Mikado: Entscheidung kann noch dauern
Der Amberger Rechtsanwalt Jörg Jendricke wehrt sich ebenfalls gegen die Kreditkarten-Rasterfahndung im Rahmen der “Operation Mikado”.
Seine Antragsschrift an das Amtsgericht Halle ist hier nachzulesen.
Von Mitantragstellern habe ich erfahren, dass diesen erst vor wenigen Tagen Stellungnahmen der Staatsanwaltschaft übermittelt wurden. Einige haben wohl ebenfalls um die Möglichkeit geben, sich hierzu nochmals äußern zu können. In einem Fall hat das Amtsgericht Halle eine Frist bis zum 9. März eingeräumt.
Wegen der gleichgelagerten Sachverhalten wird der Ermittlungsrichter kaum vor Ablauf der letzten Äußerungsfrist entscheiden.
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– Mikado
Die Entscheidung kann noch dauern? Macht nix. Je mehr Leute sich gegen den Mikado-Mist wehren, umso besser.
@1 : Vermutlich eher, desto mehr gerät es in vergessenheit.
Alles sehr begrüssenswert. Jeglicher Antrag in diese Richtung. Was ich mich allerdings frage ist: Klagt denn niemand gegen seine Bank, oder gegen die Kreditkartenunternehmen? MMn hätte diese die geforderten Informationen doch gar nicht herausgeben dürfen, oder irre ich mich da? Stichwort Bankgeheimnis?
Hast du schon mal gegen deine Bank geklagt? Da bist du ganz schnell weg vom Fenster. Und als Freiberufler ohne Bankverbindung.
Ich habe mich bei allen meinen Banken über Mikado beschwert. Bei einer kam so ein nichtssagender Brief (alles war OK), auf den ich dann ganz freundlich (!) geantwortet habe, nix sei OK. 5 Tage später waren meine Konten bei dieser Bank für's online-Banking gesperrt. Angeblich keine gültigen TANs mehr, dabei hatte ich noch 8 Stück auf meiner Liste… Auch die Telefonbanking PIN war plötzlich ungültig und es hat mich einigen Zeit gekostet, bis ich wieder an mein Geld rankam. Diese Bank (Basketball) sieht nie wieder einen Cent von mir…
Warum wird der Richter warten ?
@ 3: Es gibt kein Bankgeheimnis gegenüber Strafverfolgungsbehörden und gab es auch noch nie.
@ 5: Warum sollte er Fristen einräumen, wenn er sie nicht abwarten wollte?
@6: Es muss aber erst ein Verdacht vorhanden sein, bevor Kontenbewegungen herausgegeben werden dürfen. Die Herausgabe der Kontenbewegungen darf nicht dazu diesen, einen Verdacht erst zu generieren.
Eine Verständnisfrage: Warum meint die Staatsanwaltschaft, dass ihr Auskunftsersuchen unter Telekommunikation nach TKG fällt (Antragserwiderung der STA) ? Ist das juristisch dem Bankwesen so ähnlich anzusiedeln? Oder ist das einfach an den Haaren herbeigezogen?
Die TKG-Fälle werden als gleichgelagert angesehen (Analogie).
Am Sonntag benutzte Planetopia den Fall eines von Mikado betroffenen Unternehmers um damit auf die Risiken im Zusammenhang mit Kreditkarten hinzuweisen. Ich fand den Beitrag vor dem Hintergrund der Diskussionen hier völlig daneben. Leider hab' ich keinen Sendungsmitschnitt gefunden, sondern lediglich eine Zusammenfassung des Berichtes:
http://www.planetopia.de/archiv/2007_02_25/archivinhalte4.htm