BIS ZUM LETZTEN CENT

Inkassoanwälte kämpfen mitunter um den letzten Cent. Wenn der Mandant dann etwas schludrig ist mit dem Bezahlen des Restbetrages, kommen solche Urteile raus:

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 237,24 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 02.01.2005 sowie Mahnkosten in Höhe von 10,00 €, sowie Auskunftskosten in Höhe von 0,50 € zu zahlen, abzüglich am 01.02.2006 gezahlter 247,24 €.

TELKO VS. VERBRAUCHER

Hat man als Kunde Ärger mit Telkos, muss man nicht unbedingt vor Gericht ziehen. Bei der Bundesnetzagentur gibt es eine Schlichtungsstelle. Das Verfahren kann sogar per E-Mail geführt werden. Aus der Verfahrensordnung:

Das Schlichtungsverfahren hat zum Ziel, im Interesse beider Parteien eine möglichst kostengünstige und schnelle gütliche Einigung zu erreichen.

Allerdings müssen die Kontrahenten mit der Schlichtung einverstanden sein. Sonst bleibt nur der Rechtsweg.

(Gefunden bei McNeubert)

AUFGEFAHREN – OHNE SCHULD

Auch bei einem Auffahrunfall ist nicht von vornherein der Auffahrende immer Schuld, wie viele Autofahrer zu Unrecht vermuten. Darauf weisen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin. Sie verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 2. März 2006 (Az.: 3 U 220/05).

Ein Autofahrer war auf ein vor ihm fahrendes Fahrzeug aufgefahren. Der Fahrer dieses Fahrzeugs war an einer Ampel bei Grün angefahren, hatte dann aber gebremst, weil er nach eigenen Angaben eine sich nähernde Straßenbahn gesehen hatte. Die Straßenbahn hielt allerdings an einer an der Kreuzung befindlichen Haltestelle.

Das Gericht sah in diesem Verhalten eine Behinderung des Verkehrsflusses, da er ohne für den nachfolgenden Verkehr erkennbare Ursache plötzlich abgebremst habe und dadurch das Auffahren des durch ein derartig verkehrswidriges Fahrmanöver überraschten Hintermannes unvermeidlich wurde. In einer solchen Konstellation sahen die Richter die bei Auffahrunfällen häufig gerechtfertigte Vermutung für ein Verschulden des Auffahrenden für nicht gegeben.

ROCK AND ROLL ALL NITE

Schockrocker. Gab es am Wochenende bei mir rein zufällig auch. Aber nur mit nostalgischem Einschlag:

„Our show had no talking,“ Gene remembers. „Just bang-bang-bang, song-song-song and off the stage. We didn’t have any effects at the time. We just did a lot of ménage à trois kind of stuff. I’d put one leg out, and Ace (who barely knew the changes) would kind of wrap around my leg an Paul would get in back of Ace, and we’d all move around, back and forth. And remember, this was in the days when nobody except Alice Cooper moved. All rock bands stood still. …

I remember seeing Christopher Lee as Dracula in one of the Hammer films, Blood of Dracula or Horror of Dracula. I’ll never forget when he bit into something and his mouth was covered with blood. I thought, that’s cool, I should do that onstage. Why? Why do boys stick frogs up girls‘ skirts? Because they squeal and that’s fun.“

David Leaf an Ken Sharp, KISS Behind the Mask

HAFT FÜR STAATSANWALT

Ein Staatsanwalt in Neubrandenburg ist zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Er soll Ermittlungsverfahren so lange verzögert haben, bis sie verjährt sind. Warum er das gemacht hat, ergibt sich leider nicht aus der Meldung des Hamburger Abendblatts.

Auch wenn die Strafe mit einiger Sicherheit zur Bewährung ausgesetzt wurde, muss sich der Staatsanwalt einen neuen Job suchen, sofern er nicht noch mit der Revision erfolgreich ist. Ab einer Freiheitsstrafe von einem Jahr ist es mit dem Beamtenstatus vorbei.

(Link gefunden bei ElbeLaw)

MERKELN SIE NIX ?

Im Sportstudio verschenkt sich die FAZ, und auf die WELT klicke ich manchmal. In beiden Zeitungen, sogar im Feuilleton, stehen in letzter Zeit Sachen, die einer entspannten Lektüre abträglich sind. Zumindest Apolegeten der Großen Koalition, aber auch so manchem schweigenden CDU-Ministerpräsidenten, müsste eigentlich das Frühstücksbrötchen hochkommen. Oder der Lufthansa-Kaffee.

Um nur mal einen Kommentar von Konrad Adam zu zitieren:

Bisher funktionierte der Wohlfahrtsstaat deutscher Bauart nach dem Motto, mit dem naive Umweltschützer ihr Gewissen beruhigen: Der Strom kommt aus der Steckdose! Entsprechend nahmen die Sozialstaatsbürger ihre Zuwendungen in dem Glauben entgegen, das Geld komme vom Sozialamt. Eine wohltätige Illusion, denn sie verschaffte beides, ein gutes Gewissen und eine ungebrochene Anspruchsmentalität.

Wie immer sind die Finanziers des Ganzen – gewöhnliche, rechts- und gesetzestreue Steuer- und Beitragszahler – die Dummen. Damit sie das nicht ewig bleiben, sollten sie sich ein Herz fassen und es genauso machen wie die Gegenseite, die Anonymität also durchbrechen und ihre Klagen nicht länger ans System richten, sondern an Personen. Jeder von ihnen könnte und sollte jeden Arbeitslosen, jeden Rentner und jeden Studenten danach fragen, mit welchem Recht er davon ausgeht, daß er ihm den Lebensunterhalt, die Rente oder das Studium bezahlt. Das könnte etwas Licht ins Dunkel bringen.

Der Beitrag trägt den Titel: „Warum soll ich für Sie zahlen?“

Es gibt subtilere Betrachtungen, die weniger Klischees pflegen. Aber der Ton ist ruppig, und dieser Text ist nicht der einzige unverhohlene Aufruf zur Rebellion. Nur die Verzweiflung alter Männer an ihren Schreibmaschinen? Oder der Widerhall eines Sentiments, das gerade einen erheblichen Teil der Bevölkerung erfasst?

Wenn ich mir Angela Schröder und Peer Steinbrück so anschaue, war es vielleicht keine gute Idee, das Modellprojekt „Prozac ohne Rezept“ ausgerechnet in Berlin zu starten.

SAURES ÄPPELKEN

Zwei Flaschen „Saures Äppelken“ haben einem Getränkehändler eine Vorstrafe eingebracht. Der Mann hatte einem 13-Jährigen zunächst eine Flasche Saures Äppelken verkauft. Den Apfellikör trank der Junge mit einem Freund auf einem Spielplatz. Nach ca. zwei Stunden kaufte er die zweite Flasche als Nachschub. Weitere zwei Stunden später wurde der Junge vollktrunken und nicht mehr ansprechbar auf dem Spielplatz gefunden.

Das Amtsgericht Saalfeld bejahte eine fährlässige Körperverletzung. Der Junge habe den Alkohol zwar freiwillig getrunken. Für den Verkäufer sei jedoch aufgrund „überlegenen Sachwissens“ klar gewesen, dass der Alkohol seinen Kunden in eine erhebliche Gefahr bringen könne. Diese Gefahr habe der Junge wegen seines Alters selbst nicht überblicken können.

(Urteil abgedruckt in der NStZ 2006, 100)

KEINE LUFT NACH OBEN

Vor einiger Zeit hatte der Gesetzgeber die Idee, den Streitwert in Prozessen auf maximal 30 Millionen Euro zu begrenzen. Warum, weiß keiner so genau.

Spielt vielleicht auch keine Rolle, denn die Regelung ist ohnehin verfassungswidrig. Sagt zumindest dieses Gutachten des Deutschen Anwalt-Vereins. Eine Verfassungsbeschwerde ist bereits erhoben.

Zahl der momentan in meiner Kanzlei bearbeiteten Mandate mit Streitwert über 30 Millionen Euro: 0.

(Link gefunden im RA-Blog)

NICHTS GEGEN ZU WEHREN

Von Eberhard Ph. Liliensiek

Die Bezirksregierung Düsseldorf wollte an Krefelds Leitenden Polizeidirektor Dagobert Allhorn ein Exempel statuieren, ist damit aber vor dem Amtsrichter Dirk Kruse kläglich gescheitert. Die schwer wiegende Beschuldigung, Allhorn habe seine dienstliche Position zum Ausspionieren privater Mieter genutzt, nannte Kruse in seinem Urteil „pauschale Wiederholung“. Es gebe „keine konkreten Vorwürfe“, gegen die Allhorn sich wehren könne.

Weil das Verfahren gegen ihn schon „aus prozessualem Mangel“ zu Lasten der Staatskasse eingestellt wurde, muss er weder das geforderte Bußgeld in Höhe von 5000 Euro noch die Kosten von 250 Euro tragen.

„Als Polizeibeamter ist Ihnen bekannt, dass Abfragen aus polizeilichen Datenbeständen nur zulässig sind, sofern sie einen dienstlichen Bezug haben“, so hatte die Bezirksregierung ihre Bezichtigung untermauert und behauptet: „Die Handlungen erfolgten vorsätzlich, weil Sie anstrebten, die gewonnen Erkenntnisse für private Zwecke zu nutzen.“

Tatorte und -zeiten aber wurden nicht genannt, nicht einmal die Personen, die ausgeforscht worden sein sollen. Richter Kruse mutmaßte „Stimmungsmache“ der Bezirksregierung und fragte den Leitenden Polizeidirektor: „Haben Sie Probleme mit denen?“ Dessen vieldeutige Antwort: „Na ja, ich bin kein einfacher Untertan“.

Die Staatsanwaltschaft hat das Urteil bereits mit einer Beschwerde angegriffen. (pbd)

HERR VETTER RÄT

Wie kommt man als Anwalt heutzutage an neue Mandate?

Da habe ich einen tollen Tipp:

Lass dich bei MeinBranchenbuch.de eintragen. Kostet 3,95 €. Am Tag. Nein, viel besser ist der Premium Eintrag für einen Euro mehr. Auch pro Tag.

Wenn du in MeinBranchenbuch.de stehst, kannst du dich vor Kunden nicht mehr retten. Diese Suchmaschine ist echt ihr Geld wert. Auch 1.806,75 € pro Jahr zuzüglich Umsatzsteuer.

Meine Hand auf, äh drauf.

ASTRAS GUCKEN

Mein Reader ist kaputt. Ich lese immer nur Opel, Astra und Opelix.

Das alles führt schon dazu, dass ich mich erstmals dabei ertappte, wie ich Astras anguckte. Das war heute Mittag, auf dem Dienstparkplatz des Justizkrankenhauses NRW in Fröndenberg. Dort ist übrigens ein ganzes Nest.

VORFAHRT FÜR GELD

Reichtum muss sich wieder lohnen. Fordert Klaus Schweinsberg, Chefredakteur von Capital, in seinem Editorial:

Was dies konkret bedeutet? Erstens: Spitzenverdiener müssen steuerlich besser gestellt werden, etwa nach dem Vorbild einiger Schweizer Kantone, wo mit der Höhe des Einkommens der Steuersatz nicht progressiv steigt, sondern degressiv sinkt. Zweitens: Reichtum ist gesellschaftlich anzuerkennen. Warum soll ein Spitzenverdiener nicht einen Kindergartenplatz kaufen können, wenn er gleichzeitig fünf Plätze für Kinder sozial schwacher Familien finanziert? Was hindert uns daran, auf Ämtern oder Flughäfen Expressschalter einzurichten, wo es für jene, die bereit sind dafür zu bezahlen, deutlich schneller geht?

Was den letzten Punkt betrifft: meine Rede.

HAGERE HÄNDE

Das Opfer eines Raubes hat meinen Mandanten als Täter identifiziert. Zumindest nach Auffassung der Polizei. Die Tat soll sich nachts um 1.30 Uhr ereignet haben, auf einem schlecht beleuchteten Seitenweg.

Die Erinnerung der Zeugin lässt dementsprechend zu wünschen übrig. Im Kern kann sie eigentlich nur sagen, dass der Täter, der eine Baseballkappe trug, ziemlich hagere Hände hatte. Die hat mein Mandant auch.

Eine erdrückende Beweislage. Ich kann mir absolut nicht erklären, wieso der Eilstaatsanwalt nicht der Anregung der Polizei gefolgt ist, meinen Mandanten dem Haftrichter vorzuführen.

ARME GEZ

Habt Mitleid mit der GEZ, fordert der WDR:

Überquellende Postfächer, eine Flut von Daten und gestresste Mitarbeiter: Seit gut einem Jahr muss die Gebühreneinzugszentrale sämtliche Anträge auf Befreiung von Rundfunkgebühren selbst bearbeiten. Und das ist viel mehr Arbeit als angenommen.

Da wundert einen ja nichts mehr.

(Danke an Rowerle für den Link)