Offene Kiste

Ein verschwundenes Handy bereitet dem Land Nordrhein-Westfalen große Sorgen. Ein ehemaliger Hauptschüler aus Haan hatte es vor dem Sportunterricht seiner Lehrerin gegeben. Die packte es, zusammen mit anderen Sachen, in eine offene Kiste. Weil das Handy seit Ende des Unterrichts im Jahre 2004 nicht mehr zu finden ist, muss sich die 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal mit diesem Verlust befassen. Er soll ein Präzedenzfall werden.

400 Euro verlangte Kai Sturm, der Solinger Anwalt des Ex-Schülers, in seiner Amtshaftungsklage vom öffentlichen Schulträger, dem Land. Immerhin sei das Handy von der Lehrerin ja „in Verwahrung“ genommen worden. Doch das Land bestreite fast alles. Die drei Richter der Kammer, um Schlichtung bemüht, machten einen Vorschlag. Sie errechneten den Wert des Handy zur Zeit des Verlustes, halbierten den Betrag und boten Rechtsanwalt Sturm und seinem Mandanten 150 Euro an.

Diesen Vergleich akzeptierte Sturm schon aus „verfahrensökonomischen Gründen“. Doch das Land blieb stur beim Nein. Sturm wundert sich: „Wir haben reichlich Beweismittel angeboten“, wenigstens zwei Zeugen könnten zugunsten seines Mandanten aussagen. Jetzt seien fünf Juristen mit der Sache befasst, die Akte ist auf 5 Zentimeter gewachsen, dicker also als das Handy: „Das ist ja lächerlich“. Ist es nicht, sagt der fünfte Jurist, er ist der Anwalt des Landes.

Guido Wacker zweifelt erstmal grundsätzlich: „Hatte der Schüler denn ein Handy dabei?“ Falls ja, habe er selbst Schuld. Er habe vom Sportunterricht gewusst und dennoch sein Handy mitgebracht. Und habe es eigenhändig weggegeben. Es sei auch kein Verwahrungsvertrag zustande gekommen – die Lehrerin habe eher einen Freundschaftsdienst geleistet.

Und überhaupt: Der Verlust solcher Sachen in Schulen sei „ein beliebtes Spiel“. Demnächst fehle womöglich Bargeld. „Stellen Sie sich vor, wir hätten den Vergleichsvorschlag angenommen“, skizziert Anwalt Wacker ein landesweites Szenario, „das wäre doch ganz schnell übers Internet verbreitet worden!“

Genau so sieht es Hans-Peter Schröder für die Schulaufsicht der Düsseldorfer Bezirksregierung. Er hat keine konkreten Zahlen, weiß aber: „Die Fälle mehren sich, deshalb wollen wir eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht!“ Die 16. Kammer in Wuppertal will bald eine Entscheidung treffen. Sollte sie zugunsten des Schülers urteilen, ist schon jetzt klar: Das Land ruft die nächste Instanz an. Dann wird ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf berufen sein, ein richtungsweisendes Urteil zu sprechen. Bis dahin sind die Prozeßkosten auf das 2-fache des ursprünglichen Handywerts gestiegen. Auf genau 856,12 Euro. (pbd)

Angeordnet

Aus einem Bußgeldbescheid:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich erklärt haben,

2. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von 0 Monat(en).

Wenn mich so ein Bußgeldstellenhansel richtig wütend macht, werde ich diese Phantomanordnung mal zum Gegenstand eines Einspruchs machen.

Tarif-Dickicht

Nichts gegen Vodafone, aber das Dickicht bei den Datentarifen ist schon beachtlich. Nach drei Jahren habe ich meinen gesonderten UMTS-Datentarif fürs Notebook gekündigt. Wie ich in den Tiefen der Homepage entdeckt habe, ist es jetzt nämlich im Gegensatz zu früher möglich, den Datentarif zum normalen Mobilfunktarif zuzubuchen.

Eine zweite SIM (Zusatzkarte) macht es möglich, dass man die Karte nicht zwischen Mobiltelefon und Notebook wechseln muss. Weiterer Vorteil: Das Datenvolumen kann gleichzeitig auf dem Handy und auf dem Notebook in Anspruch genommen werden. Das war bei den getrennten Verträgen bislang nicht möglich und hat mich immer vom Kauf eines UMTS-Handys abgehalten. Für das hätte ich dann eine weitere Datenoption zahlen müssen.

Äh, alles klar? Dann würde mich nur noch interessieren, wieso mir die freundliche Dame auf der Businesshotline erzählt, den Tarif könne ich nicht telefonisch buchen. Wo doch auf der Angebotsseite ausdrücklich steht, dass dies beim Businessteam möglich ist.

Jetzt muss ich tatsächlich in den Vodafone Shop. Ich habe mir die Angebotsseite ausgedruckt. Das vermindert hoffentlich das Risiko, dass man mich auf die Hotline verweist.

Der kleine Horror

Die Fachanwalts-Fortbildung am Freitag in Münster habe ich genutzt, mir gleich einen Anwalt in Paderborn zu organisieren. Der Paderborner Kollege, den die Teilnehmerliste entlarvte, darf mich in einem Termin am Montag um 13 Uhr vertreten. Natürlich habe ich versprochen, ihm die Unterlagen so zuzuschicken, dass er sie gleich am Montagmorgen hat.

Vorhin habe ich ihm den Gerichtsteil unserer Akte gefaxt. Seltsamerweise war darin nichts geklammert oder getackert. Und kein Blatt war auf der Rückseite beschrieben. Das Schicksal meint es manchmal gut mit mir.

Große Scheine

Manche Strafanzeigen muss ich zweimal lesen, um sie zu verstehen. Da behauptet ein Geschäftsmann, er habe eine Taxifahrt von Düsseldorf zum Frankfurter Flughafen mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt, jedoch kein Wechselgeld erhalten.

Mein Mandant hat das Taxi gefahren. Er sagt, das Taxameter habe 292 Euro gezeigt. Der großspurige Fahrgast habe mit zwei 200-Euro-Scheinen bezahlt und aufs Wechselgeld verzichtet. „Ist schon gut“, habe der Mann gesagt. Vielleicht auch deshalb, weil ihm mein Mandant fast eine Stunde sein privates Handy zum Telefonieren gab („Akku leer“).

Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, hätte den angeblich Geschädigten ja zumindest eines fragen können: „Warum haben Sie dem Taxifahrer zwei 500-er gegeben, wenn Sie nur 292 Euro zahlen mussten?“

Hat er aber nicht. War wohl schon spät in Frankfurt. Aber so bleibt zumindest die Spannung erhalten. Bis zur Einsicht in die komplette Akte.

Topgefährder

Bayerns Innenminister Günther Beckstein möchte „Topgefährder“ aus dem Verkehr ziehen. Der Welt sagte er:

Mir leuchtet nicht ein, dass sich Islamisten, die wegen drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sich bei uns frei bewegen sollen. In Bayern gibt es jemanden, der in Tunesien Mitglied einer Terrororganisation war. Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch.

Man muss sich nur immer wieder vor Augen führen, dass es sich bei „Topgefährdern“ um Menschen handelt, gegen die keine Beweise für strafbare Handlungen vorliegen. Sonst ginge es denen nämlich so wie den mutmaßlichen Bombenbastlern, die in Untersuchungshaft gegangen sind. Wie schnell man künftig zum Topgefährder gelabelt werden kann, ist leicht auszumalen.

Jedenfalls stellen Terrororganisationen keine Mitgliedsausweise aus.

Konzentration

An Geldautomaten kriegt man das Geld erst, wenn man die Karte entnommen hat. Ich muss mir dringend merken, dass das bei Bareinzahlungen am Automaten – ja, das geht jetzt auch – nicht so ist. Habe gestern Abend zwar die Quittung entnommen, die Karte aber im Automaten gelassen.

Meine Karte hat der Automat zum Glück eingezogen. Jetzt kriege ich eine neue geschickt. Mal wieder ein schöner Anlass, sich daran zu erinnern, dass Konzentration auch bei alltäglichen Dingen nicht schaden kann.

Ständiger Kontakt zum V-Mann-Führer

Verfassungsschützer interessieren sich für brauchbare Informationen. Dabei ist es ziemlich egal, welchen Lebenshintergrund der Informant hat – ob er etwa vorbestraft ist. Der 27-jährige Sebastian S. beispielsweise ist gleich mehrfach verurteilt worden: wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, wegen Körperverletzung, Nötigung und zweimal wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Lauter relativ geringfügige Vergehen. Das wusste der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz auch. Es sei aber, entsprechend der internen Regeln, nicht das schlimmste Delikt dabei gewesen: ein Verbrechen. Genau deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Anfang des Jahres gegen Sebstian S., eben einen V-Mann des Verfassungsschutzes. Er soll mit Kokain in nicht geringen Mengen gehandelt haben.

Peinlich nur, dass die delikate Zusammenarbeit erst während der Ermittlungen aufflog. Die Kriminalbeamten hatten bis zum 14. August mit richterlicher Genehmigung die Telefonate von S. abgehört und waren baff. Der Beschuldigte war in ständigem Kontakt zu seinem V-Mann-Führer im Innenministerium. Bei den Kriminalisten entstand ein böser Verdacht: Schützte der Verfassungsschutz seinen V-Mann vor der Strafverfolgung, wurde der gar gewarnt? Das jedenfalls behaupten sie in einer Anzeige.

Die richtet sich war zunächst noch wegen des Verdachts der Strafvereitelung „gegen Unbekannt“, ist aber schon auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft Bielefeld nach Düsseldorf: „Wir warten auf das Verfahren“, sagte gestern Staatsanwalt Johannes Mocken. Ludger Harmeier, Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP), bestreitet unterdessen jede Beteiligung des Verfassungsschutzes: „Wir schützen keine V-Leute vor Strafverfolgung“, sagte er und fügte hinzu: „Wir arbeiten nicht mit Verbrechern“.

Sebastian S., gegen den auch die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt, wurde inzwischen – so heißt es im Schlapphut-Milieu – „abgeschaltet“. (pbd)

Zu viel Tagesfreizeit?

Lieber ehemaliger Gerichtspräsident,

Sie sind als Besitzer von Kinderpornografie enttarnt worden. Im Januar 2007 haben Sie einen Strafbefehl über 9 Monate Gefängnis auf Bewährung akzeptiert. Sicher, da will man dann auch mal seine Ruhe haben, vor den ganzen Medienberichten. Und den Weblogs, in denen auch noch was über diese Angelegenheit steht.

Also schicken Sie Ihren Anwalt los, der wohl nicht nur mich unter Berufung auf einige Gerichtsurteile darüber belehrt, dass spätestens ein halbes Jahr nach der Verurteilung nicht mehr identifizierend über einen Straftäter berichtet werden darf. Weil das einer Resozialisierung im Wege stehe. Ob das in Ihrem Fall so richtig ist, lasse ich mal offen.

Leider teilt mir Ihr Anwalt in seinem Schreiben, das krass nach Serienbrief aussieht, nicht mit, wo im law blog etwas über Sie steht, noch dazu identifizierend. Trotz intensiver Betätigung der Suchfunktion habe ich auch nichts Identifizierendes gefunden. Deshalb werde ich auch keine Unterlassungserklärung abgeben.

Überdies schlage ich höflich vor, dass Sie nicht nur googeln, sondern auch lesen, was in den von Google verlinkten Artikeln steht. Ihr Name taucht zwar im law blog auf. Zufälligerweise heißt aber auch ein nordrhein-westfälischer Politiker wie Sie (nur einen Doktortitel hat er nicht). Und im Artikel geht es nicht um Richter und Kinderpornografie, sondern um den Strafvollzug.

Vielleicht sehen wir uns ja mal im Gericht – falls Ihnen die Dienstgeschäfte wieder erlaubt werden und Sie was für Ihre Bezüge leisten müssen. Ansonsten wünsche ich noch angenehme Tagesfreizeit.

Mit freundlichen Grüßen

U. Vetter

Nichts wert

Eine Autofahrerin soll beim Ausparken einen anderen Wagen beschädigt haben. Ihr Beifahrer gibt bei Gericht als Zeuge an, auch er habe keinen Aufprall gemerkt. Er habe überhaupt nichts Auffälliges bemerkt; das Auto sei ganz normal und ohne Zwischenfälle vom Parkplatz gefahren.

Das Gericht würdigt seine Aussage so:

Seine bloßen Angaben, dass so etwas nicht passiert sei, waren sowohl von ihm ohne große Komplikationen leicht zu machen, als auch ohne besonderen Wert der Glaubhaftigkeit. Seine schriftliche Aussage gegenüber der Polizei ist ebenfalls genauso dünn und einfach. Die Aussage des Zeugen ist nichts wert.

Ich hoffe, dieser Nonsense verfolgt mich nicht bis in den Schlaf.

Brutto

83 Gramm Marihuana brutto klingt ja erst mal nicht ohne. Allerdings relativiert sich diese Menge möglicherweise dadurch, dass die Polizei den Stoff aus dem Klo gefiltert hat. Der Beschuldigte konnte wohl nicht mehr rechtzeitig den Abzug ziehen.

Bevor ich mich aus dem Fenster hänge, werde ich allerdings klären, ob der Stoff vor dem Wiegen vielleicht getrocknet wurde.

Versteckte Reserven

Was habe ich am 17. Mai 1989 gemacht? 700 DM von meinem Sparbuch bei der Sparkasse Ratingen abgehoben. Das ist die letzte Buchung in dem Sparbuch, das ich gerade in einigen alten Papieren gefunden habe.

Immerhin blieben noch stolze 333,37 DM Guthaben stehen. Gleich mal schauen, wann ich einen Termin in Ratingen, Heiligenhaus oder Velbert habe. Dann werde ich mein Sparbuch in einer Filiale der mittlerweile fusionierten Sparkassen auf den Tresen legen. Wird sicher interessant, wie tief die Mitarbeiter ins Archiv steigen müssen, um mein Guthaben zu ermitteln und auszuzahlen.