Der Blogcounter hat seine Hitparade entrümpelt.
Nach den Zahlen von gestern hat dieses Blog drei Leser. Pro Minute. Rund um die Uhr.
Der Blogcounter hat seine Hitparade entrümpelt.
Nach den Zahlen von gestern hat dieses Blog drei Leser. Pro Minute. Rund um die Uhr.
Aus dem Stammbuch der Familie:
Die Namensführung des Ehemannes richtet sich nach ghanaischem Recht.
Ich habe schon einen Schreck gekriegt. Wenn sich der Vermerk auf die Ehe insgesamt bezogen hätte, wäre ich mit meinen bescheidenen Kenntnissen im Familienrecht, die für eine einvernehmliche Scheidung allerdings reichen, nicht ausgekommen.
Die Braunschweiger Zeitung berichtet über den Auftakt des Prozesses gegen einen Strafverteidiger. Dem Fachanwalt für Strafrecht wird üble Nachrede und Beleidigung eines Polizeibeamten vorgeworfen.
Über die Wortwahl des Kollegen kann man sich streiten. Wenn man als Verteidiger aber nicht mehr Schwachstellen der polizeilichen Ermittlungen (fehlende Belehrung) herausarbeiten darf, ist das schlimm. Wenn man nachträgliche (!) Aktenvermerke der Polizisten, die möglicherweise nur eigene Fehler kaschieren und gleichzeitig die Weichen in Richtung Verurteilung stellen, nicht mehr anzweifeln darf, dann gute Nacht.
Schreiben eines Gerichtsvollziehers:
… habe ich bei Durchsicht von abzulegenden Sonderakten Ihren Vorgang verfächert in einer anderen Sache vorgefunden. Eine eventuell notwendige neue Auftragserteilung bitte ich an das Amtsgericht zu richten, da ich mich seit kurzem im Ruhestand befinde, für die bei Ihnen entstandene Mehrarbeit möchte ich mich in aller Form entschuldigen.
Der Vollstreckungsauftrag stammt aus dem Jahr 2000. Wir haben gar nicht gemerkt, dass die Sache noch läuft. Denn schon vor vier Jahren haben wir mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen, die er auch erfüllt hat.
Dir rutscht das Herz ja nicht so leicht in die Hose. Aber wenn der Trainer anruft, wenn du bei McDonald’s am Tresen stehst, das geht in Richtung Ausnahmezustand. Natürlich muss die Bedienung in diesem Augenblick auch noch blöken:
„Als Menü sparen Sie 85 Cent.“
Jetzt freust du dich aber wirklich auf die nächste Stunde.
Im Feuilleton der FAZ beschäftigt sich Alexandra Kemmerer heute mit juristischen Weblogs in den Vereinigten Staaten. Die sind alle toll, denn dort wird eifrig disputiert und kolportiert. Die deutsche Szene findet weniger Gnade:
Denn die deutsche Blogosphäre ist zwar nicht mehr wüst und leer, doch Pikanterien über Paragrafen und Personen wird man hier selten finden. Der Richter ist uns eben doch mehr „Subsumptionsautomat“ als „Richterkönig“ – oder gar „Rock-Star“. … In der rasant waschsenden Welt deutsch-sprachiger Blawgs bestimmen …. Praktiker das Bild. Neben Impressionen aus dem Gerichtssaal (www.lawblog.de) liest man den Polizeibericht der Kreispolizei Heinsberg (www.ra-blog.de) und Gedanken einer Leipziger Jurastudentin zu ihrem einundneunzigsten Tag mit dem Recht unter dem vorausschauenden Namen www.rechtsreferendarin.de. Die Rechtswissenschaft schweigt derweil vornehm…
Massenanzeigen gegen sogenannte Raubkopierer stoßen mittlerweile auf Unbehagen bei der Justiz. heise online zitiert unter Druck geratene Ermittler, welche teilweise schon die Funktionsfähigkeit ihrer Behörden bedroht sehen.
So bekommt die von Justizministerin Zypries vorgeschlagene Bagatellklausel Zuspruch von unverhoffter Seite.
Der Personalausweis und die EC-Karte müssen nicht getrennt aufbewahrt werden. Die Sparkasse Köln / Bonn muss nach einem Urteil des Landgerichts Bonn deshalb einem Ehepaar 40.000,00 € erstatten. Ein unbekannter Täter hatte am Arbeitsplatz eines Arztes dessen EC-Karte und Personalausweis gestohlen. Beides legte er in Filialen der Sparkasse vor und erhielt anstandslos Bargeld.
Die Sparkasse meinte, die Scheckkarte und der Ausweis müssten getrennt aufbewahrt werden. Eine derartige Pflicht konnte das Landgericht Bonn jedoch nicht erkennen. Im Gegenteil: Diese Dokumente „gehören zu den persönlichen Wertgegenständen, welche Beschäftigte erlaubterweise zu ihrem Arbeitsplatz mitzunehmen pflegen“.
Aus dem Schreiben eines Inkassoinstituts:
Ist Ihnen die Zahlung des Gesamtbetrages nicht möglich, sind wir mit monatlichen Ratenzahlungen einverstanden, wenn diese mindestens 3.064,74 € betragen.
Das ist ein Vorschlag mit Augenmaß. Die Mandantin hat knapp 1.100,00 € im Monat.
Briefkopf:
Amtsgericht
Der Vorsitzende
des Schöffengerichts
Grußzeile:
Hochachtungsvoll
R.
Richterin am Amtsgericht
Ich habe den Einspruch gegen einen Strafbefehl auf die Höhe der Tagessätze beschränkt. Und gleichzeitig mitgeteilt, dass ich mit einer Entscheidung durch Beschluss einverstanden bin.
Darauf erreicht mich der Anruf eines Strafrichters. Er sagt, dass meine Eingabe, so nennt er das Schreiben, für ihn unverständlich ist. „Über eine Beschwerde kann ich ohne mündliche Verhandlung entscheiden. Aber über einen Strafbefehl, wie soll das denn bitte gehen? Was wollen Sie denn nun? Ich überlege schon, ob ich Ihre Eingabe nicht als unzulässig verwerfen muss.“
Tja, wir dummen Anwälte machen halt nur Arbeit. Und unsere Fachanwaltstitel haben wir auch im Lotto gewonnen. Ich verweise auf § 411 Absatz 1 Satz 3 Strafprozessordnung. Die Vorschrift kann der Richter nicht finden. Sein Gesetz, so stellt sich heraus, ist Stand Mitte 2004. Das erklärt einiges, denn die Neufassung des Paragrafen ist erst rund ein Jahr in Kraft.
Wenigstens haben wir jetzt einen Schuldigen gefunden: das Land, das sich mit der Lieferung neuer „Handwerkszeuge“, so der Richter, immer länger Zeit lässt. Er will mal in der Bibliothek schauen, ob er eine aktuelle Strafprozessordnung auftreiben kann. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass er nicht erfolgreich ist, biete ich an, den Text zu mailen.
„Ach was“, sagt er, „bis Ihre Post bei mir angekommen ist, habe ich das auf jeden Fall selbst gefunden.“
Das Amtsgericht Vechta lädt mich zu einem Hauptverhandlungstermin auf Dienstag, 1. November, 14 Uhr. Da ist bei uns in Nordrhein-Westfalen Feiertag.
In Niedersachsen nicht.
Handelsblatt:
BGH hebt Urteil gegen Max Strauß auf
Die Zusammenfassung liest sich so, als weise der Bundesgerichtshof mal wieder dringend darauf hin, dass der Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“ nicht durch dubiose Umstände, den Geruch der Korruption und das sichere Gefühl, an der Sache wird schon was dran sein, außer Kraft gesetzt wird.
Morgen geht der Prozess gegen einen Braunschweiger Fachanwalt für Strafrecht weiter. Er soll Polizeibeamte beleidigt und ihnen übel nachgeredet haben. Der Anwalt hatte in einer Verkehrsstrafsache den Vorwurf geäußert, die Beamten hätten den Akteninhalt manipuliert.
Die Braunschweiger Zeitung berichtet, dass extra ein großer Sitzungssaal reserviert worden ist. Es haben sich zahlreiche Anwälte als Zuschauer angesagt.
Dann wird ja morgen in dem Verfahren auch möglicherweise über den „Ablehnungs“antrag gegen den diensthabenden Staatsanwalt entschieden, zu dem ich den Kollegen Hoenig, einen der Verteidiger, inspiriert habe. Hoffentlich ist dem Antrag größerer Erfolg beschieden als dem Pendant im Visa-Verfahren.
Allerdings haben ja auch abgelehnte Anträge mitunter eine psychologische Wirkung; das war in meinem Verfahren zumindest der Fall.
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Wieder jemand, der mit Abmahnungen Geld scheffeln will. Diesmal geht es um die Wortmarke „Poppen“. Eine amüsante Geschichte im Westfälischen Anzeiger.