Laaaaaaaaaaaadung

Der Anwaltsverhinderer hat am 27. Februar 2008 Haftprüfungstermin anberaumt. Jedenfalls datiert von diesem Tag die Ladung, die heute (6. März), also schon acht Tage später, bei uns in der Post ist.

Der Haftprüfungstermin ist am Montag, 10. März 2008. Da kann ich ja von Glück reden, dass ich noch vor dem Termin vom Termin erfahre…

Ernsthaft: Normalerweise werden Ladungen in Haftsachen gefaxt. Immerhin ist ja auch bei Gericht bekannt, wie lahm die normale Post versendet wird. Oft ruft auch jemand an und gibt den Termin vorab durch. Sehr häufig ruft sogar jemand an und stimmt den Termin ab. Einen Anspruch darauf gibt es aber nicht, wie man sieht.

Ich hatte so einen Gang der Dinge schon geahnt und mich wohlweislich selbst erkundigt, wann die Haftprüfung sein wird. Die bemerkenswert langsame Schneckenpost wirft mich terminlich deshalb nicht aus der Bahn.

Ich habe am Montag reichlich Zeit, falls es was zu besprechen gibt. Aus meiner Sicht ist das der Fall.

Hanfgründe

Dürfen wir uns was dabei denken, wenn ein Ermittlungsrichter in einer Drogensache im Haftbefehl vom „Hanfgrund der Wiederholungsgefahr“ schreibt?

Strafarithmetik

Die Freundin meines Mandanten saß hinten im Gerichtssaal. Ihr war deutlich anzusehen, dass die Welt gerade für sie unterging. Der Staatsanwalt zählte nämlich die acht Taten meines Mandanten auf. Und forderte für jede eine Freiheitsstrafe von einem Jahr Gefängnis.

Wenige Sekunden später wandte er dann die Gesamtstrafenarithmetik an und beantragte insgesamt anderthalb Jahre auf Bewährung.

Das war im grünen Bereich. Ob die Tränen bei der Freundin des Angeklagten vom Schreck oder der Erleichterung kamen, war nicht zu erkennen.

Streikfolgen

Der Straßenbahner-Streik hat mich heute richtig was gekostet. 17,60 Euro Parkgebühren. Und einiges an Nerven im Innenstadt-Stau.

Fruchtbar

Formlos, fristlos, fruchtlos. So die gängige Meinung über Dienstaufsichtsbeschwerden. Die aber nicht immer zutrifft. Jedenfalls war die Akte der Staatsanwaltschaft Augsburg, der ich seit einiger Zeit hinterherjage, heute in der Post.

Dafür, dass ich die Beschwerde erst vorgestern gefaxt habe, ging das aber schnell.

Kleine Wunder

Vor gut zwei Wochen habe ich von der Uhr in einem Gerichtssaal erzählt, die nie richtig geht. Zumindest heute ist das anders. Sogar die Richterin staunte vorhin, als es ihr auffiel.

Lange her

Es ist interessant, wie beharrlich Gerichte an Traditionen festhalten. So heißt es zum Beispiel beim Verwaltungsgericht Düsseldorf in jeder Eingangsbestätigung einer Klage:

Alle Schriftsätze sollen zur Vermeidung der gebührenpflichtigen Anfertigung von Abschriften 2-fach unter Angabe des oben genannten Aktenzeichens eingereicht werden.

Wie lange ist es her, dass sich wirklich jemand hingesetzt und den Text abgeschrieben hat? Das konnte möglicherweise wirklich teuer werden. Aber die Zeiten ändern sich. Selbst das Gerichtskostengesetz kennt nur noch Ausfertigungen, Ablichtungen, Ausdrucke und elektronisch gespeicherte Dateien.

Freundliches Schweigen

Heute habe ich einen Textentwurf nicht an den Mandanten gemailt, sondern an einen bekannten Blogger. Mandant und Blogger heißen ähnlich. Ich bin in Outlook in der Adresszeile verrutscht.

Der bekannte Blogger hat über diesen Fauxpas bislang nichts gebloggt. Ist halt ein Netter, so habe ich ihn auch eingeschätzt.

Dafür steht VZ

VZ steht laut Wikipedia für:

* Verwitterungsgrad Zersetzt
* Veranlagungszeitraum,
* Vorzeichen einer Zahl
* Visp-Zermatt-Bahn
* Verkehrszeichen
* Verbraucherzentrale
* VermögensZentrum, Vermögensberatungsfirma (Schweiz und Deutschland)
* Verseifungszahl, eine Kennzahl in der Chemie
* Verzeichnis
* Verwaltungszentrum, im schweizerischen Verwaltungsjargon
* Versorgungszentrum, eine Gemeinschaftsprgeschäftliche Einrichtung in der ehemaligen DDR
* Verwendungszweck
* Verbranntezone, ein Online-Spiel

Daran werden die Betreiber von StudiVZ sicher gedacht haben, als sie die Abmahnkeule auspackten. Da die Marke „StudiVZ“ ja erst angemeldet und nicht eingetragen sein soll, könnte die Eintragung noch abgelehnt werden. Wegen Freihaltungsbedürfnisses zum Beispiel. Auch bei „Studi“ könnte man auf so einen Gedanken kommen.

Null Reaktion

Meine jüngsten Erfahrungen mit der Staatsanwaltschaft Augsburg sind etwas getrübt. Mal sehen, ob dieses Schreiben Bewegung in die Sache bringt:

… hiermit lege ich wegen der Sachbehandlung dieser Angelegenheit Dienstaufsichtsbeschwerde ein.

Ich habe mich mit Schreiben vom 31. Januar 2008 als Verteidiger gemeldet und strafprozessuale Anträge gestellt. Gleichzeitig beantragte ich kurzfristige Akteneinsicht, um die Rechtsmittel näher begründen zu können.

Bis heute war es nicht möglich, nähere Informationen zu erhalten. Die Telefonzentrale gibt die Durchwahl des Sachbearbeiters nicht heraus. Die Geschäftsstelle geht nicht ans Telefon, trotz etlicher Versuche während der üblichen Bürozeiten.

Mit Schreiben vom 19. Februar habe ich an die beantragte Akteneinsicht erinnert. Gleichzeitig habe ich darum gebeten, mir für den Fall, dass keine Akteneinsicht gewährt wird, die gesetzlichen Hinderungsgründe mitzuteilen, auf die sich diese Anordnung eventuell stützt.

Die Verweigerung der Akteneinsicht ist durch Bescheid mitzuteilen (Meyer-Goßner, StPO, § 147 Rdnr. 37).

Ich habe bis heute keinerlei Reaktion der Staatsanwaltschaft erhalten; nicht einmal die Weiterleitung des Rechtsmittels an das Gericht bzw. das dortige Aktenzeichen sind mir mitgeteilt worden.

Dieses Vorgehen ist nicht mehr sachgerecht, zumal mit Blick auf die offenkundige Eilbedürftigkeit der Akteneinsicht wegen der eingelegten Rechtsmittel.

Ich bitte um Nachricht über das Ergebnis dieser Dienstaufsichtsbeschwerde.

Kein Urteil, keine Ladung

Gerade dachte ich kurz, ich bin im falschen Film. Da ruft mich die Mitarbeiterin einer Gerichts-Geschäftsstelle an und fragt ganz erstaunt: „Sind Sie für Herrn L. denn noch tätig?“ Anlass war meine Nachfrage, wann denn mal mit der Berufungshauptverhandlung zu rechnen ist. Haftsachen müssen beschleunigt behandelt werden.

Ich wusste zwar, dass Herr L. mit dem Ergebnis der 1. Instanz nicht zufrieden war. Da lag es nahe, dass er auf den Gedanken kommt, es mit einem anderen (Wahl-)Verteidiger zu probieren. „Ich muss bislang für Herrn L. tätig sein“, antwortete ich der Gerichtsangestellten. „Ich bin als Pflichtverteidiger beigeordnet.“

Wie sich herausstellte, fand bereits letzte Woche die Berufungsverhandlung statt. In Anwesenheit eines anderen Anwalts. Ich bin, obwohl Pflichtverteidiger, nicht zum Termin geladen worden. Das wäre nicht nötig gewesen, wenn mich das Gericht von meiner Aufgabe als Pflichtverteidiger „entpflichtet“ hätte. Aber auch das ist nicht geschehen.

In der Tat herrscht seit der Hauptverhandlung das große Schweigen. Die Gerichte haben es bislang noch nicht mal geschafft, mir das Urteil der 1. Instanz zuzustellen. Wobei ich unterstelle, dass es zumindest schon geschrieben ist.

Man könnte jetzt natürlich Optimist sein und hoffen, dass eine derartige, sorry, Scheißegal-Haltung bei den Beteiligten im Gericht zumindest nicht auf die juristische Arbeit durchschlägt.

Zwingend ist das aber nicht.