CHEFSACHE

Wenn man nicht alles selber macht. Zum Beispiel eine Berufungsbegründung an das Landesarbeitsgericht faxen. Am Tag des Fristablaufs eine klare „Chefsache“. Ich wähle also munter, das Fax geht offensichtlich auch durch. Die Frist wird im Kalender gestrichen.

Am nächsten Tag ruft die Mitarbeiterin einer Krankenkasse an. Wir hätten der Krankenkasse einen Schriftsatz ans Landesarbeitsgericht gefaxt. Mir wird natürlich sofort schlecht, denn die Frist dürfte damit versäumt sein – zum ersten Mal in meinem Leben.

Um vielleicht Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu kriegen, recherchiere ich folgendes: Die Nummer des Landesarbeitsgerichts fängt mit „777“ an. Die Nummer der Krankenkasse mit „77“. Ich habe also eine Sieben zu wenig gewählt. Das Fax des Gerichts hat die Endung „2199“. Im Faxprotokoll taucht aber seltsamerweise eine ganz andere Endung auf. Auch hierfür gibt es aber eine Erklärung. Die Endstelle „2199“ bei der Krankenkasse war auf die Zentrale umgestellt. Die Dame dort hörte ein Piepsen im Hörer und leitete auf das hauseigene Fax um.

Mir ist natürlich klar, dass ich mit einem Faxprotokoll, bei dem noch nicht mal die Endnummern ähnlich sind, relativ wenig Verständnis vom Gericht erwarten kann. Hätte ich das Protokoll nämlich genau überprüft, wäre ja sogar auf den ersten Blick aufgefallen, dass die Nummern nicht übereinstimmen.

Ich ringe mir trotzdem einen Wiedereinsetzungsantrag ab. Und kriege schließlich einen freundlichen Anruf des Gerichts. Was der ganze Stress denn solle, die Berufung sei doch fristgerecht per Fax eingegangen. Ich rufe die Dame an, die an dem Tag in der Zentrale der Krankenkasse saß. Mittlerweile ist sie aus ihrem Urlaub zurück.

Ja, sagt sie, sie habe den Schriftsatz gelesen. „Und da stand ja oben drauf, wo der hin soll. Deswegen habe ich ihn einfach von aus weiter gefaxt.“

Ich denke, das ist eine Flasche Champagner wert. Und an mich ergehen zwei strikte Vorsätze: Eilige Sachen werden kompetentem Personal anvertraut. Und wenn der Mitarbeiterin dann doch mal ein Fehler passiert, werde ich demütig auf ein Donnerwetter verzichten.

GOOD NEWS

Schon seltsam, dass einem das Herz in die Hose sinkt. Bloß weil die Sekretärin einen Brief reinreicht und flötet: „Ihr Klausurergebnis aus dem Fachanwaltskurs Arbeitsrecht ist da.“

Bestanden.

Schon seltsam, wie aus leichter Ich-diktier-so-vor-mich-hin-Lethargie plötzlich gute Laune wird…

KÜNDIGUNG

KÜNDIGUNG

Familiäre Probleme wie die Krankheit von Kindern rechtfertigen nicht die mehrfache Verspätung eines Arbeitnehmers im Betrieb. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt entschieden. Die Richter wiesen mit ihrem Urteil die Klage eines Schichtarbeiters gegen ein Automobilunternehmen zurück. Das Gericht erklärte die fristgerechte Kündigung des Arbeitnehmers für zulässig (Anwalt-Sucherservice).

Allerdings war der Arbeitnehmer vor der Kündigung schon dreimal abgemahnt worden.

WEHMUT

Gestern Abend ein Mandant, der noch immer mit einem Siemens S 10 telefoniert. Wie lange ist das schon her, dass wir solche Knochen hatten? Aber vielleicht war es auch nur ein Trick. Dann aber ein guter. Ich habe mich jedenfalls nicht getraut, das Honorar zu fordern, das ich eigentlich wollte.

LAUTE NACHBARN

Das Landgericht Bad Kreuznach zu Kinderlärm:

Kinder als solche sind keine Störung. Beeinträchtigungen, die damit natürlich verbunden sind, müssen vom Vermieter ebenso hingenommen werden, wie von allen Mietern. Solche Beeinträchtigungen beginnen mit üblichem Babygeschrei, ersten Kinderunarten, gehen in unbeabsichtigte Störungen aller Art über und enden bei bewussten kleineren Störungen, das heißt Gepolter, Gestampfe, Gespringe und Gehopse und sind hinzunehmen.

Viele weitere Tipps zu für Mieter und Vermieter gibt die Süddeutschen Zeitung.

THE EASY WAY

Da es nicht genug Klausuren fürs juristische Staatsexamen gibt, tauschen die Bundesländer Klausurentexte aus:

Clevere Kandidaten wissen dies und besorgen sich – soweit wie möglich – Klausuren und Lösungshinweise aus anderen Ländern in der Hoffnung, dass eine bekannte Klausur sich im eigenen Examen wieder findet. Da die Klausurtexte und Lösungshinweise von den Prüfungsämtern nicht herausgegeben werden …., versuchen Kandidaten anderen dadurch zu helfen, dass sie aus dem Gedächtnis den Sachverhalt und – soweit möglich – Stichworte zur Lösung im Internet veröffentlichen.

Über die einschlägigen Tricks und die anschließenden Prozesse berichtet LEGAmedia (via HandakteWebLAWg).

Ich gehöre wohl zu einer anderen Juristengeneration. Wir haben fürs Examen noch richtig gelernt…

WAS BLEIBT

Sehr geehrter Herr G.,

wir vertreten die rechtlichen Interessen Ihrer Ehefrau. Für unsere Mandantin sprechen wir folgende Punkte an:

1. Trennung

Die Ehe ist aus Sicht unserer Mandantin endgültig gescheitert. Die Gründe hierfür sind Ihnen bekannt. Ihre Frau möchte auf keinen Fall mehr mit Ihnen zusammenleben. Die bisher in der Wohnung bestehende Trennung kann so auf Dauer nicht weitergehen. Auch wegen der Belastung der Kinder ist es erforderlich, dass Sie ausziehen.

Wir fordern Sie also dringend auf, sich eine eigene Wohnung zu suchen. Unsere Mandantin kann ggf. auch vor Gericht beantragen und kurzfristig durchsetzen, dass ihr die Wohnung zur alleinigen Nutzung zugewiesen wird. Wir hoffen, dass dies nicht erforderlich sein wird.

2. Unterhalt

Aufgrund der Trennung sind Sie unserer Mandantin und den Kindern unterhaltspflichtig. Ihr monatliches Nettoeinkommen beträgt zur Zeit durchschnittlich € 1.880,51, wobei entsprechend den gesetzlichen Regelungen Urlaubs- und Weihnachtsgeld sowie eventuelle Sonderzahlungen eingerechnet sind.

Für die Kinder schulden Sie nach Gruppe 4 der Düsseldorfer Tabelle 2 x € 241,00 Unterhalt; das sind insgesamt € 482,00. Es bleibt nach Abzug des Kindesunterhaltes also ein Einkommen von € 1.398,51.

Als Selbstbehalt stehen Ihnen € 840,00, zu. Somit hat unsere Mandantin Anspruch auf Trennungsunterhalt von € 558,51.

Bitte zahlen Sie den monatlichen Gesamtunterhalt von € 1040,51 jeweils zum 3. des Monats an Ihre Ehefrau.

Zur Zahlung sind Sie spätestens ab Dezember 2003 verpflichtet. Wir machen den Unterhalt hiermit förmlich geltend und weisen darauf hin, dass Sie im Fall der Nichtzahlung im Verzug sind. Es würden also erhebliche Rückstande auflaufen. Außerdem müsste der Unterhalt gerichtlich geltend gemacht werden, was wegen der hohen Kosten und des Ärgers sicher für niemanden wünschenswert ist.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt

GEPFLEGT

Frisch aus dem Fax:

Sehr geehrter Herr Kollege,
in vorbezeichneter Angelegenheit nehmen wir Bezug auf Ihre Anfrage und zeigen an, dass der Vergleich im Termin zur mündlichen Verhandlung eine Protokollierung erfahren kann.

NUR EINE FRAGE

Manche Beratungsgespräche beginnen mit merkwürdig offenen Fragen:

Ich wollte nur mal wissen, wie das ist. Also, angenommen, ich habe ein Konto. Ein Freund aus dem Ausland bittet mich, für ihn in Deutschland ein teures Auto zu kaufen. Deshalb überweist er Geld auf mein Konto. Ich habe das Geld ab. Später stellt sich dann heraus, dass die Überweisung, sagen wir mal, nicht ganz in Ordnung war. Kriege ich dann Ärger mit der Polizei? Kann die Bank dann von mir das Geld zurückverlangen?

Nachdem ich ihm geantwortet habe, hat der Kunde meine Visitenkarte eingesteckt. Und sich meine Handynummer notiert.

ERWISCHT

Es lohnt sich immer, bei Nebenkostenabrechnungen die Belege einzusehen. Unter Versicherungen hat ein Vermieter den Beitrag für seine Rechtsschutzversicherung eingestellt. Bei „Allgemeines“ die Portokosten für die Versendung der Abrechnung. Und außerdem eine eine Reparatur der Kellertür.

Alles unzulässig. So wird aus einer Nachzahlung eine Erstattung.

FORDERUNG

Eine Firma, die ich vertrete, soll angeblich ein elektronisches Zahlsystem bestellt haben. Meine Mandantin beteuert, dass sie so etwas nicht braucht und dass niemand aus der Firma ein Zahlsystem bestellt hat.

Die Gegenseite hat mir jetzt den Vertrag geschickt und pocht weiter auf Zahlung. Sie benennt sogar ihren „Außendienstmitarbeiter“ als Zeugen. Bei näherer Prüfung stelle ich fest, dass im Vertrag weder die Haus- noch die Telefonnummer meiner Mandantin stimmt. Auch ein Firmenstempel fehlt.

Was mich positiv stimmt, ist im Übrigen die angebliche Unterschrift des Geschäftsführers meiner Mandantin:

Coyote Ugly

Wäre mir neu, dass der dort arbeitet. Ich würde dagegen einen hohen Betrag wetten, dass der „Außendienstmitarbeiter“ mit seiner hübschen Provision längst über alle Berge ist.

ÜBERWACHUNG (?)

ÜBERWACHUNG (?)

Richard Gleim vom MEHRZWECKBEUTEL hat sich bei der Rheinbahn in Düsseldorf erkundigt, wie die Videoüberwachung in Straßenbahnen abläuft. Aus der Antwort:

Die Video-Aufzeichnungen werden im Rahmen der Vorgaben des Bundesdatenschutzgesetzes durchgeführt. Es gibt keine Monitore, die das Bild direkt anzeigen. In den Fahrzeugen werden die Aufnahmen 24 Stunden auf einer Computerfestplatte gesichert. Sollte es zu einem Zwischenfall, einem Schaden oder einer Auseinandersetzung in unseren Fahrzeugen gekommen sein, wird diese Festplatte in unserer Hauptverwaltung im Rheinbahnhaus, Hansaallee 1, bei unserem Service- und Sicherheitsteam ausgelesen.

Die Rechtmäßigkeit wird durch unseren Datenschutzbeauftragten und der Revision, letztendlich dann auch durch Gerichtsbarkeiten beobachtet. Sollte es zu keinen Meldungen durch das Fahrpersonal oder unserer Fahrgäste oder die Werkstatt kommen, wird die Festplatte am darauffolgenden Tag bei der Fahrt der Bahn überschrieben.

War mir nicht bekannt, dass die Aufnahmen tatsächlich nicht zeitgleich in einer Leitstelle „überwacht“ werden. Die Kameras können also höchstens abschrecken und Beweise sichern. Unmittelbar zur Hilfe kommen wird aber niemand.

Vielleicht sollte man das den Fahrgästen etwas deutlicher sagen.

DIEBESGUT

Der „Fressnapf“ ist ein Selbstbedienungsladen – im wahrsten Sinne des Wortes. Mehr über den zunächst unerklärlichen Schwund an Hundefutter aus Düsseldorfer Supermarktregalen und das unrühmliche juristische Ende berichtet die NRZ.