Premiere ist „kulant“

Angesichts der Sach- und Rechtslage und ziemlichen Beweisproblemen wählt Premiere in diesem Fall den Weg, den man an großen Unternehmen schätzt:

Ihrer Auffassung schließen wir uns nach wie vor nicht an.

Etwas weiter unten heißt es dann:

Um die Angelegenheit jedoch zum Abschluss zu bringen, haben wir das Abonnement Ihres Mandanten aus Kulanz … beendet.

Danke! Danke! Danke!

Kurzer Text, eigenwillige Interpretation

Zu den Verlinkungsregeln des Bundesgesundheitsministeriums erreicht mich eine Mail des Referats Öffentlichkeitsarbeit:

Sehr geehrte Damen und Herren,

vielen Dank für Ihre Mail. Mit Erstaunen haben wir die Kritik an den Verlinkungsregeln des BMG zur Kenntnis genommen. Solche oder ähnliche Nutzungsbedingungen sind durchaus üblich (siehe zum Beispitel T-Online, Financial Time Deutschland, BMAS, Fraunhofer Institut, FIFA, Sparkasse etc.).

Absicht des BMG ist es nicht, zu zensieren, sondern zu vermeiden, dass die Seiten in missverständlichem Zusammenhang verlinkt werden. Es besteht keine Erlaubnispflicht, da die Erlaubnis schon gegeben ist. Diese Erlaubnis kann lediglich widerrufen werden, wenn z.B. der Link als Inline-Link ohne URL oder innerhalb von Frames gesetzt wird, sodass beim durchschnittlich oberflächlichen Lesen die Herkunft des Werkes nicht erkennbar ist oder darauf nicht aufmerksam gemacht wird; in diesem Fall läge eine Verletzung des § 13 UrhG vor. Bei einer Verletzung des UrhG können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Mit freundlichen Grüßen
Referat Öffentlichkeitsarbeit

So lang ist der eigene Regeltext doch nicht, um zu merken, dass es gerade nicht so ist, wie in der Mail beschrieben:

Die Erlaubnis steht ausdrücklich unter der Bedingung, dass der „Vertragspartner“ das Ministerium binnen 24 Stunden über den Link informiert („wenn Sie die nachfolgenden Regeln einhalten“). Und für diese Meldepflicht gibt es nicht einmal den Hauch einer Rechtsgrundlage. Außerdem soll die Erlaubnis „jederzeit widerrufbar“ sein.

Insgesamt bestätigt diese Antwort meine Einschätzung, dass in Berlin Nebelkerzen schon reflexartig geworfen werden.

Wir sind zuversichtlich

Es schreibt die Anwaltskanzlei R., eine der Abmahnmaschinen im Dienste der Musikindustrie:

Wir sind zuversichtlich, dass wir künftig nicht erneut wegen weiterer Rechtsverletzungen mit Ihrem Mandanten in Kontakt treten müssen und verbleiben mit freundlichen kollegialen Grüßen…

Das sollen wir jetzt glauben?

060606a.jpg

Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)

„Erkennen Sie den Neger?“

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

„Erkennen Sie den Neger wieder?“ soll Ende des vorigen Jahres der Vorsitzende Strafrichter Jochen Schuster (64) am Düsseldorfer Landgericht einen Zeugen gefragt haben. Und die beiden Angeklagten, die aus Afrika stammen, hat er wohl als „Neger“ tituliert und einen Dolmetscher gebeten, seine Fragen „in ihre Negersprache“ zu übersetzen.

Jetzt beschäftigte sich der Rechtsausschuss des Landtages mit diesen „möglichen rassistischen Äußerungen“. Es kam zu einem heftigen Schlagabtausch zwischen Justizministerin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) und der oppositionellen SPD. Die Ministerin ließ das Parlament wissen, sie habe umgehend um einen Bericht gebeten, als sie vom Vorfall erfahren habe. Sämtliche Befragungen seien aber noch nicht abgeschlossen, erst danach werde sie das Ereignis bewerten.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass solche Worte aus dem Mund eines Richters ausdrücklich zu missbilligen wären. Doch dann stellte der SPD-Abgeordnete Frank Sichau eine simple Frage: Ob die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen Schuster eingeleitet habe – das sei ja ihre Pflicht. Die Ministerin wich mehrfach aus. Zum hörbaren Unmut der CDU-Fraktion hakten SPD-Abgeordnete immer wieder nach.

Unter diesem Druck setzte sich die Justizministerin schließlich in die Nesseln: „Ich habe keinen Zweifel, dass die Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen hat!“ Das aber hat die Behörde bis gestern eben nicht getan, bestätigte uns ein Sprecher auf erneute Nachfrage: Ein erforderlicher Strafantrag sei zu keiner Zeit gestellt worden. (pbd)

Experten?

Ungewöhnliche Probleme beim ZDF. Kerner muss jetzt schon zum wiederholten Mal mit dem Pförtner und dem Taxifahrer sprechen.

Feiertagsbilanz

Ich fülle mich ab mit: Vitaminen, Spirulina, Q10, Lachsöl, Magnesium und Bierhefe.

Aber Sport und ausreichend Schlaf tun es eigentlich auch. Sogar viel besser.

Keine Ausnahmen

Sind Passfotos mit Kopftuch erlaubt? Grundsätzlich nein, aber die Behörden können Ausnahmen erlauben. Insbesondere, wenn die Religion dem Antragsteller eine Kopfbedeckung gebietet.

Ekrem Senol berichtet auf JurBlog.de, wie die Stadtverwaltung Mönchengladbach-Rheydt das Ganze handhabt: Den unteren Teil der Mustertafel der Bundesdruckerei, der zulässige Fotos mit Kopftuch zeigt, habe man einfach abgeschnitten. In Rheydt werden, so Senol, deshalb auch keine Ausnahmen gemacht.

Der Beitrag hat den schönen Titel: Wie man das Recht abschneidet.

Ich-AG: Erfolgsquote unbekannt

Die Ich-AGs haben seit 2003 rund drei Milliarden Euro gekostet. Abgesehen vom Betrag finde ich in der Stellungnahme der Bundesregierung folgenden Satz bemerkenswert:

Die Bundesregierung ergänzt, dass keine exakten Angaben darüber vorliegen, wie viele der Existenzgründer ihre Selbstständigkeit vor Auslaufen des Förderzeitraums aufgegeben haben.

Ich stelle mir einen x-beliebigen Firmenchef vor, der nach der Einführungsphase eines Produktes Verkaufszahlen sehen möchte. Und dann zu hören kriegt:

Wissen wir nicht, aber wir haben drei Händler angerufen. Die haben jeweils 2, 13 und 121 Stück verkauft. Also schließen wir daraus, dass unsere weiteren dreitausend Vertriebspartner im Durchschnitt 45 Stück verkauft haben.

Der verantwortliche Mitarbeiter könnte sich wahrscheinlich auch schnell um eine Ich-AG bemühen.

(Meldung des Bundestages; Link gefunden bei Anwalt bloggt)

Kennen wir nicht

Jetzt teilt mir schon die zweite Rechtsschutzversicherung mit, dass der Mandant dort nicht versichert ist. Jetzt soll er mir entweder die Police zeigen. Oder die Unterlagen selbst ins Schadensbüro tragen.

Urteil: Forenbetreiber haften nicht für Kommentare

Weitere Entwarnung für Forenbetreiber und Blogger: Das Oberlandesgericht Düsseldorf festigt mit einem neuen Urteil vom 7. Juni 2006 seine Rechtsprechung, nach der für rechtswidrige Einträge Dritter keine direkte Haftung besteht. Gelöscht werden müssen solche Beiträge auch erst dann, wenn der Forenbetreiber von ihnen Kenntnis erlangt hat. Eine allgemeine, umfassende Prüfungspflicht lehnt das Gericht ab.

(Link gefunden im domainblog)