetzt nicht zu Ende denken.

Allesio ruft an.

(Link gefunden bei Indiskretion Ehrensache)

56 Prozent offline

Nur 44 Prozent der deutschen Haushalte haben Zugang zu mindestens einem Computer. Das ergibt sich aus einer Studie der EU, über die heise online berichtet.

Es gibt ja so alltägliche Begegnungen, da fragst du dich: Leben wir eigentlich in der gleichen Welt? Gut möglich, dass in der Zahl auch ein Teil der Antwort steckt.

Geärgert

Ein 21-Jähriger hat im Kreis Dithmarschen einen Autofahrer erschossen. Er soll sich darüber geärgert haben, dass das spätere Opfer zu dicht aufgefahren ist, berichtet Spiegel online. Darauf habe er den Mann ausgebremst und ihn mit vier Kugeln getötet.

Sigmar Gabriel will nicht zu den Nutten

Wenn ihn eine dumpfbackige Satire stört, schickt Bundesumweltminister Sigmar Gabriel gleich seine Anwälte los. Marcel Bartels, der Abmahnkönig unter den Bloggern, erhielt jetzt die Aufforderung, ein Bild Gabriels mit dem Text „Ich will auch zu den Nutten, Herr Hartz“ zu entfernen. Das Bild hatte nicht mal Marcel selbst, sondern ein Nutzer ins Wiki der Seite eingestellt.

Näheres in „Mein Parteibuch“.

Siehe ist nicht beigefügt

Nach langem Warten ist es also da, ein Strafurteil des Amtsgerichts. Aus dem Eingangsstempel der Geschäftsstelle ergibt sich, dass das Urteil fünfeinhalb Monate zu spät geschrieben worden ist (§ 275 Strafprozessordnung).

Grundsätzlich ist das Urteil deshalb in der Revision aufzuheben. Das scheint auch der Richter gemerkt zu haben, denn auf der ersten Seite des Urteils steht ein handschriftlicher Vermerk:

Zur Überschreitung der Urteilsabsetzungsfrist siehe Bl. 121.

Ich nehme an, dass sich dort eine mehr oder weniger wortreiche Erklärung findet, warum es unmöglich war, das Urteil innerhalb der Höchstfrist von fünf Wochen zu schreiben. (Mir fallen zwar keine Gründe ein, da ich den Richter in der Zeit wiederholt gesehen habe, aber man soll ja die Phantasie von Juristen nicht unterschätzen.)

Die Frage ist aber, wieso mir der erhellende Vermerk nicht gleich mit übersandt worden ist. Auf der Geschäftsstelle ist leider partout niemand zu erreichen, der für mich einen Blick in die Akte werfen könnte. Jetzt darf ich erneut an das Gericht schreiben und um eine Kopie des Dokuments bitten. Oder gleich erneute Akteneinsicht beantragen. Meine Lust, die bereits eingelegte Berufung nicht auf eine Revision umzustellen und das Urteil sicher kassieren zu lassen, hebt das sicherlich nicht. Und beim Gericht trägt solch zusätzlicher Aufwand bestimmt auch nicht dazu bei, dass es insgesamt zügiger geht.