Satz mit Zukunft

Das Bundesverfassungsgericht hat seinen Beschluss zum Demonstrationsverbot rund um den G8-Gipfel veröffentlicht. Für mich lautet der schönste Satz:

In der freiheitlichen Demokratie des Grundgesetzes haben Grundrechte einen hohen Rang. Der hoheitliche Eingriff in ein Grundrecht bedarf der Rechtfertigung, nicht aber benötigt die Ausübung des Grundrechts eine Rechtfertigung.

Globalisierungs-Irrtümer

Fünf Irrtümer der Globalisierungskritiker listet der Wirtschaftswissenschaftler Henning Klodt auf:

Irrtum 1: Die Globalisierung ist von politischen Kräften ausgelöst worden und kann deshalb auch politisch wieder zurückgedrängt werden. Tatsächlich stellt nicht die Politik, sondern die Verbreitung moderner Informationstechnologien die zentrale Triebkraft der Globalisierung dar. Es wäre illusorisch, das Rad der technologischen Entwicklung zurückdrehen zu wollen. Zwar haben daneben auch politische Entwicklungen die Globalisierung getrieben, allen voran der Fall des Eisernen Vorhangs und die daraus resultierende Integration ehemals kommunistischer Länder in die weltwirtschaftliche Arbeitsteilung. Doch auch diese Entwicklung ist mit politischen Kräften nicht umzukehren – zum Glück.

Hier geht es weiter.

Der Aufwiegler

„Was diese Typen machen, ist versuchter Mord – und genauso müssen sie vor Gericht behandelt werden.“ Johannes Kahrs (SPD) über Steinewerfer bei Demonstrationen.

Ich hatte kurz die Hoffnung, dass hier wieder mal ein gelernter Sozialarbeiter posaunt. Aber nein, der Bundestagsabgeordnete Kahrs ist Jurist. Und er weiß es offensichtlich auch besser. Während ihn die Bild-Zeitung mit dem „Mord“-Zitat groß rausbringt, heißt es in der Presseerklärung des Seeheimer Kreises, das Steinewerfen sei „gefährliche Körperverletzung“. Wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht Rostock auch die bislang angeklagten, (soweit die Urteile noch nicht rechtskräftig sind) vermeintlichen Steinewerfer verurteilt.

Aber es ist doch immer wieder aufschlussreich, wie Politiker wider besseres Wissens ihre Seele verkaufen. Und sogar das Risiko eingehen, dass ihnen mal einer an den Karren fährt. Zum Beispiel wegen Volksverhetzung. Auch wenn es da, in diesem Fall sage ich leider, auch einige juristische Probleme mit einer Verurteilung gäbe.

Kopftuch macht Lehrerin ungeeignet

Sie wurde in Duisburg geboren, sie ist deutsche Staatsangehörige; sie hat zwei Staatsexamen in Deutsch und Mathematik gut bestanden und auch schon an der Kurt-Tucholsky-Gesamtschule in Krefeld hilfsweise gearbeitet – aber Lehrerin werden darf Filiz M. nicht, auch nicht nur Beamtin auf Probe: Die 28-jährige ist muslimischen Glaubens und trägt deshalb ein Kopftuch. Das aber ist an einer regulären Schule ebensowenig erlaubt wie der Unterricht einer Nonne in ihrer Ordenstracht. Mit dieser Entscheidung stützt das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Ansicht des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die angehende Pädagogin war schon von der Bezirksregierung abgelehnt worden. Die sah im Kopftuch keine, wie vom Schulgesetz verlangt, „erforderliche persönliche Eignung“ der Bewerberin. Nun versuchte Filiz M. schüchtern, die 2. Gerichtskammer umzustimmen. Statt des traditionellen Hidschab, des dunklen Stoffschleiers, trug sie ein beiges Tuch über Haar und Ohren, am Hinterkopf verknotet. Auch so oder mit einer langen Perücke könne sie sich ihre Lehrarbeit vorstellen.

Doch die Kammer verweigert selbst diesen Kompromiss von Form und Farbe. Die Wahl einer „modisch wirkenden Kopfbedeckung“ werde „gleichermaßen als Erkennungsmerkmal der religiösen Überzeugung wahrgenommen“. Es half auch nichts, das die Anwältin eine von der Verfassung vorgeschriebene Gleichbehandlung geltend machte – sie rügte, zwei Nonnen dürften in ihrer Ordenstracht unterrichten. Aber eben nicht an einer staatlichen Schule, hielt der Vorsitzende dagegen.

Die Kammer hat wegen der grundsätzlichen Bedeutung des Falls die Berufung gegen das Urteil (AZ: 2 K 6225/06) zugelassen. (pbd)

Mittags in der Großbude

Nachhaltig an Großkanzleien hat mich bislang nur beeindruckt, dass die teilweise in ihren Eingangshallen gar keine Firmenschilder mehr haben. Sondern Projektoren, welche die Illusion eines Firmenschildes erwecken. Ich stelle mir dann immer den Anwalt vor, dessen Karriere im Foyer mit in einem kurzen Flackern endet. Während er noch seinen Schreibtisch räumt.

Wer mehr Einblicke in das Leben einer juristischen „Großbude“ nehmen möchte, sollte auf dieses neue Weblog umschalten. Sehr unterhaltsam, auch wenn ein Fake nicht auszuschließen ist.

Kostprobe vom heutigen Tag:

Beim Mittagessen ging es heute natürlich um die mitgeführten Sonnenbrillen. Die Gläser werden schon wieder kleiner gegenüber dem Frühjahr. Prada, Boss, Armani … RayBan fällt da eher negativ auf. Vor allem an Leuten, die es eigentlich besser wissen müssten. Die Kollegin beeilte sich dann zu versichern, dass sie ihre Gucci im Auto hätte liegen lassen. Wer’s glaubt … Sie ist dann auch etwas früher gegangen. Morgen hat sie sicher eine Gucci. Hoffentlich regnet es.

Karlsruhe drückt sich

Die friedlichen G8-Demonstranten sind vor dem Bundesverfassungericht gescheitert. Das Gericht lehnt ihre Forderung, doch noch eine Demonstration in Gipfelnähe zu ermöglichen, ab.

Gegenüber dem angeordneten strengen Demonstrationsverbot haben die Verfassungsrichter erhebliche Zweifel:

Es bestehen zwar erhebliche Zweifel an der Tragfähigkeit der Argumentation der Behörde und des Oberverwaltungsgerichts. Im Hinblick auf das Grundrecht der Versammlungsfreiheit ist es insbesondere verfassungsrechtlich bedenklich, den Schutzraum in der Nähe des Ortes des G8-Gipfels bis an die Grenze der Verbotszone II auszudehnen und ein absolutes Demonstrationsverbot in der gesamten Zone am Tage vor und während der Durchführung des Gipfels in erster Linie auf das von der Behörde entwickelte Sicherheitskonzept zu stützen. An dem Sicherheitskonzept ist an keiner Stelle zu erkennen, dass auch Anliegen der Durchführung friedlicher Demonstrationen, insbesondere solcher mit einer inhaltlichen Stoßrichtung gegen den G8 Gipfel, eingeflossen sind.

Doch das Gericht sieht keine Notwendigkeit, eine entsprechende einstweilige Verfügung zu erlassen. Begründet wird dies mit den „zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklungen“, also den gewalttätigen Auseinandersetzungen und der Gefahr, dass diese sich wiederholen. Vor diesem Hintergrund, so das Gericht, sein ein „schwerer Nachteil“ für die Antragsteller nicht zu erkennen.

Der Schwarze Block kann sich heute gleich zwei Erfolge auf die Fahnen schreiben. Er hat der Versammlungsfreiheit einen Nackenschlag versetzt. Und er hat das höchste deutsche Gericht so in Angst und Schrecken versetzt, dass es meint, sich vor einer mutigen und notwendigen Entscheidung drücken zu können. Wenn man allerdings die aktuellen Meldungen liest, kann man dafür fast Verständnis haben.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

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Neu in der Mafia

Drei Zahnärzte und drei Vertreter der Krankenkassen haben sich abends zusammengesetzt, um die Qualität eines Zahnersatzes zu überprüfen. Das ist ein offizieller Ausschuss. Oder, wie ein Mitarbeiter der Krankenkasse am Telefon sagte, „für uns das Jüngste Gericht“.

Das Ergebnis der dreistündigen Sitzung: ein mehrseitiges, eingehend begründetes Gutachten. Keine Mängel feststellbar.

Wir haben uns den Hinweis erlaubt, dass ein vom Gericht bestellter Sachverständiger möglicherweise von diesem Gutachten beeindruckt sein könnte. Und dass man in solchen Fällen wirklich was von Substanz einwenden muss. Also Argumente, die über Weisheiten wie „Die stecken alle unter einer Decke“, „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“, „Das ist eine Mafia“ hinausgehen.

Wir gehören nun auch offiziell zur Mafia.

Scheißegal – weitermachen

Auf Watch Berlin kommentiert ein Experte den Dopingsumpf im Radsport:

Es widert mich an. (…) Dass man diese Taten eingestanden hat – und zwar nur, weil man es musste, und dann auch nur teilchenweise, und wenn dann auch nur die Teilchen, die nicht strafbar sind, das war ein erster Schritt, aber noch lange nicht genug. Dass man aber keine Konsequenzen daraus ziehen wollte, aber auch nicht ziehen musste, das ist ein Thema, das nicht nur die Sportler, sondern uns alle betrifft.

In was für einer Welt leben wir eigentlich, in der der Betrüger – und es geht auch um Milliarden in diesem Geschäft – nachdem er einfach sagt ’sorry, ich hab ein bisschen gedopt, das war nicht in Ordnung‘ nach dem Motto „Illegal – scheißegal“ weitermachen kann, als wäre nichts passiert? Nein, ehrlich gesagt, es kotzt mich an. Dieser Sport ist versifft und verseucht, und der Klärungsprozess ist nicht einmal der Rede wert. (…) Die Tour de France und die Radfahrer, die sollten alle mal Pause in die Pause gehen. Und alle, die damit zu tun haben, sollten sich Gedanken über Heuchelei und Doppelmoral machen, vor allem auch das ZDF und die ARD.

Wir danken Dr. Michel Friedman für diese offenen Worte.

(gefunden bei Buchstaben in Bewegung)

‚N neues Pferdschen

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Offen genügt nicht. „Strahlend“ sagt zu wenig aus. Und „sympathisch“ klingt wohl auch zu bieder. Das Landeswappen von Nordrhein-Westfalen, laut Landesregierung ein Zeichen großer Prominenz, soll zu einem „zeitgemäßen Signet“ werden. Und damit das auch nun wirklich alle bis in den hintersten Winkel des Landes merken, steigern die Schöpfer mit großer Spracheleganz die Eigenschaften.

Die Leitlinien zum Nordrhein-Westfalen-Design nennen das neue Wappen „offener, strahlender und sympathischer“. Obwohl die Bevölkerung es noch gar nicht kennt, ist das neue Wappen seit dem 1. Mai bereits „ein starkes und plakatives Identifikationssymbol für das Land Nordrhein-Westfalen und seine Bürgerinnen und Bürger“.

Die Notwendigkeit zur Änderung ist augenfällig. Und zerfällt in zwei Teile. Zunächst die für die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung. Ganz so, als habe das westfälische Ross im rechten Teil des hoheitlichen Symbols bislang wie eine Hyäne auf Hinterbeinen ausgeschaut, sind die Proportionen des Pferdes jetzt „der natürlichen Anatomie angenähert worden“.

Der Rhein, bislang angedeutet mit drei Flusskurven, zeigt nur knappe zwei. Die lippische Rose, einst mit ihren Blüten und Kelchblättern erkennbar, wirkt nun wie das Steuerrad eines Segelschiffs.

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Alt oder neu? Jedenfalls offiziell.

Anders im zweiten, den vornehmen Teil „für hoheitliche Anwendungen“. Da wirkt die Rose wie eine Rose. Der Rhein hat eine Art von Wellen. Und das westfälische Ross plötzlich einen kräftigen Mähnenkamm, mehr Haare am Schweif, sichtbare Muskeln – es reckt den Kopf mit offenem Maul.

In etwa diesem Zustand sehen sich dieser Tage auch die rund 262.500 Beamten und 113 000 Angestellten des Landes. Von ganz oben, der Staatskanzlei, kommt die schriftliche Unterrichtung. Sie geht über die Ministerien. Von da zu den Mittelbehörden. Hin zu den Behördenleitern. Und von denen geht die Weisung bis in die letzte Amtsstube, wo Menschen ob dieser geballten Bürokratie nur noch wimmern, wahlweise in Tränen ausbrechen: „Die Leitlinien zur Anwendung des Nordrhein-Westfalen-Designs sind Bestandteil des Kabinettbeschlusses vom 27. März 2007 und gelten verbindlich für den Bereich der Landesregierung, ihre nachfolgenden Behörden, die Landesbetriebe, Gesellschaften und Initiativen“.

Auf 44 Seiten folgen dann Vorgabe um Vorgabe. Unter dem Stichwort „Absenderfahne“ heißt es beispielsweise: „Das Wappen wird mit dem Abstand 1 x nach rechts bzw. ¾ zum oberen Formatrand positioniert“. Unter dem Stichwort „Typografie“ ist festgelegt: „Hausschrift des Landes Nordrhein-Westfalen ist die Benton Sans in den Schnitten Regular, Medium und Bold“.

Selbstverständlich soll das damit beschriebene Papier auch eine Schablone haben. Für Briefbögen wird „Conqueror Smooth CX22 Diamantweiss, 80-120g/qm“ empfohlen. Für Einladungskarten dagegen „Munken Polar, Umschlag 300g/qm, Einleger 120 g/qm“. Es sei denn, es geht um hochwertige Einladungskarten. Dann, bitte, „Munken Pure“.

Nach alledem versteht sich fast wie von selbst: Briefformulare müssen „klar strukturiert“ sein. Und Telefaxbögen. Und Visiten- und Grußkarten. Und Informationen und deren Mappen. Und die Internet-Kopfzeile. Nicht zu vergessen, die Gestaltung für CD-Cover und –Label. Selbstverständlich auch Plakate. Und Broschüren, Landes-Urkunden. Und, ja doch, die Dokumentenvorlage der Korrespondenz des Ministerpräsidenten.

Der schreibt fiktiv an Manfred Mustermann, was das alles soll. Zitat: „Das Landesdesign unterstreicht durch ein sinnvolles Maß gemeinsamer Gestaltungselemente die Absender-Kompetenz, zugleich schafft es ein Höchstmaß an kreativer Anwendbarkeit und damit den idealen Freiraum für ressort-individuelle Profile und Themendarstellungen“.

Nichts verstanden? Etwa noch Fragen? Hier der Versuch der Erklärung, ebenfalls im Zitat: „Ein starkes Design, das die Marke Nordrhein-Westfalen prägen hilft, ist eine wesentliche Basis“. Dieser Satz gleicht der wichtigen Erkenntnis, dass die Basis die Grundlage des Fundaments ist. Tatsächlich will die Landesregierung aus CDU und FDP das Land „mit Blick auf die Wirtschaftsförderung mit allen verfügbaren Argumenten immer wieder hervorheben“.

Das solle doch, bitteschön, über alle Parteigrenzen hinweg unbestritten sein, hieß es zu einer kleinen, besorgten Anfrage der Abgeordneten Sylvia Löhrmann (Grüne) vor zwei Monaten. Obwohl es vor drei Jahren schon ein neues NRW-Design gegeben hat, gebe es rund 50.000 Euro für einen Designleitfaden im Etat (über die Folgekosten kann nur spekuliert werden). Die Landesregierung jedenfalls mache sich Gedanken darüber, wie sie die Menschen ansprechen könne. Dazu lasse sich die Landesregierung fortwährend von Fachleuten aus der Politik, der Wirtschaft, aus dem Journalismus, aus der Wissenschaft, von Künstlern und Intellektuellen beraten.

Nun kennen wir das Ergebnis. Es ist offener, strahlender und sympathischer. Und der Steuerzahler wundert sich. (pbd)

Nachtrag: Die NRZ zeigt alt und neu im direkten Vergleich.

Besser leise töten

Wollte der Täter töten? Oder doch nur verletzen? Da kein Gericht in den Kopf eines Menschen reinschauen kann, muss aus äußeren Umständen auf den Vorsatz geschlossen werden. Je nachdem wie die Bewertung ausfällt, gibt das schnell etliche Jahre Gefängnis mehr.

In einem Prozess wegen versuchter Tötung vertrete ich den Nebenkläger. Dort kommt die Problematik derzeit wieder klar zutage. Das Stechen mit einem relativ kleinen Messer sagt erst mal nicht genug darüber, was der Täter eigentlich wollte. „Ich stech‘ dich ab, du Sau!“ Diesen mehrfach, noch dazu vor Zeugen ausgestoßenen Satz, dürfte der Angeklagte dagegen mittlerweile inständig bereuen.

Ich bin gespannt, was sich seine Verteidiger dazu einfallen lassen.

Der Ausnahmezustand als Regel

tagesschau.de interviewt den früheren Bundesinnenminister Gerhart Baum zur aktuellen Sicherheitsdebatte in Deutschland. Baum:

Es sind Ausnahmegesetze eingeführt worden. Das bedeutet, die Rechtsordnung ist vielfach zum Nachteil von Straftätern, Strafverteidigern und generell zum Nachteil ganz unverdächtiger Personen verändert worden. Der Ausnahmezustand, das hat Heribert Prantl zurecht festgestellt, ist seitdem zur Regel geworden. Wir haben eine Umkehrung der Beweislast. Und wir haben seit 30 Jahren eine unvergleichliche, in der Geschichte der Bundesrepublik vorher nicht gekannte polizeiliche Aufrüstung in unterschiedlichen Schüben erlebt. …

Es gibt jetzt eine lebhafte Debatte über das Grundrecht auf Demonstrationen. Es gibt eine lebhafte Debatte, ob der Staat das Recht hat, heimlich den privaten Computer zu durchsuchen. Da wurde eine Verfassungsbeschwerde eingereicht. Es gibt eine Diskussion, ob die Bürger es ertragen müssen, dass ihre Telefondaten sechs Monate gespeichert werden. Langsam wächst ein Bewusstsein, dass der Staat ein ganzes Netzwerk zur Beobachtung ganz unverdächtiger Bürger aufgebaut hat und der häufig zu hörende Spruch „Ich habe nichts zu verbergen“ den höre ich nicht mehr so oft.

Vier Anwälte

Aus einem Terminsverlegungsantrag:

Die vier Rechtsanwälte dieser Kanzlei müssen an diesem Tage bereits an seit längerer Zeit feststehenden Terminen vor den Landgerichten Göttingen und Bonn und den Amtsgerichten Geldern und Heidelberg teilnehmen.

Im Briefkopf stehen vier Anwälte, hinter dem ersten aber auch ein † .

Gut, vielleicht haben sie Angestellte.

Magere Zinsen

Die Mietkaution betrug 10.000 Mark. Das sind 5.112,92 €. An den Vermieter gezahlt im Mai 1995. Ich habe mir von der Bank eine Aufstellung über die Sparbuchzinsen schicken lassen. Zu diesem Satz muss der Vermieter die Kaution mindestens verzinsen. Bis Januar 2007 sind 579,28 € Zinsen dazugekommen. In elfeinhalb Jahren.

Seit 1995 ist der Sparbuchzins schrittweise gefallen. Anfänglich gab es noch zwei Prozent. Derzeit zahlt die Bank noch 0,5 % – und das schon seit Juni 2003. Es ist wohl keine schlechte Idee, mit dem Vermieter zu vereinbaren, dass das Geld gewinnbringender angelegt wird. Zum Beispiel auf einem Tagesgeldkonto.

Erste Worte aus Karlsruhe

Die ersten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den Demonstrationen rund um den G8-Gipfel sind verkündet worden. Das Verfassungsgericht bestätigt die Anordnungen des Oberverwaltungsgerichts Greifswald und gibt den Antragstellern nicht recht.

Die Beschlüsse umfassen aber „nur“ eine Mahnwache. Hier bemängelt das Gericht Fehler in der Antragsschrift. Außerdem geht es um eine Demonstration in der Nähe des Flughafens Rostock-Laage. Diese war genehmigt worden, allerdings nur unter strengen Auflagen. Diese Auflagen hat das Verfassungsgericht bestätigt.

Über den Sternmarsch nach Heiligendamm hat das Bundesverfassungsgericht noch nicht entschieden.

Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Baggerarbeiten

Das law blog war einige Stunden nicht erreichbar. Hier die Erklärung:

Guten Morgen,

bei Baggerarbeiten in Nürnberg wurde eine der Haupttrassen des Energieversorgers N-Ergie beschädigt. Hierdurch kam es zu einem grossflächigen Stromausfall, von dem auch der Gebäudekomplex betroffen war, in dem sich unser RZ und Büro befindet. Die USVs haben funktioniert, allerdings hat die Dauer des Stromausfalls die Laufzeit der Akkus überschritten, wodurch es zu einem Ausfall kam. Wir sind aktuell dabei, die Systeme wieder hochzubringen.
Ich bitte, die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.

MfG.
Vollmar