22.1.2007

Kartenscreening für Datenschützer kein Problem

Gordon Freiburg hat sich beim Hamburgischen Datenschutzbeauftragten beschwert, dass sein Kreditkartenkonto im Rahmen der Aktion Mikado durchleuchtet wurde. Die Antwort:

… bei der von Ihnen angesprochenen Auswertung von Kreditkartenzahlungen
handelte es sich nicht um eine Rasterfahndung, sondern um eine Ermittlungsmaßnahme gegen bestimmte Straftäter. Die Auskunft der Kreditkartenunternehmen erfolgte aufgrund von § 161 a der Strafprozeßordnung als Rechtsgrundlage. Die Kreditkartenunternehmen wurden aufgefordert, die Kunden zu benennen, die in einem ganz konkreten Zeitraum einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto gezahlt hatten. Die Kreditkartenunternehmen haben nur die Daten von Kunden herausgefunden und an die Staatsanwaltschaft weitergegeben, die sich auf die angefragten Kriterien bezogen. Datenschutzrechtlich war das Verfahren nicht zu beanstanden.

Das ist an Schlichtheit schwer zu überbieten. Bestimmte Straftäter? Zum Zeitpunkt des Kartenscreenings war noch nicht mal bekannt, ob die betreffende Internetseite überhaupt deutsche Kunden hat. § 161a Strafprozessordnung als Eingriffsgrundlage? Auch wenn es gern so missverstanden wird, ist dieser Paragraf – und auch nicht § 160 Strafprozessordnung – kein Freibrief für jede beliebige Maßnahme. Schon gar nicht, wenn diese höherrangiges Recht tangiert, zum Beispiel das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Verhältnismäßigkeit? Nicht mal eine Erwähnung wert.

Wenn man das so liest, hat es wohl seinen Grund, warum die EU-Kommission Deutschland möglicherweise verklagen könnte, um staatlich unabhängigen Datenschutz durchzusetzen.

Weitere Beiträge zum Thema:

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- ” Volksstimme”: Interview zu Mikado

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- Citibank garantiert: Mikado war rechtmäßig

- Mikado: Gefahr strafrechtlicher Verfolgung;

- Telepolis: Fragen zu Mikado

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- Weiterer Antrag gegen Mikado

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Mikado

75 Kommentare zu “Kartenscreening für Datenschützer kein Problem”

  1. Christian meint: (22.1.2007 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    … was soll man dazu sagen? Mir fällt dazu nichts mehr ein. *kopfschüttel*

  2. Irene meint: (22.1.2007 um 19:56) AntwortenReply to this comment

    Muß ich jetzt fürchten, als Kreditkartenbesitzerin in den Pauschalverdacht der Kinderschändung zu geraten? Und nachdem dann herausgebracht wird, wie viel oder wenig Geld ich habe und wie ich damit umgehe, landen diese Daten dann für immer in einer Datei, von der ich nichts weiß? Na danke.

  3. sebastian meint: (22.1.2007 um 20:08) AntwortenReply to this comment

    Ich finde, das ist harter Tobak.
    Mir käme da folgende Idee:
    -Man suche im Internet nach einschlägigen Nazi-Propaganda-Material, das im Ausland (dort straffrei) hergestellt und vertrieben wird und übers Internet beziehbar und per Kreditkarte bezahlbar ist.

    -Es ist plausibel, dass deutsche Rechtsextreme diese Seiten nutzen, um sich -bei uns rechtswidrig-, verbotenes Nazi-Material zu bestellen.

    -Also käme, analog zur Mikado-Rasterfahndung, dann eine ähnliche Ermittlungsmaßnahme (vielleicht eine "Mensch-Ärgere-Dich-Nicht-Fahndunug") in Betracht, die technisch gleich und rechtlich ähnlich bewertet würde.

    -Lasst uns also munter weiter screenen, solange, bis wir jemanden finden.

    Wetten, es gäbe Treffer?

    Wenn ich §86a richtig lese, dann ist der Strafrahmen für das "Einführen…" solcher "Gegenstände" sogar mit einem *höheren* Strafrahmen -3 Jahre- versehen als KiPo.

  4. Hobbyjurist meint: (22.1.2007 um 20:14) AntwortenReply to this comment

    Zitat aus dem Heise-Artikel: "In einigen Bundesländern wie Niedersachsen obliegt die Kontrolle über die Einhaltung des Datenschutzes sogar unmittelbar den Innenministerien." Alles klar, jetzt wundert mich nichts mehr.
    Großes Lob übrigens an Herrn Breyer.

  5. SvenR meint: (22.1.2007 um 20:31) AntwortenReply to this comment

    Wo kann ich mich als Datenschützer bewerben? Da bracht man ja anscheinend gar keine Kenntnisse haben. Wie wird sowas bezahlt, wie siehts' mit der Pension aus?

  6. A. John meint: (22.1.2007 um 20:57) AntwortenReply to this comment

    @ 2: Muß ich jetzt fürchten, als Kreditkartenbesitzerin in den Pauschalverdacht der Kinderschändung zu geraten?
    Natürlich nicht.
    Wie dieses täglich praktizierte(!) Verfahren abläuft, wird recht anschaulich auf dem Oldblog anhand einer fiktiven Verkehrsunfallflucht beschrieben:

    Der Fall: Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr.
    http://www.oldblog.de/?p=361

    Erstaunlich, wie viele nicht verstehen (wollen?), daß da nicht 22 Mio. Datensätze als "verdächtig" ausgeworfen wurden, sondern nur etwas über 300.

    Gruß A. John

  7. Der Jurist meint: (22.1.2007 um 21:19) AntwortenReply to this comment

    § 161a StPO mag ja als Rechtsgrundlage durchgehen.
    Frage an die Kreditkarten-Unternehmen: "Haben Sie Erkenntnisse?" "Nein."
    "Haben Sie die Daten durchforscht?"
    "Nein, deshalb habe ich auch keine Erkenntnisse, die ich hier kundtun muss. Ich untersuche nie die Daten nach Ziel und Summme."
    Gretchen Frage: Muss ich mir die Kenntnisse als Zeuge wohlgemerkt erst verschaffen, damit ich Aussagen kann? Beim Sachverständigen mag es anders sein.

  8. dunni meint: (22.1.2007 um 21:20) AntwortenReply to this comment

    John: es wurden etwas über 300 Verdächtige verhaftet. Wieviele Verdächtige letztendlich aber auf der Liste standen, und nur durch die weitere Ermittlungen ausgeschlossen wurden, weiß wohl keiner so richtig, und auch nicht, ob die Listen bei den Serviceunternehmen vernichtet wurden, oder dort immer noch kursieren.

  9. Thomas meint: (22.1.2007 um 21:27) AntwortenReply to this comment

    @6: Die Oldblog-Argumentation geht fehl, das wurde hier doch nun schon ausführlich genug behandelt. Zur Erinnerung: der Unterschied liegt im Vorliegen (Oldblog-Fall) bzw. Nicht-Vorliegen (Kreditkarten-Fall) eines konkreten Anfangsverdachts.

  10. sebastian meint: (22.1.2007 um 21:47) AntwortenReply to this comment

    @6

    Ich möchte Ihnen nochmal den datenschutzrechtlichen Aspekt näherbringen. Es handelt sich um eine "Nutzung" der Daten. Um sie abgleichen zu können, müssen sie prinzipiell gelesen und dann verglichen werden (die Datenbank-Algorithmen mal außer acht gelassen.)

    Stellen Sie sich vor, die Daten lägen nicht elektronisch, sondern in Form von Papier-Belegen in Akten vor.

    Um die Maßnahme durchzuführen, müsste ein oder mehrere Mitarbeiter jede Kreditkarten-Handakte aus dem Schrank nehmen, denk Deckel umklappen und öffnen, und die Papier-Belege einzeln durchgehen, um die da abgedruckten Daten zu vergleichen mit dem Suchmuster.
    Man muss die Daten also in die Hand nehmen und "anfassen".

    Genau dieses Anfassen ist aber schon der Rechtseingriff.

    Mit anderen Worten: in Ihren und meinen Daten hat zunächst mal niemand drin zu "blättern".

  11. A. John meint: (22.1.2007 um 22:01) AntwortenReply to this comment

    @8: ob die Listen bei den Serviceunternehmen vernichtet wurden, oder dort immer noch kursieren.
    Die Listen kursieren mit Sicherheit nicht in Papierform im Unternehmen, auf der Datenbank sind sie aber in Minutenschnelle mit beliebigen Kriterien zu erzeugen.

    @9: der Unterschied liegt im Vorliegen (Oldblog-Fall) bzw. Nicht-Vorliegen (Kreditkarten-Fall) eines konkreten Anfangsverdachts.
    Diese Formalie ändert doch nichts an der Art und Weise, wie diese Verfahren durchgeführt- und "Treffer" selektiert werden.
    Solltest Du irgendwann mit dem Auto in einem Zollgrenzbezirk unterwegs sein und angehalten werden, versuche mal, die Durchsuchung mit dem Argument zu verweigern, es läge kein Anfangsverdacht vor.

    Gruß A. John

  12. A. John meint: (22.1.2007 um 22:09) AntwortenReply to this comment

    @10: Stellen Sie sich vor, die Daten lägen nicht elektronisch, sondern in Form von Papier-Belegen in Akten vor.
    Tun sie aber nicht. Und deshalb hat sie auch niemand "zu Gesicht" bekommen. "Gelesen" hat sie lediglich der Computer. Und das geschieht mit Ihren, meinen und Millionen anderrer Bürger Daten tagtäglich in wer weiß wie vielen Datenbanken.

    Gruß A. John

  13. ichich meint: (22.1.2007 um 22:13) AntwortenReply to this comment

    @ 9, (Thomas):
    Zum Fehlen eines Anfangsverdachtes siehe:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/10/mikado/
    Kommentar 334.

  14. Gerd meint: (22.1.2007 um 22:21) AntwortenReply to this comment

    @11 "mit Sicherheit nicht in Papierform im Unternehmen"? Das habe ich aber schon mal anders erlebt. Ich habe mal als Freiberufler in der IT einer Bank gearbeitet. Eines Morgens gingen Leute durch die Büros "Hat noch irgend jemand Adress-Listen? Vernichten, Vernichten, Vernichten!".
    Klar, am Vortag hatte ein Truppe aus 100 Steuerfahndern, Staatsanwälten etc. einige Etagen durchsucht.
    Wenn ich das jetzt so bedenke, so ein Aufwand. Die hätten sich doch einfach alle Daten von Kunden die auch ein Konto bei der Niederlassung in L-Land unterhalten screenen lassen können.

    Bei Programmtests hat man zwangsläufig mit Echtdaten gearbeitet. Und auch ausgedruckt.

  15. Anonymous meint: (22.1.2007 um 22:23) AntwortenReply to this comment

    @13: auch mit diesem Kommentar ist kein Anfangsverdacht sichtbar. :-) Und jetzt?

  16. F L A M E meint: (22.1.2007 um 22:27) AntwortenReply to this comment

    @Udo
    Hast Du wirklich nichts anderes zu tun derzeit?

    @fast alle die Kinder haben
    Das nächste mal wenn Ihr laut aufschreit wenn ein Kind mißbraucht wurde oder vielleicht sogar euer eigenes, würdet Ihr Euch wünschen das derjenige Pädophile vielleicht im Raster hätte hängen bleiben können.

    @A.John
    es ist vergeblich die Leute davon zu überzeugen, daß Sie täglich öfter quasi fast kriminalisiert werden.
    Das Ihre Daten für den Zugriff auf diese Infos hier und viele andere demnächst über Jahre gespeichert werden, da ja jeder der einen PC und Internetzugang hat, als potentieller Krimineller anzusehen ist, interessiert diese nicht.

    Wirf dem dreckigen Köter einen kleinen Knochen zu an dem er zu nagen hat und er knurrt dich nicht mehr an.

    Grüße

    F L A M E

  17. Ron meint: (22.1.2007 um 22:36) AntwortenReply to this comment

    A. John und Oldman sind im selben Alter und haben das eben noch nicht begriffen. Ich schliesse mich der #9 an.

  18. Ben meint: (22.1.2007 um 22:41) AntwortenReply to this comment

    @16 "@fast alle die Kinder haben…" – was für eine peinliche Argumentation.

  19. Thomas meint: (22.1.2007 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @11: Das reicht nicht für einen Anfangsverdacht. Der Verweis auf §§ 102 f. StPO geht ebenso fehl. Und ein Richter wurde ja gerade nicht tätig. Aber lassen wir das. Als Jurist kann ich die Ausführungen von Herrn RA Vetter zum fehlenden Anfangsverdacht nur unterstützen. Es steht jedem frei, hier eine andere Rechtsauffassung zu vertreten. Ich verabschiede mich daher insoweit aus der Diskussion, es führt zu nichts.

    §16: Auch zu der Argumentation "@fast alle die Kinder haben" ist nichts mehr zu sagen. Denn hier werden (geradezu bewußt) zwei Dinge vermischt, die zu trennen sind: Niemand ist gegen die Aufklärung und Aburteilung derartiger Straftaten. Aber eben nicht unter Umgehung des vorgesehenen rechtsstaatlichen Verfahrens (nach meiner Auffassung genügten §§ 160 f. StPO gerade nicht). Aber lassen Sie uns auch hier schlicht Dissens feststellen und die sich um sich selbst drehende Debatte beenden.

  20. Anonymous meint: (22.1.2007 um 22:52) AntwortenReply to this comment

    @17
    es lohnt sich nicht, auf so ein plattes argument einzugehen. ich stimme A. John und oldman da zu und mir scheint auch ichich nicht in den hier gerne vertretenen ton eingetreten zu sein, unser staat habe gerade ca ein viertel seiner bevölkerung kipo unterstellt.

    @14
    "Die hätten sich doch einfach alle Daten von Kunden die auch ein Konto bei der Niederlassung in L-Land unterhalten screenen lassen können."

    wohl kaum, wegen eventueller beihilfe der banken, eher zeugnisverweigerungsrecht der banken, da kommt natürlich die berufung auf ein bankgeheimnis aus verschiedenen gründen besser als bei kipo

  21. Anonymous meint: (22.1.2007 um 22:56) AntwortenReply to this comment

    @19
    naja, es ist einerseits die argumentation der hohen zahl der angeblich verdächtigten, die aufstößt, andererseits die frage, ob die rechtlichen voraussetzungen für eine solche anfrage gegeben waren. letzteres mag streitig sein, ersteres erscheint mir an den haaren herbeigezogen

  22. Gerd meint: (22.1.2007 um 22:57) AntwortenReply to this comment

    @20 Wo war den noch gleich der Sarkasmus-Button……

  23. Anonymous meint: (22.1.2007 um 23:04) AntwortenReply to this comment

    @ 15:
    Ich kann auch Beispiele machen :
    Ganove Ede stielt der Omma das Tafelsilber.
    Drei Messer davon werden Beim Luden Jo gefunden, der
    behauptet sie beim Trödler Max gekauft zu haben.
    Kommissar X geht zu Max. Max sagt, die hat er irgendwann
    im letzten August angekauft. Der Verkäufer sei in seinem
    Wareneingangsbuch zu finden.
    Buch auf den Tisch und reingeschaut. Mai/Juni/Juli, ah, August.
    Lampenfuß von Frau Meier, Tinnef von Herrn Brösel usw.usw.
    Auf der vierten Seite steht es.
    Besteck gekauft von Ede. Ede wohnt Parkstraße 13.
    So'n Pech.
    War nun das Durchsuchen der- / Nachsuchen in diesen Daten
    vom Recht gedeckt?

  24. A. John meint: (22.1.2007 um 23:09) AntwortenReply to this comment

    @16: es ist vergeblich die Leute davon zu überzeugen, daß Sie täglich öfter quasi fast kriminalisiert werden.
    Es geht mir nicht darum, jemanden zu überzeugen. Bei Juristen funktioniert das i.d.R. eh nicht, da die eine fest gefügte Meinung haben und sich nicht durch Tatsachen irritieren lassen. ;-)
    Beim Großteil der Beiträge habe ich aber den Eindruck, deren Verfasser haben keinerlei Vorstellung davon, wer alles welche Daten von ihnen besitzt und diese täglich in oft tief vernetzten Datenbanken abgleicht, verarbeitet und weitergibt. Im Vergleich dazu ist "Mikado" ein Pippifax.

    Gruß A. John

  25. @18 Ben meint: (22.1.2007 um 23:10) AntwortenReply to this comment

    Du hast keine, nehme ich mal an?

  26. F L A M E meint: (22.1.2007 um 23:15) AntwortenReply to this comment

    @24 A.John
    Naja, heutzutage muss man ja nur seinen Telefoneintrag öffentlich machen, Schmiergeld an die GEZ zahlen,nichtanonymisierterweise im Netz herumposten,online shoppen, blog und hp betreiben etc… etc…pp
    Eigentlich schade das viele die hier herumschreien nich im Geringsten die Ahnung haben was sie sich eigentlich antun.
    Naja und Jursiten sind ja im allgemeinen nicht in der Lage über den Zöller hinaus zu schauen.

    Grüße
    F L A M E

  27. Gerd meint: (22.1.2007 um 23:18) AntwortenReply to this comment

    Schon der Ansatz ist falsch @23:
    Kommissar X liest in der Zeitung ein Verkaufsangebot über Tafelsilber. Er geht von einem Diebstahl aus. Und jetzt weiter….

  28. Eldersign meint: (22.1.2007 um 23:19) AntwortenReply to this comment

    Zu der "@fast alle die Kinder haben"-Argumentation: Glaubt ihr eigentlich im Ernst, das diese Aktion irgend etwas zukünftig verhindern könnte? Außer das die Szene andere Wege des Zahlungsverkehrs finden wird. Mal ganz davon abgesehen, dass die Macher nach wie vor frei rumlaufen und das sich anscheinend auch nie ändern wird. Nein, hier sehen wir im besten Fall eine Privat-Fehde zweier profilierungssüchtigen Sicherheitsbeamten (Polizist und Staatsanwalt – wie nannte sie der MDR? Die Zwillinge.)
    Im schlechtesten fall war das ganze gezielt gesteuert, um das Klima für weitere Einschränkungen von Datenschutz und Privatspäre den Boden zu bereiten. Und was würde sich da besser eigenen als die Angst um die Sicherheit der Kinder. Schlau.

  29. Anonymous meint: (22.1.2007 um 23:46) AntwortenReply to this comment

    @ 27. (Gerd)
    Das zum Kauf Anbieten von Tafelsilber erfüllt für sich allein noch keinen Straftatbestand.
    Das zum Kauf Anbieten von Erzeugnissen kinderpornografischen Inhaltes allerdings schon.
    Und da sehe ich den geforderten Anfangsverdacht.
    Die Staatsanwaltschaft ist zur Aufnahme von Ermittlungen evtl. sogar verpflichtet.
    Aber das zu beurteilen können wir ja jetzt den zuständigen Gerichten überlassen.

  30. Ein Anonymus meint: (23.1.2007 um 00:11) AntwortenReply to this comment

    @29: und gegen wen gibt es denn dann einen Anfangsverdacht ?

  31. Ingo Vogelmann meint: (23.1.2007 um 00:19) AntwortenReply to this comment

    HAARGENAU dasselbe hat mir heute meine Kreditkarten ausgebende Bank erzählt (Landesbank Berlin).

    Sie haben nur die Daten derjenigen Kunden herausgegeben, "die im fraglichen Zeitraum die fraglichen Beträge an die fragliche Websitebetreiberfirma verfügt haben. Ihre Daten wurden definitiv NICHT weitergegeben".

    Man erklärte mir desweiteren, man habe die Daten ja somit nur "in_house" (vor)geprüft und keine Daten weitergegeben, die ja nicht "fraglich" waren.

    Man sähe sich da rechtlich auf völlig sicherem Boden. Das Ganze per Telefon, ich habe also leider nichts Schriftliches. Aber man hat mich immerhin (sogar unverlangt) deswegen zurückgerufen. Bin ich auch eher nicht gewohnt.

  32. Kai meint: (23.1.2007 um 00:27) AntwortenReply to this comment

    @29: Ich empfehle die Originalbeiträge im Blog anzuschlauen bzgl. der rechtlichen Sicht. Das hilft ungemein dem Verständnis.

    Wenn solche Bilder in Asien angeboten werden besteht noch lange kein Verdacht gegen 22 Mio Deutsche. Es war eine blosse Vermutung ohne konkreten Hinweis.

  33. ichmein janur meint: (23.1.2007 um 07:37) AntwortenReply to this comment

    Nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich!

    @11:
    "Solltest Du irgendwann mit dem Auto in einem Zollgrenzbezirk unterwegs sein und angehalten werden, versuche mal, die Durchsuchung mit dem Argument zu verweigern, es läge kein Anfangsverdacht vor."

    Verglichen mit diesem Fall wurden die Mautdaten aller Autofahrer überprüft, um festzustellen, ob sie mal im Grenzgebiet waren. Das ist etwas anderes, als wenn man direkt im Grenzgebiet angehalten wird.

    @23:
    "Ich kann auch Beispiele machen :"

    Dann vergleichen Sie bitte nicht Äpfel mit Birnen.

    "Ganove Ede stielt der Omma das Tafelsilber.
    Drei Messer davon werden Beim Luden Jo gefunden
    (…)
    War nun das Durchsuchen der- / Nachsuchen in diesen Daten
    vom Recht gedeckt?"

    Wieder verglichen mit "Mikado":
    In der Zeitung steht, daß in Bagdad Tafelsilber entwendet wurde und dieses eventuell bei eBucht versteigert werden kann.
    Die Staatsanwaltschaft lässt darauf hin eBucht alle Kunden überprüfen, die irgendwann einmal auf Haushaltswaren geboten haben.

    @29:
    # Anonymous meint: (22. 1 .2007 um 23:46)

    @ 27. (Gerd)
    "Das zum Kauf Anbieten von Erzeugnissen kinderpornografischen Inhaltes allerdings schon.
    Und da sehe ich den geforderten Anfangsverdacht."

    Ich gebe Ihnen Recht, dass hier ein Anfagsverdacht gegen den Anbieter besteht.
    Allerdings wurde nicht gegen den Anbieter ermittelt!

    Analog: Nach einem Bankraub werden die Täter nicht verfolgt.
    Stattdessen lässt man sich von den Banken alle Kunden nennen, die an diesem und dem nächsten Tag Geld einzahlen.

  34. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 08:40) AntwortenReply to this comment

    Eigentlich ist es ja schon fast sinnlos, hier gegen die Merkbefreiten anzuschreiben, aber ich versuche es trotzdem immer wieder.

    Wenn den Gegnern dieser staatlichen Willkürmassnahme unterstellt wird, dass sie doch eigentlich auf Seiten der Kinderschänder stehen, so ist dies einfach an Dämlichkeit nicht mehr zu überbieten!
    Hier geht es einfach darum, dass der Staat mal wieder eine Aktion gestartet hat um dass Resthirn der Bevölkerung für einen weiteren massiven Einschnitt in die Grundrechte aufzubereiten. Dazu eignet sich nichts besser als Kinderpornos, Sexualstraftaten oder Terrorismus.
    Damit wurden schon in der Vergangenheit massive Grundrechtsverletzungen und Gesetzesänderungen durchgesetzt.
    Wenn dieses Unrecht dann erstmal im Gesetz steht und gängige Praxis ist, wird es auch bei Bagatellfällen angewendet.
    Nehmen wir zum Beispiel die so genannte Gen-Datenbank.
    Wer sollte in dieser gespeichert werden?
    Richtig, nur Schwerstkriminelle! Also Mörder, Vergewaltiger u.ä..
    Nun kenne ich aber einige Fälle aus meiner näheren Umgebung die per Richterbeschluss zur Abgabe einer Genprobe GEZWUNGEN worden sind obwohl sie eben NICHT Mörder oder Vergewaltiger sind, sondern eben nur Kleinkriminelle.
    Das ist nur ein Beispiel.
    Herrn Vetter geht es mit seinem Antrag auf Feststellung der Unrechtmäßigkeit eben nicht darum, Kinderpornofreaks zu schützen, sondern um die Bewahrung des kleines Rests unseres Rechtsstaates.
    DAFÜR MEIN DANK!!!
    Auch mit meiner Strafanzeige gegen die Ermittler in diesem Fall und gegen Sat1 verfolge ich das gleiche Ziel.
    Ich beschäftige mich gewerblich mit Computern und da ist mir schon ein Fall untergekommen, bei dem ich bei einer Datensicherung eines Kundenrechners Kinderpornos gefunden habe.
    Nach Abwägung sich widerstrebender Grundsätze (Diskretionsgebot gegenüber meinen Kunden und Schutz der Kinder), habe ich mich letztendlich dazu entschlossen, den Besitzer dieses Computers anzuzeigen.
    Ich muss mir hier also von den Merkbefreiten nicht unterstellen lassen, dass ich die Kinderporno-Fans unterstütze!

    Nach dem Studium meiner Stasi-Akte bin ich zu dem Entschluss gekommen, dass sich so ein Schnüffel-Terror-System NIE WIEDER etablieren darf.

    Vielleicht sollten einige hier ihre Überheblichkeit mal für einen Moment ablegen und überlegen, wie weit wir von dem Stasi-Staat noch weg sind.
    Sicher: Einiges unterscheidet die heutige BRD noch von der damaligen DDR, aber bei dieser Feststellung liegt die Betonung auf "noch"!

    So ein Schnüffel-Terror-System wird nicht über Nacht geboren.
    Es entsteht Stück für Stück. Langsam und (fast) unmerklich.
    Zwei Beispiele dafür haben wir in unserer Geschichte – wir sollten aufpassen, dass wir denen kein drittes hinzu fügen.

    Und bitte hört auf mit solchen OBERDÄMLICHEN Sprüchen wie: "Wer selber Kinder hat…" oder: "Wer nichts zu verbergen hat…"
    Darum geht es hier nicht! Es geht um unsere Grundrechte, um unsere Verfassung, um unsere Gesetze, um das Land, in dem wir leben (wollen).

  35. Nils meint: (23.1.2007 um 08:47) AntwortenReply to this comment

    @Flame, A.John und all die anderen die es nicht kapieren wollen: Hier wurden die Grundrechte von 22 Mio Kreditkarten-Nutzern verletzt. Wenn Euch nicht passt, dass diese Grundrechte existieren, koennt Ihr gerne nach China auswandern. Ich fuer meinen Teil wuerde gerne in einem freiheitlichen Rechtstaat leben der diesen Titel auch verdient.

  36. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 08:57) AntwortenReply to this comment

    @Nils
    Es freut mich, dass ich nicht nur von A.John´s umgeben bin… manchmal habe ich fast den Eindruck.
    Diese Diktatur-Fans machen mir Angst!

  37. Lita meint: (23.1.2007 um 08:58) AntwortenReply to this comment

    Hallo, ich hab’ da mal ne Frage! Ich habe ein klein bisschen das Gefühl, dass diese Frage auch hier hin gehört. Man möge mir eine eventuelle Fehleinschätzung verzeihen!

    Ich bin keine Juristin und würde deshalb gerne mal Folgendes wissen: Letztes Jahr war ich auf der Autobahn unterwegs und habe zu einer kleinen Pause auf einem Rastplatz angehalten. Als ich so neben meinem Auto stand, kam ein Polizeiauto langsam vorbei gefahren und die drin sitzenden Polizisten schauten sich offensichtlich alle Autos und alle Leute dort genau an. Sie hielten dann einige Zeit später neben einem schwarzen BMW, neben dem ein junger (für mich) ausländisch wirkender Mann stand. Ich weiß nicht, was da dann gesprochen wurde, jedenfalls haben die Polizisten sich die Papiere des Mannes angesehen und das Auto anschließend komplett durchsucht. Offensichtlich wurde nichts gefunden, denn nach der Durchsuchung setzten sie sich wieder in ihr Polizeiauto und fuhren davon. Der junge Mann, der dann noch einiges in seinem Auto wieder aufzuräumen hatte, tat mir wirklich Leid. Jetzt meine Frage: darf die Polizei einfach irgendein Auto, das ihnen irgendwie ins Auge sticht, durchsuchen (und dies war kein Zollgrenzbezirk)? Ist dies nicht auch ein erheblicher Eingriff in die persönliche Freiheit eines Einzelnen gewesen?
    Gruß von Lita

  38. MaxR meint: (23.1.2007 um 09:04) AntwortenReply to this comment

    @A.John: Ich lese Ihre Beiträge in den verschiedensten Foren/Blogs. Aber in diesem Falle schüttele ich über Sie doch eher nur den Kopf. Lassen Sie sich von der verachtenswerten Straftat blenden, oder was leitet Sie?

    Es geht doch nicht darum, daß "nur 300" Datensätze "ausgeworfen" wurden. Es geht um den Generalverdacht, der dann mit -sagen wir mal bis zur Entscheidung- rechtlich fragwürdigen Mitteln "bestätigt" wurde. Es war doch, im Gegensatz zur oft zitierten Unfallflucht ( wo man den entstandenen Schaden ja besichtigen kann), gar nicht klar, ob überhaupt eine Straftat eines Deutschen oder von deutschem Gebioet aus begangen worden ist.

    Ihrer Argumentation folgend, ist das Problem ja umso geringer, je geringer die Anzahl der Treffer ist. Was wäre denn, wenn es sogar "nur 100" Treffer gegeben hätte? Zwar weniger, aber trotzdem noch im grünen Bereich? Oder "nur 10", oder gar "nur 1". In Anbetracht der überaus verabscheuungswürdigen Straftat immer noch ein Super-Ergebnis!
    Und wenn es dann noch weniger gewesen wären? Gar keine Straftat ermittelbar und alles hinfällig? Aber evtl. trotzdem OK, weil es hätte ja sein können? Und ganz ohne Rechtsgrundlage, weil 160 und 161 soviel ich weiß immerhin eine Straftat voraussetzen?

    Finde ich wirklich seltsam, Ihre Argumentation. Aber bei KiPo scheint selbst ansonsten rational denkenden Menschen alles erlaubt. Trösten Sie sich, Sie sind da nicht der einzige, der da irrational wird.

  39. sz meint: (23.1.2007 um 09:08) AntwortenReply to this comment

    Nur 'mal angenommen

    - ein StA befindet, dass die Inhalte der Webseite xyz.xx gegen deutsches Recht verstossen

    - der StA fordert deshalb sämtliche ISP der Republik auf ihm mitzuteilen, welche ihrer Kunden in der Zeit vom 22.01.2007 18:00 Uhr und 23.01.2007 20:30 Uhr diese Seite besucht haben. Natürlich ohne richterliche Anordnung.

    - es werden 10.000 Kunden ermittelt

    - es handelt sich um die Seite http://www.amnesty.org/ oder http://www.greenpeace.org/international/

    wie wäre wohl die Einschätzung der "Datenschützer" und die Reaktion der Bürger auf dieses Vorgehen? So ignorant wie in Beitrag 6?

  40. legens meint: (23.1.2007 um 09:33) AntwortenReply to this comment

    Nun hört doch bitte mal auf, diesen Troll, der sich da "FLAME" nennt, ständig zu füttern.

  41. 321 meint: (23.1.2007 um 09:44) AntwortenReply to this comment

    Tja – die Datenschützer verstehen da inzwischen Ihren Job einfach falsch.-
    Die glauben Daten und Datenermittlung schützen zu müssen, sonst kann man sowas einfach nicht mehr verstehen.

  42. Norman meint: (23.1.2007 um 09:56) AntwortenReply to this comment

    Manoman – so viel Aufregung.
    Mal angenommen (nur mal so) einer von euch stellt sein Auto an die Straße und kommt am nächsten morgen hin: Auto zu Schrott gefahren. Zeugen sagen "Roter Ford, Kölner Kennzeichen", Lackabrieb deutet auf roten Ford hin – dann wird jeder Verständnis haben, wenn alle roten Ford in Köln aus der KfZ-Datei herausgefiltert werden und die Polizei jeden einzelnen aufsucht, um festzustellen, wer von den das war.
    Sicherlich wird keiner auf die Idee kommen, das die Polizei grds. alle Kölner Autobesitzer oder gar alle Besitzer eines Roten Ford einem Generalverdacht aussetzt. Oder?

  43. Peter M. meint: (23.1.2007 um 10:04) AntwortenReply to this comment

    Hier werden 3 von einander zu trennende Fragen vermischt. Immer wieder lese ich hier, daß die Durchfrostung der Daten deshalb unrechtmäßig war, weil kein Anfangsverdacht bestanden habe. Warum verknüpft man das?!

    1. Wenn kein Anfangsverdacht besteht (was wir in Unkenntnis der Ermittlungstätigkeiten ohnehin alle nicht beurteilen können), ist jede auf § 161a StPO gestützte Ermittlungstätigkeit der Staatsanwaltschaft unrechtmäßig. Oder anders: Die StA kann sich ohne Anfangsverdacht nicht einfach auf § 161a StPO berufen und auf gut Glück ein paar Zeugen vorladen. Mit der Zulässigkeit der Datenbankauswertung selbst hat das rein gar nichts zu tun.

    2. Erst im zweiten Schritt stellt sich dann die Frage, ob die konkrete Ermittlungsmethode rechtmäßig war. Hier hat ja nun glücklicherweise auch in diesem etwas aufgeregten Forum die Meinung Oberwasser gewonnen, daß die konkrete Ermittlungsmethode jedenfalls dann zulässig war oder gewesen wäre, wenn ein Anfangsverdacht bestanden hat bzw. hätte.

    Hier kann man dann meinetwegen den akademischen Streit ausfechten, ob ein Zeuge nach § 161a StPO nur das zu sagen braucht, was er im Kopf parat hat oder nicht vielleicht auch das, was er mit geringem Aufwand herausfinden kann. Letztlich ist das egal, weil die Banken hier ja die Daten freiwillig herausgegeben haben.

    3. Am Ende bleibt dann die Frage, ob die Banken nicht vielleicht durch die Weitergabe der Daten der Verdächtigen gegen ihre eigenen AGB verstoßen haben. Wegen § 161a StPO ist dies aber zu verneinen.

  44. @42 meint: (23.1.2007 um 10:07) AntwortenReply to this comment

    In der Nachbarschaft wurde letzte Nacht eingebrochen. Du hast doch sicher nichts dagegen, wenn sämtliche Wohnungen der Stadt nach Diebesgut und Leuten, die tagsüber schlafen, durchsucht werden, oder?

  45. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 10:08) AntwortenReply to this comment

    @Norman
    Du bist auch einer von denen, die es nicht verstehen WOLLEN!
    Bei Deinem Beispiel gibt es eine Straftat und einen Verdacht gegen einen eingeschränkten Kreis von Verdächtigen.
    Und eben diesen Verdacht gab es bei "Mikado" nicht.

    Um bei Deinem Beispiel zu bleiben:
    Ich habe am nächsten morgen das Haus noch gar nicht verlassen und VERMUTE (!!!), dass mein Auto beschädigt sein KÖNNTE (!!!).
    Ist es dann für Dich in Ordnung wenn ich die Polizei anrufe und denen mitteile, dass mein Auto beschädigt sein KÖNNTE und es nur ein deutscher Autofahrer gewesen sein kann?

  46. Paule meint: (23.1.2007 um 10:15) AntwortenReply to this comment

    @44: Deine logische Kette in Bezug auf (42) lückt heftigst ;-)

  47. Schicken Wing meint: (23.1.2007 um 10:24) AntwortenReply to this comment

    @42:

    Heiliger Strohsack, dreht sich das Argumentationskarussell schon wieder? Immer die selbe Leier. Wer die Posts von A. John et al. etwas aufmerksamer lesen würde, könnte doch eigentlich mal langsam ins Nachdenken kommen (und vielleicht etwas kreativer argumentieren; oder sogar was kapieren).

  48. Paule meint: (23.1.2007 um 10:28) AntwortenReply to this comment

    @45: Geschädigte sind die Kinder und das war soweit ich weiß keine Vermutung sondern bewiesene Tatsache!? Gesucht wurden, wie bei dem Auto-Beispiel (die Täter und) die Beihelfer zu einer Straftat (zugleich selber Täter) anhand bestimmter signifikanter Merkmale (Lackkratzer(+passende Spuren auf Verursacherseite=Überweisung auf ein bestimmtes, den Tätern zuzuordnendem, Konto; Abriebspuren eines bestimmten Lackes=Zahlbetrag einer bestimmten Höhe).

  49. Schicken Wing meint: (23.1.2007 um 10:32) AntwortenReply to this comment

    ´schuldigung, hört sich so an, als fände ich Herrn John so toll. Iss natürlich ganz das Gegenteil. So lange sich die Johns dieser Welt so einig sind in ihrer dumpfbackigen Obrigkeitshörigkeit und gerne auf individuelle Rechte zugunsten einer Herdenmentalität verzichten, werden wir uns wohl weiter weg von statt näher zu einem humanistischen Weltbild bewegen.
    Wobei der Begriff selbst ja sowieso längst unter Generalverdacht steht, habe ich das Gefühl. Zumindest ist er seit mindestens de siebzigern schwer aus der Mode gekommen.

  50. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 10:52) AntwortenReply to this comment

    @Paule
    Es ist zwar völlig neben der Spur Kinder und Autos miteinander zu vergleichen, aber ich will trotzdem bei diesem (abstrusen) Vergleich bleiben.

    Es gibt nun aber gar kein konkret beschädigtes Auto, sondern nur ein Foto von einem solchen.
    Keiner weiss, wo dieses Auto steht, wann das Foto gemacht worden ist und ob der Verursacher des Schadens überhaupt ein Deutscher war.
    Und trotzdem werden alle deutschen Autos und ihre Halter sowie die potenziellen Fahrer überprüft…

  51. Peter M. meint: (23.1.2007 um 11:01) AntwortenReply to this comment

    @50: Wieso gehen Sie eigneltich in Unkenntnis der tatsächlichen Ermittlungen wie selbstverständlich davon aus, daß kein Anfangsverdacht bestanden habe. Bisher ist das nur eine bloße Behauptung, auf die sich interessanterweise die gesamte Argumentation der Gegner der Ermittlungsmethode der StA stützt.

    Genau wie jene, die behaupten es habe keinerlei Anfangsverdacht in Deutschland bestanden, behaupte ich jetzt einfach mal, daß Bilder, die auf dem Server auf den Philippinen angeboten wurden, in der deutschen Kinderprono-Szene kursierten. Schwupps, schon haben wir einen Anfangsverdacht.

  52. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @Peter M.
    Ich gehe deshalb davon aus, weil der ermittelnde Staatsanwalt und dieser ominöse Reporter von Sat1 das selbst so gesagt haben. Unter anderem auch bei der fix einberufenen Pressekonferenz.

    Hättest Du diesem BKA-Beamten zugehört, wüsstest Du, dass es in der Kinderporno-Szene seit Jahren die gleichen Bilder gibt und kaum neues Material auftaucht.
    Damit dürfte der zweite Teil Deiner Argumentation hinfällig sein.

    Hier und anderswo geht es den Befürwortern dieser illegalen Massnahme aber nicht um rechtsstaatliche Prinzipien, sondern nur um Stammtischgequatsche.

    Schwupps, schon haben wir einen Polizeistaat!

  53. Peter M. meint: (23.1.2007 um 11:18) AntwortenReply to this comment

    1. Ich habe auf der PK offenbar die Aussage überhört, daß die StA einfach mal aus Jux und Dollerei ohne Anfangsverdacht druaflos ermittelt hat.

    2. Aus der Aussage, daß kaum(!) neues Material auftraucht, entnehme ich, daß neues Matrial auftaucht. "Kaum" hat in meinem Sprachgebrauch eine andere Bedeutung als "kein".

  54. A. John meint: (23.1.2007 um 11:21) AntwortenReply to this comment

    @33: Verglichen mit diesem Fall wurden die Mautdaten aller Autofahrer überprüft, um festzustellen, ob sie mal im Grenzgebiet waren. Das ist etwas anderes, als wenn man direkt im Grenzgebiet angehalten wird.
    Und? Woraus ergibt sich der Anfangsverdacht für eine Durchsuchung des Autos?

    @36: Es freut mich, dass ich nicht nur von A.John´s umgeben bin… manchmal habe ich fast den Eindruck. Diese Diktatur-Fans machen mir Angst!
    @38: Finde ich wirklich seltsam, Ihre Argumentation. Aber bei KiPo scheint selbst ansonsten rational denkenden Menschen alles erlaubt.

    Es geht mir weder darum, der Diktatur das Wort zu reden, noch die Freiheit im heiligen Krieg gegen Kinderschänder zu opfern. Es mag auch sein, daß man hier durch zweckdienliche Interpretation einschlägiger Paragraphen ein formales Unrecht konstruieren kann.
    Es geht darum, daß hier in einem vergleichsweise harmlosen Fall ein riesen Popanz aufgeblasen wird.
    Der Fall Mikado ist in der breiten Öffentlichkeit längst abgehakt. Vereinzelte Nachbeben sind nur noch in klein Bloggersdorf spürbar und die angestrengten Klagen und Anzeigen werden IMO sang- und klanglos im Sande verlaufen.
    Warum ist das so? Weil jeder Bürger, der nicht im Untergrund lebt, in zig Datenbanken registriert ist und seine Daten tagtäglich im Verlauf irgendwelcher Ermittlungen abgefragt werden.
    Regt sich eigentlich irgend jemand darüber auf, wenn die Finanzämter Bankkonten nach "verdächtigen" Auslandsüberweisungen scannen? Oder die GEZ Meldedaten auf der Suche nach Schwarzsehern abgleicht? Die Liste ist beliebig erweiterbar.
    Natürlich ist das eine alarmierende Entwicklung, ebenso, wie die sukzessive Abschaffung der Meinungsfreiheit. Aber man soll doch bitteschön nicht so tun, als wäre dieses Unheil gerade eben erst und völlig überraschend über uns hereingebrochen.
    Das Ganze ist seit Jahren gängige, tägliche Praxis. "Mikado ist überall". Es wird nur nicht immer an die große Glocke gehängt.

    Gruß A. John

  55. A. John meint: (23.1.2007 um 11:24) AntwortenReply to this comment

    Ooops. Bitte bei [jeder Bürger] den

  56. SvenR meint: (23.1.2007 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @ Nr. 54 (A. John):

    Sie schrieben “Mikado ist überall”. Das sehe ich genauso, nur bin ich dagegen und wehre mich. Sie scheinen ja schon aufgegeben zu haben. Sonst siond Sie doch auch immer gegen alles und jeden, warum nicht hier?

    Mikado ist deswegen ein so schöner Präzedenzfall weil "es um die Kinder geht" und die Ermittler von Anfang an einen Mediennpopanz um nichts gemacht haben. Die haben sich aus dem Fenster gelehnt und possaunt, dass sie einen erfplgreichen Schlag gegen krimminellste KiPo-Mafia-Organisationen durchgeführt haben, und was bleibt am Ende: Nichts.

    Ich habe Kinder und nichts zu verbergen – deshalb bin ich gegen solche Aktionen im rechtsfreien Raum.

  57. Paule meint: (23.1.2007 um 11:36) AntwortenReply to this comment

    @50: Das Auto war nicht von mir ;-)
    Wenn es ein Foto von etwas gibt gibt es das Etwas auch. Zumindest nach meinem Verständnis von "Foto" (Beweismittel).
    Das Deutschlandargument ist schlicht Falsch. Insbesondere wen es um Internetangebote geht, die offensichtlich (auch) für den deutschen Markt bestimmt sind. Es ist irrelevant wo der Server steht und wo der Betreiber des Angebotes wohnt.
    Das Argument, es seien kaum neue Bilder aufgetaucht, ist ziemlich schwach, da 1. jedes dieser Verbrechen eins zu viel ist und steigender Umsatz sehr wohl dazu anstiftet neues Material bereitzustellen. Das sollte als Grund ausreichen um dagegen vorzugehen.

    Ich halte deswegen aber ebenfalls nicht jedes Mittel für gerechtfertigt. Ich halte lediglich das Ersetzen einer "Befürworterlüge" durch eine "Ablehnerlüge" und umgekehrt für wenig Zielführend.

    Deine emotionalen Entgleisungen müssen wohl nicht weiter kommentiert werden, oder?

  58. Lutz Baier meint: (23.1.2007 um 11:37) AntwortenReply to this comment

    @Peter M.
    Alles klar…

    @A.John
    Ihrer Argumentation kann ich nun endgültig nicht mehr folgen.
    Sie bestätigen selbst, dass in diesen Land vieles am Gesetz vorbei geht und dass dies eine "alarmierende Entwicklung" sei.
    Soweit kann ich Ihnen noch folgen.
    Aber Ihre Schlussfolgerung weil das so ist, soll sich keiner aufregen und es hinnehmen ist nun wirklich nicht mehr nachvollziehbar.

    Leute wie Sie werden zu gegebener Zeit wieder sagen: Davon haben wir nichts gewusst und wir konnten ja auch nichts dagegen tun…

  59. A. John meint: (23.1.2007 um 12:04) AntwortenReply to this comment

    @56: Sonst siond Sie doch auch immer gegen alles und jeden, warum nicht hier?
    @58: Aber Ihre Schlussfolgerung weil das so ist, soll sich keiner aufregen und es hinnehmen ist nun wirklich nicht mehr nachvollziehbar.
    Es muß nicht so sein, aber ich habe das ungute Gefühl, einige springen in dieser Sache auf einen fahrenden Zug, um sich im Glanze eines 3 Tage- Hypes schnell noch etwas zu profilieren.
    Andere wiederum hängen sich dran, um in deren Windschatten lautstark den Untergang des Abendlandes zu beklagen. Nach dem Motto: Gut, daß mal wieder darüber geredet wurde, ich bin klein, mein Herz ist rein und mein Gewissen beruhigt. Pause bis zum nächsten Mal.

    Gruß A. John

  60. h.c. meint: (23.1.2007 um 12:29) AntwortenReply to this comment

    @2, „Muß ich jetzt fürchten, als Kreditkartenbesitzerin in den Pauschalverdacht der Kinderschändung zu geraten?“

    Na wenn Sie kinderlos sind und Kinderschokolade auf Kreditkarte kaufen halte ich das zumindest für sehr verdächtig… Für den ein oder anderen StA reicht das vermutlich bald wirklich um einen Anfangsverdacht zu konstruieren…

    @3, nimm dir eine entsprechend große Gruppe und du findest immer jemanden.

    In dem von Ihnen angesprochenem Fall wäre das Einführen dieser Gegenstände wirklich härter bestraft als beim aktuellen Fall, da die Bezieher dort mit maximal 2 Jahre zu rechnen haben.

    @7, eben. Da wird versucht das Recht zu umgehen in dem man die Ermittlungen outsourct. Wie sich damit ein Datenschützer einverstanden fühlen kann weiß ich nicht.

    @11, da gibt es ganz andere gesetzliche Regelungen. Ansonsten siehe 33

    @13, gegen die Hersteller hätte ermittelt werden können. Kein Problem damit, denn da gibt es einen Anfangsverdacht. Alles andere waren bloß pure Mutmaßungen.

    @16, haben Sie eigentlich auch Argumente?

    @18, nett ausgedrückt.

    @23, da gab es einen Anfangsverdacht.

    @26, es gibt legale, technische und non-technische Maßnahmen, mit denen ich so einer Überwachung entgehe.

    @28, die sitzen vermutlich mit ein paar zehntausend Euro irgendwo in Asien, machen sich mit dem Geld ein Luxusleben, und wenn sich das Geld dem Ende neigt machen sie die selbe Aktion wieder. Was auch immer das mit einem „Sieg“ unserer Herren Strafverfolger zu tun haben soll.

    @37, in den meisten (oder allen?) Polizeigesetzen steht drinne: Die Polizei darf Autos und Personen ohne Anfangsverdacht überprüfen. Ist also rechtlich nicht zu beanstanden, im Sinne des freiheitlich-demokratischen Rechtsstaates aber sehr kritisch zu betrachten…

    @39, na ganz anders…

    @48, ättt falsch geraten.

    Erstens kann Opfer nur der sein, gegen den ein Gesetzesverstoß statt fand – das muss jetzt erstmal bewiesen werden, da gibt es durchaus unterschiedliche Ansichten zwischen den verschiedenen staatlichen Institutionen.
    Zweitens weiß man, wer Halter des Fahrzeugs ist. Dieser muss nun (außer er hat ein Verweigerungsrecht) bei einer Zeugenvernehmung sagen wer das Fahrzeug gefahren hat.
    Bei vorliegendem Fall hätte man durch die IPs und hinterlegten Serverdaten die Täter ermitteln können.

    Alles andere war nur Spekulation. Genauso häte man auch Spekulieren können, das im Auto ein Terrorist saß. Die Qualität des Anfangsverdachts ist der selbe.

    @51, das ist kein Anfangsverdacht, das ist eine Mutmaßung.

    @52, Zustimmung.

    @57, wenn ein Amerikaner auf einem amerikanischem Server ein Nazi-Symbol uploadet haben die deutschen Pech gehabt. Genauso kann dieser Amerikaner auch künstliches kinderpornographisches Material hochladen. In den USA können die Behörden dagegen NICHTS machen, da es keine Straftat ist. Das er in Deutschland dafür 5 Jahre zu erwarten hätte juckt doch die Amis nicht.

    Oder haben wir neuerdings ein Weltstrafgesetzbuch?

    Außerdem wurde NICHT gegen die Hersteller vorgegangen.

  61. MaxR meint: (23.1.2007 um 12:37) AntwortenReply to this comment

    A.John: Bei der von Ihnen genannten Grenzkontrolle -Sie meinen damit wohl die sogenannte "Schleierfahndung"- gibt es allerdings eine gesetzliche Grundlage, daher greift Ihr Vergleich nicht.

    Man kann zu dieser Grundlage stehen wie man will und man kann durchaus der Meinung sein, daß dies ein schlechtes und freiheitseinschränkendes Gesetz ist – und genau diese Diskussion gab es auch intensiv, in letzter Zeit scheint sie verstummt zu sein, gibt ja auch gar nicht mehr soviele gefährliche Grenzen.
    Aber es ist immerhin ein Gesetz, das innerhalb unserer Rechtsordnung beschlossen wurde und gegen das man innerhalb der Rechtsordung ggf. den langen und beschwerlichen Rechtsweg beschreiten kann.
    Aber umgekehrt gibt dieses Gesetz, solange es denn gilt, den Beamten die Sicherheit, daß ihr Tun rechtmäßig ist!

    Peinlich für unser Rechtssystem wäre es, um in Ihrem Vergleich zu bleiben, wenn die Grundlage für eine "verdachtsunabhängige" oder "willkürliche" Kontrolle jedesmal neu von den Beamten konstruiert werden müßte, nach dem Motto "der Beifahrer würde aber fast genauso aussehen wie einer, den ich letztens mal im Fahndungskatalog gesehen hatte, wenn er denn nicht blond wäre". Das wäre dann ungefähr der vergleichbare Fall, aber wie es bei Vergleichen gerne ist, auch nur ungefähr.

  62. Peter M. meint: (23.1.2007 um 13:40) AntwortenReply to this comment

    @60: Ich schlage vor, Sie besuchen nochmal die Vorlesung Strafprozessrecht 1.1 und informieren sich dort über die verschiedenen Anforderungen an verschiedene Verdachtsgrade. Sie werden überrascht sein, wie gering die Anforderungen von LIteratur und Rechtsprechung an den Anfangsverdacht sind.

  63. h.c. meint: (23.1.2007 um 13:48) AntwortenReply to this comment

    @62, was heißt hier "nochmal". Erstmal das erste mal. ;o)

    Wenn im vorliegenden Fall der Anfangsverdacht wirklich als gegeben angesehen werden hätt ich aber immerhin ein Mittel gegen unliebsame Nachbarn…

    Wenn wir dann noch irgendwann so weit sind und die Videoüberwachung für jeden einsehbar konstruieren, so wie es in London schon der Fall sein soll (oder hat man sich doch davon verabschiedet?) wäre das ja noch interessanter. Dann brauchen wir nur noch eine Universität die den MSH-Studiengang anbietet – MSH = Master of Sherlock Holmes.

  64. Jule meint: (23.1.2007 um 13:57) AntwortenReply to this comment

    Ah, das klingt einleuchtend, wenn sich der Begriff "bestimmte Straftäter" auf den "Kreditkarteninhaber" beschränkt.
    Und dass Dummheit zur Methode wird, weil man sich über offensichtliche Ungerechtigkeiten auch nicht mehr aufregen darf, weil sie bereits zur Gewohnheit geworden ist.

  65. Ein Anonymus meint: (23.1.2007 um 20:12) AntwortenReply to this comment

    Hm, wenn derartiges als Anfangsverdacht reichen sollte …

    warum zur Hölle kommt mir bloß grad die Idee, dass jemand über diverse Anonymisierungsmöglichkeiten (Konten im Ausland z.B.) etwas in deutschland eindeutig illegales im Ausland aufsetzt (btw, ich denke an ein Onlineangebot, wo es legal ist, dann diese Information der Presse zuspielt (natürlich hinreichend anonymisiert) und anschliessend, auf Nachfrage der deutschen Behörden, oder notfalls auch wieder anonymisiert, die ganzen Logfiles des Servers den deutschen Behörden zuspielt und – ganz nebenbei – ein paar zusätzliche Einträge einfügt, die einige unliebsame Personen in ein schlechtes Licht rücken ? Oder dass ein Bankangestellter auch einen Irrtum einbaut ?

    Allerdings wird mir grade übel, wenn ich mir hier so manche Kommentare durchlese, die absolut nichts begreifen wollen – Dummheit ist halt ein Segen, mit ihr tut die Dummheit der anderen nicht mehr weh. Vermutlich ist Dummheit ein sich viral ausbreitendes Phänomen.

    Damit das ganze nicht total ins Geheule abstürzt – hier meine Variante des wunderbaren, völlig unherhinkenden Autovergleichs:

    Es gibt im Internet ein Bild eines Autounfalls, inkl. Leichen, also mit Todesfolge.
    Die StA bekommt Wind davon. Leider lässt sich auf dem Bild der Unfallort überhaupt nicht identifizieren, also werden sämtliche Kfzhalter ermittelt und gegen ein Raster abgeglichen. Es bleiben 1234 Fahrzeuge/Halter hängen. Aufgrund der Sorgfalt des Rasters wird nun herausposaunt, dass man 1234 Verursachern von Unfällen mit Todesfolge inkl. Fahrerflucht auf die Spur gekommen ist.

    Hm, spontan fällt mir nicht ein, wie man diese Metapher noch präzisieren kann … irgend jemand Verbesserungsvorschläge ?

  66. Nachholer meint: (23.1.2007 um 20:22) AntwortenReply to this comment

    Da würde ja die EU-Komission (unabhängig vom Sinn und Erfolg der Klage) mal was Nettes anstreben, anstatt sich um krumme Bananen oder andere wichtige Sachen zu kümmern.
    :-D

  67. bombjack meint: (24.1.2007 um 03:51) AntwortenReply to this comment

    Im Linkverzeichnis unter "Mit einem iPod-Kauf im Netz der Fahnder?" aus http://www.lawblog.de/index.php/archives/2007/01/18/ wird meiner ansciht nach recht schön erklärt warum diese Fahndungsmethode zu hinterfragen ist:
    [...]Nach den Informationen, die hier vor allen Dingen von den so genannten Kreditkarten-Servicegesellschaften vorliegen, hat es eine zweistufige Überprüfung gegeben. Zunächst sind die Zahlungsvorgänge von 22 Millionen Kreditkarten über einen Zeitraum von mehreren Monaten nach dem Zahlungsbetrag 79,99 US-Dollar durchsucht worden. Alle Kreditkarten, die einen solchen Zahlungsvorgang aufgewiesen haben, sind dann noch einmal daraufhin analysiert worden, wohin diese 79,99 US-Dollar gegangen sind. Gingen diese 79,99 US-Dollar an eine Kreditkarten-Abrechnungsgesellschaft auf den Philippinen, dann landeten die persönlichen Daten der Kreditkarten-Inhaber auf einer Trefferliste und gingen über das Landeskriminalamt an die Staatsanwaltschaft.
    [...]
    Im zweiten Schritt wurde recherchiert, ob die 79,99 US-Dollar an jemanden gezahlt wurden, der seine Zahlungen von einer Abrechnungsgesellschaft auf den Philippinen abwickeln lässt. Und das machen aber nicht nur Kriminelle, die mit Kinderpornografie handeln, sondern auch ganz honorige Hardwarehändler oder Softwarefirmen. Im vergangenen Jahr haben zum Beispiel zwei Discounter über das Internet iPods angeboten, die 79,99 US-Dollar gekostet haben und zufällig sind die Transaktionen über den Kauf dieser iPods auch über eine philippinische Abrechnungsgesellschaft gegangen. Einige Edelsteinhändler und Schmuckverkäufer haben sogar über diese Abrechnungsgesellschaft transferiert. Das ist ja das Problem dieser Rasterfahndung: Es kann nach Zieladresse, sprich Kartenabrechnungsgesellschaft gesucht werden. Es kann nach einem Zahlungsbetrag gesucht werden. In diesem Fall 79,99 US-Dollar, weil die Ermittler wussten, das für diese 79,99 US-Dollar ein zweiwöchiger Zugang zu einem Internet-Portal mit fürchterlichen schmutzigen Kinderpornos angeboten wurde. Und ging der Betrag dann noch an eine philippinische Abrechnungsgesellschaft, dann, so die Ermittlungsbehörden, sei eine hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass der Karteninhaber auch Kunde des Kinderporno-Portals gewesen sei. Diese Wahrscheinlichkeit ist tatsächlich gegeben, aber eben nur eine Wahrscheinlichkeit. Und das Problem ist dann: Was passiert, wenn jemand für 79,99 US-Dollar zum Beispiel einen iPod oder Edelstein gekauft hat und der Kaufbetrag wurde über eine philippinische Abrechnungsgesellschaft bezahlt. Der steht dann auf dieser Trefferliste "Kinderpornografie". Die ist zunächst an das Landeskriminalamt gegangen. Das ist in Ordnung. Die haben ermittelt, und so einen Verdacht eben bestätigt oder auch ausgeräumt. Das ist ja auch Aufgabe der Kriminalisten, entlastendes Beweismaterial ebenso zu erheben. Diese Trefferliste liegt aber auch bei der Kreditkarten-Abrechnungsgesellschaft. Und was machen die nun damit? Das wissen wir eben nicht.
    [...]

    Mal abgesehen was die Kreditinstitute mit den Ergebnissen der Listen machen stellt sich für mich die Frage was das LKA noch alles gemacht hat um den Verdacht zu verifizieren d.h. wurden alle Treffer einfach mal durchsucht oder müssten da noch weitere Verdachtsmomente hinzukommen. Es wäre meiner Meinung nach recht interessant zu erfahren wieviele der 320 durchsuchten Personen wirklich Kunden dieses Internetangebotes waren….
    Ich persönlich habe an der Verhältnismäßigkeit dieser Maßnahme enorme Zweifel zum einen weil eine HD einen nicht unerheblichen Eingriff in ein Grundrecht darstellt und zum anderen in meinen Augen noch gravierender bei so einem Verdacht auch wenn nichts dahinter ist immer etwas kleben bleibt.

    bombjack

  68. Norman meint: (24.1.2007 um 09:14) AntwortenReply to this comment

    Hilfe,
    ich wurde heute (zusammen mit ein paar hundert anderen) dem Generalverdacht einer Straftat ausgesetzt.
    Da haben es doch tatsächlich Kontrolleure in der Bahn gewagt, alle nach dem Fahrausweis zu fragen – sogar ich musste mein Ticket zeigen, obwohl ich keinerlei Anhaltspunkte für eine Beförderungserschleichung gesetzt hatte (habe ein Job-Ticket).
    Nicht nur das: ich musste sogar meinen Perso zeigen, da das Ticket personengebunden ist – immerhin bestand ja der Verdacht, dass ich nicht der bin, für den ich mich ausgebe.

  69. Paule meint: (24.1.2007 um 09:59) AntwortenReply to this comment

    @60 bez. 57: Falsch!

  70. Paule meint: (24.1.2007 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @65: "Es bleiben 1234 Fahrzeuge/Halter hängen. Aufgrund der Sorgfalt des Rasters wird nun herausposaunt, dass man 1234 Verursachern von Unfällen mit Todesfolge inkl. Fahrerflucht auf die Spur gekommen ist."

  71. Paule meint: (24.1.2007 um 10:19) AntwortenReply to this comment

    @65: …
    Da werder das bereitstellen eines solchen Bildes noch das herunterladen (im Vergleich zu: Beschaffung kinderpornographischer Inhalte) verboten ist, ist diese Aussage flasch!
    In diesem, ihrem Beispiel würde es dann heißen " …1234 Fahrzeuge…" unter denen sich das (eine) unfallverursachende Fahrzeug befindet.
    Ergo: Untaugliche Argumentation.
    P.S. Das ganze Beispiel ist allerdings wirklich stark hinkend ;-).

  72. Peter M. meint: (24.1.2007 um 11:08) AntwortenReply to this comment

    @68: Das ist ja wirklich ungeheuerlich. Mir ist in der U-Bahn heute etwas ähnliches passiert – auch ich wurde unter Generalverdacht gestellt. Am Bahnsteig befindet sich nämlich eine Überwachungskamera, die offenbar den Zweck hat, alle Fahrgäste zu überwachen und etwaige Straftaten aufzunehmen. Ich schwöre bei Gott, daß ich keinerlei Intention hatte, eine Straftat zu begehen, noch irgendwelchen Anlass für eine solche Annahme gesetzt gabe. Gleichwohl hat diese Kamera auch mich aufgenommen und nicht etwa nur jene, die wirklich eine Straftat im Sinn hatten. Skandal!

  73. martin meint: (25.1.2007 um 01:10) AntwortenReply to this comment

    @68 / 72:
    na ihr seid mir ja 2 rechte spaßvögel. herzlich gelacht.

    aber vielleicht fällt euch irgendwann auch auf, dass es bei beiden fällen nicht um strafrecht ging, sondern um privatrechtliches (fahrscheinkontrolle: überprüfung, ob beförderungsvertrag erfüllt wurde/nutzungsbedingungen ; video: hausrecht des u-bahn-betreibers). beide maßnahmen wurden nicht von der staatsmacht in gang gebracht. nur gegen solche von behörden gegen bürger sind aber die grundrechte schutz (das weitere regeln ausstrahlungstheorien).

  74. norman meint: (25.1.2007 um 12:38) AntwortenReply to this comment

    @73: ich dachte immer, Beförderungserschleichung ist eine Straftat. So was aber auch…

  75. martin meint: (25.1.2007 um 18:29) AntwortenReply to this comment

    @74 norman:
    natürlich ist es das. aber der nette herr, der dich im zug nach deinem fahrschein fragt, arbeitet nun mal nicht für vater staat, sondern für das privatunternehmen deutsche bahn. und was der dann evtl. nicht mehr so nette herr dann macht, ist keine strafanzeige, sondern eine sonderfahrpreiserhebung.
    die strafanzeige (schon klar, wegen beförderungserschleichung) kommt nur in ganz, ganz seltenen fällen. und auch dann wird das erstmal weitergegeben.

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