Auf die Aussage „trainiert“

Der „Einleitungsvermerk“ der Staatsanwältin klingt eindeutig. Es gebe den Anfangsverdacht einer falschen uneidlichen Aussage, heißt es. Die Zeugen hätten in der Hauptverhandlung nur noch von einem „Gerangel“ mit dem Angeklagten gesprochen. Bei der Polizei hätten sie noch von Tritten in Richtung eines Zeugen gesprochen.

Die Zeugen hätten eingeschüchtert gewirkt und auf ihre Aussage hin „trainiert“.

Interessant ist aber der letzte Satz. Erst nach intensiver Befragung und unter Vorhaltung ihrer polizeilichen Aussage hätten sich die Zeugen doch noch an die Tritte erinnert.

Ja, und wozu jetzt die Strafanzeige? Beendet ist eine Aussage im Sinne des § 153 Strafgesetzbuch erst, wenn kein Verfahrensbeteiligter mehr Fragen hat und der Zeuge nichts mehr sagen will. Wenn sich die Zeugen noch vor diesem Zeitpunkt „erinnert“ haben, korrigierten sie ihre (bis dahin möglicherweise falsche) Aussage noch rechtzeitig in eine richtige; sie haben sich nicht strafbar gemacht.

Das habe ich jetzt mal aufgeschrieben und hoffe auf eine, wie so häufig, sang- und klanglose Einstellung.

Mit gleicher Post

Aus dem Schreiben einer Bußgeldstelle:

Die Akte wurde mit gleicher Post an die Staatsanwaltschaft Essen abgegeben. Das dortige Aktenzeichen ist noch nicht bekannt.

Wie auch.

Spitzel auf dem Gerichtsflur?

Ich lerne ja so gerne neue Worte. Schmeißfliegenauftrag ist eines; bei Rechtsanwalt Werner Siebers habe ich es zum ersten Mal gelesen:

Mal sehen, ob beim Landgericht Stendal heute wieder eine Kriminalbeamtin als fleißiges Schreiblieschen im Zuschauerraum sitzt, nachdem ich sie gestern als Zeugin dafür benannt habe, dass sie von der Staatsanwaltschaft einen so genannten „Schmeißfliegenauftrag“ erhalten hat, nämlich in den Pausen ganz unauffällig um die Verteidiger herumzuschwänzeln, um insoweit Gesprächsinhalte oder Kontakte aufzuschnappen, was sogar soweit geführt hat, dass sie Verteidiger in eine nahe Bäckerei verfolgt hat.

Dass Kriminalbeamte ihre „Beobachtungen“ auf dem Gerichtsflur und in der Kantine gerne in Vermerke fassen, ist bekannt. Kein Verteidiger wird sich vom jovialen Umgangston blenden lassen, der in Verhandlungspausen von beiden Seiten angeschlagen wird. Man wartet ja notgedrungen in räumlicher Nähe miteinander und hat – regelmäßig – persönlich nichts gegeneinander. Gegen all das ist ja auch nichts einzuwenden – wenn man sensible Gespräche dann halt außer Hör- und Sichtweite führt.

Gezielte Ausspitzelung, noch dazu im Auftrag des Staatsanwalts, hat eine andere Dimension. Mir persönlich ist sie bisher ebenso wenig begegnet wie das neue Wort. Aber vielleicht habe ich ja auch einfach nur nichts gemerkt.

Verletzungsprodukte

Aus einer Abmahnung Hamburger Anwälte, die für ein französisches Modehaus tätig sind:

Mit Nachdruck weisen wir schließlich noch darauf hin, dass wir binnen der genannten Frist auch die Übersendung des bei Ihnen noch vorhandenen Bestandes an Verletzungsprodukten der streitgegenständlichen Art erwarten.

Dünnes Blech

Eine Hauptstütze der Heftklammerhersteller ist die deutsche Justiz. Es wird alles getackert, was zu tackern ist. Jeder Schriftsatz einzeln. Die Abschriften für die Parteien gesondert. Dann die Ausfertigung für den Anwalt und die Parteien insgesamt. Zuletzt das Deckblatt mit dem gesamten Packen.

Nichts dagegen, die Anwaltschaft tackert seit jeher fleißig zurück.

In Nordrhein-Westfalen scheint jetzt aber jemand, der für die Beschaffung der Heftklammern zuständig ist, einem übertriebenem Sparzwang nachgegeben zu haben. Seit neuestem werden nämlich fisselige Heftklammern aus lächerlich dünnem Blech verwendet. Die reißen durch oder fliegen sogar durch die Gegend, wenn man ihnen mit einem Klammeraffen zu Leibe rückt.

Meine Sekretärin fluchte vorhin jedenfalls mächtig, als ihr so eine halbe Heftklammer um die Ohren schwirrte. Dann musste sie sich wieder konzentrieren und die andere Hälfte mit dem Fingernagel aus dem Papierstapel pulen.

Das Internet – nicht nur böse

„Die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung bedarf immer der Zustimmung des Arbeitgebers. Die Lohnfortzahlung des Arbeitgebers ist ausgeschlossen. Der Arbeitgeber kann ohne Benennung von Gründen die Maßnahme ablehnen.“

Früher hätte man sich erst mal in der Bibliothek vergraben, um das rauszufinden.

Danke, Google!

Am einfachsten

Die Verwaltungskraft bei der Staatsanwaltschaft war unwirsch. Um es vorsichtig auszudrücken. Ich erklärte, dass der von ihr verschickte Einstellungsbescheid Fehler enthält:

– falscher Mandantenname
– falsches Delikt
– verdrehtes Aktenzeichen.

„Ich dachte, es ist am einfachsten, wenn Sie das Dokument schnell berichtigen und es mir noch mal zusenden. Deshalb rufe ich Sie an – und nicht den Staatsanwalt.“

Von dem Augenblick war sie dann doch recht freundlich.

Online gegen Zensurpläne

Eine Online-Petition an den Deutschen Bundestag richtet sich gegen Zensurpläne der Bundesregierung, inbesondere gegen die geplante Sperrliste des Bundeskriminalamtes für Internetseiten.

Innerhalb weniger Stunden haben sich schon 21.600 Menschen angeschlossen.

Ausnahmsweise höflich

Aus der Anweisung eines Staatsanwalts:

Zu Schreiben (G 141) an Frau M. W. Bl. 78 <>: – höflich –

Schon bemerkenswert, dass der übliche Korrespondenzstil mancher – nicht aller – Staatsanwaltschaften diesen Anforderungen offensichtlich nicht genügt.