NICHTS ZU JAUCH

Ausgerechnet die Boulevardpresse soll um ein schönes Thema gebracht werden: Günther Jauch lässt von zwei Anwälten, die aber nicht zitiert werden wollen, mitteilen, er wünsche keine weitere Berichterstattung über seine geplante Hochzeit. So berichtet es Spiegel online.

Merkwürdig, dass selbst so ein guter Kommunikator es nicht erst mal im Guten versucht. Die Redaktionen und ihre Rechtsabteilungen kennen das Caroline-Urteil doch auch. Warum sollte da ein fairer Ausgleich zwischen Privatsphäre und Informationsbedürfnis nicht möglich sein?

Zum gleichen Thema die Berliner Zeitung: Bitte nicht weitersagen

ZEITREISE

Es wird so 1975 gewesen sein. Vielleicht auch 1976. In Buchbach / Oberfranken, meinem ziemlich katholischen Geburtsort, gab es kein Kino. Aber im benachbarten Windheim. Immerhin warb das Windheimer Kino auch bei den Leuten aus dem Nachbardorf für seine Filme. Der Plakatkasten hing rechts neben Paula, dem kleinen Lebensmittelladen.

Wenn ich, der Elfjährige, bei meiner Großmutter zu Besuch in Buchbach war, habe ich immer freiwillig den Einkauf übernommen. Ich lief 15 oder 20 Mal am Plakatkasten vorbei, um einen Blick auf die Bilder zu erhaschen. Wenn mir jemand entgegenkam, ging ich schnell weiter.

Wenn ich mich dann nach hundert Metern auf der Straße umdrehte oder kurz vor Paulas Eingangstür kehrt machte, kam mir meistens wieder der Fußgänger entgegen, wegen dem ich gekniffen hatte. Der guckte natürlich böse, denn damals zog so ein Plakatkasten sogar noch erwachsene katholische Menschen an. Meistens tat der Betreffende dann so, als hätte er sich nur umgedreht, um seiner Verantwortung gegenüber der Jugend gerecht zu werden. „So was ist nichts für kleine Jungs. Schleich‘ dich.“

Die Filme, die dort liefen, habe ich aus Altersgründen natürlich nie gesehen. Ich weiß nur noch, wie die mit den schönsten und verheißungsvollsten Plakaten hießen: Schulmädchenreport. Aber heute, mehr als 30 Jahre später, gönne ich mir eine Portion Nostalgie. Amango hat mir Teil 1 geschickt.

HOFFNUNG

Strafbefehl vom 22. Juni 2005. Zugestellt am 22. März 2006. Und ich hatte dem Mandanten schon Hoffnung gemacht, dass manchmal sogar Akten verloren gehen.

KEIN ZITAT

Focus online berichtet ausführlich über den Fall S. ./. Transparency International Deutsches Chapter e.V.:

Die Verschwiegenheitspflicht hielt nur wenige Stunden. Noch am Montagabend veröffentlichte die Organisation eine Pressemitteilung, in der die angeblich so schützenswerten Personalangelegenheiten detailliert ausgebreitet wurden: Dass die einstige TI-Mitarbeiterin, deren Arbeitsverhältnis nach der Probezeit endete, bei 20 Wochenstunden eine Vergütung von 1000 Euro brutto monatlich erhielt, dazu detailliert ihre weitere Gehaltsforderung.

All diese Einzelheiten hätte TI nach Eigenverständnis gar nicht veröffentlichen dürfen – auch Justiziar Marten hatte zuvor gegenüber FOCUS Online auf die verschiedenen Persönlichkeitsrechte verwiesen. Doch weder dazu noch mit seinen Äußerungen zum juristischen Vorgehen will sich der Ethikbeauftragte zitieren lassen: er werde keine Äußerungen zur Veröffentlichung freigebe, teilte Marten schriftlich mit, weil die Zitate „ihren Bedeutungsinhalt aus dem Zusammenhang (erlangen), in den Sie sie stellen“. Im Klartext: ohne Kenntnis des gesamten Berichts kein Zitat – ein Vorgehen, mit dem kein Politiker davonkäme.

Nachtrag:

– Bericht der Netzeitung

– Bericht auf N24.de

– Bericht auf tagesschau.de

VORSCHLAG

Wie sage ich meinem Kunden, dass er zahlen soll? Vorschlag der Kollegin J. aus Düsseldorf, abgeschrieben von einer ihrer Rechnungen:

„… in vorbezeichneter Angelegenheit erlauben wir uns, Ihnen für unsere Tätigkeit nachfolgende Kostennote aufzugeben.“

2.500 MAILS

Der Berliner Strafverteidiger Hoenig hat in fünf Tagen mehr als 2.500 Mails erhalten. Vom selben Absender, einem Fachanwalt für Strafrecht aus Paderborn. Bis heute hat er dafür kein Wort der Entschuldigung gehört. Jetzt, meint er, ist eine Abmahnung fällig.

Sein Bericht und der Link zur Abmahnung.

PRETTY GOOD

I figured they would leave me isolated for a while. It usually happens that way. Isolation causes an urge to talk. An urge to talk can become an urge to confess. A brutal arrest followed by an hour’s isolation is pretty good strategy.

Lee Child, Killing Floor

GESTÖRTES VERHÄLTNIS

Sehr geehrter Herr Kollege Prof. Dr. M.,

wir vertreten die rechtlichen Interessen von Frau S.

Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass Sie Ihre Vertretungsbefugnis für den Verein T.I. nicht entsprechend den gesetzlichen Vorgaben nachgewiesen haben. Wir rügen deshalb Ihre ordnungsgemäße Bevollmächtigung.

Zu Ihren diversen Aufforderungsschreiben nehmen wir wie folgt Stellung:

1. Der ursprüngliche Blogeintrag unserer Mandantin war nicht zu beanstanden.

a) Soweit sie monieren, der Beitrag enthalte unrichtige Tatsachen, benennen Sie in Ihrem Schreiben keine einzige Tatsache, die unrichtig sein soll. Nach den uns vorliegenden Informationen sind auch sämtliche Tasachen wahr. Sollten Sie dies anders sehen, wollen Sie bitte spezifizieren, welche Tatsachenbehauptungen Sie beanstanden.

b) Der von Ihnen geltend gemachte generelle Beseitigungsanspruch geht ins Leere. Er existiert nämlich nicht. In unserem Land herrscht Presse- und Meinungsfreiheit. Auch ein Verein wie der Ihre muss es sich gefallen lassen, Gegenstand kritischer Auseinandersetzung zu sein. Deshalb kann von einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte des Vereins überhaupt keine Rede sein.

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DIE GUTMENSCHEN

Die Betreiberin des Blogs „Gedankenträger“ hat das Unterlassungsschreiben eines habilitierten Juristen veröffentlicht, der den deutschen Ableger von Transparency International vertritt. Dieses Schreiben, mit dem zur Löschung eines Eintrags aufgefordert wird, hat einige Diskussionen ausgelöst (Technorati Search).

Jetzt verlangt der Herr Professor, dass neben dem Eintrag auch sein Schreiben gelöscht wird. Denn er sieht seine Urheberrechte verletzt. Seine Urheberrechte woran? Am juristischen Geblubber? Dem verkrampften-Behauptungen-Aufstellen-und-Belege-dafür-vergessen? Dem Geseire über Persönlichkeitsrechte von Institutionen? Der weltbewegenden Ansicht, dass eine harmlose Meinungsäußerung auch gleich eine unzulässige Schmähkritik ist? Der Klagedrohung aus dem Prozessformularbuch?

Gutmenschen können manchmal wirklich anstrengend sein.

STANDKOSTEN

Meine Mandantin hatte sich einen Mini gekauft. Das Fahrzeug war gerade ein Jahr alt, hatte echte deutsche Papier, alles bestens. Nur leider stammte der Wagen ursprünglich aus Italien. Ein Leasingfahrzeug, das unterschlagen worden sein soll und dann seinen Weg nach Deutschland fand. Ihr fragt euch, wie solche Autos zu einem echten deutschen Kfz-Brief kommen? Das erzähle ich besser in meinem ersten Roman.

Irgendwie geriet das Fahrzeug aber ins Visier der Polizei und wurde beschlagnahmt. Beim Streit mit einer italienischen Versicherung setzte ich mich durch. Denn meine Mandantin hatte den Wagen „gutgläubig“ erworben. Dabei spielte eine Rolle, dass der Kfz-Brief besonderen Glauben rechtfertigt. Und dass ein unterschlagenes Autos nicht „abhanden gekommen“ im Sinne des Gesetzes ist. Ein gutgläubiger Erwerb ist also möglich.

Der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Düsseldorf fasste also einen Beschluss, dass der Wagen nach § 111k Strafprozessordnung. Er ordnete an, dass der Wagen an meine Mandantin herauszugeben ist. Super, dachte diese. Bis sie mit dem Chef des Autohofes sprach, wohin das Fahrzeug geschleppt wurde. Der will nämlich 1.000 € Standgebühren.

Polizeibeamter 1, zuständig für die Sicherstellung, sieht seine Hände gebunden. Sein Kollege Polizeibeamter 2, der die Ermittlungen führte, habe auf dem Sicherstellungszettel „Eigentumssicherung“ notiert. „Dann muss der Berechtigte die Kosten tragen.“ So lange Polizeibeamter 2 das nicht korrigiere, helfe ihm auch ein Gerichtsbeschluss nicht weiter. Auf meine Frage, ob er sich also der eindeutigen Anordnung des Amtsgerichts widersetzt, erwiderte Polizeibeamter 1 sinngemäß: Was interessiert mich ein Gericht?

Polizeibeamter 2 kann sich angeblich nicht zur Sache äußern. Denn er hat die Akte zur Staatsanwaltschaft geschickt. Außerdem meint er, dass es überhaupt nicht darauf ankommt, was er schreibt. Der Staatsanwalt versteht die Sache nicht. Er hält den Beschluss des Amtsgerichts für eindeutig. „Da steht doch nichts von Kosten, oder?“ Er ist aber bereit, mit den Polizeibeamten 1 oder 2 zu reden, sofern sich diese bei ihm melden. Aber grundsätzlich ist er der Meinung, dass das die Polizei mit sich selbst ausmachen soll.

Ob mittlerweile einer der Herren zum Telefonhörer gegriffen hat, weiß ich nicht. Eher nicht, denn Polizeibeamter 1 setzt jetzt eine Frist, das Fahrzeug abzuholen. Sollte dies nicht nicht „bis zum 8. Tag nach Zustellung dieses Schreibens“ geschehen, droht Ungemach:

Ich weise Sie schon jetzt darauf hin, dass dass Fahrzeugzubehör (Radio, Warndreieck, Verbandkasten etc.) sowie alle im Fahrzeug befindlichen Gegenstände zusammen mit Ihrem Fahrzeug verschrottet wird.

Der Standplatzbetreiber will allerdings nach wie vor seinen Tausender. Ich habe dem zuständigen Polizeipräsidenten jetzt mit einer Klage gedroht. Die wird auch Schadensersatz beinhalten, denn schöner wird der Mini mit der Zeit ja kaum.