UNSCHULDIG

Die DNS-Analyse bringt unschuldig Verurteilte aus dem Gefängnis. Und sie wirft ein schlechtes Licht auf die Qualität konventioneller Beweismittel, insbesondere Zeugenaussagen:

Tag für Tag werden Menschen verurteilt, die von Augenzeugen via Lichtbild und/oder Gegenüberstellung als Täter identifiziert wurden. Dabei ist längst erwiesen, dass auf visuelle Erinnerungen kein Verlass ist. Vor allem, wenn es um die Identifikation vermeintlicher Täter geht. Die Folgen so genannter Falschidentifikationen sind fatal: von ein paar Jahren über lebenslänglich bis hin zur Todesstrafe ist für die unschuldig Verurteilten alles drin. Die erschreckende Bilanz eines FBI-Agenten: in rund 25 Prozent der untersuchten Fälle passt die DNS des Verdächtigen nicht zu den Spuren, die am Tatort gefunden wurden. Erschreckend ist diese Quote deshalb, weil sie Rückschlüsse zulässt auf die Zahl der unschuldig Verurteilten, die in den Gefängnissen der Vereinigten Staaten sitzen.

Ein sehr interessanter Artikel in der Telepolis.

(danke an Mathias Schindler für den link)

RESTURLAUB

Im Falle einer Kündigung stellt sich immer die Frage nach dem Resturlaub. Nehmen? Oder auszahlen lassen? Die Süddeutsche Zeitung schildert in einem guten Artikel nicht nur, dass das Arbeitsamt bei Abgeltung des Resturlaubes häufig den Löwenanteil kassiert. Sie gibt auch praktische Tipps, wie man als Arbeitnehmer das Dilemma am besten löst.

PPK

Nina berichtet über eine PolizeiPupillenKontrolle:

Nichts Böses ahnend von einer Polizeistreife angehalten worden, Fenster runtergekurbelt, Polizist leuchtet mit Taschenlampe in mein Gesicht, testet links und rechts mein Auge, halb blind frage ich ihn ob was besonderes sei, ich sehe schemenhaft sein Kopfschütteln und er sagt: Ihr könnt weiterfahren.

tztztzzzz … ich bin wohl schon zu alt um mir irgendwas reinzuziehen, aber um von ’nem Polizisten gedutzt zu werden noch nicht.

FALSCHE ANZEIGE

Das Landgericht Köln hat einem Unternehmer Schmerzensgeld gegen eine Internet-Autobörse zugesprochen. Ein Scherzbold (?) hatte mit den Telefonnummern des Unternehmers folgende Anzeige veröffentlicht:

„Porsche 993 – 29.000 EUR – EZ 08/1997 – AU/TÜV 08/2003, Schwarzes Coupé, Volleder und Vollausstattung, bis auf Navi, Technoräder, unfallfrei, 1. Hand, lückenloses Scheckheft, keinen Kratzer, wenig Steinschlag. Wegen privater Insolvenz sofort zum Festpreis abzugeben! Der Wagen ist sein Geld 3x wert!“

Das Landgericht Köln ist zwar der Meinung, dass eine Anzeigenbörse nicht jede Anzeige darauf überprüfen muss, ob sie korrekt aufgegeben ist. Beim Vorkommen von Worten wie „Pleite“ oder „Insolvenz“ treffe die Firma aber eine erhöhte Sorgfaltspflicht.

Das Schmerzensgeld beträgt € 2.000,00. Dabei legte das Gericht zu Grunde, dass der Unternehmer rund 40 Anrufe erhielt.

(via Handakte WebLAWg und LAWgical)

KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

KNAST FÜR ANTI-SPAMMER

Anti-Spam-Software in Unternehmen ist nicht ganz ohne rechtliches Risiko. Auf diesen Gesichtspunkt weist die Zeitschrift c’t hin:

Auf dem privaten PC, in Firmen und bei Providern gehören Spam-Filter inzwischen zur Standardausrüstung, ohne die angesichts der ständig wachsenden Flut von unerwünschter Werbung das Medium E-Mail unbrauchbar würde. Während dies bei Endnutzern rechtlich unbedenklich ist, entstehen bei der automatisierten Filterung von E-Mails durch Provider und in Unternehmen ohne Kenntnis und Zustimmung der Empfänger rechtliche Probleme. Unter Umständen machen sich Mitarbeiter und Eigentümer solcher Firmen durch das Löschen von E-Mails sogar strafbar.

Der Autor Rechtsanwalt Joerg Heidrich weist darauf hin, dass e-mails unter das Post- und Fernmeldegesetz fallen. Nach § 206 StGB drohen jedem, der eine solche Sendung „unterdrückt“, bis zu fünf Jahre Haft. Als einzigen Ausweg sieht er nur die vorherige Einwilligung aller potientiell Betroffenen in die Filterung.

(via M-E-X-blog)

GOLDENE BRÜCKEN

GOLDENE BRÜCKEN

Wer noch Geld in Luxemburg liegen hat oder wegen anderer Steuersünden nicht gut schlafen kann, kann im Jahr 2004 die „goldene Brücke zur Steuerehrlichkeit“ überschreiten. Das verabschiedete Amnestiegesetz beschert nicht nur Straffreiheit, sondern auch einen pauschalen Steuersatz von 25 %.

Das Gesetz hat einige Tücken. Deshalb wird es Anwälten und Steuerberatern ordentlich Arbeit bringen. Trotzdem bleibt ein, wie ich finde, extrem fader Beigeschmack. Ehrliche Steuerzahler haben ihre Einkünfte nämlich mit bis zu 48,5 % versteuert. Sie stehen jetzt deutlich schlechter da als (Steuer-)Kriminelle.

Das war dann ein teurer, ruhiger Schlaf.

NOTEBOOK

Ein Urteil, das jedem strafrechtlich tätigen Anwalt Freude macht:

Einem Verteidiger, der die für die Mandantengespräche erforderlichen Unterlagen
auf einem Notebook eingespeichert hat, kann regelmäßig die Mitnahme eines
solchen Geräts (ohne Netzwerkkarte und Zusatzgeräte) zu Unterredungen mit
seinem Mandanten in der Justizvollzugsanstalt nicht verwehrt werden.

Ein Weihnachtsgeschenk vom Bundesgerichtshof. Danke!

(via Handakte WebLAWg)

UMTAUSCHRECHT

Es gibt kein generelles Umtauschrecht. Nur bei Mängeln können Kunden und Beschenkte ihr Geld zurück verlangen. Wer sich mit seinem Geschenk also nicht ganz sicher ist, sollte sich ein Umtauschrecht einräumen lassen. Schriftlich. Am besten auf dem Kassenbon. Näheres beim Anwalt-Suchservice.

„BERATUNG“

„BERATUNG“

Manche Anwälte halten ihre Mandanten für dumm. So wird diesen kategorisch erklärt, für eine Scheidung sei ein Unterhaltsvergleich zwingend erforderlich. Wenn gar kein Unterhalt zu regeln ist und die Parteien dies auch nicht wollen, ist der Vergleich aber nur im Gebühreninteresse des Anwaltes. Denn sein Honorar erhöht sich um gut 25 %. Hierzu das Landgericht Düsseldorf:

Nachdem der Beklagte Rechtsanwalt L. mit Schreiben vom 13. September 2001 dem Kläger die unzutreffende rechtliche Auskunft erteilt hatte, ein Vergleich mit den entsprechenden gebührenrechtlichen Folgen sei in jedem Fall erforderlich, und hieran auch mit Schreiben vom 27. September 2001 festgehalten hatte, musste der Kläger, was aus seiner Sicht gerechtfertigt war, davon ausgehen, durch ihn nicht die optimale und in jeder Hinsicht seinen Interessen entsprechende Beratung und Vertretung zu erhalten, so dass er das Mandatsverhältnis zu Recht kündigen durfte. Die falsche und nicht vollständig mandantenorientierte Beratung durch den Rechtsanwalt L. stellt zugleich eine positive Vertragsverletzung durch die Beklagten dar, die sie zum Schadensersatz verpflichten (23 S 378 Urteil vom 26. November 2003).

Ob mich der Kollege demnächst noch grüßt, wird sich zeigen.

BEQUEM

Die Bahn kann sich bequem zurücklehnen. Für sie gilt gilt nach wie vor eine Vorschrift aus dem Jahre 1938, die kurz und knapp lautet:

Verspätung oder Ausfall eines Zuges begründen keinen Anspruch auf Entschädigung.

Unter Berufung auf diese Vorschrift wies das Landgericht Frankfurt/Main jetzt die Schadensersatzklage von Reisenden ab, die ihren Flug nach Mexiko verpasst hatten.

Die Pressestelle des Gerichts scheint mit Frustreaktionen zu rechnen. Denn sie fügt ihrer Info eine diplomatische Bemerkung an:

„Das Urteil unterstreicht die Bedeutung der derzeitigen Überlegungen von Deutscher Bahn AG und Gesetzgeber, die Haftung für Verspätungsschäden entweder durch Allgemeine Geschäftsbedingungen oder durch ein Gesetz zu begründen.“

(via Handakte WebLAWg)

BIG BROTHER V – DIE FRAGEN

Eine Mandantin, die schrecklich gern ins Fernsehen möchte, erkundigt sich, ob die Bewerberfragen für Big Brother V überhaupt zulässig sind:

     Wie ist Ihre sexuelle Orientierung?

     Was sind Ihre sexuellen Vorlieben?

     Wie lange dauerte Ihre bisher längste Beziehung? Nennen Sie uns bitte den Namen und
     die Kontaktdaten dieser Person.

     Wie hoch ist Ihr monatliches Einkommen?

     Waren Sie schon einmal arbeitslos?

     Haben Sie Ersparnisse? Wenn ja, wie sind Sie zu diesen gekommen?

     Was war das teuerste Geschenk, das Sie je gemacht haben und wem haben Sie
     es geschenkt?

     Was sind Ihre wirklichen Ängste, (Tod, Krankheit und Arbeitslosigkeit einmal ausgeschlossen)?

     Hätten Sie ein Problem damit, Ihren Körper im BB-Container nackt zu zeigen?

Zumindest die eine oder andere „längste Beziehung“ könnte es schon stören, wenn sie demnächst mit Namen und Adresse und in sehr privatem Kontext bei einer Fernsehfirma gespeichert ist.