Unaufgefordert

Ich finde es ja löblich, wenn Strafrichter Hinweise geben. Oder mitteilen, was die Staatsanwaltschaft sich hat einfallen lassen. Wir haben einen, der schickt allerdings immer die gesamte Akte. Im Begleitschreiben steht dann:

… siehe Vermerk Bl. XYZ.

Dort findet sich dann handschriftlich die Nachricht des Richters. Alles grundsätzlich kein Problem, wenn die Justizkasse hierfür nicht jedes Mal zwölf Euro Aktenversendungspauschale geltend machen würde. Diese Gebühr fällt allerdings nur an, wenn ich als Verteidiger Akteneinsicht beantragt habe. Nicht, wenn mir die Akte so zugesandt wird.

In einer Sache sollen wir mittlerweile 24 Euro berappen. Für zweimalige Akteneinsicht, die wir nie angefordert haben. Auf mein, wie ich hoffe, nachvollziehbar begründetes Rechtsmittel reagierte das Gericht jetzt wie zu erwarten: mit einer Mahnung.

Mit Verwunderung

Sehr geehrter Herr Vetter,

mit Verwunderung nehmen wir Ihre Tätigkeit … zur Kenntnis.

Solche Formulierungen sind eine Garantie dafür, dass auch im Rest des Briefes nichts Gescheites steht.

Die Bibel

In der Justizvollzugsanstalt Düsseldorf ist die Bibel frei erhältlich. In Köln muss man dafür einen Antrag stellen. Das berichtete ein Sachverständiger über das Gespräch mit seinem Probanden. Auch wenn der Inhaftierte aus der Lektüre der Bibel „seelische Erleichterung“ gefunden habe, sei ihm der Antrag in Köln zu aufwendig gewesen.

Dort hat der Betreffende dann aber auch einen Fernseher gekriegt.

Kündigungsvertrag

Wo lässt die Firma Arcor ihre Kundenbetreuer juristisch schulen? Die Frage stellt sich, wenn man die Antwort auf eine Kundenbeschwerde liest, die mir ein Leser gesandt hat. Der Leser hatte einen Zusatzdienst zu seinem Mobilfunkvertrag fristgerecht gekündigt. Arcor buchte aber auch nach Ablauf der Kündigungsfrist munter weiter ab.

Auf seine Nachfrage erhielt er folgende Antwort:

… Sie haben kein Bestätigungsschreiben für die Kündigung erhalten. Somit wurde der Vertrag zwischen den Parteien nicht abgeschlossen. Unsere Verträge benötigen stets die Willenserklärung beider Seiten. Von der Erteilung einer Gutschrift sehen wir daher ab. …

Ihr Arcor-Team

Die Kündigung ist gerade der klassische Fall der einseitigen Willenserklärung. Das heißt, sie muss den Empfänger nur erreichen. Ob er ihr zustimmt, spielt keine Rolle.

A.A., soweit bekannt, nur Arcor.

Geständnis

Die WDR 5 Nachrichten berichten gerade, Hintermänner des 11. September hätten in Duisburg agiert. Über einen heißt es:

Er ist inzwischen im US-Gefangenenlager Guantanamo inhaftiert und soll gestanden haben.

Na, dann ist ja alles klar.

Offene Kiste

Ein verschwundenes Handy bereitet dem Land Nordrhein-Westfalen große Sorgen. Ein ehemaliger Hauptschüler aus Haan hatte es vor dem Sportunterricht seiner Lehrerin gegeben. Die packte es, zusammen mit anderen Sachen, in eine offene Kiste. Weil das Handy seit Ende des Unterrichts im Jahre 2004 nicht mehr zu finden ist, muss sich die 16. Zivilkammer des Landgerichts Wuppertal mit diesem Verlust befassen. Er soll ein Präzedenzfall werden.

400 Euro verlangte Kai Sturm, der Solinger Anwalt des Ex-Schülers, in seiner Amtshaftungsklage vom öffentlichen Schulträger, dem Land. Immerhin sei das Handy von der Lehrerin ja „in Verwahrung“ genommen worden. Doch das Land bestreite fast alles. Die drei Richter der Kammer, um Schlichtung bemüht, machten einen Vorschlag. Sie errechneten den Wert des Handy zur Zeit des Verlustes, halbierten den Betrag und boten Rechtsanwalt Sturm und seinem Mandanten 150 Euro an.

Diesen Vergleich akzeptierte Sturm schon aus „verfahrensökonomischen Gründen“. Doch das Land blieb stur beim Nein. Sturm wundert sich: „Wir haben reichlich Beweismittel angeboten“, wenigstens zwei Zeugen könnten zugunsten seines Mandanten aussagen. Jetzt seien fünf Juristen mit der Sache befasst, die Akte ist auf 5 Zentimeter gewachsen, dicker also als das Handy: „Das ist ja lächerlich“. Ist es nicht, sagt der fünfte Jurist, er ist der Anwalt des Landes.

Guido Wacker zweifelt erstmal grundsätzlich: „Hatte der Schüler denn ein Handy dabei?“ Falls ja, habe er selbst Schuld. Er habe vom Sportunterricht gewusst und dennoch sein Handy mitgebracht. Und habe es eigenhändig weggegeben. Es sei auch kein Verwahrungsvertrag zustande gekommen – die Lehrerin habe eher einen Freundschaftsdienst geleistet.

Und überhaupt: Der Verlust solcher Sachen in Schulen sei „ein beliebtes Spiel“. Demnächst fehle womöglich Bargeld. „Stellen Sie sich vor, wir hätten den Vergleichsvorschlag angenommen“, skizziert Anwalt Wacker ein landesweites Szenario, „das wäre doch ganz schnell übers Internet verbreitet worden!“

Genau so sieht es Hans-Peter Schröder für die Schulaufsicht der Düsseldorfer Bezirksregierung. Er hat keine konkreten Zahlen, weiß aber: „Die Fälle mehren sich, deshalb wollen wir eine grundsätzliche Klärung durch das Gericht!“ Die 16. Kammer in Wuppertal will bald eine Entscheidung treffen. Sollte sie zugunsten des Schülers urteilen, ist schon jetzt klar: Das Land ruft die nächste Instanz an. Dann wird ein Senat des Oberlandesgerichts Düsseldorf berufen sein, ein richtungsweisendes Urteil zu sprechen. Bis dahin sind die Prozeßkosten auf das 2-fache des ursprünglichen Handywerts gestiegen. Auf genau 856,12 Euro. (pbd)

Angeordnet

Aus einem Bußgeldbescheid:

Wegen dieser Ordnungswidrigkeit(en) wird gegen Sie nach Würdigung Ihrer Angaben, sofern Sie sich erklärt haben,

2. ein Fahrverbot angeordnet (§ 25 StVG) auf die Dauer von 0 Monat(en).

Wenn mich so ein Bußgeldstellenhansel richtig wütend macht, werde ich diese Phantomanordnung mal zum Gegenstand eines Einspruchs machen.

Tarif-Dickicht

Nichts gegen Vodafone, aber das Dickicht bei den Datentarifen ist schon beachtlich. Nach drei Jahren habe ich meinen gesonderten UMTS-Datentarif fürs Notebook gekündigt. Wie ich in den Tiefen der Homepage entdeckt habe, ist es jetzt nämlich im Gegensatz zu früher möglich, den Datentarif zum normalen Mobilfunktarif zuzubuchen.

Eine zweite SIM (Zusatzkarte) macht es möglich, dass man die Karte nicht zwischen Mobiltelefon und Notebook wechseln muss. Weiterer Vorteil: Das Datenvolumen kann gleichzeitig auf dem Handy und auf dem Notebook in Anspruch genommen werden. Das war bei den getrennten Verträgen bislang nicht möglich und hat mich immer vom Kauf eines UMTS-Handys abgehalten. Für das hätte ich dann eine weitere Datenoption zahlen müssen.

Äh, alles klar? Dann würde mich nur noch interessieren, wieso mir die freundliche Dame auf der Businesshotline erzählt, den Tarif könne ich nicht telefonisch buchen. Wo doch auf der Angebotsseite ausdrücklich steht, dass dies beim Businessteam möglich ist.

Jetzt muss ich tatsächlich in den Vodafone Shop. Ich habe mir die Angebotsseite ausgedruckt. Das vermindert hoffentlich das Risiko, dass man mich auf die Hotline verweist.

Der kleine Horror

Die Fachanwalts-Fortbildung am Freitag in Münster habe ich genutzt, mir gleich einen Anwalt in Paderborn zu organisieren. Der Paderborner Kollege, den die Teilnehmerliste entlarvte, darf mich in einem Termin am Montag um 13 Uhr vertreten. Natürlich habe ich versprochen, ihm die Unterlagen so zuzuschicken, dass er sie gleich am Montagmorgen hat.

Vorhin habe ich ihm den Gerichtsteil unserer Akte gefaxt. Seltsamerweise war darin nichts geklammert oder getackert. Und kein Blatt war auf der Rückseite beschrieben. Das Schicksal meint es manchmal gut mit mir.

Große Scheine

Manche Strafanzeigen muss ich zweimal lesen, um sie zu verstehen. Da behauptet ein Geschäftsmann, er habe eine Taxifahrt von Düsseldorf zum Frankfurter Flughafen mit zwei 500-Euro-Scheinen bezahlt, jedoch kein Wechselgeld erhalten.

Mein Mandant hat das Taxi gefahren. Er sagt, das Taxameter habe 292 Euro gezeigt. Der großspurige Fahrgast habe mit zwei 200-Euro-Scheinen bezahlt und aufs Wechselgeld verzichtet. „Ist schon gut“, habe der Mann gesagt. Vielleicht auch deshalb, weil ihm mein Mandant fast eine Stunde sein privates Handy zum Telefonieren gab („Akku leer“).

Der Polizeibeamte, der die Anzeige aufnahm, hätte den angeblich Geschädigten ja zumindest eines fragen können: „Warum haben Sie dem Taxifahrer zwei 500-er gegeben, wenn Sie nur 292 Euro zahlen mussten?“

Hat er aber nicht. War wohl schon spät in Frankfurt. Aber so bleibt zumindest die Spannung erhalten. Bis zur Einsicht in die komplette Akte.

Topgefährder

Bayerns Innenminister Günther Beckstein möchte „Topgefährder“ aus dem Verkehr ziehen. Der Welt sagte er:

Mir leuchtet nicht ein, dass sich Islamisten, die wegen drohender Todesstrafe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können, sich bei uns frei bewegen sollen. In Bayern gibt es jemanden, der in Tunesien Mitglied einer Terrororganisation war. Für solche Topgefährder muss die Bewegungsfreiheit erheblich eingeschränkt werden. Sie sollten sich nur in einer kleinen, gut zu überwachenden Kommune aufhalten dürfen, es sollte Internet- und Handyverbot gelten. Wir praktizieren das im besagten Fall auch.

Man muss sich nur immer wieder vor Augen führen, dass es sich bei „Topgefährdern“ um Menschen handelt, gegen die keine Beweise für strafbare Handlungen vorliegen. Sonst ginge es denen nämlich so wie den mutmaßlichen Bombenbastlern, die in Untersuchungshaft gegangen sind. Wie schnell man künftig zum Topgefährder gelabelt werden kann, ist leicht auszumalen.

Jedenfalls stellen Terrororganisationen keine Mitgliedsausweise aus.

Konzentration

An Geldautomaten kriegt man das Geld erst, wenn man die Karte entnommen hat. Ich muss mir dringend merken, dass das bei Bareinzahlungen am Automaten – ja, das geht jetzt auch – nicht so ist. Habe gestern Abend zwar die Quittung entnommen, die Karte aber im Automaten gelassen.

Meine Karte hat der Automat zum Glück eingezogen. Jetzt kriege ich eine neue geschickt. Mal wieder ein schöner Anlass, sich daran zu erinnern, dass Konzentration auch bei alltäglichen Dingen nicht schaden kann.

Ständiger Kontakt zum V-Mann-Führer

Verfassungsschützer interessieren sich für brauchbare Informationen. Dabei ist es ziemlich egal, welchen Lebenshintergrund der Informant hat – ob er etwa vorbestraft ist. Der 27-jährige Sebastian S. beispielsweise ist gleich mehrfach verurteilt worden: wegen des Handels mit Betäubungsmitteln, wegen Körperverletzung, Nötigung und zweimal wegen Verstoß gegen das Waffengesetz.

Lauter relativ geringfügige Vergehen. Das wusste der nordrhein-westfälische Verfassungsschutz auch. Es sei aber, entsprechend der internen Regeln, nicht das schlimmste Delikt dabei gewesen: ein Verbrechen. Genau deswegen ermittelt die Staatsanwaltschaft Bielefeld seit Anfang des Jahres gegen Sebstian S., eben einen V-Mann des Verfassungsschutzes. Er soll mit Kokain in nicht geringen Mengen gehandelt haben.

Peinlich nur, dass die delikate Zusammenarbeit erst während der Ermittlungen aufflog. Die Kriminalbeamten hatten bis zum 14. August mit richterlicher Genehmigung die Telefonate von S. abgehört und waren baff. Der Beschuldigte war in ständigem Kontakt zu seinem V-Mann-Führer im Innenministerium. Bei den Kriminalisten entstand ein böser Verdacht: Schützte der Verfassungsschutz seinen V-Mann vor der Strafverfolgung, wurde der gar gewarnt? Das jedenfalls behaupten sie in einer Anzeige.

Die richtet sich war zunächst noch wegen des Verdachts der Strafvereitelung „gegen Unbekannt“, ist aber schon auf dem Weg von der Staatsanwaltschaft Bielefeld nach Düsseldorf: „Wir warten auf das Verfahren“, sagte gestern Staatsanwalt Johannes Mocken. Ludger Harmeier, Sprecher von Innenminister Ingo Wolf (FDP), bestreitet unterdessen jede Beteiligung des Verfassungsschutzes: „Wir schützen keine V-Leute vor Strafverfolgung“, sagte er und fügte hinzu: „Wir arbeiten nicht mit Verbrechern“.

Sebastian S., gegen den auch die Bochumer Staatsanwaltschaft ermittelt, wurde inzwischen – so heißt es im Schlapphut-Milieu – „abgeschaltet“. (pbd)