Bis an die Decke

Die neue Anschnallpflicht bei der Lufthansa lässt mich ziemlich kalt. Ich habe als Kind auf einem Iberia-Flug gesehen, wie in einem Gewitter nicht angeschnallte Fluggäste gegen die Decke geknallt sind. Seitdem lege ich den Gurt an, wenn ich im Flugzeug sitze.

Es ist auch gar nicht erforderlich, den Gurt stramm zu ziehen. Darauf weist der Lufthansa-Sprecher in diesem Interview dankenswerterweise hin. Aber wir wären ja nicht in Deutschland, wenn es jetzt nicht auf jedem Flug Diskussionen gäbe.

Volle Kanne raus

Aus einem Telefonat von heute Morgen:

Wenn sie bei Volle Kanne Aktientipps geben, ist der Zeitpunkt wohl gekommen.

Für den Ausstieg.

Den habe ich gerade konsequent vollzogen; mit der Sessions-TAN eine Sache von fünf Minuten.

Finanznachrichten lese ich voraussichtlich wieder, wenn der DAX bei 4.500 steht.

Ausschuss soll Tod in Siegburg klären

Nach der qualvollen Tötung eines jungen Mannes durch zwei Mithäflinge in einem Siegburger Gefägnis vor zwei Monaten werden die Hintergründe jetzt durch einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss aufgearbeitet: Die SPD-Landtagsfraktion in Düsseldorf begründete heute ihren Beschluss mit dem Verhalten der Landesregierung. Die sei zu viele Fragen schuldig geblieben.

„Um diesen in seiner Grausamkeit einzigartigen Vorfall aufzuklären und die dringend notwendigen Konsequenzen zu ziehe, bleibt nur die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses als parlamentarisches Mittel. Es muss aufgeklärt werden, wie ein Mensch in der Obhut des Staates zu Tode gequält werden konnte“, betonte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Ralf Jäger. (pbd)

Bundespolizisten auf Abwegen?

„Zieh dich aus, oder wir wenden Gewalt an.“ Das sollen zwei Bundespolizisten gesagt haben, die alleine mit einer 24-Jährigen in einer Ausnüchterungszelle waren. Die eingeschüchterte Frau zog sich daraufhin aus.

Der Vorfall hat Konsequenzen. Rechtsanwalt Bert Handschumacher schildert sie in seinem Blog:

Sogar wir waren fassungslos, als uns der Sachverhalt geschildert wurde. Es gab weder einen Grund, eine derartige Leibesvisitation durchzuführen, noch ist es zulässig, daß Männer diese bei Frauen durchführen. Offensichtlich wollten die beiden Bundespolizisten die Studentin gezielt erniedrigen bzw. sich an ihrem Anblick sexuell erregen.

Diesen unglaublichen Sachverhalt haben wir im Auftrage unserer Mandantin der Staatsanwaltschaft Berlin geschildert; verbunden mit der Bitte um Überprüfung, ob ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des sexuellen Mißbrauchs von behördlich Verwahrten unter Ausnutzung der Amtsstellung gemäß §§ 174a und/oder 174b StGB, Nötigung im Amte gemäß § 240 IV Nr. 3 und Beleidigung, § 185 StGB einzuleiten ist. Erforderliche Strafanträge sind gestellt worden.

Die Spezialabteilung der Staatsanwaltschaft Berlin hat die Ermittlungen aufgenommen.

Erschwerniszulage

Aus der Rechnung einer Entrümpelungsfirma:

Matratzenentsorgung, Erschwerniszulage 15,00 €

Wenn man die Fotos gesehen hat, wird man darüber nicht diskutieren wollen.

Bargeldregen

„Der Gewinner erhält garantiert 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.“

„Tatsache ist und bleibt, Sie haben gewonnen.“

„Der Gewinner … erhält ohne wenn und aber 1.500.- Euro in Bar ausgezahlt.“

Und so weiter. Blubberdiblubb.

Bei so einer dreisten Masche kann ich es meinem Mandanten nicht verdenken, dass er dem Butterfahrten-Veranstalter juristisch auf die Füße treten möchte. § 661a BGB bestimmt ja nicht ohne Grund:

Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen oder vergleichbare Mitteilungen an
Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den
Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat
dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.

Problem wird eher sein, festzustellen, welcher Unternehmer bzw. welche Firma hinter dem „Service-Center“ in Bremen steckt. Hat jemand vielleicht sachdienliche Informationen?

Eine alternative Überlegung geht dahin, sich diese Leute am 15. Februar 2007 persönlich zur Brust zu nehmen. Zwei Leute könnten wir ja noch als Verstärkung mitnehmen…

Ausziehen – und zwar sofort

Das Bauaufsichtsamt schickt meiner Mandantin eine Anhörung. Angeblich entspricht die von ihr bewohnte Etage nicht den feuerpolizeilichen Vorschriften. Deshalb sei beabsichtigt, die Nutzung des Objekts zu untersagen. Die Ordnungsverfügung soll sogar für „sofort vollziehbar“ erklärt werden. Was auf einen sofortigen Auszug hinauslaufen könnte.

Prekärer als für meine Mandantin ist die Situation für die Vermieter. Die haben bei Abschluss des Mietvertrages mit keinem Wort auf die Probleme hingewiesen. Was jetzt zur Folge hat, dass sie im Ernstfall Schadensersatz zahlen müssen.

Sofern der Vermieteranwalt den Sofortvollzug nicht abwenden kann, wäre schon mal das Hotel zu kalkulieren. Außerdem die Umzugskosten. Und wohl auch der Betrag, um den eine vergleichbare Wohnung teurer sein wird.

Das allein tröstet meine Mandantin allerdings nicht. Den Ärger wird ihr wohl niemand ersetzen.

Lückenlose Kontrolle der Autofahrer

Die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) wenden
sich gegen sogenannte Event-Data-Recorders (EDS), die die gesamten
Daten der Fahrt aufzeichnen. Damit bestehe die Gefahr der lückenlosen
Überwachung der Verkehrsteilnehmer. Die Auswertung der Daten führe zu
der Verpflichtung, durch die Herausgabe der gespeicherten Daten den
Behörden die Strafverfolgung gegen sich selbst zu ermöglichen. Dies
stehe im Widerspruch zu dem in Deutschland tragenden
verfassungsrechtlichen Grundsatz, wonach sich niemand selbst belasten
muss. Dass trotz zunehmenden Verkehrs die Anzahl der Unfälle und der im
Straßenverkehr Getöteten und Verletzten sinkt, beruhe nicht auf einer
stärkeren Überwachung, sondern vor allem auf dem technischen
Fortschritt der Fahrzeuge.

»Der verfassungsrechtlich verbriefte Datenschutz muss auch bei
der Fahrzeugdatenerfassung und –verarbeitung strikt eingehalten
werden«, so Rechtsanwalt Dr. Henner Hörl von der Arbeitsgemeinschaft
Verkehrsrecht des DAV. Ohne gesetzliche Grundlage und ohne Einwilligung
des Betroffenen dürfen auf keinen Fall personenbezogene Fahrzeugdaten
verarbeitet werden, auch nicht für Zwecke der Unfallanalyse.

Falls der Gesetzgeber für Neufahrzeuge den Einbau eines
sogenannten Event-Data-Recorders (EDS) in Fahrzeuge vorschreibt, der
die gesamten Daten der Fahrt aufzeichnet, muss unter allen Umständen
auch die Art und der Umfang der Berechtigung der Datenverwertung genau
geregelt werden. Die verfassungsmäßigen Grundsätze müssen dabei
unbedingt eingehalten werden.

Pressemitteilung

20 Anträge gegen Mikado

Mittlerweile liegen 20 Anträge beim Amtsgericht Halle vor, mit denen das Massenscreening von Kreditkarten im Rahmen der Aktion Mikado für rechtswidrig erklärt werden soll. Eine Entscheidung des Gerichts sei noch nicht absehbar, zitiert heise online die Magdeburger Volksstimme.

Bislang ist auch nicht bekannt, ob und wann sich die Staatsanwaltschaft zu den Anträgen äußern wird. Das Amtsgericht Halle hat nach eigenen Angaben nicht nur die Ermittlungsakte, sondern auch eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft angefordert.

Weitere Beiträge zum Thema:

AG Halle-Saalkreis 395 Gs 34/07

Falscher Kinderporno-Verdacht gegen Kreditkartenbesitzer

“ Volksstimme“: Interview zu Mikado

Mikado: Weiterer Antrag, neue Argumente

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

Telepolis: Fragen zu Mikado

Mikado: Strafanzeige gegen Verantwortliche und SAT 1

Weiterer Antrag gegen Mikado

Kinderpornografie: ein Blick ins Gesetz

Mikado: Stäbchen für Stäbchen

Vorfeldermittlungen

Mikado

Der Run auf die Liste

Offensichtlich gibt es bei den Schweizer Internetprovidern nicht nur Leute, die über den Einstieg in die offene Internetzensur glücklich sind.

Jedenfalls erhielt ich vorhin das glaubwürdige Angebot, die Liste der gesperrten Seiten zu veröffentlichen. Ich werde es nicht annehmen und habe auch darum gebeten, mir die Liste nicht zu übersenden. Kann ja sein, dass ich noch mal an mein Schließfach muss in den Bergen Urlaub machen will.

Hätten Sie es gewusst? Extremisten schludern mit ihren Daten

Von EBERHARD PH. LILIENSIEK

Die Angehörigen des nordrhein-westfälische Verfassungsschutzes stehen vor einem Dilemma. Entdecken sie etwa Bestrebungen und Tätigkeiten, die gegen das friedliche Zusammenleben der Völker gerichtet sind, dann dürfen die Verfassungsschützer seit Beginn des Jahres auch heimlich die Festplatten von PC-Nutzern übers Internet ausspähen. Dabei aber stoßen sie auf das geballte Spezialwissen weltweit agierender Firmen, die für relativ wenig Geld ein Bollwerk gegen Software-Spionage bieten. Dabei geben sich beide Seiten – in hohem Respekt voreinander – sehr zuversichtlich. Schon das Gesetz war umstritten.

Die Befugnis, quasi unsichtbar mit dem Einsatz technischer Mittel auf informationstechnische System zuzugreifen, kommt dem Hacker gleich, der ohne Wissen seines Opfers die Daten auf dessen PC oder Notebook liest. Und womöglich unredlich benutzt. Bettina Sokol, die Datenschutzbeauftragte des Landes, appellierte an das Gewissen der Politiker in der CDU-FDP-Koalition: „Das Grundgesetz sichert das Recht, in seiner Wohnung als räumliche Sphäre und als Mittelpunkt der menschlichen Existenz in Ruhe gelassen zu werden!“ Denn auf Computern im privaten Bereich, so mahnte Sokol, seien ja auch wohl E-Mails, Texte und Bilder gespeichert, die zum absolut geschützten Kernbereich der Menschen gehören.

Das war vergebliches Rufen: Mit ihrer Landtagsmehrheit beschloss die Koalition am 20. Dezember 2006 in dritter Lesung die neuen Befugnisse. Seit Jahresbeginn sieht NRW- Innenminister Ingo Wolf (FDP) den Verfassungsschutz denn auch auf „technischer Augenhöhe mit den Verfassungsfeinden“. Aber zugleich mit den Mächtigen des Sicherheitsmarktes? „Wir werden Trojanische Pferde setzen“, versichert Behördensprecherin Dagmar Pelzer, elektronische Spionage-Programme also, die als nützliche Anwendung getarnt sind.

„Wie soll das denn funktionieren?“, fragt ungläubig Klaus Wehrle, der im Informatik-Zentrum der Universität Aachen unter seinen Professoren-Kollegen als „Hacker-Genie“ gilt: „Auf gesicherte Personal-Computer mit aktuellen Schutz-Programmen kommt der Verfassungschutz nicht!“ „Das ist nicht möglich und überhaupt nicht vorstellbar“, sagt vertraulich die Spezialistin eines Softwareherstellers.

Symantec zum Beispiel, das Unternehmen mit der bekannten Marke „Norton“, freilich mag sich offiziell nicht äußern. In Tettnang am Bodensee sitzt die Avira GmbH, bekannt auch durch ihr kostenloses Schutz-Programm „Antivir“. Sprecherin Adela Kohl meint, mit Hilfe eines gut programmierten „Trojaners“ sind nahezu alle Daten eines Rechners zugänglich. Das größere Problem für den NRW-Verfassungschutz werde aber es sein, diese Art von Software mit den gängigen Methoden auf dem betreffenden Rechner zu installieren. Denn: „Sollte es sich technisch um Software mit trojaner-typischen Komponenten handeln, wird es schwierig für den NRW-Verfassungsschutz, gängige Sicherheitsprogramme zu umgehen, wenn diese auf dem aktuellsten Stand sind.“

Dagmar Pelzer vom Innenministerium aber hebt hervor: „Unsere Techniker sind auf einem extrem hohen Niveau!“. Isabel Unseld schmunzelt geradezu: „Das ist technisch nur möglich bei arglosen Menschen“, meint die Sprecherin des Herstellers „mcafee“ in Unterföhring bei München (Slogan: „Wir bieten grundlegenden Schutz gegen Viren, Hacker, Spyware, Spam, Phishing.und Identitätsdiebstahl“).

Aufgabe des weltweit agierenden Unternehmens jedenfalls sei es, „PCs zu schützen. Ohne wenn und aber!“ Das heiße auch, mögliche Trojanische Pferde „ohne Ausnahmen“ zu filtern. Auf Nachfrage räumt Unsel ein, dass solche Programm „durchs Netz schlüpfen“. Dann müsse der Ausspionierte aber aktiv werden, indem er eine verdächtige E-Mail öffnet. Mit Abwehrmaßnahmen rechnet auch der Verfassungsschutz: „Es kann sein“, gesteht denn doch noch Dagmar Pelzer vom Innenministerium ein, „dass die Methode in einigen Fällen nicht funktioniert“. Man wisse aber, „dass viele Extremisten leichtsinnig mit ihren Daten umgehen.“

Die Verfassungsschützer setzen offenbar auf Erkenntnisse aus der Aids-Diskussion – infiziert wird demnach, wer ungeschützt verkehrt. Und letzlich räumt auch Universätsprofesser Klaus Wehrle ein: „Es gibt illegale Möglichkeiten, in Systeme zu kommen“. Dazu bräuchte es allerdings, fügt er empört hinzu, kriminellen Vorsatz. Die Situation ist also paradox: Was Spezialist Wehrle für eine Verletzung geltenden Rechts hält, das ist für den Verfassungschutz seit Anfang des Monats gesetzlicher Auftrag. (pbd)