BLABLABLA

16 % aller neuen Anwälte geben laut Statistik schon im ersten Jahr wieder auf:

Nach Auffassung des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer ist diese Entwicklung wenig verwunderlich: „Angesichts schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen ist der Anwaltsberuf für den Nachwuchs wenig attraktiv. Wenn junge Anwälte als selbständige Einzelanwälte nur über ein monatliches Nettoeinkommen zwischen 1.500 Euro bis 2.000 Euro verfügen, dann kann dies nicht motivieren. Die Luft wird dünner für die Jüngeren.“

Nur die Bauern jammern schlimmer.

MOHNBRÖTCHEN

MOHNBRÖTCHEN

Mein Mandant hatte Mohnbrötchen gegessen.

Diese Ausrede wird sofort für geeignete Kiffer-Fälle, Drogenschnelltests und Führerscheinverfahren archiviert.

Ansonsten unser herzlichstes Mitleid für alle, die laut Gerichtsbeschluss im Gefängnis künftig auf Mohnbrötchen verzichten müssen.

FORTBILDUNG

Die Bundesjustizministerin fordert ein interessantes Gesetz. Sie will für Richter regelmäßige Fortbildung zur Pflicht machen, meldet beck-aktuell.

Zwischen den Zeilen steht die Erkenntnis, dass Richter mitunter keine Ahnung (mehr) haben.

Also, Frau Zypries, ich weiß überhaupt nicht, wie sie auf so was kommen! -:)

2 SCHREIBTISCHE

2 SCHREIBTISCHE

28.8.   DÜSSELDORF – PARIS                             Air France 1307
28.8.   PARIS – SAN FRANCISCO INTL                Air France 84

14.9.   SAN FRANCISCO INTL – PARIS                Air France 83
14.9.   PARIS – DÜSSELDORF                             Air France 2206

Leider nicht mein Flugplan, sondern der meiner Kollegin. Ab heute also Urlaubsvertretung. Die ersten 5 „fremden“ Rückrufe warten schon.

ÄTZEND

ÄTZEND

Tatort Bonn: Der Angestellte einer Sanitärhandlung traute seinen Augen nicht: Da kippte doch ein Kollege weißes Pulver in die Kaffeetasse eines anderen Mitarbeiters. Und es war kein Zucker sondern ätzender Rohrreiniger!

Aber die Ätzattacke war angeblich nur eine „einmalige Entgleisung“. Deshalb klagt der Mitarbeiter vor dem Arbeitsgericht gegen seine Kündigung. Mit welchem Erfolg steht bei Bild und im Express.

BEGEISTERT

Um eine Wiedervorlage gebeten für den 1.10. 2003. Gerade zufällig festgestellt, dass die Wiedervorlage notiert wurde – für den 10.1.2003. Na ja, die Mitarbeiterin war gestern seeeehr müde. Immerhin war bis morgens um halb sechs Schützenfest. Drunter läuft in Düsseldorf nichts, zumindest nicht für eine Königin.

ICH = GEISEL

ICH = GEISEL

Das Oberlandesgericht Karlsruhe entdeckt sein Herz für Strafverteidiger:

Darf die Vollzugsbehörde die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, dass der Strafgefangene seinen Verteidiger zwecks Freipressung als Geisel nimmt?

Das Gericht möchte also einen Anwalt vor dessen Mandanten schützen. Der Kollege Sascha Kremer von Vertretbar.de weist zu Recht darauf hin, dass ein Anwalt – wie jeder andere auch – bewusst Risiken in Kauf nehmen kann. Dazu gehört auch eine Eigengefährdung des Lebens. Ohne Zustimmung des Anwalts ist die Trennscheibe also klar unnötig.

Notfalls kann man den Verteidiger darauf verpflichten, dass für den Fall der Geiselnahme eine „non hostage policy“ gilt. Die Amerikaner haben so was ja schon länger, wie man derzeit eindrucksvoll zu Beginn des Metallica-Videos „St. Anger“ gezeigt bekommt.

UNDER CONSTRUCTION

Viele Anwälte geben auf dem Briefbogen ihre Homepage an. Ich empfinde es bei unbekannten Kollegen immer als gute Gelegenheit, einen ersten Eindruck vom Kontrahenten zu bekommen. Ich schätze, dass bei jeder 4. oder 5. Seite die Meldung „under construction“ kommt. Oder sogar die Info, dass man zum Zutritt auf die Seite nicht autorisiert ist. Und das mitunter monate-, manchmal schon jahrelang.

Vorhin habe ich einen Kollegen auf seine Dauerbaustelle angesprochen. Er musste erst einmal seinen eigenen Briefbogen studieren. „Das ist doch fürs e-mail“, belehrte er mich. „Nein“, erklärte ich ihm, „die e-mail-Adresse steht in der nächsten Zeile.“ Da war er baff. „Wenn man also die Zeile eingibt, kommt man im Internet zu einer Seite, die von unserem Büro ist?“ „Theoretisch ja, aber da ist ja nichts.“ „Da muss ich aber mal was reinmachen lassen.“ „Oder die Zeile aus dem Briefbogen streichen.“ „Was kommt denn teurer?“

Na ja, auch ans Fax haben sich die Leute nur langsam gewöhnt.

PRIVAT?

Viele Anrufer weigern sich strikt zu sagen, worum es geht. Manche behaupten sogar, die Sache sei „privat“.

Im letzteren Fall darf meine Sekretärin durchstellen. Aber erst, wenn sie den bislang unbekannten Anrufer darauf hingewiesen hat, dass ich ein ziemlich rabiater Zeitgenosse bin. Deshalb würde ich jeden brutal niederbrüllen und anschließend verklagen, der mir eine Krankenversicherung, Kleinanzeigen, Rotwein, Sportwagen oder Minenaktien aufschwatzen will.

Ich tue zwar beides nicht, aber seitdem hält sich die Belästigung in Grenzen. (Sorry Oma, du hättest neulich nach der „Belehrung“ nicht erschreckt auflegen müssen.)

Trotz allem kann es nicht schaden, sich für hartnäckige Störenfriede das Aktenzeichen 6 U 36/03 zu notieren. In diesem nagelneuen Urteil hat das Oberlandesgericht Frankfurt erneut klargestellt, dass sog. „Kaltanrufe“ nicht nur nervig, sondern auch rechtswidrig sind. Näheres im advobLAWg.

PRAKTIKANTIN

Ich habe einen Menschen in tiefe Verzweiflung gestürzt. Unsere Praktikantin, 2. Semester Jura. Ich hatte ihr empfohlen, den „Ziegelstein“ als Gesetzessammlung mitzubringen. „Ich war in 3 Geschäften“, erzählt sie mir. „Aber dieser Ziegelstein ist nicht lieferbar.“ Sogar bei amazon hat sie nachgeguckt. Aber da gebe es unter dem Suchwort nur Heimatbücher über eine Dorfgemeinde namens Ziegelstein.

Ich habe ihr schonend beigebracht, dass es sich beim „Ziegelstein“ eigentlich um Schönfelder, Deutsche Gesetze handelt.

Bitte mal anklicken, das ist dann die Pointe.

AUSWEGLOS

Aus Liebe 15 Jahre hinter Gitter? Im Fall des Tatort-Schauspielers Günther Kaufmann bahnt sich eine interessante Wende an:

„Wir gehen davon aus, dass Kaufmann ein falsches Geständnis abgelegt hat“, sagte Oberstaatsanwalt Peter Boie laut Spiegel online.

Alle fragen sich jetzt, wie konnte er so was machen. Einen Einblick in die Dynamik solcher Prozesse gibt Kaufmanns Anwalt:

Dann habe er sich so sehr in Lügen verstrickt, dass es kein Zurück mehr gab, sagte Ufer. Kaufmann habe zu Recht befürchtet, dass das Gericht ihn abstrafen werde, wenn er nun plötzlich die Schuld „auf einen großen Unbekannten“ schiebe.

Wenn das Gericht dann auch noch mit einem Strafrabatt für den Fall eines Geständnisses lockt, ist die „Versuchung“ mitunter ganz beträchtlich…