„Schönes Wochenende, tschüss.“
Na ja, der Anrufer von eben fuhr auf der Autobahn, hörte Radio und versuchte, mir seinen neuesten Fall zu erklären. Das kann man schon mal durcheinander kommen.
„Schönes Wochenende, tschüss.“
Na ja, der Anrufer von eben fuhr auf der Autobahn, hörte Radio und versuchte, mir seinen neuesten Fall zu erklären. Das kann man schon mal durcheinander kommen.
Gibt es eigentlich noch zwei monatliche Freistunden für Telefonkunden ab 80?
Google und die T-Com-Stichwortsuche lassen mich gerade im Stich. Und meine Großmutter möchte das so gern wissen.
Gerade hatte ich den armen Herrn M. aus Velbert am Telefon. Dessen Nummer fängt mit 645 an. Die des Amtsgerichts mit 945. Das ist verwechslungsanfällig, vor allem wenn an der betreffenden Durchwahl des Amtsgerichts über Tage niemand abnimmt. Und sich auch sonst keiner zuständig fühlt. Beim 295. Wählversuch steigt nun mal die Gefahr eines Zahlendrehers.
Herr M. nimmt die Anrufe gelassen. „Ich bin ja immer froh, wenn mich keiner verhaften will.“
Sieh an, der Bundesrat.
Die Länderkammer meint, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung (FAusrüstV) dem Grundsatz zum Abbau überflüssiger bürokratischer Regelungen widerspricht. Was wohl heißt, dass die Fahrrad-Ausrüstungs-Verordnung eine überflüssige bürokratische Regelung wäre.
Also ab zum Altpapier.
Publikumszeiten:
Mo. – Fr.: 8.30 bis 12.30 Uhr
Die. auch: 14.00 bis 15.00 Uhr
Focus online fasst schön zusammen, welche Rechte Flugreisende bei verspäteten und annullierten Flügen haben.
Weil er mit seinem Anwalt unzufrieden war, soll ein Rentner in Pirmasens ausgeflippt sein:
Als dann sein ehemaliger Verteidiger auftauchte, aber aufgrund der zurückliegenden Schwierigkeiten nicht mit ihm sprechen wollte, ihn vielmehr des Hauses verwies, wurde der Rentner nach anfänglichem Geschrei und mündlichen Drohungen auch noch handgreiflich. Mit seinem Spazierstock schlug er insgesamt sieben der neun Scheiben einer Trenntür ein, zertrümmerte drei Schreibtischplatten und einen Computer-Bildschirm. Der dabei angerichtete Schaden in der Kanzlei belief sich auf rund 1 300 Euro.
Außerdem habe er gedroht: „Ich mach Sie fertig, ich schlag Sie tot“, sagte das Opfer aus. Zusätzlich habe der Angeklagte gedroht, mit drei weiteren Schlägern an dem Wohnhaus des Rechtsanwalts zu erscheinen und auch dort alles kurz und klein zu schlagen. Bei der Attacke des Angeklagten erlitt auch eine Kanzleimitarbeiterin blutende Schnittverletzungen am Oberarm.
Die Pirmasenser Zeitung berichtet weitere Einzelheiten des Streits, der dem Renter jetzt fünf Monate auf Bewährung einbrachte.
Der Eisenwarenladen an meinem Fußweg zum Büro ist wirklich toll. Mit Hilfe der kompetenten Beratung anhand eines Digitalfotos („das ist eindeutig ein Innengewinde“) konnte ich gleich den altersschwachen Perlator erneuern. Dessen Überreste waren mir heute Morgen ins Rasierwasser gebröselt.
Klappte alles ohne Kollateralschäden. Und das will bei mir was heißen.
Falls Sie mit (Ihren) minderjährigen Kindern mal flippern wollen: Eine Spielhalle, und sei sie noch so mondän und zurückhaltend gestaltet, ist nicht der richtige Ort. Personen unter 18 Jahren dürfen sich grundsätzlich nicht in Spielhallen aufhalten (§ 6 des Jugendschutzgesetzes). Auch nicht, wenn die Eltern dabei sind.
Wer die Kinder trotzdem in eine Spielhalle mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 50.000 € (§ 28 Absätze 3 und 4 Jugendschutzgesetz).
Wollte ich nur mal so erzählen.
Ich habe mir heute Morgen bei Starbucks beiläufig einige Päckchen „Brown Sugar“ in die Jackentasche gesteckt.
Kann man sich als Selbstbediener in einem Selbstbedienungsladen strafbar machen? Das überlege ich erst jetzt. Bisher noch ohne klares Ergebnis.
Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)
Gerichte machen sich auch gern selbst Arbeit. Ermittlungsrichter zum Beispiel, die auf Durchsuchungsbeschlüsse nur das eigene Aktenzeichen schreiben. Wenn sie auch gleich noch das Aktenzeichen der Staatsanwaltschaft notieren würden, müsste ich nicht bei der Geschäftsstelle anrufen und mich nach diesem Aktenzeichen erkundigen:
„… tut mir Leid, die Geschäftsstelle beim Ermittlungsrichter ist nur morgens besetzt. Wenn überhaupt.“
In diesem Fall handelt es sich, wie man unschwer erkennt, um ein ländlich gelegenes Amtsgericht.
Aus einem Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf:
Nach § 2332 Abs. 1 BGB verjährt der Pflichtteilsanspruch in drei Jahren von dem Zeitpunkt an, in welchem der Pflichtteilsberechtigte von dem Eintritt des Erbfalls und von der ihn beeinträchtigenden Verfügung Kenntnis erlangt, ohne Rücksicht auf diese Kenntnis in 30 Jahren von dem Eintritt des Erbfalls an.
Mit der Übersendung des Testaments mit Schreiben vom 15. Mai 2001 erlangten die Kläger Kenntnis von dem Erbfall und von der sie beeinträchtigenden Verfügung. Drei Jahre später, also noch im Monat Mai 2004, trat Verjährung ein. Die Klage wurde jedoch erst am 22. August 2005 bei Gericht eingereicht, vermochte demgemäß die Verjährung nicht mehr nach § 204 Abs. 1 Satz 1 BGB zu hemmen.
Das ist bitter für den Anwalt, der die Klägerseite vertritt. Sein erstes Schreiben datiert nämlich vom 25. September 2002. Er hätte rechtzeitig klagen können.
In Gerichts- und Ermittlungsakten sind häufig Briefumschläge eingeheftet. Die enthalten mitunter interessante Unterlagen. Vorstrafenlisten, Führerscheine, Sparbücher, anonyme Briefe, falsche Geldscheine und Abschiedsbriefe. Um nur ein paar Beispiele zu nennen.
Ich muss im Büro noch einmal Bescheid sagen, dass diese Sachen unbedingt komplett kopiert werden müssen. Auch wenn der Umschlag brutalstmöglich zugetackert ist. Dann hätte ich heute Morgen im Gericht nämlich auch gewusst, dass mein Mandant einschlägig vorbestraft ist. Entgegen seiner Beteuerungen.
Wir haben trotzdem noch die Kurve gekriegt. Geldstrafe gegen Geständnis. Aber nur weil die Sonne scheint. Und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft sich als extrem flexibel erwies. Sie war nämlich ursprünglich nur so milde gestimmt, weil sie ebenfalls von keiner Vorstrafe wusste.
Heftklammern schrecken halt ab, überall.
Die ausgeschlossene Verteidigerin des mutmaßlichen Holocaust-Leugners Ernst Zündel ist heute aus dem Gerichtssaal getragen worden, berichtet der Tagesspiegel. Die Anwältin hatte sich wieder auf die Verteidigerbank gesetzt und sich geweigert, in den Zuschauerraum zu gehen.
Vielleicht wäre es besser gewesen, die Frau in den Zuschauerraum zu tragen. Die verbliebenen Verteidiger haben sich jetzt bestimmt eine Notiz auf dem Zettel mit möglichen Revisionsgründen gemacht. Bei mir stünde da „Verletzung des Öffentlichkeitsgrundsatzes?“
Die Firma Euroweb hat heute vor dem Landgericht Düsseldorf eine Niederlage hinnehmen müssen. Das Landgericht Düsseldorf lehnte eine einstweilige Verfügung gegen einen unzufriedenen Eurowebkunden ab. Dieser hatte in Mails Erfahrungsberichte über Euroweb weitergeleitet. Das wollte die Firma verbieten lassen. heise online berichtet Einzelheiten:
Auch die Grenze zu Beleidigung und übler Nachrede sah er nicht überschritten: „Zur Demokratie gehört ein Diskurs unter den Menschen“, erklärte der Richter. Die in der Mail enthaltenen Formulierungen wie „Abzocke“ oder „über den Tisch ziehen“ sah er nicht als unwahre Tatsachenbehauptungen, sondern als Unmutsäußerungen, die von dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt sind. Allerdings mahnte er den Handwerker Geisler, vorsichtig bei dem zu sein, was er verbreite: „Es ist immer schwierig, eine Abgrenzung zu treffen.“