Knöllchen erlassen – Recht gebeugt?

Die Staatsanwaltschaft Aachen ermittelt wegen des Verdachts der Rechtsbeugung gegen den dortigen Polizeipräsidenten. Klaus Oelze hatte, wie berichtet, kürzlich 88 Knöllchen eigenmächtig eingestellt, die zwei Polizeibeamte in nur einer Nacht in nur zwei Straßen geschrieben hatten, weil Autos gegen die Fahrtrichtung geparkt waren.

Damit hatten die Beamten ihren Trotz gegen eine Weisung von Innenminister Ingo Wolf (FDP) demonstriert, der die Polizei aufgefordert hatte, zur Bekämpfung von Hauptunfallursachen auch bei Kleinigkeiten einzuschreiten. Mit der Rücknahme der Anzeigen hatte Präsident Oelze auf den Zorn der Anwohner reagiert.

Die Staatsanwaltschaft sah zunächst keinen Verdacht, wie Behördensprecher Robert Deller auf Anfrage sagte, ermittelt nun aber aufgrund einer schriftlichen Anzeige: „Die Vorwürfe darin begründen einen Anfangsverdacht, den wir in den nächsten Tagen prüfen werden“. Einzelheiten mochte Deller nicht nennen. (pbd)

Der geschockte Marktleiter

Wir schalten um nach Kassel. Dort ist ein entscheidender Schlag gegen die Kriminalität gelungen. Aber lassen wir die Polizei selbst erzählen:

Um 14.25 Uhr geklaut und 30 Minuten später schon gefasst, so erging es heute (27.01.07) einem 26-jährigen, wohnsitzlosen Mann aus Kassel. Was war passiert? In einem Drogeriemarkt des ICE-Bahnhofes Kassel-Wilhelmshöhe hatte der 26-Jährige eine Tüte Bonbons aufgerissen und sich einen Teil des Inhaltes in seine Tasche gesteckt. Den Marktleiter, der den Ladendieb dabei beobachtet hatte, stieß der Langfinger zur Seite, anschließend flüchtete er.

Der geschockte Fialleiter verständigte sofort die Bundespolizeiinspektion Kassel. Eine sofort eingeleitete Fahndung brachte schnellen Erfolg. Mit Unterstützung des Polizeipräsidiums Nordhessen konnte der Täter, dank einer guten Personenbeschreibung, schnell gefasst werden. Eine Streife der Kasseler Polizei hatte den Mann am Rathaus entdeckt und sofort festgenommen. Bei einer Gegenüberstellung mit dem Marktleiter, konnte der Festgenommene zweifelsfrei als Täter identifiziert werden.

Der 26-Jährige wurde bei der Bundespolizeiinspektion Kassel vernommen und erkennungsdienstlich behandelt. Nach den polizeilichen Maßnahmen wurde der Dieb, auf Anordnung der Staatsanwaltschaft Kassel, in die Krankenabteilung der Justizvollzugsanstalt (JVA) Kassel eingeliefert, da der Mann, den eigenen Angaben zu Folge, Epileptiker und Drogenkonsument sei.

Am Sonntag wird er dem Haftrichter vorgeführt. Bis dahin übernachtet der 26-Jährige in der JVA und das alles wegen ein paar Bonbons. Schaden zwei Euro.

Bei der abschließenden Dienstbesprechung soll der verantwortliche Kommissar geäußert haben: „Josef Ackermann, Klaus Esser und Peter Hartz wissen schon, warum sie um Kassel einen großen Bogen machen.“

Weitere sachdienliche Anmerkungen von RA Werner Siebers.

Das bespitzelte Parlament

Dürfen Abgeordnete des Deutschen Bundestages eigentlich bespitzelt werden? Ist es denkbar, dass Nachrichtendienste Wanzen und Kameras im Bundestagsbüro und im heimischen SchlafArbeitszimmer installieren, Abgeordnetencomputer anzapfen oder sogar Agenten (aka Sekretärin) auf unsere gewählten Volksvertreter ansetzen? Heute Morgen hätte ich mich bei so einer Frage erst mal rückversichert: Schwer gegessen? Schlecht geträumt?

Nein, nur in der bundesdeutschen Realität aufgewacht. Die Bundesregierung höchstselbst ist der Meinung, dass einzelne Abgeordnete des Deutschen Bundestages bespitzelt werden dürfen. Und zwar auch mit nachrichtendienstlichen Mitteln. Die Regierung beruft sich dabei auf ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages vom Mai 2006. Darin soll Folgendes stehen:

Das … Gutachten … kommt zu dem Ergebnis, dass eine Beobachtung von Abgeordneten bzw. der Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel nur dann unzulässig ist, wenn die Funktionsfähigkeit des Parlaments bzw. die innerparlamentarischen Statusrechte des Abgeordneten beeinträchtigt werden. Dies wäre nur dann der Fall, wenn die Tätigkeit der Verfassungsschutzbehörden auf die parlamentarische Willensbildung bzw. die parlamentarische Tätigkeit des Abgeordneten als solche direkt oder indirekt Einfluss nehmen würde (z. B. Beeinflussung des Abstimmungsverhaltens oder der Redebeiträge). Vorbehaltlich solcher statusbeeinträchtigender Rechtswirkungen auf die verfassungsmäßigen Rechte nach den Artikeln 46 und 38 GG ist eine Beobachtung von Abgeordneten grundsätzlich zulässig.

In der Antwort auf eine Anfrage der Linkspartei (PDF) macht die Bundesregierung auch kaum einen Hehl daraus, dass solche Maßnahmen – wenn auch derzeit keine nachrichtendienstlichen – laufen. Nähere Auskunft verweigert sie mit dem lapidaren Hinweis, es bestehe die Gefahr auf Rückschlüsse zur Arbeitsweise des Verfassungsschutzes.

Grundsätzlich ist es also kein Problem, dass der Verfassungsschutz, der Militärische Abschirmdienst oder ein sonstiger deutscher Nachrichtendienst Abgeordnete (und deren Gesprächspartner, Familienangehörige, Liebhaber und Dealer) abhören und filmen. Oder sich in die Abgeordnetencomputer hacken. Da kann man sich als Volksvertreter aus einer anderen Fraktion als der Linkspartei natürlich zurücklehnen und erleichtert feststellen, dass man ja selbst wohl kaum im Verdacht des Extremismus steht, so wie ihn der Verfassungsschutz und die Nachrichtendienste definieren.

Noch.

Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden. Artikel 20 Grundgesetz

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Artikel 38 Grundgesetz

(Näheres bei heise online)

Der Technokrat zeigt sein Gesicht

Außenminister Frank-Walter Steinmeier würde im Fall Kurnaz wieder so entscheiden, zitiert ihn Spiegel online. Das ist interessant. Also hat Steinmeier damals doch eine Entscheidung getroffen. Das klingt etwas anders als die ersten Darstellungen, wonach er fast gar nichts mit der Sache zu tun hatte. Oder es gar keine Bereitschaft der USA gegeben hat, den in Deutschland aufgewachsenen Türken mit Aufenthaltserlaubnis freizulassen.

Halten wir unabhängig von all dem fest, dass Steinmeier heute wieder einen Menschen in Guantanamo schmoren und dessen Menschenrechte mit Füßen treten lassen würde, obwohl kein konkreter Terrorismusverdacht vorliegt. Rein aus prophylaktischen Gründen, weil Sicherheitsbehörden angeblich diesen Menschen aus dem Bauch heraus als potenzielles Risiko einstufen.

Schon allein diese Äußerung zwingt die Kanzlerin dazu, die Notbremse zu ziehen. Jemand, der so mit Menschen umzugehen bereit ist wie der Technokrat Frank-Walter Steinmeier, muss dringend davor bewahrt werden, künftig Entscheidungen treffen zu dürfen.

Knieabiesla

Don Alphonso beschreibt die fünf aussichtslosesten Methoden, Leser auf sein Weblog zu locken. Sehr schön, vor allem der Abschnitt über den „Knieabiesla“:

Der kleine Schreihals. Den kennt jeder A-Blogger. Alle paar Tage findet sich bei Technorati irgendein kaum verlinktes, frisches Blog, das dem bekannten Blogger persönliche Mängel, psychische Defekte, Korruption, Verrat, keine Ahnung vom Bloggen und sonstige unschöne Dinge nachsagt. Gerne auch in Zusammenhang mit irgendwelchen Konflikten, wo es vielleicht als Söldner Anerkennung von einem anderen Blogger zu holen gibt. Ist der nicht davon begeistert, ist er eben auch ein Zensor, ein doppelmoralischer Hund, ein Verräter an den Idealen des Bloggens.

Und weiter:

Amüsanterweise ist es den meisten A-Listern meines Wissens egal, wieviele Leser und Links sie haben. Man kennt ohnehin nicht jeden, und Links sind als Währungseinheit nicht zu gebrauchen. Man schreibt einfach, weil man es braucht und will. Es gibt natürlich selbstverstärkende Mechanismen, aber die Grundlage ist meines Erachtens: Einzigartiger, interessanter Inhalt und klare Persönlichkeit. Man muss das nicht mögen, aber es wird gelesen. Das ist, denke ich, das ganze Geheimnis.

Nicht minder amüsant ist heute Thomas Knüwer. Er zerpflückt einen grenzdebilen Blog-Artikel in der FAZ.

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Rechtsanwalt Markus Stamm aus Röthenbach hat ebenfalls einen Antrag eingereicht, um die Mikado-Fahndung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Seine Begründung ist hier nachzulesen.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

20 Anträge gegen „Mikado“

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Weltbestseller

Es gibt so einen Verlag, der schreibt jetzt anscheinend auf jede Neuerscheinung: „Weltbestseller“. Jedenfalls habe ich auf den Taschenbuchstapeln noch nie so viele Weltbesteller gesehen, von denen ich noch nie gehört habe.

Bin mal gespannt, ob und wie die Konkurrenz nachzieht.

Verfahren gegen Amtsrichter zieht sich

Obwohl die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft seit 14 Monaten gegen den Amtsrichter Heinrich L. (61) wegen Verdachts der Rechtsbeugung ermittelt, ist sie noch zu keinem Ergebnis gekommen. Der Strafrichter hatte, wie berichtet, rund 350 Knöllchen-Verfahren in die Verjährung getrieben – davon hatte der damalige Amtsgerichtspräsident auch ein Jahr lang gewusst, aber nicht die Staatsanwaltschaft informiert.

Deren Chef, Gregor Steinforth, will bei der langen Dauer der Ermittlungen jeden Anschein einer Parteilichkeit vermeiden. Steinforth sagte gestern auf Anfrage, das Verfahren werde wohl im ersten Halbjahr des Jahres abgeschlossen werden: „Wenn die Geschäftslage es zulässt!“

Es dürften weder außergewöhnliche Sachen dazwischen kommen oder etwa eine Grippe-Epidemie. Damit spielte der Leitende Oberstaatsanwalt auf die personelle Belastung der Behörde an. Der Kollege, der gegen den Amtsrichter ermittelt, habe noch hundert andere Verfahren zu bearbeiten. (pbd)

Bullriding

Ein spärlich bekleideter Mönchengladbacher (33) nahm heute Morgen selbst herbe Kälte in Kauf, um ein Strafverfahren abzuwenden, das seine Lebensgefährtin gegen ihn anstrengen wollte. Die 31-Jährige war dauernde Körperverletzungen ihres Freundes leid, entschloss sich zur Anzeige und fuhr mit dem Auto zur nächsten Polizeiwache.

Dort kam sie mit lautem Dauer-Hupen und ihrem Freund auf der Kühlerhaube auch an: Auf der Kühlerhaube hatte sich der Mann, noch im Schlafanzug, hingelegt und festgehalten – was aber die Frau an der Fahrt nicht hinderte. Die Polizei berichtete, sie habe das Paar erst einmal getrennt, die Auseinandersetzung in „geordnete Bahnen geführt“. Und dann, doch noch, die Anzeige aufgenommen. (pbd)

Keine Urheberabgabe auf Drucker

Das Oberlandesgericht Düsseldorf erteilt der Urheberabgabe auf Drucker eine Abfuhr. Die VG Wort hatte Druckerhersteller verklagt und die Vergütung rückwirkend ab 2001 verlangt. Nach Auffassung des Gerichts sind Drucker eher Ausgabe- und weniger Vervielfältigungsgeräte. Deshalb sei die Abgabe nicht gerechtfertigt.

(beck-aktuell)

Buchstabentreue

Die Post teilt mit:

„Empfänger unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln.“

Wie sich herausstellt, wohnt der Herr (mit unverwechselbarem Namen) jetzt im Nachbarhaus.

Korruption: Neben GEZ auch Versicherungen betroffen?

In der Korruptionsaffäre um offenbar bestochene Mitarbeiter der Rundfunkgebühreneinzugszentrale GEZ in Köln hat die Staatsanwaltschaft Wuppertal auch bei zwei großen Versicherungskonzernen durchsucht.

Behördensprecher Alfons Grevener bestätigte gestern auf Anfrage, der Verdacht der Bestechlichkeit im Geschäftsverkehr richte sich auch gegen Angehörige der AMB-Generali in Aachen und der DEVK in Köln. Deswegen seien Büros von Mitarbeitern und deren Wohnungen durchsucht worden.

Wie berichtet, soll ein Verkäufer einer Wuppertaler EDV-Firma seit vier Jahren leitende Angestellte in Unternehmen mit Geschenken geschmiert haben, um an überteuerte Aufträge zu kommen. Die GEZ hat inzwischen beteuert, sie unterstütze die Ermittlungen der Strafverfolger. Auch AMB Generali und die DEKV boten ihre Zusammenarbeit an. (pbd)