30 TÜTEN
Es gibt mitunter (zufriedene) Mandanten, die es nicht dabei belassen, wenn die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Aber manche Präsente stürzen einen schon in Verwirrung:
Was mache ich mit 30 Tüten Kartoffelchips?
30 TÜTEN
Es gibt mitunter (zufriedene) Mandanten, die es nicht dabei belassen, wenn die Rechtsschutzversicherung bezahlt. Aber manche Präsente stürzen einen schon in Verwirrung:
Was mache ich mit 30 Tüten Kartoffelchips?
GEWISSE GEGNER
Seiler & Kollegen
Rechtsanwälte
Postfach 104 343
69033 Heidelberg
AZ: …………………….
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen,
in o.g. Angelegenheit liegt, nachdem Ihre Partei die Klage zurückgenommen hat, die vollstreckbare Ausfertigung des Kostenfestsetzungsbeschlusses vor. Ihre Mandantin hat innerhalb der Zahlungsfrist lediglich die festgesetzten Kosten überwiesen, nicht jedoch die Zinsen.
Diese belaufen sich auf € 0,31. Wir fordern Ihre Mandantin auf, die Zinsen zu erstatten.
Dieses Schreiben leitet die Zwangsvollstreckung ein. Ihre Partei ist deshalb verpflichtet, gem. § 57 BRAGO auch die Kosten unserer Tätigkeit gemäß beigefügter Kostenberechnung in Höhe von € 11,50 zu übernehmen.
Wir fordern Ihre Mandantin auf, den Gesamtbetrag von € 11,81 bis spätestens 3. Mai 2004 zu überweisen. Ansonsten wird die Zwangsvollstreckung fortgesetzt. Für den Fall, dass die Kostenberechnung unbezahlt bleibt, wird die Festsetzung der Kosten beantragt.
Mit freundlichen kollegialen Grüßen
Rechtsanwalt
So was mache ich normalerweise nicht. Aber bei gewissen Gegnern muss man einfach eine Ausnahme machen.
Hörgerät ja, Batterien nein. So entschied eine private Krankenversicherung im Falles einer 3-Jährigen, die ohne die Hörhilfe taub ist. Die € 40,00 monatlich für Batterien sollten die Eltern zahlen. Nach den Bedingungen muss die Versicherung aber „Reparaturen“ erstatten. Das Landgericht Müchen I (Pressemitteilung vom 6. April 2004) legte sich auslegungstechnisch ins Zeug, verrenkte sich dabei gewaltig und ließ folgendes verlauten:
Eine Reparatur diene dazu, die Funktionsfähigkeit eines Geräts wiederherzustellen, und zwar durch Arbeitsleistung und durch den Einbau von Ersatzteilen. Da durch das Einsetzen der Batterien die Funktion des Implantats wiederhergestellt werde, seien die Kosten für den Batteriewechsel als Reparaturkosten anzusehen. … Auch im allgemeinen Sprachgebrauch werde nicht selten beim Ausbauen der alten und Einbau der neuen Batterie, beispielsweise bei Armbanduhren oder Autobatterien, von einer Reparatur gesprochen. Vor diesem Hintergrund könne von einem Versicherungsnehmer nicht verlangt werden, zu erkennen, dass die Versicherung einen Batteriewechsel nicht als Reparatur gelten lassen will.
Ob die um Einzelfallgerechtigkeit bemühten Richter während der Urteilsverkündung rot geworden sind, wird leider nicht überliefert.
BESCHÄFTIGUNG
Was das Autofahren angeht, versteht so mancher Deutsche wenig Spaß. Die Einparkversuche vor seiner Haustür brachten einen Mann in Göttingen so in Rage, dass er splitternackt auf die Fahrerin des Autos zustürmte. Wer die ganze Geschichte auf Spiegel online liest, wird begreifen, warum Anwälten die Arbeit so schnell nicht ausgeht.
Ein Kommentator bedauert, ich würde den law blog kommerzialisieren.
Vorab: Geld verdienen ist für mich nicht negativ besetzt.
Ich hänge mich aber mal mit dem Hinweis aus dem Fenster, dass ich schon im Hauptberuf nicht unbedingt verhungern muss. Deshalb gibt es auch keine Pläne, für dieses Blog einen Business-Plan zu schreiben. Und schon gar keine, hier das Neun Live der Blogosphere zu eröffnen.
Andererseits wird dem einen oder anderen schon aufgefallen sein, dass hier nicht der Deutsche Juristentag ist oder der Neujahrsempfang der Rechtsanwaltskammer. Deshalb ist nicht alles wirklich bedeutungsschwanger, was in diesem Blog geschieht.
So muss ich gestehen: Hinter der gestern begonnenen Aktion steht kein ausgefuchster Plan zur Erzeugung eines cash-flow. Nein, unter den Lesern ist ein – zugegeben emsiger – T-Shirt-Shop-Betreiber. Der hat, wie ich finde, ein gar nicht übles Shirt für mich entworfen. Nur zeigen fand ich doof. Deshalb kaufe ich fünf Shirts und verschenke sie an meine Leser.
Weil ich auch meine Leser nicht übel finde.
That´s all.
Ich werde am Wochenende Berge erklimmen. Leider nur aus Akten. Außerdem muss ich am Sonntag auf den Hund meiner Mutter aufpassen. Mit einem Bild kann ich leider gerade nicht dienen.
Bis Montag also.
WET T-SHIRT-CONTEST
So, jetzt gibt es auch die ersten law blog – Fanartikel (danke Flame):


Da ich nicht gewerbesteuerpflichtig werden will, wird mein Patenkind Sophie in genau 14 Tagen die Kommentare zu diesem Eintrag schnipseln, tüchtig mischen und fünf Teilnehmern je ein T-Shirt spendieren. Die Gewinnchance ist unabhängig vom Sinngehalt des Kommentars.
PS. Über den Text auf der Vorderseite lässt sich verhandeln…
Da derzeit munter diskutiert wird, kommt die neueste Errungenschaft des law blog vielleicht nicht ganz ungelegen: der RSS-Feed für die Kommentare.
GEWÄHLT
Es schreibt ein Rechtsanwalt aus Herne:
… dies hat zur Folge, dass die gesamte Wärmemenge, die sich im Vorlauf befindet, nicht für die einzelnen Räumlichkeiten getrennt, d.h. jeweils in der erforderlichen Form abgerufen werden kann. Hierdurch ist es zu Schwierigkeiten dergestalt gekommen, dass teilweise den zu beheizenden Räumlichkeiten keine Wärme zugeführt werden kann.
Es geht doch nichts über eine gewählte Ausdrucksweise.
Der Schläger hat seinen Prozess (law blog vom 16. April 2003) gegen die Ex-Freundin doch noch verloren. Dafür musste die arme Frau sogar selbst in den Zeugenstand und sich als Partei befragen lassen. Nicht gerade ein würdiges Gerichtsspektakel. Aber vom Ergebnis her gesehen hat sich die psychische Tortur gelohnt.
Unser tollen Polizeibeamten. Ackern bis zum Umfallen. Und dann lässt die böse Justiz die Täter wieder laufen. So lautet die immer lautere Klage, über die der Düsseldorfer Express berichtet.
Vielleicht sollte man mal einen Staatsanwalt oder Ermittlungsrichter fragen, was ihm tagein tagaus so als Ermittlungsergebnis präsentiert wird. Schlampige Vernehmungen, unterlassene Recherchen, einseitige Spekulationen statt nachprüfbarer Fakten. Um nur einige Beispiele zu nennen.
Wie oft klappen Richter frustriert die Akte zu, weil die ermittelten Tatsachen nicht zu einer Verurteilung reichen? Wie oft werden Verfahren aufgebläht, weil voreingenommene Polizeibeamte es nicht für nötig halten, auch mal die Entlastungszeugen zu befragen? Und dann ist das Geschrei groß, wenn sich herausstellt, es wird wieder mal nur über heiße Luft verhandelt.
Zunehmend, so meine Erfahrung, wird auch grob fahrlässig gegen strafprozessuale Grundsätze verstoßen, nicht nur bei Vernehmungen, sondern zum Beispiel auch bei Lichtbildvorlagen und Durchsuchungen. Wenn sich Beamte dann aufregen, dass ihre vermeintlichen Beweismittel nicht verwertet werden, ist das lächerlich. Die Unverwertbarkeit beruht fast immer auf handwerklichen Fehlern der Polizei.
Wie armselig deren Kenntnis von der Strafprozessordnung teilweise ist, zeigt sich sogar im Bericht des Express. Die Tat selbst als Verdunkelungshandlung? Wer so was denkt, sollte sich nicht wundern, wenn der Richter lachend unter seinen Schreibtisch fällt – oder ihn mit zornigen Worten zum Nachsitzen schickt.
Klar, wenn eine Sache Monate oder Jahre später vor Gericht ist, sind die Beweismittel futsch. Und jeder Beschuldigte tut gut daran, angesichts der Überlastung, Unlust oder Inkompetenz unserer Polizei (kann sich jeder seine Variante raussuchen) eisenhart zu schweigen. Ich wiederhole es an dieser Stelle gern: Wer – in welcher Situation auch immer – bei einer Vernehmung ohne sachkundige Hilfe etwas zur Sache erklärt, schadet sich selbst.
Dass die Polizei Staatsanwälten und Richtern die Schuld am Desaster gibt, ist eine groteske Verdrehung von Ursache und Wirkung. Wenn sie wenigstens über uns Anwälte schimpfen würden. Das könnte man ja noch verstehen.
Eine Herzkreis-Teilnehmerin hat sich vor Gericht ihren Einsatz von € 5.000,00 zurückgeholt. Das Landgericht Bielefeld kam zu dem Ergebnis, dass der Frau die Spielregeln nicht hinreichend erklärt worden sind. Dadurch habe sie nicht erkennen können, dass das Spiel sittenwidrig ist, berichtet die Netzeitung.
Anwälte = Weicheier. Die passenden Vorschläge finden sich auf mandantenversteher.de.
Meine Favoriten:
An-die-Unschuld-des-Mandanten-Glauber
Briefmarken-selbst-Lecker
call-by-call-vorwahlvergessende-Fachkraft-deshalb-Abmahner
Doktortitel-in-der-URL-Führer
Eigene-Strafzettel-vom-Kanzleikollegen-bearbeiten-und-der-Rechtsschutzversicherung-bezahlen-Lasser
Freispruch-Bettler
Gegner-am-Leben-Lasser
Hans-Soldan-Katalog-Besteller
Insolvenzberatung-ohne-Vorkasse-Durchführer
Jederzeit-und-gerne-zur-Verfügung-Steher
Kammerverfahren-Fürchter
Loseblattsammlungen-Nachsortierer
Mit-der-Robe-über-dem-Arm-durch-die-Stadt-Geher
Nach-verlorenem-Prozeß-vor-dem-Gerichtssaal-zu-den-Mandanten-„Ich muß weg“-Sager
Online-Beratung-Anbieter
Pflichtverteidiger-Liste-Einschreiber
Quittungs-Schreiber
Robenzuknöpfer
Sich-als-Gütestelle-anerkennen-Lasser
Trotz-Homepage-keine-E-Mails-Leser
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Die Meldung war überall zu lesen: Das Amtsgericht Düsseldorf soll entschieden haben, dass Opfer von Abmahnungen ggf. ihre Anwaltskosten vom Abmahner verlangen können. Laut JurText Online war das in der Pressemeldung angegebene Aktenzeichen des Gerichts aber falsch . Absichtlich. Aus dem Umkreis des Journalisten sei – so JurText Online – nämlich folgendes zu erfahren:
„Es wurde in der Pressemitteilung vorsätzlich ein falsches Aktenzeichen angegeben. Dies hat den Sinn, dass nicht irgendwelche Netzindianer bei Gerichten mit dieser grenzdebilen Entscheidung rumtrollen. Die Entscheidung ist aber authentisch. Anonymisierte Abschriften mit echtem Aktenzeichen können bei mir für € 50,00 zzgl. Mehrwertsteuer erworben werden ….“
Eine absichtliche Falschinformation? In den USA führen kleinere Anlässe dazu, dass Chefredakeure ihren Stuhl räumen.
Update: Jemand hat die Entscheidung in die Kommentare kopiert.
Nächtliche Anrufe gehören zu meinen Favoriten. Wenn eine raue Stimme fragt: „Können Sie helfen?“ „Jetzt, sofort?“ „Gibt es da ein Problem?“ „Es ist 2.37 Uhr. Ehrlich gesagt, ich müsste aus dem Bett krabbeln.“ „Es ist aber eilig.“ „Ja, dann, was soll ich für Sie tun?“ „Bitte kommen Sie in die X-Straße. Alles weitere dort.“
Ich mache in solchen Situationen gewöhnlich deutlich, dass ich bei meiner Ankunft ungern Sätze höre wie: „Ich bin über das Sozialamt rechtsschutzversichert.“ Diese Stimme klang aber so, dass mir allein der Hinweis deplatziert erschien.
Ich kam an die X-Straße, drückte auf einen goldenen Klingelknopf und traf auf eine illustre Runde gesetzter Herren, die Zigarren im Mund hatten, Karten in der Hand und Gläser auf dem Tisch. Ich benutze ungern Klischees, aber in der Ecke des großen Raumes stand ein Billardtisch. Habe ich erwähnt, dass offensichtlich niemand in diesem Raum mit Nachnamen Müller hieß?
„Unser Anwalt ist im Urlaub“, eröffnete mein Empfangskomitee. „Deshalb haben wir uns an Sie gewandt.“ Er nickte in Richtung eines unscheinbaren älteren Herrn der angestrengt auf sein Blatt starrte. Ich mahnte mich innerlich zur Vorsicht. Im Strafrecht ist der Grat zwischen Beratung und Beihilfe mitunter nur Bewertungssache.
Ich würde mich drücken bei Fragen wie: Welches südamerikanische Land liefert nicht nach Deutschland aus? Haben Sie die Möglichkeit, einen größeren Lotteriegewinn für uns zu verwalten?
„Unser Papa“, erklärte das Empfangskomitee weiter, „hat heute eine Ladung zum Gericht erhalten.“ Mir war klar, dass dies in gewissen Kreisen für eine mittlere Panik taugt. „Sie müssen das abwenden.“ Hörte ich da sogar eine größere Panik? Lag die Betonung auf müssen und was bedeutete dies im Falle eines Misserfolgs?
Ich sah mir die Ladung an und versprach, alles zu unternehmen, damit mein neuer Mandant nicht vor Gericht erscheinen muss. Die Runde war sichtlich beeindruckt, als ich erklärte, der Fall sei lösbar, ohne dass Papa unfreiwillig einen Fuß vor die Tür, geschweige denn vor einen Richter setzen muss.
Ich tat also mein Bestes, um den Ermittlungsrichter davon zu überzeugen, dass er meinen Mandanten nicht dazu vernehmen muss, wer rund sechs Wochen zuvor mit einem auf ihn zugelassenen Alfa Romeo außerorts die höchstzulässige Geschwindigkeit um 23 Stundenkilometer überschritten hat.
Schon am späten Vormittag konnte ich dem Kunden Vollzug melden: Sache erledigt, Verfahren eingestellt. Neben dem ansehnlichen Pauschalhonorar beflügelt mich die leise Hoffnung, dass in einer stattlichen Zahl Samsung-Handies jetzt meine Mobilfunknummer gespeichert sein könnte. Falls einer aus der Familie mal falsch parkt.