Es ist wirklich nicht lustig, sich in den Fängen der deutschen Bürokratie zu verheddern. Und auch nicht billig. Nehmen wir den Handwerksmeister, den ich heute in einer Bußgeldsache verteidigt habe. Alteingesessen. Etabliert. Noch nie aufgefallen. Das will was heißen, wenn auf dich die Hackfleischverordnung anwendbar ist.
Archiv des Autors: Udo Vetter
OHNE ZWEIFEL
Es ist riskant, mit Fotos in der Polizeikartei vertreten zu sein. Schon allein das kann zu einer Anklage führen – wenn einen die Opfer einer Straftat wieder erkennen. Oder dies zumindest meinen. Gerade Jugendlich geraten immer wieder in die Mühlen des Strafprozesses, bloß weil jemand auf ihr Foto in einer Lichtbildmappe tippt.
Heute Morgen wieder so ein Fall. Zwei Jugendliche sind in der Düsseldorfer Altstadt beraubt worden. Die Polizei protokolliert nur vage Angaben. Dass die Täter Ausländer sind, vermutlich Türken; dass der Wortführer „fett“ und ein anderer „athletisch“ wirkte. Auf der Wache werden den Opfern aber keine Fotos gezeigt. Grund: Die Opfer seien nicht sicher, ob sie jemanden erkennen würden.
Schon diese Erwägung ist absurd.
LÄNDLICHER RAUM
Eigentlich hatte ich den Polizisten nur angerufen, um ihn über mein neues Mandat zu informieren. Dass ich noch eine Vollmacht schicke, meine Mandantin von ihrem Schweigerecht Gebrauch macht und er den Vernehmungstermin am Freitag anderweitig nutzen kann.
Seine einleitende Frage führte uns jedoch auf Abwege:
„Wie kommt eine Frau aus einem so ländlichen Raum an einen Verteidiger aus Düsseldorf?“
Mir fiel auch nichts anderes ein als folgender Satz:
„Möglicherweise eilt mir mein Ruf voraus.“
Dabei finde ich die Situation noch nicht mal so wahnsinnig exotisch. Wir reden doch nur über das Umland von Paderborn. Dort fahren doch sogar Taxis.
VU UND F3
Das Amtsgericht Langenfeld möchte wissen, ob wir im Fall der Säumnis des Beklagten ein Versäumnisurteil beantragen. Und ein Anerkenntnisurteil, falls er den Anspruch akzeptiert.
Ich schaue etwas verwundert in die Klageschrift, denn den Antrag stellen wir eigentlich routinemäßig. Allerdings steht an der Stelle nur „vu“.
Da hat wohl die F3-Taste geklemmt.
ENTRÜMPELT
Der Blogcounter hat seine Hitparade entrümpelt.
Nach den Zahlen von gestern hat dieses Blog drei Leser. Pro Minute. Rund um die Uhr.
GHANAISCHES RECHT
Aus dem Stammbuch der Familie:
Die Namensführung des Ehemannes richtet sich nach ghanaischem Recht.
Ich habe schon einen Schreck gekriegt. Wenn sich der Vermerk auf die Ehe insgesamt bezogen hätte, wäre ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen im Familienrecht, die für eine einvernehmliche Scheidung allerdings reichen, nicht ausgekommen.
NACHTRÄGLICHE VERMERKE
Die Braunschweiger Zeitung berichtet über den Auftakt des Prozesses gegen einen Strafverteidiger. Dem Fachanwalt für Strafrecht wird üble Nachrede und Beleidigung eines Polizeibeamten vorgeworfen.
Über die Wortwahl des Kollegen kann man sich streiten. Wenn man als Verteidiger aber nicht mehr Schwachstellen der polizeilichen Ermittlungen (fehlende Belehrung) herausarbeiten darf, ist das schlimm. Wenn man nachträgliche (!) Aktenvermerke der Polizisten, die möglicherweise nur eigene Fehler kaschieren und gleichzeitig die Weichen in Richtung Verurteilung stellen, nicht mehr anzweifeln darf, dann gute Nacht.
VERFÄCHERT
Schreiben eines Gerichtsvollziehers:
… habe ich bei Durchsicht von abzulegenden Sonderakten Ihren Vorgang verfächert in einer anderen Sache vorgefunden. Eine eventuell notwendige neue Auftragserteilung bitte ich an das Amtsgericht zu richten, da ich mich seit kurzem im Ruhestand befinde, für die bei Ihnen entstandene Mehrarbeit möchte ich mich in aller Form entschuldigen.
Der Vollstreckungsauftrag stammt aus dem Jahr 2000. Wir haben gar nicht gemerkt, dass die Sache noch läuft. Denn schon vor vier Jahren haben wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die er auch erfüllt hat.
DU BIST EIN MENÜ
Dir rutscht das Herz ja nicht so leicht in die Hose. Aber wenn der Trainer anruft, wenn du bei McDonald’s am Tresen stehst, das geht in Richtung Ausnahmezustand. Natürlich muss die Bedienung in diesem Augenblick auch noch blöken:
„Als Menü sparen Sie 85 Cent.“
Jetzt freust du dich aber wirklich auf die nächste Stunde.
IM FEUILLETON
Im Feuilleton der FAZ beschäftigt sich Alexandra Kemmerer heute mit juristischen Weblogs in den Vereinigten Staaten. Die sind alle toll, denn dort wird eifrig disputiert und kolportiert. Die deutsche Szene findet weniger Gnade:
Denn die deutsche Blogosphäre ist zwar nicht mehr wüst und leer, doch Pikanterien über Paragrafen und Personen wird man hier selten finden. Der Richter ist uns eben doch mehr „Subsumptionsautomat“ als „Richterkönig“ – oder gar „Rock-Star“. … In der rasant waschsenden Welt deutsch-sprachiger Blawgs bestimmen …. Praktiker das Bild. Neben Impressionen aus dem Gerichtssaal (www.lawblog.de) liest man den Polizeibericht der Kreispolizei Heinsberg (www.ra-blog.de) und Gedanken einer Leipziger Jurastudentin zu ihrem einundneunzigsten Tag mit dem Recht unter dem vorausschauenden Namen www.rechtsreferendarin.de. Die Rechtswissenschaft schweigt derweil vornehm…
ERMITTLER FÜR BAGATELLKLAUSEL
Massenanzeigen gegen sogenannte Raubkopierer stoßen mittlerweile auf Unbehagen bei der Justiz. heise online zitiert unter Druck geratene Ermittler, welche teilweise schon die Funktionsfähigkeit ihrer Behörden bedroht sehen.
So bekommt die von Justizministerin Zypries vorgeschlagene Bagatellklausel Zuspruch von unverhoffter Seite.
EC-KARTE UND AUSWEIS
Der Personalausweis und die EC-Karte müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Die Sparkasse Köln / Bonn muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn deshalb einem Ehepaar 40.000,00 € erstatten. Ein unbekannter Täter hatte am Arbeitsplatz eines Arztes dessen EC-Karte und Personalausweis gestohlen. Beides legte er in Filialen der Sparkasse vor und erhielt anstandslos Bargeld.
Die Sparkasse meinte, die Scheckkarte und der Ausweis müssten getrennt aufbewahrt werden. Eine derartige Pflicht konnte das Landgericht Bonn jedoch nicht erkennen. Im Gegenteil: Diese Dokumente „gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen“.
INDIVIDUELL ZUGESCHNITTEN
Aus dem Schreiben eines Inkassoinstituts:
Ist Ihnen die Zahlung des Gesamtbetrages nicht möglich, sind wir mit monatlichen Ratenzahlungen einverstanden, wenn diese mindestens 3.064,74 € betragen.
Das ist ein Vorschlag mit Augenmaß. Die Mandantin hat knapp 1.100,00 € im Monat.
FORMULAR StP 17b
Briefkopf:
Amtsgericht
Der Vorsitzende
des Schöffengerichts
Grußzeile:
Hochachtungsvoll
R.
Richterin am Amtsgericht
HANDWERKSZEUGE
Ich habe den Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich mit einer Entscheidung durch Beschluss einverstanden bin.
Darauf erreicht mich der Anruf eines Strafrichters. Er sagt, dass meine Eingabe, so nennt er das Schreiben, für ihn unverständlich ist. „Über eine Beschwerde kann ich ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Aber über einen Strafbefehl, wie soll das denn bitte gehen? Was wollen Sie denn nun? Ich überlege schon, ob ich Ihre Eingabe nicht als unzulässig verwerfen muss.“
Tja, wir dummen Anwälte machen halt nur Arbeit. Und unsere Fachanwaltstitel haben wir auch im Lotto gewonnen. Ich verweise auf § 411 Absatz 1 Satz 3 Strafprozessordnung. Die Vorschrift kann der Richter nicht finden. Sein Gesetz, so stellt sich heraus, ist Stand Mitte 2004. Das erklärt einiges, denn die Neufassung des Paragrafen ist erst rund ein Jahr in Kraft.
Wenigstens haben wir jetzt einen Schuldigen gefunden: das Land, das sich mit der Lieferung neuer „Handwerkszeuge“, so der Richter, immer länger Zeit lässt. Er will mal in der Bibliothek schauen, ob er eine aktuelle Strafprozessordnung auftreiben kann. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht erfolgreich ist, biete ich an, den Text zu mailen.
„Ach was“, sagt er, „bis Ihre Post bei mir angekommen ist, habe ich das auf jeden Fall selbst gefunden.“