KOSTENTREIBER

Axel hat auf auf einer Homepage folgendes Impressum entdeckt. Er möchte wissen, ob man sich damit vor Abmahnkosten schützen kann:

Sollte auf unseren- oder auf einer von uns verlinkten Seite, oder einer Seite welche über eine Link-Kette von dieser aus erreichbar ist, ein Rechtsverstoß bemerkt oder vermutet werden, bitten wir um formlose Nachricht per E-Mail, gegebenenfalls mit Benennung der vollständigen Link- Kette. Wir prüfen umgehend jede Beanstandung und treffen angemessene Maßnahmen zur Beseitigung eventueller Störungen.
Auf Grund dieser Zusicherung würden wir in der sofortigen Einschaltung eines für uns kostenpflichtigen Anwaltes den Versuch sehen, über eine vorgeschobene Beanstandung vorrangig Gewinn durch Kostentreiberei zu erzielen.

Wir sähen uns in diesem Falle veranlaßt, den Sachverhalt gerichtlich prüfen zu lassen. Die ansonsten mögliche schnelle Beseitigung einer eventuellen Störung würde sich hierdurch unnötig und erheblich verzögern. Dies entspricht nicht unserem wirklichen oder mutmaßlichen Willen und kann auch nicht im berechtigten Interesse eines eventuell Geschädigten sein. Wir widersprechen daher ausdrücklich jeder Geschäftsführung ohne Auftrag (GOA).

Ich bin eher skeptisch, weil ein möglicher Rechtsverstoß ja nicht nachträglich aus der Welt geschafft werden kann. Die Zusage, sich schnellstmöglich um Beanstandungen zu kümmern, könnte sogar als „bedingter Vorsatz“ ausgelegt werden, nach dem Motto: Wir prüfen immer erst hinterher, ob unsere Inhalte rechtswidrig sind. Und das mit der Geschäftsführung ohne Auftrag dürfte auch nicht ziehen, weil die dortigen Vorschriften ohnehin nur entsprechend herangezogen werden, um die Übernahme der Abmahnkosten zu rechtfertigen.

Andere Meinungen?

KRÄFTIG RUMGEDREHT

KRÄFTIG RUMGEDREHT

Strafanzeige wegen Körperverletzung. Angeblich hat mein Mandant K., ein Taxifahrer, auf seinen Kollegen eingeprügelt. Da freut es einem doch immer, wenn die einzige Augenzeugin folgendes angibt:

„Herr T. und Herr K. haben sich unterhalten. Dann hat T. dem K. plötzlich den Zeigefinger ins Auge gesteckt und den Finger kräftig rumgedreht.“

Da ist es ja wohl zumindest keine Frage mehr, wer „angefangen“ hat.

DURCH DIE HINTERTÜR

DURCH DIE HINTERTÜR

Mit der Mietrechtsreform 2001 sollten die langen Kündigungsfristen für Mieter abgeschafft werden. Langjährige Mieter hatten bis zu einem Jahr Kündigungsfrist. Das erschwerte die Suche nach einer neuen Wohnung und schränkte die Mobilität ein.

Der Gesetzgeber hat deshalb die verlängerten Kündigungsfristen nur noch für Vermieter beibehalten. Mieter sollen dagegen immer mit dreimonatiger Frist kündigen dürfen, wobei die Kündigungserklärung erst am 3. Werktag des ersten Monats beim Vermieter eingehen muss.

Der Bundesgerichtshof dreht die Uhr jetzt wieder zurück, indem er in einer merkwürdigen Entscheidung vom 22. Dezember 2003 den Verzicht des Mieters auf sein Kündigungsrecht für wirksam ansieht. So werden die verlängerten Kündigungsfristen durch die Hintertür wieder eingeführt. Denn Vermieter werden im Zweifel nur an Interessenten vermieten, die erst einmal für einen stattlichen Zeitraum auf ihr Kündigungsrecht verzichten. Und die Gerichte werden sich demnächst mit der Frage herumschlagen dürfen, ob solche abgepressten oder in Formularen enthaltenen Erklärungen wirksam sind.

Die Mietervereine laufen Sturm, Haus und Grund jubiliert – berichtet beck-aktuell.

HAND AUF

Für Wohnungsmietverträge gibt es erstmals eine eigenständige Betriebskostenverordnung. Bisher mussten die einzelnen Betriebskosten im Mietvertrag einzeln aufgezählt werden. Häufig wurde auch auf die II. Berechnungsverordnung verwiesen, die an sich nur für den sozialen Wohnungsbau gilt.

Im Vergleich zu den bisherigen Musterverträgen bringt die Verordnung nur einige Änderungen. Elementarversicherungen, z.B. gegen Erdbeben und Hochwasser, können auf die Mieter umgelegt werden. Auch an den Kosten für Müllmengenerfassung und besonderen Müllbeseitigungsanlagen (Kompressoren, Schlucker etc.) dürfen Mieter beteiligt werden.

Klar geregelt ist erstmals auch, dass Eigenleistungen des Eigentümers zu marktüblichen Preisen abgerechnet werden dürfen. Dieser Punkt wird mit Sicherheit zu vielen Prozessen führen, wenn handwerklich begabte Eigentümer oder solche, die sich dafür halten, für jeden Pups von ihren Mietern 60 Euro pro Stunde haben wollen.

Die Verordnung gilt nur für Verträge, die ab dem 1. Januar 2004 abgeschlossen werden.

(link über HandakteWebLAWg)

TOT

Prozesse an den Sozialgerichten sind bislang gebührenfrei. Das soll sich nach Plänen der Bundesländer ändern, berichtet der Tagesspiegel. Allerdings stellt sich die Frage, ob Gerichtsgebühren ausgerechnet da sinnvoll sind, wo eher die Bedürftigen klagen – wegen Behindertenrente, Arbeitslosen- und demnächst auch Sozialhilfe. Dann müssen wieder zig Prozesskostenhilfeverfahren vorgeschaltet werden, die auch Geld kosten – und den ohnehin lahmen Rechtszug noch verlängern. Aber vielleicht sind dann noch mehr Kläger schon tot, bevor sie Recht bekommen…

(Danke an Mathias Schindler für den link)

J-U-L-I-U-S-!

J-U-L-I-U-S-!

Mein Patenkind Julius, seit Sonntag 3 Jahre alt, hat mir vorhin ein Diktatband aus dem Sekretariat gebracht. Das andere Ende hatte er seinem Kuschelhund um den Hals geknotet. Ich hatte kurz die Hoffnung, dass es sich um ein Band von seiner Mama handelt. Doch der kleine Racker weiß schon, wer ihm einfach nicht böse sein kann…

TEUER

Vodafone hat sich einen Dienst ausgedacht, bei dem der Anrufer bezahlen muss – obwohl der angerufene Anschluss gar nicht erreichbar ist. Der NDR berichtet, wie das geht:

Hat ein Vodafone-Kunde sein Handy ausgeschaltet oder befindet er sich gerade in einem Funkloch, wird er per SMS über alle eingehenden Anrufe von Vodafone informiert, sobald das Handy wieder im Netz ist. Die SMS besteht aus der Telefonnummer des Anrufers, dem Datum und der Uhrzeit.

Für die Vodafone-Kunden ist dieser Info-Service kostenlos. Was Vodafone weder seinen Kunden, noch den Anrufern ausdrücklich sagt: Der Anrufer bezahlt diesen Dienst. Wer ein Vodafone-Handy anruft, das gerade nicht im Netz ist, hört folgende Ansage: „Der Vodafone-Teilnehmer ist zur Zeit nicht erreichbar, wird aber per SMS informiert.“ Für diese Botschaft zahlt der Anrufer eine Gebühreneinheit. In der Regel für eine Minute, obwohl die Ansage nur sieben Sekunden lang ist. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Tarif des Anrufers. Wer zum Beispiel von seinem D1-Telefon tagsüber einen D2-Teilnehmer anruft, zahlt im Telly-Tarif satte 79 Cent – für einen erfolglosen Anrufversuch!

Interessanterweise gibt es diesen Dienst nur, wenn der Vodafonekunde seine Mailbox deaktiviert hat. Schon dadurch zeigt der Kunde eigentlich, dass er definitiv nicht erreichbar sein möchte.

Warum drängt ihm Vodafone dann Anrufernachrichten auf?

Aber genauso gut könnte man ja auch fragen, warum Vodafone ständig ohne Einverständnis MMS-Werbung in eigener Sache schickt…

(link gefunden im advobLAWg)

ERSTMALS

Erstmals hat ein deutsches Gericht rechtsextreme Musiker der Bildung und Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Von den „selbst ernannten Terroristen mit E-Gitarre“ sei eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgegangen, erklärten die Richter laut Süddeutscher Zeitung.

Weiter heißt es in dem Bericht:

„Bundesanwalt Joachim Lampe nannte das Urteil richtungsweisend. Erstmals sei eine Musikgruppe als kriminelle Vereinigung eingestuft worden. Das gebe der Kriminalpolizei in Zukunft bessere Möglichkeiten des Zugriffs und der Aufklärung rechtsextremistischer Straftaten. Auch Richter Wolfgang Weißbrodt bezeichnete den Prozess als Novum.“

Angesichts der Liedtexte wird sich die Empörung darüber in Grenzen halten, dass in unserem Land mittlerweile Autoren und Musiker wegen ihrer Meinung und deren Kundgabe ins Gefängnis wandern. Warten wir also getrost ab, bis demnächst „geistige Brandstifter“ aus einer genehmeren Ecke zu Gangsterbossen gekürt und damit nonchalant aus dem Verkehr gezogen werden. Hoffentlich ist es dann für einen Aufschrei nicht zu spät.

UNSCHULDIG

Die DNS-Analyse bringt unschuldig Verurteilte aus dem Gefängnis. Und sie wirft ein schlechtes Licht auf die Qualität konventioneller Beweismittel, insbesondere Zeugenaussagen:

Tag für Tag werden Menschen verurteilt, die von Augenzeugen via Lichtbild und/oder Gegenüberstellung als Täter identifiziert wurden. Dabei ist längst erwiesen, dass auf visuelle Erinnerungen kein Verlass ist. Vor allem, wenn es um die Identifikation vermeintlicher Täter geht. Die Folgen so genannter Falschidentifikationen sind fatal: von ein paar Jahren über lebenslänglich bis hin zur Todesstrafe ist für die unschuldig Verurteilten alles drin. Die erschreckende Bilanz eines FBI-Agenten: in rund 25 Prozent der untersuchten Fälle passt die DNS des Verdächtigen nicht zu den Spuren, die am Tatort gefunden wurden. Erschreckend ist diese Quote deshalb, weil sie Rückschlüsse zulässt auf die Zahl der unschuldig Verurteilten, die in den Gefängnissen der Vereinigten Staaten sitzen.

Ein sehr interessanter Artikel in der Telepolis.

(danke an Mathias Schindler für den link)

RESTURLAUB

Im Falle einer Kündigung stellt sich immer die Frage nach dem Resturlaub. Nehmen? Oder auszahlen lassen? Die Süddeutsche Zeitung schildert in einem guten Artikel nicht nur, dass das Arbeitsamt bei Abgeltung des Resturlaubes häufig den Löwenanteil kassiert. Sie gibt auch praktische Tipps, wie man als Arbeitnehmer das Dilemma am besten löst.