KEIN GESCHENK

Aus dem Polizeibericht:

Am 08.02.2006 um 18.15 Uhr beobachtete ein Detektiv in einem Kaufhaus an der Bahnhofstraße einen 27-jährigen Mann aus Bremen beim Diebstahl. Der Tatverdächtige hatte 25 Mascara-Stifte im Wert von 260 Euro in seine Jackentasche gesteckt. Er wollte das Kaufhaus ohne zu zahlen verlassen. Als der Detektiv ihn ansprach, kam es zu einer kurzen Rangelei. Anschließend übergab er den Tatverdächtigen der Polizei. Die Beamten nahmen ihn fest und brachten ihn ins Polizeigewahrsam. Heute hat er in seiner Vernehmung die Tat gestanden. Auf Antrag der StA Essen führte das AG Gelsenkirchen heute ein beschleunigtes Verfahren durch. Der zuständige Richter verurteilte den 27-Jährigen zu 8 Monaten Haft ohne Bewährung. Das Urteil ist rechtskräftig. Anschließend kam der Tatverdächtige in die Justizvollzugsanstalt Gelsenkirchen.

Nach § 418 Abs. 4 Strafprozessordnung muss dem Beschuldigten im beschleunigten Verfahren ein Verteidiger beigeordnet werden, wenn eine Freiheitsstrafe von über sechs Monaten zu erwarten ist. Stellt sich erst in der Verhandlung raus, dass so eine hohe Freiheitsstrafe verhängt werden könnte, muss der Verteidiger nachträglich bestellt werden. Die bisherigen Teile der Verhandlung sind in seiner Anwesenheit nachzuholen (Meyer-Goßner, StPO, § 418 Rdnr. 12).

Wenn ich den Polizeibericht lese, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass an der Verhandlung ein Verteidiger mitgewirkt hat. Jedenfalls keiner, der nüchtern war. Vor allem kann ich mir nicht erklären, wieso das Urteil rechtskräftig geworden ist. Acht Monate ohne Bewährung sind bei dem Tatvorwurf ja nicht gerade ein Geschenk.

(Link gefunden bei Recht und Alltag)

DIE KEULE

Jetzt noch eine Haftprüfung. Zentrales Thema dürfte die Frage sein, ob man bei einem Heranwachsenden etwas sensibler mit dem Haftgrund der Wiederholungsgefahr umgehen muss als bei einem Erwachsenen.

Jedenfalls scheint es mir gewagt, angesichts eines vor zwei Jahren begangenen Raubes und einer, im einzelnen noch nicht geklärten, Wiederholung vor wenigen Wochen gleich die Keule rauszuholen. Präventiv wegsperren, das ist schon ein extremes Vorgehen. Insbesondere im Jugendstrafrecht, wo der Erziehungsgedanke dominieren soll.

Zum Glück hat die Wiederholungsgefahr ein anderer Haftrichter angenommen. Da jetzt das Wohnsitzgericht des Heranwachsenden zuständig ist, besteht zumindest eine gewisse Hoffnung, dass sich mit guten Argumenten was erreichen lässt. Zum Beispiel könnte der Haftbefehl auf „Fluchtgefahr“ umgeschrieben und dann außer Vollzug gesetzt werden.

SÜSSE TRÄUME

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat sich etwas Besonderes ausgedacht: Sitzungsprotokolle von Strafgerichten sollen auch nachträglich noch geändert werden, selbst wenn damit der begründeten Revision des Angeklagten die Grundlage entzogen wird.

Ein Angeklagter hatte gerügt, dass der Anklagesatz in der Hauptverhandlung nicht verlesen wurde. Ein entsprechender Vermerk fand sich nämlich nicht im Sitzungsprotokoll. Sowohl der Richter als auch der Vertreter der Anklage erinnerten sich aber daran, dass der Anklagesatz verlesen wurde. Deshalb berichtigte der Richter das Protokoll.

Nach derzeit gültiger Rechtsprechung ändert diese Protokollberichtigung aber nichts daran, dass die Revision des Angeklagten Erfolg hätte. Denn es gilt bislang der Grundsatz, dass Protokollberichtigungen spätestens dann nicht mehr zulässig sind, wenn sie einen vom Angeklagten aufgedeckten Verfahrensfehler nachträglich „heilen“.

Diese Rechtsprechung möchte der 1. Strafsenat jetzt kippen.

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GO SEAHAWKS

Wir schalten um in die USA. TheDenverChannel.com:

TACOMA, Wash. — A judge overseeing a manslaughter case embarrassed prosecutors and upset the victim’s family when she called for a Super Bowl cheer for the Seattle Seahawks before the start of the sentencing hearing.

Angeblich wollte die Richterin die Atmosphäre im Gerichtssaal nur etwas auflockern – bevor sie den Angeklagten für 13,5 Jahre ins Gefängnis schickte.

(Danke an Mathias Schindler für den Link)

GVU: WIR DÜRFEN DAS

Die GVU nimmt gegenüber der Süddeutschen Zeitung Stellung zum Vorwurf, „Raub“kopien zur Verfügung gestellt bzw. Mittelsmänner hierfür bezahlt und die Infrastruktur (z.B. Server) finanziert zu haben. Ich habe den Artikel zweimal gelesen und finde kein nachvollziehbares Dementi. Im Gegenteil, die Aktionen werden als notwendig dargestellt. Außerdem habe es Absprachen mit den Staatsanwaltschaften gegeben.

Interessant ist auch dieses Zitat des GVU-Geschäftsführers:

Sicher, staatliche Behörden dürften so nicht agieren. Insofern habe man die Nicht-Staatlichkeit der GVU für diese besondere Form der Ermittlungen genutzt. Doch lediglich in der Funktion eines „Katalysators“.

Aha, die GVU darf also mehr als staatliche Behörden. Wenn sich das mal nicht als riesengroßer Irrtum erweist.

Auch zum Thema bei heise online: Französisches Gericht erlaubt Privatkopien aus Tauschbörsen

LIZENZ ZUM DUZEN

Dieter Bohlen hat die Lizenz zum Duzen. Das Landgericht Hamburg lehnte einen Strafbefehl gegen den Sänger ab, weil er einen Polizeibeamten geduzt haben soll. Die Hamburger Morgenpost zitiert aus der Begründung:

„Das Duzen des Polizeibeamten ist unter Berücksichtigung des Umstands, dass Herr Bohlen augenscheinlich ein gleiches Verhalten bei öffentlichen Auftritten an den Tag legt und das Duzen zu seinen normalen Umgangsformen gehört, nur als Unhöflichkeit ohne ehrverletzenden Inhalt zu werten.“

Ich finde den Beschluss in der Sache richtig. Unhöflich ja, beleidigend nein. Nur die weitere Begründung ist schief. Und eigentlich auch unnötig. Dass sich jemand anders verhält als andere, gibt ihm keine Narrenfreiheit.

(Link gefunden bei Streitsache; danke auch an Adrea Altefrone für den Hinweis=

GANZ EINFACH 2

„Wenn Ihr Mandant sich nicht als Zeuge äußern will, gehe ich davon aus, dass er den Wagen gefahren hat.“

„Gut, dann ist Herr N. jetzt ja Beschuldigter. Herr N. macht nunmehr von seinem Recht als Beschuldigter Gebrauch, sich überhaupt nicht zur Sache zu äußern.“

Öh.

GANZ EINFACH

Auf zu einer Zeugenvernehmung. Wird inhaltlich ganz einfach. Der von mir vertretene Zeuge sagt nichts. Mal sehen, ob der Beamte weiß oder mir zumindest glaubt, dass er (als Polizist) von niemandem Auskunft verlangen kann. Auch nicht von Zeugen.

Sicherheitshalber packe ich mal die Strafprozessordnung ein.

AUF DEM RÜCKWEG

Auf dem Rückweg vom Gericht lief mir in der Altstadt ein Mandant über den Weg. Er hat mich nicht gesehen, aber ich habe ihn gegrüßt. Nach einem kurzen Gespräch stellte er mir noch seine Standardfrage:

Hätten Sie vielleicht etwas Kleingeld für mich? Für einen Kaffee?

Ich habe ihm alles in die Hand gedrückt, was ich hatte. Somit habe ich ihm einen Teil seines nächsten Schusses finanziert. Den Rest wird er sich bei einem Freier verdienen, der sich hoffentlich nicht in der trügerischen Hoffnung wiegt, dass Fast-Noch-Teenager schon nicht HIV-positiv sein werden.

Wieder mal der Gedanke, ob das Leben dieses Jungen und so vieler anderer nicht weit weniger elend wäre, wenn sie sich ihre nächste Dosis in der Apotheke holen könnten.

GEZ-ABZOCKE

Spiegel online zur GEZ-Abzocke ab Januar 2007. Momentan habe ich nicht übel Lust, das durch alle Instanzen zu klären. Muss ich mich wohl rechtzeitig um einen guten Anwalt für Verwaltungsrecht kümmern. Aber vielleicht klagt der ja auch gleich selbst.

ZEIT KILLEN

Heute hat es mich mal in die Anwaltshalle verschlagen. Ich kille hier 30 Minuten. Eine Hauptverhandlung, in der ich den Nebenkläger vertrete, fängt erst später an. Einer der drei Anwälte auf der anderen Seite sitzt noch in einer anderen Verhandlung. Sagen seine Kollegen.

Jede Wette: Wenn ich jetzt das Notebook zuklappe und pünktlich um 12.30 Uhr vor dem Saal stehe, verzögert sich die Verhandlung weiter. Wenn ich dagegen hier noch ein paar Minuten sitzen bleibe, gucken mich alle gleich böse an, weil sie wegen mir nicht anfangen können bzw. wollen.

Ich überlege noch…