Wahrheit geht vors Protokoll

Die tatsächliche Wahrheit steht über der Beweiskraft eines Hauptverhandlungsprotokolls. Wegen Rechtsmissbrauchs verwarf der Bundesgerichtshof deshalb eine Revision, die an sich begründet gewesen wäre. Laut Verhandlungsprotokoll hatte sich eine Verteidigerin aus der Verhandlung entfernt. In Wirklichkeit war sie aber da, was nach Auffassung der Richter bewiesen ist. Die Verteidigung dürfe eine Revision nicht auf eine protokollierte Tatsache stützen, wenn sie wisse, dass es sich tatsächlich anders zugetragen hat und das Protokoll falsch ist.

Mit so einem – zugegeben krassen – Fall wird jetzt ein Einfallstor geöffnet. Die vom Gesetz vorgesehene Beweiskraft des Protokolls wird ausgehöhlt. Das bedeutet dann auch in weniger eindeutigen Fällen, dass man sich seine Wirklichkeit schon hinbiegen wird.

An sich ist ja nichts gegen Ansätze zu sagen, das Revisionsrecht lebensnäher zu gestalten und an der Gerechtigkeit zu orientieren. Dann müsste aber auch damit Schluss gemacht werden, die formalen Hürden für eine Revision so absurd hoch zu hängen. Verfahrensrügen scheitern häufig schon daran, dass die Anwälte den Begründungsanforderungen nicht gerecht werden. Das liegt meistens gar nicht daran, dass die Verteidiger doof sind. Sondern daran, dass ein Revisionsrichter immer ein Haar in der Suppe finden kann, wenn er nur will. Und man kann wirklich nicht behaupten, dass nicht nach diesen Haaren gesucht wird.

(Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs)

Geduldig bleiben

Der Flur des Landgerichts Hagen ist auch ganz nett. Eigentlich wollte ich zu dieser Minute mit meinem inhaftierten Mandanten sprechen, dem nachher ein Haftbefehl verkündet werden soll. Leider verhandelt die Kammer in nicht öffentlicher Sitzung einen anderen Fall. „Öffentlichkeit ausgeschlossen“. Das beleuchtete Schild an der Tür hat mich allerdings nicht gehindert, die Tür aufzmachen. Denn wie soll ich sonst, wie mit dem Vorsitzenden besprochen, an die Gerichtsakte kommen? Die konnte mir in der Kürze der Zeit nicht zugeschickt werden.

Eigentlich sollte die Sitzung kurz unterbrochen werden, damit der zuständige Richter die Akte aus seinem Dienstzimmer holen kann. Aber wer weiß, welch wichtiger Zeuge gerade im Saal vernommen wird. Man wird sicher gute Gründe haben, mich warten zu lassen. Rüber in die Justizvollzugsanstalt rennen bringt auch nichts. Was soll ich mit dem Mandanten besprechen, wenn ich noch nicht mal den Haftbefehl kenne?

Na ja, ich übe mich in Geduld und verfolge, wie auf den Bänknen neben mir womöglich der nächste Zeuge präpariert. Eine Frau redet auf einen jungen Mann ein, erzählt was von Liebe, Familie und dass alles nicht so sein muss, wie es auf den ersten Blick scheint. Das geschieht ziemlich laut. Ich kann beim besten Willen nicht weghören. Dass nicht öffentlich verhandelt wird, deutet auf einen Missbrauchsprozess hin. Die angespannten Mienen der Prozessbeteiligten, als ich vorhin in den Saal platzte, ebenfalls.

Soldaten-Quälerei: OLG lässt Anklagen zu

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Alle 18 Bundeswehr-Ausbilder, denen die Misshandlung von 181 Rekruten vorgeworfen wird, müssen sich nun doch der Anklage vor dem Landgericht Münster stellen. Das hatte vor neun Monaten lediglich acht Anklagen der Staatsanwaltschaft zugelassen. Die aber bekam jetzt nach ihrer Beschwerde vom Oberlandesgericht Hamm (OLG) bestätigt: Für alle vier Übungen im Sommer 2004, die nach Überzeugung des 4. Strafsenats nicht einmal der Ausbildung dienten, besteht der hinreichende Verdacht von Straftaten. Den hatte das Landgericht noch in einigen Fällen, bei denen es auch um gefährliche Körperverletzungen geht, glatt verneint.

Einige schikanöse Handlungen, etwa dem längerem Halten eines Baumstammes mit ausgestreckten Armen, seien kaum von Bedeutung. Und die 8. Strafkammer berief sich darauf, dass viele Rekruten sich nicht entwürdigt fühlten. Darauf komme es nicht an, entschied jetzt das OLG (AZ 4 Ws 172 – 188/06): Die körperliche Unversehrtheit habe einen hohen Stellenwert. Deswegen dürfe ein vorgesetzter Soldat den Untergebenen nicht einmal anfassen – es sei denn, um einen rechtmäßigen Befehl durchzusetzen.

Die vorgetäuschten Geiselnahmen mit Fesselungen im Umfeld der Coesfelder „Freiherr-vom-Stein-Kaserne“ allerdings hätten nicht zum Grundwehrdienst gehört. Die Misshandlungen mit elektrischem Strom und Schlägen schon gar nicht. Über den OLG-Beschluss zeigte sich Oberstaatsanwalt Wolfgang Schweer „höchst zufrieden“: „Wir sind rechtlich und tatsächlich in unserer Meinung voll bestätigt worden“, sagte der Behördensprecher.

Wann der Prozess gegen die 18 Bundeswehr-Ausbilder beginnt, ist fraglich: „Die 8. Strafkammer ist mit Haftuntersuchen ausgelastet, die gehen vor“, sagte gestern Gerichtssprecherin Christina Jansen. Vermutlich könne erst Anfang des kommenden Jahres verhandelt werden. (pbd)

Blind unterschrieben?

Wir reden über das „Anbieten von Kindern“, eine Form des sexuellen Missbrauchs. Strafbar nach § 176 Abs. 5 Strafgesetzbuch:

Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer ein Kind für eine Tat nach den Absätzen 1 bis 4 anbietet oder nachzuweisen verspricht oder wer sich mit einem anderen zu einer solchen Tat verabredet.

Abgesehen davon, dass es keine stichhaltigen Beweise für die angebliche Tat gibt, ist es natürlich mehr als nett, wenn das Amtsgericht für genau diese Tat einen Strafbefehl erlässt, und zwar lediglich über eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen á 30 Euro.

Andererseits ist so was aber ein schlechtes Zeichen für die Sorgfalt, mit der manche Richter die Strafbefehlsanträge prüfen, die sie von der Staatsanwaltschaft vorformuliert auf den Tisch bekommen.

Offenheit

Das gibt es auch selten: Ein Mitarbeiter räumt in einer E-Mail an seinen Vorgesetzten ein, dass er einen Auftrag verbockt hat.

Solche Offenheit muss belohnt werden, meint der Arbeitgeber. Also nur eine Ermahnung statt der an sich fälligen Abmahnung.

Russland: Touristin verklagt Wetterdienst

Eine Touristin verklagt den Wetterdienst der zentralrussischen Stadt Uljanowsk. Angeblich seien 28 Grad und kein Niederschlag vorausgesagt gewesen, doch sie sie bei einem Regenguss nass geworden. Ohne die falsche Voraussage, so die Frau, wäre sie zu Hause geblieben. Schuld an dem Dilemma soll die veraltete Ausstattung der russischen Meteorologen sein, berichtet N24.de.

Das russische Rechtssystem stand bei mir bisher nicht im Ruf, dem Bürger gegen Behörden sonderlich viele Rechte zu geben. Aber man lernt ja nie aus.

(Link gefunden bei ElbeLaw)

Amtstracht

Oha, in Bayern gibt es gar kein Gesetz, das Anwälte zum Tragen einer „Amtstracht“ (Robe, weißes Hemd, weiße Krawatte) verpflichtet. Dafür entdeckt das Oberlandesgericht München ein mehr als hundertjähriges Gewohnheitsrecht. Und kickt damit einen Anwalt, der nur ein weißes T-Shirt und eine offene Robe trug, aus dem Verfahren:

Die Verpflichtung der Rechtsanwälte, vor Gericht Amtstracht zu tragen, ist nur in einzelnen Bundesländern gesetzlich geregelt. Fehlt, wie in Bayern, eine solche Regelung, ergibt sich die Verpflichtung aus einem seit der Reichsgesetzgebung vor mehr als 100 Jahren entwickelten bundeseinheitlichen Gewohnheitsrecht. Dies findet in den bestehenden untergesetzlichen landesrechtlichen Regelungen seine inhaltliche Konkretisierung. In Bayern ist dies die Bekanntmachung über die Amtstracht der Rechtspflegerorgane. Sie besagt, dass die Amtstracht der Rechtsanwälte aus einer Robe in schwarzer Farbe besteht, zu der eine weiße Halsbinde zu tragen ist. Dass dazu ein (weißes) Hemd gehört, ergibt sich zwar nicht ausdrücklich aus dem Wortlaut, aber zweifelsfrei aus dem Gesamtzusammenhang der Regelung.

Ich wette darauf, dass der betreffende Kollege Verfassungsbeschwerde erhebt. Aber nicht darauf, dass er gewinnt.

(Quelle der Entscheidung; Link via Kielanwalt)

Ehrlicher Killer gesucht

Drei Jahre und neun Monate muss ein Paar in Haft. Die Frau hatte, so das Hamburger Landgericht, ihren Lebenspartner beauftragt, einen Mörder für den ungeliebten Ehemann zu finden. Bei der wochenlangen Suche nach einem Auftragskiller kam unter anderem ein Türsteher vom Hamburger Kiez in die engere Wahl, „weil er so ehrlich aussah“. Der Auserwählte war allerdings nur deshalb nicht Kriminalbeamter geworden, weil er durch die mündliche Prüfung gefallen war. Er offenbarte den Plan der Polizei, berichtet das Hamburger Abendblatt.

(Link gefunden bei ElbeLaw)

Rückfrage

Der W. Rechtsschutzversicherung schickte ich eine Deckungsanfrage, unter anderem mit folgendem Text:

… die Tochter Ihres oben genannten Versicherungsnehmers vertreten wir in einer Verkehrsstrafsache.

Jetzt erhalte ich folgende Rückfrage:

Zur weiteren Bearbeitung des Schadensfalls benötigen wir noch folgende Auskunft: In welchem verwandtschaftlichen Verhältnis steht die betroffene Person zu unserem Versicherungsnehmer (z.B. Ehegatte, Kind)?

Chef arbeitet selbst

Huch, der Bußgeldbescheid (50 Euro wegen zu schnellen Fahrens) ist eigenhändig von einem Dr. unterzeichnet. Ein Blick auf die Homepage der Mittelstadt. Die Post kommt tatsächlich vom Ordnungsdezernenten persönlich.

Einspruch habe ich trotzdem eingelegt.

Bleibender Eindruck

„Ich weiß ja nicht, ob wir uns schon kennen“, sagt ein Anwalt am Telefon zu mir. „Aber Sie können sich darauf verlassen, dass…“

Vor ungefähr drei Wochen haben wir in einer Strafsache jeweils einen Angeklagten verteidigt. Da habe ich wohl keinen bleibenden Eindruck hinterlassen.

Der Experte spricht

Wer ist schuld am (angeblichen) Waldsterben? Die Anwälte, jedenfalls die in den USA. Im Deutschlandradio liefert ein Umweltexperte namens Braungart dem Moderator eine plausible Erklärung für den höheren Papierverbrauch in den USA:

Woran liegt das eigentlich in den USA? Dass die so viel mehr lesen als wir, kann ich mir spontan nicht vorstellen.

Braungart: Nein, das liegt daran, dass sie viel mehr irgendwelche Werbungs-, Druckerzeugnisse haben vor allem und dass sie sehr viel mehr Dinge aus Rechnern ausdrucken zum Beispiel, also in Büros wird auch sehr viel mehr Papier gebraucht. Es liegt auch daran, dass es in den USA so viele Anwälte gibt, also es gibt in den USA viel mehr Anwälte als weltweit insgesamt gibt, das heißt, es gibt ganz viele rechtliche Vorgänge, die ganz lange Dokumente sind.

(Danke an R. für den Link)