AUSNAHME

Bei einem Onlineshop habe ich zwei Akkus für meine Kamera bestellt. Aus der Bestellbestätigung:

Normalerweise versenden wir bei einer Erstbestellung nicht mit der Zahlart Lastschrifteinzug, da wir bereits in der Vergangenheit erhebliche Verluste durch Nichtbezahlung unserer Rechnungen hatten. In Anbetracht dass die Bestellung von einem Rechtsanwalt kommt machen wir eine Ausnahme.

ZENTRALE FRAGEN

Viele Ausländer, insbesondere Afrikaner, reisen ohne Pass nach Deutschland. Ihre persönlichen Daten können nicht überprüft werden. Die Abschiebung nach dem meist erfolglosen Asylverfahren scheitert. Denn es gibt fast nie ein Land, welches die Betroffenen ohne Nachweis der Identität aufnimmt.

Das führt dann zu zahl- und endlosen Interviews auf Ausländerbehörden. Den Betroffenen wird gesagt, dass man ihnen nicht glaubt. Und sie wiederholen das, was sie schon seit dem Asylverfahren gesagt haben.

In Bayern scheint man solchen Dingen jetzt zentral nachzugehen. Jedenfalls wurde eine Mandantin aufgefordert, bei der Regierung von Oberbayern vorzusprechen: „Sie sollen in München zu Ihrer Identität befragt werden“. Bahnfahrt und Übernachtung im Hotel werden gestellt.

Auch eine Wegbeschreibung liegt bei. Darin heißt es unter anderem: “ … wo der U-Bahn-Fahrer sich befindet, wenn der Wagen hält, geht es zum Ausgang Bayerbrunner Straße.“ Meine Mandantin wird den Fahrer also im Auge behalten.

Meine Handynummer hat sie sowieso.

BUSINESS BLOGS: TOP 100

Es gibt jetzt auch eine Top 100 der deutschen Business Blogs. Erstellt auf Basis von Blogstats. Wie nicht anders zu erwarten, ist die Diskussion um die Liste fast spannender als das Ergebnis.

Ich habe trotzdem ein wenig durch die Liste geklickt. Nachdem ich wieder wach bin, stelle ich überrascht fest, dass der Zug in Sachen Weblogs bei uns noch längst nicht abgefahren ist. Jedenfalls dürfte es für jeden Neublogger mit einigen Ideen problemlos möglich sein, an dem einen oder anderen Contentfriedhof in der Liste vorbei zu ziehen.

BINNEN ZWEI WOCHEN

Die Vorsitzende eines Schöffengerichts hat – trotz gegenteiligem, begründeten Antrag – eine Anklage zugelassen. Der Beschluss kommt mit folgendem Zusatz:

„Sie werden gebeten binnen 2 Wochen mitzuteilen, ob Zeugen benötigt werden.“

Dazu muss man wissen, dass Beweisanträge im Strafverfahren nicht als verspätet zurückgewiesen werden dürfen. Der Verteidiger kann also noch bis zum Beginn der Urteilsverkündung die Anhörung von Zeugen oder andere Beweiserhebungen verlangen.

Die Frage klingt deshalb etwas nach Zivilrecht. Da werden schon mal gerne Fristen gesetzt, nach deren Ablauf Sachvortrag und Beweisantritte als verspätet gelten. Da dies in einem Strafverfahren aber nun mal nicht geht, habe ich ein kleines Problem damit, mir solche Fristen setzen zu lassen.

Ich interpretiere die Frage deshalb mal so:

Gesteht der Angeklagte vielleicht doch? Können wir aus diesem Grund auf die Ladung von Zeugen und die damit verbundenen Kosten verzichten?

Die Antwort darauf ist allerdings ein klares Nein. Aber halt auch wieder nur nach dem heutigen Stand.

WASSERZUFUHR

Ein Ladenbesitzer hat Ärger mit dem gemieteten Getränkeautomaten. Der funktioniert nämlich nicht. Die Techniker kriegen das Gerät nicht repariert. Auf eine wiederholte Rüge teilt die Firma jetzt mit, sie schicke den Service nicht mehr raus.

Der Fehler sei selbst verschuldet. Der Ladenbesitzer deponiere nämlich „Telefonapparate“ in dem Automaten, wodurch die Wasserzufuhr zum Tank unterbrochen werde.

Telefonapparate? Ich bin schon auf die Rückmeldung gespannt.

ANWALT VERWARNT

Das Amtsgericht Braunschweig hat einen Strafverteidiger verwarnt – wegen übler Nachrede und Beleidigung von Polizeibeamten. Die Braunschweiger Zeitung berichtet.

Der Kollege Franke aus Berlin findet deutliche Worte zu dem Urteil. Interessant ist sein Hinweis, dass Staatsanwälte ja auch dauernd unpassenden Zeugen vorwerfen, die Unwahrheit zu sagen. Bislang sei nicht bekannt, dass ein Staatsanwalt wegen übler Nachrede oder Beleidigung verurteilt worden ist, falls sich seine Einschätzung in der Anklageschrift als unzutreffend erweist.

Dazu früher im law blog: Nachträgliche Vermerke

KENNTNISSE – ODER ERFAHRUNGEN?

7.000 Bewerbungen. Und noch immer kein Job. Die Hamburger Morgenpost berichtet über einen 36-jährigen Anwalt, der bisher nur Absagen erhalten hat.

Da stellt sich die Frage, ob es heute noch reicht, „die im Studium erworbenen Kenntnisse“ an den Arbeitgeber bringen zu wollen. Für mich sind diese Kenntnisse kein hartes Kriterium für eine Einstellung. Die wichtigste Frage ist sogar ganz von Noten unabhängig. Sie lautet: Hat der Bewerber das Zeug zur praktischen Arbeit?

Ich bevorzuge Juristen, die schon im Studium, spätestens aber als Referendare in Anwaltskanzleien gearbeitet haben. Ich rede nicht von den üblichen Praktika und Pflichtstationen. Sondern von Leuten, die im Nebenjob beim Anwalt gearbeitet haben – während ihre Referendarskollegen Kaffee tranken und darüber stöhnten, dass sie ja so viele Akten für ihre Ausbilder bearbeiten müssen.

Letztlich zeigt nämlich das Engagement spätestens im Referendariat, mit wem man es zu tun hat. Mit jemandem, dessen Berufsziel Anwalt ist. Oder mit einem letztlich durch Einstellungshürden verhinderten Staatsdiener oder Wirtschaftskapitän, also einem Verlegenheitsadvokaten.

In Großkanzleien mag es anders aussehen. Aber in kleineren Einheiten kommt es auch wegen der Kosten darauf an, dass der Einsteiger möglichst schnell Betriebstemperatur erreicht. Diese Aussicht besteht nun mal eher bei Leuten, die mit den Abläufen und den Anforderungen in einem Anwaltsbüro schon vertraut sind.

(Link gefunden bei der Jurastudentin)

LEBENSAKTE

Die Physikalisch-Technische Bundesanstalt äußert sich dazu, welche Beweismittel für eine korrekte Geschwindigkeitsmessung erforderlich sind. Für geeichte Geräte soll keine Lebensakte erforderlich sein. Die Lebensakte ist für Messgeräte so etwas wie das Serviceheft eines Neuwagens.

Allerdings gibt es auch immer wieder Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen mit nicht geeichten, aber besonders zu wartenden oder nicht standardisierten ( = selbst gebastelten) Anlagen. Hier kann es schon sinnvoll sein, das Fehlen einer „Lebensakte“ zu rügen.

Vor dem Aufwand eines Sachverständigengutachtens scheuen Bußgeldrichter eher zurück, so dass sich hier manchmal Möglichkeiten für eine Verständigung ergeben. Die kann in einem Verzicht auf das Fahrverbot liegen. Oder einem Bußgeld unter der Punktegrenze. Also maximal 35 Euro.

(Link gefunden bei RA Hoenig)

RADELN – KEIN MENSCHENRECHT

Wer sich nicht vollends seiner Mobilität berauben will, sollte nicht zu häufig besoffen Fahrrad fahren oder sonstigen Quatsch auf zwei Rädern veranstalten. Das Verwaltungsgericht Neustadt hat jetzt in einem Beschluss festgestellt, dass Menschen generell untersagt werden kann, Fahrrad zu fahren. Also auch dann, wenn sie nüchtern sind.

Die Richter beziehen sich auf § 3 der Fahrerlaubnisverordnung:

Erweist sich jemand als ungeeignet oder nur noch bedingt geeignet zum Führen von Fahrzeugen oder Tieren, hat die Fahrerlaubnisbehörde ihm das Führen zu untersagen, zu beschränken oder die erforderlichen Auflagen anzuordnen.

Dort steht in der Tat nichts davon drin, dass die Behörde nur für Kraftfahrzeuge zuständig ist. Wenn sich das rumspricht, eröffnen sich gerade im großstädtischen Raum ungeahnte Spielwiesen für die Ordnungsbehörden.

Als erstes bin ich für eine Bobby-Car-Razzia hier in der Nachbarschaft.

(VG Neustadt NJW 2005, 2471)

AUF ZURUF

Es ist wirklich nicht lustig, sich in den Fängen der deutschen Bürokratie zu verheddern. Und auch nicht billig. Nehmen wir den Handwerksmeister, den ich heute in einer Bußgeldsache verteidigt habe. Alteingesessen. Etabliert. Noch nie aufgefallen. Das will was heißen, wenn auf dich die Hackfleischverordnung anwendbar ist.

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OHNE ZWEIFEL

Es ist riskant, mit Fotos in der Polizeikartei vertreten zu sein. Schon allein das kann zu einer Anklage führen – wenn einen die Opfer einer Straftat wieder erkennen. Oder dies zumindest meinen. Gerade Jugendlich geraten immer wieder in die Mühlen des Strafprozesses, bloß weil jemand auf ihr Foto in einer Lichtbildmappe tippt.

Heute Morgen wieder so ein Fall. Zwei Jugendliche sind in der Düsseldorfer Altstadt beraubt worden. Die Polizei protokolliert nur vage Angaben. Dass die Täter Ausländer sind, vermutlich Türken; dass der Wortführer „fett“ und ein anderer „athletisch“ wirkte. Auf der Wache werden den Opfern aber keine Fotos gezeigt. Grund: Die Opfer seien nicht sicher, ob sie jemanden erkennen würden.

Schon diese Erwägung ist absurd.

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LÄNDLICHER RAUM

Eigentlich hatte ich den Polizisten nur angerufen, um ihn über mein neues Mandat zu informieren. Dass ich noch eine Vollmacht schicke, meine Mandantin von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht und er den Vernehmungstermin am Freitag anderweitig nutzen kann.

Seine einleitende Frage führte uns jedoch auf Abwege:

„Wie kommt eine Frau aus einem so ländlichen Raum an einen Verteidiger aus Düsseldorf?“

Mir fiel auch nichts anderes ein als folgender Satz:

„Möglicherweise eilt mir mein Ruf voraus.“

Dabei finde ich die Situation noch nicht mal so wahnsinnig exotisch. Wir reden doch nur über das Umland von Paderborn. Dort fahren doch sogar Taxis.

VU UND F3

Das Amtsgericht Langenfeld möchte wissen, ob wir im Fall der Säumnis des Beklagten ein Versäumnisurteil beantragen. Und ein Anerkenntnisurteil, falls er den Anspruch akzeptiert.

Ich schaue etwas verwundert in die Klageschrift, denn den Antrag stellen wir eigentlich routinemäßig. Allerdings steht an der Stelle nur „vu“.

Da hat wohl die F3-Taste geklemmt.