KORREKT?

Zur Verhaftung des Münchner Anwalts Bernhard S. im Rahmen des angeblich weltweit größten Schlages gegen Raubkopierer äußert das RA-Archiv kritsche Gedanken. Auch zur Frage, ob die Ermittlungen nach dem bisherigen Kenntnisstand korrekt abgelaufen sein können. Und ob hier nicht wieder mal die Show wichtiger ist als das, was am Ende rauskommt.

VERTEIDIGER GESUCHT

Auch deutsche Anwälte haben die Möglichkeit, als Verteidiger am Internationalen Strafgerichtshof in Den Haag zu arbeiten. Voraussetzung für eine Tätigkeit als „leitender Verteidiger“ sind ausreichende Erfahrungen im Strafrecht und 10-jährige Tätigkeit als Rechtsanwalt, berichtet beck-aktuell.

Ich muss mich derzeit also gar nicht fragen, ob ich für dieses Spezialgebiet Interesse hätte (eher nicht). Die 10 Jahre Berufserfahrung kann ich nämlich erst im April 2005 vorweisen.

EFFEKTVOLL BLOGGEN

Der „Netzjournalist“ Sascha Kremer, uns eher bekannt als Autor des Weblogs Vertretbar.de, hat mit seinen kritischen Beiträgen eine ganze Firma in die Pleite gestürzt: die Abzocker von Moxmo. So steht es jedenfalls in der holländischen Presse.

Die kritischen Berichte hatten leider zur Folge, dass sich Kunden nur in unerwartet niedriger Zahl die Konten plündern ließen.

U-HAFT

Eine bekannte Münchner Anwaltskanzlei muss auf derzeit auf die Arbeitskraft eines Partners verzichten. Bernhard S. soll sich in Untersuchungshaft befinden. Ihm werden Geldwäsche, Gründung einer kriminellen Vereinigung und Verstöße gegen das Urheberrecht vorgeworfen, berichtet heise.

ANGEDROHT

Gestern Abend habe ich bei Woyton einer netten Frau 10 Euro gegeben, damit sie mich ein paar Minuten mit ihrem Handy telefonieren lässt. Die späteren Kopfschmerzen kamen aber nicht von dem Investment, das die Dame sichtlich glücklich machte, sondern davon, dass ich schon vorher mein eigenes Handy leer telefoniert hatte.

Und ein bisschen davon, sich eher fruchtlos mit diversen Polizisten und Kripoleuten auf Ernie-und-Bert-Niveau und einen grantigen Oberstaatsanwalt streiten zu müssen. Dabei wette ich gerne einen weiteren Zehner, dass es keine Beweis gibt und mein Mandant heute Morgen nach Hause gehen kann und nicht dem Haftrichter vorgeführt wird. Sofern er nur, wozu ich ihn unter Androhung körperlicher Gewalt verpflichtet habe, weiter den Mund hält.

KLASSENBEWUSST

Wer 1. Klasse fährt, kann sich nicht dagegen wehren, wenn die Bahn in einem überfüllten Zug sein Abteil auch für Menschen Fahrgäste 2. Klasse öffnet. Vor dem Amtsgericht Frankfurt hatte ein Kunde die Bahn auf Schadensersatz verklagt. Er fühlte sich sich von Vollbelegung, Lärmbelästigung durch Telefongespräche und sogar den hastigen Verzehr von Fast Food belästigt.

Nicht einmal eine Erstattung des 1.-Klasse-Zuschlags kommt für das AG Frankfurt in Betracht, berichtet beck-aktuell. Diesen Punkt hätte man aber auch anders entscheiden können…

PS. An kleineren Bahnhöfen kostet eine Fahrplanauskunft jetzt schon mal drei Euro, berichtet der Express.

NUTZLOS

Verfahrenseinstellung ohne Akteneinsicht. Da kommt man sich als Verteidiger richtig nutzlos vor. Andererseits stellt sich natürlich die Frage, warum es erst eines Anwaltsschreibens bedurfte, um zu erkennen, dass an der Sache nichts dran ist. Nach immerhin 7 Monaten.

BLOGGER FÜLLEN DIE ZEITUNG

BLOGGER FÜLLEN DIE ZEITUNG

Die Frankfurter Tageszeitung „News“ will, so ist zu hören, öfter mal eine Seite mit Blogzitaten füllen. Das wird natürlich kontrovers diskutiert und bewegt sich urheberrechtlich eher in einer Grauzone. Ob zulässig oder nicht, können ja die Experten im Urheberrecht diskutieren und (früher oder später) die Gerichte entscheiden, wenn die Zeitung standhaft bleibt.

Ich persönlich finde es eigentlich nicht so schlimm, was die „News“ macht. Immerhin wird doch die Quelle genannt. Und die Zitate gehen offensichtlich auch nicht über den Rahmen hinaus, in dem sich auch Blogger gegenseitig zitieren. (Was wären wir an hektischen Tagen ohne Copy & Paste?) Dass bloggende Journalisten, Schriftsteller und solche, die sich dafür halten, weniger begeistert, kann ich allerdings auch nachvollziehen.

(danke an „Doc“ Marc für den link)

ARM DRAN

Ein Frankfurter Rechtsanwalt studiert jetzt Englische Philologie. Seine Begründung: Als Rechtsanwalt kann er kein ausreichendes Einkommen erzielen. Mit diesem Argument wollte er sich jedenfalls um die neu eingeführte Studiengebühr drücken. Damit blitzte er allerdings vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt ab, berichtet beck-aktuell.

Welche Einkommensperspektiven bietet denn Englische Philologie?

PIZZA ONLINE

Gestern Abend zum ersten Mal Pizza online bestellt. Mit dem Besuch gewettet, dass nach fünf Minuten jemand anruft und sich die Bestellung vorsorglich bestätigen lässt (5 Euro) oder dass niemand anruft, aber auch keiner kommt (10 Euro).

Verloren. Aber die Pizza war nicht übel.

REFLEXE

Im wunderbaren Großmandat geht es am Landgericht heute erneut zur Sache. Besonders spannend, weil die Gegenseite einen Gegenangriff probiert. Ich weiß zwar nicht, ob das Gericht bei der Qualität des gegnerischen Vortrages überhaupt ohne mündliche Verhandlung eine einstweilige Anordnung erlassen hätte. Jedenfalls war es von uns kein Fehler, schon mal vorsorglich alle in Frage kommenden Landgerichte mit Schutzschriften zu bepflastern. Denn so wusste das Gericht, dass wir uns – mit hoffentlich guten Gründen – wehren werden und räumte uns Gelegenheit ein, auf den Antrag eingehend zu erwidern.

Das wiederum war mit einigem Aufwand verbunden. Ladung und Antrag kamen am Donnerstag, heute ist schon Termin. Dank tatkräftiger Hilfe konnte ich dann gestern 20 Seiten Schriftsatz und 80 Seiten Anlagen an Gericht und Gegner faxen. Zumindest bei Letzterem sorgte das dafür, dass er noch abends erwiderte. Mit viel Papier. Aber wenig Substanz.

Hoffe ich zumindest. Was die Sache für uns heikel macht ist der Umstand, dass auch unsere Eilanträge bisher, sagen wir mal, nur bedingt erfolgreich waren. Wenn die Gegenseite jetzt mehr Erfolg hat, wäre das für unser eigenes Mandat psychologisch nicht sehr günstig. Denn der Reflex „Warum schaffen die das, wir aber nicht?“ ist durchaus nachvollziehbar und anglo-amerikanischen Mandanten geradezu angeboren. Da hilft es auch wenig darüber zu dozieren, dass unterschiedliche Richter halt unterschiedliche Meinungen und Temperamente haben.

Gegen 13 Uhr sind wir schlauer.

HAMSTERN

Nach Auffassung des Landgerichts München I haben Privatpersonen das Recht, Domains mit Fantasienamen („Sexquisit“) in unbegrenzter Zahl auf sich zu reservieren. Sittenwidriges Domain-Hamstern liege erst dann vor, wenn die Domains zum Kauf angeboten würden. Dann können eine wettbewerbswidrige Behinderungsabsicht vorliegen, berichtet beck-aktuell.

(danke an Andrea Altefrone für den Hinweis)

STOISCH

Am ersten Hauptverhandlungstag im April fehlten 2 von 5 Zeugen. Diesmal kam nur einer. Trotz Vorführbefehlen und Ordnungsstrafen. Wie es aussieht, können wir im nächsten, unvermeidlichen Termin dann auch mal über eine Einstellung nachdenken. Die normative Macht des Faktischen höhlt eben den Eifer auch der rührigsten Strafverfolger.

Der Frust ist weitgehend hausgemacht. Das hat man eben davon, wenn man stoisch jeden wegen Drogendelikten („mindestens dreimal in einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum zwischen September 2002 und Februar 2003“) anklagt, der mal mit jemanden telefoniert hat, der möglicherweise jemanden kennt, von dem jemand behauptet hat, er verkaufe Marihuana.